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Dieser Artikel behandelt das Bundesprasidium im Deutschen und Norddeutschen Bund Fur das Bundesprasidium der Schweiz siehe Bundesprasident Schweiz Prasidium des Bundes oder Bundesprasidium ist der Name einer Funktion in der deutschen Verfassungsgeschichte Zur Zeit des Deutschen Bundes hatte der osterreichische Gesandte den Vorsitz im Bundestag Daher nannte man Osterreich die Prasidialmacht womit im Wesentlichen nur eine geschaftsfuhrende Rolle im Bundestag verbunden war Wilhelm I seit 1861 preussischer Konig ubte das einzige Prasidium des Bundes in der Zeit des Norddeutschen Bundes aus Im Norddeutschen Bund von 1867 war Prasidium des Bundes ein Amt in der Norddeutschen Bundesverfassung Es stand fur die Rolle eines Staatsoberhauptes und einer Bundesexekutive auch wenn das Amt ursprunglich nicht als Bundesmonarch gedacht war Das Bundesprasidium hatte der Konig von Preussen inne Ebenso war der Konig Bundesfeldherr Bei den Verfassungsanderungen im Zuge der Reichsgrundung 1871 blieb der Ausdruck erhalten Der Konig erhielt aber zusatzlich den Titel Deutscher Kaiser der an den meisten Textstellen statt Bundesprasidium oder Bundesfeldherr eingesetzt wurde Mit dem Ende der Monarchie 1918 endete auch die bisherige Funktion des Bundesprasidiums bzw Kaisers Spater taucht der Ausdruck in den Beratungen des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee auf Eine Minderheit wollte keine Einzelperson als Staatsoberhaupt sondern ein kollektives Organ namens Bundesprasidium Es hatte aus dem Bundeskanzler sowie aus den Prasidenten von Bundestag und Bundesrat bestanden Allerdings hat sich diese Vorstellung auch im Parlamentarischen Rat nicht durchgesetzt Inhaltsverzeichnis 1 Deutscher Bund 1815 1866 1 1 Plane und Prasidialgesandter im Bundestag 1 2 Reformbestrebungen 2 Norddeutscher Bund und Kaiserreich 1867 1918 2 1 Entstehung und Konstruktion 2 2 Entwicklung der Bezeichnungen 2 3 Amt 2 4 Prasidialstimme 3 Bundesprasidium in der Verfassung 3 1 Verfassungskonvent 1948 3 2 Parlamentarischer Rat 3 3 DDR 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseDeutscher Bund 1815 1866 BearbeitenPlane und Prasidialgesandter im Bundestag Bearbeiten Am Vorabend der Grundung des Deutschen Bundes 1814 15 gab es durchaus Plane einen deutschen Kaiser einzusetzen Mit so einer erneuten Kaiserwurde sollte Osterreich enger an das ubrige Deutschland gebunden werden ausserdem hatte ein solches Amt den Bund insgesamt gestarkt Dazu hatte er jedoch bedeutende Rechte und Machtpositionen haben mussen wie den Oberbefehl uber die Bundestruppen Das wurde von den grosseren Staaten allerdings nicht gewunscht 1 In diesem Sinne wandte sich Wilhelm von Humboldt aus Preussen gegen einen von Stein wieder hervorgeholten Kaiserplan Preussen konne sich einem starken Kaiser nicht unterwerfen Wenn aber das Amt dem Kaiser keine zusatzliche Macht gibt werde dieser bevorzugt die Interessen seines eigenen Landes vertreten Die einzig praktikable Losung sei ein Staatenbund ohne Oberhaupt in dem Osterreich und Preussen einig zusammenarbeiten 2 So wurde die Deutsche Bundesversammlung auch Bundestag genannt das oberste Organ des Deutschen Bundes Im Bundestag fuhrte der osterreichische Gesandte den Vorsitz Das bedeutete nur dass Osterreich die Geschafte fuhrte und bei Stimmengleichheit im Engeren Rat des Bundestags den Ausschlag gab 3 Diese Bestimmung aus Art 5 der Deutschen Bundesakte fuhrte dazu dass der Vorsitzende die Vorschlage der Bundesstaaten dem Bundestag zur Beratung ubergab 4 Gangig waren die Ausdrucke Prasidium fur den Vorsitz Prasidialmacht oder Bundesprasidialmacht fur Osterreich Prasidialgesandter fur den osterreichischen Bundestagsgesandten auch in 39 der Geschaftsordnung der Bundesversammlung von 1854 5 und Prasidialstimme fur die osterreichische Stimme im Bundestag Reformbestrebungen Bearbeiten nbsp Der preussische Konig Friedrich Wilhelm IV lehnte nicht nur die Frankfurter Kaiserkrone ab sondern scheiterte auch damit Deutschland als Unionsvorstand einer Erfurter Union zu einen In der Revolutionszeit 1849 1851 ging es nicht zuletzt um die Frage eines Reichsoberhauptes Bereits der Bundestag hatte im Marz und April 1848 uber ein Bundesdirektorium mit mehreren Mitgliedern nachgedacht Das Zentralgewaltgesetz vom 28 Juni 1848 und die Frankfurter Reichsverfassung vom 28 Marz 1849 sahen hingegen eine Einzelperson an der Spitze des Deutschen Reiches vor einen Reichsverweser bzw einen Kaiser In Preussens anschliessendem Einigungsversuch teilte die Erfurter Unionsverfassung die Rechte des Kaisers auf 6 Der Unionsvorstand der preussische Konig setzte die Unionsregierung ein und ein Furstenkollegium ubte die Rechte in Bezug auf die Gesetzgebung aus Spater im Norddeutschen Bund wurde aus dem Unionsvorstand der Inhaber des Bundesprasidiums und aus dem Furstenkollegium der Bundesrat Der letzte Versuch dieser Zeit die deutsche Einheit zumindest teilweise voranzutreiben wurde auf den Dresdner Konferenzen 1850 1851 gemacht Doch eine Bundesreform scheiterte daran dass Preussen das Alternat forderte Osterreich und Preussen sollten abwechselnd als Prasidialmacht dienen In den Jahren nach der Herbstkrise 1850 blieb das Verhaltnis zwischen Osterreich und Preussen angespannt auch wenn man sich zunachst zur Zusammenarbeit gezwungen sah Osterreich wollte seine Rolle als Prasidialmacht starken und uber eine gemassigte Weiterentwicklung des Bundes seine Macht und Fuhrung ausbauen Preussen sollte vermehrt auf seinen zweiten Platz verwiesen werden Der preussische Bundestagsgesandte Otto von Bismarck hingegen setzte sich vehement gegen einen Ausbau des Bundes ein Auch wollte Preussen dass die Prasidialmacht eine blosse Ehrenstellung blieb 7 Norddeutscher Bund und Kaiserreich 1867 1918 BearbeitenEntstehung und Konstruktion Bearbeiten nbsp Eroffnung des konstituierenden Reichstags durch das Bundesprasidium den preussischen Konig WilhelmNach dem Deutschen Krieg im Sommer 1866 bildete Preussen mit den nord und mitteldeutschen Staaten den Norddeutschen Bund Im Gegensatz zum Deutschen Bund war dies ein Bundesstaat ein foderativer Staat Massgeblicher Politiker war der preussische Ministerprasident Otto von Bismarck Der Norddeutsche Reichstag wollte dabei das Amt eines Kaisers eingerichtet sehen Gerade die demokratische Linke in Deutschland wunschte sich einen starken Staat eine unitarische Monarchie aus der sich eine Monarchie mit parlamentarischem Regierungssystem entwickeln konnte Bismarck erkannte dies und wies das Ansinnen ab Die oberste Exekutive erhielt daher den Namen Bundesprasidium 8 Anders als der Ausdruck vermuten lasst handelte es sich nicht um ein Kollegialorgan sondern um eine Einzelperson den preussischen Konig Der Ausdruck vermied die republikanisch klingende Bezeichnung Prasident 9 In der Bundesverfassung hiess es schliesslich im Abschnitt IV Bundesprasidium Art 11 Das Prasidium des Bundes steht der Krone Preussen zu welche in Ausubung desselben den Bund volkerrechtlich zu vertreten im Namen des Bundes Krieg zu erklaren und Frieden zu schliessen Bundnisse und andere Vertrage mit fremden Staaten einzugehen Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen berechtigt ist nbsp Schema fur die Bundesverfassung bzw Reichsverfassung Das Bundesprasidium ab 1871 mit dem Titel Kaiser ernannte den Kanzler den einzigen verantwortlichen MinisterDie Verfassung wies dem Prasidium auch ansonsten Aufgaben wie einem monarchischen Staatsoberhaupt zu ohne dabei von einem Bundesmonarchen oder Staatsoberhaupt zu sprechen Laut Art 15 ernannte das Prasidium einen Bundeskanzler Dieser hatte den Vorsitz im Bundesrat inne und leitete die Geschafte In Art 17 erscheint die bedeutsame Regelung Art 17 Dem Prasidium steht die Ausfertigung und Verkundigung der Bundesgesetze und die Uberwachung der Ausfuhrung derselben zu Die Anordnungen und Verfugungen des Bundesprasidiums werden im Namen des Bundes erlassen und bedurfen zu ihrer Gultigkeit der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers welcher dadurch die Verantwortlichkeit ubernimmt Durch den letzten Nebensatz erhielt der Bundeskanzler die Stellung eines Ministers der gegenuber dem Parlament Reichstag verantwortlich ist wahrend der Monarch unverletzlich ist Ursprunglich sollte der Bundeskanzler mehr ein Beamter sein der den Willen des Prasidiums ausfuhrte Erst ein Antrag der Rechtsliberalen Lex Bennigsen im konstituierenden Reichstag hatte zum verantwortlichen Bundeskanzler gefuhrt Die ursprungliche Konstruktion sah in den Augen der Liberalen wie eine Kopie des ungeliebten Bundestages des Deutschen Bundes aus 10 in dem Sinne dass der Bundeskanzler wie zuvor der osterreichische Prasidialgesandte wirkte und auch den Vorsitz im neuen Bundesrat fuhrte Dietmar Willoweit urteilte uber die ursprungliche Konstruktion dass bei dieser fur einen Grossstaat fast unwirklich anmutenden Verfassungsidee die Last der parlamentarischen Kontrolle weitgehend bei den Landtagen verblieben ware 11 Der preussische Konig war zudem laut Verfassung Bundesfeldherr das heisst Oberbefehlshaber der Bundestruppen Dieser Titel wurde zusatzlich zum Bundesprasidium in die Verfassung aufgenommen um die starke Stellung des preussischen Konigs zu verschleiern Entwicklung der Bezeichnungen Bearbeiten Anfang des Jahres 1870 arbeitete Bismarck an einem Kaiserplan Nicht nur war die sperrige Bezeichnung Prasidium des Bundes in der Bundesdiplomatie unpraktisch eine Umbenennung des Amtes hatte den Status des Konigs und damit das Ansehen des Bundes steigern konnen Allerdings besteht die Moglichkeit dass Bismarck mit dem Plan eher taktische Absichten verfolgte etwa den Liberalen die nationale Deutungshoheit zu nehmen Er liess den Plan entsprechend rasch fallen auch weil Konig Wilhelm sich dafur nicht erwarmen liess Wilhelm erschien ein erfundener unhistorischer Kaisertitel als Peinlichkeit gegenuber den anderen Fursten Am 1 Januar 1871 trat eine neue Verfassung in Kraft nachdem die suddeutschen Staaten in den Novembervertragen dem Norddeutschen Bund beigetreten waren Dabei wurden einige staatsrechtliche Bezeichnungen geandert vor allem wurden die Begriffe Reich und Kaiser eingefuhrt Uber das Bundesprasidium hiess es seitdem Artikel 11 Das Prasidium des Bundes steht dem Konige von Preussen zu welcher den Namen Deutscher Kaiser fuhrt Der Kaiser hat das Reich volkerrechtlich zu vertreten im Namen des Reiches Krieg zu erklaren und Frieden zu schliessen Bundnisse und andere Vertrage mit fremden Staaten einzugehen Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen Auch an allen ubrigen Stellen blieb der Ausdruck Prasidium bestehen Am 16 April 1871 trat abermals eine neue Verfassung in Kraft Darin wurden konsequent weitere Bezeichnungen geandert So wurden das Prasidium und der Bundesfeldherr zum Kaiser vereinheitlicht Der Abschnitt IV blieb mit dem Titel Prasidium uberschrieben und zu Beginn von Artikel 11 blieb der Ausdruck Prasidium des Bundes Ernst Rudolf Huber sieht hierin mehr als nur Umbenennungen Die Bundesverfassung habe noch drei Funktionen der Bundesspitze unterschieden Bundesprasidium Art 11 NBV Bundesfeldherr Art 62 65 NBV Konig von Preussen als Befehlshaber der Marine Art 53 NBV Die Verfassung vom 16 April 1871 habe alle drei Funktionen in einem einzigen Amt vereinigt dem Kaisertum Insofern sei das Kaisertum nicht mit dem norddeutschen Bundesprasidium identisch denn es habe die zivilen und die militarischen Kompetenzen der Reichsexekutive vereint 12 Amt Bearbeiten Das Prasidium des Bundes bzw die Kaiserwurde waren verfassungsmassig mit der Krone Preussens verbunden Eine Person konnte nicht nur eines von beiden Amtern ausuben Fur das gesamtdeutsche Amt fehlten viele Regeln so dass man analog die preussischen Regeln anwandte etwa zum Erwerb und Verlust des Amtes zu einer Regentschaft oder Stellvertretung Kronprinz im Reich war der Kronprinz Preussens Der Kaiser erhielt vom Reich keine Zivilliste also eine Art Vergutung fur das Kaiseramt sondern nur einen Dispositionsetat fur amtsbezogene Ausgaben 13 Leben musste er von dem was er als preussischer Konig bekam Ernst Rudolf Huber betont dass der Kaiser ursprunglich nicht als Bundesmonarch gedacht war Vielmehr war Kaiser nur der Name den der Konig von Preussen als Inhaber der Bundesprasidialbefugnisse fuhrte Der Kaiser war nicht Herrscher des Reichs und nicht Reichs Souveran er war nach der Intention der Verfassung nur das geschaftsfuhrende Prasidialorgan des Reichs mit dem Titel eines Kaisers Als Souveran des Reichs galt nicht der Kaiser sondern der Bundesrat als Reprasentant der Gesamtheit der Gliedstaaten Der Bundesrat wurde nach dieser Konzeption als das hochste Reichsorgan angesehen Nicht Reichsoberhaupt sondern nur primus inter pares sei der Kaiser gewesen Doch habe der Kaiser sich im Laufe des Kaiserreichs zum wirklichen Reichsmonarchen entwickelt Der Konig von Preussen war Landesherr wie andere auch der Kaiser hingegen wurde zum obersten Reichsorgan 14 Prasidialstimme Bearbeiten nbsp Otto von Bismarck im Jahr 1873 Er war in einer Person Reichskanzler preussischer Ministerprasident und preussischer Aussenminister Die Verfassungen des Norddeutschen Bundes und des Kaiserreichs verwenden den traditionellen Ausdruck Prasidialstimme Bei Stimmengleichheit im Bundesrat gab sie den Ausschlag Art 7 BRV Gemeint sind die 17 preussischen Bundesratsstimmen Zeitgenossische Kommentatoren interpretierten diese Stimmen als kaiserliche Prasidialrechte Tatsachlich aber wurden diese Stimmen von der preussischen Regierung instruiert und von den preussischen Bundesratsmitgliedern abgegeben Die sogenannte Prasidialstimme war keine kaiserliche sondern eine koniglich preussische 15 Diese Unterscheidung scheint zunachst nicht sehr wichtig zu sein da der Kaiser und der preussische Konig dieselbe Person waren Allerdings bestimmte nicht der Konig selbst wie die preussischen Vertreter im Bundesrat abstimmten sondern die verantwortliche preussische Regierung die der Konig einsetzte Der vom Kaiser ernannte Reichskanzler hingegen hatte im Bundesrat weder Sitz noch Stimme obwohl er ihm vorsass Die Kanzlerschaft brachte an sich wenig Befugnisse mit sich Beispielsweise konnte der Kanzler bzw der Kaiser keine neuen Gesetze vorschlagen ein solches Initiativrecht fur den Regierungschef war in vielen Nationalstaaten selbstverstandlich und auch nicht das Parlament auflosen Der Kanzler hatte also grosses Interesse daran gleichzeitig preussischer Ministerprasident bzw Aussenminister zu sein um die preussischen Bundesratsstimmen instruieren zu konnen Selbst dann musste der Kanzler eng mit den anderen Einzelstaaten zusammenarbeiten um im Bundesrat wirklich eine Mehrheit zu erhalten Bundesprasidium in der Verfassung BearbeitenVerfassungskonvent 1948 Bearbeiten Im Sommer 1948 traf sich auf der Herreninsel im Chiemsee in Bayern eine Expertengruppe die einen Entwurf fur eine neue westdeutsche Verfassung ausarbeiten sollte Sie ging als Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee in die Geschichte ein Auftraggeber waren die westdeutschen Ministerprasidenten Die Frage eines Staatsoberhaupts wurde im Unterausschuss III behandelt Man war sich einig dass das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik weniger Macht als der Reichsprasident der Weimarer Republik haben sollte Die Mehrheit im Ausschuss fand dass die Bundesrepublik eine einzelne Person als Bundesprasidenten haben sollte Eine Minderheit hingegen wollte ein Gremium von mehreren Personen an dieser Stelle sehen das Bundesprasidium Die Minderheit begrundete dies mit dem nur provisorischen Charakter des neuen Staates Da man auch im Plenum des Konvents keinen Kompromiss fand enthielt der Entwurf letztlich beide Vorschlage ahnlich wie auch an manchen anderen Stellen 16 Laut Entwurf fur das Grundgesetz in der Fassung der Minderheit Abschnitt VI sollte das Bundesprasidium bestehen aus dem Bundeskanzler dem Regierungschef dem Bundestagsprasidenten dem hochsten Vertreter des Parlaments und dem Bundesratsvorsitzenden dem hochsten Vertreter des Senats Der Vorsitz im Bundesprasidium wechselt nach Massgabe der Geschaftsordnung Sollte ein Mitglied des Bundesprasidiums verhindert sein wird es durch den ublichen Stellvertreter vertreten 17 Parlamentarischer Rat Bearbeiten Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates 1948 1949 folgten der Mehrheit des Ausschusses und entschieden sich damit fur einen Bundesprasidenten DDR Bearbeiten Auch die DDR hatte zunachst eine einzelne Person als Staatsoberhaupt den Prasidenten der Republik Sie ersetzte das Prasidentenamt allerdings 1960 durch den Staatsrat als Kollegialorgan Siehe auch BearbeitenReichsoberhaupt 1848 1850Einzelnachweise Bearbeiten Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 553 555 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 555 f Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 589 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Springer Berlin 2006 S 58 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Berlin 2006 S 807 Hans Boldt Erfurter Unionsverfassung In Gunther Mai Hrsg Die Erfurter Union und das Erfurter Unionsparlament 1850 2000 S 417 431 hier S 425 427 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 131 133 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 657 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Berlin 2006 S 211 Klaus Erich Pollmann Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867 1870 Droste Dusseldorf 1985 S 201 auch Fn 16 Dietmar Willoweit Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands 5 Auflage C H Beck Munchen 2005 S 332 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 813 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 809 811 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 812 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 813 814 826 Angela Bauer Kirsch Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee Wegbereiter des Parlamentarischen Rates Diss Bonn 2005 S 82 105 144 Angela Bauer Kirsch Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee Wegbereiter des Parlamentarischen Rates Diss Bonn 2005 Anhang ab S XXXIV Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesprasidium amp oldid 237392266