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Die parlamentarische Kontrolle bezeichnet die durchgangige Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch die Volksvertretung Parlament und ist ein elementarer Bestandteil der politischen Systeme demokratisch organisierter Staaten Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 2 Parlamentarische Kontrolle in der Bundesrepublik 2 1 Kontrolle zum Wohle der Allgemeinheit und zum Wohle Einzelner 2 2 Verfassung und Verfassungswirklichkeit 2 3 Kontrollinstrumente und institutionen 2 4 Reichweite 2 5 Tatigkeitsberichte 3 Siehe auch 4 QuelleVoraussetzungen BearbeitenDie parlamentarische Kontrolle setzt zunachst Gewaltenteilung voraus Gesetzgebung und die Gestaltung in wesentlichen Staatsfragen obliegt ausschliesslich dem Parlament wahrend die Umsetzung solcher Entscheidungen Regierung und Verwaltung anvertraut ist und sie gleichermassen von unabhangigen Gerichten kontrolliert werden Neben der Trennung von Funktionen und Personen bei der Ausubung von Staatsgewalt werden Machtmissbrauch und Machtkumulation dadurch vermieden dass zur gegenseitigen Kontrolle unterschiedlich ausgepragte Gewaltenverschrankungen checks and balances implementiert werden In diesem Aufgabenbereich bezeichnet die Parlamentarische Kontrolle sowohl einen gewissen Grad an Abhangigkeit der Regierung vom Parlament die personell oder sachlich sein kann als auch politisch wirksame Instrumente der Begleitung von Exekutivarbeit umfassendes Informationsrecht hinsichtlich Entscheidungen und Vorhaben von Regierung und Verwaltung sowie hinsichtlich Umsetzung von Parlamentsbeschlussen Regierungsmitglieder konnen vor dem Parlament jederzeit zitiert und befragt werden Budgetrecht Bewilligungspflicht von Regierungsentscheidungen durch das Parlament in bestimmten Kernfragen wie Aussenpolitik Verteidigung Geheimdiensten u a Exekutionsfragen Prinzip der Parlamentsarmee Enquete Recht Untersuchungsrecht hinsichtlich Rechtsverstossen Missstanden und unerwunschter Verhaltnisse das durch einen Parlamentsausschuss Untersuchungsausschuss in einem gerichtsahnlichen Verfahren oder Beauftragung eines Ermittlers erfolgen kann Wahl und Abwahl der Regierung Misstrauensvotum Verpflichtungsbeschluss an die Regierung schlichter ParlamentsbeschlussParlamentarische Kontrolle in der Bundesrepublik Bearbeiten nbsp Der Legitimationskette gegenlaufig ist die Verantwortungs und KontrollketteDie Kontrolle der Exekutive obliegt in Deutschland auf Bundesebene fur die Landerebene gilt Entsprechendes originar dem Deutschen Bundestag der als im parlamentarischen Regierungssystem einziges unmittelbar vom Volk legitimiertes Organ den Anfang der Legitimationskette bildet Dieser Legitimationskette gegenlaufig ist die Verantwortungs und Kontrollkette So wird etwa der Bundeskanzler vom Bundestag gewahlt und damit legitimiert ist diesem gegenuber aber auch verantwortlich als Sanktionsinstrument steht dem Bundestag etwa das Instrument des konstruktiven Misstrauensvotums zur Verfugung und wird von diesem kontrolliert Neben dem Bundestag selbst nehmen auch dessen Hilfsorgane wie der Wehrbeauftragte sowie andere externe Stellen etwa der Bundesrechnungshof als unabhangiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle Kontrollfunktionen wahr Dazu siehe unten Kontrolle zum Wohle der Allgemeinheit und zum Wohle Einzelner Bearbeiten Gemass dem Demokratieprinzip das vom Volk als Ganzem ausgeht dient die parlamentarische Kontrolle im engeren Sinne nur dem Wohl der Allgemeinheit Allerdings ergibt sich vereinzelt auch das Erfordernis parlamentarischer Kontrolle zum Wohle bzw im Interesse Einzelner volonte particuliere im Gegensatz zur volonte generale etwa aus dem Petitionsrecht Art 17 GG der Rechtswegsubstitution bei Eingriffen der Exekutive in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Art 13 Abs 1 GG i V m Art 19 Abs 4 GG der Rechtswegsubstitution bei Eingriffen der Exekutive in das Brief Post und Fernmeldegeheimnis Art 10 Abs 1 GG i V m Art 19 Abs 4 GG der Substitution bei Verweigerung der Auskunft zu eigenen personenbezogenen Daten durch die Exekutive Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Art 2 Abs 1 GG i V m Art 1 Abs 1 GG oder der Substitution bei Verweigerung des Zugangs zu durch das Informationsfreiheitsgesetz zu allgemein zuganglichen Quellen gewordenen Informationen durch die Exekutive Art 5 Abs 1 Satz 1 2 Hs GG Verfassung und Verfassungswirklichkeit Bearbeiten In der Verfassungswirklichkeit handelt es sich bei der von Verfassungs wegen vorgesehenen Kontrolle zumeist um die Kontrolle der Regierung durch die parlamentarische Opposition da die Regierung ja in der Regel aus der Parlamentsmehrheit Regierungskoalition hervorgeht und die regierungstragenden Parteien kein Interesse daran haben sich im machtpolitischen Sinne selbst zu schadigen Es ist also weniger der Dualismus Parlament Regierung sondern eher der Dualismus Opposition Regierung Kontrollinstrumente und institutionen Bearbeiten Kern des parlamentarischen Kontrollrechts ist das Zitierungs Art 43 Abs 1 GG und Interpellationsrecht Vom Interpellationsrecht leiten sich die in der Geschaftsordnung des Deutschen Bundestages GOBT ausdifferenziert positivierten Kontrollinstrumente der Befragung der Bundesregierung 106 Abs 2 GOBT der Fragestunde 105 GOBT sowie der Kleinen 104 GOBT und Grossen Anfrage 100 ff GOBT ab Von diesen Instrumenten konnen je nach Massgabe der Bestimmungen sowohl der Bundestag als Vollversammlung Plenum wie auch dessen Ausschusse oder einzelne Bundestagsmitglieder Gebrauch machen Daneben besteht das als Minoritatenrecht ausgestaltete Untersuchungsrecht der parlamentarischen Untersuchungsausschusse PUA aus Art 44 GG bzw das des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss aus Art 45a Abs 2 GG Weitere Institutionen mit Kontrollrechten sind beispielsweise die Kontrollgremien Parlamentarisches Kontrollgremium Gremium nach 23c Absatz 8 Zollfahndungsdienstgesetz und Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 Grundgesetz oder die bundestagsexternen Stellen Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages Bundesbeauftragter fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit und Bundesrechnungshof die entweder der Legislative zuzurechnen sind oder zumindest nicht einer der anderen Gewalten zugerechnet werden konnen Die Kontrollinstrumente lassen sich dabei in drei Kategorien einteilen Auskunftsrechte 1 2 PetAG 17 ff PUAG 5 PKGrG 15 Abs 5 Satz 3 Nr 1 G 10 3 Nr 1 WBeauftrG 16 Abs 4 BDSG 12 Abs 3 IFG i V m 16 Abs 4 Nr 1 BDSG 95 Abs 2 BHO ggf i V m 111 BHO Akten und Dateieneinsichtsrechte 1 2 PetAG 17 ff PUAG 5 PKGrG 15 Abs 5 Satz 3 Nr 1 G 10 3 Nr 1 WBeauftrG 16 Abs 4 Nr 1 BDSG 12 Abs 3 IFG i V m 16 Abs 4 Nr 1 BDSG 95 Abs 1 BHO ggf i V m 111 BHO sowie Zutrittsrechte zu Dienstraumen 1 2 PetAG 17 ff PUAG 5 PKGrG 15 Abs 5 Satz 3 Nr 1 G 10 3 Nr 4 WBeauftrG 16 Abs 4 Nr 2 BDSG 12 Abs 3 IFG i V m 16 Abs 4 Nr 2 BDSG Reichweite Bearbeiten nbsp Die Reichweite ist je nach Verwaltungstrager unterschiedlich zu beurteilenDie Reichweite der parlamentarischen Kontrolle ist je nach Verwaltungstrager unterschiedlich zu beurteilen Im Bereich von Bundesregierung und unmittelbarer Staatsverwaltung reicht die Kontrolle am weitesten Die Grenze ergibt sich hier erst aus dem Gewaltenteilungsprinzip und schutzt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung etwa den behordlichen Entscheidungsprozess Im Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung reicht die Kontrolle zumeist so weit wie die Staatsaufsicht uber die jeweilige juristische Person Besonderer Schutz kann sich hier beispielsweise fur Universitaten aus der Freiheit der Wissenschaft Art 5 Abs 3 GG oder fur offentlich rechtliche Rundfunkanstalten aus der Rundfunkfreiheit Art 5 Abs 2 GG ergeben Wie weit die parlamentarische Kontrolle uber offentliche Unternehmen reicht ist umstritten Tatigkeitsberichte Bearbeiten Die verschiedenen Institutionen veroffentlichen regelmassig Tatigkeitsberichte Siehe auch BearbeitenBudgetoffentlichkeit Trennung von Amt und Mandat richterliches PrufungsrechtQuelle BearbeitenSeminararbeit zur parlamentarischen Kontrolle der Exekutive in der Bundesrepublik Deutschland PDF 372 kB Normdaten Sachbegriff GND 4044688 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Parlamentarische Kontrolle amp oldid 236024164