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Siegel der Republik Osterreich ist die im Wappengesetz festgelegte Bezeichnung fur das von Organen der osterreichischen Bundesverwaltung verwendete Siegel Siegel der Republik Osterreich auf einer Verleihungsurkunde fur das Goldene Verdienstzeichen der Republik Osterreich Rundsiegel des Verwaltungsgerichtshofes das dem Siegel der Republik Osterreich entspricht Inhaltsverzeichnis 1 Gestaltung 2 Verwendung 3 Siehe auch 4 WeblinksGestaltung BearbeitenDie Gestaltung des Siegels ist in 2 Wappengesetz geregelt Demnach besteht das kreisformige Siegel aus dem Bundeswappen welches im oberen Halbkreis von der Aufschrift Republik Osterreich umschrieben ist Stempel mit dem Wappen und der Aufschrift gelten ebenfalls als Siegel Unter bestimmten Umstanden ist dann auch eine abweichende Gestaltung mit Bezeichnung der jeweiligen Einrichtung im unteren Halbkreis und die Verwendung der abgekurzten Umschrift Rep Osterreich zulassig Derartige Stempel werden als Rundsiegel oder Rundstampiglien bezeichnet Verwendung BearbeitenDas Recht zum Fuhren des Siegels und der Stempel ist in 5 Wappengesetz in Verbindung mit 4 Abs 2 f Wappengesetz geregelt Demnach durfen folgende Organe der Bundesverwaltung das Siegel jedenfalls fuhren Der Bundesprasident die Prasidenten des Nationalrates der Prasident des Bundesrates der Prasident und Vizeprasident des Rechnungshofes die Mitglieder der Bundesregierung der Bundeskanzler der Vizekanzler und die sonstigen Bundesminister die Staatssekretare sowie die Mitglieder der Volksanwaltschaft Weiters steht das Recht zum Fuhren gemass 4 Abs 3 Wappengesetz ebenso dem Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung aber nicht den ihm nachgeordneten Amtern wie beispielsweise den Bezirkshauptmannschaften den Behorden Amtern Anstalten und sonstigen Dienststellen des Bundes den Osterreichischen Bundesforsten sowie dem Bundesheer zu ebenso den Universitaten und Hochschulen einschliesslich ihrer Institute den Fakultaten den Abteilungen und den besonderen Universitatseinrichtungen soweit sie wenigstens beschrankte Rechtspersonlichkeit haben sowie den Verwaltungen der Staatsmonopole sofern sie nicht als Aktiengesellschaften eingerichtet sind Im Wappengesetz ist geregelt dass je ein Exemplar des Siegelstockes vom Bundesprasidenten und Bundeskanzler verwahrt wird Siehe auch BearbeitenWappen der Republik OsterreichWeblinks BearbeitenWappengesetz in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Siegel der Republik Osterreich amp oldid 225857536