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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Ausnahmegericht oder Standgericht ist ein Gericht das mit der Erledigung einzelner konkreter oder individuell bestimmter Falle betraut ist 1 2 Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung 2 Verfassungsrechtliche Beurteilung 3 Volkerrecht 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAbgrenzung BearbeitenDie Ausnahmegerichte unterscheiden sich von der ordentlichen Gerichtsbarkeit der fachbezogenen Sondergerichtsbarkeit der unter Beachtung des Gesetzesvorbehalts allgemein ein besonderes Sachgebiet zugewiesen ist und der Verfassungsgerichtsbarkeit Zur Fachgerichtsbarkeit bzw Sondergerichtsbarkeit gehoren die Verwaltungs Finanz Arbeits und Sozialgerichte Art 95 Abs 1 GG sowie die Wehrstrafgerichte oder die Disziplinargerichtsbarkeit Art 96 Abs 2 und Abs 4 GG Ausserdem konnen innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch Gesetz Gerichte mit besonderer Zustandigkeit errichtet werden Art 101 Abs 2 GG Hierzu gehoren z B Familiengerichte Jugendgerichte und Kammern fur Handelssachen beim Landgericht 93 GVG Die zu Zeiten der Weimarer Verfassung bestehenden Sondergerichte lassen das Grundgesetz und das Gerichtsverfassungsgesetz nicht mehr zu Art 101 Abs 1 Satz 1 GG 16 Satz 1 GVG Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee verstand unter Ausnahmegerichten als durch die Regierung oder Verwaltung fur bestimmte Einzelfalle oder Gruppen von Einzelfallen eingesetzte Gerichte mit denen sich die Gefahr oder der Verdacht verbindet dass die Gerichtsmitglieder mit einer bestimmten Tendenz ausgewahlt sind Im Gegensatz dazu stehe der gesetzliche Richter der durch abstrakte Form und daher ohne Rucksicht auf die Person der Beteiligten bestimmt sei 3 Verfassungsrechtliche Beurteilung BearbeitenNach den Definitionen des Bundesverfassungsgerichts und Bundesgerichtshofes sind Ausnahmegerichte solche Gerichte die in Abweichung von der gesetzlichen Zustandigkeit besonders gebildet und zur Entscheidung einzelner konkreter oder individuell bestimmter Falle berufen 4 sind 5 Ein solches Gericht liegt insbesondere vor wenn es ad hoc oder ad personam gebildet wurde 6 Nach den Ansichten des Bundesverfassungsgerichts 7 und Bayerischen Verfassungsgerichtshofes 7 kann auch ein einzelner Spruchkorper eines Gerichts ein Ausnahmegericht sein wenn ihm durch die Geschaftsverteilung ein konkreter Einzelfall oder mehrere konkrete Einzelfalle zugewiesen werden 5 Ein Strafgericht ist ein Ausnahmegericht wenn es erst nach Begehung einer Straftat fur einen Einzelfall oder fur eine nach individuellen Merkmalen bestimmte Gruppe von Einzelfallen zur Entscheidung eingesetzt wird 8 5 Aber auch ein vor begangener Tat zur Aburteilung bestimmtes Gericht ist ein Ausnahmegericht wenn seine Zustandigkeit in der Weise geregelt ist dass ein oder mehrere individuell umgrenzte Einzelfalle von vorneherein der allgemeinen Zustandigkeit entzogen werden 5 Nach der Ansicht des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes 9 schliesst die Gewahrleistung des gesetzlichen Richters Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden Art 101 Abs 1 Satz 2 des Grundgesetzes das Verbot von Ausnahmegerichten Ausnahmegerichte sind unzulassig ebd Satz 1 in der Sache ein 5 Nach dieser Deutung ist der gesetzliche Richter derselbe den die Europaische Menschenrechtskonvention und der Internationale Pakt uber burgerliche und politische Rechte als das auf Gesetz beruhende Gericht bezeichnet und den die Charta der Grundrechte der Europaischen Union als das durch Gesetz errichtete Gericht bezeichnet Das Verbot von Ausnahmegerichten ist ein vorbehaltlos gewahrleistetes und mit der Verfassungsbeschwerde rugefahiges grundrechtsgleiches Recht Art 93 Abs 1 Nr 4a GG 13 Nr 8a 90 BVerfGG 10 Volkerrecht BearbeitenDie Europaische Menschenrechtskonvention Artikel 6 Recht auf ein faires Verfahren und der Internationale Pakt uber burgerliche und politische Rechte 11 stellen die Gewahr des unabhangigen und unparteiischen Richters in unmittelbaren Zusammenhang damit dass die Anspruche eines jeden Burgers von einem auf Gesetz beruhenden Gericht verhandelt werden 5 Ebenso ist gemass der Charta der Grundrechte der Europaischen Union Art 47 GRCh ein durch Gesetz errichtetes Gericht notwendige Bedingung fur das Bestehen wirksamer Rechtsbehelfe Die Rechtsbindung der Gerichtsorganisation garantiert die Rechtsbindung der Justiz 12 Nach allgemeiner Auffassung der Staaten uber die elementare Verfahrensgerechtigkeit des allgemeinen Volkerrechts die nach Art 25 GG Bestandteil des Bundesrechts ist kann von einem Gericht in materiellem Sinne nur gesprochen werden wenn es sich um einen unabhangigen Spruchkorper handelt der kraft Gesetzes errichtet ist und im Rahmen rechtlich festgelegter Zustandigkeiten nach einem rechtlich geordneten Verfahren durch Richter deren Unabhangigkeit und Unparteilichkeit von Rechts wegen gewahrleistet ist Rechtsprechungsfunktionen nach Massgabe von Rechtsnormen wahrnimmt 13 Das Bundesverfassungsgericht macht deshalb die Auslieferung eines Auslanders unter anderem davon abhangig dass die ausgelieferte Person im Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates nicht vor ein Ausnahmegericht gestellt wird 14 15 Ausdrucklich normiert ist dieser Grundsatz etwa in Art 13 des Auslieferungsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 20 Juni 1978 16 der durch den Vertrag vom 14 Oktober 2003 uber die Rechtshilfe in Strafsachen noch einmal intensiviert wurde 17 Siehe auch BearbeitenKabinettsjustiz SchnellgerichtEinzelnachweise Bearbeiten BVerfG Urteil vom 17 Dezember 1953 1 BvR 335 51 Rdnr 34 BVerfG Beschluss vom 9 Mai 1962 2 BvL 13 60 Rdnr 53 Andreas Hanlein Artikel 101 PDF 1 9 MB In Dieter C Umbach Hrsg Grundgesetz Mitarbeiterkommentar und Handbuch Muller Heidelberg 2002 Band 2 Rdnr 13 BVerfGE 3 213 Rn 43 8 174 Rn 19 10 200 Rn 41 BGHZ 38 208 210 BGH NJW 2000 1580 a b c d e f Reinhard Bottcher Peter Riess Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz Grosskommentar Siebenter Band Abschnitte 1 198 GVG EGGVG GVGVO 25 neubearbeitete Auflage Berlin ISBN 3 89949 039 8 Klaus Stern Florian Becker Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 2010 Art 101 Rn 48 a b BVerfGE 40 356 Rn 13 BayVerfGHE 37 1 BVerfGE 3 174 185 BayVerfGHE 37 1 2 NJW 1984 2813 Klaus Stern Florian Becker Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 2010 Art 101 Rn 48 Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 IPBPR Memento vom 24 Marz 2018 im Internet Archive Ulrike Mussig Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat eine historisch vergleichende Spurensuche Vortrag gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 15 Februar 2006 De Gruyter Recht Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 404 4 BVerfG Beschluss vom 1 Dezember 2003 2 BvR 879 03 Rdnr 30 ff 33 BVerfG Beschluss vom 5 November 2003 2 BvR 1506 03 Rdnr 76 Matthias Hartwig Volkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2003 PDF In ZaoRV 2005 S 741 758 ff 763 Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika PDF 297 kB vom 20 Juni 1978 In BGBl 1980 II S 647 Website des hjr Verlags abgerufen am 15 Mai 2018 Gesetz vom 26 Oktober 2007 BGBl II S 1618 Memento vom 13 April 2016 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ausnahmegericht amp oldid 231738634