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Dieser Artikel erlautert den Vertrag zum Verbot von chemischen und biologischen Waffen Informationen zum Staatsvertrag mit Osterreich von 1922 finden sich unter Genfer Protokolle Das Genfer Protokoll mit vollem Titel Protokoll uber das Verbot der Verwendung von erstickenden giftigen oder ahnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege ist ein volkerrechtlicher Vertrag der am 17 Juni 1925 in der Schweizer Stadt Genf unterzeichnet wurde Es verbietet den Gebrauch chemischer und biologischer Waffen enthalt allerdings keine Vorgaben zu deren Entwicklung Herstellung und Lagerung Aus diesem Grund wurden mit der Biowaffenkonvention 1972 und der Chemiewaffenkonvention 1993 zwei weitere Vertrage abgeschlossen die entsprechende Regelungen zu Rustungsbeschrankungen und Abrustungsverpflichtungen enthalten Dem Genfer Protokoll dessen Bestimmungen zuvor bereits als Volkergewohnheitsrecht galten sind bisher 146 Vertragsparteien beigetreten Vertragsstaaten des Genfer Protokolls Stand Marz 2023 Inhaltsverzeichnis 1 Historische Informationen 2 Inhalte und Akzeptanz 3 Erganzende Regelungen 4 Literatur 5 Weblinks 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseHistorische Informationen BearbeitenDie erstmalige grossflachige Anwendung chemischer Waffen in einem Krieg erfolgte wahrend des Ersten Weltkrieges als durch deutsche Truppen in der Nahe der belgischen Stadt Ypern Chlorgas eingesetzt wurde Dies stellte bereits zur damaligen Zeit einen Bruch bestehenden Volkerrechts dar da der Einsatz von Gift als Mittel zur Kriegsfuhrung sowohl explizit durch die 1899 und 1907 abgeschlossene Haager Landkriegsordnung als auch durch das Volkergewohnheitsrecht verboten war Siehe auch Gaskrieg wahrend des Ersten Weltkrieges Nach dem Ersten Weltkrieg enthielt der 1919 abgeschlossene Friedensvertrag von Versailles ein Verbot fur Deutschland chemische Waffen zu produzieren oder zu importieren Ahnliche Beschrankungen galten auch fur die anderen Mittelmachte also Osterreich Bulgarien und Ungarn Die in der Triple Entente verbundeten Staaten handelten daruber hinaus im Jahre 1922 den Washingtoner Flottenvertrag aus Aufgrund von Einwanden Frankreichs gegen die Regelungen zum Einsatz von U Booten trat der entsprechende Vertrag der auch eine Achtung von Giftgas enthielt jedoch nicht in Kraft Bei der vom 4 Mai bis zum 17 Juni 1925 stattfindenden Genfer Konferenz zur Uberwachung des internationalen Waffenhandels schlug Frankreich die Verabschiedung eines Protokolls zum Verbot des Einsatzes chemischer Waffen vor Auf Anregung der polnischen Delegation unter Kazimierz Sosnkowski wurde der Geltungsbereich des Abkommens auf bakteriologische Waffen ausgeweitet Das entsprechende Protokoll wurde am 17 Juni 1925 unterzeichnet und trat am 8 Februar 1928 in Kraft Zu den 36 Erstunterzeichnern zahlten Agypten Athiopien Belgien Brasilien Bulgarien Chile Danemark Deutschland El Salvador Estland Finnland Frankreich Griechenland Grossbritannien Italien Japan Kanada Lettland Litauen Luxemburg Niederlande Nicaragua Norwegen Polen Portugal Rumanien Schweden Spanien Schweiz Thailand Tschechoslowakei Turkei Osterreich USA Uruguay und Venezuela 1 Die jeweilige Ratifizierung des Protokolls erfolgte in der Regel in den darauf folgenden Jahren konnte sich aber auch um Jahrzehnte verschieben In Brasilien war dies zum Beispiel erst am 28 August 1970 der Fall in El Salvador am 26 Februar 2008 Inhalte und Akzeptanz BearbeitenDer Text des Protokolls nimmt hinsichtlich des Verbots des Einsatzes von erstickenden und giftigen Gasen und vergleichbaren Flussigkeiten oder anderen Stoffen ausdrucklich Bezug auf deren zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bereits akzeptierte gewohnheitsrechtliche Achtung indem fur die Verurteilung des Gebrauchs dieser Substanzen die allgemeine Meinung der zivilisierten Welt als Massstab erwahnt wird Daruber hinaus wird das Gewissen und das Handeln der Nationen als Grundlage des Verbots genannt Das Protokoll verpflichtet die Vertragsparteien explizit zur Anerkennung dieses Verbots sowie zur Ausdehnung auf bakteriologische Waffen Die Unterzeichnerstaaten sind zudem angehalten andere Staaten zum Beitritt zu veranlassen Mit Stand vom Marz 2012 sind 142 Staaten und der Heilige Stuhl Vertragspartei des Abkommens darunter mit den Vereinigten Staaten Russland dem Vereinigten Konigreich Frankreich und der Volksrepublik China alle funf standigen Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Depositarstaat des Abkommens ist Frankreich Osterreich trat dem Abkommen am 9 Mai 1928 Deutschland am 25 April 1929 und die Schweiz am 12 Juli 1932 bei Der bisher letzte Beitritt erfolgte am 29 Juni 2020 durch Kirgisistan Das Genfer Protokoll zahlt damit im Bereich des humanitaren Volkerrechts zu den am langsten unverandert gultigen Vertragen Erganzende Regelungen BearbeitenIm Jahr 1975 trat die Biowaffenkonvention und 1977 die Chemiewaffenkonvention in Kraft die Einsatz Herstellung Lagerung Besitz und Verkauf von Biowaffen bzw den Einsatz die Herstellung den Besitz und die Weitergabe von chemischen Kampfstoffen verbietet 2 Die beiden Konventionen gehen auch insoweit uber die Genfer Protokolle hinaus dass nicht mehr nur fur den Kriegsfall gelten Literatur BearbeitenDietrich Schindler Jiri Toman Hrsg The Laws of Armed Conflicts A Collection of Conventions Resolutions and Other Documents Dritte revidierte Ausgabe Sijthoff amp Noordhoff International Publishers Alphen aan den Rijn 1988 ISBN 90 247 3306 5 S 116 Weblinks BearbeitenInternational Humanitarian Law Geneva Protokoll 1925 Volltext des Protokolls und Liste der Vertragsparteien englisch Deutsche Fassung des Vertragstextes Gesetzgebung SR 0 515 105 Die Bundesbehorden der Schweizerischen Eidgenossenschaft admin ch Siehe auch BearbeitenGenfer KonventionEinzelnachweise Bearbeiten International Humanitarian Law Databases Abgerufen am 7 Marz 2023 englisch Genfer Protokoll zum Verbot chemischer und biologischer Waffen Bundeszentrale fur politische Bildung 16 Juni 2015Normdaten Werk GND 4308248 8 lobid OGND AKS VIAF 204223351 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Genfer Protokoll amp oldid 237468380