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Bundesprasident der Republik OsterreichWappen der Republik OsterreichBundesdienstflagge OsterreichsAmtierendAlexander Van der Bellenseit dem 26 Janner 2017Anrede Herr Bundesprasident informell Exzellenz im diplomatischen Verkehr Amtssitz Leopoldinischer Trakt Hofburg WienAmtszeit 6 Jahre Wiederwahl moglich Wahl durch StaatsvolkSchaffung des Amtes 1 Oktober 1920 Bundesverfassung 10 November 1920 in Kraft getreten Website bundespraesident atDer Bundesprasident der Republik Osterreich ist gemass Art 60 Abs 5 Bundes Verfassungsgesetz das auf sechs Jahre gewahlte Staatsoberhaupt der Republik Osterreich Der Bundesprasident kann fur die unmittelbar folgende Funktionsperiode nur einmal wiedergewahlt werden und in Summe zwolf Jahre ununterbrochen im Amt sein Trotz Unklarheit des Gesetzes ist herrschende Lehre dass nach einer solchen 12 jahrigen Amtsdauer mit je zwei 6 jahrigen Funktionsperioden dieselbe Person eine wieder maximal 12 jahrige Amtsdauer nur bekleiden darf wenn dazwischen zumindest eine volle das heisst 6 jahrige Funktionsperiode liegt 1 2 3 Er ist neben den Bundesministern den Staatssekretaren und den Mitgliedern der Landesregierungen ein oberstes Organ der Vollziehung nach Art 19 Abs 1 B VG Zu den Kernkompetenzen des Bundesprasidenten gehoren die Ernennung des Bundeskanzlers und auf dessen Vorschlag der weiteren Mitglieder der Bundesregierung sowie die Moglichkeit auf Ansuchen der Regierung den Nationalrat aufzulosen Die Stellung des Bundesprasidenten und seine Kompetenzen definieren Osterreich als sogenannte parlamentarische Semiprasidialrepublik Im Protokoll der Republik Osterreich steht der Bundesprasident demgemass vor dem Nationalratsprasidenten und dem Bundeskanzler an erster Stelle Das Staatsoberhaupt hat seine Amtsraume seit 1947 im Leopoldinischen Trakt der Hofburg in Wien vorher befanden sie sich im Bundeskanzleramt das dem Leopoldinischen Trakt am Ballhausplatz gegenuberliegt Das Amt des Bundesprasidenten wurde durch die Bundesverfassung vom 1 Oktober 1920 geschaffen Nach der Verfassungsrechtsnovelle im Jahr 1929 sollte der Bundesprasident unmittelbar vom Volk gewahlt werden Dennoch wurde die Wiederwahl des seit 1928 amtierenden Bundesprasidenten Wilhelm Miklas 1931 von der Bundesversammlung vorgenommen Miklas blieb dann im diktatorischen Standestaat bis zu seinem Rucktritt im Jahr 1938 im Amt Nach den Bestimmungen des von der provisorischen Staatsregierung beschlossenen zweiten Verfassungs Uberleitungsgesetzes 4 wurde auch Karl Renner am 20 Dezember 1945 durch die Bundesversammlung gewahlt Erst 1951 ubernahm Theodor Korner als erster vom Volk gewahlter Bundesprasident die Amtsgeschafte Amtsinhaber ist seit 26 Janner 2017 Alexander Van der Bellen 5 Inhaltsverzeichnis 1 Historische Entwicklung 2 Rechtsakte des Bundesprasidenten 2 1 Grundsatzliches 2 2 Bindung an Vorschlag und Gegenzeichnung 3 Kompetenzen 3 1 Ernennung der Bundesregierung 3 2 Entlassung der Bundesregierung 3 3 Auflosung des Nationalrats 3 4 Auflosung eines Landtages 3 5 Beurkundung von Gesetzen 3 6 Oberbefehlshaber des osterreichischen Bundesheers 3 7 Vertretung der Republik nach aussen 3 8 Notverordnungsrecht 3 9 Exekution von Verfassungsgerichtshofserkenntnissen 3 10 Staatspersonalbefugnisse 3 11 Weitere Rechte 4 Immunitat Verantwortlichkeit und Vertretung 4 1 Immunitat 4 2 Anklage beim Verfassungsgerichtshof Rechtliche Verantwortlichkeit 4 3 Absetzung Politische Verantwortlichkeit 4 4 Vertretung 5 Rucktritt 6 Gesetzlicher Schutz 7 Wahl des Bundesprasidenten 7 1 Ehemaliges Habsburgerverbot 7 2 Diskussion uber Anderung der Amtszeit 7 3 Wahlergebnis der Bundesprasidentenwahl 2016 8 Osterreichische Bundesprasidenten 9 Wissenswertes 10 Siehe auch 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseHistorische Entwicklung Bearbeiten Prasidentschaftskanzlei im Leopoldinischen Trakt der Hofburg Der erste Bundesprasident der zweiten Republik Karl RennerIn den Beratungen zum Bundes Verfassungsgesetz B VG ab 1919 hatten vor allem die Christlichsozialen auf einem gesonderten Staatsoberhaupt bestanden Bis Marz 1919 hatten die drei Prasidenten der Provisorischen Nationalversammlung diese Funktionen wahrgenommen in der Folge Karl Seitz Erster Prasident der Nationalversammlung als Einzelperson Die Sozialdemokratie hingegen praferierte eine Variante in der der Nationalratsprasident die Aufgaben des Staatsoberhauptes wahrnehmen sollte da sie keinen Ersatzkaiser schaffen wollte Als Kompromiss wurde 1920 der Bundesprasident zwar als separates Staatsorgan geschaffen seine Kompetenzen waren jedoch nur sehr schwach ausgepragt 6 Der Bundesprasident wurde von der Bundesversammlung gewahlt 7 Mit der Verfassungsnovelle 1929 wurde die Position des Bundesprasidenten unter dem Druck autoritarer Krafte betrachtlich aufgewertet Zwar wurde ein von autoritarer Seite gefordertes prasidentielles Regierungssystem nicht eingefuhrt wohl aber als Kompromiss die Volkswahl des Bundesprasidenten sowie die Ernennung des Bundeskanzlers und auf dessen Vorschlag der Bundesminister durch den Bundesprasidenten Weiters wurde der Bundesprasident berechtigt den Nationalrat aufzulosen Art 29 B VG Bestehen blieb jedoch die Bindung an Vorschlag und Gegenzeichnung 7 Da bei der Grundung der Zweiten Republik 1945 die Verfassung in der Fassung von 1929 wiedereingesetzt wurde hat der Bundesprasident bis heute eine potentiell starke Machtposition Seine Rechtsstellung und Aufgaben sind im Prinzip bedeutender als diejenigen des Bundesprasidenten in Deutschland In der Praxis ubten sich die Bundesprasidenten der Zweiten Republik aber in Zuruckhaltung und konzentrierten sich auf Einfluss hinter den Kulissen und ihre reprasentativen Aufgaben dies wird auch als Rollenverzicht bezeichnet Autoritat fliesst ihnen unter diesen Umstanden hauptsachlich kraft ihrer Personlichkeit zu Rechtsakte des Bundesprasidenten BearbeitenGrundsatzliches Bearbeiten Rechtsakte des Bundesprasidenten werden als Entschliessungen bezeichnet Sie bedurfen meist der Gegenzeichnung siehe unten Wahrend bei der Ernennung und Angelobung einer neuen Regierung sogenannte Bestallungsurkunden ausgestellt werden bedarf die Entlassung der Regierung keiner schriftlichen Form sondern muss den Betroffenen lediglich zur Kenntnis gebracht werden Sie konnen somit auch gegen ihren Willen entlassen werden Bindung an Vorschlag und Gegenzeichnung Bearbeiten Obwohl die Bundesverfassung dem Bundesprasidenten weit reichende Befugnisse einraumt wird seine Handlungsfahigkeit durch die Bindung an Vorschlag und Gegenzeichnung eingeschrankt Art 67 B VG Dies bedeutet dass der Bundesprasident grundsatzlich nur auf Vorschlag der Bundesregierung oder eines von der Bundesregierung ermachtigten Bundesministers aktiv werden kann Ausnahmen von dieser Bindung sind nur durch Verfassungsbestimmungen moglich Ausserdem sind die meisten Akte des Bundesprasidenten nur gultig wenn sie vom Bundeskanzler oder vom zustandigen Bundesminister gegengezeichnet werden Dies schrankt die Moglichkeit des Bundesprasidenten aus eigener Initiative tatig zu werden betrachtlich ein Die Verfassungslage bedeutet aber auch dass der Bundesprasident einen Vorschlag von Regierungsseite keineswegs akzeptieren muss Das heisst dass Gesetze vom Bundesprasidenten unter Gegenzeichnung vom Bundeskanzler beurkundet und kundgemacht werden Mogliche Gesetzesanderungen konnten so durch den Bundesprasidenten behindert werden Er konnte sogar den Bundeskanzler auswechseln damit ihm passende Vorschlage erstattet werden und vor einem Misstrauensvotum des Nationalrats gegen den neuen Bundeskanzler auf dessen Antrag den Nationalrat auflosen und damit Neuwahlen auslosen Bisher wurde obwohl dies nicht verfassungswidrig ware aus realpolitischen Erwagungen noch nie so vorgegangen Folgende Akte des Bundesprasidenten bedurfen keines Vorschlags die Ernennung des Bundeskanzlers Art 70 Abs 1 B VG die Entlassung des Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung Art 70 Abs 1 B VG zur Entlassung einzelner Bundesminister ist jedoch ein Vorschlag des Bundeskanzlers erforderlich die Bestellung einer einstweiligen Bundesregierung Art 71 B VG die Angelobung des Bundeskanzlers der Bundesminister Staatssekretare Landeshauptleute etc 8 strittig ist die Vorschlagsgebundenheit von Akten des Oberbefehls uber das Bundesheer 8 die herrschende Lehre und Praxis nimmt auch reine Reprasentationsaufgaben vom Vorschlagsprinzip aus 8 Folgende Akte des Bundesprasidenten bedurfen keiner Gegenzeichnung die Entlassung der Bundesregierung Art 70 Abs 1 B VG die Entlassung einzelner Bundesminister 8 Gem Art 70 B VG bedarf es hierfur des Vorschlags des Bundeskanzlers aber keine formelle Gegenzeichnung die Einberufung einer ausserordentlichen Tagung des Nationalrates Art 28 Abs 3 B VG Weisungen im Rahmen einer Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs wenn sich die Exekutionen gegen den Bund oder gegen Bundesorgane richten Art 146 Abs 2 B VG Kompetenzen BearbeitenErnennung der Bundesregierung Bearbeiten Der Bundesprasident ernennt gemass Art 70 Abs 1 B VG den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die weiteren Mitglieder der Bundesregierung und die Staatssekretare Der Bundesprasident ist bei der Ernennung des Bundeskanzlers rechtlich an keine Vorgaben gebunden Da jedoch der Nationalrat durch ein Misstrauensvotum einzelnen Regierungsmitgliedern oder der gesamten Bundesregierung jederzeit das Vertrauen entziehen kann ist der Bundesprasident in der politischen Praxis gezwungen die Mehrheitsverhaltnisse im Nationalrat zu berucksichtigen Bis zum Jahr 2000 galt es als ungeschriebenes Gesetz dass der Bundesprasident nach Neuwahlen des Nationalrats den Spitzenkandidaten der mandatsstarksten Partei mit der Bildung einer Regierung beauftragt Wie jedoch die Regierungsbildung 2000 gezeigt hat kann der Bundesprasident gegen eine Mehrheit im Nationalrat keine stabile Regierung durchsetzen Die Initiative zur Regierungsbildung kann daher auch ganzlich von den interessierten Parteien ausgehen Da die einzelnen Mitglieder der Bundesregierung jedoch vom Bundesprasidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt werden mussen kann er einzelne Minister oder Staatssekretare auch ablehnen Bisher sind nur drei Falle bekannt geworden in denen ein Bundesprasident sich weigerte ihm vorgeschlagene Regierungskandidaten zu ernennen Karl Renner lehnte einen unter Korruptionsverdacht stehenden Minister zur erneuten Ernennung ab Thomas Klestil weigerte sich zwei Minister zu ernennen Gegen einen der beiden lief zur Zeit der Regierungsbildung ein Strafverfahren der andere war im Wahlkampf mit extremen auslanderfeindlichen Stellungnahmen aufgefallen 9 Entlassung der Bundesregierung Bearbeiten Der Bundesprasident ist nach Art 70 Abs 1 B VG bei der Entlassung der gesamten Bundesregierung oder nur des Bundeskanzlers nicht an einen Vorschlag der Bundesregierung gebunden Er kann diese also nach freiem Ermessen entlassen Lediglich zur Entlassung einzelner Mitglieder der Bundesregierung ist ein Vorschlag des Bundeskanzlers notig Bisher ist eine Entlassung der gesamten Regierung gegen deren Willen nicht vorgekommen Bundesprasident Wilhelm Miklas hat von seinem Entlassungsrecht nicht Gebrauch gemacht als Bundeskanzler Engelbert Dollfuss in der Ersten Republik 1933 34 die Bundesverfassung aushebelte um den Standestaat zu errichten Am 22 Mai 2019 erfolgte auf Vorschlag des Bundeskanzlers Sebastian Kurz durch Bundesprasident Alexander Van der Bellen die Entlassung von Herbert Kickl bis dahin Bundesminister fur Inneres der Bundesregierung Kurz I Es war dies die erste Entlassung eines Ministers in der Zweiten Republik 10 11 EnthebungWird einem Mitglied der Bundesregierung oder der gesamten Bundesregierung durch ausdruckliche Entschliessung des Nationalrates das Vertrauen versagt Misstrauensvotum ist der Bundesprasident nach Art 74 Abs 1 B VG verpflichtet diese des Amtes zu entheben eine auf die Enthebung folgende Betrauung mit der Fortfuhrung der Amtsgeschafte ist zulassig Ein solcher Vorgang ereignete sich zum ersten Mal am 28 Mai 2019 als die Bundesregierung Kurz I der der Nationalrat am Tag zuvor das Misstrauen ausgesprochen hatte ihres Amtes enthoben wurde Die Bundesregierung oder einzelne Mitglieder konnen vom Bundesprasidenten nach Art 74 Abs 3 B VG auf ihren eigenen Wunsch des Amtes enthoben werden So wurden beispielsweise am 22 Mai 2019 infolge der Entlassung von Herbert Kickl als Innenminister Vizekanzler Heinz Christian Strache sowie die Minister Beate Hartinger Klein Norbert Hofer und Mario Kunasek auf eigenen Wunsch hin von ihren Amtern enthoben 12 Auflosung des Nationalrats Bearbeiten Nach Art 29 Abs 1 B VG kann der Bundesprasident auf Antrag der Bundesregierung den Nationalrat auflosen allerdings nur einmal aus gleichem Anlass Die Rechtsfolgen einer Parlamentsauflosung durch den Bundesprasidenten sind dabei andere als jene der Selbstauflosung des Nationalrates Wird die Legislaturperiode durch Entschliessung des Staatsoberhauptes beendet ist der Nationalrat mit sofortiger Wirkung aufgelost und damit handlungsunfahig Der standige Unterausschuss des Hauptausschusses bleibt als Notstandsausschuss jedoch jedenfalls bestehen bis der neu gewahlte Nationalrat zusammentritt Davor kann der Bundesprasident gegebenenfalls mit dessen Zustimmung und auf Antrag der Bundesregierung Notverordnungen erlassen Im Falle der Selbstauflosung tagt der alte Nationalrat bis zum Zusammentreten des neu gewahlten Bisher hat nur Wilhelm Miklas 1930 vom Auflosungsrecht Gebrauch gemacht nachdem die Christlichsozialen ihre Koalitionspartner und damit die Parlamentsmehrheit verloren hatten Da die folgende Nationalratswahl nicht im Interesse der Regierung die die Neuwahlen betrieben hatte ausging wurde das Instrument der prasidialen Parlamentsauflosung in der Folge nicht mehr angewandt Auflosung eines Landtages Bearbeiten Gemass Art 100 Abs 1 B VG kann der Bundesprasident auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats jeden Landtag auflosen Dies darf er allerdings wie bei der Auflosung des Nationalrates nur einmal aus dem gleichen Anlass tun Der Bundesrat muss der Auflosung mit Zweidrittelmehrheit zustimmen An der Abstimmung durfen die Vertreter des Landes dessen Landtag aufgelost werden soll nicht teilnehmen Die Auflosung eines Landtages stellt einen unmittelbaren Eingriff des Bundes in die Autonomie der Lander dar Es handelt sich dabei um ein bundesexekutives Verfahren Wie im Falle der Auflosung des Nationalrates durch den Bundesprasidenten ist nach herrschender Meinung auch ein nach Art 100 Abs 1 B VG aufgeloster Landtag bis zum Zusammentreten seines neu gewahlten Nachfolgers handlungsunfahig Dieses Recht ist bisher von keinem Bundesprasidenten wahrgenommen worden Beurkundung von Gesetzen Bearbeiten Der Bundesprasident beglaubigt als Staatsnotar nach Art 47 Abs 1 B VG im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens das verfassungsgemasse Zustandekommen von Gesetzen Ist dies der Fall muss er unterschreiben Ob und inwieweit dem Bundesprasidenten auch eine inhaltliche Prufkompetenz im Hinblick auf die Verfassungskonformitat des Gesetzesbeschlusses zukommt ist umstritten Die herrschende Meinung nimmt bei schwerer und offenkundiger Verfassungswidrigkeit des vorgelegten Aktes an dass der Bundesprasident die Beurkundung zu versagen hat Dies ist bisher nur einmal geschehen als Heinz Fischer es ablehnte ein Gesetz zu unterschreiben das eine ruckwirkende Strafbestimmung enthielt Eine Unterschriftsverweigerung trotz verfassungsgemassen Zustandekommens konnte zu einer Anklage beim Verfassungsgerichtshof fuhren Oberbefehlshaber des osterreichischen Bundesheers Bearbeiten Mit der B VG Novelle von 1929 ging mit Art 80 B VG der Oberbefehl uber das Bundesheer vom Hauptausschuss des Nationalrates auf den Bundesprasidenten uber Zu dieser Kompetenz bestehen keine weiteren gesetzlichen Bestimmungen und auch keine bekannten Prazedenzfalle Herrschende Lehre ist allerdings dass der Oberbefehl entgegen der landlaufigen Bedeutung des Wortes eine weitgehende zeremonielle Funktion darstellt wahrend die Kompetenz zur Machtausubung uber das Bundesheer dem zustandigen Minister mit der Verfugungsbefugnis Art 80 Abs 2 B VG und der Befehlsgewalt Art 80 Abs 3 B VG gegeben ist 13 14 15 Sollte der Verteidigungsminister Handlungen setzen die der Bundesprasident strikt ablehnt hat dieser wie bei jedem anderen Regierungsmitglied das Recht dessen Entlassung zu betreiben Der Bundesprasident kann jedenfalls ausserordentliche Rekrutierungsmassnahmen anordnen und verfugt uber ein umfassendes Informationsrecht Gemass Art 146 Abs 2 B VG kann das Staatsoberhaupt uneingeschrankt uber das Heer wie uber alle anderen Behorden verfugen wenn er Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs nur auf dessen Antrag exekutiert Vertretung der Republik nach aussen Bearbeiten Der Bundesprasident vertritt die Republik Osterreich also den Gesamtstaat als Volkerrechtssubjekt nach aussen und schliesst Staatsvertrage ab Art 65 Abs 1 B VG von denen gemass Art 50 B VG einige der Zustimmung des Nationalrates bedurfen Beim EU Beitritt Osterreichs kam es zu Unstimmigkeiten zwischen Bundesprasident Thomas Klestil und Bundeskanzler Franz Vranitzky wer Osterreich im Europaischen Rat vertreten darf Materiell hat sich die Rechtsansicht des Bundeskanzlers durchgesetzt wobei der Bundesprasident der Ansicht war er habe dieses Recht nur an den Bundeskanzler delegiert Notverordnungsrecht Bearbeiten Hauptartikel Notbestimmungen der Osterreichischen Bundesverfassung Der Bundesprasident ist nach Art 18 Abs 3 B VG befugt zur Abwehr eines offenkundigen nicht wieder gutzumachenden Schadens fur die Allgemeinheit in einer Zeit in der der Nationalrat nicht versammelt ist und nicht rechtzeitig versammelt werden kann auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des standigen Unterausschusses des Hauptausschusses des Nationalrats vorlaufige gesetzesandernde Verordnungen zu erlassen Durch solche Notverordnungen sind Verfassungsrecht und andere wichtige Bestimmungen nicht abanderbar Sobald der Nationalrat wieder tagt sind sie von diesem in Gesetzesform zu bestatigen oder wenn der Nationalrat dies ablehnt sofort aufzuheben Das Notverordnungsrecht ist bisher noch nicht angewendet worden Exekution von Verfassungsgerichtshofserkenntnissen Bearbeiten Art 146 Abs 2 B VG betraut den Bundesprasidenten in jenen Fallen mit der Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes die nicht den ordentlichen Gerichten obliegen Der Antrag auf Exekution wird vom Verfassungsgerichtshof selbst gestellt Die Regelung des Art 146 Abs 2 B VG stattet das Staatsoberhaupt mit umfassenden Durchgriffsbefugnissen aus Die Exekution kann sich sowohl gegen Landes als auch gegen Bundesorgane sowie gegen ein Land oder den Bund als Ganzes richten Der Bundesprasident kann dabei allen Organen des Bundes und der Lander einschliesslich des Bundesheeres oder der Polizei direkte Weisungen erteilen Ist ein Organ des Bundes oder der Bund insgesamt betroffen bedarf die Entschliessung des Bundesprasidenten keiner Gegenzeichnung nach Art 67 B VG Staatspersonalbefugnisse Bearbeiten Der Bundesprasident ernennt die Bundesbeamten einschliesslich der Offiziere des Bundesheeres und Richter sowie weitere Bundesfunktionare nach Art 65 Abs 1 lit a B VG Diese Befugnisse sind aufgrund der entsprechenden Ermachtigung durch Art 66 B VG meist an die Ressortminister delegiert Hochrangige Beamte werden aber vom Bundesprasidenten selbst ernannt Art 65 Abs 2 lit a B VG Gemass Art 147 Abs 2 B VG ernennt er auch die Richter des Verfassungsgerichtshofes Den Prasidenten den Vizeprasidenten sechs weitere Mitglieder und drei Ersatzmitglieder ernennt er auf Vorschlag der Bundesregierung drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder auf Vorschlag des Nationalrates drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied werden vom Bundesrat nominiert Weitere Rechte BearbeitenDem Bundesprasidenten kommen ausserdem etliche weitere Rechte zu die typischerweise zu den Aufgaben eines Staatsoberhauptes gehoren Dazu zahlen etwa Schaffung und Verleihung von Ehren und Berufstiteln nach Abs 2 lit a B VG Art 65 sowie das de facto bedeutungslose Recht uneheliche Kinder auf Ansuchen der Eltern zu ehelichen zu erklaren Art 65 Abs 1 lit d Zu den prasidialen Rechten die sich aus einfachen Bundesgesetzen ergeben gehort etwa das der Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae bei der Doktoranden mit besonderen Leistungsnachweisen vom Bundesprasidenten einen Ehrenring erhalten Ausserdem steht dem Bundesprasidenten das Recht zu Strafverfahren niederzuschlagen Abolitionsrecht oder Haftlinge zu begnadigen Art 65 Abs 2 lit c B VG iVm 510 StPO Nach der sehr fruhen Judikatur des Verfassungsgerichtshofs vernichten Gnadenakte des Bundesprasidenten nicht nur die Strafe selbst sondern auch den damit verbundenen Tadel Ein Disziplinarurteil darf sich dementsprechend nicht mehr auf eine solche Verurteilung berufen Juni 1923 Die durch die Gnade des Bundesprasidenten gewahrte Tilgung einer Verurteilung hat zur Folge dass diese Verurteilung auch im Falle eines Disziplinarverfahrens nicht mehr in Betracht gezogen werden darf 16 Immunitat Verantwortlichkeit und Vertretung BearbeitenImmunitat Bearbeiten Gemass Art 63 B VG geniesst der Bundesprasident wahrend seiner Amtszeit Immunitat vor gerichtlicher und anderer behordlicher Verfolgung Der Bundesprasident darf ausnahmslos nur mit Zustimmung der Bundesversammlung behordlich verfolgt werden 8 Beabsichtigt eine Behorde die Verfolgung des Bundesprasidenten hat sie ein Auslieferungsbegehren Antrag auf Verfolgung des Bundesprasidenten an den Nationalrat zu richten Spricht sich der Nationalrat durch Beschluss fur eine Verfolgung aus hat der Bundeskanzler sofort die Bundesversammlung einzuberufen die sodann uber die Auslieferung entscheidet Anklage beim Verfassungsgerichtshof Rechtliche Verantwortlichkeit Bearbeiten Der Bundesprasident kann beim Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung angeklagt werden Art 142 Abs 2 B VG Dafur erforderlich ist ein Beschluss des Nationalrates oder des Bundesrates auf einen solchen Beschluss hin hat der Bundeskanzler die Bundesversammlung einzuberufen welche sodann uber die Anklage entscheidet Die Abstimmung der Bundesversammlung hat in Anwesenheit von jeweils mindestens der Halfte der Abgeordneten von Nationalrat und Bundesrat stattzufinden erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit Art 68 B VG Absetzung Politische Verantwortlichkeit Bearbeiten Der Bundesprasident kann nur durch eine Volksabstimmung abgesetzt werden Art 60 Abs 6 B VG Dafur erforderlich ist ein Antrag des Nationalrats auf Einberufung der Bundesversammlung Beschluss mit gleichen Quoren wie bei Bundesverfassungsgesetzen also Anwesenheit von mindestens der Halfte der Abgeordneten und Zwei Drittel Mehrheit Hat der Nationalrat den Antrag beschlossen hat der Bundeskanzler die Bundesversammlung einzuberufen welche sodann uber den Antrag also uber die Frage der Durchfuhrung einer Volksabstimmung entscheidet Bereits ab der Beschlussfassung des Nationalrats ist der Bundesprasident an der ferneren Ausubung seines Amtes verhindert und wird von den drei Prasidenten des Nationalrats vertreten Art 64 Abs 1 B VG Die Ablehnung der Absetzung durch die Volksabstimmung gilt als neue Wahl und hat die Auflosung des Nationalrates zur Folge auch in diesem Fall darf die gesamte Funktionsperiode des Bundesprasidenten nicht mehr als zwolf Jahre dauern Vertretung Bearbeiten Wenn der Bundesprasident fur kurze Zeit bis zu 20 Tagen verhindert ist wird er durch den Bundeskanzler ab dem 21 Tag durch ein Kollegium bestehend aus den drei Nationalratsprasidenten vertreten Dieses Kollegium vertritt ihn auch dann wenn er wegen eines Beschlusses des Nationalrats die Bundesversammlung mit der Frage einer Volksabstimmung uber die Absetzung des Bundesprasidenten zu befassen Art 64 Abs 4 B VG als verhindert gilt Ferner ist dieses Kollegium zustandig die Aufgaben des Bundesprasidenten wahrzunehmen wenn diese Stelle unbesetzt ist z B im Todesfall nach einem Rucktritt oder nach der Abberufung des Bundesprasidenten Rucktritt BearbeitenDie Verfassung enthalt keine Regelung zum Rucktritt Amtsverzicht weshalb es strittig ist ob ein solcher de jure moglich ist 17 Gesetzlicher Schutz BearbeitenDer Bundesprasident wird durch spezielle strafrechtliche Bestimmungen besonders geschutzt Dazu gehort insbesondere 249 StGB Gewalt und gefahrliche Drohung gegen den Bundesprasidenten Das Delikt zahlt zum funfzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches Angriffe auf oberste Staatsorgane Wer es unternimmt 242 Abs 2 mit Gewalt oder durch gefahrliche Drohung den Bundesprasidenten abzusetzen oder durch eines dieser Mittel zu notigen oder zu hindern seine Befugnisse uberhaupt oder in einem bestimmten Sinn auszuuben ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen Auch ist die Beleidigung des Bundesprasidenten im Gegensatz zu den meisten Beleidigungsdelikten kein Privatanklage sondern ein Ermachtigungsdelikt Das Staatsoberhaupt muss also nicht personlich als Anklager auftreten jedoch der Staatsanwaltschaft die Ermachtigung zur Strafverfolgung erteilen Ein Beispiel fur die Anwendung dieser Bestimmung ist die sogenannte Hump Dump Affare Der Titel Bundesprasident darf auch mit einem Zusatz oder im Zusammenhang mit anderen Bezeichnungen von niemandem anderen als dem aktuellen Bundesprasidenten gefuhrt werden da er gesetzlich geschutzt ist Wahl des Bundesprasidenten Bearbeiten Hauptartikel Bundesprasidentenwahlgesetz und Wahlergebnisse osterreichischer Bundesprasidentenwahlen Der Bundesprasident wird vom Bundesvolk auf Grund des allgemeinen gleichen unmittelbaren geheimen freien und personlichen Wahlrechts gewahlt Die verfassungsrechtliche Grundlage bildet der Art 60 B VG die einfachgesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Durchfuhrung der Wahl werden im Bundesprasidentenwahlgesetz dargelegt Ehemaliges Habsburgerverbot Bearbeiten Bis zum Inkrafttreten der Wahlrechtsreform die am 16 Juni 2011 vom Nationalrat beschlossen wurde 18 waren gemass einer in der Bundesverfassung und im Bundesprasidentenwahlgesetz angefuhrten Bestimmung zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht auf Grund der Herkunft Mitglieder regierender Hauser oder solcher Familien die ehemals regiert haben von der Kandidatur fur das Bundesprasidentenamt ausgeschlossen Die Bestimmung war in die Verfassung aufgenommen worden um Mitglieder der Familie Habsburg Lothringen vom Amt des Staatsoberhauptes auszuschliessen Sie gilt seit 1 Oktober 2011 nicht mehr Die Initiative zur Aufhebung ging von Ulrich Habsburg Lothringen aus Siehe auch Habsburgergesetz Diskussion uber Anderung der Amtszeit Bearbeiten Nach der Wahl 2010 gab es einen Vorstoss wonach der Bundesprasident fur eine achtjahrige Funktionsperiode ohne Moglichkeit zur Wiederwahl gewahlt werden solle 19 Bisher verlief die Diskussion allerdings ohne Erfolg u a auf Grund von Kritiken von Verfassungsrechtlern 20 Wahlergebnis der Bundesprasidentenwahl 2016 Bearbeiten Hauptartikel Bundesprasidentenwahl in Osterreich 2016 Bundesprasident Heinz Fischer durfte nicht nochmals zur Wiederwahl antreten Im ersten Wahlgang qualifizierten sich Norbert Hofer mit 35 und Alexander Van der Bellen mit 21 der gultigen Stimmen fur die Stichwahl Aus der Stichwahl am 22 Mai 2016 ging Van der Bellen mit 50 3 gegenuber Hofer mit 49 7 als Sieger hervor Der Verfassungsgerichtshof hat jedoch die Wahl wegen Verstossen gegen die Wahlvorschriften bei der Handhabung der Briefwahl sowie wegen der zu fruhen Veroffentlichung von ersten Ergebnissen aufgehoben wodurch die Wiederholung des zweiten Wahlgangs in ganz Osterreich erforderlich wurde Tatsachlich konnten aber keine Manipulationen nachgewiesen werden Als Termin fur die Wahlwiederholung war zunachst der 2 Oktober 2016 festgelegt worden aber nach einer Panne bei der Herstellung von Briefwahlunterlagen wurde dieser Wahltermin auf den 4 Dezember 2016 verschoben Am 4 Dezember 2016 konnte sich Alexander Van der Bellen mit 53 8 erneut gegen Norbert Hofer mit 46 2 der gultigen Stimmen durchsetzen Osterreichische Bundesprasidenten Bearbeiten Hauptartikel Liste der Bundesprasidenten der Republik Osterreich Erste Republik 1918 1938 Nr Name Lebensdaten Amtsantritt Amtsaustritt Partei Bild1 Karl Seitz 1869 1950 15 Marz 1919 9 Dezember 1920 SDAP Seitz war Prasident der Konstituierenden Nationalversammlung und damit als Einzelperson das erste republikanische Staatsoberhaupt Osterreichs fuhrte aber keine diesbezugliche Funktionsbezeichnung Vom 30 Oktober 1918 bis 14 Marz 1919 hatte das dreikopfige Staatsratsdirektorium dem Seitz gleichberechtigt mit Dinghofer und Hauser angehorte als Staatsoberhaupt fungiert Vom Inkrafttreten der Bundesverfassung am 10 November 1920 bis zu seinem Amtsende war Seitz auch formal Bundesprasident 2 Michael Hainisch 1858 1940 9 Dezember 1920 10 Dezember 1928 parteilos 3 Wilhelm Miklas 1872 1956 10 Dezember 1928 13 Marz 1938 CS VF Zweite Republik seit 1945 Nr Name Lebensdaten Amtsantritt Amtsaustritt Partei Bild1 Karl Renner 1870 1950 20 Dezember 1945 31 Dezember 1950 Tod SPO 2 Theodor Korner 1873 1957 21 Juni 1951 4 Janner 1957 Tod SPO 3 Adolf Scharf 1890 1965 22 Mai 1957 28 Februar 1965 Tod SPO 4 Franz Jonas 1899 1974 9 Juni 1965 24 April 1974 Tod SPO 5 Rudolf Kirchschlager 1915 2000 8 Juli 1974 8 Juli 1986 parteilosVorschlag der SPO 6 Kurt Waldheim 1918 2007 8 Juli 1986 8 Juli 1992 parteilosVorschlag der OVP 7 Thomas Klestil 1932 2004 8 Juli 1992 6 Juli 2004 Tod 1 OVP2 unabhangig Klestil wurde 1998 von SPO OVP und FPO unterstutzt 8 Heinz Fischer 1938 8 Juli 2004 8 Juli 2016 1 SPO2 unabhangig Fischer wurde 2004 fur die 1 Amtszeit von der SPO aufgestellt Zur Wahl 2010 wurde er von der SPO und den Grunen mit Wahlempfehlung unterstutzt 9 Alexander Van der Bellen 1944 26 Janner 2017 unabhangige Kandidatur bis Mai 2016 Mitglied der Grunen Van der Bellens Wahlkampf 2016 wurde von den Grunen finanziell unterstutzt Am 22 Mai 2022 kundigte Van der Bellen an 2022 fur eine zweite Amtszeit zu kandidieren und gewann ohne Stichwahl Siehe auch Wahlergebnisse osterreichischer BundesprasidentenwahlenWissenswertes BearbeitenDie Amtsraume des Bundesprasidenten befanden sich bis Ende 1946 im Gebaude des Bundeskanzleramtes Auf Initiative von Karl Renner wurden sie damals in den Leopoldinischen Trakt der Hofburg verlegt Mit 50 Jahren war das erste republikanische Staatsoberhaupt Karl Seitz 1919 20 der bis heute jungste Amtsinhaber Er ubte das Amt als Vorsitzender der Konstituierenden Nationalversammlung Deutschosterreichs aus und hatte nur in den letzten vier Wochen seiner Amtszeit den erst mit der Bundesverfassung geschaffenen Titel Bundesprasident tragen konnen Theodor Korner war 1951 der erste vom Volk gewahlte Bundesprasident Der jungste Bundesprasident der Zweiten Republik war mit 59 Jahren Rudolf Kirchschlager der alteste mit 78 Jahren Theodor Korner 21 Der jungste Kandidat war mit 35 Jahren Dominik Wlazny 22 der alteste Kandidat war mit 83 Jahren Richard Lugner Das gesetzliche Mindestalter fur das Amt des Bundesprasidenten ist 35 Jahre 23 Nach dem Tod von Kurt Waldheim im Juni 2007 war bis Juli 2016 kein ehemaliger Bundesprasident mehr am Leben Aktuell ist Heinz Fischer der einzige lebende Alt Bundesprasident In der Zweiten Republik starben funf von acht Bundesprasidenten vor Ablauf ihrer Amtszeit dabei die ersten vier in unmittelbarer Folge sowie Thomas Klestil der am 6 Juli 2004 nur zwei Tage vor dem Ablauf seiner zweiten Amtszeit verstarb Alle bisher verstorbenen Bundesprasidenten starben in Wien Bisher hat noch kein Bundesprasident eine Kandidatur fur seine Wiederwahl verloren Lediglich Rudolf Kirchschlager und Heinz Fischer amtierten als Bundesprasident zwei volle Amtszeiten Kurt Waldheim ist der bisher einzige Bundesprasident der das Ende seiner ersten Amtszeit erreichte aber auf eine Wiederkandidatur verzichtete Wilhelm Miklas behielt sein Amt ohne neuerliche Wahl wahrend der Zeit der Standestaatsdiktatur bei die er durch seine Passivitat ermoglicht hatte Alexander Van der Bellen wurde als erster Bundesprasident in der Zweiten Republik gewahlt der weder von der SPO noch von der OVP nominiert wurde Fur die Koordination der Sicherheitsbelange die den Bundesprasidenten betreffen ist der Adjutant des Bundesprasidenten ein Brigadier des Bundesheeres zustandig Die Bewachung in der Hofburg wie z B auch die Zutrittskontrolle erfolgt durch die Polizei die Sicherstellung des Schutzes des Bundesprasidenten bei Reisen im In und Ausland erfolgt je nach Verfugbarkeit durch Exekutivbedienstete bzw durch auslandische Sicherheitsorgane Auf dem Dach der Prasidentschaftskanzlei in der Wiener Hofburg befinden sich zwei Fahnenmasten Sind beide Flaggen gehisst links die osterreichische Bundesdienstflagge rechts die Europaflagge bedeutet dies dass der Bundesprasident sich im Land befindet Sind die Flaggen jedoch eingeholt so halt er sich im Ausland auf Bei Fahrzeugen die zur Verwendung fur Fahrten des Bundesprasidenten bei feierlichen Anlassen bestimmt sind durfen die Kennzeichentafeln durch Tafeln mit dem Bundeswappen oder durch das Kennzeichen A 1000 verdeckt oder ersetzt werden Gemass dem Bundesbezugegesetz steht dem Bundesprasidenten eine Amtswohnung zu Wird eine solche nicht in Anspruch genommen werden die Miet und Betriebskosten ersetzt Bundesprasident Klestil und seine Vorganger von Franz Jonas an bewohnten als Amtswohnung die Prasidentenvilla in Wien die mittlerweile verkauft und abgerissen wurde Bundesprasident Fischer bewohnte wie Adolf Scharf es tat weiterhin seine Privatwohnung im 8 Bezirk Alexander Van der Bellen wohnt ebenfalls weiterhin privat in seiner Wohnung im 6 Bezirk Das Jagdschloss Murzsteg dient seit 1947 dem Bundesprasidenten als Sommersitz Es sollte gemass Bundesprasident Fischers Wahlversprechen von 2004 verkauft werden was aber bis dato nicht geschah 24 Das Gelobnis das der Bundesprasident bei Amtsantritt vor der Bundesversammlung leistet lautet Ich gelobe dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfullen werde Art 62 Abs 1 B VG Die Beifugung einer religiosen Beteuerung ist zulassig Abs 2 Die Bezuge des Bundesprasidenten belaufen sich seit 1 Janner 2019 auf 14 EUR 25 006 50 brutto EUR 350 091 00 jahrlich 25 In 7 Abs 2 Pflichtschulerhaltungs Grundsatzgesetz gibt es eine Bestimmung dass in allen Pflichtschulen jeweils zumindest ein Bildnis des Bundesprasidenten anzubringen ist 26 Solche Bildnisse wurden auch in vielen Dienststellen des Bundes z B Polizeiinspektionen angebracht obwohl dafur keinerlei gesetzliche Grundlage existiert Ein Exemplar des Siegelstockes der Republik Osterreich wird vom Bundesprasidenten verwahrt das andere Exemplar vom Bundeskanzler Der Bundesprasident ist mit dem Tag seiner Wahl auf Lebenszeit Trager des Gross Sterns des Ehrenzeichens fur Verdienste um die Republik Osterreich Alle verstorbenen Bundesprasidenten der zweiten Republik ruhen mit ihren Gattinen in der Prasidentengruft auf dem Wiener Zentralfriedhof Siehe auch BearbeitenPolitisches System Osterreichs ein Uberblick UHBP ironische Abkurzung fur Unser Herr Bundesprasident Bundesprasident Deutschland Bundesprasident Schweiz Literatur BearbeitenManfried Welan Der Bundesprasident Kein Kaiser in der Republik Studien zu Politik und Verwaltung Band 40 Bohlau Verlag Wien Koln Graz 1992 ISBN 3 205 05529 2 Christian Dickinger Der Bundesprasident im politischen System Osterreichs Innsbruck Wien 1999 Christian Dickinger Osterreichs Prasidenten Von Karl Renner bis Thomas Klestil Ueberreuter Wien 2000 ISBN 3 8000 3789 0 Richard Kurdiovsky Hrsg Die Osterreichische Prasidentschaftskanzlei in der Wiener Hofburg Christian Brandstatter Verlag Wien 2008 ISBN 978 3 85033 161 6 Mit Beitragen von Herbert Karner Richard Kurdiovsky Marcus Langer Hellmut Lorenz Anna Mader Florian Steininger und Manuel Weinberger Photographien von Manfred Seidl Die Prasidentschaftskanzlei der Amtssitz des osterreichischen Bundesprasidenten in der Wiener Hofburg Verlag der Osterreichischen Staatsdruckerei 1961 Die Prasidentschaftskanzlei der Amtssitz des osterreichischen Bundesprasidenten in der Wiener Hofburg Verlag der Osterreichischen Staatsdruckerei Wien 1958 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Bundesprasident Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Commons Bundesprasident Osterreich Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Offizielle Website des Bundesprasidenten der Republik Osterreich Wiener Zeitung Biographien osterreichischer Bundesprasidenten und Kanzler Memento vom 5 Juni 2011 im Internet Archive Eintrag zu Bundesprasident Osterreich im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Einzelnachweise Bearbeiten Berchtold Der Bundesprasident Wien 1969 S 76 Walter Osterreichisches Bundesverfassungsrecht Wien 1972 S 436 G Holzinger K Holzinger Art 60 B VG in Korinek Holoubek Bezemek Fuchs Martin Zellenberg Hrsg Osterreichisches Bundesverfassungsrecht Kommentar Wien 2017 17 Lieferung Band I 3 mit weiteren Nennungen StGBl Nr 232 1945 Bundesprasident Alexander Van der Bellen In bundespraesident at Abgerufen am 28 Januar 2023 Karl Ucakar Stefan Gschiegl Das politische System Osterreichs und die EU 2 Auflage 2010 S 125 f a b Theo Ohlinger Verfassungsrecht 7 Auflage 2007 Rz 346 ff a b c d e Theo Ohlinger Verfassungsrecht 7 Auflage 2007 Rz 483 ff Karl Ucakar Stefan Gschiegl Das politische System Osterreichs und die EU 2 Auflage 2010 S 132 FPO widerspricht Kickl Noch keine Entscheidung In Wiener Zeitung 21 Mai 2019 abgerufen am 23 Mai 2019 Entlassungen Ankundigungen Spekulationen In orf at 21 Mai 2019 abgerufen am 23 Mai 2019 Worte anlasslich der Ernennung und Angelobung einer Ubergangsregierung Memento des Originals vom 24 Mai 2019 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundespraesident at Rede des Bundesprasidenten vom 22 Mai 2019 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Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundespraesident at Osterreichische Prasidentschaftskanzlei Zwischen Amtsvilla und Dienstwohnung Die Presse vom 12 Dezember 2015 Amtsblatt Kundmachungen Ausgabe Nr 234 vom 4 Dezember 2018 Moritz Moser Kaiser und Prasident Die Geschichte der schulischen Wandportrats NZZ Osterreich 8 September 2015 abgerufen am 13 April 2017 Dieser Artikel ist als Audiodatei verfugbar source source Speichern 26 03 min 8 1 MB Text der gesprochenen Version 25 Juni 2011 Mehr Informationen zur gesprochenen Wikipedia Bundesprasidenten der Republik Osterreich Erste Republik Seitz Hainisch MiklasZweite Republik Renner Korner Scharf Jonas Kirchschlager Waldheim Klestil Fischer Van der BellenBundesprasidentenwahlen in Osterreich 1951 1957 1963 1965 1971 1974 1980 1986 1992 1998 2004 2010 2016 2022 Abgerufen von 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