www.wikidata.de-de.nina.az
Bei der Kriegserklarung handelte es sich nach klassischem Volkerrecht um eine einseitige formlose Willenserklarung an die gegnerische Kriegspartei die den Eintritt des Kriegszustandes ankundigt US Prasident Franklin D Roosevelt unterschreibt am 11 Dezember 1941 die Kriegserklarung an das Deutsche Reich Eine Kriegserklarung wurde einem Staat von einem anderen vor Aufnahme der Feindseligkeiten zugestellt wenn letzterer seine Interessen bedroht oder seine Existenz gefahrdet sah und keine diplomatische Losung in Aussicht stand Auch durch seine Bundnisverpflichtungen konnte sich ein Staat gezwungen sehen eine Kriegserklarung gegen einen anderen auszusprechen Da mit der Kriegserklarung die diplomatischen Mittel als ausgeschopft anzusehen sind brechen die Kontrahenten ublicherweise die diplomatischen Beziehungen mehr oder weniger abrupt ab Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Volkerrechtliches Verfahren 3 Innerstaatliches Verfahren 3 1 Deutschland 3 2 Osterreich 3 3 Frankreich 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenEine Kriegserklarung ist eine Staatsaktion die teilweise an bestimmte Formen gebunden war In der romischen Konigszeit 1 und im republikanischen Rom wachte ein eigenes Priesterkollegium die Fetialen daruber dass nicht durch ordnungswidrig gefuhrte Kriege gottliches Recht verletzt wurde Um die vorgeschriebene Form der Kriegserklarung zu wahren war dem Kriegsgegner ein Ultimatum zu stellen das von vier Priestern an der Landesgrenze am Eingangstor und auf dem Marktplatz der Residenzstadt des feindlichen Machthabers in feierlicher Weise kundzumachen war Durch den Anschlag des Ultimatums wurde eine mehrwochige Frist in Gang gesetzt innerhalb der die strittige Angelegenheit auf friedliche Weise beigelegt werden konnte Wurde das Ultimatum nicht erfullt erhoben die Fetialen feierlichen Protest und kehrten in ihre Heimat zuruck Hierauf wurde der Krieg endgultig beschlossen Nach der Beschlussfassung begaben sich die Fetialen wieder an die feindliche Grenze um den Krieg unter den vorgeschriebenen geheiligten Zeremonien zu erklaren Unter der Ausrufung des Spruchs Bellum indico facioque Krieg erklare und unternehme ich schleuderten die Fetialen die Hasta fetialis eine blutige an der Spitze versengte oder mit Eisen beschlagene Lanze uber die Grenze ins feindliche Land 2 Diese feierliche Form der romischen Kriegserklarung hielt sich bis in die Kaiserzeit Roms Spater ubernahmen Abgesandte des Feldherrn die eigentliche Kriegserklarung aber der symbolische Akt des Schleuderns das notwendige Erfordernis eines rechtsgultigen Krieges blieb weiter den Priestern vorbehalten Als die Romer den Krieg in immer fernere Lander trugen warfen nunmehr die Fetialen in der Heimat ihren Speer uber eine Saule welche die Grenze des zu okkupierenden Landes symbolisierte Mit dem Zuruckdrangen des Einflusses der Priesterschaft verlor diese Zeremonie immer mehr an Bedeutung sodass sie schliesslich ganz ausser Ubung geriet 3 Die offizielle Kriegserklarung blieb jedoch nach dem romischen Recht stets notwendig Staats Feinde sind diejenigen die uns oder denen wir von Staats wegen den Krieg erklart haben die ubrigen sind Wegelagerer oder Rauber 4 Im Mittelalter gehorte die Kriegserklarung zur ritterlichen Kriegsfuhrung aber sie war nicht mehr an bestimmte Formen gebunden Ein Furst der einen Krieg begann teilte seinem Gegner die Grunde mit die ihn zu diesem Schritt bewogen Idealtypisch erfolgte die Mitteilung durch einen Herold der als Uberbringer von Kriegserklarungen oder anderen gegnerischen Mitteilungen diplomatische Immunitat genoss 5 Die Kriegserklarung im Zeitalter des Dreissigjahrigen Krieges war ein an die Offentlichkeit gerichtetes Pamphlet das entsprechend weit gestreut wurde Die Erklarung mit der Gustav Adolf von Schweden im Juli 1630 seine Intervention in den Dreissigjahrigen Krieg ankundigte wurde in funf Sprachen und 23 Auflagen verbreitet Im preussisch osterreichischen Krieg von 1866 sprachen weder Preussen noch Osterreich offiziell Kriegserklarungen aus Stattdessen tauschten preussische und osterreichische Parlamentare am 19 bzw 21 Juni Notifikationen aus aus denen hervorging dass sich beide Staaten nun im Kriegszustand befanden Der Deutsch Franzosische Krieg von 1870 wurde durch die Kriegserklarung Kaiser Napoleons III vom 19 Juli 1870 eingeleitet Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits grosse Teile der deutschen Truppen mobilgemacht In Bayern hatte die Mobilisierung der Truppen bereits am 15 Juli in Preussen einen Tag spater am 16 des Monats begonnen Die eigentlichen Kampfhandlungen begannen mit einem franzosischen Vorstoss auf deutsches Territorium am 2 August 1870 somit zwei Wochen nach der Kriegserklarung Dennoch traf der Aufmarsch der deutschen Truppen die franzosische Armee zum Teil unvorbereitet Einer der Grunde dafur dass der Krieg fur Frankreich in einem Desaster endete war vermutlich auch die verfruhte Kriegserklarung zu der sich Napoleon durch das provokante Verhalten Bismarcks hatte verleiten lassen Der Erste Weltkrieg begann mit der Kriegserklarung Osterreich Ungarns an Serbien am 28 Juli 1914 Dieser Erklarung war am 23 Juli ein Ultimatum vorausgegangen in dem die osterreichische Regierung wegen der Ermordung des Thronfolgers Erzherzog Franz Ferdinand von den Serben die Durchfuhrung einer gerichtlichen Untersuchung unter Mitwirkung von osterreichischen Amtsorganen einforderte Die nach dem Verstreichen des Ultimatums an Serbien gerichtete Kriegserklarung liess ein kompliziertes Bundnissystem in Kraft treten Am 31 Juli 1914 begannen Osterreich Ungarn und Russland mit der Generalmobilmachung Deutschland erklarte am 1 August 1914 Russland und am 3 August 1914 Frankreich den Krieg und drang mit seinen Truppen in das neutrale Belgien ein Am folgenden Tag kam es zur Kriegserklarung Grossbritanniens an Deutschland Die osterreichisch ungarische Kriegserklarung gegenuber Russland erfolgte am 6 August 1914 Montenegro hatte bereits einen Tag vorher Osterreich Ungarn den Krieg erklart Am 11 August erklarte Frankreich und am Tag darauf Grossbritannien Osterreich Ungarn den Krieg weitere Staaten folgten Italien berief sich auf die Satzung des Dreibundvertrags wonach es nur einem Defensivbundnis angehore und blieb vorerst neutral 6 Seit dem Briand Kellogg Pakt von 1928 den bis Ende 1929 bereits 51 Staaten unterzeichnet hatten ist Krieg volkerrechtlich geachtet sodass formliche Kriegserklarungen immer weniger vorkommen Im modernen Volkerrecht ist jede Partei eines Krieges vielmehr bemuht den Konfliktbeginn der anderen Partei zuzuschieben den Beginn der Feindseligkeiten als Praventivschlag zum Schutz vor einer drohenden Aggression darzustellen oder ubergeordnete Gesichtspunkte wie die Friedenserhaltung den Schutz vor Massenvernichtungswaffen oder die Menschenrechte als Rechtfertigung heranzuziehen Im Zweiten Weltkrieg wurde der Krieg oft nur dann erklart wenn Kriegshandlungen nicht unmittelbar folgten Das war zum Beispiel im September 1939 der Fall als nach dem deutschen Uberfall auf Polen dessen Verbundete Frankreich und Grossbritannien dem Deutschen Reich den Krieg erklarten sogenannter Sitzkrieg oder Drole de Guerre Die Kriegserklarung Deutschlands an die Vereinigten Staaten erfolgte 1941 obwohl die USA schon langere Zeit zu Gunsten des Kriegsgegners Grossbritannien logistische und aufklarende Unterstutzung geleistet hatten ohne dass danach offene Kriegshandlungen gefolgt waren Am Ende des Zweiten Weltkrieges erklarten auch fast alle lateinamerikanischen Staaten Deutschland den Krieg ohne dass direkte Kriegshandlungen folgten Seit dem Genfer Abkommen von 1949 werden im Hinblick auf die Anwendbarkeit des humanitaren Volkerrechts im Kriegsfall formelle Kriegserklarungen vermieden 7 Volkerrechtliches Verfahren BearbeitenZum Verfahren einer Kriegserklarung muss das innerstaatliche Verfahren welches durch die innere Struktur des Staates geregelt oder festgeschrieben ist von dem volkerrechtlichen getrennt gesehen werden Mit der Kriegserklarung ist eine volkerrechtlich bindende Erklarung nach aussen d h an andere Volkerrechtssubjekte gerichtete Mitteilung gemeint die die Erklarung des Kriegszustandes zwischen den beteiligten Staaten zum Gegenstand hat Fur die Form der Kriegserklarung ist das Haager Abkommen der Haager Friedenskonferenzen bindend Artikel 1 Die Vertragsmachte erkennen an dass die Feindseligkeiten unter ihnen nicht beginnen durfen ohne eine vorausgehende unzweideutige Benachrichtigung die entweder die Form einer mit Grunden versehenen Kriegserklarung oder die eines Ultimatums mit bedingter Kriegserklarung haben muss Artikel 2 Der Kriegszustand ist den neutralen Machten unverzuglich anzuzeigen und wird fur sie erst nach Eingang einer Anzeige wirksam die auch auf telegraphischem Wege erfolgen kann Jedoch konnen sich die neutralen Machte auf das Ausbleiben der Anzeige nicht berufen wenn unzweifelhaft feststeht dass sie den Kriegszustand tatsachlich gekannt haben Artikel 3 Der Artikel 1 dieses Abkommens wird wirksam im Falle eines Krieges zwischen zwei oder mehreren Vertragsmachten Der Artikel 2 ist verbindlich in den Beziehungen einer kriegfuhrenden Vertragsmacht und den neutralen Machten die gleichfalls Vertragsmachte sind III Haager Abkommen vom 18 Oktober 1907 8 Daraus ergibt sich dass fur die Aufnahme staatlicher Gewaltmassnahmen die Kriegserklarung nicht zwingend notwendig ist Die Kriegserklarung muss also nicht vor dem Ausbruch des Krieges abgegeben werden um diesen zu legitimieren sondern die Kriegserklarung stellt den bewaffneten Konflikt sofern er bereits vor der Erklarung ausgebrochen ist auf eine juristisch unzweideutige Grundlage Demnach ist der Konflikt erst dann als ein Krieg zu betrachten wenn zumindest eine der beiden kriegsfuhrenden Parteien diesen zu einem Krieg erklart hat und erst ab diesem Zeitpunkt ist das Verhaltnis feindlich Dazu muss dieser unzweideutig der anderen Seite mit Angabe des Casus Belli erklart oder in Form eines Ultimatums angezeigt werden Ebenfalls muss allen neutralen Signaturstaaten des Haager Abkommens der Kriegszustand angezeigt werden Allerdings sieht hier das Haager Abkommen neben der juristischen Kriegserklarung auch eine faktische vor Eine Karenzzeit zwischen Kriegserklarung und Ausbruch des Krieges sieht das Abkommen nicht vor Ebenso ist eine Kriegserklarung gegenuber naturlichen Personen nicht vorgesehen wie etwa die Kriegserklarung gegen Napoleon durch die Alliierten bei seiner Herrschaft der Hundert Tage Daher ist die Kriegserklarung eigentlich irrelevant zur Klarung der Kriegsschuldfrage Die Kriegserklarung wird daher haufig vermieden und der Krieg mit einem Euphemismus verbramt weil die Beendigung eines Krieges nur durch einen Friedensvertrag moglich wird was andere Losungsmoglichkeiten schwierig macht Daher entwickeln sich viele Kriege aus der Neigung des Krieges zum Extrem ohne dass der Krieg im juristischen Sinne dazu erklart worden ist Innerstaatliches Verfahren BearbeitenDeutschland Bearbeiten Da der Angriffskrieg nach Art 26 Grundgesetz ausgeschlossen ist kommt die Feststellung des Kriegszustandes bzw des Verteidigungsfalles nach Art 115a GG wenn sie nach aussen als Benachrichtigung gestellt wird einer Kriegserklarung im Sinnes des Volkerrechtes gleich Zum Verfahren siehe Verteidigungsfall Deutschland Osterreich Bearbeiten In Osterreich ist gemass Art 38 B VG die Bundesversammlung fur Kriegserklarungen zustandig Diese sind gemass Art 40 Abs 2 B VG vom Bundeskanzler amtlich kundzumachen Weitere Regelungen dazu existieren nicht es wurde auch seitens Osterreichs seit Bestehen des Bundes Verfassungsgesetzes kein Krieg erklart Frankreich Bearbeiten Das Initiativrecht zur Kriegserklarung hat nur der Staatsprasident Frankreichs der auch Oberbefehlshaber der Truppen ist Nach Art 35 der franzosischen Verfassung muss das Parlament der Kriegserklarung jedoch zustimmen damit diese wirksam wird 9 10 Siehe auch BearbeitenKriegserklarung der Vereinigten Staaten an das Vereinigte Konigreich 1812 Kriegserklarung Deutschlands und Italiens an die Vereinigten Staaten Kriegserklarung Italiens an Frankreich und Grossbritannien Kriegserklarung Japans an die USA und Grossbritannien Kriegserklarung Ungarns an die SowjetunionSiehe auch Kriegfuhrende Staaten im Zweiten Weltkrieg mit einer chronologischen Ubersicht welche Staaten anderen den Krieg erklartenLiteratur BearbeitenAndreas Zack Studien zum Romischen Volkerrecht Kriegserklarung Kriegsbeschluss Beeidung und Ratifikation zwischenstaatlicher Vertrage internationale Freundschaft und Feindschaft wahrend der romischen Republik bis zum Beginn des Prinzipats Duehrkohp amp Radicke Gottingen 2001 ISBN 3 89744 139 X Gottinger Forum fur Altertumswissenschaft Beihefte Geschichte 5 Zugleich Koln Univ Diss 1999 Anuschka Tischer Kriegserklarung In Friedrich Jaeger Hrsg Enzyklopadie der Neuzeit Metzler Stuttgart Weimar 2005 ff ISBN 3 476 01935 7 PDF 152 kB Weblinks Bearbeiten Wikisource Erklarung des Kriegszustandes des Deutschen Kaiserreiches Quellen und Volltexte Wiktionary Kriegserklarung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wortlaut der Kriegserklarung der USA an Deutschland 1941 Einzelnachweise Bearbeiten Der romische Historiker Titus Livius schildert in seinem Geschichtswerk Ab urbe condita 1 32 die Einzelheiten der Einfuhrung des Rituals der Kriegserklarung durch den Konig Ancus Marcius und fuhrt das Priesterkollegium der Fetialen auf das alte Volk der Aquikoler zuruck Eduard von Peucker Das deutsche Kriegswesen der Urzeiten Als Quelle wird auf S 137 der romische Geschichtsschreiber Titus Livius zitiert Kriegserklarungen und Kriegsanfange Feuilleton erschienen in den Innsbrucker Nachrichten am 16 Oktober 1912 Pandekten 10 16 18 Hostes hi sunt qui nobis aut quibus nos publice bellum decrevimus ceteri latrones aut praedones sunt Anuschka Tischer Offizielle Kriegsbegrundungen in der fruheren Neuzeit Herrschaft und soziale Systeme in der fruhen Neuzeit Band 12 S 31 Diese Aufstellung ist dem Osterreich Lexikon AEIOU entnommen Stichwort Weltkrieg Erster Annette Wilmes Tanisha M Fazal Kein Recht im Krieg Deutschlandfunk 25 November 2019 Buchbesprechung RGBl 1910 S 82 siehe auch Text Memento vom 11 April 2008 im Internet Archive Assemblee Nationale Memento vom 8 November 2015 im Internet Archive Verfassung vom 4 Oktober 1958 Udo Kempf Das politische System Frankreichs S 151 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4165685 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kriegserklarung amp oldid 231055872