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Die Ministerverantwortlichkeit in Deutschland findet sich bereits in den fruhen Verfassungen Suddeutschlands ab 1808 Allerdings blieb in Deutschland wie in anderen Landern meist wenig geregelt wie die Ministerverantwortlichkeit konkret wirksam werden sollte Eine eigentliche namlich politisch parlamentarische Ministerverantwortlichkeit sahen erst die Verfassungsordnungen der Frankfurter Nationalversammlung 1848 1849 vor in denen das Parlament einen Minister anklagen konnte auch aus politischen Grunden Im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich 1867 1918 besagte die Verfassung nur dass der Bundeskanzler bzw Reichskanzler verantwortlich sei Es fehlte eine Bestimmung wem gegenuber und wie ein Regierungsmitglied zur Verantwortung gezogen werden konnte Allerdings fehlten solche Bestimmungen auch in anderen Verfassungen von konstitutionellen Monarchien der damaligen Zeit Die Durchsetzung der parlamentarischen Regierungsweise bei der das Parlament letztlich uber die Zusammensetzung der Regierung entscheidet hing nicht so sehr vom Verfassungstext sondern von der Verfassungswirklichkeit ab Erst 1917 setzte sich die parlamentarische Ministerverantwortlichkeit in Deutschland durch und im Oktober 1918 wurde sie auch durch die Oktoberreformen formell in der Verfassung festgeschrieben Die Minister Staatssekretare der Reichsamter mussten das Vertrauen des Reichstags haben Ahnlich war es in der Weimarer Republik 1919 1933 Das Staatsoberhaupt setzte die Regierung ein aber bei Verlangen des Reichstags mussten die Minister zurucktreten In der Bundesrepublik Deutschland ab 1949 ist es sowieso das Parlament das den Regierungschef und damit indirekt die Minister wahlt und durch einen Nachfolger ersetzt Inhaltsverzeichnis 1 Vormarz und Preussen 1850 2 Revolutionares Deutsches Reich 1848 1849 2 1 Provisorische Zentralgewalt 2 2 Ausschuss Entwurf 2 3 Frankfurter Reichsverfassung 3 Norddeutscher Bund und Kaiserreich 4 Weimarer Republik und Bundesrepublik 5 Siehe auch 6 Quelle 7 Literatur 8 BelegeVormarz und Preussen 1850 BearbeitenDie bayerische Verfassung von 1808 war die erste in Deutschland die eine Verantwortlichkeit der Minister bestimmte und zwar gegenuber dem Monarchen Ein Minister bedurfte des Vertrauens des Monarchen und durfte nicht die Verfassung verletzen oder die Gesetze in mangelhafter Weise vollziehen Es fehlten allerdings Regelungen wie dies konkret geltend gemacht werden konnte Auch die Grundungsdokumente des Deutschen Bundes 1815 1820 enthielten keine Bestimmungen dass in einem Staat etwa ein Minister vor einer Volksvertretung verantwortlich sein musste Die Volksvertretung sollte nur bei Gesetzgebung und Steuerbewilligung mitwirken Landstandische Verfassung 1 Im Laufe der Entwicklung setzte es sich in einigen deutschen Staaten durch dass ein Parlament zumindest theoretisch das Recht hatte einen Ausschuss einzusetzen der das Handeln der Regierung untersuchte Laut preussischer Verfassung von 1850 war es allein der Monarch der Minister ernannte und entliess Das Parlament durfte Untersuchungsausschusse einrichten und die Staatsrechtslehre sah die Regierung als dem Parlament gegenuber verantwortlich an Praktisch blieb dies wirkungslos da keine Ausfuhrungsbestimmungen erlassen wurde Das Parlament sollte ferner nicht uber ein Misstrauensvotum abstimmen durfen 2 Revolutionares Deutsches Reich 1848 1849 Bearbeiten Hauptartikel Deutsches Reich 1848 1849 nbsp Die Nationalversammlung in der Frankfurter PaulskircheDie Frankfurter Nationalversammlung schuf zwei Verfassungsordnungen Davon war eine provisorisch kam aber schon zur Anwendung Sie basierte auf dem Zentralgewaltgesetz und dem Reichsgesetz betreffend die Verkundung der Reichsgesetze und der Verfugungen der provisorischen Zentralgewalt Nicht nur schrieb das Zentralgewaltgesetz die Verantwortlichkeit der Minister gegenuber der Nationalversammlung vor es burgerte sich tatsachlich ein dass das Ministerium die Regierung zurucktrat wenn es das Vertrauen der Nationalversammlung verloren hatte Die zweite Verfassungsordnung wurde als Frankfurter Reichsverfassung bekannt Nach Ansicht der Nationalversammlung und uber 28 Staaten war sie rechtskraftig Da aber die beiden machtigsten Staaten Osterreich und Preussen sie aktiv bekampften blieb sie letztlich unverwirklicht Die Reichsverfassung sah eine gewisse Verantwortlichkeit der Minister auf Reichs wie auf Landesebene vor die durch eine Ministerklage geltend gemacht werden konnte Provisorische Zentralgewalt Bearbeiten nbsp Erzherzog Johann von Osterreich als Reichsverweser das provisorische deutsche Staatsoberhaupt im Jahre 1848Die provisorische Verfassungsordnung sah einen Reichsverweser vor der Minister ernannte Laut 6 des Zentralgewaltgesetzes war der Reichsverweser unverantwortlich wie ein Monarch die gegenzeichnenden Minister gegenuber der Nationalversammlung verantwortlich Die Minister mussten auf Verlangen der Nationalversammlung erscheinen und Auskunft erteilen Sie durften anders als der Reichsverweser gleichzeitig der Nationalversammlung angehoren Das Gesetz besagt nicht ausdrucklich dass die Minister auf Verlangen der Nationalversammlung zurucktreten mussten In den Beratungen zum Gesetz zogerte vor allem das rechte Zentrum die parlamentarische Ministerverantwortlichkeit allzu konkret festzuschreiben Das ware nach den Erfahrungen des Vormarz Neuland gewesen die Liberalen furchteten dass eine parlamentarische Regierungsweise das hohere Burgertum gefahrdet hatte da beim allgemeinen und gleichen Wahlrecht von einer Mehrheit der Demokraten auszugehen war Zwar kundigten viele europaische Verfassungen auch deutsche ein Gesetz uber die konkrete Ausgestaltung der Ministerverantwortlichkeit an doch hatte der Konstitutionalismus auf dem Kontinent ein solches Instrument noch nicht ausgebildet Das englische impeachment war nicht schriftlich fixiert 3 Ausschuss Entwurf Bearbeiten Am 1 Juli 1848 bildete die Nationalversammlung einen Ausschuss um ein Gesetz uber die Ministerverantwortlichkeit zu entwerfen Dieser Entwurf lag Mitte August vor es war die Absicht die endgultige Regelung im Deutschen Reich bereits festzulegen Der Ausschuss unterschied zwischen einer moralischen Verantwortlichkeit die selbst formal Unverantwortliche traf einer parlamentarischen die speziell fur das Regierungshandeln von Ministern galt Gedacht war an Abstimmungen im Parlament die zeigen sollten dass der Minister nicht das Vertrauen des Volkes habe Ein Mann von Ehre musse dann zurucktreten diese Verantwortlichkeit wurde also immer noch als Frage des politischen Stils gesehen einer konstitutionellen bei formlichen Dienstvergehen Pflichtverletzungen und Unterlassungen Das Parlament muss dann die Moglichkeit haben den Minister tatsachlich zum Rucktritt zu zwingen einer strafrechtlichen wie sie fur alle Staatsburger galt 4 Der Ausschuss begnugte sich mit der konstitutionellen Ministerverantwortlichkeit aber weil sein Entwurf umfassend formuliert war ware auch eine nur politisch motivierte Anklage moglich gewesen 4 Die Anklage eines Ministers kann erhoben werden wegen jeder von ihm verubten Handlung oder ihm zur Last liegenden Unterlassung welche die Sicherheit oder Wohlfahrt des deutschen Bundesstaats beeintrachtigt Hierunter waren auch Fahrlassigkeit oder die Nichtausfuhrung von Beschlussen des Parlaments zu verstehen Der Entwurf entsprach also den Wunschen der Linken die im Plenum eine grosstmogliche Verantwortlichkeit gefordert hatten obwohl ihr Antrag abgelehnt worden war Das Parlament konnte jederzeit einen Minister oder alle Minister sturzen nur war das Verfahren mit dieser Anklage komplizierter als bei einem gewohnlichen Misstrauensvotum 5 Der Ablauf des Anklageverfahrens hatte so ausgesehen Fur einen Antrag brauchte man die Unterstutzung von mindestens 25 Abgeordneten Nach drei Tagen musst er auf die Tagesordnung kommen und das Parlament konnte ihn sofort ablehnen oder einen entsprechenden Ausschuss einsetzen Der Parlamentsausschuss hatte beispielsweise Zeugen befragt Uber die Anklage entschied dann wieder das Parlament Der eigentliche Prozess fand vor einem Reichsgericht statt 6 Im Ausschuss herrschte erwartungsgemass Uneinigkeit uber den Entwurf und die Nationalversammlung beschloss am 31 August die seine Behandlung zu vertagen Sie wurde viel Zeit kosten fur ein Gesetz das in der Praxis sowieso kaum wirksam sein wurde Im November hiess es die wichtigste Frage sei ob im Reichsgericht Geschworene oder Berufsrichter tatig sein sollten und dies wurde man spater bei der Behandlung des Reichsgerichts besprechen 7 nbsp Reichsministerprasident 1848 49 Heinrich von Gagern vom rechten ZentrumDas erste Kabinett vom 15 Juli stellte der Reichsverweser bzw der Minister Schmerling im Wesentlichen noch selbst zusammen auch wenn sich unter den Ministern mehrere Abgeordnete der Nationalversammlung befanden Im September stimmte die Nationalversammlung gegen den Waffenstillstand von Malmo obwohl das Ministerium angekundigt hatte in diesem Fall zuruckzutreten Das Ministerium kehrte danach aber relativ wenig verandert zuruck nachdem niemand anders ein neues hatte zusammenstellen konnen 8 Das erste rein parlamentarische Ministerium in der gesamtdeutschen Geschichte das Kabinett Gagern kam im Dezember 1848 bzw Januar 1849 zustande nach schwierigen Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen Der Reichsverweser hatte dabei keinen Einfluss Der neue Reichsministerprasident Heinrich von Gagern legte am 18 Dezember sein Regierungsprogramm vor fur das er am 3 Januar eine Mehrheit von 261 227 Stimmen erhielt Ohne diese Abstimmung hatte er kein Regierungschef sein konnen Nicht dem Willen der Nationalversammlung entsprach hingegen das Ministerium von Gagerns Nachfolger Der Reichsverweser hatte das konservative Kabinett Gravell eingesetzt was einen erfolglosen Antrag fur ein provisorisches Gesetz provozierte das der Nationalversammlung das Recht geben sollte Minister nach zwei Abstimmungen sofort abzuberufen 9 Frankfurter Reichsverfassung Bearbeiten Hauptartikel Frankfurter Reichsverfassung Bereits der Verfassungsentwurf des Siebzehnerausschusses vom Marz April 1848 hatte davon gesprochen dass Minister die Verantwortlichkeit fur die Zweck und Gesetzmassigkeit der Regierungshandlung ubernahmen Zweckmassigkeit bezog sich offensichtlich auf die parlamentarisch politische Verantwortlichkeit In der Nationalversammlung stritten sich Links und Rechts noch daruber wie sehr sich das parlamentarische System bereits in Deutschland eingeburgert habe Friedrich Christoph Dahlmann vom rechten Zentrum sah dies im Dezember 1848 nach den Ereignissen des Jahres bereits fur gegeben Carl Vogt von der Linken wunderte sich wie man so etwas nach den Erfahrungen der letzten Monate glauben konne 10 Im Herbst hatten mehrere grosse Staaten wieder konservativere Minister eingesetzt Im Dezember 1848 traf die Nationalversammlung Vorentscheidungen uber die Ministerverantwortlichkeit in der Verfassung ohne genauere Bestimmungen zur Verwirklichung Dies gelang ohne Protest der Rechten und Linken und ohne Diskussion wohl weil diese Auseinandersetzung dem geplanten Gesetz uber die Ministerverantwortlichkeit vorbehalten sein sollte 11 nbsp Die Reichsverfassung im ReichsgesetzblattDie Verfassung vom 28 Marz 1849 erklart Art II den Kaiser fur unverletzlich die von ihm ernannten gegenzeichnenden Minister fur verantwortlich Ahnlich wie in der spateren Bismarckschen Verfassung von 1867 71 fehlt eine Angabe wem genau die Minister verantwortlich sein sollten das Parlament wird hier nicht erwahnt Ministeranklagen im Rahmen der ministeriellen Verantwortlichkeit erscheinen dann unter dem Abschnitt uber die Aufgaben des Reichsgerichts 126 i Deutlicher ist die Verfassung in Bezug auf die Einzelstaaten Laut 186 namlich sollten die Minister der deutschen Staaten der Volksvertretung verantwortlich sein Jede Kammer in den Landern hatte das Recht zur Ministeranklage 186 Der Prozess fand ebenfalls vor dem Reichsgericht statt 126 k Die mehrmals erwahnte Ministerverantwortlichkeit sollte nach der Absicht der Reichsverfassung eine Schlusselrolle spielen Offen blieb ob die Ministerverantwortlichkeit nur ein Verhalten betraf das der Ministeranklage unterworfen werden konnte Nach den Ausschussberichten musste man nicht nur an die Rechtsstaatlichkeit sondern auch an die politische Zweckmassigkeit denken Bei Rechtsverstossen hatte die Ministeranklage als lex perfecta dazu gefuhrt dass der Minister von Gerichts wegen abgesetzt werden konnte bei einer parlamentarischen Verantwortlichkeit als lex imperfecta dazu dass zumindest keine rechtliche Verpflichtung zum Rucktritt bestand 12 Doch die Ministeranklage war nur eine Sicherung der Ministerverantwortlichkeit im Extremfall Nicht der Rechtsstaat sondern das Wesen des konstitutionellen Systems wurde in den Debatten angefuhrt Das Parlament hatte noch andere Pfeile im Kocher wie die Interpellation Die Nationalversammlung wollte aber nicht so weit gehen dass der Kaiser beim Ernennen der Minister nur dem Parlamentswillen zu folgen hatte Er sollte selbst bei eindeutigen Mehrheiten die Initiative zur Ernennung der Minister haben Eine absolute Parlamentsherrschaft wurde von der Nationalversammlung genauso abgelehnt wie die Despotie eines Einzelnen 13 Norddeutscher Bund und Kaiserreich Bearbeiten nbsp Kaiser Wilhelm II und Reichskanzler Otto von Bismarck 1888 Der Reichskanzler wurde vom Kaiser nach eigenem Ermessen ernannt und entlassen Wilhelm entliess Bismarck 1890 zum Anlass nahm er Verluste der regierungsfreundlichen Parteien bei der Reichstagswahl Die Verfassung des Norddeutschen Bundes bzw des Kaiserreichs 1867 71 sah in Art 17 Satz 2 vor dass alle Akte des Bundesprasidiums bzw des Kaisers vom Reichskanzler gegengezeichnet und damit verantwortet wurden Es fehlten allerdings wie auch in den meisten anderen Verfassungen der Welt Angaben daruber wie sich diese Verantwortlichkeit auswirkte Es blieb juristisch unklar ob das Parlament die Regierung kontrollieren durfte Die Verfassung sah auch nicht vor dass das Parlament Regierungsmitglieder vorladen und befragen durfte In der Praxis allerdings kam dies vor da Reichskanzler Bismarck durchaus eine politische Pflicht darin sah zu antworten Dennoch meinte er dem Parlament stehe es nicht zu beispielsweise die Entlassung eines Regierungsmitglieds zu fordern 14 Mit der Zeit baute der Reichstag seinen Einfluss aus etwa 1912 mit der Kleinen Anfrage wodurch einzelne Regierungsmitglieder uber ihre Geschaftsfuhrung befragt werden konnten 15 Im Ersten Weltkrieg kam es dann zu parlamentarischen Regierungen Georg von Hertling Oktober 1917 bis Oktober 1918 von der Zentrumspartei stellte sein Kabinett nach Beratungen mit den Mehrheitsfraktionen zusammen ebenso wie Max von Baden Oktober November 1918 Die Mehrheitsfraktionen wollten die parlamentarische Regierungsweise verfassungsmassig absichern ausserdem verlangten die Vereinigten Staaten von Amerika demokratische Reformen in Deutschland bevor sie einem Waffenstillstand zustimmen wurden Diese Oktoberreformen zwei Gesetze vom 25 und 26 Oktober 1918 fugten unter anderem in Art 15 der Reichsverfassung hinzu 3 Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsfuhrung des Vertrauens des Reichstags 4 Der Reichskanzler tragt die Verantwortung fur alle Handlungen von politischer Bedeutung die der Kaiser in Ausubung der ihm nach der Reichsverfassung zustehenden Befugnisse vornimmt 5 Der Reichskanzler und seine Stellvertreter sind fur ihre Amtsfuhrung dem Bundesrath und dem Reichstag verantwortlich Dem Historiker Manfred Rauh zufolge waren die Anderungen entweder uberflussig weil sich der Parlamentarismus schon durchgesetzt hatte bzw eine Maskerade fur das Ausland Oder sie waren gefahrlich weil der Parlamentarismus noch nicht stabil war weil wechselnde Koalitionen jederzeit den Kanzler sturzen konnten Dies habe das Verantwortungsbewusstsein der Fraktionen nicht geschult 16 Wichtiger war es und so sahen es auch die Mehrheitsparteien die Verhaltnisse in Preussen zu andern und die Reichsregierung aus der Bindung an den Bundesrat zu losen Das waren die eigentlichen Hindernisse zur Parlamentarisierung 17 Doch wie sich das politische System nach der geanderten Verfassung entwickelt hatte muss offenbleiben Bereits am 9 November 1918 setzte der Kanzler den Kaiser ab und ubergab das Kanzleramt ebenso verfassungswidrig dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert Weimarer Republik und Bundesrepublik BearbeitenNach dem 9 November 1918 herrschte zunachst eine Ubergangsordnung Ein Rat der Volksbeauftragten war aus rechten und linken Sozialdemokraten zusammengesetzt mit Friedrich Ebert als einem von zwei gleichberechtigten Vorsitzenden Der Rat war sowohl als Exekutive als auch als Legislative tatig und bezog seine Legitimation aus dem revolutionaren Volk vertreten durch die Arbeiter und Soldatenrate Formell verantwortlich war der Rat der Volksbeauftragten aber niemandem Daneben blieben die Leiter der Reichsbehorden modern gesprochen die Minister im Amt und befolgten die Anweisungen des Rates Der Reichstag trat nicht mehr zusammen die entsprechende Bitte des Reichstagsprasidenten 18 hat der Rat einfach ignoriert Laut Weimarer Verfassung vom 11 August 1919 erhielten Reichskanzler und Reichsminister Verantwortlichkeit fur ihre jeweiligen Aufgabenbereiche es gab keine kollektive Verantwortung Sie brauchten das Vertrauen des Reichstags fur ihre Amtsfuhrung obwohl sie vom Reichsprasidenten ernannt und entlassen wurden Der Reichstag konnte auch einzelnen Reichsministern das Misstrauen aussprechen Julia Wuttke Damit wurde die Kontrolle der Regierung von einem Ausgleich fur die fehlende Verantwortlichkeit des Monarchen zu einem Mittel der gegenseitigen Gewaltenkontrolle im parlamentarischen System 19 nbsp Bundeskanzler Konrad Adenauer im Bundestag 1954Wie in der konstitutionellen Monarchie konnte der Reichsprasident jedoch den Reichskanzler entlassen und der Reichskanzler war ihm gegenuber rechenschaftspflichtig Der Reichskanzler war also doppelt politisch verantwortlich obwohl der Reichsprasident eigentlich eine unparteiische Rolle spielen sollte Da der Reichstag im Laufe der Zeit unfahig wurde eine stabile Regierungsmehrheit zu bilden wurde die Rolle des Reichsprasidenten immer mehr im Sinne der konstitutionellen Monarchie interpretiert Dies fuhrte letztlich zu den sogenannten Prasidialkabinetten die der Reichsprasident nach eigenem Ermessen ernannte und abberief 20 Im Parlamentarischen Rat achtete man 1948 1949 darauf die Kontrollrechte des Parlaments zu starken aber auch fur eine stabilere Regierung zu sorgen Der Bundestag kann daher keine einzelnen Minister sturzen sondern nur den Kanzler auswechseln durch das konstruktive Misstrauensvotum und damit die gesamte fruhere Regierung sturzen Das Grundgesetz erwahnt das Prinzip der parlamentarischen Verantwortung nicht ausdrucklich gibt aber dem Bundestag die Mittel zur Regierungskontrolle an die Hand Eingeschrankt wird die Kontrollarbeit des Parlaments nur sobald der Kernbereich exekutiver Tatigkeit beruhrt wird 21 Siehe auch NovemberrevolutionSiehe auch BearbeitenMinisterverantwortlichkeit Konstitutionelle Monarchie Politisches System der Bundesrepublik DeutschlandQuelle BearbeitenEntwurf eines Gesetzes uber Verantwortlichkeit der Reichsminister Auszug vom 18 August 1848 In Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 613 615 Literatur BearbeitenHerbert Schambeck Die Ministerverantwortlichkeit Verlag C F Muller Karlsruhe 1971 Julia Wuttke Die Verantwortlichkeit von Regierungsmitgliedern in Deutschland und Frankreich Carl Heymanns Verlag Koln u a 2005 Volkerrecht Europarecht Staatsrecht 35 Belege Bearbeiten Julia Wuttke Die Verantwortlichkeit von Regierungsmitgliedern in Deutschland und Frankreich Carl Heymanns Verlag Koln 2005 S 8 9 Julia Wuttke Die Verantwortlichkeit von Regierungsmitgliedern in Deutschland und Frankreich Carl Heymanns Verlag Koln 2005 S 9 10 12 Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848 1850 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 170 173 177 Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848 1850 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 177 178 Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848 1850 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 179 181 Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848 1850 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 180 181 Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848 1850 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 180 182 Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848 1850 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 183 185 186 Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848 1850 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 191 192 656 Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848 1850 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 647 649 655 Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848 1850 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 655 656 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 459 461 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 461 462 Julia Wuttke Die Verantwortlichkeit von Regierungsmitgliedern in Deutschland und Frankreich Carl Heymanns Verlag Koln 2005 S 13 15 Julia Wuttke Die Verantwortlichkeit von Regierungsmitgliedern in Deutschland und Frankreich Carl Heymanns Verlag Koln 2005 S 15 16 Manfred Rauh Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 460 461 Manfred Rauh Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 462 Stefan Danz Rechtswissenschaft und Revolution Kontinuitat von Staat und Rechtsordnung als rechtswissenschaftliches Problem dargestellt am Beispiel der Novemberrevolution von 1918 in Deutschland Verlag Dr Kovac Hamburg 2008 S 50 160 Julia Wuttke Die Verantwortlichkeit von Regierungsmitgliedern in Deutschland und Frankreich Carl Heymanns Verlag Koln 2005 S 16 17 Julia Wuttke Die Verantwortlichkeit von Regierungsmitgliedern in Deutschland und Frankreich Carl Heymanns Verlag Koln 2005 S 18 19 Julia Wuttke Die Verantwortlichkeit von Regierungsmitgliedern in Deutschland und Frankreich Carl Heymanns Verlag Koln 2005 S 20 41 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ministerverantwortlichkeit in Deutschland amp oldid 218896192