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Dieser Artikel behandelt die Sondergerichte in Deutschland Zum 2002 geschaffenen Ad hoc Strafgerichtshof siehe Sondergerichtshof fur Sierra Leone Sondergerichte sind in Deutschland Gerichte fur spezielle Sachfragen Sie grenzen sich von der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Fachgerichtsbarkeit Arbeits Verwaltungs Finanz Sozialgerichtsbarkeit von Standgerichten und Ausnahmegerichten ab Historisch werden auch ausserhalb der ursprunglich gesetzlich vorgesehenen Gerichtsbarkeit errichtete Gerichte als Sondergerichte bezeichnet Besonders bekannt ist der Begriff Sondergericht in Verbindung mit der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland bis 1933 2 Zeit des Nationalsozialismus 2 1 Anzahl und Zustandigkeit 2 2 Entrechtung des Beschuldigten 2 3 Aufgabe und Funktion der Sondergerichte 2 4 Verscharfungen des materiellen Strafrechts und der Urteilspraxis 2 5 Zahl der Todesurteile 2 6 Einzelfalle 3 Bundesrepublik Deutschland 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Einzelnachweise 7 WeblinksDeutschland bis 1933 BearbeitenSondergerichte in Deutschland gab es bereits vor der Machtergreifung 1933 durch die Nationalsozialisten Mit ihnen reagierte die jeweilige Staatsmacht auf Unruhen indem sie ganze Komplexe von Straftatbestanden aus der Kompetenz der ordentlichen Gerichtsbarkeit herausloste und speziell eingerichteten Spruchkorpern zuwies In Konigreich Preussen konnte der jeweilige Militarbefehlshaber aufgrund des Gesetzes uber den Belagerungszustand von 1851 Sondergerichte einrichten Dieses Gesetz kam praktisch jedoch erst im Ersten Weltkrieg zur Anwendung In der Weimarer Republik wurden mehrmals auf Grundlage einer vom Reichsprasidenten erlassenen Notverordnung nach Artikel 48 Abs 2 WRV Sondergerichte mit unterschiedlichen Befugnissen und Verfahrensordnungen eingerichtet sowie 1922 der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik der aber 1926 wieder abgeschafft wurde Eine besondere Erscheinung in dieser Zeit stellen die bayerischen Volksgerichte dar die im November 1918 eingerichtet wurden und bis zu ihrer Auflosung im Mai 1924 etwa 31 000 Urteile gefallt hatten Im Anschluss an die Notverordnung gegen den politischen Terror vom 9 August 1932 1 ordnete die Reichsregierung unter von Papen die Einrichtung von Sondergerichten in bestimmten Oberlandes und Landesgerichtsbezirken an 2 Die Verfahren waren durch eine massive Einschrankung der Verteidigungsrechte des Angeklagten und den Ausschluss von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des Gerichtes gekennzeichnet Im Einzelnen Eine mundliche Verhandlung uber den Haftbefehl findet nicht statt 10 Ein Eroffnungsbeschluss nach Eingang der Anklage beim Sondergericht ergeht nicht 13 Ladungsfristen betragen 3 Tage verkurzbar auf 24 Stunden 13 Das Gericht kann von einer Beweiserhebung absehen 14 Die Ergebnisse von Vernehmungen in der Hauptverhandlung mussen nicht protokolliert werden 16 Nur in den Fallen in denen sonst das Schwurgericht zustandig ware ist eine Verteidigung notwendig und ein Verteidiger von Amts wegen zu bestellen 11 Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Sondergerichtes finden nicht statt 17 Mit Wirkung vom 21 Dezember 1932 wurden diese Sondergerichte aufgehoben 3 Zeit des Nationalsozialismus BearbeitenBekannt waren Sondergerichte vor allem als Teil der NS Justizverbrechen bei denen sie durch die massenhafte Verhangung von Todesstrafen bzw langjahrigen Zuchthausstrafen oder Inhaftierung in Konzentrationslagern wegen meist geringfugiger Delikte hervortraten Im juristischen Sinne sind sie zu unterscheiden von den fur Wehrmachtsangehorige bereits 1934 wieder eingerichteten Militargerichten Kriegsgerichten dem gleichfalls 1934 eingerichteten Volksgerichtshof sowie den in der Agonie Todeskampf des Dritten Reiches im Februar 1945 zur Aburteilung des jeweiligen Taters im konkreten Einzelfall angeordneten Standgerichten die lediglich auf Tod und theoretisch auf Freispruch oder Uberweisung an ein gesetzlich vorgesehenes Gericht entscheiden konnten Gemeinsam ist aber allen dass sie politische Urteile fallten 4 Anzahl und Zustandigkeit Bearbeiten Bereits am 21 Marz 1933 wurde reichsweit fur jeden Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht eingerichtet insgesamt also 26 5 Mit der Ausdehnung ihrer sachlichen Zustandigkeit stieg auch die Zahl der eingerichteten Sondergerichte Ende 1942 existierten insgesamt 74 Sondergerichte Die Strafrechtspflege lag damit insgesamt uberwiegend in den Handen der mit den dargestellten besonderen Befugnissen ausgestatteten Sondergerichte in Hamburg erledigten beispielsweise die Sondergerichte 73 aller Strafverfahren Die Sondergerichte waren mit anfangs beschrankter Zustandigkeit fur spezielle Straftatbestande ausgestattet die die NS Machthaber zur Durchsetzung ihrer Herrschaft eingefuhrt hatten namlich Straftaten nach der Reichstagsbrandverordnung vom 28 Februar 1933 und nach der Heimtuckeverordnung vom 21 Marz 1933 Ihre Zustandigkeit wurde mehrmals erweitert 6 Seit 1938 waren sie zustandig sofern die Staatsanwaltschaft der Auffassung war mit Rucksicht auf die Verwerflichkeit der Tat oder die in der Offentlichkeit hervorgerufene Erregung sei die sofortige Aburteilung geboten In diesem Zusammenhang kam ihnen vorwiegend die Aufgabe zu das von den Nationalsozialisten mit Kriegsausbruch sukzessive erlassene Kriegsstrafrecht durchzusetzen das fur einfache Vergehen wie etwa Diebstahle drastische Strafen bis hin zur Todesstrafe vorsah 7 Damit war auch fur diesen Bereich das nationalsozialistische gesunde Volksempfinden zum Massstab der Rechtspflege geworden Fur schwere politische Straftaten blieben dagegen spezielle Senate der Oberlandesgerichte bzw des Reichsgerichts und spater des Volksgerichtshofs zustandig Sondergerichte sind als Teil des nationalsozialistischen Unrechtsstaates anzusehen Wahrend sie im Sinne der grundlegenden bereits zeitgenossischen Unterscheidung Ernst Fraenkels noch zum Normenstaat gerechnet werden konnen ist fur die Gesamtbeurteilung wichtig dass grosse Volksgruppenteile nicht einmal vom Grundsatz her diesen rudimentaren Rechtsschutzanspruch hatten sondern von vornherein der Willkur der Verwaltung nach Ernst Fraenkel dem Massnahmenstaat ausgeliefert waren Dazu zahlten nicht nur Juden sondern auch die Volker des Ostens wie Polen Russen und andere vgl hierzu im Einzelnen bei Schutzhaft Entrechtung des Beschuldigten Bearbeiten Das Verfahren vor den Sondergerichten stand unter der Maxime ausserster Schnelligkeit Dem dienten die Abschaffung der in der Strafjustiz aus rechtsstaatlichen Grunden eingefuhrten Voruntersuchung und des Eroffnungsbeschlusses und die Abkurzung der Ladungsfrist auf 24 Stunden Spater konnte sogar auf der Stelle gegen den Festgenommenen verhandelt werden Der Vorsitzende des Gerichts konnte selbst gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen Spater wurde sogar die Beschwerdemoglichkeit gegen diese Entscheidung abgeschafft Das Sondergericht hatte freies Ermessen ob und welche Beweise es zum Nachweis des Tatvorwurfs erheben wollte Der Verurteilte hatte gegen das Urteil keine Rechtsmittelmoglichkeit Nur die Staatsanwaltschaft konnte die so genannte Nichtigkeitsbeschwerde einlegen was jedoch fast immer nur zu Ungunsten des Verurteilten erfolgte 8 Aufgabe und Funktion der Sondergerichte Bearbeiten Mit diesen Regelungen verbanden die nationalsozialistischen Machthaber die Erwartung einer gnadenlosen Spruchpraxis Der Staatssekretar des Reichsjustizministeriums und nachmalige Prasident des Volksgerichtshofs Roland Freisler kleidete dies 1939 in folgende Worte Sie mussen ebenso schnell sein wie die Panzertruppe sie sind mit grosser Kampfkraft ausgestattet Kein Sondergericht kann sagen dass der Gesetzgeber ihm nicht genugend Kampfkraft gegeben habe Sie mussen denselben Drang und dieselbe Fahigkeit haben den Feind aufzusuchen zu finden und zu stellen und sie mussen die gleiche durchschlagende Treff und Vernichtungsgenauigkeit gegenuber dem erkannten Feind haben Der Reichsjustizminister Franz Gurtner schrieb im September 1939 in einem an Adolf Hitler gerichteten Memorandum praktisch kamen die Sondergerichte Standgerichten gleich Sie seien nur nicht als solche bezeichnet Verscharfungen des materiellen Strafrechts und der Urteilspraxis Bearbeiten Mit der Ausdehnung der sachlichen Zustandigkeit der Sondergerichte 9 verbanden die nationalsozialistischen Machthaber erhebliche Strafverscharfungen Die Anzahl der Delikte die mit Todesstrafe geahndet werden konnten stieg bis 1943 1944 auf 46 an Eine neue zentrale Strafbestimmung war die so genannte Volksschadlingsverordnung Die ungeheure Verscharfung der Strafen war in erster Linie jedoch nicht Ergebnis der Verscharfung des materiellen Rechts sondern Folge der gnadenlosen Spruchpraxis der Gerichte Eine Rede Hitlers am 26 April 1942 vor dem Reichstag veranlasste die Rechtsprechung zu noch grosserer Harte Hitler warf den Richtern unter Bezugnahme auf ein angebliches Fehlurteil vor sie wurden unnationalsozialistisch urteilen und auf wohlerworbene Rechte pochen anstatt wie andere Volksgenossen im Interesse des Sieges Entbehrungen auf sich zu nehmen Missliebigen Richtern drohte er sie eigenhandig aus dem Amt zu werfen Uber das besagte Fehlurteil hatte Hitler sich in der Nacht vom 21 auf den 22 Marz 1942 aus dem Fuhrerhauptquartier beim geschaftsfuhrenden Justizminister Schlegelberger beklagt Der damalige Staatssekretar Freisler erstattete Hitler am folgenden Tag Bericht Hitler befahl daraufhin die Beseitigung des Urteils und die Hinrichtung des Taters Bereits am 24 Marz legte Oberreichsanwalt Emil Brettle ausserordentlichen Einspruch ein In einem eilends anberaumten Termin vor einem Besonderen Strafsenat des Reichsgerichts einem Gerichtshof des Fuhrers unter dem Vorsitz des Prasidenten des Reichsgerichts Erwin Bumke wurde das Urteil bereits am 31 Marz korrigiert und anstatt 5 Jahren Zuchthaus die Todesstrafe verhangt Am 13 April 1942 setzte das Reichsgericht seine verscharfte Linie fort Der 3 Strafsenat des Reichsgerichts unter Bumkes Vorsitz anderte ein Urteil des Sondergerichts Bremen das den Betroffenen wegen Diebstahls eines Mantels zu 5 Jahren Zuchthaus und Sicherungsverwahrung verurteilt hatte auf Nichtigkeitsbeschwerde der Reichsanwaltschaft ab Der Senat verhangte weil der Diebstahl unter den besonderen Umstanden eines Fliegerangriffs stattgefunden habe die Todesstrafe Die Nichtigkeitsbeschwerde hatte der spatere Generalbundesanwalt Wolfgang Frankel damals als wissenschaftliche Hilfskraft zur Reichsanwaltschaft abgeordnet eingelegt und damit begrundet dass die Volksgemeinschaft Anspruch auf Schutz habe vor einem Gewohnheits und Gewaltverbrecher wie dem Angeklagten Das war die erste Entscheidung des Reichsgerichts in dem es selbst auf die Nichtigkeitsbeschwerde die Todesstrafe verhangte anstatt dies wie sonst durch Zuruckverweisung der Sache an das Sondergericht das Urteil von jenem treffen zu lassen Der frontale Angriff Hitlers fuhrte zunehmend dazu dass die Richter bei der Staatsanwaltschaft den vorgesetzten Stellen dem Ministerium und den Parteistellen vor dem Urteilsspruch abklarten welches Urteil gewunscht war Zahl der Todesurteile Bearbeiten Die Gesamtzahl der Todesurteile Sondergerichte Volksgerichtshof und ordentliche Gerichte ohne Militargerichte betragt nach einer fundierten Schatzung rund 16 500 Davon haben allein die Sondergerichte wohl 11 000 Todesurteile verhangt Sichere Angaben lassen sich nicht mehr machen Die zunehmende Tendenz wird jedoch auch anhand der vom Reichsjustizministerium selbst angegebenen Zahlen deutlich 1941 1292 Todesurteile 1942 3660 1943 5336 Dabei ist nicht ganz klar ob dies alle genannten Gerichte zusammen betrifft oder nur die Sondergerichte Zum Vergleich Von 1907 bis 1932 also einschliesslich des Ersten Weltkrieges wurden im Deutschen Reich 1 547 Personen zum Tode verurteilt Nur 393 hiervon wurden hingerichtet Im faschistischen Italien unter Mussolini wurden 156 Todesurteile verhangt und davon 88 vollzogen Einzelfalle Bearbeiten nbsp Roland Freisler lehnt das Gnadengesuch des vom Sondergericht Bremen am 8 Juli 1942 zum Tode verurteilten Walerian Wrobel ab nbsp Elisabeth Vorstadt Stolperstein fur Arcangelo PesentiAm 8 Marz 1943 verurteilte das Sondergericht Essen einen invaliden litauischen Rentner zum Tode weil er aus einem von einer Bombe getroffenen Laden drei Blechnapfe in einem Wert von etwa 3 RM entwendet hatte Das Sondergericht fuhrte aus dass nach einem besonders schweren Feindangriff jede Aneignung auch geringwertiger Sachen besonders gefahrlich sei und im Interesse der offentlichen Sicherheit mit dem Tode bestraft werden musse 10 Im Jahr 1943 verurteilte ein Sondergericht einen 82 jahrigen weil er wahrend eines Bombenangriffs eine herumliegende Pferdeleine aus Leder an sich genommen und zu Gurtel und Hosentragern verarbeitet hatte 11 Am 23 April 1942 bestrafte das Kolner Sondergericht 1 einen Polen wegen Diebstahls von anerkanntermassen wertlosen Kleidungsstucken mit acht Jahren Zuchthaus Das Strafmass begrundete es damit dass der Angeklagte Angehoriger eines Volkes sei das bei dem deutschen Volk tief in der Schuld stehe 12 Am 3 Juli 1942 verhangte das Sondergericht Freiburg gegen den 46 jahrigen Gustav S die Todesstrafe wegen Wehrkraftzersetzung nach 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung KSSVO vom 17 August 1938 Er hatte in einem privaten Gesprach geaussert es ware am besten wenn niemand mehr etwas spendet dann wurden die vornen gemeint waren die Soldaten an der Front aufhoren und der Krieg ginge dann schnellstens zu Ende 13 Am 23 Februar 1945 verurteilte das Sondergericht Freiburg einen 42 jahrigen polnischen Zwangsarbeiter zum Tode weil er zu Aufraumungsarbeiten nach einem Luftangriff auf Freiburg abkommandiert eine Hose und einen Rock die in den Trummern lagen an sich genommen hatte Der hinzugezogene gerichtliche Sachverstandige hatte dem Angeklagten verminderte Schuldfahigkeit zugebilligt Letzteres war insbesondere nach Beginn des Krieges ein ganz seltenes Ereignis Das Sondergericht liess sich jedoch dadurch nicht beeindrucken Der Angeklagte sei zwar insofern geistig beschrankt als seine geistigen Anlagen nicht entwickelt seien er sei aber nicht schwachsinnig 14 Das Sondergericht Bayreuth verurteilte einen 53 jahrigen Invalidenrentner am 11 August 1942 wegen fortgesetzten Abhorens von Feindsendern und Verbreitens von deren Nachrichten zu einer Zuchthausstrafe von funf Jahren 15 Eine 40 jahrige ledige Arbeiterin unterhielt von Sommer bis Dezember 1941 ein Liebesverhaltnis zu einem franzosischen Kriegsgefangenen Sie wurde deshalb vom Sondergericht Bayreuth am 3 Juli 1942 zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt 15 Eine 17 jahrige polnische Zwangsarbeiterin rief auf Polnisch einem Landsmann als sie drei verwundete deutsche Soldaten sah zu Franz wenn sie die totgeschlagen hatten brauchten die hier auch nicht mehr rumzulaufen Sie wurde vom Sondergericht Bayreuth deshalb zu vier Jahren verscharften Straflager also Konzentrationslager verurteilt Sie starb am 29 Marz 1943 im KZ Dachau 15 Ein 65 jahriger Studienprofessor und Parteigenosse wurde vom Sondergericht Bayreuth am 13 September 1943 zu einer Gefangnisstrafe von einem Jahr verurteilt weil er auf der Strasse auf eine Spende angesprochen dies ablehnte und sagte Ach was fur unsere Soldaten Und die Bonzen kriegen s 15 Der Pfarrer Georg Althaus wurde wegen angeblichen Verstosses gegen das Heimtuckegesetz vom Sondergericht Braunschweig zu sechs Monaten Gefangnis verurteilt weil er im Konfirmandenunterricht fur die Juden gebetet und den Konfirmanden den Hitlergruss untersagt hatte 16 Das Sondergericht Konigsberg verurteilte 1940 den 70 jahrigen Rechtsritter des Johanniterordens und Gutsbesitzer auf Adlig Laukischken im Kreis Labiau Ludwig Meylander gnt Rogalla von Bieberstein zu einer mehrjahrigen Haftstrafe Nach 4 Monaten im Zuchthaus Wartenburg wurde er eines Morgens aufgehangt vorgefunden Die Konigsberger Nachrichten schrieben am 20 Marz 1940 unter der Balkenuberschrift Reaktionarer Landwirt ins Zuchthaus zu seiner Verurteilung Schon lange war er fur sein staatsfeindlichen Verhalten reif durch die Stimme des Volkes abgeurteilt zu werden Er habe namlich auslandische Sender abgehort bei der Weihnachtsfeier eine staatsfeindliche Rede gehalten die polnischen Kriegsgefangenen mit Braten Tabakwaren usw reich bewirtet und habe sich aus Prinzip niemals des Deutschen Grusses bedient ja er wagte sogar die Fahne des Deutschen Reichs am Giebel seines Stalles zu hissen wogegen er fruher die Fahne des zweiten Reiches an dem auf seinem Schloss vorhandenen Mast hisste Das Sondergericht Konigsberg verurteilte am 14 Januar 1941 in einer Sitzung in Memel den bekannten Pressezeichner Emil Stumpp zu einem Jahr Haft Er starb infolge der Haftbedingungen im Gefangnis von Stuhm Das Sondergericht Nurnberg verurteilte den judischen Kaufmann Leo Katzenberger in einem Schauprozess wegen angeblicher Rassenschande nach der Volksschadlingsverordnung 1942 zum Tode Das Sondergericht II beim Landgericht Berlin verurteilte am 2 Marz 1943 einen Plunderer der nach einer Bombennacht eine herrenlose Tasche an sich genommen hatte zum Tode Er wurde bereits vierundzwanzig Stunden nach seiner Tat hingerichtet 17 Das Sondergericht Braunschweig verurteilte die 19 jahrige Erna Wazinski wegen angeblicher Plunderung nach dem Bombenangriff vom 15 Oktober 1944 auf Braunschweig als Volksschadling zum Tode Der Fall kam nach dem Krieg mehrmals vor verschiedene Gerichte doch wurde das Urteil der NS Richter erst am 21 Marz 1991 durch das Landgericht Braunschweig aufgehoben und Erna Wazinskis Unschuld bestatigt Der 17 jahrige Walerjan Wrobel wurde am 8 Juli 1941 durch das Sondergericht Bremen wegen Brandstiftung zum Tode verurteilt Generalleutnant Rudolf Huebner wurde am 10 Marz 1945 zum Kommandeur des Fliegenden Sondergerichts West ernannt Dieses wurde gegrundet nachdem die Ludendorff Brucke von Remagen unzerstort von amerikanischen Truppen erobert worden war Seine Beisitzer waren Oberstleutnant Anton Ehrnsperger und Oberstleutnant der Reserve Paul Penth Am 11 Marz 1945 kamen sie beim Hauptquartier der Heeresgruppe B in Rimbach bei Oberirsen im Westerwald an Dort verurteilte Huebner nach den Verhandlungen bis zum 14 Marz 1945 die Majore Hans Scheller August Kraft und Herbert Strobel Hauptmann Bratge und Oberleutnant Peters zum Tod durch Erschiessen Die beiden Hauptleute Bratge und Friesenhahn wurden in Abwesenheit abgeurteilt Sie waren bereits in amerikanischer Kriegsgefangenschaft Hauptmann Friesenhahn wurde freigesprochen Die Urteile wurden jeweils unmittelbar nach der Verkundigung vollstreckt 18 Am 28 April 1945 wurde Huebner zum Kommandanten von Munchen ernannt Unter seinem Kommando wurden in den letzten Kriegstagen zahlreiche Unterstutzer der Freiheitsaktion Bayern hingerichtet 19 Das Sondergericht Wien verurteilte im Fruhjahr 1944 die beiden tschechischen landwirtschaftlichen Hilfsarbeiter Rudolf Schalplachta und Johann Schalplachta unter Beteiligung des Staatsanwaltes Friedrich Nowakowski einem nach 1945 prominenten osterreichischen Strafrechtsprofessor an der Universitat Innsbruck wegen Rundfunkvergehen zum Tod wobei die Urteile vollstreckt wurden 20 Bundesrepublik Deutschland BearbeitenSondergerichte des Bundes sind Gerichte die fur spezielle Sachfragen als besondere Gerichte errichtet werden konnen Gemass Art 101 Abs 2 Grundgesetz GG ist dazu ein Gesetz notwendig Dies ist eine unmittelbare Reaktion auf die Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus Ihre Errichtung liegt im Ermessen des Bundesgesetzgebers Die Gerichte nach Art 96 Abs 1 2 4 GG sind Sondergerichte Dies sind die moglichen Wehrstrafgerichte das existierende Bundespatentgericht und das ehemalige Bundesdisziplinargericht 21 Sondergerichte zeichnen sich meist durch besondere Verfahrensvorschriften aus 21 Zur Entscheidung von Einzelfallen berufene Sondergerichte sind hingegen als Ausnahmegerichte i S d Art 101 Abs 1 Satz 1 GG in der Bundesrepublik verfassungswidrig 22 23 Siehe auch BearbeitenAufhebung von NS Unrechtsurteilen zur Bewertung der Sondergerichte in der Nachkriegsjustiz Ungesuhnte Nazijustiz zur Aufarbeitung der NS Justizverbrechen Schutzhaft Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus Zentralgericht des Heeres Rosen fur den Staatsanwalt filmische Verarbeitung eines fiktiven Falls Literatur BearbeitenRalph Angermund Deutsche Richterschaft 1919 1945 1990 ISBN 3 596 10238 3 Can Bozyakali Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht Verlag Peter Lang Hamburg 2005 Simon Dorrenbacher NS Strafjustiz an der Saar Nationalsozialistisches Strafrecht in der Rechtsprechung des Sondergerichts Saarbrucken 1939 bis 1945 Verlag Duncker amp Humblot Berlin 2023 Michael Hensle Die Todesurteile des Sondergerichts Freiburg 1940 1945 1995 ISBN 3 923646 16 X Belleville Verlag 1996 ISBN 978 3 923646 16 6 Michael Klein Vera und der Braune Glucksmann Wie der NS Staat einen Judenmorder hinrichtete Eine wahre Geschichte Neuer Europa Verlag Leipzig 2006 ISBN 3 86695 480 8 Dieter Kolbe Reichsgerichtsprasident Dr Erwin Bumke 1975 ISBN 3 8114 0026 6 Hans Ulrich Ludewig Dietrich Kuessner Es sei also jeder gewarnt Das Sondergericht Braunschweig 1930 1945 Selbstverlag des Braunschweiger Geschichtsvereins 2000 Harald Mager Gewerbetreibende als Angeklagte vor dem Sondergericht Mannheim in Regionale Eliten zwischen Diktatur und Demokratie Baden und Wurttemberg 1930 1952 Oldenbourg Verlag Hrsg Cornelia Rauh Kuhne Michael Ruck Munchen 1993 S 263 282 Lars Luking Beabsichtigter Strafantrag Todesstrafe Das Sondergericht Detmold 1943 1945 in Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde Herausgegeben im Auftrag des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins fur das Land Lippe e V Jahrgang 77 2008 Detmold 2008 ISSN 0342 0876 pdf Lars Luking Die Todesurteile des Sondergerichts Bielefeld aus dem Jahre 1932 in Forschen Verstehen Vermitteln Festschrift zum 100 Jahresbericht des Historischen Vereins fur die Grafschaft Ravensberg Herausgegeben von Johannes Altenberend und Reinhard Vogelsang Verlag fur Regionalgeschichte Bielefeld 2015 ISBN 978 3 7395 1100 9 24 Helmut Paulus Das Sondergericht Bayreuth 1942 1945 Ein dusteres Kapitel der Bayreuther Justizgeschichte Archiv fur Geschichte von Oberfranken Band 77 Amtsgericht Bayreuth 1997 Bernd Schimmler Recht ohne Gerechtigkeit Zur Tatigkeit der Berliner Sondergerichte im Nationalsozialismus WAV Verlag Berlin 1984 ISBN 3 88840 222 0 Herbert Schmidt Der Elendsweg der Dusseldorfer Juden Chronologie des Schreckens 1933 1945 Droste Verlag 2005 Herbert Schmidt Rassenschande vor Dusseldorfer Gerichten 1935 1945 Eine Dokumentation Klartext Verlag 2003 Walter Wagner Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat 1974 ISBN 3 486 54491 8 Gerd Weckbecker Die Rechtsprechung der nationalsozialistischen Sondergerichte Frankfurt Main und Bromberg Nomos Baden Baden 1995 ISBN 3 7890 5145 4 Einzelnachweise Bearbeiten RGBl I 1932 403 Digitalisat auf ALEX RGBl I 1932 404 Ewald Lowe Peter Riess Hrsg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz Band 1 Walter de Gruyter Berlin 1999 ISBN 978 3 11 016446 6 S 61 Helmut Kramer Richter vor Gericht Die juristische Aufarbeitung der Sondergerichtsbarkeit In Nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit Juristische Zeitgeschichte Nordrhein Westfalen Band 15 2007 Verordnung der Reichsregierung uber die Bildung von Sondergerichten vom 21 Marz 1933 Reichsgesetzbl I S 136ff Digitalisat auf ALEX Verordnung der Reichsregierung uber die Zustandigkeit der Sondergerichte vom 20 Dezember 1934 Reichsgesetzbl I S 4 Digitalisat auf ALEX Simon Dorrenbacher NS Strafjustiz an der Saar Duncker amp Humblot Berlin 2023 ISBN 978 3 428 18733 1 S 367 ff Simon Dorrenbacher NS Strafjustiz an der Saar Duncker amp Humblot Berlin 2023 ISBN 978 3 428 18733 1 S 114 ff Verordnung uber die Zustandigkeit der Strafgerichte die Sondergerichte und sonstige verfahrensrechtliche Vorschriften vom 21 Februar 1940 Reichsgesetzblatt I S 405ff Digitalisat auf ALEX Angermund S 213 Angermund S 245 Fussnote 112 Angermund S 217 Hensle S 71 Hensle S 133 a b c d Paulus Sondergericht Bayreuth Ludewig Kuessner Klein S 177 Wolfgang Guckelhorn Das Wunder von Remagen ISBN 978 3 938208 65 6 Klaus Dietmar Henke Die amerikanische Besetzung Deutschlands Seite 856 Online in der Google Buchsuche Claudia Kuretsidis Haider Der Fall Engerau und die Nachkriegsgerichtsbarkeit Uberlegungen zum Stellenwert der Engerau Prozesse in der osterreichischen Nachkriegsjustizgeschichte In Dokumentationsarchiv des osterreichischen Widerstandes Hrsg Jahrbuch 2001 Wien 2001 S 79 Fussnote 44 doew at PDF a b Karen Birgit Spring Brauchen wir in Deutschland eine Militargerichtsbarkeit Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3594 8 S 94 Windthorst Studienkommentar GG Hrsg Gropl Windthorst von Coelln 2 Auflage C H Beck Nordlingen Art 101 S 752 Art 101 Rn 4 BVerfGE 3 213 223 100 JBHVR Bielefeld 2015 In hv ravensberg de 2015 abgerufen am 12 Mai 2023 Weblinks BearbeitenPanzertruppe der Justiz Das Sondergericht Braunschweig 1930 1945 Andreas Heusler Ausbeutung und Disziplinierung Zur Rolle des Munchner Sondergerichts und der Stapoleitstelle Munchen im Kontext der nationalsozialistischen Fremdarbeiterpolitik Klaus Detlev Godau Schuttke Justizalltag im Dritten Reich Zwei Urteile des Sondergerichts Kiel aus den Jahren 1943 und 1944Normdaten Sachbegriff GND 4138076 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sondergericht amp oldid 233655817