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Wahlprufung nennt man das Verfahren in dem die Rechtmassigkeit und Gultigkeit einer Wahl uberpruft wird In modernen Demokratien ist die Wahlprufung Aufgabe des Parlaments oder eines richterlichen Gremiums In Deutschland wird die Wahl zum Bundestag zunachst durch den Wahlprufungsausschuss uberpruft Uber Wahlprufungsbeschwerden entscheidet dann abschliessend das Bundesverfassungsgericht Inhaltsverzeichnis 1 Wahlprufung als notwendiges Element einer Demokratie 2 Geschichte der Wahlprufung 3 Wahlprufung in Deutschland auf Bundesebene 3 1 Gegenstand der Wahlprufung 3 2 Das Verfahren vor dem Bundestag nach Art 41 Abs 1 S 1 GG 3 2 1 Abstrakter Gegenstand Sinn und Zweck 3 2 2 Einspruchsberechtigung 3 2 3 Form und Frist 3 2 4 Konkreter Gegenstand Prufungsumfang 3 2 5 Verfahren 3 2 6 Entscheidung durch das Bundestagsplenum 3 2 7 Rechtsnatur 3 3 Die Mandatsverlustprufung nach Art 41 Abs 1 S 2 GG 3 3 1 Sinn und Zweck 3 3 2 Verfahren 3 3 3 Verlustgrunde 3 4 Die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht nach Art 41 Abs 2 GG 3 4 1 Beschwerdeberechtigung 3 4 2 Form und Frist 3 4 3 Entscheidung 3 5 Entscheidungspraxis und Statistik 3 6 Reform der Wahlprufung 3 7 Materielles Wahlprufungsrecht 3 7 1 Definition des Wahlfehlers 3 7 2 Begrundetheit der Beschwerde 3 7 3 Differenzierte Wahlfehlerfolgen 4 Wahlprufung in den deutschen Landern 4 1 Vorbild Grundgesetz 4 2 Sonderweg Berlin 4 3 Vorbild Weimarer Verfassung 5 Osterreich 6 Schweiz 7 Quellen 8 Weblinks 9 Siehe auchWahlprufung als notwendiges Element einer Demokratie BearbeitenWeil in der Wahl die Legitimationskette begrundet ist uber die alle Staatsgewalt vom Volke abgeleitet wird ist die Ordnungsmassigkeit der Wahlen Voraussetzung einer Demokratie Indem die Wahlprufung die ordnungsgemasse Durchfuhrung der Wahlen sichert ist auch die Wahlprufung selbst notwendiges Element einer demokratischen Verfassung Sie soll erstens Unregelmassigkeiten und Manipulationen aufdecken und vor ihnen abschrecken Zweitens starkt die positive Feststellung der Gultigkeit einer Wahl durch die Wahlprufer die Legitimation der gewahlten Volksvertreter Geschichte der Wahlprufung BearbeitenDie Geschichte der Wahlprufung ist Gegenstand eines besonderen Artikels Wahlprufung in Deutschland auf Bundesebene Bearbeiten I Die Wahlprufung ist Sache des Bundestages Er entscheidet auch ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat II Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulassig III Das Nahere regelt ein Bundesgesetz Art 41 GG Gegenstand der Wahlprufung Bearbeiten Originarer Anwendungsbereich des Art 41 GG ist die Prufung der Wahlen zum Deutschen Bundestag Daneben werden die Wahlen zum Europaischen Parlament im Geltungsbereich des Grundgesetzes in den Verfahren des Art 41 GG uberpruft solange kein einheitliches europaisches Wahlrecht besteht 26 Abs 1 u 3 EuropaWG Nicht der Wahlprufung unterliegen dagegen bundestagsinterne Wahlen und Abstimmungen sowie Volksentscheide Umstritten ist ob die Wahlprufung analog Art 41 GG auch bei der Wahl des Bundesprasidenten durch die Bundesversammlung gemass Art 54 GG stattfindet Im Gesetz zu Art 54 VII GG ist die Frage nicht geregelt Ausgangspunkt dieser Uberlegung ist die Anfechtbarkeit der Wahl des Reichsprasidenten vor dem Wahlprufungsgericht in der Weimarer Zeit Der Bundesprasident wird anders als der Reichsprasident aber nicht vom Volk gewahlt wird seine Wahl kommt also einer organinternen Wahl gleich Dies spricht gegen die Uberprufung der nur mittelbar demokratischen Wahl des Bundesprasidenten mit den auf das Massenverfahren der Bundestagswahl abgestimmten Verfahren des Art 41 GG solange es eine gesetzliche Grundlage hierfur gibt Das Verfahren vor dem Bundestag nach Art 41 Abs 1 S 1 GG Bearbeiten Art 41 Abs 1 S 1 GG macht die Wahlprufung zur Sache des Bundestages Im Rahmen dieser Wahlprufung im engeren Sinne wird untersucht ob die Abgeordneten ihr Mandat ordnungsgemass erhalten haben Das nahere Verfahren hierfur regelt das Wahlprufungsgesetz vom 12 Marz 1951 BGBl I S 166 welches der Bundesgesetzgeber kraft seiner durch Art 41 Abs 3 GG verliehenen ausschliesslichen Gesetzgebungskompetenz erlassen hat Abstrakter Gegenstand Sinn und Zweck Bearbeiten Abstrakter Gegenstand der Wahlprufung im engeren Sinn ist nach 1 Abs 1 WahlPrG die Gultigkeit der Wahl negativ ausgedruckt ihre Prufung auf Wahlfehler Sinn und Zweck dieser Gultigkeitsprufung ist allein der Schutz des objektiven Wahlrechts deshalb kann die Verletzung subjektiver Rechte nach allgemeiner Ansicht nicht Gegenstand des Verfahrens sein wohl aber sein Anlass Einspruchsberechtigung Bearbeiten Denn es gilt der Anfechtungsgrundsatz des 2 Abs 1 WahlPrG Der Bundestag unternimmt also keine Prufung von Amts wegen und weicht damit vom Vorbild der Weimarer Zeit ab Einspruchsberechtigt ist nach 2 Abs 2 WahlPrG jeder am Tag der Wahl Wahlberechtigte und jede Gruppe solcher Wahlberechtigten und zwar unabhangig von ihrer Teilnahme an der Wahl und ohne eine Beschrankung etwa auf ihren Wahlkreis Ein amtliches Einspruchsrecht haben ferner die Landes und der Bundeswahlleiter sowie der Bundestagsprasident Form und Frist Bearbeiten In formeller Hinsicht ist nach 2 Abs 3 WahlPrG erforderlich dass der Einspruch schriftlich und begrundet beim Bundestag eingereicht wird Laut 2 Abs 4 S 1 WahlPrG betragt die Frist dafur zwei Monate beginnend mit dem Wahltag Sonst konnte die richtige Zusammensetzung des Bundestages nicht innerhalb angemessener Zeit geklart werden Werden dem Prasidenten des Bundestages nach Ablauf dieser Frist in amtlicher Eigenschaft Umstande bekannt die einen Wahlmangel begrunden konnten so kann dieser noch innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden dieser Umstande Einspruch einlegen 2 Abs 4 S 2 WahlPrG Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist begrundet werden Konkreter Gegenstand Prufungsumfang Bearbeiten Die Prufung umfasst als moglichen konkreten Gegenstand alle Entscheidungen und Massnahmen die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen vgl 49 BWG Zeitlich reicht dies von der Vorbereitung der Wahl uber den eigentlichen Wahlakt bis zur Feststellung des Wahlergebnisses In Betracht kommen in erster Linie dem Staat zuzuordnende Handlungen aber auch Handlungen Dritter insbesondere der Parteien Der Prufungsumfang wird jedoch durch den Einspruch selbst eingegrenzt Nach herrschender Meinung kann der Bundestag keine Wahlnormen auf ihre Verfassungswidrigkeit uberprufen dies obliegt damit allein dem Bundesverfassungsgericht Verfahren Bearbeiten Zur Entlastung des Plenums wird die Entscheidung uber den Einspruch durch den Wahlprufungsausschuss vorbereitet 3 Abs 1 WahlPrG Der Wahlprufungsausschuss hat neun ordentliche vom Bundestag gewahlte Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter Die Ausschussmitglieder werden durch die Fraktionen nach dem Verhaltnis ihrer Starke benannt In der Bundestagspraxis wird die Aufgabe der Wahlprufung neun ausgewahlten Mitgliedern des Ausschusses fur Wahlprufung Immunitat und Geschaftsordnung vgl 128 GOBT ubertragen welche innerhalb dieses ersten standigen Ausschusses als selbstandiger Wahlprufungsausschuss fungieren Das Verfahren im Wahlprufungsausschuss ist dreigeteilt in Vorprufung offentliche mundliche Verhandlung von der aber im Regelfall abgesehen wird und geheimer Schlussberatung Entscheidung durch das Bundestagsplenum Bearbeiten Die Entscheidung uber Wahleinspruche trifft das Plenum wobei ihm die Einspruche meist gebundelt vorgelegt werden Verliert infolge der Entscheidung uber den Einspruch ein Abgeordneter sein Mandat so behalt der betreffende Abgeordnete nach 16 Abs 1 WahlPrG regelmassig seine Rechte und Pflichten bis zur Rechtskraft der Entscheidung Der Bundestag kann aber mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder den Abgeordneten von den Arbeiten des Bundestages ausschliessen 16 Abs 2 WahlPrG Rechtsnatur Bearbeiten Es spricht einiges dafur die parlamentarische Selbstprufung vor dem Hintergrund eines materiellen Rechtsprechungsbegriffs als zumindest rechtsprechungsahnlich zu qualifizieren Der Bundestag fallt im Rahmen der Wahlprufung keine politischen Entscheidungen selbst wenn politische Erwagungen hierbei eine wesentliche Rolle spielen Er uberpruft die durchgefuhrte Wahl vielmehr am Massstab des Rechts Die Wahlprufung ist daher eine Rechtskontrolle Die Mandatsverlustprufung nach Art 41 Abs 1 S 2 GG Bearbeiten Im sogenannten Mandatsverlustprufungsverfahren entscheidet der Bundestag uber den nachtraglichen Verlust eines gultig erworbenen Abgeordnetenmandats Art 41 Abs 1 S 2 GG Die Mandatsverlustprufung bildet zusammen mit dem als Wahlprufung im engeren Sinne bezeichneten Verfahren nach Art 41 Abs 1 S 1 die Wahlprufung im weiteren Sinne Sinn und Zweck Bearbeiten Sinn und Zweck der Mandatsverlustprufung ist die Sicherung des Fortbestandes der parlamentarischen Legitimation Verfahren Bearbeiten Grundsatzlich gelten fur die Mandatsverlustprufung die gleichen Vorschriften wie bei der Wahlprufung im engeren Sinn 15 S 1 WahlPrG Es bestehen aber folgende Unterschiede Konkreter Gegenstand des Verfahrens kann allein die Frage sein ob ein Abgeordneter nachtraglich sein gultig erworbenes Mandat verloren hat Eine Frist fur die Beantragung der Entscheidung gibt es nicht 15 S 2 WahlPrG Verlustgrunde Bearbeiten Sachlich sind die Grunde fur einen nachtraglichen Mandatsverlust in 46 BWG geregelt Diese Aufzahlung ist nicht abschliessend wie sich aus 46 Abs 1 S 2 BWahlG ergibt Die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht nach Art 41 Abs 2 GG Bearbeiten Gegen die Entscheidung des Bundestages uber eine Wahlprufungsangelegenheit oder in einer Mandatsprufungssache ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulassig Art 41 Abs 2 GG in Verbindung mit 13 Nr 3 BVerfGG Fur das Verfahren gelten nach 18 WahlPrG die Vorschriften des BVerfGG welches in 48 BVerfGG eine spartanische Regelung einiger Zulassigkeitsvoraussetzungen trifft Beschwerdeberechtigung Bearbeiten Die Beschwerdeberechtigten sind in 48 BVerfGG abschliessend aufgezahlt Zur Beschwerde berechtigt ist ein Wahlberechtigter dessen Einspruch verworfen wurde Schliesslich kann die Beschwerde von einem Abgeordneten eingelegt werden dessen Mitgliedschaft bestritten wird und von jeder Fraktion des Bundestages sowie von einer Minderheit des Bundestages die wenigstens ein Zehntel seiner gesetzlichen Mitgliederzahl umfasst Form und Frist Bearbeiten Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 2 Monaten zu erheben und zu begrunden Sie hat schriftlich zu erfolgen 23 Abs 1 S 1 BVerfGG Entscheidung Bearbeiten Zustandig fur die Entscheidung ist gemass 14 Abs 2 BVerfGG der zweite Senat Uber die Beschwerde wird nach mundlicher Verhandlung entschieden von der das Gericht nach 48 Abs 3 BVerfGG auch absehen kann Das Bundesverfassungsgericht verwirft die Beschwerde wenn sie unzulassig oder offensichtlich unbegrundet ist es weist sie zuruck wenn sie unbegrundet ist uber zulassige und begrundete Beschwerden trifft das Gericht eine endgultige Sachentscheidung Entscheidungspraxis und Statistik Bearbeiten nbsp Die Neutralitat dieses Artikels oder Abschnitts ist umstritten Eine Begrundung steht auf der Diskussionsseite Weitere Informationen erhaltst du hier Die Zahl der Einspruche war in der Vergangenheit vergleichsweise konstant Gegen die Wahlen zu den ersten zwolf Bundestagen wurden im Mittel etwa 40 Einspruche eingelegt Seit 1990 ergibt sich eine auf Einspruchen gegen Uberhangmandate beruhende steigende Tendenz Im Zusammenhang mit der 13 Bundestagswahl 1994 erhohte sich die Zahl der Einspruche auf 1453 Auch die Zahl der Wahlprufungsbeschwerden stieg von durchschnittlich 7 im Jahre 1990 auf 17 1994 sogar auf 28 Gegen die Bundestagswahl im Oktober 1998 wurden 102 Einspruche und 21 Beschwerden im Jahre 2014 gingen zur Bundestagswahl 224 Einspruche und zur Europawahl 109 sowie 70 Beschwerden eingelegt Soweit ersichtlich ist haben auf Bundesebene erst ein Einspruch und nur wenige Beschwerden zum Erfolg gefuhrt Unerfreulich ist die Dauer der Verfahren Denn unter anderem mit dem Argument die Zusammensetzung des Bundestages sei schnellstmoglich verbindlich zu klaren werden dem Einspruchsfuhrer in Form der Fristen und des Substantiierungsgebotes einige nicht immer leicht zu nehmende Hurden gestellt Zwar gebietet das Ziel der Wahlprufung eine rasche Durchfuhrung der Verfahren In der Praxis brauchen Bundestag und Bundesverfassungsgericht gemeinsam aber oft mehr als die halbe Legislaturperiode bis uber die Einspruche entschieden ist Uber manche Beschwerde zuletzt zur Bundestagswahl 2002 wird so lange verhandelt bis sie schliesslich wegen des Ablaufs der Legislaturperiode als erledigt verworfen werden kann dem Gericht wird deswegen Verschleppung vorgeworfen Zu Recht fragen sich Beschwerdefuhrer auch warum Einspruche die sich auf die Verfassungswidrigkeit von Wahlrechtsnormen stutzen erst nach uber einem Jahr zuruckgewiesen werden obwohl der Bundestag hier in standiger Praxis gar keine materielle Prufung vornimmt Den Beschwerdefuhrern ist aber solange der Einspruch verhandelt wird der Weg zum Bundesverfassungsgericht verbaut Reform der Wahlprufung Bearbeiten Die ehemaligen Verfassungsrichter Karin Grasshoff und Hans H Klein haben in einem gemeinsamen Zeitungsartikel FAZ vom 11 September 2006 1 kritisiert die lange Verfahrensdauer sei nicht mit der fundamentalen Bedeutung der Wahl fur die demokratische Legitimation des Parlamentes vereinbar Sie regen an das derzeit zweistufige Verfahren durch ein einstufiges Verfahren bei einem Wahlprufungsgericht zu ersetzen Einen anderen Entwurf entwickelten die Autoren von Wahlrecht de Sie schlagen vor das Verfahren zweistufig zu lassen aber in der ersten Instanz den Bundestag durch ein Wahlprufungsgericht zu ersetzen Das Konzept sieht auch die Umsetzung des Gebots der kurzen Verfahrensdauer der Verkurzung der Fristen sowie der Regelung des materiellen Wahlprufungsrechts vor 2 Materielles Wahlprufungsrecht Bearbeiten Zwar ist die dem Bund durch Art 41 Abs 3 GG gegebene Gesetzgebungskompetenz nicht auf das Verfahren beschrankt der Gesetzgeber hat aber eine Regelung des materiellen Wahlprufungsrechts in seiner Gesamtheit bis dato nicht vorgenommen Definition des Wahlfehlers Bearbeiten Eine gesetzliche Definition des Wahlfehlers existiert deswegen nicht Als Wahlfehler wird aber jeder Verstoss gegen das formelle oder materielle Wahlrecht angesehen Hier kommen einerseits Verletzungen der funf Wahlrechtsgrundsatze des Art 38 Abs 1 GG andererseits der Regelungen im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung in Betracht Ein Wahlfehler kann auch in der Verletzung des in den 107 ff StGB kodifizierten Wahlstrafrechts liegen Letztendlich ist aber das gesamte Wahlrecht und auch das Wahlstrafrecht als Verkorperung der Wahlrechtsgrundsatze des Art 38 Abs 1 GG anzusehen Als Kerntatbestand eines Wahlfehlers verbleibt die Verletzung eines dieser Wahlrechtsgrundsatze In tatsachlicher Hinsicht kann es sich einerseits um Fehler beim Zustandekommen des Wahlergebnisses also Verfahrensmangel in der Phase der Wahlvorbereitung und wahrend der Wahl selbst andererseits um Fehler bei der Ermittlung des bereits zustande gekommenen Wahlergebnisses also bei der Auszahlung handeln Die Wahl unmittelbar betreffende Entscheidungen und Massnahmen werden nicht nur von amtlichen Wahlorganen vorgenommen Es kommen auch Dritte in Betracht die Einfluss auf das Wahlergebnis nehmen konnten Begrundetheit der Beschwerde Bearbeiten Nicht jeder Wahlfehler fuhrt zur Begrundetheit der Beschwerde Denn die Wahlprufung dient nur der Gewahrleistung der ordnungsgemassen Zusammensetzung des Bundestages denn Zweck des Verfahrens ist der Schutz des objektiven nicht des subjektiven Wahlrechts Ein Wahlfehler soll deshalb nur dann die Beschwerde rechtfertigen wenn er sich auf die Mandatsverteilung ausgewirkt hat oder moglicherweise auswirken konnte Differenzierte Wahlfehlerfolgen Bearbeiten Keine Art von Wahlfehler fuhrt unausweichlich zu einer Neuwahl Es ist heute anerkannt dass es keine absoluten Nichtigkeitsgrunde gibt Stattdessen geniesst die durchgefuhrte Wahl den grosstmoglichen Bestandsschutz Die Abstufung der Folgen eines Wahlfehlers wird vom Grundsatz der Verhaltnismassigkeit beherrscht Reine Formfehler etwa in der Wahlniederschrift werden lediglich korrigiert Ist das Ergebnis falsch so findet nach dem sogenannten Verbesserungsprinzip soweit moglich eine rechnerische Berichtigung statt Dies kommt aber nur in Frage wenn das richtige Ergebnis zum Beispiel durch Nachzahlung oder Neuberechnung ermittelt werden kann Gegebenenfalls sind die Mandate anders zu verteilen Kann der Fehler rechnerisch nicht verbessert werden so wird untersucht ob er sich uberhaupt auf das Wahlergebnis ausgewirkt haben konnte Dafur muss sich der Wahlfehler zumindest moglicherweise in der Stimmabgabe niedergeschlagen haben Dies ware etwa der Fall wenn eine Wahlurne verlorengeht oder eine Wahlmaschine versagt Hat sich der Wahlfehler tatsachlich oder zumindest moglicherweise im Stimmergebnis niedergeschlagen so muss uberpruft werden ob auch eine Auswirkung auf das eigentliche Wahlergebnis also die Mandatsverteilung in Frage kommt Das hangt von der Anzahl der fehlerhaften Stimmen ab Nur im Falle einer solchen jedenfalls potentiellen Beeinflussung der Mandatsverteilung muss die Wahl als ultima ratio schliesslich aufgehoben werden Sie darf dabei aber nur in den Grenzen fur ungultig erklart werden in denen der Wahlfehler sich auswirken konnte Wahlprufung in den deutschen Landern BearbeitenVergleichbar mit den Bundestagswahlen finden auf Landesebene Wahlen zu den Landerparlamenten statt Die Lander sind durch das Homogenitatsgebot des Art 28 Abs 1 und 2 GG in Verbindung mit dem Demokratieprinzip des Art 20 Abs 1 GG verpflichtet diesbezuglich auch eine Wahlprufung zu ermoglichen Alle Lander haben diesem Verfassungsauftrag entsprochen und das Wahlprufungsverfahren geregelt wenngleich auch recht unterschiedlich Vorbild Grundgesetz Bearbeiten Ein Teil der Lander darunter alle funf neuen Lander folgte dem Vorbild des Grundgesetzes In Baden Wurttemberg Bayern Brandenburg Hamburg Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen im Saarland in Sachsen Sachsen Anhalt und Thuringen entscheiden erst der Landtag bzw die Burgerschaft dann das jeweilige Landesverfassungsgericht uber Wahlbeanstandungen In Rheinland Pfalz entscheidet in erster Instanz nicht der Landtag selbst sondern ein beim Landtag gebildeter nur aus Abgeordneten bestehender Wahlprufungsausschuss Gegen seinen Beschluss ist wiederum die Beschwerde zum Verfassungsgerichtshof gemass Art 82 Verf eroffnet Trotz des ahnlichen Instanzenzuges ist aber in allen diesen Landern das konkrete Verfahren unterschiedlich ausgestaltet So wird etwa in Bayern die Wahlprufung von Amts wegen durchgefuhrt wahrend in Baden Wurttemberg der Landtag nur auf einen Einspruch hin tatig wird Sonderweg Berlin Bearbeiten Bis zur Einheit verfugte das Land Berlin uber ein Wahlprufungsgericht weil es unter dem Viermachtestatus stand und deshalb gemass Art 87a Verf kein Verfassungsgericht hatte Dies hat sich mit der neuen Verfassung von 1995 geandert Nun geht Berlin einen Sonderweg Das Gesetz uber den Verfassungsgerichtshof weist diesem in 14 Nr 2 3 und 40 die Entscheidung in Wahlprufungsfragen zu Berlin ist damit das einzige Bundesland mit einer einstufigen gerichtlichen Wahlprufung Vorbild Weimarer Verfassung Bearbeiten In Bremen und in Hessen ist die Wahlprufung noch heute einem Wahlprufungsgericht aus Abgeordneten und Richtern ubertragen Die Verfassungen beider Lander sind vor dem Grundgesetz in Kraft getreten was die Nahe ihrer Regelung zur Weimarer Verfassung erklart Auch die rheinland pfalzische Verfassung vom 18 Mai 1947 sah bis 1975 ein vergleichbares Wahlprufungsgericht vor Nicht der Weimarer Losung folgten allerdings Bayern und das Saarland die ebenfalls in diesem Sinne vorkonstitutionelle Verfassungen haben Ihre Regelungen konnten vielmehr dem Parlamentarischen Rat als Vorbild gedient haben Die Wahlprufungsgerichte sind unterschiedlich zusammengesetzt In Bremen entscheiden funf aus der Mitte der Burgerschaft gewahlte Abgeordnete gemeinsam mit dem Prasidenten und dem Vizeprasidenten des Verwaltungsgerichts In Hessen besteht das Wahlprufungsgericht aus drei Landtagsabgeordneten sowie dem Prasidenten des Verwaltungsgerichtshofes und dem Prasidenten des OLG Frankfurt Entscheidender sind aber die Unterschiede in der Regelung des Verfahrens In Bremen kann gegen die Entscheidung des Wahlprufungsgerichts Beschwerde beim Wahlprufungsgericht zweiter Instanz eingelegt werden dieses setzt sich aus den Mitgliedern des Staatsgerichtshofes zusammen Dagegen sollte die Entscheidung des hessischen Wahlprufungsgerichts nach 17 HessWPG mit Verkundung rechtskraftig werden Osterreich BearbeitenDie Wahl des Nationalrates des Bundesprasidenten der osterreichischen Abgeordneten des Europaischen Parlaments und die Wahlen der Landtage und Gemeinderate konnen beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden Die Klagefrist betragt vier Wochen sofern das entsprechende Wahlgesetz nichts Anderes vorsieht 3 Schweiz BearbeitenErste Instanz bei Anfechtungen der Wahl des Nationalrates oder einer eidgenossischen Volksabstimmung ist die Kantonsregierung die hieruber innerhalb von 10 Tagen zu entscheiden hat Im Gegensatz zu Deutschland wo eine Anfechtung grundsatzlich erst nach der Wahl moglich ist kann wahrend des laufenden Wahl oder Abstimmungsverfahren Beschwerde erhoben werden Die Klage ist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beschwerdegrundes spatestens aber am dritten Tag nach der Veroffentlichung des Wahl oder Abstimmungsergebnisses im kantonalen Amtsblatt einzureichen Die Entscheidung der Kantonsregierung kann beim Bundesgericht angefochten werden 4 Quellen Bearbeiten Ehemalige Verfassungsrichter kritisieren Bundestag Deutsche Welle 11 September 2006 Wahlrecht de Reform der Wahlprufung bei Bundestagswahlen uberfallig Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 67 Bundesgesetz uber die politischen Rechte 6 Titel RechtspflegeWeblinks BearbeitenWahlprufung Entscheidungssammlung von Wahlrecht de Bundesverfassungsgericht Einspruch gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 WahlprufungsgesetzSiehe auch BearbeitenWahlprufungsbeschwerde Wahlfalschung WahlmaschineBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wahlprufung amp oldid 229280734