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Bundesfeldherr ist zunachst nur die Bezeichnung fur den Oberbefehlshaber einer Armee In der deutschen Verfassungsgeschichte wurde ein solcher in der Bundeskriegsverfassung des Deutschen Bundes 1821 1822 eingerichtet wenn auch mit dem Titel Oberfeldherr Dieser Oberbefehlshaber meist als Bundesfeldherr bezeichnet wurde fur jeden Kriegsfall gesondert ernannt Der letzte vom Deutschen Bund ernannte Feldherr Karl von Bayern hier im Jahr 1855 Im Juni und Juli 1866 befehligte er zwei Bundeskorps des Bundesheeres Die Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867 und die Bundesverfassung vom 1 Januar 1871 erwahnen einen Bundesfeldherrn Dort ist das Amt allerdings nur eine Aufgabe des preussischen Konigs bzw des Deutschen Kaisers Die Reichsverfassung vom 16 April 1871 die fur den Rest der Zeit des Kaiserreiches galt verzichtet auf den Ausdruck allgemein und ersetzt ihn durch Kaiser Inhaltsverzeichnis 1 Deutscher Bund 1815 1866 1 1 Aufgaben und Grenzen 1 2 Anwendungsfalle und Diskussionen 2 Norddeutscher Bund und Deutscher Bund Reich 3 Siehe auch 4 BelegeDeutscher Bund 1815 1866 BearbeitenBei Grundung des Deutschen Bundes war es Preussen das einen Bundesfeldherrn als standiges Amt in der Bundesverfassung sehen wollte Da es selbst nicht die Fuhrung in einem deutschen Foderalstaat ergreifen konnte sollte Osterreich zwar die Kaiserkrone erhalten der preussische Konig aber Bundesfeldherr sein Osterreich lehnte eine solche Trennung von politischer Spitze und militarischem Oberbefehl jedoch ab 1 Der Deutsche Bund gab sich erst 1821 1822 eine Bundeskriegsverfassung Das Bundesheer bestand aus Kontingenten der Einzelstaaten Der Bundestag bildete einen Militarausschuss der die Militarangelegenheiten leitete 2 Den Oberbefehl hatte keine einzelne standig fur diesen Zweck bestellte Person Stattdessen wurde der Oberfeldherr immer nur dann ernannt wenn der Kriegsfall eintrat Wer Oberfeldherr wurde das bestimmte der Bundestag mit Mehrheit der Stimmen Damit war deutlich so Michael Kotulla dass der Bund der Bundestag die in ihm vertretenen Einzelstaaten die vorherrschende Rolle behielt Der Oberfeldherr hatte somit die Stellung eines kommandierenden Generals gegenuber seinem Souveran 3 Laut Ernst Rudolf Huber ging es den Einzelstaaten im Deutschen Bund darum dass ihre militarische Souveranitat so weit wie moglich geschont wurde Dies und das Fehlen eines standigen Bundesfeldherrn fuhrte aber dazu dass kein einsatzfahiges Bundesheer aufgestellt werden konnte 4 In den Verfassungsordnungen und Planen der Revolutionszeit 1848 1850 kommt ein Bundesfeldherr nicht vor Es ware bedenklich gewesen neben ein Reichsoberhaupt noch einen gesonderten Oberbefehlshaber zu stellen Osterreich und die Mittelstaaten waren allerdings allgemein nicht bereit ihre Militargewalt mediatisieren zu lassen also ihre Truppen einem dauernden Oberbefehlshaber zu unterstellen Auch Preussen verweigerte sich einer Vereinheitlichung sofern es nicht den Bundesfeldherrn stellte 5 Aufgaben und Grenzen Bearbeiten Der Oberfeldherr des Deutschen Bundes wurde vom Bundestag vereidigt und in die Pflicht genommen und erhielt vom Bundestag seine Befehle Der Bundestag konnte den Oberfeldherrn auch vor ein Kriegsgericht bringen Dem Oberfeldherrn gab der Bundestag einen Stellvertreter zur Seite den Generalleutnant des Bundes Die Verbindung zwischen Bundestag und Oberfeldherr hielt ein dafur jeweils eingesetzter Ausschuss Der Ausschuss als Kriegsrat der Bundestagsmitglieder hatte im Kriegsfall ernste Reibungen mit dem Oberfeldherr ausgelost mutmasst Huber 6 Der Oberfeldherr hatte ein Bundes Hauptquartier einzurichten und einen Generalstab zu bilden Er durfte zwar die militarischen Operationen selbst planen musste aber nach Beginn der Durchfuhrung seine Plane dem Bundestag mitteilen Im Ernstfall hatte der Oberfeldherr zwar die Kommandogewalt uber die Bundestruppen doch die Korpskommandanten der Truppenteile aus den einzelnen Landern bestimmte das Staatsoberhaupt des Einzelstaats 7 Uber ein Ende der Feindseligkeiten konnte der Oberfeldherr selbststandig Abmachungen treffen Ein formeller Waffenstillstand bedurfte allerdings der Zustimmung des Bundestags Wenn das Bundesheer wieder demobilisiert wurde endete auch das Amt des Oberfeldherren 8 Anwendungsfalle und Diskussionen Bearbeiten nbsp Bundesfeldherr im Schleswig Holsteinischen Krieg Friedrich von Wrangel aus PreussenIm Fruhjahr 1848 bildete sich eine nationaldeutsche Provisorische Regierung in Schleswig und Holstein Der Deutsche Bund bzw das Deutsche Reich der Revolutionszeit fuhrte einen Bundeskrieg gegen Danemark wie auch mehrere Einzelstaaten einschliesslich Preussens Bundesfeldherr wurde der preussische General Friedrich von Wrangel Die Frankfurter Nationalversammlung das gesamtdeutsche Parlament schatzte die Erhebung in Schleswig Holstein als nationale Angelegenheit ein und sah die letztendliche Entscheidungsgewalt bei sich 9 In den Jahren nach 1850 als Preussen mit Osterreich zusammenarbeiten musste wurde mehrmals uber die Ernennung eines Bundesfeldherrn gesprochen So wollte Osterreich im Vorfeld des Krimkrieges das Bundesheer mobilisieren und einen Bundesfeldherrn ernannt sehen Der preussische Bundestagsabgeordnete Bismarck aber bewirkte eine Mehrheit im Bundestag gegen die Mobilisierung 10 Im Jahr 1859 kam es zum Italienischen oder Sardinischen Krieg Sardinien Piemont befand sich mit franzosischer Unterstutzung im Krieg gegen Osterreich mit dem Ziel Norditalien von osterreichischer Herrschaft zu befreien Daher verlangte Osterreich abermals die Mobilisierung des Bundesheers und die Ernennung eines Bundesfeldherren Der Krieg in den norditalienischen Gebieten Osterreichs sei auch eine Bedrohung fur das Bundesgebiet Preussen verweigerte sich dem Es wollte eine Niederlage Osterreichs abwarten und dann erst mit der Bundesarmee und einem preussischen Bundesfeldherrn die Lage fur Osterreich retten Das fuhrte kurzfristig zwar zu grossem Unmut in der deutschen Bevolkerung uber Preussen sollte aber eine Augenhohe Preussens mit Osterreich herstellen Schliesslich wollte Osterreich Preussen den Oberbefehl fur das gesamte Bundesheer zugestehen Bundesfeldherr ware Wilhelm geworden der preussische Prinzregent und spatere Deutsche Kaiser der damals fur seinen erkrankten Bruder regierte Doch dadurch ware der preussische Oberbefehl unter den Bundestag gestellt worden Preussen verlangte eine Zweiteilung des Oberbefehls Die norddeutschen Bundestruppen seien Preussen zu unterstellen und zwar ohne weitere Bundesweisungen und Bedingungen Osterreich solle den Oberbefehl uber die suddeutschen Bundestruppen erhalten 11 Eine solche Spaltung des Oberbefehls hatte aber nach osterreichischer Ansicht zu einer Spaltung des Bundes fuhren konnen Die Entscheidung daruber wurde dem Bundestag abgenommen Osterreich und Frankreich schlossen plotzlich einen Waffenstillstand Osterreich kam aus dem Krieg mit einem gewaltigen militarischen Ansehensverlust Preussen aber mit einem politischen weil es mit seinen Verzogerungen die deutsche Sache verraten habe 12 Nach dem Krieg setzten wieder Verhandlungen zu einer Bundesreform ein Preussen schlug am 4 Januar 1860 vor das Bundesheer zu teilen Im Kriegsfall sollten die norddeutschen Truppen der preussischen die suddeutschen der osterreichischen Armee zugeordnet werden Damit ware das Amt eines Bundesfeldherrn uberflussig geworden Die ubrigen Staaten lehnten eine solche Teilung allerdings ab 13 Im Bundesreformplan von 1866 schlug Preussen vor in einem kleindeutschen Bundesstaat zwei Bundesoberfeldherren einzufuhren den preussischen Konig im Norden und den bayerischen im Suden Am 14 Juni 1866 beschloss der Bundestag dass das Bundesheer gegen das abtrunnige Preussen und dessen Verbundete zu mobilisieren war Die Wahl eines Bundesfeldherrn wurde aber noch aufgeschoben trotz eines osterreichischen Antrags dazu 14 Schliesslich ernannte der Bundestag Prinz Karl von Bayern zum Bundesfeldherrn fur einige Bundeskorps Die osterreichischen Kontingente aber einschliesslich des sachsischen wurden dem osterreichischen Feldzeugmeister Ludwig von Benedek unterstellt Beispielsweise die hannoverschen Truppen kamen nicht mehr unter Karls Oberbefehl weil sie schon am 29 Juni kapitulierten 15 Im Unvermogen rasch einen Bundesfeldherrn einzusetzen und ihm das gesamte Bundesheer fur eine einheitliche Kriegsfuhrung zu unterstellen zeigten sich zum Schluss noch einmal die grundsatzliche Schwache der Bundeskriegsverfassung Norddeutscher Bund und Deutscher Bund Reich Bearbeiten nbsp Wilhelm I von Preussen seit 1867 Oberbefehlshaber als Bundesfeldherr bzw seit April 1871 als Kaiser Nach dem Sieg uber Osterreich im Juli 1866 grundeten die norddeutschen Staaten den Norddeutschen Bund Der preussische Ministerprasident Otto von Bismarck wollte dass dieser Bundesstaat der Form nach mehr wie ein Staatenbund aussah 16 Der preussische Konig wurde daher in der Norddeutschen Bundesverfassung vom 1 Juli 1867 nicht zum Kaiser sondern hatte das Prasidium des Bundes inne Ausserdem wurde der Konig nicht einfach Oberbefehlshaber der Streitkrafte genannt Stattdessen erscheint in der Verfassung ein Bundesfeldherr der fur die Kriegstuchtigkeit des Bundesheer verantwortlich war Art 63 Abs 1 machte deutlich wer dieser Bundesfeldherr war Die gesammte Landmacht des Bundes wird ein einheitliches Heer bilden welches in Krieg und Frieden unter dem Befehle Seiner Majestat des Konigs von Preussen als Bundesfeldherrn steht Der Sinn darin einen Bundesfeldherr einzufuhren lag zunachst darin die starke Stellung des Bundesprasidiums etwas zu verschleiern Die formelle Trennung bedeutete aber noch etwas anderes Die Handlungen des Bundesprasidiums bedurften der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers Art 17 NBV nicht aber die Kommandoakte des Bundesfeldherrn laut Art 63 Diese Trennung fuhrte eine preussische Tradition fort Sie erschwerte aber die parlamentarische Kontrolle 17 Zudem wurden die nichtpreussischen Staaten auf diese Weise in militarischer Hinsicht mediatisiert Ihre Heere wurden dem preussischen Konig unterstellt In den ubrigen Angelegenheiten hingegen wurde auch Preussen den neuen Bundesorganen unterstellt Die Formulierung der Konig von Preussen als Bundesfeldherr wurde bereits am 7 Februar 1867 in der Militarkonvention zwischen Preussen und Sachsen verwendet Grundlage dafur war der schon vorliegende Verfassungsentwurf 18 In den Schutz und Trutzbundnissen des Jahres 1866 mit den suddeutschen Staaten taucht die Bezeichnung Oberbefehl auf Im Kriegsfall gehe der Oberbefehl vom badischen bayerischen bzw wurttembergischen Fursten auf den Konig von Preussen uber In der Verfassung des Deutschen Bundes vom 1 Januar 1871 wurde das Konstrukt mit dem Bundesfeldherrn beibehalten obwohl darin der Konig von Preussen bereits den Kaisertitel erhielt Erst aus der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16 April 1871 ist der Bundesfeldherr getilgt Seitdem lautete Art 63 Abs 1 Die gesammte Landmacht des Reichs wird ein einheitliches Heer bilden welches in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers steht Auch an anderen Stellen wurde der Bundesfeldherr durch den Kaiser ersetzt Damit war die Trennung von Bundesprasidium und Bundesfeldherrn formell aufgehoben Dennoch blieb dem Kaiser der verantwortungsfreie Kommandobereich Im Zweifel ob eine Anordnung der gegenzeichnungspflichtigen Militarverwaltung oder dem Kommandobereich zuzurechnen war ging man vom letzteren aus 19 Siehe auch BearbeitenReichsarmee des Heiligen Romischen Reiches Bundeskriegsverfassung des Deutschen Bundes Deutscher Kaiser des Deutschen Kaiserreichs OberbefehlshaberBelege Bearbeiten Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 485 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Berlin Springer 2006 S 113 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Berlin Springer 2006 S 117 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart 1967 S 612 613 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 648 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 612 613 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart 1967 S 613 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart 1967 S 612 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 672 673 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 245 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 262 263 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 263 264 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 400 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 541 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 559 560 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Berlin Springer 2006 S 196 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 1003 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Berlin Springer 2006 S 1155 1159 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 1002 1004 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesfeldherr amp oldid 210589007