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Dieser Artikel befasst sich mit dem Juristen Wolfgang Frankel zum Arzt siehe Wolfgang Bernhard Frankel zum Komponisten Wolfgang Fraenkel Wolfgang Immerwahr 1 2 Frankel 4 Januar 1905 in Gablonz Bohmen 29 November 2010 in Bad Liebenzell 3 war ein deutscher Jurist Er war von Marz bis Juli 1962 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wurde jedoch wegen seiner NS Vergangenheit in den einstweiligen Ruhestand versetzt Inhaltsverzeichnis 1 Studium und Mitarbeiter bei der Reichsanwaltschaft 2 Karriere in der Nachkriegsjustiz 2 1 Ernennung zum Generalbundesanwalt 2 2 Vorwurfe wegen der Tatigkeit in der NS Justiz 2 3 Einzelheiten 3 Strafrechtliche Aufarbeitung 4 Disziplinarische Aufarbeitung 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseStudium und Mitarbeiter bei der Reichsanwaltschaft BearbeitenDer Sohn eines evangelischen Pfarrers bestand nach Studien in Berlin Gottingen und Kiel 1928 und 1932 die beiden juristischen Staatsexamina mit hervorragenden Ergebnissen jeweils gut Am 3 Marz 1933 wurde er vom Preussischen Justizminister zum Gerichtsassessor ernannt und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel zugeordnet Bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft war er der zum 1 Mai 1933 der NSDAP beigetreten war Mitgliedsnummer 2 732 006 4 zustandig fur Presse und politische Strafsachen als so genannter Hilfsarbeiter und bewahrte sich wie ihm in einem Dienstzeugnis 1935 bescheinigt wurde mit ganz ungewohnlichen Leistungen Auch politisch wurde ihm in einem Zeugnis der Gauleitung Kiel von 1936 bestatigt dass er ohne Einschrankung zuverlassig sei In einem Dienstzeugnis der Gauleitung Kurhessen vom September 1936 wurde er als uberzeugter Anhanger bezeichnet der ohne Einschrankungen politisch zuverlassig sei 5 So wurde er nachdem er im September 1934 in Kassel zum Staatsanwaltschaftsrat ernannt worden war im November 1936 als Mitarbeiter zur Reichsanwaltschaft nach Leipzig berufen wo er bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht 1943 tatig war Zwischenzeitlich war er 1939 unter Weiterbeschaftigung bei der Reichsanwaltschaft zum Landgerichtsdirektor in Leipzig befordert worden Bei der Reichsanwaltschaft war Frankel als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter verantwortlich fur die Bearbeitung von Nichtigkeitsbeschwerden einem nur dem Oberreichsanwalt zustehenden Rechtsbehelf bei dem eigentlich rechtskraftige Urteile von Amts und Landgerichten einschliesslich Sondergerichten uberpruft wurden Frankel soll dabei in etwa 50 Fallen fur die Verhangung der Todesstrafe votiert haben 5 Der spatere Stuttgarter Oberlandesgerichtsprasident Richard Schmid bezeichnete Frankel ruckblickend als einen Fanatiker der Todesstrafe 6 Karriere in der Nachkriegsjustiz BearbeitenNach Krieg und Entlassung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft im Juli 1946 war Frankel ab Februar 1947 nach anderer Quelle ggf schon 1946 7 beim Amtsgericht in Rendsburg als Amtsgerichtsrat tatig Ende Marz 1951 wurde er zur Oberbundesanwaltschaft abgeordnet 7 Seine Ernennung zum Bundesanwalt auf Vorschlag von Bundesjustizminister Thomas Dehler FDP im Juni 1951 verzogerte sich jedoch Der Rechtsausschuss des Bundesrats hielt Frankel den an das Amt eines Bundesanwaltes zu stellenden Anforderungen fur nicht gewachsen dies jedoch nicht wegen mangelnder juristischer Qualifikation Der Ernennungsvorschlag des Justizministers fuhrte im Bundesrat der nach 149 GVG zustimmen musste zu einer Diskussion daruber ob ehemalige Mitglieder des Reichsgerichts oder wie im Fall Frankels Mitarbeiter der Reichsanwaltschaft uberhaupt als Bundesanwalte tragbar seien Diese Frage trat gerade im Bereich der personellen Besetzung der Bundesanwaltschaft auf da diese wegen ihrer Verfolgungszustandigkeit fur die Staatsschutzdelikte in besonderer Weise den Schutz der Verfassung zu garantieren hatte Daher sollte das Personal der Bundesanwaltschaft zumindest ein Gefuhl fur das Unrecht der Hitler Diktatur haben Trotz dieser Diskussion stimmte der Bundesrat am 26 und 27 Juli 1951 bei drei Enthaltungen der Ernennung Frankels zum Bundesanwalt zu Frankel arbeitete in der Revisionsabteilung und war Mitarbeiter in der grossen Strafrechtskommission 7 Ernennung zum Generalbundesanwalt Bearbeiten Die hervorragende Bewertung in dienstlichen Beurteilungen und seine Position als dienstaltester Bundesanwalt machten ihn im Marz 1962 zum Kandidaten fur das Amt des Generalbundesanwalts Zudem hatte sich sein Vorganger Max Gude der am 26 Oktober 1961 sein Amt aufgegeben hatte fur ihn ausgesprochen Ausserdem hatte Frankel die Frage des Justizministers Wolfgang Stammberger FDP verneint ob der Osten also die DDR eventuell etwas gegen ihn vorbringen konne 7 Wolfgang Frankel wurde am 30 Marz 1962 als dritter Leiter der Bundesanwaltschaft eingefuhrt und beendete damit die lange Vakanz nach dem Ausscheiden Gudes Die Problematik der Tatigkeit Frankels bei der Reichsanwaltschaft im nationalsozialistischen Deutschen Reich spielte bei dieser Beforderung keine Rolle So wurde er vom Bundesprasidenten Heinrich Lubke mit einmutiger Zustimmung von Bundesrat und Bundesregierung Kabinett Adenauer IV am 23 Marz 1962 in das Amt des Generalbundesanwalts berufen Vorwurfe wegen der Tatigkeit in der NS Justiz Bearbeiten Medien der DDR begannen einige Tage spater Frankels Vergangenheit zu thematisieren und zu kritisieren Seine anstehende Ernennung sei ein typisches Beispiel fur die Wiederverwendung von Nazis im westdeutschen Justizapparat Im April nahmen die Vorwurfe zu Erstmals wurden Einzelheiten der Tatigkeit Frankels bei der Reichsanwaltschaft verbreitet Ihm wurde vorgeworfen mit dem Mittel des Rechtsbehelfs der Nichtigkeitsbeschwerde fur eine Verscharfung der Urteile gesorgt zu haben Die westdeutsche Offentlichkeit tat diese noch wenig differenzierenden Vorwurfe als Propaganda der DDR ab da schon in fruheren Fallen von Seiten der DDR versucht worden war hochrangige Personlichkeiten aus Politik Justiz und Bundeswehr durch unwahre Vorwurfe und gefalschte Dokumente zu diskreditieren Das Bundesjustizministerium bat Frankel daraufhin uber seine damalige Tatigkeit ausfuhrlich zu berichten um geeignete Informationen zu erlangen um den Angriffen begegnen zu konnen Frankel bestritt in seinem Bericht jede Beteiligung an Todesurteilen die aufgrund politischer oder rassistischer Motive verhangt wurden und behauptete er habe nur an rechtsstaatlichen Verfahren mitgewirkt Nach seiner Erinnerung sei er im Verfahren des ausserordentlichen Einspruchs an zwei Fallen beteiligt gewesen in denen ein Todesurteil verhangt wurde Im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde habe in keinem Fall ein Gericht die Todesstrafe ausgesprochen Frankel ausserte auch er konne sich bei 500 bis 600 Strafsachen jahrlich nicht mit absoluter Sicherheit an jeden einzelnen Fall erinnern Im Juni 1962 gelangten anlasslich eines Artikels im Neuen Deutschland Beweise an die Offentlichkeit die eine Beteiligung Frankels an uber 30 fragwurdigen Todesurteilen wahrend seiner Zeit bei der Reichsanwaltschaft nahelegten Konkretisiert wurden diese durch eine 130 seitige am 23 Juni 1962 durch eine in der DDR auf einer Pressekonferenz des DDR eigenen Ausschuss fur deutsche Einheit unter Vorsitz von Greta Kuckhoff 8 veroffentlichte Broschure mit Titel Von der Reichsanwaltschaft zur Bundesanwaltschaft Wolfgang Frankel neuer Generalbundesanwalt Darin wurden anhand von Akten der Reichsanwaltschaft 34 Falle belegt in denen Frankel an der Verhangung der Todesstrafe beteiligt war Diese Vorwurfe fuhrten zu Reaktionen einige kritisierten den Kampagnencharakter der Vorwurfe und widerlegten Teile als eindeutig falsch andere nahmen wahre Vorwurfe auf Der Spiegel 2 berichtete Justizminister Stammberger habe Frankel die Broschure vorlegt und dieser habe die Authentizitat der Beweise eingeraumt Ernst Muller Meiningen jr schrieb in der Suddeutschen Zeitung Frankels Karriere sei eine Schande 9 Frankel bot nach dem Durchsehen der Broschure seinen Rucktritt an 10 er wurde am 2 Juli 1962 beurlaubt Vor weiteren Schritten wurden die Ergebnisse einer Untersuchung einer Arbeitsgruppe bestehend aus den Bundestagsabgeordneten Hans Wilhelmi CDU Gerhard Jahn SPD und Thomas Dehler FDP abgewartet Diese kamen am 9 Juli 1962 zu dem Schluss Frankel habe wahrend seiner Zeit bei der Reichsanwaltschaft keine Amts oder Dienstpflichten verletzt Allerdings nehme diese Tatigkeit Frankel aus allgemein politischen und justizpolitischen Grunden die Eignung das Amt des Generalbundesanwalts zu bekleiden Am 24 Juli 1962 wurde Wolfgang Frankel auf Antrag des Bundesjustizministers Stammberger nach 36 I BBG a F in den einstweiligen Ruhestand versetzt Gleichzeitig wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet Frankel habe vor seiner Ernennung zum Generalbundesanwalt relevante Vorgange aus seiner Tatigkeit beim Oberreichsanwalt dem Justizminister gegenuber fahrlassig verschwiegen und nach dem Erscheinen der DDR Publikation zu diesen fahrlassig falsche Angaben gemacht 10 Einzelheiten Bearbeiten Die Vorwurfe gegen Frankel waren im Einzelnen umstritten Es entsprach der Taktik der DDR authentische Dokumente mit gefalschten zu verbinden Vordergrundig unrichtig war die Aussage in den Anschuldigungen er sei Reichsanwalt gewesen und habe eng mit Roland Freisler zusammengearbeitet Tatsachlich war er nur Hilfsarbeiter bei der Reichsanwaltschaft gewesen Den Vorwurf sich ideologisch mit dem Nationalsozialismus identifiziert zu haben versuchte Frankel trotz seiner Mitgliedschaft in der NSDAP durch die Vorlage seiner Tagebucheintrage zu widerlegen Im privaten Bereich hatte er sich danach eine Distanz zum System des Dritten Reichs bewahrt Seine Beteiligung an Todesurteilen fur geringe Delikte im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde entspricht allerdings den Tatsachen Seine schriftsatzlichen Ausfuhrungen zeugten auch keineswegs von Zuruckhaltung oder gar Distanz zum Unrechtsregime Einige Beispiele Nachweis unten Das Landgericht Mahrisch Schonberg hatte den 18 jahrigen tschechischen Landarbeiter Vlk wegen Notzucht zu 16 Monaten Gefangnis verurteilt Es hatte berucksichtigt dass der Angeklagte nicht vorbestraft teilweise gestandig und erst 18 Jahre alt war In der Begrundung der Nichtigkeitsbeschwerde mit welcher Frankel eine Strafverscharfung anstrebte schrieb er Das Landgericht hat offensichtlich nicht die ungeheuerliche Unverfrorenheit berucksichtigt die darin liegt dass ein Tscheche ein deutsches Madchen genotzuchtigt hat Das ist ein Rechtsfehler Der zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich verschleppte Pole Stanislaw D hatte gegenuber einem Landsmann geaussert dass Hitler nie ganz Europa erobern werde die Englander hatten keine Angst vor ihm Die Deutschen seien schwach Uns Polen sei es in Russland besser gegangen als jetzt in Deutschland Das Sondergericht Kiel hatte den Angeklagten wegen deutschfeindlicher Gesinnung nach 1 Abs 3 der Polenstrafrechtsverordnung wonach Polen und Juden zwingend mit dem Tode bestraft wurden nur in minder schweren Fallen mit Freiheitsstrafe wenn sie durch gehassige oder hetzerische Betatigung eine deutschfeindliche Gesinnung bekundet insbesondere deutschfeindliche Ausserungen gemacht hatten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt Es liege ein minder schwerer Fall vor weshalb keine Todesstrafe zu verhangen sei Frankel formulierte als Sachbearbeiter fur den zustandigen Oberreichsanwalt eine Nichtigkeitsbeschwerde mit dem Ziel der Todesstrafe weil der Staat solchen Zersetzungsbestrebungen mit unerbittlicher Harte entgegentreten musse 11 Der Pole Josef F war wegen Erregung offentlichen Argernisses Exhibitionismus vom Sondergericht Kiel zu sechs Jahren verscharftem Straflager also Konzentrationslager mit ohnehin fur ihn als Polen fast sicherem todlichem Ausgang verurteilt worden Frankel war hiermit nicht zufrieden Der Angeklagte habe hemmungslos gehandelt Die Taten seien geeignet Unruhe in der Bevolkerung hervorzurufen und das Gefuhl der Sicherheit vor derartigen Angriffen Fremdstammiger Hervorhebung durch den Verfasser zu beeintrachtigen Ziel war auch hier die Todesstrafe Im Falle eines nach seiner Auffassung zu Unrecht nicht zum Tode verurteilten Diebes von drei Paar Schuhen einer Aktentasche und anderen eher geringwertigen Gegenstanden formulierte Frankel es handele sich um einen fur die Volksgemeinschaft gefahrlichen und wertlosen Hervorhebung durch den Verfasser Menschen Im Falle eines wegen Diebstahls eines Mantels nur zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie anschliessender Sicherungsverwahrung Verurteilten fuhrte Frankel mit dem Ziel der Verhangung der Todesstrafe aus seine geistige und seelische Minderwertigkeit die das Sondergericht strafmildernd gewertet habe hatte den Tater im ubrigen veranlassen mussen seine gemeinschaftsgefahrlichen Anlagen durch besondere Anstrengungen auszugleichen Dies rechtfertige es nicht von der Todesstrafe abzusehen Das Reichsgericht erkannte auf Todesstrafe Strafrechtliche Aufarbeitung BearbeitenDie bekannt gewordenen Einzelfalle der Mitwirkung Frankels bei Verfahren in denen die Todesstrafe verhangt wurde fuhrten aufgrund von Strafanzeigen von DDR Burgern wegen Mordes bzw versuchten Mordes bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu einem Ermittlungsverfahren wegen zweifachen Mordes Beihilfe zum Mord und versuchtem Mord in vier Fallen 10 das im September 1964 durch Beschluss des OLG Karlsruhe mit der Begrundung eingestellt wurde Frankel sei nicht nachzuweisen dass er wahrend des Krieges die Gultigkeit der genannten Bestimmungen auch nur bezweifelt geschweige denn ihre Ungultigkeit erkannt habe Eine derartige Argumentation entsprach der damals herrschenden Auffassung zum Delikt der Rechtsbeugung Auch der Bundesgerichtshof hat in dem beruhmten Fall Hans Joachim Rehse ahnlich argumentiert Disziplinarische Aufarbeitung BearbeitenIm Juli 1965 fand eine mehrtagige Verhandlung vor dem Dienstgericht des Bundes BGH statt welches abschliessend auf Freispruch erkannte In der Pressemitteilung wurde unter anderem ausgefuhrt Im ubrigen ist in der Verhandlung urkundlich bewiesen worden dass Frankel dem Nationalsozialismus betont ablehnend gegenubergestanden hat 10 Literatur BearbeitenJustiz und Nationalsozialismus Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz 1989 S 373 381 Ausschuss fur die Deutsche Einheit und Vereinigung demokratischer Juristen Deutschlands Von der Reichsanwaltschaft zur Bundesanwaltschaft Berlin Ost 1962 zur Echtheit der Dokumente s oben im Text Friedrich Karl Kaul Geschichte des Reichsgerichts Band IV 1933 1945 Ost Berlin 1971 S 317 Gerhard Fieberg Wolfgang Frankel In Justizministerium des Landes Nordrhein Westfalen Hrsg Zwischen Recht und Unrecht Lebenslaufe deutscher Juristen Dusseldorf 2004 S 113 ff mit weiteren Nachweisen aus rechtswissenschaftlichen Zeitschriften Friedrich Kiessling Christoph Safferling Staatsschutz im Kalten Krieg Die Bundesanwaltschaft zwischen NS Vergangenheit Spiegel Affare und RAF dtv Munchen 2021 ISBN 978 3 423 28264 2 608 S 12 Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Wolfgang Frankel im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek generalbundesanwalt deEinzelnachweise Bearbeiten Der Zeitenwandel und die deutsche Justiz Memento vom 15 Marz 2009 im Internet Archive a b Generalbundesanwalt Vorfuhrung empfiehlt sich In Der Spiegel 28 1962 Wolfgang Frankel im Munzinger Archiv Artikelanfang frei abrufbar Bundesarchiv R 9361 IX KARTEI 9290585 a b Gerhard Fieberg In Zwischen Recht und Unrecht 2004 S 113 zitiert nach Ingo Muller Furchtbare Juristen Die unbewaltigte Vergangenheit unserer Justiz Kindler Verlag 1987 S 218 a b c d Gerhard Fieberg In Zwischen Recht und Unrecht 2004 S 115 Neues Deutschland 24 Juni 1962 S 1 und 2 zit nach Manfred Kittel Nach Nurnberg und Tokio Vergangenheitsbewaltigung in Japan und Westdeutschland 1945 bis 1968 Munchen 2004 S 145 a b c d Gerhard Fieberg In Zwischen Recht und Unrecht 2004 S 116 Klaus Bastlein Nazi Blutrichter als Stutzen des Adenauer Regimes Die DDR Kampagnen gegen NS Richter und Staatsanwalte die Reaktionen der bundesdeutschen Justiz und ihre gescheiterte Selbstreinigung 1957 1968 In Klaus Bastlein Annette Rosskopf Falco Werkentin Beitrage zur juristischen Zeitgeschichte der DDR Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten fur die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Band 12 4 Auflage Berlin 2009 ISBN 978 3 934085 05 3 S 53 93 hier S 62 Suddeutsche Zeitung Buch uber die Bundesanwaltschaft bis 1974 Von wegen Rechtsstaat Abgerufen am 17 November 2021 Generalbundesanwalte beim Bundesgerichtshof Carlo Wiechmann1 1950 1956 Max Gude 1956 1961 Wolfgang Frankel 1962 Ludwig Martin 1963 1974 Siegfried Buback 1974 1977 Kurt Rebmann 1977 1990 Alexander von Stahl 1990 1993 Kay Nehm 1994 2006 Monika Harms 2006 2011 Harald Range 2011 2015 Peter Frank seit 2015 1Damalige Amtsbezeichnung Oberbundesanwalt Normdaten Person GND 118692410 lobid OGND AKS VIAF 32790740 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Frankel WolfgangALTERNATIVNAMEN Frankel Wolfgang Immerwahr vollstandiger Name KURZBESCHREIBUNG deutscher JuristGEBURTSDATUM 4 Januar 1905GEBURTSORT Gablonz BohmenSTERBEDATUM 29 November 2010STERBEORT Bad Liebenzell Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wolfgang Frankel amp oldid 237626811