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Das Luth Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG vom 15 Januar 1958 1 ist ein in der deutschen Rechtswissenschaft vielzitiertes Grundsatzurteil zur Grundrechtsdogmatik Es beschaftigt sich mit dem Umfang des Grundrechts der Meinungsfreiheit und hebt dessen Bedeutung als Grundlage jeder Freiheit uberhaupt 2 hervor Zudem konstituiert es eine objektive Wertordnung als konstitutiven Bestandteil der deutschen Verfassung Logo auf den Entscheidungen des Verfassungsgerichts Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt 2 Zusammenfassung des Urteils 2 1 Die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf das Privatrecht Mittelbare Drittwirkung 2 2 Ruckblick Streitstand bis zum Luth Urteil 2 3 Wechselwirkung zwischen Freiheitsrecht und seinen Schranken 2 3 1 Zur Schranke der allgemeinen Gesetze 2 3 2 Wechselwirkungslehre 2 3 3 Keine Superrevisionsinstanz 2 4 Einzelfallprufung 3 Bedeutung und Folgen 4 Akten 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseSachverhalt Bearbeiten nbsp Veit Harlan links mit Eugen Klopfer wahrend des Harlan Prozesses in Hamburg 1949Der Hamburger Senatsdirektor und Leiter des Presseamtes Erich Luth hatte uber die Presse dazu aufgerufen den unter der Regie von Veit Harlan entstandenen Spielfilm Unsterbliche Geliebte gedreht nach der Novelle Aquis submersus von Theodor Storm zu boykottieren Harlan war in der Zeit des Nationalsozialismus als Regisseur des antisemitischen Films Jud Suss bekannt geworden Sein neuer Film sollte bei der Woche des deutschen Films gezeigt werden Dies hatte Luth bei deren Eroffnung am 20 September 1950 als Vorsitzender des Hamburger Presseklubs scharf kritisiert Der Regisseur von Jud Suss sei am wenigsten geeignet den im Nationalsozialismus verwirkten moralischen Ruf des deutschen Films wiederherzustellen Die Domnick Film Produktion GmbH die den umstrittenen Regisseur beschaftigte forderte Luth daraufhin zu einer Klarstellung auf In einem offentlichen Antwortbrief weitete er seine Vorwurfe aus und bezeichnete Harlan als Nazifilm Regisseur Nr 1 der mit Jud Suss einer der wichtigsten Exponenten der morderischen Judenhetze der Nazis gewesen sei Es sei daher nicht nur das Recht anstandiger Deutscher sondern sogar ihre Pflicht sich im Kampf gegen diesen unwurdigen Reprasentanten des deutschen Films uber den Protest hinaus auch zum Boykott bereitzuhalten Die Produktionsfirma und die Herzog Film GmbH die den Harlan Film bundesweit verlieh erwirkten daraufhin beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfugung und spater in der Hauptsache ein Urteil gegen Luth Ihm wurde verboten die deutschen Theaterbesitzer und Filmverleiher aufzufordern den Film nicht in ihr Programm aufzunehmen und das deutsche Publikum aufzufordern diesen Film nicht zu besuchen Das Landgericht sah in seinem Aufruf eine sittenwidrige Aufforderung zum Boykott mit dem Ziel ein Wiederauftreten Harlans als Schopfer reprasentativer Filme zu verhindern Harlan sei in dem wegen seiner Beteiligung an dem Film Jud Suss gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren rechtskraftig freigesprochen worden und unterliege aufgrund der Entscheidung im Entnazifizierungsverfahren in der Ausubung seines Berufes keinen Beschrankungen Die personliche Meinung Luths uber Harlan spiele hier keine Rolle Er habe jedoch die Offentlichkeit aufgefordert durch ein bestimmtes Verhalten die Auffuhrung von Harlan Filmen und damit das Wiederauftreten Harlans als Filmregisseur unmoglich zu machen Dies sei eine sittenwidrige vorsatzliche Schadigung nach 826 des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB und daher durch eine Unterlassungsverfugung zu unterbinden Gegen diese Entscheidung wandte sich Luth mit seiner Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Er machte geltend in seinem Grundrecht auf freie Meinungsausserung nach Art 5 Abs 1 Satz 1 Grundgesetz GG verletzt worden zu sein Das BVerfG gab schliesslich Luths Verfassungsbeschwerde statt Zusammenfassung des Urteils BearbeitenDie Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf das Privatrecht Mittelbare Drittwirkung Bearbeiten Der erste Senat des BVerfG ging zunachst der Frage nach inwieweit Grundrechte auch Schutzrechte im Verhaltnis von Burger zu Burger sein konnen Wahrend die Grundrechte im Grundsatz auf den Schutz des Einzelnen gegen den Staat ausgerichtet sind ging es im vorliegenden Fall um das Privatrecht namlich um einen Unterlassungsanspruch 826 BGB von Privatpersonen Filmproduzent und Filmverleiher gegen den sich ein Privatmann Luth wehrte Diese Frage war der Kern des Verfahrens Das BVerfG betonte hier dass es das Grundgesetz als ein Wertesystem betrachte das seinen Mittelpunkt in der sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltenden menschlichen Personlichkeit finde Als solches musse es fur alle Bereiche des Rechts gelten welches an Gesetzgebung Verwaltung und Rechtsprechung Richtlinien und Impulse aussende Daher beeinflusse es auch das burgerliche Recht Einbruchstellen fur die darin enthaltene Wertung seien die wertausfullungsfahigen und bedurftigen Begriffe und Generalklauseln des Privatrechts bei dessen Auslegung die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte Geltung finden musse sogenannte mittelbare Drittwirkung Keine burgerlich rechtliche Vorschrift durfe in Widerspruch zum so verstandenen Wertesystem stehen jede musse im Geiste des Grundgesetzes ausgelegt werden Aus Art 1 Abs 3 GG folgt dabei dass neben der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt auch die Rechtsprechung an die Grundrechte gebunden ist Ruckblick Streitstand bis zum Luth Urteil Bearbeiten Die vom BVerfG vertretene Theorie der mittelbaren Drittwirkung war bis dahin umstritten So wurde eine Zeit lang vom Bundesarbeitsgericht BAG die hauptsachlich auf Hans Carl Nipperdey zuruckgehende Theorie der unmittelbaren Drittwirkung vertreten Hierfur fuhrte das BAG eine teleologische Begrundung an Die Grundrechte sollen den Burger gegenuber ungerechtfertigten Beschrankungen schutzen und so deren Freiheit sichern Eine Beschrankung der Freiheit ist immer dann zu befurchten wenn zwischen zwei Parteien ein Machtungleichgewicht wie es auch zwischen dem Burger und dem Staat besteht vorliegt Aufgrund wirtschaftlicher Macht kann ein solches Ungleichgewicht auch im Burger Burger Verhaltnis auftreten Hier wirken die Grundrechte dann unmittelbar Dies hatte zur Folge dass die Grundrechte im rechtsgeschaftlichen Bereich des Privatrechts als Verbotsgesetze und im deliktischen Bereich als absolute Rechte bzw Schutznormen wirken sollten Dadurch sollte den Grundrechten die Bedeutung objektiver Ordnungsgrundsatze beigemessen werden Kritisiert wurde diese Ansicht jedoch nicht nur aus systematischen Gesichtspunkten sondern ganz entscheidend mit dem Argument dass ihre Reichweite mit der Privatautonomie als Ausfluss der Handlungsfreiheit aus Art 2 Abs 1 GG nicht vereinbar sei Das BVerfG selbst geht in seinem Urteil soweit ersichtlich auf den Streitstand nicht ein sondern bezieht lediglich eindeutige Stellung zur Theorie der mittelbaren Drittwirkung Fur diese Rechtsauffassung spreche insbesondere dass sie auf der einen Seite der Privatautonomie Rechnung trage zum anderen vermoge sie die in der Verfassung angelegte Grundordnung in dem Masse zur Geltung zu bringen die in einer Gesellschaft angezeigt sei deren Burger sich nunmehr in ihrer Freiheit nicht nur durch den Staat sondern auch durch soziale wirtschaftliche und gesellschaftliche Krafte bedroht sehen Aufgrund der eindeutigen und gefestigten Position des BVerfG durfte der Streitstand nunmehr von dogmatischer statt tatsachlicher Bedeutung sein Wechselwirkung zwischen Freiheitsrecht und seinen Schranken Bearbeiten Ein weiteres Grundsatzproblem der Entscheidung war die Frage wie sich die grundgesetzlich garantierte Meinungsausserungsfreiheit Art 5 Abs 1 GG zu den Schranken des Freiheitsrechts Art 5 Abs 2 GG verhalte Die Meinungsfreiheit kann danach durch allgemeine Gesetze die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und durch das Recht der personlichen Ehre eingeschrankt werden Zur Schranke der allgemeinen Gesetze Bearbeiten Lange Zeit war nicht entschieden was unter allgemeinen Gesetzen zu verstehen ist Teilweise wurde nach der Sonderrechtslehre ein Gesetz dann nicht als allgemein gesehen wenn es eine Meinung an sich aufgrund ihrer geistigen Wirkung und Zielrichtung verboten hat Demgegenuber sollte nach der Abwagungslehre ein allgemeines Gesetz dann vorliegen wenn es dem Schutz eines gegenuber der Meinungsfreiheit hoherrangigen Rechtsgutes diente Das BVerfG kombinierte in seiner Entscheidung beide Theorien wobei es im Zweifel heutzutage der Abwagungslehre folgt da dadurch eine dem Einzelfall gerecht werdende Entscheidung getroffen werden konne Bei der vorsatzlichen sittenwidrigen Schadigung 826 BGB handelt es sich um ein solches allgemeines Gesetz Es konnte somit als Schranke fur die Meinungsfreiheit betrachtet werden Nicht entschieden wurde ob beim Verhalten Luths vorsatzliche sittenwidrige Schadigung vorlag Wechselwirkungslehre Bearbeiten Der erste Senat des BVerfG betonte allerdings dass das Grundrecht auf freie Meinungsausserung als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Personlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte uberhaupt sei Fur eine freiheitlich demokratische Staatsordnung sei dieses Recht schlechthin konstitutiv denn es ermogliche erst die standige geistige Auseinandersetzung Es sei in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit uberhaupt Deshalb durfe aus dem qualifizierten Gesetzesvorbehalt des Art 5 Abs 2 GG nicht geschlossen werden dass der Geltungsanspruch der Meinungsfreiheit schon von vornherein auf den Bereich beschrankt ware den ihm die einfachen Gerichte nach Auslegung und Anwendung der allgemeinen Gesetze belassen Die allgemeinen Gesetze mussten vielmehr in ihrer das Grundrecht beschrankenden Wirkung ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechts gesehen und interpretiert werden Sein besonderer Wertgehalt namlich die grundsatzliche Vermutung fur die Freiheit der Rede in allen Bereichen namentlich aber im offentlichen Leben musse gewahrt bleiben Es finde daher eine Wechselwirkung in dem Sinne statt dass die allgemeinen Gesetze zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Schranken setzen ihrerseits aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschrankt werden mussen Keine Superrevisionsinstanz Bearbeiten Im Luth Urteil stellte das BVerfG weiterhin fest dass es keine Superrevisionsinstanz darstelle Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts obliege ebenso den ordentlichen Gerichten wie die Feststellung und Wurdigung des Sachverhalts Das BVerfG prufe das Urteil nur auf Verletzung spezifischen Verfassungsrechts oder des Willkurverbots Der Fehler musse demnach gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten in einer fehlerhaften Anschauung von Bedeutung und Tragweite der Grundrechte oder in einem Missverhaltnis zwischen dem Auslegungsergebnis und der vom Grundrecht aufgerichteten Wertordnung bestehen Einzelfallprufung Bearbeiten Ausgehend von dieser grundsatzlichen Festlegung prufte das BVerfG die Unterlassungsverfugung gegen Luth im Lichte der geforderten Wechselwirkung zwischen Grundrecht und allgemeinem Gesetz Hierbei nahm es Luths Motive in den Blick aber auch den von ihm verfolgten Zweck Es sei zu prufen ob er bei der Verfolgung seiner Ziele verhaltnismassig vorgegangen sei Dazu stellte das BVerfG fest dass Luths Ausserungen im Rahmen seiner allgemeinen politischen und kulturpolitischen Bestrebungen gesehen werden mussten Er habe die Sorge geaussert dass das Wiederauftreten Harlans vor allem im Ausland so gedeutet werden konne als habe sich im deutschen Kulturleben gegenuber der Nazi Zeit nichts geandert Dem deutschen Ansehen habe nichts so geschadet wie die grausame Verfolgung der Juden durch den Nationalsozialismus Es sei also von grosser Wichtigkeit dass sich die Erkenntnis durchsetze das deutsche Volk habe sich von der nationalsozialistischen Geisteshaltung abgewandt und verurteile sie nicht aus politischen Opportunitatsgrunden sondern aus der durch eigene innere Umkehr gewonnenen Einsicht in ihre Verwerflichkeit Luth sei fur seine Bestrebungen um Wiederherstellung eines wahren Friedens mit dem judischen Volke bekannt Es sei begreiflich dass er befurchtete alle diese Bestrebungen konnten durch das Wiederauftreten Harlans gestort und durchkreuzt werden Er habe davon ausgehen durfen dass man in der Offentlichkeit gerade von ihm eine Ausserung dazu erwarte Zudem hatten abgesehen von der Moglichkeit auf die Vergabe von Filmfordermitteln Einfluss zu nehmen von der er keinen Gebrauch machte Luth keinerlei Zwangsmittel zu Gebote gestanden um seiner Aufforderung Nachdruck zu verleihen er konnte nur an das Verantwortungsbewusstsein und die sittliche Haltung der von ihm Angesprochenen appellieren und musste es ihrer freien Willensentschliessung uberlassen ob sie ihm folgen wollten Das BVerfG kam zu dem Schluss dass die vorinstanzliche Entscheidung diese Aspekte nicht berucksichtigt habe und gab daher Luths Verfassungsbeschwerde statt Bedeutung und Folgen BearbeitenDieter Grimm von 1987 bis 1999 Richter am BVerfG fur Medienfragen hielt das Urteil fur eine von dessen wichtigsten Entscheidungen nicht nur weil es den Bereich der Meinungsfreiheit geregelt habe sondern weil daruber hinaus die Grundrechte als objektive Wertordnung fur alle Rechtsbereiche festgeschrieben wurden Diese Dimension verleihe dem Urteil eine alles uberragende Bedeutung insbesondere hinsichtlich seiner Langzeitwirkung Das Gericht nahm in seiner Urteilsbegrundung eine Ausstrahlungswirkung der Grundrechte als oberstes objektives Prinzip der gesamten Rechtsordnung auf samtliche Rechtsbereiche an Grundrechte beziehen sich demnach nicht nur auf die Rechtsbeziehung zwischen Staat und Burger sondern durchdringen alle Teilgebiete des Rechts auch das Privatrecht nach herrschender Meinung in Form einer mittelbaren Drittwirkung Alle Normen mussen im Geist der Grundrechte ausgelegt und angewandt werden Diese Sentenz wertete die Grundrechte erheblich auf Sie wurden aus der reinen Staatsausrichtung gelost und auf die gesellschaftlichen Beziehungen ausgeweitet Sie waren damit nicht mehr nur reine subjektive Abwehrrechte des Individuums gegen den Staat Diesem burdeten sie bis dahin bereits neben Unterlassungspflichten unter Umstanden auch Handlungspflichten im Interesse der Freiheitssicherung auf Schutzpflicht Aber nun endete ihr Einfluss nicht mehr beim Gesetz sondern erstreckte sich auch auf Rechtsauslegung und anwendung bei privaten Rechtsstreitigkeiten Im Beschluss zur Aktion Rumpelkammer ubertrug das Gericht diese Grundsatze auch auf die Religionsfreiheit Das Urteil billigte dem Grundgesetz also einen neuen Regelungsgehalt zu den das BVerfG besonders bei so genannten Grundrechtskollisionen selbst uberwachen musste Das steigerte seine Machtposition erheblich Demgegenuber sah der Rechtswissenschaftler Jurgen Schwabe in der Streitfrage von der Drittwirkung der Grundrechte eine Scheinproblematik ohne tatsachliche Relevanz Das von den Burgern in ihren Rechtshandlungen in Anspruch genommene Privatrecht sei von der Legislative gesetztes Recht dessen Durchsetzung des zivilgerichtlichen Urteils und der Vollstreckung bedurfe Demnach seien die Eingriffe zwar privat bedingt die Grundrechte fanden jedoch aufgrund der unmittelbaren Grundrechtsbindung aus Art 1 Abs 3 GG direkt in ihrer Funktion als Abwehrrecht gegen staatliches Handeln Anwendung Es finde namlich ein Grundrechtseingriff aufgrund eines Urteils gestutzt auf ein Gesetz statt 3 Dem ist zu entgegnen dass hierbei die Frage der Anspruchsbegrundung mit der der Anspruchsdurchsetzung vermengt wird Der Inhalt der richterlichen Entscheidung richtet sich nach dem materiellen Recht Bei der Problematik der Drittwirkung geht es jedoch gerade darum ob die Grundrechte zu dem massgeblichen normativen Beurteilungsmassstab fur die richterliche Bewertung der Privatrechtsbeziehung gehoren Akten BearbeitenNach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist konnen die Gerichtsakten seit Februar 2018 im Bundesarchiv Standort Koblenz eingesehen werden Dabei handelt es sich um die richterlichen Voten und die dazugehorigen Handakten 4 Literatur BearbeitenEntscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Band 7 Verlag J C B Mohr Tubingen 1958 S 198 230 Hans Carl Nipperdey Boykott und freie Meinungsausserung In Deutsches Verwaltungsblatt 1958 S 445 452 Jurgen Schwabe Die sogenannte Drittwirkung der Grundrechte Zur Einwirkung der Grundrechte auf den Privatrechtsverkehr Goldmann Munchen 1971 ISBN 3 442 60015 4 S 16ff 149 154ff Das wissenschaftliche Taschenbuch 15 Christoph Fiedler BVerfGE 7 198 Luth Freiheitsrechte Gesetze und Privatrecht am Beispiel des Art 5 I II GG In Jorg Menzel Hrsg Verfassungsrechtsprechung Hundert Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Retrospektive Mohr Siebeck Tubingen 2000 ISBN 3 16 147315 9 S 97 107 Mohr Lehrbuch Friedrich Kubler Luth eine sanfte Revolution In Kritische Vierteljahresschrift fur Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 83 2000 ISSN 0179 2830 S 313 322 Thomas Henne Arne Riedlinger Hrsg Das Luth Urteil aus rechts historischer Sicht Die Konflikte um Veit Harlan und die Grundrechtsjudikatur des Bundesverfassungsgerichts Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2005 ISBN 3 8305 0922 7 Christian Bommarius Deutsche Jubilaen Der Sieg der Meinungsfreiheit Anwaltsblatt 2018 14Weblinks BearbeitenMichael Reissenberger Der Fall Luth Ein Burger schreibt Verfassungsgeschichte Sendung des Deutschlandfunks 11 Mai 1999 Reihe Verfassungsgeschichten Dieter Grimm Die Karriere eines Boykottaufrufs In Die Zeit Nr 40 27 September 2001 Christine Franzius Das Luth Urteil in rechts historischer Sicht Perspektiven der Forschung zur Grundrechtsjudikatur der 1950er Jahre Frankfurt am Main 20 21 Februar 2003 Tagungsbericht 27 Marz 2003 H Soz Kult Luth verliest den Boykottaufruf RAM Hans Bredow Institut Archivlink 2009 Virtuelle Ausstellung des Bundesarchivs zur Luth Entscheidung Olaf Kowalski Ein Klassiker mit Klasse 60 Jahre Luth in JuWissBlog v 8 Marz 2018 zur fortdauernden und alltagspraktischen Bedeutung des Urteils Anja Arp 15 Januar 1958 Das Luth Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit In WDR5 ZeitZeichen 15 Januar 2023 Podcast 14 47 Min verfugbar bis 15 Januar 2099 Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Urteil des Ersten Senats vom 15 Januar 1958 Az 1 BvR 400 51 BVerfGE 7 198 Luth BVerfGE 7 198 208 Jurgen Schwabe Bundesverfassungsgericht und Drittwirkung der Grundrechte Mohr Siebeck Verlag 1975 abgerufen am 28 Oktober 2021 Luth Urteil Akten des Bundesverfassungsgerichts einsehbar Bundesarchiv abgerufen am 28 Februar 2018 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten nbsp Dieser Artikel wurde am 29 August 2005 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Luth Urteil amp oldid 233735455