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Eine konstitutionelle Monarchie ist im weiteren Sinne eine Monarchie in der die Macht des Monarchen durch eine Verfassung Konstitution lat constitutio geregelt und beschrankt wird Sie steht damit im Gegensatz zur absoluten Monarchie in der mangels Verfassung die Macht der Monarchen unbeschrankt ist heutige absolute Monarchien verfugen zwar uber Verfassungen die jedoch die Macht des Monarchen dennoch nicht einschranken Diese Definition entspricht meist dem Gebrauch in der englischsprachigen Literatur wenn von constitutional oder limited monarchy die Rede ist 1 2 Staats und Regierungsformen der WeltPrasidentielle Republik Semiprasidentielle Republik Republik mit einem exekutiven Staatschef der von der Legislative bestimmt wurde Parlamentarische Republik Konstitutionelle Monarchie Parlamentarische Monarchie Absolute Monarchie Einparteiensystem ggf mit Blockparteien Verfassungsrechtliche Bestimmungen ausgesetzt Kein verfassungsrechtlich festgelegtes Regime Keine RegierungStand 2021 Parlamentarische Monarchie Commonwealth Realm Konstitutionelle Monarchie Absolute Monarchie Subnationale Monarchie n vorhandenJe nachdem wie weit die Macht des Monarchen beschrankt bzw wie das Regierungssystem ausgestaltet ist unterscheidet man zwischen der konstitutionellen Monarchie im engeren Sinne in der der Monarch immer noch uber politischen Gestaltungsspielraum verfugt und Einfluss auf die Regierungsbildung hat seine Macht aber mit dem Parlament teilen muss und der parlamentarischen Monarchie in der der Monarch zumeist eine reprasentative Funktion hat Diese Definition ist die in der deutschsprachigen Literatur verwendete Die konstitutionelle Monarchie war die am weitesten verbreitete Staatsform im Europa des 19 Jahrhunderts Mit der Zeit entwickelten sich viele dieser Monarchien zu parlamentarischen Monarchien Heutzutage gibt es weltweit nur noch wenige konstitutionelle Monarchien im engeren Sinne Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung 2 Vorgeschichte 2 1 Antike und Mittelalter 2 2 Entwicklung zum Konstitutionalismus 3 Hauptthemen 3 1 Monarchisches Prinzip 3 2 Ministerverantwortlichkeit 3 3 Volksvertretung 4 Europaische und deutsche Entwicklung 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAbgrenzung BearbeitenHaufig werden die Monarchien in absolute ohne Verfassung und mit unbeschrankter Macht des Monarchen konstitutionelle mit Verfassung und Gestaltungsmacht des Monarchen und parlamentarische mit Verfassung und reprasentativer Funktion des Monarchen unterteilt In den meisten europaischen Landern aber gab es keine bestandige Entwicklung vom Absolutismus zum Parlamentarismus Oft fanden Wechsel und Ruckschritte statt Moglich war es dass unter ein und derselben Verfassung mal der Monarch mal das Parlament die grossere Macht hatte und auch eine Ruckkehr zum Absolutismus kam vor 3 Von der absoluten Monarchie unterscheidet sich die konstitutionelle in der Regel durch ein Verfassungsdokument Allerdings hat Grossbritannien bis heute kein einheitliches Verfassungsdokument sondern nur historische Gesetze die Einfluss auf das politische System haben Das britische Parlament kann mit einfacher Mehrheit jedes Gesetz und jeden Beschluss wieder andern Umgekehrt gab es Monarchien in denen selbst eine Verfassung die Macht des Monarchen nicht wesentlich einschrankte Alle heutigen absoluten Monarchien haben Verfassungen welche dem Monarchen jedoch uneingeschrankte Macht geben Die Macht der Volksvertretung in der konstitutionellen Monarchie hangt von mehreren Faktoren ab unter anderem von ihrem Ruckhalt im Volk und ihrer politischen Geschlossenheit Auch wenn in einer Verfassung die Volksvertretung nicht ausdrucklich an der Regierungsbildung beteiligt ist kann sie de facto den entscheidenden Einfluss darauf ausuben In manchen Landern hat in einem Verfassungskampf die Volksvertretung beispielsweise nicht mehr an der Gesetzgebung mitgearbeitet und dem Monarchen den gewunschten Staatshaushalt verweigert bis der Monarch eine Regierung mit Vertrauensleuten der Volksvertretung einsetzte Der Monarch ernennt dann nur noch Minister von denen er weiss dass sie das Vertrauen einer Mehrheit in der Volksvertretung haben Eine konstitutionelle Monarchie kann daher gleichzeitig parlamentarisch im Sinne der Regierungsbildung sein In einigen Fallen ist der Parlamentarismus in der Verfassung selbst verankert Dabei erhalt die Volksvertretung nicht nur die ublichen Kontrollrechte wie das Zitierrecht mit dem sie einen Minister in eine Parlamentssitzung rufen kann wo er Auskunfte geben muss Die Volksvertretung ist ausdrucklich an der Ernennung von Ministern beteiligt oder an der Entlassung oder an beidem Beispielsweise ernennt der Monarch zwar die Minister doch die Volksvertretung kann durch ein Misstrauensvotum bekunden dass sie einen Minister ablehnt Der Monarch muss ihn dann verfassungsgemass entlassen Wegen dieses Risikos ernennt der Monarch nur Minister von denen er bereits weiss dass sie eine Mehrheit in der Volksvertretung hinter sich haben Vorgeschichte BearbeitenAntike und Mittelalter Bearbeiten Darstellung einer romischen Senatssitzung Gemalde aus dem Jahr 1888 Konigin Anne von Grossbritannien bei einer Sitzung der House of Lords c 1708 14 Eine parlamentarische Kontrolle der englischen Monarchen entwickelte sich bereits ab dem 13 Jahrhundert Die Verabschiedung der Verfassung vom 3 Mai 1791 zur Zeit des Vierjahrigen Sejms im Warschauer Konigsschloss etablierte Polen als die erste konstitutionelle Monarchie Gemalde von 1806 Kontrollinstanzen von Monarchen oder Herrschern gab es bereits in der Antike In der Geschichte Athens kam es nach der Beseitigung des Konigtums zunachst zur Oligarchie der Adelsgeschlechter Schliesslich fuhrten verschiedene strukturelle Reformen zur Herausbildung der klassischen attischen Demokratie Diese hatte jedoch kein gekrontes Oberhaupt als Staatsspitze Der romische Senat war bis zum Ende der Republik die wichtigste Institution des romischen Reiches Nicht nur der Senat als Gremium war verantwortlich fur diese Bedeutung auch seine Mitglieder die Senatoren waren stets bedeutende und im Reich allgemein anerkannte Personen Obwohl die Rechte des Senats der vornehmlich eine Versammlung ehemaliger Amtstrager war und die Rechtskraft seiner Beschlusse nie niedergeschrieben wurden bestimmte er bis in die Zeit des Augustus und in Ausnahmesituationen auch noch danach die romische Politik Der Senat bestand zwar wahrend des Kaiserreiches bis in die ausgehende Spatantike verlor jedoch zunehmend an Macht gegenuber den Imperatoren Der byzantinische Senat oder ostromische Senat war die Fortfuhrung des romischen Senats Er wurde im fruhen 4 Jahrhundert von Kaiser Konstantin gegrundet Die Institution des Senats uberlebte die Jahrhunderte wenngleich seine Relevanz kontinuierlich abnahm bis er im 13 Jahrhundert verschwand In Westeuropa entwickelte sich das nach dem Fall des romischen Imperiums der Feudalismus Die gewahlten deutschen Konige und romischen Kaiser waren zwar nicht an einem Senat oder einer parlamentarischen Instanz gebunden jedoch mussten sie auf die Meinung der Fursten achten und konnten nicht absolut herrschen Unter Karl dem Grossen fand 777 erstmals eine Reichsversammlung in Sachsen in Paderborn statt 4 Seit dem 12 Jahrhundert entwickelte sich aus den formlosen Hoftagen der Reichstag des Heiligen Romischen Reiches und wurde 1495 mittels eines Vertrages zwischen dem Kaiser und den Standen zu einer festen Institution der Reichsverfassung neben dem Konig bzw Kaiser stehende Korperschaften Der Reichstag war ursprunglich die Versammlung der Reichsstande und entwickelte sich zu einem massgeblichen Gegengewicht gegenuber der kaiserlichen Zentralgewalt Als Generalstande bezeichnet man in Frankreich die erstmals 1302 von Konig Philipp IV einberufene Versammlung von Vertretern der drei Stande Diese bestanden aus Klerus Adel sowie dem Dritten Stand Jeder dieser Stande verfugte uber ca 300 Abgesandte Die Generalstande wurden meist in Krisenzeiten vom Konig einberufen wenn es galt neue Steuern durchzusetzen oder aussenpolitisch riskante Vertrage absegnen zu lassen Die Ursprunge der Standeversammlung liegen in der alten Pflicht und dem Recht des Adels den Konig zu beraten Immer wieder gab es Versuche der Versammlung Einfluss auf die konigliche Gesetzgebung zu gewinnen die aber nicht sehr erfolgreich waren Entwicklung zum Konstitutionalismus Bearbeiten Einige Ursprunge des modernen Parlamentarismus und der konstitutionellen Monarchie liegen in England Die Magna Carta ist eine von Konig Johann Ohneland zu Runnymede in England am 15 Juni 1215 unterzeichnete Vereinbarung mit dem revoltierenden englischen Adel Sie gilt als die wichtigste Quelle des englischen Verfassungsrechts Ein bedeutender Teil der Magna Carta ist eine wortliche Kopie der Charter of Liberties Heinrichs I welche dem englischen Adel seine Rechte gewahrte Die Magna Carta verbriefte grundlegende politische Freiheiten des Adels gegenuber dem englischen Konig dessen Land seinerzeit Lehen des Papstes Innozenz III war Der Kirche wurde die Unabhangigkeit von der Krone garantiert Das Dokument wurde vom Konig nur auf erheblichen Druck der Barone angenommen Nachdem die Magna Carta zwischenzeitlich in den Hintergrund getreten war nahm ihre Bedeutung im 17 Jahrhundert wieder zu als sich im Englischen Burgerkrieg der Konflikt zwischen Krone und Parlament zuspitzte Durch fortwahrende Anderungen und Erganzungen wurden weiteren Bevolkerungsschichten Rechte zugestanden und letztendlich die konstitutionelle Monarchie entwickelt Erst die Bill of Rights ersetzte 1689 die Magna Carta in weiten Teilen als grundlegendes Verfassungsdokument Die Magna Carta ist zusammen mit der Bill of Rights von England auch Grundlage aller Gesetze der Vereinigten Staaten Insbesondere die Verfassung der Vereinigten Staaten von 17 September 1787 bezieht sich in Teilen auf die in diesen Gesetzen festgelegten Grundrechte Die Verfassung vom 3 Mai 1791 von Polen Litauen Rzeczpospolita gilt als die erste moderne Verfassung Europas im Sinne der Aufklarung Sie etablierte die erste konstitutionelle Monarchie Die franzosische Verfassung von 1791 wurde von der Verfassunggebenden Nationalversammlung genau vier Monate nach der polnisch litauischen Verfassung am 3 September 1791 verabschiedet Mit ihr wurde das revolutionare Frankreich von einer absolutistischen in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt Diese hatte allerdings nur rund ein Jahr Bestand Die Charte constitutionnelle war seit 1814 die verfassungsrechtliche Basis des restaurierten Konigreichs Frankreich Ihr Autor Benjamin Constant war derjenige der den Begriff monarchie constitutionelle pragte 5 Die Geschichte der konstitutionellen Monarchie in den deutschen Landern setzte in den Jahren vor 1800 ein In vielen deutschen Staaten herrschte aufgeklarter Absolutismus eine Monarchie die nicht nur die Macht des Staates sondern auch das Wohlergehen der Untertanen zum Ziel hatte Der Staat sollte nach rationalen Grundsatzen modernisiert und die nicht mehr vernunftig begrundbaren Standesunterschiede und Betatigungsschranken sollten abgeschafft werden Dieter Grimm Darum gab es in Deutschland ein weniger starkes Drangen nach Reformen anders als im Ancien Regime Frankreichs wo die Monarchie die Aufklarung weitgehend ablehnte Dennoch Auch in Deutschland waren die Monarchien letztlich doch noch absolut weil die Untertanen keine politischen Rechte erhielten Die Menschen sollten nach Grundsatzen der Aufklarung leben nicht unbedingt nach solchen die sie selbst gewahlt hatten 6 Die Monarchie in Europa geriet damals in eine schwere Finanz und Legitimitatskrise Adelige mussten in der Regel keine oder weniger Steuern zahlen die Monarchen machten Schulden Kriege verwusteten die Lander und wo es ein wohlhabendes Burgertum gab wollte es auch Einfluss auf die Politik erhalten Nach einem verlorenen Krieg oder einer erfolgreichen Revolution wurde durch den Konig oder die neuen Machthaber eine Verfassung eingefuhrt und zwar aus folgenden Grunden Finanzpolitik Die reichen Burger die Steuern zahlten sollten mitbestimmen konnen was mit dem Geld passierte Mit einem modernen Steuersystem das weniger Rucksicht auf alte Privilegien nahm konnte mehr Geld eingenommen werden Integration Die Bevolkerung oder zumindest die Oberschicht in neu eroberten bzw angeschlossenen Gebieten wurde in den Staat integriert Staatlichkeit Der Verfassungsstaat betonte gegenuber anderen Landern die Souveranitat Eigenstandigkeit gegenuber anderen Staaten Der grossere Zusammenhang dieser Entwicklung so Martin Kirsch ist also die Staats und Nationsbildung und die Demokratisierung 7 Die konstitutionelle Monarchie im eigentlichen Sinne wird von einem Dualismus bestimmt wie er auch unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung erwunscht sein kann Gesetze kommen nicht zustande wenn nicht Monarch und Volksvertretung zustimmen ohne Gesetze und ohne Haushalt kann eine Regierung nicht effektiv regieren Die konstitutionellen Liberalen in der Frankfurter Nationalversammlung 1848 1849 wollten durchaus einen starken Monarchen als Gegengewicht zur Volksvertretung Sie hatten Angst vor einer reinen Parlamentsherrschaft oder gar einer Schreckensherrschaft wie in Frankreich 1793 1794 Ein Dualismus war dauerhaft moglich ohne automatisch den Ubergang zum Parlamentarismus und damit seinen Untergang in sich zu tragen Konstitutionelle Monarchien konnten jedoch instabil werden oder scheitern wenn der Monarch sich dem Dualismus verschloss Letztlich wurde die konstitutionelle Monarchie eine historische Ubergangserscheinung weil im 20 Jahrhundert das demokratische Prinzip ubermachtig wurde Dem Monarchen blieben fast nur noch reprasentative Funktionen oder er wurde durch einen gewahlten Prasidenten ersetzt Allerdings Wenn die demokratische Kontrolle nicht anerkannt wurde so konnte die weitere Entwicklung auch in ein autoritares Regime munden 8 Hauptthemen BearbeitenMonarchisches Prinzip Bearbeiten Hauptartikel Monarchisches Prinzip Victoria war englische Konigin von 1837 bis 1901 In dieser Zeit setzte sich das Prinzip durch dass die Krone herrscht aber nicht regiert Diese Zuruckhaltung war wichtig fur das hohe Ansehen das sich das englische Konigtum wieder erwarb Mischt sich der Monarch hingegen in die Tagespolitik ein schafft er sich automatisch politische Gegner und kann schwieriger eine integrative Rolle spielen Der Soziologe Max Weber unterschied drei Formen der Herrschaft Bezogen auf die Monarchie heisst das 9 10 Die Monarchie wurde meist als traditionale Herrschaft verstanden Grundlagen waren das historische Alter vieler Dynastien und das Gottesgnadentum Gott hatte die Welt geschaffen und die Menschen in Stande eingeteilt Solche Argumentationen verloren aber in einem rationalen und sakularen Zeitalter an Kraft und einige Monarchen untergruben dieses Prinzip selbst wenn sie andere Monarchen ein oder absetzten Rational war die Konigsherrschaft wenn sie innerhalb des aufgeklarten Absolutismus oder einer Verfassung eine bestimmte Funktion erfullte Gesellschaftlich war der Konig ein Mittler zwischen verschiedenen Bevolkerungsgruppen oder ein Bollwerk der Oberschicht gegen soziale Forderungen Der Konig wurde ein Verfassungsorgan das nicht mehr an eine bestimmte Dynastie gebunden war und damit moglicherweise gar absetzbar Legte man eine rationale Messlatte an das Funktionieren des Monarchen kam letzten Endes eine Absetzung oder Ersetzung in den Bereich des Denkbaren Ein charismatischer Fuhrer tauchte in einer Krise auf und versprach die Probleme des Landes zu losen Die Legitimation wurde eventuell durch Plebiszite pseudo demokratisch verstarkt Die bekanntesten Beispiele sind Napoleon I und Napoleon III Soziale Unruhe Krisen oder militarische Niederlagen gefahrdeten aber eine solche Legitimation Im 19 Jahrhundert trotz der Enthauptung des franzosischen Konigs Ludwig XVI im Jahre 1793 war die konstitutionelle Monarchie eine weit verbreitete Ordnungs und Bewusstseinsform Zwischen 1815 und 1870 hatte nur ein einziger grosserer Staat in Europa keine Monarchie die Schweiz Jurgen Osterhammel schreibt sogar von Neuerfindungen der Monarchie etwa in den Kolonialreichen in die die konstitutionelle Monarchie exportiert wurde 11 aber auch mit der Neuaufwertung der britischen Monarchie mit dem Kaisertum Japans das von einem eigentlich usurpatorischen Regime als Legitimationsspender aufgewertet wurde dem bundesstaatlich verfassten Deutschen Reich in dem Wilhelm I eine ahnliche integrative Rolle spielte aber ohne quasi religiosen Kaiserkult und mit dem casaristischen und bonapartistischen Kaisertum von Napoleon III der niemals vergessen machen konnte dass er nicht einem der grossen regierenden Hauser Europas entstammte 12 Ministerverantwortlichkeit Bearbeiten Hauptartikel Ministerverantwortlichkeit Otto von Bismarck im Reichstag 1874 links sitzend in Uniform Er diente seit 1862 als preussischer Ministerprasident und ab 1867 1871 als deutscher Kanzler In beiden Amtern war er laut Verfassung verantwortlich Zu einer parlamentarischen Regierung kam es nicht dennoch musste er mit den Fraktionen im preussischen Landtag bzw im deutschen Reichstag letztlich zusammenarbeiten Traditionell regierte der Monarch mit Ministern die er als seine personlichen Diener absetzen und ernennen konnte Sein Kabinett mit den Ministern war aber letztlich nur ein Hilfsorgan In der konstitutionellen Monarchie erhielten die Minister eine selbststandigere Rolle entweder schon zu Beginn einer Verfassungsordnung oder erst spater durch eine Verfassungsanderung Grundlage dieser Eigenstandigkeit war die Ministerverantwortlichkeit die in unterschiedlicher Weise in der Verfassung oder in der Verfassungswirklichkeit realisiert wurde Dieses Prinzip teilte die monarchische Regierung in einen standigen und unverantwortlichen Teil den Monarchen er konnte wie im Absolutismus nicht abgesetzt oder zur Rechenschaft gezogen werden Der andere Teil der Regierung war auswechselbar und verantwortlich die Minister Eine Handlung des Monarchen etwa ein Befehl oder eine Verordnung wurde erst wirksam wenn auch ein Minister seine Unterschrift hinzugefugt hatte das Contraseign die Gegenzeichnung Damit ubernahm der Minister die Verantwortung 13 und konnte eventuell gerichtlich verfolgt werden wenn er ein Gesetz oder die Verfassung verletzte War ein Minister mit einer Handlung des Monarchen nicht einverstanden dann zeichnete er nicht gegen obwohl der Minister weiterhin vom Monarchen entlassen werden konnte starkte die Ministerverantwortlichkeit doch seine Eigenstandigkeit weil der Monarch keine fahigen Minister verlieren wollte Aber auch die konstitutionelle Monarchie wurde so gestarkt weil die Volksvertretung sich meist mit der Absetzung eines verantwortlichen Ministers zufrieden gab ohne gleich die Absetzung des Monarchen zu erstreben die Minister waren so Wolfgang Reinhard Blitzableiter fur die Opposition 14 Von einer mehr juristischen oder strafrechtlichen Verantwortlichkeit wird die politische oder parlamentarische unterschieden Letztere meint dass die Volksvertretung einen Minister de facto oder de iure sturzen konnte wenn sie seine Tatigkeit politisch nicht mehr als zweckmassig empfand In den Verfassungen finden sich unterschiedliche Formulierungen selbst die Trennung in juristische und politische Verantwortlichkeit ist nicht immer deutlich In manchen Verfassungen stand schlicht dass die Minister verantwortlich seien nicht aber wem gegenuber wofur und was die Konsequenzen waren Fur die Herausbildung des Parlamentarismus war eine wie auch immer formulierte Ministerverantwortlichkeit letztlich nicht unbedingt notwendig und erst recht nicht hinreichend Volksvertretung Bearbeiten Kaiser Franz Joseph I eroffnet im Zeremoniensaal der Hofburg den Reichsrat 1879Europaische Monarchien waren vor dem Konstitutionalismus selten Autokratien wie Russland vor 1906 oder Frankreich in den letzten Herrschaftsjahren von Napoleon Bonaparte 15 Mit Ausnahme von voll ausgebildeten absolutistischen Monarchien hatten Vertretungen der Stande teils grosse Mitsprachemoglichkeiten bei der Gesetzgebung Steuererhebung und einigen Fragen des Heerwesens 16 Um 1800 kamen Reprasentativverfassungen auf die eine moderne Volksvertretung vorsahen Modern war es wenn die Abgeordneten nicht von einer standisch definierten Bevolkerungsgruppe entsandt wurden wie dem Adel oder Berufsstanden sondern vom Volk gewahlt wurden Die Volksvertretungen der konstitutionellen Monarchie unterschieden sich aber noch stark von heutigen rein demokratischen Parlamenten In allen grossen und mittelgrossen Staaten bestanden sie aus zwei Kammern also zwei Gruppen von Abgeordneten die getrennt tagten und getrennt organisiert waren Die eine Kammer wurde vom Volk gewahlt und hiess Unterhaus Volkskammer Volkshaus Abgeordnetenhaus zweite Kammer usw Die andere Kammer hiess Oberhaus Herrenhaus Erste Kammer usw Einkammersysteme kamen nur in kleinen Staaten vor oder aber in den Planen der Demokraten Das Oberhaus diente in der Regel dazu standische Elemente in die Volksvertretung zu integrieren und adlige Vorrechte teilweise zu sichern 17 Damit sollte die konigstreuen Konservativen gestarkt werden Angehorige des Oberhauses wurden vom Konig ernannt oder von einer Berufsorganisation oder Universitat oder Kirche entsandt oder von reichen Grundbesitzern gewahlt oder bestimmte Angehorige des Hochadels waren kraft Geburt Mitglied Das Oberhaus konnte dazu dienen mediatisierten Ex Fursten eine Rolle zu geben Jedes Land hatte seine eigene Mischung im Oberhaus Heutiger Plenarsaal der Zweiten Kammer in den Niederlanden Ein Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung in beiden Kammern Die Erste Kammer kann Entwurfe nur ablehnen oder annehmen nicht abandern und gilt als die schwachere von beiden Das Unterhaus wurde gewahlt doch nur von Teilen des Volkes Ein Zensuswahlrecht schloss alle Burger vom Wahlen aus die nicht eine Mindestsumme an Steuern zahlen Ein Dreiklassenwahlrecht liess zwar alle Burger wahlen gab den Stimmen der reichen Oberschicht aber mehr Gewicht In einigen Staaten hatten Reiche Altere oder Akademiker Zusatzstimmen Selten war ein allgemeines und gleiches Wahlrecht Uberhaupt durften nur Manner wahlen und wegen der damaligen Altersstruktur der Gesellschaft schloss auch eine Mindestaltersgrenze von 25 oder 30 Jahren viele mogliche Wahler vom Wahlen aus In der konstitutionellen Monarchie kam ein Gesetz nur zustande wenn sowohl die Volksvertretung als auch der Monarch zustimmten Gleiches galt fur den Staatshaushalt also die Einnahmen und Ausgaben Ahnlich wie bei der Regierungsbildung war die Gesetzgebung ein Machtspiel in der mal der Monarch mal die Volksvertretung sich besser durchsetzen konnte Ein grosses Problem fur die Volksvertretungen war es oft dass bestimmte Politikbereiche wie die Aussenpolitik und das Militar sowieso dem Monarchen vorbehalten waren Eine parlamentarische Kontrolle auf diesen Gebieten war besonders schwierig zu realisieren Siehe auch Zweikammersystem und Wahlrecht im Vormarz und in der MarzrevolutionEuropaische und deutsche Entwicklung Bearbeiten Der franzosische Konig Ludwig XVI legte zwar einen Eid auf die Verfassung von 1791 ab war aber innerlich nie bereit sie zu akzeptieren Am 21 September 1792 wurde die Republik ausgerufen am Vormittag des 21 Januar 1793 kam Ludwig unter die Guillotine Obwohl einige europaische Monarchien Kontrollmechanismen der Stande oder des Adels unterlagen gab es keine zusammenfassende Verfassung oder Konstitution die den politischen Prozess definierte und die Gewaltenteilung in einem zusammenfassenden Werk regelte Mit Beginn der Aufklarung im 17 und 18 Jahrhundert gab es vermehrt Bestrebungen die Macht des Monarchen in einer Konstitution zu definieren und zu regeln Als die alteste Verfassung einer konstitutionellen Monarchie gilt die Verfassung vom 3 Mai 1791 von Polen Litauen Rzeczpospolita die die erste moderne Verfassung Europas im Sinne der Aufklarung ist Die zweitalteste konstitutionelle Monarchie ist die franzosische von 1791 Frankreich hatte bis 1877 besonders viele Regime und Verfassungswechsel dreimal wurde das konstitutionelle Konigtum beendet 1792 1814 und 1830 Dabei ist die Struktur monarchisch geblieben Selbst als Frankreich einen Konsul oder Prasidenten hatte so war dieser in der Praxis kaum absetzbar wie Napoleon Bonaparte und Louis Napoleon Gescheitert sind die Monarchien wenn die Bereitschaft fehlte das Wahlrecht zu demokratisieren also breite Bevolkerungskreise von der politischen Teilnahme ausgeschlossen wurden ferner wenn wirtschaftliche Krisen aufkamen 1830 und 1848 oder nach Kriegsniederlagen 1814 und 1870 18 Frankreich war Verfassungsleitbild weil es fruh und viele Verfassungen ausbildete aber auch durch Eroberungskriege Verfassungen exportierte Spatere Verfassungsgeber in anderen Landern suchten sich eine Verfassung aus die ihnen am meisten zusagte Die von 1814 sah einen starken Monarchen vor wie es dem Geist der Zeit entsprach Wollten sie ein starkeres Parlament so orientierten sie sich an der von 1791 oder 1830 An der amerikanischen republikanischen Verfassung hingegen konnten die europaischen Monarchien schlecht anknupfen 19 Die niederlandische Monarchie wurde 1814 1815 begrundet Bis in die Mitte des Jahrhunderts regierten die Konige trotz Verfassung noch sehr selbststandig bis die Volksvertretung langsam machtiger auftreten konnte Der Parlamentarismus wurde in der politischen Kultur in den 1860er Jahren durchgesetzt 1918 wurde das Wahlrecht demokratisiert In der Verfassung von 1815 steht bis heute nirgends dass ein Minister zurucktreten musste weil die Volksvertretung dies verlangt in der Praxis ware es aber kaum denkbar dass ein Minister nach einem Misstrauensvotum im Amt bleibt Reichsverweser Erzherzog Johann hier 1848 kann als erster gesamtdeutscher konstitutioneller Monarch angesehen werden Die ersten modernen Verfassungen Deutschlands erliessen die franzosischen Machthaber in Satellitenstaaten wie dem Konigreich Westphalen 1807 Es ist umstritten inwieweit es sich um einen reinen Scheinkonstitutionalismus 20 Ernst Rudolf Huber oder um substantielle wenn auch nur bedingt wirksam gewordene Verfassungsordnungen handelte Der eigentliche Konstitutionalismus beginnt nach der Napoleon Zeit in Suddeutschland zum Beispiel in Bayern 1818 Nach einem gewaltsam niedergeschlagenen Versuch von 1848 1849 ein Deutsches Reich als konstitutionelle Monarchie zu errichten erfolgte die Reichsgrundung 1871 wiederum als konstitutionelle Monarchie Obwohl der Bundeskanzler bzw Reichskanzler verantwortlich war wurde lange Zeit das Reichstagswahlergebnis fur die Regierungsbildung hochstens mitberucksichtigt Ab Oktober 1917 waren die Regierungen de facto vom Vertrauen des Reichstags abhangig ab Oktober 1918 infolge der Oktoberreformen auch laut veranderter Verfassung Mit der Novemberrevolution kurz darauf endete die konstitutionelle Monarchie in ganz Deutschland Martin Kirsch behandelt die Frage ob es einen deutschen Sonderweg im 19 Jahrhundert gegeben hat ob Deutschland in diesem Sinne verspatet war Ab 1814 1815 befanden sich Frankreich die Niederlande und Suddeutschland auf einer gleichen Entwicklungsstufe der konstitutionellen Monarchie mit einem starken Monarchen und wenig Einfluss des Parlaments Die absolutistischen Staaten Preussen Sardinien Piemont und Danemark holten ab 1848 aber auf Etwa im Vergleich zum Frankreich von Napoleon III hatte das Parlament in Preussen mehr Bedeutung 21 Der politische Abenteurer Louis Napoleon Bonaparte liess sich Ende 1848 zum Prasidenten der Zweiten Franzosischen Republik wahlen Seine autokratisch ausgeubte Prasidentschaft mundete 1852 darin dass er sich zum Kaiser Napoleon III ausrief 1869 musste er dem Parlament aber grossere Macht einraumen Empire liberal und wegen Niederlagen im Deutsch Franzosischen Krieg wurde er gesturzt Vom Jahr 1869 1870 betrachtet hatten Frankreich Preussen und Italien ein ahnliches Entwicklungsniveau In keinem der drei Lander war zu diesem Zeitpunkt die Verknupfung von Demokratie und Parlamentarismus im Verfassungsstaat gelungen in keinem war soziale Gerechtigkeit realisiert worden Ein Konflikt der Volksvertretung mit dem Monarchen fuhrte sowohl in Preussen als auch in Danemark nicht zu einer Starkung der Volksvertretung der italienische Konig entliess 1859 Cavour trotz parlamentarischer Mehrheit Auch spater wehrte sich das italienische Parlament nicht gegen solches Vorgehen Die Konfliktbereitschaft eines Parlaments taugt insofern nur sehr bedingt als Gradmesser fur die Beurteilung deutscher Verfassungseigenheiten Der Monarch in Deutschland hatte grosse Macht wie auch in Schweden bis 1917 und in Osterreich bis 1918 Der militarische Oberbefehl fur den Monarchen war auch keine deutsche Besonderheit sondern in fast allen Landern Normalfall Der belgische Konig hatte sogar weitaus mehr faktische Entscheidungskompetenz als der deutsche Kaiser 22 Die Rahmenbedingungen der deutschen Verfassung waren sehr europaisch und eine andere Entwicklung ware moglich gewesen Wirklich tiefgreifend unterschied Deutschland sich nur durch seinen Foderalismus wie ihn von den anderen konstitutionellen Monarchien nur noch Osterreich kannte Kirsch Die jeweiligen nationalstaatlichen Entwicklungen des monarchischen Konstitutionalismus im 19 Jahrhundert lassen sich also nicht in deutlich abgrenzbare helle und dunkle nationale Sonderwege unterteilen sondern je nach dem Zeitpunkt naherten sich einzelne Wege einander an oder entfernten sich wieder 23 Siehe auch BearbeitenListe der gegenwartigen Monarchien Konstitutionalismus VerfassungsvereinbarungLiteratur BearbeitenMartin Kirsch Monarch und Parlament im 19 Jahrhundert Der monarchische Konstitutionalismus als europaischer Verfassungstyp Frankreich im Vergleich Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1999 Christian Hermann Schmidt Vorrang der Verfassung und konstitutionelle Monarchie Eine dogmengeschichtliche Untersuchung zum Problem der Normenhierarchie in den deutschen Staatsordnungen im fruhen und mittleren 19 Jahrhundert 1818 1866 Schriften zur Verfassungsgeschichte 62 Duncker amp Humblot Berlin 2000 ISBN 3 428 10068 9 Weblinks BearbeitenMonarchie auf NiederlandeNet What is constitutional monarchy auf Royal gov ukEinzelnachweise Bearbeiten Tobias Haas Monarchien versus Republiken Ein Beitrag zur Unterscheidung von Typen politischer Systeme Freiburg 2014 S 194 f uni freiburg de Richard Rose Monarchy Constitutional In Seymour Martin Lipset Hrsg The Encyclopedia of Democracy Band III London 1995 S 843 847 Martin Kirsch Monarch und Parlament im 19 Jahrhundert Der monarchische Konstitutionalismus als europaischer Verfassungstyp Frankreich im Vergleich Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1999 S 386 387 Rudolf Schieffer Christianisierung und Reichsbildungen Europa 700 1200 Munchen 2013 S 37 Tobias Friske Staatsform Monarchie Was unterscheidet eine Monarchie heute noch von einer Republik Freiburg 2007 uni freiburg de Dieter Grimm Deutsche Verfassungsgeschichte 1776 1866 Vom Beginn des modernen Verfassungsstaats bis zur Auflosung des Deutschen Bundes Suhrkamp Frankfurt am Main 1988 S 49 50 Martin Kirsch Monarch und Parlament im 19 Jahrhundert Der monarchische Konstitutionalismus als europaischer Verfassungstyp Frankreich im Vergleich Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1999 S 386 Martin Kirsch Monarch und Parlament im 19 Jahrhundert Der monarchische Konstitutionalismus als europaischer Verfassungstyp Frankreich im Vergleich Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1999 S 410 411 Wolfgang Reinhard Geschichte der Staatsgewalt Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfangen bis zur Gegenwart 3 Auflage C H Beck Munchen 2002 1999 S 430 Martin Kirsch Monarch und Parlament im 19 Jahrhundert Der monarchische Konstitutionalismus als europaischer Verfassungstyp Frankreich im Vergleich Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1999 S 389 390 Jurgen Osterhammel Die Verwandlung der Welt Eine Geschichte des 19 Jahrhunderts C H Beck Munchen 2009 S 829 835 Jurgen Osterhammel Die Verwandlung der Welt Eine Geschichte des 19 Jahrhunderts C H Beck Munchen 2009 S 839 841 844 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 338 339 Wolfgang Reinhard Geschichte der Staatsgewalt Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfangen bis zur Gegenwart 3 Auflage C H Beck Munchen 2002 1999 S 429 Jurgen Osterhammel Die Verwandlung der Welt Eine Geschichte des 19 Jahrhunderts C H Beck Munchen 2009 S 839 835 Dieter Grimm Deutsche Verfassungsgeschichte 1776 1866 Vom Beginn des modernen Verfassungsstaats bis zur Auflosung des Deutschen Bundes Suhrkamp Frankfurt am Main 1988 S 45 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 343 Martin Kirsch Monarch und Parlament im 19 Jahrhundert Der monarchische Konstitutionalismus als europaischer Verfassungstyp Frankreich im Vergleich Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1999 S 387 389 Martin Kirsch Monarch und Parlament im 19 Jahrhundert Der monarchische Konstitutionalismus als europaischer Verfassungstyp Frankreich im Vergleich Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1999 S 402 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 88 Martin Kirsch Monarch und Parlament im 19 Jahrhundert Der monarchische Konstitutionalismus als europaischer Verfassungstyp Frankreich im Vergleich Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1999 S 395 396 Martin Kirsch Monarch und Parlament im 19 Jahrhundert Der monarchische Konstitutionalismus als europaischer Verfassungstyp Frankreich im Vergleich Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1999 S 396 399 Martin Kirsch Monarch und Parlament im 19 Jahrhundert Der monarchische Konstitutionalismus als europaischer Verfassungstyp Frankreich im Vergleich Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1999 S 399 401 Normdaten Sachbegriff GND 4165088 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konstitutionelle Monarchie amp oldid 232140084