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Dieser Artikel behandelt eine bundesstaatliche Verfassung die 1871 die Verfassung des Norddeutschen Bundes abloste Zur Bundesverfassung des Deutschen Bundes von 1815 siehe Bundesrecht Deutscher Bund Die Verfassung des Deutschen Bundes oder Novemberverfassung war die Verfassung des deutschen Nationalstaates zu Beginn des Jahres 1871 Es handelte sich um eine uberarbeitete Fassung der Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867 sie ist nicht zu verwechseln mit den Bundesgrundgesetzen des Deutschen Bundes dem Staatenbund der 1815 gegrundet worden war Erste Seite im Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes vom 27 Januar 1871 Kaiser Wilhelm verordnet Neuwahlen zum Reichstag In diese Verfassung des Deutschen Bundes wurden Bestimmungen aufgenommen die der Norddeutsche Bund mit beitretenden suddeutschen Staaten vereinbart hatte mit Baden und Hessen Darmstadt aber noch nicht Bayern und Wurttemberg Die Verfassung erschien am 31 Dezember 1870 im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes und trat am 1 Januar 1871 in Kraft Bereits am 16 April wurde sie durch eine neu redigierte Reichsverfassung abgelost die dann bis zum Ende des Kaiserreichs 1918 galt Zu unterscheiden sind Die Verfassung des Norddeutschen Bundes Norddeutsche Bundesverfassung NBV vom 16 April 1867 Sie trat am 1 Juli 1867 in Kraft und grundete damit den neuen Bundesstaat Die Verfassung des Deutschen Bundes als ein Text der zuerst einem der Novembervertrage beilag und zwar der Vereinbarung zwischen dem Norddeutschen Bund sowie Hessen Darmstadt und Baden Die Verfassung des Deutschen Bundes Deutsche Bundesverfassung DBV als derjenige Verfassungstext der unter dem 31 Dezember 1870 im Bundesgesetzblatt steht Die Verfassung selbst gibt dem Bundesstaat trotz ihres Titels bereits den Namen Deutsches Reich In Kraft trat sie am darauf folgenden Tag Sie wird auch Novemberverfassung genannt 1 Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16 April 1871 Sie ist normalerweise gemeint wenn von der Bismarckschen Reichsverfassung BRV oder RV die Rede ist Das beschriebene politische System blieb in allen vier Texten bzw drei Verfassungen dasselbe Geandert wurden vor allem Bezeichnungen sowie Bestimmungen mit Bezug auf die Beitritte der Sudstaaten wie die Zahl der Stimmen im Bundesrat Dies war allerdings sehr inkonsequent durchgefuhrt worden so dass der Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber die Verfassung vom 1 Januar 1871 ein Monstrum 2 nannte Die Verfassung stellt einen Schritt im Ubergang vom Norddeutschen Bund zum Deutschen Kaiserreich dar Bei den entsprechenden Schritten wurde kein neuer Staat gegrundet sondern die Aufnahme suddeutscher Staaten in den Norddeutschen Bund geregelt So einen Beitritt hatte schon die Verfassung von 1867 vorgesehen Von dauerhafter Bedeutung war Artikel 80 der Verfassung vom 1 Januar 1871 Er zahlte die norddeutschen Bundesgesetze auf die auch in den neuen Gliedstaaten im Suden gelten sollten Diese Regelung blieb in Kraft auch wenn der Artikel nicht in die Verfassung vom 16 April ubernommen wurde Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 1 1 Novembervertrage 1 2 Parlamentarische Zustimmung 1 3 Kaiser und Reich 2 Inhalt 3 Anderungen in der Bismarckschen Reichsverfassung 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 BelegeEntstehung BearbeitenNovembervertrage Bearbeiten Hauptartikel Novembervertrage nbsp Bundeskanzler Otto von Bismarck wollte den kleindeutschen Nationalstaat musste dabei aber Rucksicht auf die Wunsche der suddeutschen Staaten nehmen um beiden Seiten eine Gesichtswahrung zu ermoglichen Die Novembervertrage sprechen daher von Grundung statt von Beitritt Seit dem 1 Juli 1867 galt die Verfassung des Norddeutschen Bundes Sie sah in Art 79 Satz 2 vor Der Eintritt der Suddeutschen Staaten oder eines derselben in den Bund erfolgt auf den Vorschlag des Bundesprasidiums im Wege der Bundesgesetzgebung Im Herbst 1870 vereinbarten der Norddeutsche Bund und die suddeutschen Staaten Bayern Wurttemberg Baden und Hessen Darmstadt diesen Eintritt Beitritt Allerdings gab es Uneinigkeit der suddeutschen Staaten uber die Bedingungen des Beitritts Teilweise versuchten sie Ausnahmeregelungen fur sich zu erstreiten Reservatrechte Darum kam es zu mehreren Novembervertragen statt eines gemeinsamen Dokuments zum Beitritt in den Norddeutschen Bund 3 Baden war zu einem blossen Beitritt bereit etwa anlasslich der Interpellation Lasker im Februar 1870 wahrend die ubrigen Sudstaaten lieber eine Neugrundung sahen Bundeskanzler Otto von Bismarck ist aus politischen Grunden auf diese Befindlichkeiten eingegangen so dass die Novembervertrage tatsachlich von einer Neugrundung bzw Grundung eines Deutschen Bundes sprachen Jedoch konnte es verfassungsrechtlich nur um einen Beitritt gehen da die Norddeutsche Bundesverfassung eine Selbstauflosung gar nicht vorsah Michael Kotulla Anders als die Grundung des Norddeutschen Bundes war diejenige des Deutschen Bundes bzw Reiches somit keine Neuschopfung sondern nur eine Reform des Norddeutschen Bundes 4 Ein mit Verfassung des Deutschen Bundes uberschriebener Anhang gehorte zum badisch hessischen Vertrag also zu demjenigen Vertrag den der Norddeutsche Bund mit Baden und Hessen Darmstadt am 15 November 1870 unterzeichnete Der Vertrag sah ferner einige Ubergangsregeln vor zum Beispiel gingen die Steuereinnahmen fur das Heer vor dem 1 Januar 1872 noch in die Kassen von Baden und Hessen 5 Im Vertrag mit Bayern 23 November hiess es in Artikel 1 Die Staaten des Norddeutschen Bundes und das Konigreich Bayern schliessen einen ewigen Bund welchem das Grossherzogthum Baden und das Grossherzogthum Hessen fur dessen sudlich vom Main belegenes Staatsgebiet schon beigetreten sind und zu welchem der Beitritt des Konigreichs Wurttemberg in Aussicht steht Dieser Bund heisst der Deutsche Bund Im Weiteren legte der Vertrag aber keinen neuen Verfassungstext vor und verwies auch nicht auf den Text aus dem badisch hessischen Vertrag Erstaunlicherweise so Kotulla bestimmte der Vertrag die norddeutsche Bundesverfassung als Grundlage und beschrieb dann die vorzunehmenden Verfassungsanderungen Die 26 zu andernden Paragraphen entsprachen inhaltlich aber fast alle dem Text aus dem badisch hessischen Vertrag Hinzu kamen unter anderem Reservatrechte fur Bayern Der Vertrag machte den Anschein als wenn Bayern mit dem Norddeutschen Bund ohne die ubrigen Staaten eine Gesamtrevision der Verfassung vorgenommen hatte Damit gonnte Bismarck es Bayern sich ein letztes Mal als suddeutsche Fuhrungsmacht darzustellen 6 Der Vertrag mit Wurttemberg 25 November wiederum war ein eigentlicher Beitrittsvertrag Wurttemberg schloss sich damit der Verfassung aus dem badisch hessischen Vertrag ausdrucklich an Zudem regelte der Vertrag die Folgen fur Wurttemberg wie die Anzahl der wurttembergischen Bundesratsstimmen und die Sonderregelung fur Post und Telegraphie wie sie auch Bayern genoss 7 Parlamentarische Zustimmung Bearbeiten Allerdings mussten diese drei Vertrage sowie einige zusatzliche Protokolle und Konventionen noch ratifiziert werden Im Norddeutschen Bund ging es um Anderungen der Verfassung Dem badisch hessischen Vertrag und dem bayerischen Vertrag stimmte der Bundesrat am 9 Dezember zu der Reichstag am 10 Zwar wurden die Verfassungen der Sudstaaten nicht im Wortlaut verandert doch durch den Beitritt verloren die Sudstaaten wichtige Kompetenzen Die Gesetzgebungsorgane der Sudstaaten mussten also ebenfalls zustimmen Die Parlamente in Baden Hessen und Wurttemberg nahmen die Vertrage noch im Dezember an In Bayern hingegen wurde die Zustimmung erst am 30 Januar 1871 verkundet Dabei verfugte der bayerische Konig dass die Ratifikation ruckwirkend zum Jahresbeginn in Kraft trat Zwar hing Bayerns Zugehorigkeit zum deutschen Bundesstaat zunachst in der Schwebe doch auch sein Beitritt erfolgte rechtswirksam zum 1 Januar 1871 8 Kaiser und Reich Bearbeiten Hauptartikel Deutscher Kaiser nbsp Karte des Deutschen Bundes 1871 der laut Praambel den Namen Deutsches Reich fuhrte Wurttembergs Beitritt konnte in der Kurze der Zeit nicht mehr im Bundesgesetzblatt berucksichtigt werden war zum 1 Januar 1871 aber bereits erfolgt Bayern trat erst ruckwirkend zum 1 Januar bei Die Bezeichnungen Bund und Bundesprasidium legten folgende Vorstellung nahe so Ernst Rudolf Huber Der Konig von Preussen hatte die Funktionen der obersten Bundesexekutive inne Die Einzelstaaten schienen preussischer Gewalt unterworfen zu sein Das konnte die Gefuhle der Sudstaaten verletzen vor allem Bayerns Anders sah es aus wenn von einem Reich und einem Kaiser die Rede war Die Prasidialbefugnisse fur den preussischen Konig erschienen dann als Reichsbefugnisse Den Gefuhlen der Sudstaaten bzw derer Fursten wurde ausserdem durch den Kaiserbrief Rechnung getragen Darin forderte der bayerische Konig im Namen seiner Mitfursten den preussischen Konig dazu auf den Titel des Kaisers anzunehmen 9 Der Ausdruck Reich war damals in verschiedenen politischen Lagern und bei beiden grossen Konfessionen popular Im Sinne des Historismus schlug der Ausdruck eine Brucke in die Vergangenheit Die Nationalliberalen forderten den Ausdruck als Zeichen der Einheit wahrend die bayerischen Patrioten im Gegenteil im Reich die Tradition der deutschen Libertat des Reichspartikularismus der Selbststandigkeit der Einzelstaaten sahen Fur die Liberalen und die demokratische Linke waren Kaiser und Reich eine nachtragliche Rechtfertigung auch der grossen burgerlichen Revolutionen und der in ihr gescheiterten Reichsverfassung von 1849 Huber 10 Durch Zugestandnisse an solche Gefuhle wollte Bismarck den Suddeutschen die Zustimmung durch die Novembervertrage erleichtern Bismarck selbst ging es schon Anfang 1870 bei seinem Kaiserplan nuchtern um eine Festigung der Einheit Fur die begeisterte Kaisertumelei mancher Fursten und auch des preussischen Kronprinzen hatte er nur Spott ubrig 11 Am 9 Dezember 1870 nahm der Reichstag des Norddeutschen Bundes den Verfassungstext und einige Bestimmungen der Novembervertrage an Noch am selben Tag folgte der Bundesrat Der Bundesrat wiederum im Einvernehmen mit den suddeutschen Regierungen beschloss die Anderung der Eingangsformel und des Artikels 11 um die Bezeichnungen Kaiser und Reich einzufuhren Am 10 Dezember stimmte der Reichstag dem zu bei nur sechs Gegenstimmen Am 18 Dezember bat eine Deputation des Reichstags den preussischen Konig die Kaiserwurde anzunehmen Konig Wilhelm folgte der Bitte sogleich 12 Die Beschlusse von Bundesrat und Reichstag wurden allerdings nicht ordnungsgemass publiziert stattdessen erscheinen sie nur in den Reichstagsprotokollen Das Bundeskanzleramt loste das Problem dadurch dass es im Verfassungstext fur das Bundesgesetzblatt nur die Praambel und Art 11 notdurftig anpasste 13 Es folgte eine Kaiserproklamation am 18 Januar 1871 die auf den Jahrestag der preussischen Konigskronung 1701 gelegt worden war Zu diesem Anlass bestatigten Konig Wilhelm und die anderen Fursten eine Kaiserwurde die der preussische Konig bereits seit 1 Januar 1871 durch die neue Verfassung besass Kotulla Festzuhalten bleibt indes der Symbolcharakter dieses Aktes der zwar im Bewusstsein der Offentlichkeit sicherlich als Geburtsstunde des Reiches galt aber staatsrechtlich bedeutungslos war 14 Inhalt BearbeitenDer amtliche Text der Verfassung des Deutschen Bundes erschien am 31 Dezember 1870 im Bundesgesetzblatt Dabei handelte es sich um den Text des badisch hessischen Vertrages Aufgenommen waren ferner die Begriffe Kaiser und Reich wie Bundesrat und Reichstag es beschlossen hatten Sie standen allerdings nur in der Praambel bzw in Art 11 und noch nicht an den anderen Stellen an denen von Bund Bundesprasidium oder Bundesfeldherr die Rede war Die Praambel der Verfassung lautete Seine Majestat der Konig von Preussen im Namen des Norddeutschen Bundes Seine Konigliche Hoheit der Grossherzog von Baden und Seine Konigliche Hoheit der Grossherzog von Hessen und bei Rhein fur die sudlich des Mains belegenen Theile des Grossherzogthums Hessen schliessen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gultigen Rechtes sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich fuhren und wird nachstehende Verfassung haben Es fehlten die meisten Neuerungen wie sie mit Bayern und Wurttemberg vereinbart worden waren In der Praambel in der Umschreibung des Bundesgebietes Art 1 und bei der Stimmenverteilung im Bundesrat Art 6 tauchen diese beiden Lander nicht auf Wurttemberg hatte die Vertrage aber noch Ende Dezember ratifiziert Zumindest in Hinblick auf dieses Land war die neue Bundesverfassung also bereits veraltet 15 Die meisten Punkte des bayerischen Vertrags waren allerdings mit denen im badisch hessischen Text identisch gewesen Sie erscheinen entsprechend in der Bundesverfassung Der Kompetenzkatalog also die Auflistung dessen woruber der Bund Gesetze erlassen durfte wurde um die Presse und das Vereinswesen erweitert Art 4 Das Bundesprasidium der Kaiser erhielt ein Vetorecht bei bestimmten Gesetzesanderungen Art 5 Abs 2 Die Kompetenzen des Bundesrates wurden gestrafft Art 7 Es wurde klargestellt dass bei Angelegenheiten die nicht alle Gliedstaaten betrafen nur die entsprechenden Stimmen in Bundesrat und Reichstag zahlten Der Bundesrat musste Kriegserklarungen des Kaisers zustimmen Art 11 Abs 2 Der Ubertritt von Landesbeamten in den Bundesdienst wurde geregelt Art 18 Die Bundesexekution wurde entscharft Das Freihafengebiet wurde neu umschrieben Lubeck war dem norddeutschen Handelsgebiet schon 1868 beigetreten Anderungen uber das Zoll und Handelswesen Anderungen uber das Post und Telegraphenwesen Anderungen uber das Konsulatswesen Anderungen uber die Wehrpflicht Die Beitrittsklausel fur die suddeutschen Staaten Art 79 NBV wurde verallgemeinert fur noch nicht bundeszugehorige deutsche Staaten Aufzahlung derjenigen Gesetze des Norddeutschen Bundes die zu einem konkreten Zeitpunkt Gesetze des Deutschen Bundes wurden Art 80 sie galten damit auch in den neuen suddeutschen Gliedstaaten 16 Aus den Norddeutschen wurden die Bundesangehorigen Artt 3 57 59 Anderungen in der Bismarckschen Reichsverfassung Bearbeiten nbsp Reichstagssitzung mit Reichskanzler Bismarck 1874Bundeskanzler Bismarck wies am 1 Februar den Kaiser darauf hin dass die Verfassung redaktionell uberarbeitet werden musse Der neue Reichstag wurde am 3 Marz gewahlt Bismarck legte am 23 Marz direkt nach der Wahl des Reichstagsprasidenten einen Entwurf fur eine Verfassungsanderung vor Die Zentrumspartei versuchte bei dieser Gelegenheit inhaltliche Anderungen durchzusetzen Sie forderte einen Grundrechtskatalog allerdings nur mit solchen Grundrechten die der katholischen Kirche entgegenkamen Die liberalen Fraktionen lehnten den Antrag ab und es kam nur zur von Bismarck und vom Bundesrat gewunschten Neuredaktion 17 Die neue Reichsverfassung die als Bismarcksche Reichsverfassung bekannt wurde trat in der Fassung vom 16 April 1871 am 4 Mai 1871 in Kraft und loste damit die Novemberverfassung ab Sie war nur etwa vier Monate lang gultig gewesen Bei dieser Gelegenheit wurden die meisten Bezeichnungen in der Verfassung an den neuen Staatsnamen und den Kaisertitel angepasst Kaiser Wilhelm wollte dabei besonders konsequent vorgehen und zum Beispiel aus dem Bundesrat einen Reichsrat machen Bismarck aber betonte dass der Name Bundesrat auf die Vertretung der einzelnen Staaten hinweise 18 Aus dem Bundeskanzler wurde ein Reichskanzler mehrere Ausdrucke blieben aber die alten wie Bundesgebiet Das bisherige Bundesheer erschien in der deutschen Bundesverfassung mal als Reichsheer mal als Deutsches Heer in Artikel 62 tauchen sogar beide neuen Bezeichnungen auf Bayern und Wurttemberg erfuhren nun eine Aufnahme in die Praambel und in die Umschreibung des Bundesgebietes Ausserdem erhielten sie ihre Bundesratsstimmen ebenso wurde die Anzahl der Reichstagsabgeordneten angepasst Hinzu kam ein achter Bundesratsausschuss fur Auswartige Angelegenheiten mit Sonderregelungen fur Bayern Sachsen und Wurttemberg anders als im bayerischen Vertrag jedoch auch mit Vertretern weiterer Staaten Auch weitere Ausnahmeregelungen fur einzelne Sudstaaten gelangten in die Verfassung 19 Es gab allerdings weiterhin Verfassungsrecht das nicht in der Verfassungsurkunde stand Dabei handelt es sich unter anderem um die Regelungen zu Elsass Lothringen sowie um die Bestimmungen aus den Schlussprotokollen zu den drei eigentlichen Novembervertragen sowie aus dem bayerischen Vertrag sowie der Militarkonvention mit Wurttemberg Diese Bestimmungen betrafen Reservatrechte die die einzelne Staaten fur sich ausgehandelt hatten Sie waren dennoch geltendes Verfassungsrecht Ebenso hatte ein Artikel der Novemberverfassung bleibenden Verfassungsrang Artikel 80 mit seiner Auflistung der norddeutschen Bundesgesetze die zu Reichsgesetzen wurden Hinzu kamen Regelungen aus dem bayerischen und dem wurttembergischen Vertrag derentwegen bestimmte Bundesgesetze in diesen inkorporierten Staaten nicht angewandt wurden 20 Siehe auch BearbeitenBundesgesetzblatt des Deutschen BundesWeblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Verfassung des Norddeutschen Bundes Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Verfassung des Deutschen Bundes 1870 Quellen und Volltexte Verfassungstext in den ReichstagsprotokollenBelege Bearbeiten So bei Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 747 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 757 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Springer Berlin u a 2006 S 231 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Springer Berlin 2006 S 231 246 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Springer Berlin 2006 S 231 232 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Springer Berlin 2006 S 232 233 236 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Springer Berlin 2006 S 240 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Springer Berlin 2006 S 244 245 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 741 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 767 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 738 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 746 747 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 757 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Springer Berlin 2006 S 243 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Springer Berlin 2006 S 247 248 Nach Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Springer Berlin 2006 S 248 249 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 758 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 757 f Nach Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Springer Berlin 2006 S 250 251 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 759 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassung des Deutschen Bundes amp oldid 230564873