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In Deutschland ist die Rundfunkfreiheit ein in Art 5 Abs 1 Satz 2 Grundgesetz GG gewahrleistetes Grundrecht das alle mit der Rundfunkveranstaltung verbundenen Tatigkeiten schutzt Sie gehort zusammen mit der Pressefreiheit Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit zu den Kommunikationsfreiheiten die den gesamten Prozess der individuellen und offentlichen Meinungsbildung schutzen Einfachrechtliche Regelungen des Rundfunkrechts welche die verfassungsrechtlichen Vorgaben konkretisieren finden sich insbesondere im Rundfunkstaatsvertrag sowie in den Landesrundfunkgesetzen und Landesmediengesetzen der Bundeslander Inhaltsverzeichnis 1 Schutzbereich 1 1 Trager des Grundrechts 1 1 1 Offentlich rechtliche Rundfunkanstalten 1 1 2 Private Rundfunkveranstalter 1 1 3 Rundfunkmitarbeiter 1 2 Geschutztes Verhalten 2 Dienende Freiheit 3 Eingriffe in die Rundfunkfreiheit 3 1 Die subjektive Seite Rundfunkfreiheit als Abwehrrecht 3 2 Die objektive Seite Rundfunkfreiheit als Ausgestaltungsvorbehalt 3 2 1 Grundversorgung 3 2 2 Bestands und Entwicklungsgarantie des offentlich rechtlichen Rundfunks 3 2 3 Duale Rundfunkordnung 4 Literatur 5 EinzelnachweiseSchutzbereich BearbeitenTrager des Grundrechts Bearbeiten Auf die Rundfunkfreiheit konnen sich die Rundfunkveranstalter berufen Dazu zahlen sowohl die offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten als auch die privaten Veranstalter Offentlich rechtliche Rundfunkanstalten Bearbeiten Bei den offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten war diese Moglichkeit umstritten gelten die Grundrechte doch nicht fur juristische Personen des offentlichen Rechts 1 Allerdings bilden die offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten hier eine typische Ausnahme Sie sind unmittelbar dem durch das Grundrecht geschutzten Lebensbereich zugeordnet und konnen sich deshalb auch auf die Rundfunkfreiheit berufen 2 Damit ist aber auch die Grenze fur die offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten gekennzeichnet In den Bereichen die nicht mehr zum spezifischen Bereich der Rundfunkfreiheit gehoren beispielsweise der Schutz des Eigentums aus Art 14 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art 2 Abs 1 GG konnen sich die offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten nicht auf die Grundrechte berufen Private Rundfunkveranstalter Bearbeiten Fur private Rundfunkveranstalter ist die Rundfunkfreiheit auch ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe Sie steht jedem zu der Rundfunkprogramme veranstaltet ohne Rucksicht auf dessen Rechtsform oder kommerzielle Zielrichtung 3 Anknupfungspunkt ist damit die Veranstaltung von Rundfunk allerdings konnen sich auch Bewerber um eine Zulassung im Zulassungsverfahren vor den Landesmedienanstalten auf dieses Grundrecht berufen weil die Gefahr der staatlichen Einflussnahme auf die Programmgestaltung gerade bei der Auswahl der Bewerber besonders gross ist 4 Rundfunkmitarbeiter Bearbeiten Rundfunkmitarbeiter sind gegenuber dem Staat nicht aber gegenuber ihren Vorgesetzten geschutzt Ob es eine innere Rundfunkfreiheit gibt wird unterschiedlich interpretiert 5 Geschutztes Verhalten Bearbeiten Die Rundfunkfreiheit umfasst alle Darbietungen in Wort Ton und Bild Berichterstattung Meinungsausserung aber auch Sendungen mit unterhaltendem Charakter im Rundfunk Dazu sind alle Tatigkeiten geschutzt die der Informationsbeschaffung der Programmgestaltung diesbezuglich findet die Bezeichnung Programmfreiheit als besondere Auspragung oder gar Kern der Rundfunkfreiheit Verwendung bis zur Ausstrahlung und Verbreitung des Programms dienen Auch Auswahl des Personals sowie finanzielle und organisatorische Belange sind geschutzt wenn Ruckwirkungen auf die Programmgestaltung bestehen konnen Was dabei unter Rundfunk zu verstehen ist lasst sich nicht abschliessend festlegen das Bundesverfassungsgericht sieht in diesem Zusammenhang einen dynamischen Rundfunkbegriff Der in Art 5 Abs 1 Satz 2 GG verwendete Begriff Rundfunk lasst sich nicht in einer ein fur alle Mal gultigen Definition erfassen 6 Es handelt sich aber jedenfalls um eine Ubermittlung von Gedankeninhalten die an die Allgemeinheit gerichtet ist und durch elektromagnetische Wellen erfolgt 7 wesentlich ist auch die Breitenwirkung Aktualitat und Suggestivkraft des Rundfunks 8 Kernbereich der Rundfunkfreiheit ist die Programmautonomie des Rundfunkveranstalters also seine Freiheit uber die Inhalte und Umfang seines Programmes selbst zu entscheiden 9 Dienende Freiheit BearbeitenIm Gegensatz zur Konzeption der Grundrechte als liberale Abwehrrechte sieht das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit Sie dient unter den Bedingungen der Massenkommunikation der Aufgabe freie und umfassende Meinungsbildung durch den Rundfunk zu gewahrleisten 10 Diese Meinungsbildung ist nur moglich wenn der Rundfunk nicht einseitig dem Staat oder einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird also die Staatsferne des Rundfunks gesichert wird 11 Das hat der Gesetzgeber zu gewahrleisten er muss durch eine positive Rundfunkordnung die Vielfalt der Meinungen und umfassende Information sicherstellen 12 Dieser Aufgabe kommen die Lander mit dem Rundfunkstaatsvertrag nach der die duale Rundfunkordnung festschreibt und mit dem offentlich rechtlichen Rundfunk die Grundversorgung sicherstellt daneben aber den privaten Rundfunk zulasst Eingriffe in die Rundfunkfreiheit BearbeitenDie subjektiv rechtliche Dimension der Rundfunkfreiheit als Abwehrrecht bietet Schutz vor staatlichen Eingriffen in die Programmautonomie die objektiv rechtliche Dimension der Rundfunkfreiheit erfordert aber die staatliche Ausgestaltung durch Gesetze Die subjektive Seite Rundfunkfreiheit als Abwehrrecht Bearbeiten Sowohl offentlich rechtliche Rundfunkanstalten als auch die privaten Rundfunkveranstalter haben aus der Rundfunkfreiheit ein eigenes subjektives Recht auf ihre Programmautonomie Gesetze die in diese Freiheit eingreifen Eingriffsgesetze sollen durch die Einschrankung der Rundfunkfreiheit ein anderes Grundrecht z B das allgemeine Personlichkeitsrecht schutzen Dabei mussen sie inhaltlich am Massstab des Art 5 Abs 2 GG gemessen werden also allgemeine Gesetze Gesetze die nicht zur Beschrankung einer bestimmten Meinung sondern zum Schutz eines schlechthin zu schutzenden Rechtsguts dienen 13 sein beziehungsweise dem Schutz der Jugend oder der Ehre dienen Hier wird zwischen der Rundfunkfreiheit und dem kollidierenden Grundrecht abgewogen wobei auch das kollidierende Grundrecht im Lichte der Rundfunkfreiheit auszulegen ist Wechselwirkungslehre Ausserdem mussen Eingriffsgesetze verhaltnismassig sein Die objektive Seite Rundfunkfreiheit als Ausgestaltungsvorbehalt Bearbeiten Die offentliche und individuelle Meinungsbildung ein konstitutiver Bestandteil der Demokratie kann von den Rezipienten nur ausgeubt werden wenn der Staat durch gesetzliche Rahmenbedingungen die Grundversorgung mit einem vielfaltigen Programm sicherstellt Nach dem Bundesverfassungsgericht ist der Staat verpflichtet durch Gesetze eine positive Ordnung zu schaffen die die wesentlichen Anforderungen an die Vielfalt das Programm den Marktzugang Aufsicht und Finanzierung des Rundfunks regelt Ein solches Gesetz gestaltet die Rundfunkfreiheit aus Ausgestaltungsgesetz Die Anforderungen der Rundfunkfreiheit an den Gesetzgeber und die Veranstalter von Rundfunk wurden vom Bundesverfassungsgericht in seinen Rundfunkurteilen formuliert und prazisiert Ein Ausgestaltungsgesetz muss das Ziel der Gewahrleistung freier individueller und offentlicher Meinungsbildung sowie die Staatsfreiheit des Rundfunks zumindest fordern 14 Die wichtigsten Konkretisierungen des Bundesverfassungsgerichts betreffen die Grundversorgung der Bevolkerung durch den offentlich rechtlichen Rundfunk dessen Bestands und Entwicklungsgarantie und die funktionsgerechte Finanzierung sowie die Anforderungen an die duale Rundfunkordnung 15 Grundversorgung Bearbeiten Grundsatzlich garantiert die Rundfunkfreiheit die Grundversorgung Diese muss also durch den Staat gesichert werden Zur Grundversorgung gehort die Versorgung der Bevolkerung mit Rundfunkprogrammen inklusive Informationen Bildung Unterhaltung und Kultur wobei die Meinungsvielfalt gesichert sein muss 16 17 Bestands und Entwicklungsgarantie des offentlich rechtlichen Rundfunks Bearbeiten Wegen der beschrankten programmlichen Vielfalt und Breite des privaten Rundfunks ist die Gewahrleistung der Grundversorgung Aufgabe und Legitimationsgrundlage fur den offentlich rechtlichen Rundfunk Aus diesem Grund muss der Gesetzgeber den offentlich rechtlichen Rundfunk einrichten und die erforderlichen finanziellen Mittel sichern Damit ware es nicht vereinbar wenn der offentlich rechtliche Rundfunk in seinem Bestand eingefroren wurde Der Grundversorgungsauftrag lasst sich nur erfullen wenn der offentlich rechtliche Rundfunk auch in seiner Entwicklung gesichert ist 18 Duale Rundfunkordnung Bearbeiten Wenn die Grundversorgung durch die offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten gesichert ist konnen daneben auch private Rundfunkveranstalter treten Das liess das Bundesverfassungsgericht von Anfang an zu 19 Im 3 Rundfunk Urteil stellte es ausdrucklich fest Das Grundgesetz schreibt dem Gesetzgeber keine bestimmte Form der Rundfunkorganisation vor es kommt allein darauf an dass freie umfassende und wahrheitsgemasse Meinungsbildung gewahrleistet ist er hat sicherzustellen dass der Rundfunk nicht einer oder einzelnen Gruppen ausgeliefert wird das die in Betracht kommenden gesellschaftlichen Gruppen im Gesamtprogramm zu Wort kommen und dass die Freiheit der Berichterstattung unangetastet bleibt 20 Solange diese Anforderungen im Rahmen der Grundversorgung durch die offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten erfullt werden konnen an die privaten Rundfunkveranstalter geringere Anforderungen gestellt werden 21 allerdings muss der Gesetzgeber Leitgrundsatze verbindlich machen die ein Mindestmass an inhaltlicher Ausgewogenheit Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewahrleisten 22 Vor diesem Hintergrund sind auch die Programmgrundsatze zu verstehen vgl 3 und 41 RStV Der Gesetzgeber hat sich dabei fur eine Kombination aus binnenpluralistisch organisierten offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten und Aussenpluralitat durch eine Vielzahl an privaten Rundfunkveranstaltern entschieden Literatur BearbeitenChristoph Degenhart Kommentierung zu Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz In Rudolf Dolzer Christian Waldhoff Karin Grasshof Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblatt 113 Erganzungslieferung Heidelberg 2004 Viertbearbeitung Rundfunkfreiheit ISBN 3 8114 1053 9 Herbert Bethge Kommentierung zu Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz In Michael Sachs Grundgesetz Kommentar 5 Aufl Munchen 2009 ISBN 978 3 406 58043 7 Reinhard Hartstein Wolf Dieter Ring Johannes Kreile Dieter Dorr Rupert Stettner Rundfunkstaatsvertrag Kommentar zum Staatsvertrag der Lander zur Neuordnung des Rundfunkwesens Loseblatt 51 Auflage Jehle Rehm Munchen 2011 ISBN 978 3 8073 1585 0 Frank Fechner Medienrecht 12 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2011 ISBN 978 3 8252 2154 6 Frank Fechner Entscheidungen zum Medienrecht 2 Auflage Mohr Siebeck Tubingen ISBN 978 3 8252 2945 0 Einzelnachweise Bearbeiten Hartstein Ring Kreile Dorr Stettner RStV vor 11 Rn 43 Vgl dazu BVerfGE 31 314 322 2 Rundfunk Urteil Umsatzsteuer BVerfGE 95 220 234 Aufzeichnungspflicht BVerfGE 97 298 312 11 Rundfunk Urteil Extra Radio Hof Jurgen Schroder Jahn Von der Freiheit eines Rundfunkmenschen die Geschichte des Redakteursstatuts fur den Norddeutschen Rundfunk Norddeutscher Rundfunk Hamburg 2006 ISBN 3 00 019992 6 BVerfGE 74 297 349 5 Rundfunk Urteil Baden Wurttemberg Beschluss Fechner Medienrecht S 270 Rn 20 BVerfGE 90 60 86 8 Rundfunk Urteil Rundfunkgebuhren I Fechner Entscheidungen S 339 Hartstein Ring Kreile 11a Rn 9 BVerfGE 57 295 320 3 Rundfunk Urteil FRAG Urteil BVerfGE 57 295 322 3 Rundfunk Urteil FRAG Urteil BVerfGE 57 295 320 3 Rundfunk Urteil FRAG Urteil BVerfGE 7 198 209 Luth Urteil Fechner Medienrecht S 278 Rn 45 Zur Zusammenfassung vgl Fechner Medienrecht S 279 Rn 50 Hartstein Ring Kreile Dorr Stettner RStV 11 Rn 3 BVerfGE 74 297 325 5 Rundfunk Urteil Baden Wurttemberg BVerfGE 83 238 333 6 Rundfunk Urteil WDR Vgl BVerfGE 12 205 262 1 Rundfunk Urteil Deutschland Fernsehen GmbH BVerfGE 57 295 321f 3 Rundfunk Urteil FRAG BVerfGE 73 118 Leitsatz 1b 4 Rundfunk Urteil Niedersachsen BVerfGE 57 295 325 3 Rundfunk Urteil FRAG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4115808 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rundfunkfreiheit amp oldid 224472213