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Die Bundesexekution ist in einem Staatenbund oder Bundesstaat das Recht des Bundes gegen einzelne Mitglieder bzw Gliedstaaten militarisch vorzugehen wenn diese gegen Pflichten verstossen die sich aus der Mitgliedschaft im Bund ergeben Der Begriff ist in Deutschland deckungsgleich mit der Bezeichnung Reichsexekution abhangig vom jeweiligen Staatsnamen Inhaltsverzeichnis 1 Deutscher Bund 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Verwandte Begriffe 5 Literatur 6 EinzelnachweiseDeutscher Bund BearbeitenDie Bundesexekution war das Recht des Deutschen Bundes 1815 bis 1866 gegen die Regierung eines Mitgliedstaates vorzugehen sofern dieser sich Bestimmungen der Deutschen Bundesakte oder anderen Bundesbeschlussen widersetzte Ein Bundeskommissar wurde eingesetzt der fur die Durchfuhrung der Massnahmen verantwortlich war Grundlage der Bundesakte waren Artikel 31 der Wiener Schlussakte und die Exekutionsordnung von 1820 Um einen Staat zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu zwingen waren folgende Massnahmen vorgesehen die militarische Besetzung des Staatsgebiets die Ubernahme der Regierungsgewalt bis hin zur Absetzung des regierenden Fursten und die Aufhebung von Verfassungsbestimmungen die gegen Bundesrecht verstiessen Bundesexekutionen im Deutschen Bund 1830 gegen Braunschweig weil dessen Herzog Karl II sich weigerte die unter seinem Vormund dem britischen Konig Georg IV erlassene Verfassung anzuerkennen 1834 gegen Frankfurt in der Folge des Frankfurter Wachensturms Bundesexekution gegen die Herzogtumer Holstein und Lauenburg von 1863 wegen der Einbeziehung Schleswigs in die danische Verfassung woraus sich der Deutsch Danische Krieg von 1864 entwickelte 1866 gegen Preussen aus Anlass des Streits um die Verwaltung Schleswig Holsteins siehe Bundesbeschluss vom 14 Juni 1866 Der folgende Deutsche Krieg um die Vorherrschaft im Deutschen Bund fuhrte schliesslich zur Auflosung des Deutschen Bundes Die Bundesexekution ist zu unterscheiden von der Bundesintervention die sich nicht gegen die Regierung eines Mitgliedstaates richtete sondern gegen bundesfeindliche Bewegungen und dazu diente die monarchisch legitimistische Ordnung und die offentliche Ruhe zu sichern Zu unterscheiden ist auch der Bundeskrieg um Angriffe fremder Machte abzuwehren Osterreich BearbeitenDas osterreichische von Hans Kelsen ganz massgeblich gepragte Verfassungsrecht kennt den Begriff Bundesexekution nicht In der osterreichischen Verfassungslehre wird der Begriff dennoch verwendet bzw auch als Bundeszwang bezeichnet und durch den Begriff Bundesaufsicht erganzt Bei einer Gesamtabfrage im osterreichischen Rechtsinformationssystem wird mit dem Suchbegriff Bundesexekution auf Artikel 146 B VG verwiesen In Artikel 146 B VG wird normiert 1 Die Exekution der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes nach Art 126a Art 127c Z 1 und Art 137 wird von den ordentlichen Gerichten durchgefuhrt 2 Die Exekution der ubrigen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes liegt dem Bundesprasidenten ob Sie ist nach dessen Weisungen durch die nach seinem Ermessen hiezu beauftragten Organe des Bundes oder der Lander einschliesslich des Bundesheeres durchzufuhren Der Antrag auf Exekution solcher Erkenntnisse ist vom Verfassungsgerichtshof beim Bundesprasidenten zu stellen Die erwahnten Weisungen des Bundesprasidenten bedurfen wenn es sich um Exekutionen gegen den Bund oder gegen Bundesorgane handelt keiner Gegenzeichnung nach Art 67 Durch diese offene Formulierung in Artikel 146 Abs 2 B VG ergibt sich dass die Exekution des Artikel 146 Abs 2 B VG auch von den Bundeslandern gegen den Bund gefuhrt werden kann Dies entspricht der grundsatzlichen Gleichstellung der Bundeslander mit dem Bund im osterreichischen Verfassungsrecht Schweiz Bearbeiten Hauptartikel Bundesaufsicht Bundesexekution bezeichnet in der Schweiz Zwangsmassnahmen des Bundes gegenuber einzelnen Kantonen wenn diese ihren Bundespflichten nicht nachkommen Grundlage dazu ist Art 173 Abs 1 Bst e und Art 185 der Bundesverfassung Mittel der Bundesexekution sind die Erfullung der Pflicht durch den Bund auf Kosten des Kantons Ersatzvornahme oder die vorubergehende Einstellung Sistierung von Subventionen Letztes Mittel ware dann ein militarisches Vorgehen gegen den renitenten Kanton Die Bundesexekution wird durch die Bundesversammlung beschlossen nur bei Dringlichkeit darf sie der Bundesrat ausrufen Art 185 Abs 4 BV Notrecht die Durchfuhrung obliegt dem Bundesrat 1 Folgende Voraussetzungen mussen fur die Durchfuhrung der Bundesexekution kumulativ gegeben sein Verletzung von Bundespflichten durch die Kantone Zwangsandrohung Mahnung Fristensetzung 2 Zudem kann ein Kanton vor der Exekution das Bundesgericht anrufen wenn er sich durch den Bund ins Unrecht versetzt sieht 2 Die Bundesexekution ist in der Schweiz zu unterscheiden von der Bundesintervention Letztere dient dem Schutz von kantonalen Organen gegen Aufruhr und Storung gemass Art 52 der Bundesverfassung und kann mit dem Einsatz von Truppen verbunden werden Dabei besteht heute gewohnheitsrechtlich das Prinzip dass zunachst kantonale Polizeiorgane zum Einsatz gelangen und Armee Einheiten des Bundes erst subsidiar bei dringendem Bedarf aufgeboten werden sollen 3 Verwandte Begriffe BearbeitenWahrend die Bundesexekution im Deutschen Bund sich gegen einen Gliedstaat richtete der seinen Pflichten nicht nachkommen wollte war die Bundesintervention eine Hilfe fur einen Gliedstaat der durch Unruhen in Bedrangnis geriet die er selbst nicht unterdrucken konnte Die Bundesexekution ist das rechtliche Aquivalent zur Reichsexekution im Heiligen Romischen Reich und im Deutschen Reich Im Grundgesetz von 1949 der Bundesrepublik Deutschland lautet der Begriff Bundeszwang Literatur BearbeitenH Boldt Reich und Lander Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte im 19 und 20 Jahrhundert 1987 H R Schwarzenbach Grundriss des Verwaltungsrechts 1978 Schweiz Ulrich Im Hof Geschichte der Schweiz 1981Einzelnachweise Bearbeiten Ulrich Hafelin Walter Haller Helen Keller Daniela Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 vollstandig uberarbeitete und erweiterte Auflage Schulthess Zurich Basel Genf 2020 ISBN 978 3 7255 8079 8 S 386 a b Thomas Sagesser Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 2 Schulthess Dike 2023 S 4119 f Thomas Sagesser Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 2 2023 S 4119 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesexekution amp oldid 235687960