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Die Aufhebung von NS Unrechtsurteilen durch strafrechtliche Rehabilitierung von Opfern der NS Justiz ist ein Teil der Aufarbeitung der NS Vergangenheit und ein Instrument der Wiedergutmachung Inhaltsverzeichnis 1 Unrechtsurteile in der Zeit des Nationalsozialismus 2 Aufhebung in Deutschland 2 1 Westdeutschland bis 1990 2 2 Ostdeutschland bis 1990 2 3 Wiedervereinigtes Deutschland seit 1990 3 Aufhebung in Osterreich 4 Literatur 4 1 Standardwerke 4 2 Fur Deutschland 4 3 Fur Osterreich 5 Weblinks 5 1 Deutschland 6 EinzelnachweiseUnrechtsurteile in der Zeit des Nationalsozialismus BearbeitenDer Volksgerichtshof verhangte mehr als 5 200 Todesurteile und schatzungsweise weitere 6 000 Urteile mit hohen Freiheitsstrafen Wegen der Vernichtung von Unterlagen konnen die genauen Zahlen nicht ermittelt werden Bei seiner Grundung als Sondergericht im Jahr 1934 war der Volksgerichtshof nur fur Hoch und Landesverrat zustandig Spater wurde die Zustandigkeit so erweitert dass auch eine defatistische Bemerkung von diesem Gericht geahndet und mit einem Todesurteil belegt werden konnte Dem stellvertretenden Oberreichsanwalt Heinrich Parrisius zufolge war die Funktion des Volksgerichtshof nicht objektiv Recht zu sprechen sondern die Gegner des Nationalsozialismus restlos zu vernichten 1 Auch bei den Urteilen der unteren Sondergerichte springt die Unverhaltnismassigkeit von Strafe und Tat ins Auge Im Prozess gegen Leo Katzenberger wurden die an sich schon menschenrechtswidrigen NS Gesetze exzessiv ausgelegt um zu dem erwunschten Todesurteil zu gelangen Nicht von allen Sondergerichten sind die Akten erhalten die Anzahl der verhangten Unrechtsurteile kann also nur hochgerechnet werden Nach neueren Forschungen haben allein die 34 Sondergerichte mit Standort auf westdeutschem Gebiet mindestens 11 000 Todesurteile ausgesprochen Vermutlich haben diese Gerichte ausserdem mehr als 200 000 Urteile verhangt bei denen die Strafbarkeit haufig nur durch nationalsozialistische Sondergesetze begrundbar waren Allein von deutschen Militargerichten wurden wahrscheinlich zwischen 25 000 und 30 000 Todesurteile wegen Wehrkraftzersetzung Fahnenflucht Kriegsverrat und weiteren Delikten gegen Wehrmachtsangehorige verhangt mehr als 19 600 davon wurden nachweislich vollstreckt 2 Schliesslich haben die ab Februar 1945 eingerichteten Standgerichte eine hohe Zahl von Todesurteilen verhangt die nicht annahernd genau zu bestimmen ist Die Angeklagten vor einem dieser Gerichte waren von elementaren Grundrechten des Strafverfahrens abgeschnitten Richterablehnung Beweisantragsrecht und Wahl des Verteidigers waren eingeschrankt oder aufgehoben mundliche Verhandlung uber den Haftbefehl gerichtliche Voruntersuchung Eroffnungsbeschluss sowie Berufungsinstanzen abgeschafft Fristen konnten minimiert werden um kurzen Prozess zu machen Auch viele Urteile der ordentlichen Strafgerichte sind als Unrechtsurteile zu bezeichnen zum einen soweit sie auf spezifische NS Gesetze zuruckgehen wie das Heimtuckegesetz zum anderen wurden dort in bestimmten Fallen zum Beispiel bei Homosexualitat oft weit hohere Strafen verhangt als in der Zeit vor dem Dritten Reich Die Anzahl der Personen die strafrechtlich rehabilitiert werden mussten ist daher nicht annahernd einzuschatzen Mehrere zehntausend Todesurteile und weitaus mehr Unrechtsurteile mit langjahrigen Haftstrafen sind von den Gerichten des Dritten Reiches ausgesprochen worden Viele der Verurteilten waren in Deutschland und Osterreich fur ewig ehrlos erklart worden und als Volksschadlinge gebrandmarkt Im Gegensatz zu den spater vom Grossdeutschen Reich besetzten Landern wo etwa Deserteure schon 1945 als Widerstandskampfer gesehen wurden dauerte die Rehabilitierung in Deutschland bis 2002 und Osterreich bis 2005 3 Ihre Rehabilitierung erwies sich als langwieriges Unterfangen Anstatt die Urteile pauschal aufzuheben und die Ehre und Wurde der Opfer wiederherzustellen wurde eine Einzelfallprufung vorgeschrieben Geringfugige Straftaten konnten dazu fuhren dass ein NS Unrechtsurteil rechtlich weiterhin Bestand hatte und das Opfer als vorbestraft registriert blieb Aufhebung in Deutschland BearbeitenWestdeutschland bis 1990 Bearbeiten Mit der Proklamation Nr 3 des Alliierten Kontrollrats vom 20 Oktober 1945 wurde eine Umgestaltung der Rechtspflege in ganz Deutschland verkundet die sich auf die Errungenschaften der Demokratie Zivilisation und Gerechtigkeit grundet Verurteilungen die unter dem Hitler Regime aus politischen rassischen oder religiosen Grunden erfolgt waren mussten aufgehoben werden 4 In den westlichen Besatzungszonen ergingen daraufhin im Wesentlichen ubereinstimmende Landesgesetze nach denen im Einzelfall ein bestimmtes Urteil auf Antrag aufgehoben werden konnte In der Britischen Besatzungszone galt die Verordnung uber die Gewahrung von Straffreiheit vom 3 Juni 1947 5 in Berlin das Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf dem Gebiet der Strafrechtspflege vom 5 Januar 1951 6 Der Entwurf Erich Ollenhauers zu einem bundeseinheitlichen Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege 7 war 1950 im Deutschen Bundestag nicht mehrheitsfahig da das Gesetz auch die Attentater des 20 Juli 1944 rehabilitiert hatte 8 Gegen eine Generalamnestie verwahrte sich zum Beispiel Bundesjustizminister Thomas Dehler FDP mit dem Hinweis auf Rechtssicherheit Die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen hatten zur Folge dass NS Unrechtsurteile nicht in allen Fallen aufgehoben wurden bzw werden konnten Beispielsweise war es aufgrund eines Bundesgesetzes zur Bereinigung bayerischen Landesrechts 9 seit 1959 nicht mehr moglich noch Antrage auf Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile nach dem in Bayern bis dahin geltenden Wiedergutmachungsgesetz 10 zu stellen Die erforderliche Einzelfallprufung erwies sich haufig als unmoglich weil die Akten der betreffenden Gerichtsverfahren durch Kriegseinwirkung zerstort oder von den Gerichten bei Kriegsende selbst vernichtet worden waren In anderen Fallen versaumten die Opfer oder deren Anverwandte einen Antrag weil sie nichts von der Moglichkeit einer Rehabilitierung wussten oder keinen Sinn darin sahen etwa weil Entlastungszeugen nicht mehr lebten oder beispielsweise Widerstandskampfer eine Verurteilung als positiven Beweis ihrer Standhaftigkeit und ihres Mutes ansahen Es konnten zudem von der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit im Wege eines Wiederaufnahmeverfahrens nur solche Urteile aufgehoben werden die gegenuber deutschen Staatsangehorigen ergangen waren Eine Lucke blieb fur Gerichtsurteile die in den von den Deutschen besetzten Gebieten gegen andere Staatsangehorige beispielsweise nach der deutschen Besetzung gegenuber polnischen Staatsburgern verhangt worden waren Daran anderte auch nichts das Zustandigkeitserganzungsgesetz im August 1952 11 Die Rechtslage wurde bis zum Ende des 20 Jahrhunderts nicht bereinigt Das in den Landern Hamburg Niedersachsen Nordrhein Westfalen Schleswig Holstein und Berlin anwendbare Gesetz zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile von 1990 12 verlangte einen Antrag auf den zwischen dem 30 Januar 1933 und dem 8 Mai 1945 ergangene Urteile in Strafsachen insoweit aufgehoben werden konnten als ihnen Taten zugrunde lagen die uberwiegend aus Gegnerschaft zum Nationalsozialismus begangen worden oder die allein nach nationalsozialistischer Auffassung strafbar gewesen waren Unberucksichtigt blieb danach das Missverhaltnis von geringfugiger Straftat und drakonischer Strafe Der Kieler Generalstaatsanwalt konnte beispielsweise nur in einem von zwolf Verfahren eine Aufhebung von Todesurteilen erreichen Noch 1997 waren zwei Drittel der vom Kieler Sondergericht zu hohen Freiheitsstrafen Verurteilten nicht rehabilitiert Der Deutsche Bundestag unternahm 1985 den Versuch zumindest die offenkundigen Unrechtsurteile des Volksgerichtshofes pauschal zu kassieren Mit einer einstimmig verabschiedeten Entschliessung vom 25 Januar 1985 wurde festgestellt dass der Volksgerichtshof ein Terrorinstrument zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Willkurherrschaft gewesen sei und den Entscheidungen nach Uberzeugung des Deutschen Bundestages keine Rechtswirksamkeit zukomme 13 Damit setzte sich der Deutsche Bundestag nach Ansicht der Grunen in bewussten Gegensatz zur Rechtsprechung der meisten hohen und hochsten Gerichte der Bundesrepublik Deutschland einschliesslich des Bundesgerichtshofs 14 Ostdeutschland bis 1990 Bearbeiten Die Proklamation Nr 3 des Alliierten Kontrollrats vom 20 Oktober 1945 galt auch in der sowjetischen Besatzungszone SBZ Dort erliess der oberste Chef der sowjetischen Militar Administration SMAD am 30 Juli 1946 den Befehl Nummer 228 uber die Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fallen bestimmter strafbarer Handlungen die vor dem 8 Mai 1945 begangen wurden auszufuhren durch die Deutsche Zentralverwaltung der Justiz 15 Bis September 1949 wurden daraufhin 1485 NS Unrechtsurteile aufgehoben Eine Aufhebung durch Gesetz erfolgte nicht 1954 wurden allerdings samtliche Befehle der SMAD durch die Sowjetunion ausser Kraft gesetzt so auch der Befehl Nummer 228 Da die DDR selbst keine entsprechenden Vorschriften erliess konnten dort keine NS Unrechtsurteile aufgehoben werden 16 17 Wiedervereinigtes Deutschland seit 1990 Bearbeiten Das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 28 Mai 1998 hob einen Teil der Unrechtsurteile bundesweit auf und ermoglichte es bei der Aufhebung weiterer NS Unrechtsurteile geringfugige Straftatbestande unbeachtet zu lassen Mit dem Anderungsgesetz vom 17 Mai 2002 wurden bisher ausgeklammerte Personengruppen wie Homosexuelle Deserteure Wehrdienstverweigerer Wehrkraftzersetzer und andere Opfer der NS Militarjustiz pauschal rehabilitiert 18 19 Pauschal aufgehoben wurden danach alle Urteile des Volksgerichtshofes und der Standgerichte Im Gesetzentwurf BT DRS 13 9747 fur das NS SterilEntschAufhG waren die Entscheidungen Militargerichte in 2 Nr 3 NS SterilEntschAufhG E gleichfalls fur die Tatbestande der Kriegsdienstverweigerung Fahnenflucht Desertion sowie Wehrkraftzersetzung aufgefuhrt Sie wurden allerdings in letzter Lesung gestrichen Erst 2002 wurde das Gesetz in der Weise geandert dass nun auch die Urteile der Militargerichte welche auf den in Anlage zu Artikel 1 2 Nr 3 Nr 26a genannten Tatbestanden des Militarstrafgesetzbuches basieren pauschal aufgehoben sind Urteile anderer Gerichte werden aufgehoben wenn sie auf einem der im Gesetz aufgezahlten nationalsozialistischen Erlasse beruhen Eine geringfugige tatsachliche Straftat bleibt dabei unbeachtlich Ein finanzieller Entschadigungsanspruch wird durch die pauschale Aufhebung der Urteile nicht begrundet Am 8 September 2009 wurden durch einen vom Deutschen Bundestag einstimmig angenommenen Gesetzentwurf samtliche Verurteilungen wegen Kriegsverrat pauschal aufgehoben 20 Aufhebung in Osterreich BearbeitenIn der Tradition des reinen Rechtspositivismus entstand 1945 das Aufhebungs und Einstellungsgesetz welches alle NS Urteile gegen Osterreicher aufhob Diese allgemeine Amnestie wurde aber dadurch eingeschrankt dass Urteile im Militarbereich nur dann aufgehoben wurden wenn der Tatbestand gegen die nationalsozialistische Herrschaft oder auf die Wiederherstellung eines unabhangigen Staates Osterreich gerichtet war Da die Erbringung eines solchen Nachweises fur oben aufgefuhrte Tatbestande bis auf Einzelfalle unmoglich ist blieben die Urteile dieser Gruppe aufrecht Als Konsequenz hatten sie gewisse versorgungsrechtliche Nachteile vor allem weil die Haftzeiten nicht fur die Pensionsberechnung anrechenbar waren Durch die gesetzlichen Unscharfen entstand der Zustand dass Soldaten die aus der Wehrmacht desertierten und wieder gefangen und verurteilt worden waren keine Moglichkeiten der Pensionsanrechnung hatten der SS Warter der sie bewachte hingegen schon Am Umgang mit Widerstandskampfern und Deserteuren in Osterreich wird ein Paradoxon sichtbar Offiziell sieht sich Osterreich wie in der Moskauer Deklaration 1943 als erstes Opfer des Nationalsozialismus und der Widerstand einiger wird geehrt z B jener des Katholiken Franz Jagerstatter Der grossenordnungsmassig bedeutendste Widerstand jener der sich Partisanen anschliessenden Karntner Slowenen fand lange keine Kenntnisnahme geschweige denn Wurdigung oder Rehabilitierung Auch die Tatsache dass Deserteure und andere Opfer der NS Militarjustiz bis 2005 nicht rehabilitiert waren traf auf wenig Problembewusstsein Im Jahr 2005 wurden alle Urteile durch das Anerkennungsgesetz 2005 pauschal aufgehoben Deserteuren und anderen Opfern der NS Militarjustiz oder deren Nachkommen wurde eine einmalige Unterstutzung eingeraumt welche weiterhin eine Einzelfallprufung vorsieht Literatur BearbeitenStandardwerke Bearbeiten Gerd J Nettersheim Die Aufhebung von Unrechtsurteilen der NS Strafjustiz Ein langes Kapitel der Vergangenheitsbewaltigung In Festschrift fur Peter Riess zum 70 Geburtstag am 4 Juni 2002 hrsg von Ernst Walter Hanack Volkmar Mehle u a Berlin New York 2002 S 933 949 Ilse Staff Justiz im Dritten Reich Eine Dokumentation Fischer Frankfurt 1964 Bernd Ruthers Die unbegrenzte Auslegung Zum Wandel der Privatrechtsordnung im Nationalsozialismus Habilitations Schrift Universitat Munster Westf Mohr Siebeck Tubingen 1968 Lothar Gruchmann Justiz im Dritten Reich 1933 1940 3 Auflage Oldenbourg Munchen 2001 ISBN 3 486 53833 0 Ernst Fraenkel The Dual State 1940 Dt Der Doppelstaat 2 Auflage Europaische Verlags Anstalt Hamburg 2001 ISBN 3 434 50504 0 Nikolaus Wachsmann Gefangen unter Hitler Justizterror und Strafvollzug im NS Staat Aus dem Englischen von Klaus Dieter Schmidt Siedler Munchen 2006 ISBN 3 88680 828 9 Gerd Weckbecker Zwischen Freispruch und Todesstrafe Die Rechtsprechung der nationalsozialistischen Sondergerichte Frankfurt Main und Bromberg Nomos Baden Baden 1998 ISBN 3 7890 5145 4 Fur Deutschland Bearbeiten Bundesminister der Justiz Hrsg Im Namen des Deutschen Volkes Justiz und Nationalsozialismus Katalog zur Ausstellung Koln 1989 ISBN 3 8046 8731 8 Justizbehorde Hamburg Hrsg Von Gewohnheitsverbrechern Volksschadlingen und Asozialen Hamburger Strafurteile im Nationalsozialismus Hamburg 1995 ISBN 3 87916 023 6 Darin Urteile vom Hanseatischen Sondergericht Hans Wullenweber Sondergerichte im Dritten Reich Vergessene Verbrechen der Justiz Frankfurt am Main 1990 ISBN 3 630 61909 6 u a polit Bemuhungen um Reha bis 1990 Andreas Scheulen Ausgrenzung der Opfer Eingrenzung der Tater Zur Entschadigung und Versorgung von Funktionaren und Opfern des Dritten Reiches durch die Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berucksichtigung der Opfer der deutschen Militargerichtsbarkeit BWV Berlin 2002 ISBN 3 8305 0299 0 Jorg Friedrich Freispruch fur die Nazi Justiz Die Urteile gegen NS Richter seit 1948 Eine Dokumentation Neuausgabe Berlin 1998 ISBN 3 548 26532 4 darin NS AufhG 1998 und Anderungsbegrundung des Rechtsausschusses Stefan Treiber Helden oder Feiglinge Deserteure der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg Frankfurt 2021 ISBN 978 3 593 51426 0Fur Osterreich Bearbeiten Walter Manoschek Opfer der NS Militarjustiz Wien 2003 In Ingrid Bauer Hrsg Kunst Kommunikation Macht Innsbruck 2004 ISBN 3 7065 4038 X Hannes Metzler Ehrlos fur immer Mandelbaum Wien 2007 ISBN 3 85476 218 6 Vinzenz Jobst ANTON URAN verfolgt vergessen hingerichtet persecuted forgotten executed Kitab Klagenfurt 2011 ISBN 978 3 902585 62 2 Vinzenz Jobst Mit dem Tode bestraft fur immer ehrlos Kitab Klagenfurt 2013 ISBN 978 3 902878 24 3 Weblinks BearbeitenDeutschland Bearbeiten FR NS Sondergericht Fall Wazinski Text des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege Aufhebung der Militarurteile 2002 Helmut Kramer vom 4 August 2009 Die Kriegsverrater werden rehabilitiert nicht rehabilitiert sind damit die Politiker die diese Entscheidung 64 Jahre hinausgezogert haben PDF Datei 31 kB Einzelnachweise Bearbeiten Ingo Muller Mord im Namen des Rechts Berliner Zeitung 23 Januar 2010 Ulrich Baumann Magnus Koch Was damals Recht war Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht Berlin 2008 ISBN 978 3 89809 079 7 S 184 Hannes Metzler Ehrlos fur immer Wien 2007 ISBN 978 3 85476 218 8 S 169 198 Proklamation Nr 3 des Alliierten Kontrollrats Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1 Jahrgang Nr 11 25 Oktober 1945 S 129 VOBl 1947 S 68 VOBl I S 31 BT Drucks 01 564 vom 15 Februar 1950 Norbert Frei Erinnerungskampf Zur Legitimationsproblematik des 20 Juli 1944 im Nachkriegsdeutschland Festschrift fur Hans Mommsen zum 65 Geburtstag Akademie Verlag Berlin 1995 Vorabdruck S 669 670 Gesetz zur Bereinigung des Bundesrecht gewordenen ehemaligen bayerischen Landesrechts BGBl 1959 I S 678 Gesetz Nr 21 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 28 Mai 1946 BayGVBl 1946 S 180 Gesetz zur Erganzung von Zustandigkeiten auf den Gebieten des Burgerlichen Rechts des Handelsrechts und des Strafrechts Zustandigkeitserganzungsgesetz vom 7 August 1952 BGBl I S 407 17 19 Gesetz zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile Gerd Weckbecker Zwischen Freispruch und Todesstrafe Die Rechtsprechung der nationalsozialistischen Sondergerichte Frankfurt Main und Bromberg Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 1998 ISBN 3 7890 5145 4 S 1 Antwort der Bundesregierung auf die Grosse Anfrage des Abgeordneten Strobele und der Fraktion DIE GRUNEN Vorbemerkung der Fragesteller BT Drucksache 10 6566 vom 26 November 1986 Befehl des Oberbefehlshabers der SMA Oberkommandierenden einer Gruppe Sowjetischer Besatzungstruppen in Deutschland Nr 228 Beglaubigte Abschrift Ubersetzung Digitalisat im Bundesarchiv S 256 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte BT Drucksache 13 9774 vom 4 Februar 1998 Begrundung S 6 Ralf Vogl Stuckwerk und Verdrangung Wiedergutmachung nationalsozialistischen Strafjustizunrechts in Deutschland Berliner Wissenschafts Verlag 1997 ISBN 978 3 87061 652 6 S 285 301 Hannes Metzler Ehrlos fur immer Wien 2007 ISBN 978 3 85476 218 8 S 49 Stefan Treiber Helden oder Feiglinge Deserteure der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg S 17 f Focus 64 Jahre nach Zweitem Weltkrieg sind Kriegsverrater Urteile aufgehoben vom 8 September 2009 aufgerufen am 8 September 2009 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufhebung von NS Unrechtsurteilen amp oldid 237705915