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Zersetzung der Wehrkraft oder Wehrkraftzersetzung war die Bezeichnung fur einen grundsatzlich 1 mit Todesstrafe bedrohten Straftatbestand im nationalsozialistischen Deutschland der 1938 in der Kriegssonderstrafrechtsverordnung KSSVO neu gefasst 2 und am 26 August 1939 kurz vor Kriegsbeginn 1 September 1939 im Reichsgesetzblatt veroffentlicht wurde Zu den aufgefuhrten Tatbestanden gehorten Kriegsdienstverweigerung defatistische Ausserungen und Selbstverstummelung Wehrkraftzersetzung durch Anleitung zur Simulation von Krankheiten hier eine Tarnschrift von 1943 die ein Heft von Reclams Universal Bibliothek imitiert Der Tatbestand der Wehrkraftzersetzung war von den Protagonisten der NS Militarjustiz bereits fruhzeitig vermutlich seit 1934 als Erganzung des Wehrrechts gefordert und in der Folgezeit immer wieder in verschiedenen Ausformungen angeregt worden 3 Es galt Situationen wie in der Novemberrevolution 1918 mit strafrechtlichen Mitteln und unter exzessiver Anwendung der Todesstrafe zu verhindern um derart revolutionare Erscheinungen und seelische Zersetzung en zu unterdrucken Die weitgefassten Formulierungen im Gesetz eine extensive Auslegung des Begriffs der Offentlichkeit und die Ausrichtung am gesunden Volksempfinden ermoglichten zahlreiche Urteile mit drakonischen Strafen die fur viele Deutsche zum Inbegriff des Terrors wurden 4 Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Strafrahmen 3 Zustandigkeit von Gerichten 4 Urteile 4 1 Kriegsdienstverweigerer 4 2 Begriff der Offentlichkeit 4 3 Heimtuckegesetz und KSSVO 5 Vollstreckung der Todesurteile 6 Aufhebung der Unrechtsurteile 7 Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland 8 Literatur 9 Film 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseDefinition BearbeitenIn 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung RGBl I 1939 S 1455 werden die weitgefassten Tatbestandsmerkmale einer Zersetzung der Wehrkraft beschrieben 1 Wer offentlich dazu auffordert oder anreizt die Erfullung der Dienstpflicht in der deutschen oder einer verbundeten Wehrmacht zu verweigern oder sonst offentlich den Willen des deutschen oder verbundeten Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lahmen oder zu zersetzen sucht 2 wer es unternimmt einen Soldaten oder Wehrpflichtigen des Beurlaubtenstandes zum Ungehorsam oder zur Widersetzung oder zur Tatlichkeit gegen einen Vorgesetzten oder zur Fahnenflucht oder unerlaubten Entfernung zu verleiten oder sonst die Manneszucht in der deutschen oder einer verbundeten Wehrmacht zu untergraben 3 wer es unternimmt sich oder einen anderen durch Selbstverstummelung durch ein auf Tauschung berechnetes Mittel oder auf andere Weise der Erfullung des Wehrdienstes ganz teilweise oder zeitweise zu entziehen 5 Strafrahmen Bearbeiten 5 der Kriegssonderstrafverordnung leitet noch vor der Auflistung der Tatbestande mit der Strafandrohung der Todesstrafe ein Erst nach der Aufzahlung der Tatbestandsmerkmale folgen Einschrankungen des Strafmasses fur minder schwere Falle 1 Wegen Zersetzung der Wehrkraft wird mit dem Tode bestraft Aufzahlung der Tatbestandsmerkmale 2 In minder schweren Fallen kann auf Zuchthaus oder Gefangnis erkannt werden 3 Neben der Todes und der Zuchthausstrafe ist die Einziehung des Vermogens zulassig 4 Wer leichtfertig unrichtige oder unvollstandige Angaben macht die dazu bestimmt sind sich oder einen anderen von der Erfullung des Wehrdienstes ganz teilweise oder zeitweise freistellen zu lassen wird mit Gefangnis bestraft 6 Mehrere Erganzungen durch einen 5 a verscharften die Strafen und vergrosserten den Ermessensspielraum der Richter Die Erste Verordnung zur Erganzung der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 1 November 1939 RGBl I S 2131 gestattete die Uberschreitung des regelmassigen Strafrahmens und ermoglichte ein Todesurteil wenn es die Aufrechterhaltung der Mannszucht oder die Sicherheit der Truppe erfordert Durch die Vierte Erganzungsverordnung vom 31 Marz 1943 RGBl I S 261 wurden ruckwirkend auch Beschuldigte einbezogen wenn der Tater einen besonders schweren Nachteil fur die Kriegsfuhrung oder die Sicherheit des Reiches verschuldet hatte es wurde ins richterliche Ermessen gestellt den regelmassigen Strafrahmen zu uberschreiten wenn dieser nach gesundem Volksempfinden zur Suhne nicht ausreiche In einer Funften Verordnung zur Erganzung der Kriegssonderstrafverordnung vom 5 Mai 1944 RGBl I S 115 wurde dies auch bei fahrlassigen Handlungen zulassig wenn ein besonders schwerer Nachteil die Folge sei Zustandigkeit von Gerichten BearbeitenIm Rahmen der Militargerichtsbarkeit waren zu Kriegsbeginn gemass der Kriegsstrafverfahrensordnung KStVO die Feldkriegsgerichte und das Reichskriegsgericht fur alle Falle von Wehrkraftzersetzung zustandig Mit einer 7 Durchfuhrungsverordnung zur KStVO vom 18 Mai 1940 RGBl I S 787 wurde die ausschliessliche Zustandigkeit des Reichskriegsgerichts bei Wehrkraftzersetzung eingeschrankt 7 Alle Falle von Kriegsdienstverweigerung verblieben bei der Militargerichtsbarkeit Fur Zivilpersonen ubertrug das Reichsjustizministerium ansonsten die Zustandigkeit am 17 Mai 1940 zunachst den Sondergerichten 8 und Strafsenaten bei den Oberlandesgerichten 9 Durch Verordnung vom 29 Januar 1943 RGBl I S 76 erhielt der Volksgerichtshof grundsatzlich die Zustandigkeit fur alle Falle offentlicher Zersetzung sowie auf Antrag auch Falle Vorsatzlicher Wehrdienstentziehung nach 5 Absatz 1 Nr 1 und 3 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung Urteile Bearbeiten nbsp Todesurteil des Volksgerichtshofs vom 8 September 1943 gegen den Arzt Alois GeigerBis zum 30 Juni 1944 waren laut Wehrmachtkriminalstatistik 14 262 Verurteilungen wegen Wehrkraftzersetzung ergangen 10 Aktenverluste insbesondere auch beim Zentralgericht des Heeres das 1944 fur den Tatbestand der Wehrkraftzersetzung im Ersatzheer zustandig wurde lassen keine genaueren Zahlenangaben uber die einschlagigen Urteile der Wehrmachtgerichte zu Im zweiten Quartal 1943 ergingen 211 Todesurteile im zweiten Quartal 1944 fallten die Militargerichte 343 Todesurteile wegen Zersetzung der Wehrkraft 11 Nach vorsichtigen Schatzungen wurden von zivilen Gerichten 16 560 Todesurteile gefallt unter ihnen befanden sich zahlreiche Polen aus den eingegliederten Ostgebieten und Auslander Allein der Volksgerichtshof verurteilte bis zum Jahresende 1944 insgesamt 5214 Personen zum Tode 12 Eine luckenlose zahlenmassige Aufstellung der wegen des Tatvorwurfs Zersetzung der Wehrkraft zum Tode Verurteilten liegt nicht vor Der ab Anfang 1943 hauptsachlich fur Falle offentlicher Zersetzung zustandige Volksgerichtshof fallte bis Januar des Folgejahres 124 Todesurteile wegen Wehrkraftzersetzung 13 Auch die Angaben von Standgerichten sind nur luckenhaft uberliefert Auch bei den Endphaseverbrechen unmittelbar vor Kriegsschluss spielte der Vorwurf oftmals eine Rolle Kriegsdienstverweigerer Bearbeiten Die grosste Anzahl von Kriegsdienstverweigerern kam aus der Gruppe der Zeugen Jehovas von denen im Verlauf der nationalsozialistischen Herrschaft mehr als zehntausend inhaftiert wurden Eine weitere kleinere Gruppe von Kriegsdienstverweigerern kam aus der kleinen Religionsgemeinschaft der Reformadventisten Vor Inkraftsetzung der Kriegssonderstrafrechtsverordnung wurden Kriegsdienstverweigerer lediglich wegen Gehorsamsverweigerung oder Fahnenflucht aus nicht unehrenhaften Grunden mit Gefangnis bestraft Nach Darstellung von Manfred Messerschmidt hatten Richter eine solche rechtliche Einordnung auch weiterhin heranziehen konnen selbst dann wenn Adolf Hitler den Bibelforschern offenbar keine Sonderstellung habe zubilligen wollen 14 Fur die Aburteilung von Kriegsdienstverweigerern aus religiosen Beweggrunden war ausschliesslich das Reichskriegsgericht zustandig Gegen die hartnackigen Uberzeugungstater wurden wegen einer vermuteten propagandistischen Wirkung ihres Verhaltens regelmassig Todesurteile ausgesprochen 15 Nach Interventionen von Seelsorgern gingen die Richter dazu uber den zum Tode Verurteilten bis zur Vollstreckung die Moglichkeit eines Widerrufs einzuraumen Dann wurde auf eine Gefangnisstrafe von drei bis vier Jahren erkannt die nach Kriegsende zu verbussen gewesen ware 16 Begriff der Offentlichkeit Bearbeiten Im 5 1 wurde mit Strafe bedroht wer offentlich den Willen des deutschen oder verbundeten Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lahmen oder zu zersetzen sucht Fur das Tatbestandsmerkmal der Offentlichkeit entwickelte das Reichskriegsgericht bereits im ersten Halbjahr 1940 eine weite Auslegung Auch wenn eine Ausserung lediglich in einem abgeschlossenen oder begrenzten Personenkreis gemacht wurde man jedoch damit habe rechnen mussen dass die Ausserung uber diesen Kreis hinaus weitergetragen wurde sei dies als offentlich zu bewerten 17 Damit machte sich das Reichskriegsgericht inhaltlich eine Bestimmung zu eigen die es im Heimtuckegesetz vorfand 18 Das Tatbestandsmerkmal der Offentlichkeit wurde ersetzt durch die blosse kaum widerlegbare Vermutung die zersetzende Ausserung konnte publik werden Als der Volksgerichtshof Anfang 1943 die Zustandigkeit fur alle Falle offentlicher Zersetzung im Zivilbereich erhielt ubernahm er diese Interpretation Vergeblich intervenierte Reichsjustizminister Otto Georg Thierack in einem Schreiben an Roland Freisler Wenn alles was politisch geredet werde grundsatzlich als offentlich gesagt angesehen werden sollte wurde das bewusst eingefugte Tatbestandsmerkmal der Offentlichkeit im 5 KSSVO keinen Sinn mehr haben 19 Freie Meinungsausserungen waren damit selbst in privater Umgebung gefahrlich stets drohte die Gefahr Opfer einer Denunziation zu werden Heimtuckegesetz und KSSVO Bearbeiten Im Heimtuckegesetz war unter Androhung von Gefangnisstrafe gestellt wer eine groblich entstellte Behauptung tatsachlicher Art aufstellt oder verbreitet die geeignet ist das Wohl des Reichs oder das Ansehen der Reichsregierung schwer zu schadigen Der 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung definiert als Straftater wer den Willen des deutschen oder verbundeten Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lahmen oder zu zersetzen sucht Es gab kaum eine kritische Ausserung die nicht in diesem Sinne als Wehrkraftzersetzung gedeutet werden und damit zum Todesurteil fuhren konnte Als nicht mehr tragbar und grundsatzlich todeswurdig wurden in einer Zusammenstellung von 1943 1944 folgende Ausserungen aufgefuhrt Der Krieg sei verloren Deutschland oder der Fuhrer hatten den Krieg sinnlos oder frivol vom Zaune gebrochen die NSDAP solle oder werde abtreten und den Weg zum Verstandnisfrieden freimachen eine Militardiktatur musse errichtet werden und werde Frieden schliessen konnen ein Eindringen des Bolschewismus sei nicht so schlimm wie es die Propaganda schildere Mundpropaganda und Feldpostbriefe mit der Aufforderung die Gewehre wegzuwerfen oder umzudrehen der Fuhrer sei krank unfahig ein Menschenschlachter usw 20 In den Meldungen aus dem Reich wurde dargelegt dass defatistische Ausserungen in den ersten Kriegsjahren allenfalls nach dem Heimtuckegesetz verfolgt worden seien und ein Missverhaltnis von Todesurteilen des Volksgerichtshofes zu den milderen Urteilen unterer Gerichte Sondergerichte und Strafsenate bei Oberlandesgerichten entstanden sei Daher sei eine zentrale Sichtung durch den Volksgerichtshof zu begrussen dieser konne auch die politische Bedeutung der Falle besser beurteilen 21 Vollstreckung der Todesurteile BearbeitenDer Vollzug der Todesstrafe die von Militargerichten verhangt worden war sollte nach 103 der ersten Fassung der Kriegsstrafverfahrensordnung KStVO durch Erschiessen bei Frauen grundsatzlich durch das Fallbeil vollzogen werden Tatsachlich wurden bei Todesurteilen oftmals Oberstaatsanwaltschaften um Ubernahme der Strafvollstreckung ersucht in deren Richtstatten eine Enthauptung vorgenommen wurde Ab Ende 1942 wurden erstmals kriegsgerichtlich verurteilte Militarpersonen durch Hangen getotet 22 Die Liste von im Deutschen Reich hingerichteten Personen nennt zahlreiche wegen Wehrkraftzersetzung Hingerichtete Aufhebung der Unrechtsurteile BearbeitenIm Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege NS AufhG vom 25 August 1998 BGBl I S 2501 23 wird Bezug auf die Kriegssonderstrafrechtsverordnung genommen Als verurteilende strafgerichtliche Entscheidungen die unter Verstoss gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit ergangen sind wurden somit alle Urteile wegen Zersetzung der Wehrkraft pauschal aufgehoben Individuelle Entschadigungsanspruche sind mit der Aufhebung der Unrechtsurteile nicht verbunden Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland BearbeitenIn der Bundesrepublik Deutschland wird die Verfolgung gleichartiger Straftaten gegen die Bundeswehr nun im 109 109k des deutschen Strafgesetzbuches unter dem neuen Namen Straftaten gegen die Landesverteidigung geregelt Besonders zu beachten ist sowohl 109d StGB Storpropaganda gegen die Bundeswehr welcher unwahre Behauptungen die die Operationen der Bundeswehr behindern bestraft als auch 109 StGB Wehrpflichtentziehung durch Verstummelung Literatur BearbeitenPeter Hoffmann Der militarische Widerstand in der zweiten Kriegshalfte 1942 1944 45 In Heinrich Walle Hrsg Aufstand des Gewissens Militarischer Widerstand gegen Hitler und das NS Regime 1933 1945 4 durchgesehene und wesentlich erweiterte Auflage Mittler Berlin u a 1994 ISBN 3 8132 0436 7 S 223 248 Gerhard Paul Ungehorsame Soldaten Dissens Verweigerung und Widerstand deutscher Soldaten 1939 1945 Rohrig Universitats Verlag St Ingbert 1994 ISBN 3 86110 042 8 Saarland Bibliothek 9 Norbert Haase Gerhard Paul Hrsg Die anderen Soldaten Wehrkraftzersetzung Gehorsamsverweigerung und Fahnenflucht im Zweiten Weltkrieg Fischer Taschenbuchverlag Frankfurt am Main 1995 ISBN 3 596 12769 6 Fischer 12769 Geschichte Die Zeit des Nationalsozialismus Manfred Messerschmidt Die Wehrmachtjustiz 1933 1945 Paderborn u a 2005 ISBN 3 506 71349 3 Frithjof Pauser Die Rehabilitierung von Deserteuren der Deutschen Wehrmacht unter historischen juristischen und politischen Gesichtspunkten mit Kommentierung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile NS AufhG vom 28 05 1998 Universitat der Bundeswehr Munchen 2005 Dissertation Walter Wagner Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat Munchen 2011 ISBN 978 3 486 54491 6 erw Neuausgabe von 1974 Peter Kalmbach Eine Hauptwaffe gegen Defaitismus Der Tatbestand der Wehrkraftzersetzung als Instrument der NS Justiz in Neue Zeitschrift fur Wehrrecht Bd 54 2012 S 25 32 Volltext Albrecht Kirschner Verfolgung von Ausserungen als Wehrkraftzersetzung durch den Volksgerichtshof und das Oberlandesgericht Wien Dissertation 2006 Erschienen als Sonderdruck in NS Justiz und politische Verfolgung in Osterreich 1938 1945 Analysen zu den Verfahren vor dem Volksgerichtshof und dem Oberlandesgericht Wien Hrsg Wolfgang Form Wolfgang Neugebauer und Theo Schiller Saur Munchen 24 Film BearbeitenEin verborgenes Leben Regie und Drehbuch Terrence Malick Deutschland USA 2018 uber den ermordeten Verweigerer Franz Jagerstatter und sein UmfeldWeblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Kriegssonderstrafrechtsverordnung Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Erste Verordnung zur Erganzung der Kriegssonderstrafrechtsverordnung Quellen und Volltexte Vierte Verordnung zur Erganzung der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 31 Marz 1943 RGBl I S 261 Funfte Verordnung zur Erganzung der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 5 Mai 1944 RGBl I S 115 1 Texte uber Wehrkraftzersetzung in Mecklenburg und VorpommernEinzelnachweise Bearbeiten So bei Manfred Messerschmidt Die Wehrmachtjustiz 1933 1945 Paderborn u a 2005 S 72 Cornelia Schmitz Berning Vokabular des Nationalsozialismus 2 Auflage Berlin 2007 ISBN 978 3 11 019549 1 S 684 Peter Kalmbach Eine Hauptwaffe gegen Defaitismus Der Tatbestand der Wehrkraftzersetzung als Instrument der NS Justiz In Neue Zeitschrift fur Wehrrecht Bd 54 2012 S 25 27 f Michael Bryant Albrecht Kirschner Politik und Militarjustiz In Ulrich Baumann Magnus Koch Was damals Recht war Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht Berlin Brandenburg 2008 ISBN 978 3 89809 079 7 S 85 Verordnung uber das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17 August 1938 im Reichsgesetzblatt veroffentlicht und in Kraft gesetzt am 26 August 1939 RGBl I S 1455 1457 Verordnung uber das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17 August 1938 im Reichsgesetzblatt veroffentlicht und in Kraft gesetzt am 26 August 1939 RGBl I S 1455 1457 Gunter Gribbohm Das Reichskriegsgericht Die Institution und ihre rechtliche Bewertung Berlin 2004 ISBN 3 8305 0585 X S 22 23 Walter Wagner Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat Munchen 2011 ISBN 978 3 486 54491 6 S 277 mit Anm 4 Heinz Boberach Meldungen aus dem Reich Bd 15 Herrsching 1984 ISBN 3 88199 158 1 S 6096 6101 Meldungen zur strafrechtlichen Bekampfung von Zersetzungsversuchen vom 2 Dezember 1943 Manfred Messerschmidt Fritz Wullner Die Wehrmachtjustiz im Dienste des Nationalsozialismus Zerstorung einer Legende Baden Baden 1987 ISBN 3 7890 1466 4 S 132 Manfred Messerschmidt Das System Wehrmachtjustiz In Ulrich Baumann Magnus Koch Was damals Recht war Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht Berlin Brandenburg 2008 ISBN 978 3 89809 079 7 S 31 33 Walter Wagner Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat Munchen 2011 ISBN 978 3 486 54491 6 S 800 805 Walter Wagner Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat Munchen 2011 ISBN 978 3 486 54491 6 S 801 Manfred Messerschmidt Die Wehrmachtjustiz 1933 1945 Paderborn u a 2005 S 96 97 Manfred Messerschmidt Die Wehrmachtjustiz 1933 1945 Paderborn u a 2005 S 97 101 Norbert Haase Das Reichskriegsgericht und der Widerstand gegen die nationalsozialistische Herrschaft Berlin 1993 ISBN 3 926082 04 6 S 14 Walter Wagner Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat Munchen 2011 ISBN 978 3 486 54491 6 S 278 Heimtuckegesetz 2 2 Den offentlichen Ausserungen stehen nichtoffentliche boswillige Ausserungen gleich wenn der Gegner damit rechnet oder damit rechnen musste dass die Ausserung in die Offentlichkeit dringen werde Brief vom 11 September 1943 in Bundesminister der Justiz Hrsg Im Namen des Deutschen Volkes Justiz im Nationalsozialismus Koln 1989 ISBN 3 8046 8731 8 S 213 Ingo Muller Furchtbare Juristen Die unbewaltigte Vergangenheit unserer Justiz Munchen 1987 ISBN 3 463 40038 3 S 151 Heinz Boberach Meldungen aus dem Reich Bd 15 Herrsching 1984 ISBN 3 88199 158 1 S 6096 6101 Meldungen zur strafrechtlichen Bekampfung von Zersetzungsversuchen vom 2 Dezember 1943 Hans Peter Kiausch Erschiessen Enthaupten Erhangen In Ulrich Baumann Magnus Koch Was damals Recht war Berlin Brandenburg 2008 ISBN 978 3 89809 079 7 S 81 Der Verfasser schatzt ihre Anzahl auf insgesamt 300 NS AufhG PDF Datei 37 kB vom 25 August 1998 Fassung von 2002 Informationen zum AutorBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4317275 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wehrkraftzersetzung amp oldid 237740933