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Ein Bundeskrieg war ein Krieg der durch den Deutschen Bund gefuhrt wurde Obwohl der Bund kein Nationalstaat war konnte er laut Bundesakte Kriege erklaren und Frieden schliessen Die Entscheidung uber Krieg und Frieden oblag dem Deutschen Bundestag und damit den Mitgliedsstaaten die im Bundestag vertreten waren Der Bund hatte zwar ein Bundesheer das bestand aber aus Kontingenten aus den Mitgliedsstaaten Ein Bundesfeldherr wurde nur fur den jeweiligen Kriegsfall eingesetzt Bundeskrieg 1848 Bundestruppen bzw Reichstruppen im schleswigschen ApenradeIn der Zeit des Bundes also von 1815 bis 1866 ist es nur ein einziges Mal zum Bundeskrieg gekommen Im Ersten Schleswig Holsteinischen Krieg 1848 bis 1850 bzw 1851 kampften Bundestruppen gegen Danemark Weitere kriegerische Auseinandersetzungen der Epoche waren in rechtlicher Hinsicht kein Bundeskrieg Inhaltsverzeichnis 1 Bestimmungen und Massnahmen 2 Abgrenzungen 3 Kriegerische Auseinandersetzungen 4 Siehe auch 5 BelegeBestimmungen und Massnahmen BearbeitenDer Bund hatte die Aufgabe seine Mitgliedsstaaten vor fremden Staaten aber auch vor anderen deutschen Staaten zu schutzen Grundsatzlich sah die Wiener Schlussakte nur Verteidigungskriege vor Art 35 Aus dem Wortlaut war aber zu verstehen dass der Verteidigungskrieg auch praventiver oder offensiver Art sein konnte So sollte es moglich sein einen bevorstehenden Angriff abzuwehren Der Bund verbot sich und seinen Mitgliedsstaaten Angriffskriege Ein Mitgliedsstaat durfte ausserdem nicht neutral bleiben sondern musste mindestens mit den in der Bundesmatrikel festgeschrieben militarischen Mitteln helfen 1 Naheres uber die militarische Organisation bestimmte ein Bundesgesetz die Bundeskriegsverfassung Der Bund konnte auf Konfliktfalle reagieren durch diplomatische Unterstutzung wenn ein Mitgliedsstaat in einen Konflikt geriet oder seine Rechte verletzt wurden Verteidigungsmassnahmen wie die Mobilmachung des Bundesheeres nach einer Entscheidung des Engeren Rates des Bundestages den Bundeskrieg und zwar als vorbeugende Abwehr eines bevorstehenden Angriffes woruber das Plenum des Bundestages mit Zweidrittelmehrheit entschied bzw als automatisch eintretenden Kriegszustand bei einem Angriff auf das Bundesgebiet 2 Manche Mitgliedsstaaten wie Osterreich lagen nur mit einem Teil ihres Staatsgebietes in den Grenzen des Deutschen Bundes Kam es zum Krieg galt dies nur dann als eine Angelegenheit des Bundes wenn tatsachlich das Bundesgebiet betroffen war Ansonsten war der Krieg bundesfremd Allerdings konnte der Engere Rat mit Mehrheit entscheiden dass auch dem Bundesgebiet Gefahr drohe 3 Abgrenzungen BearbeitenDie Theorie trennte bundesfremde von Bundeskriegen Bei einem Angriff auf das Bundesgebiet trat der Kriegszustand automatisch ein ansonsten bedurfte es einer Bundestagsentscheidung In der Realitat hingegen liessen sich diese Unterscheidungen kaum treffen Ein europaischer Krieg hatte die Trennlinien verwischt Wenn der Bundestag gewartet hatte bis ein Krieg unter osterreichischer oder preussischer Beteiligung die Bundesgrenzen erreichte ware es zur wirksamen Verteidigung eventuell zu spat gewesen 4 Von Bundeskriegen zu unterscheiden waren ferner die Bundesexekution und die Bundesintervention Eine Bundesexekution richtete sich gegen einen Mitgliedsstaat der Bundesrecht brach oder auf andere Weise gemassregelt werden musste etwa wegen eines Angriffs auf andere Mitgliedsstaaten Eine Bundesintervention hingegen kam der Regierung eines Mitgliedsstaates zur Hilfe wenn Aufstandische die Ordnung bedrohten Kriegerische Auseinandersetzungen BearbeitenIn der Geschichte des Deutschen Bundes kam es nur zu einem einzigen Bundeskrieg Der danische Konig war zeitgleich Herzog von Schleswig und Herzog von Holstein Nach dem Ripener Vertrag von 1460 durften beide Herzogtumer nicht voneinander getrennt werden Im Marz 1848 kundigte der danische Konig aber an Schleswig dem Konigreich Danemark einzuverleiben In Holstein bildete sich eine deutsche Regierung die den Bundestag um Hilfe bat Am 4 und 12 April 1848 ergingen Beschlusse des Bundestags die die Abwehrmassnahmen der Staaten im 10 Bundeskorps Preussen und weitere Staaten billigten und die Besetzung Schleswigs anordneten So sollten die Rechte Holsteins eines Bundesmitgliedes verteidigt werden 5 Der Bundestag stellte seine Tatigkeit im Juli 1848 ein seine Befugnisse aber wurden von der Provisorischen Zentralgewalt ubernommen An die Stelle der Zentralgewalt trat im Dezember 1849 die Bundeszentralkommission Der Bundeskrieg endete am 2 Juli 1850 mit einem Friedensschluss den Preussen im Namen des Bundes unterzeichnete Der Krieg an sich dauerte noch bis in das Jahr 1851 allerdings waren in dieser Zeit die Schleswig Holsteiner auf sich alleine gestellt 6 Der Zweite Schleswig Holsteinische Krieg der Deutsch Danische Krieg von 1864 war hingegen kein Bundeskrieg Zwar beschloss der Bundestag eine Bundesexekution gegen den Landesherrn von Holstein den danischen Konig Der Krieg Osterreichs und Preussen gegen Danemark im selben Jahr bei dem Schleswig besetzt wurde war hingegen rechtlich gesehen ein bundesfremder Krieg Der Deutsche Krieg von 1866 war aus Sicht Osterreichs vereinfacht gesagt eine Bundesexekution Genauer war es eine vorlaufige Massregel gegen eine unerlaubte Selbsthilfe Art 19 Wiener Schlussakte Preussens das seine Rechte in Bezug auf Holstein verletzt gesehen hatte und daher in Holstein einmarschiert war 7 Preussen hingegen hielt damals den Bund bereits fur aufgelost und sah in den militarischen Auseinandersetzungen einen Krieg im rein volkerrechtlichen Sinne 8 Einen Sonderfall stellt die Situation wahrend des Krimkrieges dar Damals bestand die konkrete Gefahr dass Osterreich in einen militarischen Konflikt gegen Russland geriet Osterreich und Preussen schlossen am 20 April 1854 ein Schutz und Trutzbundnis das fur die gesamten Gebiete dieser beiden Staaten galt Diesem Bundnis trat der Deutsche Bund bei 24 Juli er beschloss obendrein 9 Dezember dass auch die osterreichischen Truppen in den Donaufurstentumern zu schutzen waren Im Sardinischen Krieg 1859 hingegen verhinderte Preussen die Feststellung dass das Bundesgebiet bedroht sei So blieb dieser Krieg eine bundesfremde Auseinandersetzung an der auf deutscher Seite nur Osterreich beteiligt war 9 Siehe auch BearbeitenBundeskriegsverfassung Bundesexekution BundesinterventionBelege Bearbeiten Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 607 608 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 607 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 608 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 543 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 669 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 608 609 Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 S 391 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 543 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 609 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundeskrieg amp oldid 224630948