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Der Vertrag von Ripen begrundete 1460 die Personalunion zwischen Danemark und den zuvor schauenburgischen Territorien Schleswig und Holstein Um seine Wahl zum Landesherrn zu erreichen musste der danische Konig Christian I der Ritterschaft bedeutsame Privilegien zugestehen Die spatere Bezeichnung Ripener Privileg seitens der Ritterschaft betonte deren Sonderstellung gegenuber dem Landesherrn Zur koniglichen Handfeste vom 5 Marz 1460 ausgestellt als Wahlkapitulation in Ripen kam als zweiter Vertragstext die Kieler Huldigungskapitulation vom 4 April 1460 die sogenannte Tapfere Verbesserung Zusammen begrundeten diese Urkunden eine gemeinsame Landesherrschaft uber Schleswig und Holstein und schufen einen Landfrieden Der Vertrag von Ripen verlor seine unmittelbare Gultigkeit mit dem Tod Christians I 1481 die niedergelegten Grundgedanken wirkten jedoch fort Die in Teilen separatistische schleswig holsteinische Bewegung widersetzte sich im 19 Jahrhundert mit Verweis auf den Vertrag von Ripen danischen Planen zu einer Herauslosung Schleswigs und dessen Eingliederung in das Konigreich Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Die Position der Hansestadte Lubeck und Hamburg 3 Im Zeitalter der Nationalstaaten 4 Literatur 5 Weblinks 6 AnmerkungenGeschichte BearbeitenGraf Adolf VIII von Holstein und Stormarn zugleich Herzog von Schleswig hinterliess bei seinem Tod am 4 Dezember 1459 keinen unmittelbaren Erben der Herrschaftsrechte in beiden Gebieten beanspruchen konnte 1 Da das Herzogtum Schleswig ein danisches Lehen war war der nachste potenzielle Erbe legitimer kognatischer Erbe gemass danischem Erbrecht sein Schwestersohn Konig Christian I von Danemark Die Grafschaften Holstein und Stormarn hingegen waren deutsche Lehen so dass hier Graf Otto II Adolfssohn 1400 1464 von Schauenburg und Holstein zu Pinneberg nach Salischem Recht der Erbe war Kaiser Friedrich III hielt sich hier vollig heraus Die in den drei Landen ansassige und eng miteinander verbundene Ritterschaft ubernahm nun die Initiative Sie war an einer dauerhaften Regelung interessiert und wollte neue Konflikte und den Verlust ihrer Pfandguter vermeiden Die letzte schauenburgische Linie Holstein Pinneberg vertreten durch Otto II war von der Erbfolge in Schleswig ausgeschlossen Schleswig unterlag als danisches Lehen einem anderen Erbrecht und kam daher aus Sicht der Ritterschaft nicht in Frage Konig Christian I von Danemark als Oldenburger und Neffe des Verstorbenen schien fur die Ritterschaft und Pralaten der Lander der richtige Kandidat zu sein Langst hatte sich der holsteinische Adel der Lande vereinigt und war auch in Danemark mit grossen Gutern vertreten Die Verbindung Schleswigs Holsteins Stormarns und Danemarks unter einem Herrscher war zudem gut geeignet um ein Wiederaufflammen des Konflikts verschiedener Machte zwischen Ost und Nordsee zu verhindern Christian berief 1460 eine Versammlung in Ripen ein auf der er am 2 Marz entgegen dem Salischen Recht zum Herrscher beider Gebiete gewahlt wurde Am 5 Marz wurde daraufhin der Wahlvertrag Handfeste von Ripen aufgesetzt in dem etliche Gesetze und Verordnungen fur seine Konigszeit festgeschrieben wurden In der wohl bekanntesten aus dem Kontext gerissenen Passage heisst es uber die Ritterschaft in Schleswig und Holstein dat se bliven ewich tosamende ungedelt dass sie ewig ungeteilt zusammen bleiben Gemeint war damit dass keine Fehde zwischen ihnen herrschen moge Den Standen ging es um stabile Verhaltnisse Der Vertrag von Ripen setzte nicht nur einen dauerhaften Schlusspunkt unter die Konflikte zwischen danischem Konigshaus und holsteinischen Grafen Vor allem ging es ihnen darum Konflikte zwischen den Herrschern zu verhindern und ihre Beteiligung an der Landesherrschaft abzusichern Spatere Interpretationen stellen den Punkt einer Vermeidung von Teilungen in den Mittelpunkt der Betrachtungen Dies erfullte sich hingegen nur teilweise denn die Standemacht unterlag schon bald der aufstrebenden Furstenmacht Es gab sowohl in Holstein und Stormarn sowie in Schleswig eine Tradition der Teilung beziehungsweise der Errichtung von Sekundogenituren wie es im Deutschen Reich ublich war Bereits 1490 kam es zur ersten Aufteilung Schleswigs und des 1474 ebenfalls zum Herzogtum erhobenen Holstein Diese Teilung zwischen Christians Sohnen Konig Hans und Herzog Friedrich wurde mit der Thronbesteigung des Letzteren zwar wieder hinfallig und auch die Teilung zwischen diesem und dessen Sohn Christian 1523 hatte nur bis zum nachsten Thronwechsel Bestand Hingegen hatte die Landesteilung zwischen Christian III und seinen Halbbrudern Johann dem Alteren und Adolf I 1544 2 langfristige Konsequenzen ebenso die Teilungen von 1564 und 1581 Die Besitzungen des Adels und der Geistlichkeit blieben immerhin von den Teilungen ausgenommen und wurden von den Landesherren formell gemeinsam regiert Die Position der Hansestadte Lubeck und Hamburg BearbeitenDie norddeutschen Stadte der Hanse hatten an diesem Ergebnis aus handelspolitischen Grunden kein Interesse und versuchten diese Losung schon im Vorfeld diplomatisch zu unterlaufen Sie wurden jedoch nicht gehort Nach dem Vertragsschluss unterblieb eine weitere Opposition da die Stadte mit Konig Christian zunachst im Einvernehmen ertragliche Geschafte machen konnten und sie wegen seiner schwachen Finanzlage und Abhangigkeit davon ausgingen dass er die eingeraumten Privilegien nicht in Frage stellen wurde Im Zeitalter der Nationalstaaten BearbeitenErst im 19 Jahrhundert erhielt der Ripener Vertrag neue Bedeutung als der Historiker und Sekretar der Ritterschaft Friedrich Christoph Dahlmann ihn zu einer Art Grundgesetz nicht nur fur die Stande sondern fur die Herzogtumer als Ganzes erklarte Angesichts des aufkeimenden nationalen Gegensatzes zwischen Deutsch und Danisch entfaltete der bis dahin fast vergessene Vertrag ungeahnte Sprengkraft da die Ritterschaft und bald auch weite Teile der ursprunglich liberalen schleswig holsteinischen Bewegung ihn als historisch verbrieftes Recht ansahen Die Erbanspruche des Herzogs Christian August von Augustenburg verstarkten dies zusatzlich Das politische Schlagwort Up ewig ungedeelt auf ewig ungeteilt wurde 1841 von dem schleswig holsteinisch gesinnten Apenrader Arzt August Wilhelm Neuber aufgegriffen und instrumentalisierte den Ripener Vertrag zusatzlich im Sinne einer Loslosung Schleswigs und Holsteins von Danemark Doch auch auf danischer Seite entwickelte sich eine Bewegung bei der die Forderungen nach politischer Liberalisierung bald vor der nationalen Thematik in den Hintergrund gerieten Die Eiderdanen beriefen sich auf die ursprungliche Zugehorigkeit und bestehende Lehensverbindung Schleswigs zu Danemark und forderten das gesamte Herzogtum Schleswig als Teil eines kunftigen danischen Nationalstaats Beide Seiten ignorierten damit die Realitaten in dem sprachlich und kulturell gemischten Land 1848 fuhrten die Spannungen schliesslich zum Burgerkrieg 1864 zum Ende des Gesamtstaats unter der danischen Krone Obwohl die konigliche Handfeste von Ripen schon wenige Jahrzehnte nach ihrer Abfassung immer mehr ausgehohlt und durch neue Ordnungen ersetzt wurde konnte sie im 19 Jahrhundert zu einem Mythos werden Dieser Mythos vom Ripener Vertrag als einem schleswig holsteinischen Grundgesetz hielt sich in Schleswig Holstein noch bis weit uber die Mitte des 20 Jahrhunderts hinaus Erst seit einer Dekade wird der Vertrag wieder nuchterner als eine wichtige historische Ubereinkunft beurteilt Nicht die Unteilbarkeit Schleswigs und Holsteins wird als wichtigster Aspekt angesehen sondern die Schaffung eines Landfriedens und einer gemeinsamen Landesherrschaft Literatur BearbeitenRobert Bohn Geschichte Schleswig Holsteins Beck Munchen 2006 ISBN 978 3 406 50891 2 Kai Fuhrmann Die Ritterschaft als politische Korporation in den Herzogtumern Schleswig und Holstein von 1460 bis 1721 Hrsg von der Fortwahrenden Deputation der Schleswig Holsteinischen Pralaten und Ritterschaft Ludwig Kiel 2002 ISBN 3 933598 39 7 Carsten Jahnke dat se bliven ewich tosamende ungedelt Neue Uberlegungen zu einem alten Schlagwort In Zeitschrift der Gesellschaft fur Schleswig Holsteinische Geschichte 128 2003 S 45 59 Ulrich Lange Hrsg Geschichte Schleswig Holsteins Von den Anfangen bis zur Gegenwart 2 Auflage Wachholtz Neumunster 2003 ISBN 978 3 529 02440 5 Oliver Auge Burkhard Busing Hrsg Der Vertrag von Ripen 1460 und die Anfange der politischen Partizipation in Schleswig Holstein im Reich und in Nordeuropa Ergebnisse einer internationalen Tagung der Abteilung fur Regionalgeschichte der CAU zu Kiel vom 5 bis 7 Marz 2010 Zeit Geschichte Bd 24 Kieler historische Studien Bd 43 Thorbecke Ostfildern 2012 ISBN 978 3 7995 5943 0 Thomas Riis Up ewig ungedeelt Ein Schlagwort und sein Hintergrund In Thomas Stamm Kuhlmann Hrsg Geschichtsbilder Festschrift fur Michael Salewski zum 65 Geburtstag Historische Mitteilungen Beiheft 47 Steiner Stuttgart 2003 ISBN 3 515 08252 2 S 158 167 Henning von Rumohr Hrsg Dat se bliven tosamende ewich ungedelt Festschrift der Schleswig Holsteinischen Ritterschaft zur 500 Wiederkehr des Tages von Ripen am 5 Marz 1960 Wachholtz Neumunster 1960 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Item privilegium der lande Sleswigk Holsten unde Stormarenn Quellen und Volltexte Privileg von Ripen Gesellschaft fur Schleswig Holsteinische Geschichte abgerufen am 26 Oktober 2010 Anmerkungen Bearbeiten Robert Bohn Geschichte Schleswig Holsteins Beck Munchen 2006 S 39 Christian III wurde Herzog des koniglichen Anteils Adolf von Schleswig Holstein Gottorf und Johann von Schleswig Holstein Hadersleben Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag von Ripen amp oldid 232812290