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Als Zivilliste in alteren Texten auch Civilliste wird der jahrliche Betrag bezeichnet der einem Monarchen und seinen Angehorigen aus der Staatskasse gewahrt wird Darin enthalten sind die Apanage die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder zur Deckung eines standesgemassen Lebenswandels und die Aufwendungen fur den herrschaftlichen Haushalt Aus diesem Betrag hatte der Monarch auch die Unterhaltung samtlicher Gebaude zu bestreiten Der diesbezugliche Text unter Artikel VI des bayerischen Gesetzes die Festsetzung einer permanenten Civilliste betr vom 1 Juli 1834 lautet beispielsweise Alle Einrichtungen der Residenzen und Hofgebaude Hofkapellen und Hofamter mit allen Mobilien welche der Aufsicht der Hofstabe und Hofintendanzen anvertraut und zum Bedarfe oder zum Glanze des HOfes sic bestimmt sind so wie alles was zur Einrichtung oder zur Zierde der Residenzen und Lustschlosser dient werden von dem Konige aus der Civilliste erhalten und alle erforderlichen neuen Nachschaffungen aus derselben besorgt 1 Neben dem Begriff Zivilliste werden die Begriffe Krondotation Dotation Dispositionsfonds oder Allerhochster Dispositionsfonds in gleicher Weise teilweise auch nebeneinander fur staatliche Zahlungen an monarchische Staatsoberhaupter verwendet Weblinks Bearbeitenhttps www peter hug ch lexikon zivilliste https www verfassungen eu gb gb1952 htm https www monarchie be de monarchie zivillisteEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz die Festsetzung einer permanenten Civilliste betr In Konigreich Bayern Hrsg Gesetzblatt fur das Konigreich Bayern 1 Juli 1834 Online Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zivilliste amp oldid 238896248