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Die Oktoberreformen bestanden aus mehreren Verfassungs und Gesetzesanderungen durch die das deutsche Kaiserreich am Ende des Ersten Weltkriegs in eine parlamentarische Monarchie umgewandelt wurde Insbesondere machten die Reformen die am 28 Oktober 1918 in Kraft traten das Amt des Reichskanzler auch vom Vertrauen des Reichstags abhangig statt wie bis dahin allein von dem des Kaisers Reichskanzler Max von Baden Mitte im hellen Mantel auf dem Weg in den Reichstag 3 Oktober 1918Bereits 1917 erfolgten erste Schritte in Richtung einer Parlamentarisierung der Reichsverfassung von 1871 als Vertreter demokratischer Parteien in die Reichsleitung eintraten Der Grund fur die noch weiter reichende Oktoberreform war die sich abzeichnende Kriegsniederlage Deutschlands Die Oberste Heeresleitung unter den Generalen Hindenburg und Ludendorff in deren Handen damals die tatsachliche Macht lag erhofften sich von einer Demokratisierung des Reichs bessere Friedensbedingungen von Seiten der Kriegsgegner Unterstutzt wurden die Reformen von den Mehrheitssozialdemokraten dem katholischen Zentrum der linksliberalen Fortschrittlichen Volkspartei und den Nationalliberalen Sie alle stutzten auch das letzte noch vom Kaiser ernannte Kabinett Baden Gegen die Reformen stimmten die Konservativen und die Unabhangigen Sozialdemokraten Ersteren gingen die Reformen zu weit letzteren nicht weit genug zumal die Wahlreform im Reich und in Preussen noch nicht abgeschlossen war Die Reformen kamen jedoch zu spat um noch eine Wirkung zugunsten der Monarchie zu entfalten Die bald darauf ausbrechende Novemberrevolution ging uber sie hinweg Am 9 November kam es zur Ausrufung der Republik und wenig spater zur formellen Abdankung Wilhelms II Der letzte kaiserliche Reichskanzler Prinz Max von Baden ubertrug die Regierungsgeschafte dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert Im Sommer 1919 loste die demokratische und republikanische Weimarer Verfassung endgultig die Bismarcksche Reichsverfassung ab Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 1 1 Politisches System des Kaiserreichs 1 2 Erster Weltkrieg 2 Verabschiedung 2 1 Die beiden Regierungsvorlagen 2 2 Reichstagsrede des Reichskanzlers und Antrag der Fraktionen 3 Die einzelnen Reformen 3 1 Stellung der Staatssekretare 3 2 Krieg und Frieden 3 3 Vertrauen des Kanzlers im Parlament 3 4 Verantwortlichkeit des Kanzlers und der Stellvertreter 3 5 Wehrverfassung 4 Weitere Entwicklung 5 Forschung 6 Literatur 7 Weblinks 8 BelegeAusgangslage BearbeitenPolitisches System des Kaiserreichs Bearbeiten nbsp Sitzungssaal des Reichstages in der Leipziger Strasse 1889 1 Das 1867 1871 gegrundete Kaiserreich war laut Verfassung ein foderal organisierter Furstenbund dessen Prasidium der Konig von Preussen innehatte Als Staatsoberhaupt trug er den Titel Deutscher Kaiser Zudem war er Oberbefehlshaber von Heer und Marine Weitere Verfassungsorgane waren der Bundesrat als Vertretung der Bundesstaaten sowie der Reichstag dessen Abgeordnete nach dem allgemeinen gleichen und geheimen Mannerwahlrecht bestimmt wurden Die Regierungsgeschafte fuhrte der Reichskanzler der jedoch nicht dem Parlament sondern allein dem Kaiser verantwortlich war Die meist als Reichsleitung bezeichnete Regierung war kein klassisches Kabinett mit verantwortlichen Ressortministern sondern bestand aus dem vom Kaiser ernannten Kanzler und Staatssekretaren die Reichsamtern vorstanden Erst seit dem Stellvertretungsgesetz von 1878 konnte ein Staatssekretar begrenzt eigenverantwortlich handeln Das Parlament der Reichstag hatte erhebliche Kompetenzen Nur der Reichstag und der Bundesrat konnten Gesetze vorschlagen Um Rechtskraft zu erlangen bedurfte wie international nicht unublich jeder Vorschlag der Zustimmung beider Organe Eine wesentliche Machtbefugnis des Reichstags war das Bewilligungsrecht fur den Staatshaushalt Uber dessen grossten Posten die Militarausgaben durfte er jedoch im Rahmen des sogenannten Septennats nur en bloc fur einen Zeitraum von sieben Jahren abstimmen So konnte der Reichstag auch das parlamentarische Kontrollrecht uber Heer und Marine nur eingeschrankt ausuben Erster Weltkrieg Bearbeiten nbsp Max Liebermann Kindervolkskuche Zeichnung von 1915 Auch wenn nur wenige Gebiete Deutschlands kurzfristig von feindlichen Truppen besetzt waren waren die Auswirkungen des Krieges auf das Alltagsleben einschneidend Als 1914 der Erste Weltkrieg begann unterstutzten die Fraktionen des Reichstags die Kriegsfuhrung auch die stets oppositionelle Sozialdemokratische Partei Deutschlands Doch im Verlauf des Krieges sank die Bereitschaft der kaiserlichen Politik zu folgen Im Juli 1917 verabschiedete die Reichstagsmehrheit eine Friedensresolution in der ein rascher Verstandigungsfrieden angestrebt wurde Zwar gelang es nicht die Reichsleitung zu einer Anderung ihrer Politik zu bewegen doch diejenigen Fraktionen die hinter der Resolution standen arbeiteten in der Folge weiter zusammen Ihr Forum fur die Zusammenarbeit hiess Interfraktioneller Ausschuss und ahnelte bereits einer Koalition Ausser den Sozialdemokraten gehorten dazu die katholische Zentrumspartei und die linksliberale Fortschrittliche Volkspartei In der zweiten Jahreshalfte 1918 spitzte sich die Lage fur Deutschland zu Zwar hatte das Reich noch im Marz 1918 im Osten zu seinen Bedingungen Frieden schliessen konnen doch brach die deutsche Front im Westen im August zusammen Dies lag unter anderem am Eingreifen US amerikanischer Truppen in die Kampfe und der zunehmenden Kriegsmudigkeit der deutschen Truppen Ende September sprachen sich die militarischen Fuhrer Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff dafur aus Abgeordnete der Parteien des Interfraktionellen Ausschusses in die Reichsleitung zu berufen die sich dann um einen gunstigen Friedensschluss bemuhen sollten Man ging davon aus dass die USA eher mit einer neuen Reichsleitung verhandeln wurden Hierdurch sah man auch die Chance die Verantwortung fur einen schlechten Frieden diesen Parteien zuschieben zu konnen Max von Baden war ein parteiloser grossherzoglicher Prinz er galt aber als liberal und wurde am 3 Oktober 1918 zum Reichskanzler ernannt Staatssekretare waren wie bereits unter dessen Vorganger Georg Graf von Hertling teilweise Politiker der Parteien diesmal auch von der SPD Prinz Max erwirkte beim Kaiser die Entlassung Ludendorffs und die Einstellung des uneingeschrankten U Boot Kriegs aber die USA erwarteten eine weitergehende Demokratisierung des Reiches Verabschiedung BearbeitenDie beiden Regierungsvorlagen Bearbeiten Unterstaatssekretar Lewald im Reichsamt des Innern Innenministerium hatte zunachst am 3 Oktober eine Reformvorlage gefertigt die nur wenig am politischen System verandert hatte In der Verfassung ware Art 21 Abs 2 gestrichen worden so dass ein Abgeordneter ein Reichs oder anderes Staatsamt ubernehmen konnte ohne sein Mandat als Abgeordneter zu verlieren Das Stellvertretergesetz ware so geandert worden dass ein Stellvertreter des Reichskanzlers kein Mitglied des Bundesrats wurde Der Bundesrat stimmte dem Entwurf zu der Reichskanzler leitete ihn am 10 Oktober dem Reichstag zu 2 Die aussenpolitische Entwicklung ging weiter und man wollte die deutschen Friedensverhandler dadurch unterstutzen dass der Reichstag bei Kriegserklarungen und Friedensschlussen formell mitentschied Art 11 der Verfassung sollte daher neue Absatze erhalten sodass nicht nur der Bundesrat sondern auch der Reichstag Kriegserklarungen zustimmen musste Absatz 2 und dass Friedensschlussen Bundesrat und Reichstag zustimmen mussten Absatz 3 Am 15 Oktober nahm der Bundesrat diese Vorlage an Allerdings beschwerten sich einzelne deutsche Einzelstaatsregierungen uber den zeitlichen Druck manche liessen daher keine Stimmabgabe ins Protokoll schreiben 3 Einige Bundesratsmitglieder protestierten dagegen dass Reichskanzler Max von Baden in der nachsten Sitzung des Reichstags ankundigen wollte eine Vorlage fur die parlamentarische Verantwortlichkeit einbringen zu wollen Dies hatte die Entmachtung des Bundesrats bedeutet Wegen des Widerstands aus den Einzelstaaten verschob Max von Baden seinen Plan bis zum 22 Oktober 4 Der Interfraktionelle Ausschuss war in seiner Sitzung vom 17 Oktober einmutig gegen die beiden Vorlagen da sie die Parlamentarisierung nicht entscheidend vorantrieben Ihrer Meinung nach musse sowohl der Reichskanzler dem Parlament verantwortlich sein als auch die militarische der zivilen Macht untergeordnet werden Die Fraktionen protestierten aber noch nicht deswegen 5 Reichstagsrede des Reichskanzlers und Antrag der Fraktionen Bearbeiten nbsp Der spatere Reichskanzler Max von Baden im Jahr 1914Am 22 Oktober legte sich Max von Baden im Reichstag noch nicht auf die formelle Verantwortlichkeit des Kanzlers gegenuber dem Parlament fest Er sagte nur ein Kanzler oder Staatssekretar konne selbstverstandlich ohne Vertrauen der Reichstagsmehrheit nicht im Amt bleiben Deutschland solle aber nicht zu Regierungsformen greifen die nicht der Tradition des Landes entsprachen Wohl kundigte er eine Vorlage an der zufolge es kunftig ein Staatsgerichtshof ahnden werde wenn der Leiter der Regierungsgeschafte verfassungswidrig handelt Die Redner der Mehrheitsfraktionen allerdings forderten formelle Verfassungsnormen fur den Ubergang zum parlamentarischen Regierungssystem 6 Ein entsprechender Entwurf der Mehrheitsfraktionen wurde dann von der Reichsleitung ubernommen und uberarbeitet Das Resultat brachten die Fraktionen am 26 Oktober als Initiativantrag ein So brauchte man nicht den Bundesrat einzuschalten da der Antrag nicht als Regierungsantrag galt obgleich er dies der Sache nach war Vom Standpunkt der Geschaftsordnung war es ebenfalls fragwurdig dass der Antrag in der dritten Lesung zu den Regierungsvorlagen gestellt wurde obwohl dort nur Abanderungsantrage eingebracht werden durften Einspruche der Opposition wurden von der Reichstagsmehrheit uberstimmt Die Konservativen sahen in den Vorschlagen den Weg radikaler Demokratisierung und die Unabhangigen Sozialdemokraten nur einen Flicken auf dem militaristischen Mantel 7 Wie in Vorwegnahme des neuen Systems sprach der Reichstag dem Reichskanzler am 24 Oktober das Vertrauen formell aus Dafur stimmten die Mehrheitsfraktionen mit 193 gegen 52 Stimmen der Konservativen und der Unabhangigen Sozialdemokraten 23 Abgeordnete Deutsche Fraktion Polen Elsass Lothringer enthielten sich 8 Die Regierungsvorlagen in der vom Reichstag veranderten Fassung wurden am 25 und 26 Oktober von der Reichstagsmehrheit angenommen dies wurden ubrigens die letzten beiden Sitzungen des 1912 gewahlten Reichstags Am 28 Oktober stimmte ihnen der Bundesrat zu und am gleichen Tag traten sie nach kaiserlicher Ausfertigung und Verkundung in Kraft 9 Kaiser Wilhelm II wollte gleich am 28 Oktober durch einen kaiserlichen Erlass den Reformgesetzen seinen eigenen Sinn mitgeben Durch die Ubertragung grundlegender Rechte vom Kaiser an das Volk sei eine Verfassungsepoche abgeschlossen die dem Volk grosse Leistungen etwa in den vier Kriegsjahren ermoglicht habe Der Kaiser trete den Beschlussen des Reichstags bei Der Reichskanzler aber verzogerte die Veroffentlichung sodass die Erklarungen Wilhelms keine Wirkung auf die Offentlichkeit entfalten konnten 10 Die einzelnen Reformen BearbeitenStellung der Staatssekretare Bearbeiten Laut erstem Reformgesetz konnten Reichstagsabgeordnete in die Reichsleitung berufen werden und dabei Abgeordnete bleiben Art 21 Allerdings konnten sie als Abgeordnete weiterhin nicht Bundesratsmitglieder werden anders also als andere Regierungsmitglieder die keine Abgeordneten waren Die Abgeordneten Erzberger Grober Trimborn alle Zentrum Haussmann Fortschritt und Scheidemann SPD waren bislang nur mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Staatssekretars beauftragt worden nun konnten sie auch zu Staatssekretaren ernannt werden und Abgeordnete bleiben Gleiches galt fur den Abgeordneten Fischbeck im preussischen Staatsministerium Regierung 11 Ausserdem konnte laut verandertem Stellvertretungsgesetz ein Staatssekretar ohne Geschaftsbereich Stellvertreter des Reichskanzlers werden so dass er Gegenzeichnungsbefugnis erhielt und dem Parlament verantwortlich war Diejenigen Staatssekretare die keine Bundesratsmitglieder waren erhielten nun Rederecht im Reichstag Ernst Rudolf Huber sah eine volle Gleichstellung und Kollegialisierung realisiert die von Bedeutung auch in der Ubergangszeit vom November bis zum Februar 1919 gewesen sei da die Staatssekretare im Amt blieben auch wenn der Reichstag nicht mehr zusammentrat 12 Allerdings wagte das Parlament nicht darauf zu bestehen dass Art 9 Satz 2 der Verfassung reformiert wurde Dieser Artikel verbot weiterhin dass jemand gleichzeitig dem Bundesrat und dem Reichstag angehort Ein Kanzler oder Staatssekretar der Reichstagsmitglied bleiben wollte konnte nicht preussischer Bundesratsbevollmachtigter werden 13 Es war aber selbstverstandlich fur die bisherigen Kanzler gewesen dass sie gleichzeitig preussische Ministerprasidenten waren und auch die preussischen Stimmen abgaben Krieg und Frieden Bearbeiten Laut zweitem Gesetz bedurften Kriegserklarungen und Friedensschlusse seitdem der Zustimmung sowohl des Reichstags als auch des Bundesrats Der Kaiser konnte nicht mehr auch nicht im reinen Verteidigungsfall Kriege alleine erklaren Dabei ist allerdings zu bemerken dass im August 1914 der Bundesrat den Kriegserklarungen zugestimmt und der Reichstag die Kriegskredite bewilligt hatte Bei den Friedensschlussen im Osten Anfang 1918 waren Reichstag und Bundesrat bereits beteiligt gewesen 14 Vertrauen des Kanzlers im Parlament Bearbeiten nbsp Verfassungsdiagramm Die reformierte Verfassung unterschied sich vom alten Zustand vor allem dadurch dass der Reichstag fur die Entlassung des Kanzlers sorgen konnte roter Pfeil Durch den ebenfalls mit dem zweiten Gesetz geanderten neuen Art 15 Abs 3 der Verfassung konnte der Reichstag den Reichskanzler zum Rucktritt zwingen indem er ihm das Misstrauen aussprach Der Kaiser musste dann den Kanzler entlassen Die Ernennung eines neuen Kanzlers schien aber weiterhin die Initiative des Kaisers zu sein 15 Verantwortlichkeit des Kanzlers und der Stellvertreter Bearbeiten Laut neuem Art 15 Abs 4 war der Kanzler fur alle politischen Handlungen des Kaisers verantwortlich sofern der Kaiser seine verfassungsmassigen Befugnisse vornahm Dies galt bereits so bei Verordnungen aber auch bei Ausserungen wie Reden die nach der Natur der Sache nicht formell vom Kanzler gegengezeichnet wurden Neu war dass nun auch die militarische Kommandogewalt des Kaisers zur Verantwortlichkeit des Kanzlers gehorte und damit parlamentarischer Kontrolle unterstand 16 Der neue Art 15 Abs 5 bedeutete dass Kanzler und Stellvertreter auch fur ihre eigene Amtsfuhrung dem Bundesrat und dem Reichstag gegenuber verantwortlich waren Damit wurde geltendes Recht verdeutlicht Hierdurch entstand die Situation dass die Verantwortlichkeit zwar auch dem Bundesrat gegenuber bestand das System sollte weiterhin foderativ sein Doch nur der Reichstag konnte den Reichskanzler zum Rucktritt zwingen Die Staatssekretare Stellvertreter wurden ebenso wie der Reichskanzler verantwortlich ihnen aber konnte der Reichstag nicht das Misstrauen aussprechen Huber Die unterschiedliche Regelung war eher improvisiert als voll durchdacht Immerhin war deutlich die Intention dem Reichstag mit dem Recht des Vertrauens und des Misstrauensvotums einen verfassungspolitischen Vorrang gegenuber dem Bundesrat einzuraumen Die Oktobergesetze verwiesen den Bundesrat unverkennbar auf den zweiten Platz 17 Wehrverfassung Bearbeiten nbsp Standarte des Kaisers als Oberstem KriegsherrnDas deutsche Heer war aus den Kontingenten der Einzelstaaten Preussen Bayern Wurttemberg und Sachsen zusammengesetzt wenn auch der Kaiser den Oberbefehl hatte Das zweite Gesetz beendete die bisherige Unabhangigkeit im Fuhrungsbereich der Streitkrafte Seitdem sollte der Reichstag direkt oder indirekt uber den Reichskanzler Kontrolle uber das militarische Fuhrungspersonal von Heer und Marine erhalten Trotzdem blieben Militarverwaltung und Kommandosachen getrennt letzteres wurde der Parlamentskontrolle nicht unterworfen 18 Der Kriegsminister des betreffenden Einzelstaates musste die Ernennung Versetzung Beforderung und Verabschiedung der Offiziere und Beamten des Heeres gegenzeichnen neuer Art 66 Abs 3 Die vier Kriegsminister waren gegenuber Bundesrat und Reichstag verantwortlich neuer Art 66 Abs 4 19 Bei der Marine zeichnete der Reichskanzler entsprechend gegen neuer Art 51 Abs 1 Satz 3 Der Reichskanzler zeichnete gegen auch bei der Ernennung der Hochstkommandierenden der Kontingente und weiterer hoher Militars neuer Art 64 Abs 2 20 Weitere Entwicklung Bearbeiten nbsp Philipp Scheidemann ruft von einem Balkon des Reichstags die Republik aus 9 November 1918Bereits am Tag nach Verkundung der Reformgesetze am 29 Oktober begann die Meuterei der deutschen Hochseeflotte Sie richtete sich gegen den militarisch sinnlosen und politisch kontraproduktiven Befehl der Marineleitung eine letzte Schlacht gegen die Royal Navy zu schlagen Die Meuterei einiger Schiffsbesatzungen entwickelte sich innerhalb weniger Tage zum Kieler Matrosenaufstand und schliesslich zu einer landesweiten Revolution In immer mehr deutschen Stadten bildeten die Aufstandischen Arbeiter und Soldatenrate die auf lokaler und grossenteils auch auf bundesstaatlicher Ebene die Macht ubernahmen Dazu kam dass US Prasident Woodrow Wilson in seinen Antwortnoten auf das deutsche Waffenstillstandsgesuch implizit die Abdankung des Kaisers verlangt hatte Wahrend die SPD Fuhrung genau wie die burgerlichen Parteien noch prinzipiell bereit war sich mit einer parlamentarischen Monarchie unter einem neuen Kaiser zu arrangieren traten ihre Anhanger die Arbeiter und Soldatenrate die Unabhangigen Sozialdemokraten und der Spartakusbund linke Abspaltungen der Mehrheits SPD fur die Abschaffung der Monarchie ein Um solchen Forderungen zuvorzukommen bemuhte sich Max von Baden mehrere Tage lang vergeblich darum Wilhelm II zur Abdankung zu bewegen Nachdem die Novemberrevolution ausgelost und in der Nacht vom 7 auf den 8 November mit der Absetzung Konig Ludwigs III Bayern als erster deutscher Staat zum Freistaat zur Republik ausgerufen worden war war die Stellung des Kaisers nicht mehr zu halten Aus der Befurchtung die Kontrolle uber die Situation in Berlin zu verlieren und um einen Burgerkrieg zu verhindern verkundete der Kanzler am 9 November eigenmachtig die Abdankung des Kaisers und ubergab die Regierungsgeschafte dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert Ein solches Vorgehen war von der Reichsverfassung nicht gedeckt auch nicht nach den Oktoberreformen Um der von dem Spartakisten Karl Liebknecht geplanten Ausrufung einer sozialistischen Raterepublik zuvorzukommen rief der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann am selben Tag die Republik aus Am 11 November unterzeichnete Deutschland den Waffenstillstand von Compiegne Die sozialdemokratisch gefuhrte Regierung schrieb Wahlen zu einer Nationalversammlung aus die Deutschland eine neue Verfassung geben sollte Am 11 August 1919 wurde die demokratische Weimarer Reichsverfassung verkundet Sie sah einen Reichsprasidenten vor dessen Machtbefugnisse denen des ehemaligen Kaisers glichen Der Reichsprasident ernannte und entliess den Reichskanzler und die Minister die aber anders als im Kaiserreich vom Vertrauen der Reichstagsmehrheit abhangig war Das Parlament konnte den Rucktritt des Kanzlers oder der Minister erzwingen war aber nicht verpflichtet gleichzeitig eine neue Regierung zu wahlen wie es spater das Grundgesetz mit dem konstruktiven Misstrauensvotum vorschrieb Dies trug wesentlich zur politischen Instabilitat der Republik bei Der Staatsrechtler Huber war der Meinung dass die Parteien das Risiko der Mehrheitsunfahigkeit bereits bei den Oktoberreformen in Kauf genommen hatten 21 Siehe auch NovemberrevolutionForschung BearbeitenKeine zwei Wochen nach Verabschiedung der Reformgesetze ubernahm eine revolutionare Ubergangsregierung die Macht der Rat der Volksbeauftragten Daher lasst sich nicht sagen wie sich das Kaiserreich zusammen mit den Wahlrechtsreformen die im Reich abgeschlossen und in Preussen noch auf dem Weg waren unter der veranderten Verfassung entwickelt hatte Gunther Mai zufolge schrieben die Reformen unter Zeitdruck letztlich nur den bereits vollzogenen Wandel der Verfassungspraxis fest wie er sich bei der Einsetzung der Regierung Max von Baden herauskristallisiert hatte 22 Konfliktfelder blieben laut Mai offen wegen unklarer Regelungen so dass nicht sicher war ob es auf Dauer zur Demokratisierung durch Parlamentarisierung gekommen ware Dazu gehort die ungeklarte Frage ob es in erster Linie weiterhin der Kaiser sein sollte der einen Kanzler vorschlug und ob er den Reichstag bei der Entscheidung einbinden musste Die Reformen waren tiefgreifend und uberhastet aber doch zu halbherzig um die Drohung einer Revolution von unten abzuwenden Schliesslich blieben Personen und Symbole der alten Macht bestehen 23 Die Verfassungsreform war nur in Absprache mit den Mehrheitsfraktionen moglich und diese hatten auch im September die Initiative ubernommen Daher sei es unzureichend von einer Revolution von oben zu sprechen urteilt Thomas Nipperdey Die Parteien liessen sich nicht zur Revolution befehlen sie stellten eigene Forderungen und sie waren es die Veranderungen erzwangen Die Forderungen der Mehrheitsfraktionen waren weitestgehend erfullt Das neue System war improvisiert Reste des alten blieben und man wusste nicht ob Kaiser und Militar die Parlamentarisierung dauerhaft akzeptieren wurden Vor allem spitzte sich die innenpolitische Lage zu Die Oktoberreformen hatten keine eigenstandige Wirkung mehr sondern gingen auf in der Radikalisierung der Novemberrevolution 24 Die Revolution war nicht zufallig denn fur die Lebenswelt der Menschen war der Obrigkeitsstaat mit seinen Hierarchien und dem Militarismus viel mehr als dass er durch einige wenn auch fundamentale Anderungen von Verfassungsnormen hatte aus der Welt geschaffen werden konnen Die Reform kam daher zu spat und genugte trotz Machtwechsel nicht so Nipperdey 25 Literatur BearbeitenWerner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 5 Auflage Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 53411 2 Rn 462 ff Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 Weblinks BearbeitenUrsprungliche Verfassung des Deutschen Kaiserreiches Erstes Gesetz zur Anderung der Verfassung Zweites Gesetz zur Anderung der VerfassungBelege Bearbeiten Stefan Schmidt Deutscher Bundestag Reichstag in der Leipziger Strasse In Deutscher Bundestag bundestag de abgerufen am 1 November 2018 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 584 585 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 585 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 585 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 586 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 586 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 587 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 587 588 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 587 588 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 592 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 588 589 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 589 Willibalt Apelt Geschichte der Weimarer Verfassung 2 Auflage Munchen Berlin C H Beck sche Verlagsbuchhandlung 1964 S 33 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 589 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 589 590 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 590 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 590 591 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 591 592 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 591 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 591 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 Stuttgart 1978 S 590 Gunther Mai Das Ende des Kaiserreichs Politik und Kriegfuhrung im Ersten Weltkrieg dtv Munchen 1987 S 166 Gunther Mai Das Ende des Kaiserreichs Politik und Kriegfuhrung im Ersten Weltkrieg dtv Munchen 1987 S 166 Thomas Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Bd 2 Machtstaat vor der Demokratie 2 Auflage Beck Munchen 1993 S 866 868 Thomas Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Bd 2 Machtstaat vor der Demokratie 2 Auflage Beck Munchen 1993 S 868 869 Abgerufen von https de wikipedia org w 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