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Das 6 Rundfunk Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom 5 Februar 1991 1 bezeichnet in der deutschen Rechtswissenschaft das sechste in einer Reihe von Urteilen des BVerfG zur Rundfunkfreiheit In diesem Urteil wurden zahlreiche fruhere Aussagen des Gerichtes weiter prazisiert Zentraler Begriff dieses Urteils ist die Bestands und Entwicklungsgarantie fur den offentlich rechtlichen Rundfunk Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt 2 Zusammenfassung des Urteils 3 Aus den Grunden 4 Weblinks 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseSachverhalt BearbeitenDas WDR Gesetz von 1985 und das NRW Landesrundfunkgesetz von 1988 waren zu Regelung privaten Rundfunks in Nordrhein Westfalen erlassen worden Diese Gesetze sicherten dem offentlich rechtlichen WDR eine vergleichsweise starke Wettbewerbsposition und erlegten zugleich privaten Konkurrenten ahnliche Vielfalts und Programmanforderungen wie dem offentlich rechtlichen Rundfunk auf Im Bereich des Lokalrundfunks sollte die lokale Presse gesichert und das Entstehen von Doppelmonopolen verhindert werden In einem abstrakten Normenkontrollverfahren wurde die Verfassungsmassigkeit der Gesetze uberpruft Zusammenfassung des Urteils BearbeitenDas BVerfG hielt die Gesetze fur im Wesentlichen verfassungsmassig prazisierte aber zahlreiche Auspragungen der Rundfunkfreiheit die das Gericht bereits in den fruheren Rundfunk Urteilen umrissen hatte Aus der Rundfunkfreiheit folgt demnach eine Bestands und Entwicklungsgarantie fur den offentlich rechtlichen Rundfunk Eine Mischfinanzierung der offentlich rechtlichen Sender beispielsweise durch die Herstellung und Verwertung von Rundfunkproduktionen ist zulassig Der Grundversorgungsauftrag aus der Verfassung ist nicht an einen bestimmten Ubertragungsweg wie zum Beispiel die terrestrische Ubertragung gebunden Die Grundversorgung ist vielmehr dynamisch und nur an die Funktion des Rundfunks wie sie sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes ergibt gebunden Das bedeutet dass das offentlich rechtliche Programmangebot auch fur neue Themen Formen und Inhalte offen sein muss und neue Dienste mittels neuer Technik zulassig sind Aus den Grunden BearbeitenS 315 Als dienende Freiheit wird die Rundfunkfreiheit im Interesse freier individueller und offentlicher Meinungsbildung gewahrleistet Der Gesetzgeber ist deswegen verpflichtet die Rundfunkordnung in einer Weise auszugestalten die die Erreichung dieses Zieles sicherstellt In programmrechtlicher Hinsicht folgt daraus dass im Gesamtprogramm sowohl die Vielfalt der Gegenstande als auch die Vielfalt der Meinungen angemessen zum Ausdruck kommen muss Diese Anforderung an das Gesamtprogramm gilt unabhangig davon ob der Gesetzgeber sich fur ein offentlich rechtliches oder ein privates Rundfunksystem entscheidet S 316 In einem dualen System in dem offentlich rechtliche und private Anbieter miteinander konkurrieren erscheint es verfassungsrechtlich gerechtfertigt an die Breite des Programmangebots und die Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt im privaten Rundfunk nicht die gleichen Anforderungen zu stellen wie im offentlich rechtlichen Rundfunk solange und soweit wirksam sichergestellt ist dass der Rundfunkauftrag jedenfalls von diesem ohne Einbussen erfullt wird S 317 Privater Rundfunk darf nicht unter Anforderungen gestellt werden die seine Veranstaltung in hohem Masse erschweren wenn nicht ausschliessen wurden Weblinks BearbeitenBVerfG Urteil vom 5 Februar 1991 via DFR Siehe auch BearbeitenMedienrecht Rundfunkrecht Rundfunkfreiheit Rundfunk Rundfunk Urteil Ubersicht medienrechtlicher EntscheidungenEinzelnachweise Bearbeiten BVerfGE 83 238 WDRBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title 6 Rundfunk Urteil amp oldid 228724763