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Der Reichsprasident war das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches von 1919 bis 1934 und im Mai 1945 Das Amt existierte zunachst auf Grundlage des Gesetzes uber die vorlaufige Reichsgewalt vom 10 Februar 1919 und dann auf Grundlage der Weimarer Verfassung vom 11 August 1919 Mit Ausnahme der noch durch die Nationalversammlung erfolgten Wahl von Friedrich Ebert wurde er direkt vom Volk fur sieben Jahre gewahlt Eine Wiederwahl war zulassig wobei diese Vorschrift aber nur bei der erneuten Wahl Hindenburgs zum Tragen kam Daruber hinaus war der Reichsprasident Oberbefehlshaber der Streitkrafte er ernannte und entliess den Reichskanzler und er konnte den Deutschen Reichstag auflosen In den Jahren 1919 1923 und vor allem ab 1930 erganzte bzw grossteils ersetzte der Reichsprasident mit Notverordnungen die Gesetzgebung des Reichstags Standarte des Reichsprasidenten mit dem Reichsadler 1919 1921 Standarte des Reichsprasidenten mit dem Reichsadler 1921 1926 Standarte des Reichsprasidenten mit dem Reichsadler 1926 1933 Standarte des Reichsprasidenten mit dem Reichsadler 1933 1934 Aus diesem Grund wird im Ruckblick seine Stellung im politischen System oft als zu stark beurteilt was vielfach mit dem Schlagwort Ersatzkaiser beschrieben wurde Im Grundgesetz von 1949 wurde das Amt des Bundesprasidenten mit ausdrucklicher Berucksichtigung der Weimarer Jahre bewusst mit wenig Macht ausgestattet Der Sozialdemokrat Friedrich Ebert wurde in der Reichsprasidentenwahl 1919 von der Weimarer Nationalversammlung gewahlt sein parteiloser Nachfolger Paul von Hindenburg in den beiden Reichsprasidentenwahlen Wahl 1925 und Wahl 1932 Nach Hindenburgs Tod im Jahre 1934 ubernahm Reichskanzler Adolf Hitler die Funktionen des Amtes des Reichsprasidenten was er sich in der Volksabstimmung uber das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs bestatigen liess Hitler nahm uberdies die oberste richterliche Entscheidungsgewalt in Anspruch Testamentarisch bestimmte er vor seiner Selbsttotung Karl Donitz zum Reichsprasidenten der das Amt bis zu seiner Verhaftung drei Wochen lang fuhrte Inhaltsverzeichnis 1 Amt 1 1 Gedanklicher Hintergrund 1 2 Wahl und Amtszeit 1 3 Beendigung des Amtes und Stellvertretung 1 4 Gegenzeichnung 2 Aufgaben 2 1 Ernennung der Reichsregierung 2 2 Aussenpolitik und Oberbefehl uber die Reichswehr 2 3 Gesetzgebung und Reichstag 2 4 Verordnungen nach Art 48 WRV 3 Buro des Reichsprasidenten 4 Beurteilung 5 Vergleiche 5 1 Norddeutscher Bund und Kaiserreich 5 2 Deutsche Demokratische Republik 5 3 Bundesrepublik Deutschland 5 4 Andere Lander 6 Liste der Reichsprasidenten 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 BelegeAmt Bearbeiten nbsp Reichsprasident Friedrich Ebert 1925Das Amt des Reichsprasidenten existierte unter zwei Verfassungsordnungen Die Weimarer Nationalversammlung gewahlt im Januar 1919 gab dem Reich am 10 Februar eine vorlaufige Verfassung mit dem Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt Darin wird bereits ein Reichsprasident eingefuhrt mit ahnlichen Befugnissen wie spater in der Weimarer Reichsverfassung Am 11 Februar 1919 wahlte die Nationalversammlung den Sozialdemokraten Friedrich Ebert zum Reichsprasidenten nbsp Reichsgesetzblatt vom 2 August 1934 Gesetz uber das Staatsoberhaupt des Deutschen ReichsIn den Debatten der Nationalversammlung ausserte die USPD und teilweise die Mehrheitssozialdemokratie Bedenken gegen eine Einzelperson als Staatsoberhaupt Man verwies auf Louis Napoleon Bonaparte der sich zum Prasidenten der Zweiten Franzosischen Republik hatte wahlen lassen und die Republik in ein Kaiserreich verwandelte Innenminister Hugo Preuss verteidigte seinen Vorschlag eines Reichsprasidenten damit dass ein Direktorium sich fur ein grosses Staatswesen nicht eigne Ausserdem habe das Parlament ausreichend Macht um Missbrauch der Staatsgewalt zu verhindern Ferner gab es in der Nationalversammlung erfolglose Versuche das Amt als Reichsverweser Reichswart oder Reichswalt zu verdeutschen 1 Nach dem 30 Januar 1933 dem Amtsantritt von Reichskanzler Adolf Hitler kam es zu einem grundlegenden Verfassungswandel Ohne dass die Reichsverfassung aufgehoben wurde fuhrten Hitlers Gesetze und Anordnungen zu einem neuen System Nach dem Tod von Reichsprasident Hindenburg 1934 vereinte Hitler die Amter von Reichskanzler und Reichsprasident Dies liess er sich in einer fingierten Volksabstimmung bestatigen Als Titel fuhrte er daraufhin Fuhrer und Reichskanzler Gedanklicher Hintergrund Bearbeiten nbsp Max Weber im Jahr 1894Der einflussreiche Politikwissenschaftler Max Weber hatte bereits im Ersten Weltkrieg eine Demokratisierung und Parlamentarisierung Deutschlands angemahnt Seiner Meinung krankte das politische System unter anderem daran dass der Kaiser und nicht der Reichstag die Regierung bestimmte Auf diese Weise wurde das Parlament nicht zum Ort an dem politische Fuhrer aufstiegen und zur Macht strebten Auch die Burokratie und das Parteienwesen sah Weber kritisch Die Burokratie habe zwar ausgezeichnet fur die taglichen Verwaltungsaufgaben funktioniert allerdings fuhrte sie zu einer dilettantischen und schlecht konzipierten Politik Webers Antwort darauf war eine Demokratisierung also die Einfuhrung des allgemeinen Wahlrechts auf allen Ebenen um die Unterschichten politisch einzubinden Ausserdem sollten durch Auswahl Kampf und Wettbewerb die besten Kopfe gefunden werden vorbei an der Meritokratie der Parteien 2 Ausserdem empfahl Weber eine plebiszitare Fuhrerdemokratie Damals war der Ausdruck Fuhrer noch nicht durch den Nationalsozialismus negativ besetzt vielmehr schwebte Weber das Vorbild der amerikanischen Prasidentschaftswahl vor Augen Weber stellte sich als Staatsoberhaupt einen direkt gewahlten im scharfen Wettbewerb hervorgegangenen Politiker vor Ein solcher Fuhrer der den Wunschen des Volks nach Fuhrertum entgegenkomme solle um Wahlerstimmen und die Gunst von Bundesgenossen werben mussen Aus Webers Sicht handelte es sich bei einem solchen charismatischen Fuhrer von dem die Beherrschten sich fuhren lassen wollen um einen Typus legitimer Herrschaft Das Staatsoberhaupt sollte aber nicht etwa absolut herrschen durfen sondern an die Verfassung gebunden sein Fur jeden Versuch die Gesetze anzutasten so Weber musse der Reichsprasident stets Galgen und Strick vor Augen sehen 3 Fur den Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber war der Reichsprasident nicht nur ein starkes Gegengewicht zum Parlament Der Reichsprasident verkorperte die Reichseinheit Das konnte er besser als das pluralistische Parlament leisten so wie bereits der Monarch die personale Integration der nationalen Gesamteinheit dargestellt hatte Durch die Volkswahl und weitreichende Befugnisse gab man dem Reichsprasidenten die Stellung eines uberparteilichen Sachwalters der Gesamtnation als zweites Organ der Reprasentation neben dem Reichstag 4 Zudem verkorperte laut Huber der Reichsprasident die republikanisch demokratische Legitimitat die Freiheit und Gleichheit auf der die Demokratie gegrundet war Jeder aus dem Volk konnte ins hochste Staatsamt aufsteigen Das machtvolle Amt des direkt gewahlten Reichsprasidenten war ein Bollwerk das kein Machtvakuum zuliess Daher gab es keine ernsthaften Versuche wieder einen Monarchen einzusetzen Huber verwehrt sich darum gegen die polemische Behauptung wegen seiner Machtbefugnisse sei der Reichsprasident ein Ersatz Monarch gewesen Denn erst der starke Reichsprasident habe die volle Uberleitung zur demokratischen Republik ermoglicht 5 Wahl und Amtszeit Bearbeiten nbsp Der ehemalige Reichskanzler Wilhelm Marx war im zweiten Wahlgang der Reichsprasidentenwahl 1925 der Kandidat des Volksblocks der Parteien der linken Mitte Er verlor gegen den parteilosen Paul von Hindenburg Wahlbar zum Reichsprasidenten war jeder Deutsche der mindestens 35 Jahre alt war Art 41 Abs 2 WRV Im Entwurf der Reichsverfassung war noch verlangt worden dass der Kandidat seit mindestens zehn Jahren Staatsangehoriger war doch der Verfassungsausschuss hielt dies fur unnotig Es sei selbstverstandlich gewesen so Willibalt Apelt dass ein Kandidat auch die Voraussetzungen fur das aktive Stimmrecht erfullen musste Laut Verfassung Art 44 WRV durfte der Reichsprasident kein Mitglied des Reichstags sein So sollte seine Unabhangigkeit gewahrleistet sein 6 Sonstige Unvereinbarkeiten ergaben sich eher aus dem Sinn der Verfassung und anderer Vorschriften Ein Reichsprasident sollte sich nicht parteipolitisch betatigen Das Reichsministergesetz Art 7 untersagte Regierungsmitgliedern Nebentatigkeiten auszuuben oder in Aufsichtsraten usw zu sitzen Dieser Rechtsgedanke galt auch fur den Reichsprasidenten auch wenn das Gesetz nicht direkt auf das Staatsoberhaupt anwendbar war 7 In der Nationalversammlung sah ein Entwurf der Verfassung noch vor dass Mitglieder der ehemaligen Dynastien von der Wahlbarkeit fur 15 Jahre ausgeschlossen sein sollten Art 164 In der dritten Lesung wurde die Klausel wieder gestrichen mit 198 zu 141 Stimmen da sie wenig republikanisches Selbstbewusstsein gezeigt habe 8 Die Wahl zum deutschen Reichsprasidenten sah zwei mogliche Wahlgange vor Beim ersten Wahlgang musste ein Kandidat mindestens die Halfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen um gewahlt zu werden Erlangte kein Kandidat diese absolute Mehrheit so kam es zu einem zweiten Wahlgang Dies war allerdings keine Stichwahl der erfolgreichsten Wettbewerber Am zweiten Wahlgang durfte jeder Kandidat erneut teilnehmen auch jemand der gar nicht am ersten beteiligt gewesen war Gewahlt wurde man im zweiten Wahlgang dann mit einfacher Mehrheit Genauer beschrieben war die Wahl durch das Reichsgesetz uber die Wahl des Reichsprasidenten vom 4 Mai 1920 Neufassung 6 Marz 1924 und 13 Marz 1925 9 Zur Wahl standen Personen keine Parteien Allerdings hatte ein Kandidat keine Chancen wenn er nicht von machtigen Parteien oder anderen Organisationen unterstutzt wurde Parteien oder Organisationen verfugten uber die Mittel einen Wahlkampf zustande zu bringen darunter viele ehrenamtliche Helfer Die Amtsperiode dauerte sieben Jahre eine Wiederwahl war ohne Beschrankung zulassig Die Amtsperiode begann nachdem der Wahlprufungsausschuss das Wahlergebnis festgestellt hatte und der Gewahlte sich zur Annahme des Amtes bereit erklart hatte Danach musste der Gewahlte vor dem Reichstag einen Amtseid ablegen wie er in Art 42 WRV formuliert war 10 Ich schwore dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen seinen Nutzen mehren Schaden von ihm wenden die Verfassung und die Gesetze des Reichs wahren meine Pflichten gewissenhaft erfullen und Gerechtigkeit gegen jedermann uben werde Eine religiose Beteuerung durfte laut Verfassung hinzugefugt werden Der Reichsprasident hatte auch ohne Leistung des Eides sein Amt ausuben konnen der Eid war nicht konstitutiv sondern bloss affirmativ Allerdings hatte das Verweigern des Eids eine Verletzung der verfassungsmassigen Pflichten des Reichsprasidenten bedeutet Der Reichstag hatte darauf mit einer Prasidentenanklage reagieren konnen 11 Die Nationalversammlung hatte bereits am 11 Februar 1919 Friedrich Ebert zum Reichsprasidenten gewahlt wie es nach dem Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt geregelt war Die Reichsverfassung vom 11 August 1919 Art 180 Satz 2 legte als Ubergangsbestimmung fest dass der auf Grundlage jenes Gesetzes gewahlte Reichsprasident also Ebert im Amt bleibe bis zum Amtsantritt des ersten Reichsprasidenten Allerdings zogerte die Nationalversammlung sowohl die Wahl des ersten Weimarer Reichstags als auch die Volkswahl des Reichsprasidenten hinaus Ebert selbst forderte beispielsweise am 21 Oktober 1921 vom Reichskanzler die Anberaumung der Volkswahl Im Kabinett gab es allerdings Zweifel ob Ebert tatsachlich eine Mehrheit erhalten oder etwa gegen einen DNVP Kandidaten Hindenburg verlieren wurde 12 Am 24 Oktober 1922 beschloss der Reichstag das Gesetz zur Anderung des Artikels 180 der Reichsverfassung Durch die Neufassung des Art 180 S 2 WRV wurde die Amtszeit des von der Nationalversammlung gewahlten Reichsprasidenten bis zum 30 Juni 1925 begrenzt Huber nennt diesen verfassungsandernden Akt durchaus in Anfuhrungszeichen eine Verfassungsdurchbrechung weil das Parlament die Amtszeit des Reichsprasidenten bestimmte obwohl laut Verfassung normalerweise eine Volkswahl stattfinden sollte Allerdings bedeutete diese Verfassungsanderung eben auch eine konkrete Begrenzung der Amtszeit des bisherigen Reichsprasidenten und indirekt ein grundsatzliches Bekenntnis zur verfassungsmassigen Volkswahl 13 Siehe auch Wahlrecht der Weimarer Republik Beendigung des Amtes und Stellvertretung Bearbeiten nbsp Trauerfeier fur Friedrich Ebert am Reichstag mit Sarg des Verstorbenen links im Bild Ebert war am 28 Februar 1925 an einer Krankheit gestorben Der Reichstag konnte den Reichsprasidenten nicht selbst abwahlen aber mit Zweidrittelmehrheit eine Volksabstimmung einberufen Art 43 Abs 2 WRV Erhielt der Reichsprasident in der Volksabstimmung allerdings das Vertrauen des Volkes so galt er als erneut fur sieben Jahre gewahlt und der Reichstag wurde aufgelost Der Reichstag hatte das Recht den Reichsprasidenten vor dem Staatsgerichtshof anzuklagen wegen schuldhafter Verletzung der Verfassung oder eines Reichsgesetzes Den Antrag mussten mindestens 100 Abgeordnete unterzeichnen Ein entsprechendes Urteil hatte zur Absetzung gefuhrt Art 43 Abs 3 WRV 14 Strafrechtlich verfolgt werden konnte der Reichsprasident nur mit Zustimmung des Reichstags Ebenso wie jeder Burger musste der Reichsprasident sich an die Gesetze halten Ein entsprechender Amtsverlust durch das Strafrecht war zwar nicht in der Verfassung vorgesehen ergab sich aber aus dem Strafgesetzbuch 31 33 35 mit Bezug auf den Verlust offentlicher Amter 15 Der Reichsprasident entschied selbst ob er vorubergehend sein Amt nicht ausuben konnte Art 51 WRV ausserdem ruhte das Amt wahrend einer Volksabstimmung uber den Reichsprasidenten Im Falle seiner Verhinderung war bis 1932 der Reichskanzler kurzfristig vertretungsberechtigt Bei dauerhafter Vertretung oder Erledigung des Amts regelte ein Reichsgesetz die Vertretung das im Jahr 1925 nach dem Tod von Reichsprasident Ebert notwendig wurde Jenes Reichsgesetz machte den Prasidenten des Reichsgerichts zum Vertreter bis zur Neuwahl 16 Am 17 Dezember 1932 anderte der Reichstag die Verfassung und sah als Vertreter statt des Reichskanzlers den Prasidenten des Reichsgerichts vor 17 Dies war als Sicherung fur den Fall gedacht dass der betagte Reichsprasident Hindenburg sterben sollte Der umstrittene Reichskanzler Schleicher sollte nicht die Befugnisse des Reichsprasidenten und damit die Gelegenheit zum Staatsstreich erhalten Allerdings wurde nicht geregelt wer entschied dass der Vertretungsfall eintrat Jedenfalls ware der Prasident des Reichsgerichts an die Gegenzeichnung des Reichskanzlers gebunden gewesen daher war die Verfassungsanderung keine absolute Gewahr gegen eine Machtkonzentration Reichskanzler Schleichers 18 Gegenzeichnung Bearbeiten nbsp Hindenburg bei der Reichsgrundungsfeier im Januar 1931Bei der Beurteilung der Macht des Reichsprasidenten wird oft ubersehen dass seine Handlungen von einem Mitglied der Reichsregierung gegengezeichnet werden mussten wie beim Kaiser und heutigem Bundesprasidenten aber anders als beim amerikanischen Prasidenten Eine Anordnung des Reichsprasidenten war ohne Gegenzeichnung nicht nur nicht gultig sondern absolut unzulassig wie Huber betont Das galt auch fur offentliche Verlautbarungen und sogar interne Erklarungen des Reichsprasidenten Selbst wenn eine formelle Gegenzeichnung sinnvollerweise nicht moglich war etwa in Briefen oder mundlichen Aussagen musste der Reichsprasident die Billigung des entsprechenden Reichsorgans einholen Daher war es die Pflicht des Reichsprasidenten die Reichsregierung uber alle Amtshandlungen zuvor zu unterrichten 7 Es gab jedoch einen wichtigen Unterschied zum vorherigen monarchischen System Der Kaiser war unverletzlich und unverantwortlich zwar nicht der Bismarckschen Reichsverfassung zufolge aber laut preussischer Verfassung die man da der Kaiser stets der preussische Konig war entsprechend heranzog 19 Der Kanzler ubernahm die ministerielle Verantwortung Im Gegensatz dazu trug zwar auch der Reichskanzler oder ein anderer Reichsminister durch die Gegenzeichnung die Verantwortung fur den Akt des Reichsprasidenten Allerdings blieb der Reichsprasident fur seine Handlung weiterhin verantwortlich 20 Sowohl politisch als auch strafrechtlich konnte er zur Rechenschaft gezogen werden etwa durch eine Prasidentenanklage 21 Aufgaben Bearbeiten nbsp Position des Reichsprasidenten im politischen System der RepublikErnennung der Reichsregierung Bearbeiten nbsp Ebert Mitte mit Reichskanzler Wilhelm Cuno und weiteren Regierungsmitgliedern bei der Verfassungsfeier 1923Laut Verfassung ernannte der Reichsprasident den Reichskanzler und auf Vorschlag des Reichskanzlers die Reichsminister Wen der Reichskanzler nicht zum Reichsminister vorschlug den konnte der Reichsprasident auch nicht ernennen Entlassen wurden die Mitglieder der Reichsregierung ebenfalls durch den Reichsprasidenten Art 53 Hugo Preuss nannte die Ernennung der Regierung die wichtigste selbstandige Funktion des Reichsprasidenten in der er seine politische Fuhrereigenschaft zu beweisen habe 22 Allerdings war der Reichsprasident in der Auswahl nicht ganz frei Ein Mitglied der Reichsregierung bedurfte des Vertrauens des Reichstags Art 54 Dies hatte sich schon durch die Oktoberreformen 1918 abgezeichnet und auch das Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt sprach davon Art 8 Abs 2 Die neu ernannten Regierungsmitglieder mussten sich zwar nicht ausdrucklich des Vertrauen des Reichstags durch eine formliche Abstimmung versichern Ein Reichsprasident bemuhte sich dennoch eine Regierung einzusetzen die nicht unverzuglich durch ein Misstrauensvotum gesturzt werden wurde Der Reichsprasident hatte durch seine Machtbefugnisse eine starke Stellung so dass wie im Kaiserreich die Frage aufkommen konnte ob das Staatsoberhaupt oder der Kanzler die Richtlinien der Politik bestimmte Die Weimarer Reichsverfassung schreibt die Richtlinienkompetenz ausdrucklich dem Reichskanzler zu Art 56 Der Reichsprasident hatte aber politisch und teilweise staatsrechtlich einen Anteil an dieser Kompetenz Das bedeutete fur den Kanzler nicht unbedingt eine Beschrankung seiner Richtliniengewalt so Huber Die Prasidialgewalt ermoglichte es ihm sich gegenuber den Anspruchen seiner Koalitionspartner abzuschirmen Ob ihm das gelang lag an seiner Qualitat als Politiker In den letzten Jahren der Republik wahrend der sogenannten Prasidialkabinette nahm die Kontrolle der Richtliniengewalt durch den handlungsunfahig gewordenen Reichstag ab und der Einfluss des Reichsprasidenten entsprechend zu 23 Negativer sieht Friedrich Karl Fromme die Stellung des Kanzlers Seine Richtlinienkompetenz sei sowohl durch den Reichsprasidenten als auch durch den Reichstag eingeengt worden Wenn eines dieser beiden einengenden Organe schwacher wurde befreite dies nicht den Kanzler sondern fesselte ihn umso mehr an das andere dominierende Organ 24 Wahrend Politiker der Rechten die eigenstandige Haltung Eberts verurteilten setzte bei ihnen ein Meinungswechsel ein sobald der Reichsprasident Hindenburg hiess Im Jahr 1926 forderte der deutschnationale Politiker Kuno Graf Westarp dass Art 54 WRV zu streichen sei damit der Reichsprasident keine Rucksicht mehr auf das Vertrauen des Reichstags nehmen musse Als solche Vorstosse ins Leere gingen und auch nicht von Hindenburg aufgegriffen wurden versuchten die Gegner des Parlamentarismus durch Interpretation der Verfassung den Einfluss des Reichstags auf die Regierungsbildung zu verringern Etwa Carl Schmitt hielt die Wirksamkeit eines Misstrauensvotums bei rein negativen Mehrheiten fur unzureichend die Regierung zu sturzen 25 Aussenpolitik und Oberbefehl uber die Reichswehr Bearbeiten nbsp Ebert und Reichswehrminister Gustav Noske bei der Reichswehr in Munchen 1919Die Reichsverfassung wies zwar die Richtlinienkompetenz dem Kanzler zu unter Einschluss der Aussenpolitik und der Reichsaussenminister war fur sein Ressort eigenverantwortlich Zusatzlich hatte aber auch der Reichsprasident Aufgaben auf dem Gebiet der auswartigen Gewalt Er war zustandig fur die volkerrechtliche Vertretung des Reichs Art 45 WRV beglaubigte die diplomatischen Vertreter unterzeichnete Ratifikationsurkunden und gab formell aussenpolitische Erklarungen ab 26 Bereits Reichsprasident Ebert bestand darauf dass seine Rolle in der Aussenpolitik nicht rein formell war sondern eine substantielle Mitentscheidungsmacht beinhaltete Er musste unterrichtet werden der Reichskanzler hatte seine Aussenpolitik mit dem Reichsprasidenten abzustimmen Ebert und Hindenburg verlangten ferner dass zum Reichsaussenminister Manner ernannt wurden die das personliche Vertrauen des Reichsprasidenten hatten Das schrankte die Richtlinienkompetenz des Kanzlers in diesem Politikbereich empfindlich ein Allerdings konnte die Prasidialmacht dem Kanzler Ruckhalt gegenuber dem Reichstag geben 27 Das Staatsoberhaupt hatte den Oberbefehl uber die Reichswehr also die Streitkrafte des Landes Art 47 wie bereits im Kaiserreich Bereits am 20 August 1919 ubertrug der Reichsprasident in einer Verordnung den Oberbefehl auf den Reichswehrminister Dennoch wurde der Reichsprasident dadurch kein rein nomineller Oberbefehlshaber Er blieb substantiell Trager der Befehlsgewalt Die Ausubung sah allerdings komplizierter aus Zwischen Reichsprasidenten und Reichswehrminister gab es eine besondere Zusammenarbeit Darum verlangten die Reichsprasidenten auch in diesem Fall dass der Minister das Vertrauen des Reichsprasidenten genoss 28 Der Reichswehrminister war dem Reichsprasidenten unterstellt und an dessen Weisungen gebunden Umgekehrt bedurften Anordnungen des Reichsprasidenten der Gegenzeichnung des Ministers Der Minister hatte ausserdem das wichtige Recht dem Reichsprasidenten unmittelbar vorzutragen Immediatsrecht so dass er die Meinung des Reichsprasidenten beeinflussen konnte Verordnungen blieben dem Reichsprasidenten vorbehalten der Minister konnte nur Erlasse ausgeben Der Minister war Mitglied des Kabinetts doch durch seine besondere Unterstellung dem Reichsprasidenten der Richtlinienkompetenz des Kanzlers grossteils entzogen Die parlamentarische Kontrolle erstreckte sich allerdings unumstritten auch auf den Oberbefehl und den Minister Der Minister konnte sich auch nicht etwa auf seine Weisungsgebundenheit berufen denn der Reichsprasident konnte seinen Oberbefehl nur durch die ministerliche Gegenzeichnung ausuben 28 Siehe auch Aussenpolitik der Weimarer Republik und Reichswehr Gesetzgebung und Reichstag Bearbeiten nbsp Flagge des Reichsprasidenten 1919 1921Wenn ein Gesetz vom Reichstag beschlossen wurde prufte der Reichsprasident ob es formell der Verfassung entsprechend zustande gekommen war Danach fertigte er es aus Innerhalb eines Monats musste es im Reichsgesetzblatt verkundet werden Umstritten war ob der Reichsprasident ein Gesetz auch materiell prufen musste oder durfte namlich ob es mit der Verfassung in Einklang war 29 Ausserdem konnte der Reichsprasident eine Rolle in der Volksgesetzgebung spielen Dazu musste der Reichstag ein Gesetz verabschiedet haben und zwei Bedingungen eingetreten sein Erstens verlangte ein Drittel der Abgeordneten einen Volksentscheid gegen das Gesetz und zweitens verlangte ein Zwanzigstel der stimmberechtigten Burger in einem Volksbegehren den Volksentscheid Die Frist betrug dazu einen Monat Dann musste der Reichsprasident den Volksentscheid anordnen Ahnliche Bestimmungen mit anderen Fristen gab es wenn der Reichsrat Einspruch gegen ein Gesetz erhob 30 Ausserdem durfte der Reichsprasident einen Volksentscheid anordnen wenn er ein Gesetz des Reichstags nicht unterzeichnen wollte Art 73 Abs 1 Der Reichsprasident konnte den Reichstag auflosen jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlass Art 25 Die Einschrankung war fur die Praxis ohne Bedeutung Hugo Preuss hatte in der Nationalversammlung erklart dass Staatsoberhaupt und Regierung nicht immer wieder wegen derselben Frage das Parlament auflosen durfen Preuss erinnerte an den Preussischen Verfassungskonflikt 1862 1863 als Otto von Bismarck das Parlament murbe zu machen versuchte Carl Schmitt unterschied folglich zwischen einer Auflosung wegen einer Sachfrage die einmal und abschliessend durch eine Neuwahl entschieden werden konnte und sollte und Auflosungen aus anderen Grunden Dabei dachte Schmitt vor allem an den Fall dass das Parlament so zerstritten war dass es weder die bisherige Regierung stutzen noch eine neue Regierung bilden konnte Eine Beschrankung konne es fur solche Falle nicht geben 31 Siehe auch Direkte Demokratie in der Weimarer Republik Verordnungen nach Art 48 WRV Bearbeiten In den Debatten der Nationalversammlung kam der Artikel 48 WRV kaum vor Wahrscheinlich hatte man 1919 noch nicht begriffen welche Machtfulle fur den Prasidenten in diesen Vorschriften verborgen lag vermutet Willibalt Apelt 32 Der Artikel umfasste Regelungen die die historischen Bestimmungen zur Bundesexekution gegen Gliedstaaten und zur Bundesintervention bei Volksaufstanden weiterfuhrten Art 48 WRV sah vor dass der Reichsprasident eine Reichsexekution einleitete Damit war gemeint dass er ein Land dazu zwang seine Pflichten gegenuber dem Reich einzuhalten Eine solche Reichsexekution hatte es bereits in vorherigen Verfassungen Deutschlands gegeben In der Weimarer Republik entmachtete der Reichsprasident 1923 zum Beispiel die sachsische Landesregierung als kurzzeitig auch Minister von der KPD gestellt wurden oder setzte 1932 die preussische Regierung ab Preussenschlag 33 Der Reichsprasident durfte laut Art 48 auch sonstige Massnahmen anordnen Der Reichsprasident kann wenn im Deutschen Reiche die offentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestort oder gefahrdet wird die zur Wiederherstellung der offentlichen Sicherheit und Ordnung notigen Massnahmen treffen erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten Zu diesem Zwecke darf er vorubergehend die in den Artikeln 114 115 117 118 123 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil ausser Kraft setzen Auf dieser Grundlage hat Reichsprasident Ebert beispielsweise nach dem Mord an Minister Rathenau eine Verordnung zum Schutze der Republik erlassen bevor der Reichstag ein entsprechendes Gesetz beschloss Jedoch haben die Reichsprasidenten und mit ihnen die herrschende Lehre im Staatsrecht den Ausdruck Massnahmen sehr weitlaufig interpretiert Sie haben daraus eine Diktaturkompetenz abgeleitet auf deren Grundlage sie Notverordnungen zu allerlei Rechtsmaterien erliessen Sie haben ihren Verordnungen auch Gesetzeskraft verliehen so dass sie dem Gesetzesvorbehalt entsprachen dem die meisten Grundrechte unterworfen waren Es lag im Ermessen des Reichsprasidenten ob eine entsprechende Notwendigkeit vorlag 34 Ein Reichsgesetz das nach Art 48 das Nahere bestimmen sollte ist nie beschlossen worden Im Jahr 1925 hat der Reichstag die Sache verzogernd behandelt und damit ein Gesetz verhindert das ein echtes Notverordnungsrecht des Art 48 sauber von Massnahmen bei wirtschaftlichen und sozialen Notstanden getrennt hatte 35 Vor allem seit 1930 hat der Reichsprasident durch gesetzesvertretende Diktaturverordnungen wie Huber sie nennt einen Grossteil der Reichsgesetzgebung ubernommen Die Verfassung bestimmte dass der Reichsprasident seine Massnahmen dem Reichstag zur Kenntnis geben musste Der Reichstag konnte verlangen dass die Massnahmen ausser Kraft gesetzt wurden Eine solche negative Mehrheit war leichter im Reichstag zu erhalten als positive Mehrheiten fur eine Gesetzgebung die die Notverordnungen unnotig gemacht hatte Reichsprasidenten haben daher wiederholt damit gedroht den Reichstag aufzulosen als er sich gegen Notverordnungen gestellt hat Das System der Prasidialkabinette bzw das System Bruning funktionierte 1930 1932 nur weil die SPD im Reichstag die Notverordnungen tolerierte Sie schloss sich nicht den Antragen radikaler Parteien auf Ausserkraftsetzung an Buro des Reichsprasidenten Bearbeiten nbsp Palais des Reichsprasidenten an der Wilhelmstrasse in Berlin in den 1920er JahrenDer Reichsprasident wurde in seiner Arbeit von einem Buro des Reichsprasidenten unterstutzt Der Sache nach erinnerte es an das Zivilkabinett des Kaisers Ein gesondertes Militarkabinett gab es nicht so dass der Reichsprasident in militarischen Fragen auf das Reichswehrministerium angewiesen war 36 Das Buro hatte einen Chef der seit 1923 im Rang eines Staatssekretars stand Es beriet den Reichsprasidenten zu seinen Aufgaben legte Gesetze und Vertrage vor bereitete Personalsachen vor und unterhielt Kontakte zur Reichsregierung und zu den Parteifuhrern In den Jahren 1919 und 1920 war der Gesandte Kurt Riezler Chef des Buros Nach dem Kapp Putsch 1920 loste ihn Otto Meissner ab 37 Beurteilung Bearbeiten nbsp Reichsprasident Hindenburg bei den Befreiungsfeiern 1930 nach Ende der Rheinlandbesetzung in KoblenzDie Weimarer Republik hatte die Folgen des Ersten Weltkriegs zu bewaltigen Ihr Ansehen litt in weiten Teilen der Bevolkerung Auch wenn es Kritik an den Reichsprasidenten als Person und Amtsinhaber gab Das Amt des Reichsprasidenten wurde an sich eher positiv bewertet Es gab von rechts bis weit in die politische Mitte die Auffassung der Reichsprasident habe eher noch zu wenig Macht um die Schwachen des damaligen parlamentarischen Systems auszugleichen 38 Diese Tendenz gab es auch in anderen Landern wo sie haufig zu sehr autoritaren Losungen gefuhrt hat zum Beispiel in Polen Heinrich August Winkler kritisiert an der Weimarer Reichsverfassung dass sie neben dem Reichstag das Volk und vor allem den Reichsprasidenten zum Ersatzgesetzgeber ernannt habe Damit habe die Nationalversammlung den Opportunismus parlamentarischer Mehrheiten gefordert Wenn die Koalitionsparteien sich nicht einigen konnten war es ein Leichtes die Verantwortung auf den Reichsprasidenten abzuschieben Durch seine Machtbefugnisse und das Auflosungsrecht meint Winkler habe der Reichsprasident und nicht der Reichstag am langeren Hebel gesessen 39 Waren kontinuierliche Mehrheiten zustande gekommen die eine stabile Reichsregierung hatten tragen konnen hatte der Reichsprasident viel weniger die politische Initiative ubernehmen mussen 40 Fromme zufolge begunstigte das Recht des Reichsprasidenten die Regierung einzusetzen die sogenannten Prasidialregierungen Dies sei die Vorbedingung und Vorbereitung zum Mittel und zur Entschuldigung fur die Berufung der NSDAP in die Macht geworden 41 Das Scheitern der Weimarer Republik wird nicht einhellig und allein auf das Amt des Reichsprasidenten zuruckgefuhrt In der Diskussion werden viele andere Grunde genannt Etwa aus Sicht von Willibalt Apelt war das Weiterbestehen des Hegemonialstaates Preussen ein schweres Erbe das einen wirklichen Foderalismus verhinderte Er kritisiert weniger das Reichsprasidentenamt als vielmehr Hindenburg als Person der seiner Aufgabe schliesslich nicht gewachsen gewesen sei Ein guter Teil der Gesamtschuld am Untergang der Weimarer Verfassung sei den Parteifuhrern und dem Parteiwesen anzulasten Nicht zuletzt habe das deutsche Volk eine Gesamtschuld das den Nationalsozialismus zur Herrschaft emporgetragen habe 42 nbsp Adolf Hitler mit Paul von Hindenburg am Tag von Potsdam 1933 nbsp Standarte des Fuhrers Hitler fuhrte nie die Standarte des ReichsprasidentenIn ahnlicher Weise lasst Huber die Akteure Revue passieren die Schuld am Untergang der Republik mittrugen von den Alliierten uber die Parteien bis zu den Ratgebern des Reichsprasidenten Hindenburg Die Hauptverantwortung weist er Hindenburg zu Huber macht auf die Bedeutung des Verfassungswandels nach 1930 aufmerksam Der Reichsprasident sollte als Huter der Verfassung vorubergehend eingreifen um Storungen anderer Organe wie des Reichstags auszugleichen Wenn aber der Reichsprasident dauerhaft die eigentliche Regierungsgewalt ausubte war er keine pouvoir neutre mehr sondern wurde ein politisch angreifbarer Akteur 43 Es sei nachvollziehbar so Huber dass Hindenburg sich dieser Last entledigen wollte Die Zeit um den Jahreswechsel 1932 1933 sei dazu aber allerwenigst geeignet gewesen 44 Hindenburg hatte in seinem Amtseid gelobt die Verfassung zu schutzen Daher hatte er Hitlers Ansinnen zum Reichskanzler ernannt zu werden auch ein drittes Mal ablehnen mussen Hitler war ein vorbestrafter Hochverrater dessen Verfassungstreue trotz Legalitatseids nicht glaubhaft war Statt dessen fand Hindenburg sich bereit dem Reprasentanten einer totalitaren Partei in einem ubereilten Akt die volle Macht im Staate zu uberantworten Das sei ein Verstoss gegen die verfassungsmassigen Pflichten des Reichsprasidenten gewesen 45 Huber schliesst sich nicht der haufigen Kritik an die Macht des Reichsprasidenten habe das parlamentarische Prinzip zerstort Wenn der Reichstag zu konstruktiven Mehrheiten fahig war war das Parlament dem Staatsoberhaupt stets uberlegen Beim Missbrauch der parlamentarischen Macht durch einen Reichstag in dem der verfassungsfeindliche Extremismus von rechts und links die Mehrheit erlangt hatte aber war die verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Superioritat der prasidialen Gewalt die letzte Garantie des Rechts und Verfassungsstaats 46 Vergleiche Bearbeiten nbsp Wahlwerbung bei der Reichsprasidentenwahl 1932In der Nationalversammlung wurde das Amt des Reichsprasidenten von den Prasidentenamtern in Frankreich und den USA abgegrenzt Bruno Ablass der Berichterstatter des Verfassungsausschusses lobte am Entwurf von Hugo Preuss dass er eine Nachahmung dieser Amter vermeide und einen neuen Weg gehe Mit seinen Kompetenzen sei der Reichsprasident ein Gegengewicht zur Parteiherrschaft im Parlament 47 Vergleichbar sei der Reichsprasident vielmehr so Friedrich Karl Fromme mit dem Deutschen Kaiser Die Verbindungslinien zwischen beiden Amtern hat bereits der rechtsliberale Abgeordnete Wilhelm Kahl in der Nationalversammlung gesehen Fromme erklart sich die Kontinuitat damit dass die Revolution nicht von einer in die Tiefe gehenden Bewegung getragen worden sei Daher habe man sich weitgehend an das Vorbild des alten Staates gehalten Dies sei ein nachwirkender Einfluss des Konstitutionalismus gewesen in dem man sowohl eine Machtanmassung als auch eine Machtunfahigkeit des Parlaments befurchtet habe 48 Norddeutscher Bund und Kaiserreich Bearbeiten Das erste Staatsoberhaupt eines Bundesstaates in Deutschland war der Konig von Preussen Laut Norddeutscher Bundesverfassung von 1867 stand ihm das Bundesprasidium zu Art 11 Die spateren Verfassungen im Kaiserreich gaben ihm zusatzlich den Titel Deutscher Kaiser Das Amt bei dem der republikanische Ausdruck Bundesprasident absichtlich vermieden worden war fand in der Verfassung nur wenig Ausgestaltung Der Deutsche Kaiser setzte nach eigenem Ermessen einen Reichskanzler ein den einzigen Minister Dabei wurde die Zusammensetzung des Reichstags allenfalls mitberucksichtigt Der Kanzler war politisch verantwortlich fur seine eigenen Handlungen aber auch fur die des Kaisers die er gegenzeichnete Ohne Gegenzeichnung des Kanzlers oder ab 1878 eines Staatssekretars konnte der Kaiser also nichts tun Spatestens mit den Oktoberreformen 1918 als der Kanzler des Vertrauens des Reichstags ausdrucklich bedurfte erinnerte die Stellung des Kaisers im Regierungssystem bereits stark an die des Reichsprasidenten Allerdings war das Militar fur den Kaiser weit mehr als fur den Reichsprasidenten ein eigener Verantwortungsbereich ohne parlamentarische Kontrolle In Bezug auf die Gesetzgebung hatten weder der Kaiser noch der Reichsprasident ein eigenes Initiativrecht Der Reichsprasident hatte zwar einen Anteil in der Volksgesetzgebung allerdings kam es in der Praxis nicht dazu dass der Reichsprasident Streitfragen durch Volksentscheid beantworten liess In Bezug auf den Reichstag war der Reichsprasident machtiger als der Kaiser da er allein mit Gegenzeichnung den Reichstag auflosen konnte Im Kaiserreich war dies das Recht des Bundesrats Fur die Verfassungswirklichkeit hat dies wenig Bedeutung Sowohl im Kaiserreich als auch in der Republik war es meist der Kanzler von dem der Wunsch nach Auflosung ausging Bundesrat bzw Reichsprasident haben dem normalerweise entsprochen Deutsche Demokratische Republik Bearbeiten Die DDR richtete in der Verfassung von 1949 zunachst ebenfalls eine Einzelperson als Staatsoberhaupt ein Der Prasident der Deutschen Demokratischen Republik hatte eine nur reprasentative Rolle Gewahlt wurde er von den beiden Parlamentskammern sein Amtseid war fast wortlich dem des Reichsprasidenten nachempfunden Eine Zweidrittelmehrheit in den Kammern konnte den Prasidenten der DDR wieder abberufen Im Jahr 1960 starb der erste Amtstrager Wilhelm Pieck Das Amt wurde durch ein kollektives Staatsoberhaupt ersetzt den Staatsrat der DDR Vorbild dafur war die Konstruktion in der Sowjetunion Gewahlt wurden die Staatsratsmitglieder von der Volkskammer eine Landerkammer gab es schon nicht mehr 1990 nahm die Vorsitzende der Volkskammer die Aufgaben eines Staatsoberhauptes wahr Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten Hauptartikel Bundesprasident Deutschland Nach 1945 entschieden die westdeutschen Verfassungsgeber sich ausdrucklich fur ein weniger machtiges Staatsoberhaupt Das verlangte bereits der Entwurf des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee 1948 Die Mehrheit des Konvents wollte zwar eine Einzelperson an der Staatsspitze aber dem Bundesprasidenten nicht die starke Position des Reichsprasidenten geben Doch habe der Reichsprasident bis 1933 den Bestand des Rechtsstaats bewahrt als das Parlament den Staat schon nicht mehr fuhren konnte Es musste daher ein Ersatz fur den Reichsprasidenten gefunden werden die Starkung des parlamentarischen Regierungssystems einschliesslich der Aufwertung der politischen Parteien Art 21 GG 49 Anstelle des Volkes wahlt den Bundesprasidenten ein eigenes Organ das vom Bundestag sowie den Landesparlamenten besetzt wird die Bundesversammlung Ahnlich wie beim Reichsprasidenten erwartet man vom Bundesprasidenten eine uberparteiliche Amtsfuhrung nbsp Bundesprasident Theodor Heuss im Jahr 1959 mit Helene Weber vom Muttergenesungswerk Der erste Bundesprasident Heuss hatte darauf bestanden seine eigenen Reden schreiben zu durfen Viele Befugnisse wurden ihm genommen oder aber er wurde zu einem von mehreren Beteiligten an einer Entscheidung Der Bundesprasident ernennt und entlasst zwar die Mitglieder der Bundesregierung Dabei ist fur ihn aber bindend wen der Bundestag zum Bundeskanzler wahlt Die Bundesminister ernennt er nur auf Vorschlag des Kanzlers Allenfalls wenn ein Bundeskanzlerkandidat nur eine relative Mehrheit im Bundestag erhalt kann der Bundesprasident entscheiden ob er den Kandidaten ernennt oder den Bundestag auflost Der Bundesprasident hat zu Beginn der Prozedur dem Bundestag einen Kandidaten vorzuschlagen dieses Vorschlagsrecht des Bundesprasidenten kritisierte Roman Herzog als Petrefakt als Uberbleibsel aus Kaiserreich und Weimarer Republik 50 Der Bundesprasident ist nicht der Oberbefehlshaber der Streitkrafte diese Aufgabe hat der Bundesverteidigungsminister bzw im Verteidigungsfall der Bundeskanzler Den Verteidigungsfall verkundet der Bundesprasident im Bundesgesetzblatt Eine begrenzte gesonderte Mitwirkung hat der Bundesprasident in der Aussenpolitik Wie beim Reichsprasidenten mussen die Handlungen des Bundesprasidenten von einem Regierungsmitglied gegengezeichnet werden Wie auch der Reichsprasident kann der Bundesprasident angeklagt werden In der Bundesrepublik gibt es allerdings nicht mehr die Moglichkeit das Volk uber eine Absetzung entscheiden zu lassen Der Bundesprasident unterzeichnet die Gesetze Dabei ist teilweise eine Debatte entstanden ob er nur ein formelles oder auch ein materielles Prufungsrecht hat Ansonsten hat der Bundesprasident keine Rolle im Gesetzgebungsprozess auch nicht durch eine Volksgesetzgebung Allerdings ist im besonderen Fall des Gesetzgebungsnotstands die Zustimmung des Bundesprasidenten erforderlich um eine Gesetzesvorlage trotz Ablehnung des Bundestags zum Gesetz werden zu lassen Der Bundesprasident kann das Parlament nur in besonderen Situationen auflosen 51 namlich nach einer gescheiterten Kanzlerwahl oder nach einer gescheiterten Vertrauensfrage Stellvertreter des Bundesprasidenten ist der Prasident des Bundesrats In der Weimarer Republik ware eine solche Regelung wenig sinnvoll gewesen da der Vorsitzende des Reichsrats ein Mitglied der Reichsregierung war Andere Lander Bearbeiten nbsp Wilhelm Miklas war 1928 von der Bundesversammlung zum Bundesprasidenten gewahlt worden Auf dieselbe Weise wurde er 1931 wiedergewahlt obwohl die Verfassungsanderung von 1929 bereits die Volkswahl vorschrieb Osterreich hatte 1929 seine Verfassung nach deutschem Vorbild geandert sodass der osterreichische Bundesprasident formal gesehen mehr oder weniger dieselben Befugnisse erlangte wie der Reichsprasident Diese Verfassung gilt im Kern heute noch Trotzdem hat der Bundesprasident aufgrund der stabilen Mehrheiten im Nationalrat in der Praxis wie sein deutscher Amtskollege lediglich eine reprasentative Stellung und ist weitgehend ohne Einfluss auf die Politik der vom Nationalrat getragenen Bundesregierung nbsp Raymond Poincare war der franzosische Prasident von 1913 bis 1920 Als die Weimarer Republik gegrundet wurde bestand in Frankreich das politische System der Dritten Republik Der Prasident der franzosischen Republik wurde von beiden Parlamentskammern fur sieben Jahre gewahlt Absetzen konnte man ihn nur wegen Hochverrats Zunachst war der Prasident auch der Regierungschef doch 1875 1879 fuhrte man das gesonderte Amt eines Ministerprasidenten und die Gegenzeichnung ein Das Prasidentenamt erhielt eine eher reprasentative und vermittelnde Rolle In der Vierten Republik ab 1946 wurde das Amt abgeschwacht So ging das Recht der Parlamentsauflosung vom Prasidenten auf die Regierung uber In der Funften Franzosischen Republik ab 1958 erfuhr das Amt des Prasidenten eine starke Aufwertung Seit 1962 wird der Prasident direkt vom Volk gewahlt Er ernennt den Regierungschef hat Sonderrechte in der Aussen und Verteidigungspolitik kann das Parlament auflosen und Volksentscheide veranlassen Im Jahr 2002 hat man die Amtszeit von sieben auf funf Jahre verkurzt Weiterhin ist ein Prasident ohne Beschrankung wiederwahlbar Auch der Prasident der Vereinigten Staaten wird vom Volk gewahlt Die Wahl ist allerdings nicht direkt sondern indirekt und geschieht uber ein Wahlmannerkollegium Seit 1951 darf der US Prasident nur einmal wiedergewahlt werden Im Gegensatz zum Reichsprasidenten ist der amerikanische Prasident nicht nur Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber sondern auch Chef und Teil der Regierung Die Regierungsmitglieder werden vom Prasidenten ernannt und entlassen die Ernennung bedarf der Zustimmung des Senats Die Handlungen des Prasidenten bedurfen keiner Gegenzeichnung Zudem hat er ein weitreichendes Verordnungsrecht Ebenso wenig wie der Reichsprasident hat der Prasident ein Initiativrecht Er kann Gesetze des Parlaments zumindest zeitweise blockieren Letztlich muss jedoch auch der amerikanische Prasident mit dem Parlament zusammenarbeiten um wirksam regieren zu konnen Wie beim Reichsprasidenten ist es moglich den US Prasidenten abzusetzen Die Entscheidung daruber trifft das Parlament Grundlage dafur mussen strafrechtliche Vorwurfe sein nicht politische Liste der Reichsprasidenten BearbeitenReichsprasidenten des Deutschen Reichs Nr Bild Name Lebensdaten Partei Wahl Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit1 nbsp Friedrich Ebert 1871 1925 SPD 1919 11 Februar 1919 28 Februar 1925 Tod im Amt sonst 30 Juni 1925 2 nbsp Paul von Hindenburg 1847 1934 parteilos 1925 1932 12 Mai 1925 2 August 1934 Tod im Amt sonst 1939 3 nbsp Adolf Hitler 1889 1945 Fuhrer und Reichskanzler 52 NSDAP 2 August 1934 Per Gesetz vom 1 August 1934 ubernahm Reichskanzler Hitler beide Amter in Personalunion 53 30 April 1945 Suizid Wiederaufteilung der Funktionen des Reichsprasidenten und Reichskanzlers 54 4 nbsp Karl Donitz 1891 1980 NSDAP 1 Mai 1945 Amtsubernahme kraft Hitlers letzten Willens Deshalb ist die Rechtmassigkeit seiner Reichsprasidentschaft umstritten 55 23 Mai 1945 Verhaftung Amt aufgelost 1 Friedrich Ebert Die Nationalversammlung hatte am 10 Februar 1919 ein Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt angenommen und einen Tag darauf nach 7 dieses Gesetzes Ebert mit absoluter Mehrheit zum Reichsprasidenten gewahlt Er sollte das Amt solange ausuben bis ein Reichsprasident nach der am 11 August 1919 verabschiedeten neuen Reichsverfassung gewahlt werden wurde 56 Im Oktober 1922 legte man durch eine Verfassungsanderung das Ende dieser Amtszeit auf den 30 Juni 1925 fest 57 Ebert verstarb bereits zuvor am 28 Februar 1925 im Amt Kommissarische Reichsprasidenten 1a Mit dem Tode Eberts galt Artikel 51 Der Reichsprasident wird im Falle seiner Verhinderung zunachst durch den Reichskanzler vertreten Das war im Februar 1925 Hans Luther Die weiteren Bestimmungen waren noch nicht konkretisiert Dauert die Verhinderung voraussichtlich langere Zeit so ist die Vertretung durch ein Reichsgesetz zu regeln Das gleiche gilt fur den Fall einer vorzeitigen Erledigung der Prasidentschaft bis zur Durchfuhrung der neuen Wahl 1b Vom 11 Marz bis 30 April 1925 ubte Walter Simons als Prasident des Reichsgerichts das Reichsprasidentenamt aus Das hatte der Reichstag am 10 Marz durch Gesetz bestimmt 58 2 Paul von Hindenburg Hindenburg wurde in der Reichsprasidentenwahl 1925 und dann in der Reichsprasidentenwahl 1932 fur jeweils sieben Jahre verfassungsgemass gewahlt Am 2 August 1934 verstarb auch er im Amt 3 Adolf Hitler liess das Amt des Reichsprasidenten nicht neu besetzen sondern verschmolz es mit dem seinen wodurch er es formell beseitigte 59 nicht zuletzt weil es ihm widerstrebte in seiner Position als Regierungschef formal von der Prarogative eines Reichsprasidenten abhangig zu sein 60 Durch eine Volksabstimmung vom 19 August 1934 61 wurde die Vereinigung der Amter bestatigt Die Wahlbeteiligung lag obwohl keine formelle Wahlpflicht bestand bei uber 95 und 89 9 der abgegebenen gultigen Stimmen waren Ja Stimmen 62 Hitler verzichtete auf den Titel Reichsprasident und trug fortan die neue ihm vorbehaltene Amtsbezeichnung Fuhrer 63 die spatestens 1943 im formellen Verkehr mit dem Ausland sowie in der Anrede ausschliesslich verwendet werden sollte 64 4 Karl Donitz von Hitler testamentarisch zum Reichsprasidenten bestimmt ubernahm nach dessen Tod offiziell am 1 Mai 1945 die Regierungsgewalt und den Oberbefehl uber die deutsche Wehrmacht als Deutschland bereits grosstenteils von den Alliierten besetzt war 65 Mit der Verhaftung der geschaftsfuhrenden Regierung Donitz durch die Alliierten am 23 Mai 1945 endete de facto seine Amtszeit Die Regierung und Donitz Reichsprasidentschaft sind bis heute rechtlich umstritten Donitz wurde von keiner anderen Instanz in seinem Reichsprasidentialamt bestatigt bzw durch Wahlen legitimiert Dadurch ist auch der Titel Reichsprasident fur Donitz eher unangebracht Siehe auch BearbeitenReichsprasidentenpalaisWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Reichsprasidenten Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Reichsprasident Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wikisource Gesetz uber das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Gesetz uber das Ruhegehalt des Reichsprasidenten Quellen und Volltexte Begriffserlauterung auf rbb Preussen Chronik Erlass des Reichskanzlers zum Vollzug des Gesetzes uber das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1 August 1934 Beschluss der Reichsregierung zur Herbeifuhrung einer Volksabstimmung vom 2 August 1934Belege Bearbeiten Willibalt Apelt Geschichte der Weimarer Verfassung 2 Auflage C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen Berlin 1964 1946 S 99 Manfred G Schmidt Demokratietheorien Eine Einfuhrung Bonn 2010 S 166 167 Manfred G Schmidt Demokratietheorien Eine Einfuhrung Bonn 2010 S 165 166 dort auch das Zitat Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 309 f Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 308 f Willibalt Apelt Geschichte der Weimarer Verfassung 2 Auflage C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen Berlin 1964 1946 S 200 f a b Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 318 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 S 1193 Willibalt Apelt Geschichte der Weimarer Verfassung 2 Auflage C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen Berlin 1964 1946 S 199 f Willibalt Apelt Geschichte der Weimarer Verfassung 2 Auflage C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen Berlin 1964 1946 S 200 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 316 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VII Ausbau Schutz und Untergang der Weimarer Republik W Kohlhammer Stuttgart u a 1984 S 264 f Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 311 f ders Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VII Ausbau Schutz und Untergang der Weimarer Republik W Kohlhammer Stuttgart u a 1984 S 264 f Willibalt Apelt Geschichte der Weimarer Verfassung 2 Auflage C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen Berlin 1964 1946 S 201 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 314 Willibalt Apelt Geschichte der Weimarer Verfassung 2 Auflage C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen Berlin 1964 1946 S 201 202 Verfassungsanderndes Gesetz uber die Vertretung des Reichsprasidenten vom 17 Dezember 1932 RGBl I S 547 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 315 f Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 815 Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 S 593 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 318 f Zitiert nach Friedrich Karl Fromme Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz Die verfassungspolitischen Folgerungen des Parlamentarischen Rates aus Weimarer Republik und nationalsozialistischer Diktatur J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1962 S 57 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 327 Friedrich Karl Fromme Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz Die verfassungspolitischen Folgerungen des Parlamentarischen Rates aus Weimarer Republik und nationalsozialistischer Diktatur J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1962 S 61 Friedrich Karl Fromme Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz Die verfassungspolitischen Folgerungen des Parlamentarischen Rates aus Weimarer Republik und nationalsozialistischer Diktatur J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1962 S 62 65 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 454 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 454 f a b Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 311 313 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 412 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 411 f Carl Schmitt Einmaligkeit und gleicher Anlass bei der Reichstagsauflosung nach Art 25 der Reichsverfassung 1925 In ders Hrsg Verfassungsrechtliche Aufsatze aus den Jahren 1924 1954 Materialien zu einer Verfassungslehre Duncker amp Humblot Berlin 1958 S 15 29 hier S 19 22 Willibalt Apelt Geschichte der Weimarer Verfassung 2 Auflage C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen Berlin 1964 1946 S 101 Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 S 592 593 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 444 f Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 448 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 320 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 319 f Vgl Oscar W Gabriel Everhard Holtmann Handbuch Politisches System der Bundesrepublik Deutschland 3 Aufl Oldenbourg Munchen 2005 ISBN 3 486 27343 4 S 165 Heinrich August Winkler Der lange Weg nach Westen Deutsche Geschichte 1806 1933 Bonn 2002 S 407 Gerhard Schulz Zwischen Demokratie und Diktatur Verfassungspolitik und Reichsreform in der Weimarer Republik Bd 2 Deutschland am Vorabend der Grossen Krise Walter de Gruyter Berlin New York 1987 ISBN 3 11 002486 1 S 238 240 Friedrich Karl Fromme Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz Die verfassungspolitischen Folgerungen des Parlamentarischen Rates aus Weimarer Republik und nationalsozialistischer Diktatur J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1962 S 74 Willibalt Apelt Geschichte der Weimarer Verfassung 2 Auflage C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen Berlin 1964 1946 S 427 431 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 323 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 323 324 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VII Ausbau Schutz und Untergang der Weimarer Republik W Kohlhammer Stuttgart u a 1984 S 1278 1279 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VII Ausbau Schutz und Untergang der Weimarer Republik W Kohlhammer Stuttgart u a 1984 S 1100 Willibalt Apelt Geschichte der Weimarer Verfassung 2 Auflage C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen Berlin 1964 1946 S 99 Friedrich Karl Fromme Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz Die verfassungspolitischen Folgerungen des Parlamentarischen Rates aus Weimarer Republik und nationalsozialistischer Diktatur J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1962 S 27 28 Friedrich Karl Fromme Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz Die verfassungspolitischen Folgerungen des Parlamentarischen Rates aus Weimarer Republik und nationalsozialistischer Diktatur J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1962 S 33 34 Roman Herzog Relikte des konstitutionellen Verfassungswesens im Grundgesetz In Karl Dietrich Bracher u a Hrsg Staat und Parteien Festschrift fur Rudolf Morsey zum 65 Geburtstag Berlin 1992 S 85 96 Friedrich Karl Fromme Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz Die verfassungspolitischen Folgerungen des Parlamentarischen Rates aus Weimarer Republik und nationalsozialistischer Diktatur J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1962 S 56 57 Gesetz uber das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs 1 August 1934 1 Das Amt des Reichsprasidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichsprasidenten auf den Fuhrer und Reichskanzler Adolf Hitler uber Er bestimmt seinen Stellvertreter Klaus Hildebrand Das Dritte Reich 2009 S 17 Thomas Olechowski Rechtsgeschichte 3 Aufl 2010 S 219 Vgl dazu das am 13 Dezember 1934 erlassene und ausgefertigte aber nicht veroffentlichte Gesetz uber den Nachfolger des Fuhrers und Reichskanzlers sowie das politische Testament Adolf Hitlers Gemass 7 des Gesetzes uber die vorlaufige Reichsgewalt RGBl 1919 S 169 und Art 180 Satz 2 Verfassung des Deutschen Reichs RGBl 1919 S 1838 jeweils abgerufen am 25 Juni 2013 Gesetz zur Anderung des Artikel 180 der Reichsverfassung vom 27 Oktober 1922 RGBl 1922 S 801 abgerufen am 25 Juni 2013 Entwurf eines Gesetzes uber die Stellvertretung des Reichsprasidenten abgerufen am 12 September 2009 Antrag vom 7 Marz beschlossen vom Reichstag am 10 in Kraft getreten am 11 Marz 1925 So Andreas Dietz Das Primat der Politik in kaiserlicher Armee Reichswehr Wehrmacht und Bundeswehr Jus Publicum Bd 210 Mohr Siebeck Tubingen 2011 S 356 357 Vgl Ian Kershaw Fuhrer und Hitlerkult in Wolfgang Benz Hermann Graml und Hermann Weiss Hrsg Enzyklopadie des Nationalsozialismus 3 korr Auflage Klett Cotta Stuttgart 1998 ISBN 3 608 91805 1 S 22 33 hier S 28 Verordnung zur Durchfuhrung der Volksabstimmung uber das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs 3 August 1934 in documentArchiv de Naher dazu Otmar Jung Plebiszit und Diktatur die Volksabstimmungen der Nationalsozialisten Beitrage zur Rechtsgeschichte des 20 Jahrhunderts Bd 13 Mohr Tubingen 1995 ISBN 3 16 146491 5 S 64 68 Erlass des Reichskanzlers zum Vollzug des Gesetzes uber das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs vom 1 August 1934 2 August 1934 in documentArchiv de Eine Ansicht in Originaltypografie bietet die Osterreichische Nationalbibliothek Reichsgesetzblatt 1934 I S 745 763 Vgl hierzu Rundschreiben vom 26 Juni 1943 Rk 7669 E an alle Behorden des Reiches PDF 381 kB Am Abend des 1 Mai 1945 verkundete Grossadmiral Donitz uber den Reichssender Hamburg Hitler sei gefallen an diesem Tag trat er das Amt an der Spitze des NS Staates an Vgl DRA Hinweisdienst Wort 2005 25 Todestag Karl Donitz Memento vom 20 Oktober 2014 im Internet Archive Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv abgerufen am 28 Oktober 2014 Verfassungsorgane der Weimarer Republik Legislative Reichstag Reichsrat Exekutive Reichsprasident Reichsregierung Reichskanzler Reichsminister Judikative Staatsgerichtshof fur das Deutsche Reich Reichsgericht Organe der Lander Landtage Landesregierungen Siehe auch Verfassungsorgan und Weimarer Republik Reichsprasidenten der Weimarer Republik 1919 bis 1933 Friedrich Ebert Paul von HindenburgWahlen zum Reichsprasidenten1919 1925 1932 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsprasident amp oldid 238383036