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Medienrecht beschaftigt sich mit den Regelungen privater und offentlicher universaler Information und Kommunikation und spielt damit in die juristischen Teilbereiche des offentlichen Rechts des Zivilrechts und des Strafrechts hinein Das Medienrecht ist also eine Querschnittsmaterie Das Medienrecht kann unterteilt werden in die inhaltespezifischen Rechtsgebiete wie etwa das Urheberrecht die in der Regel dem Zivilrecht zuzurechnen sind und die ubertragungsspezifischen Rechtsgebiete wie das Telekommunikationsrecht und das Rundfunkrecht die uberwiegend dem Verwaltungsrecht zuzurechnen sind Beteilige dich an der Diskussion Dieser Artikel wurde wegen formaler oder sachlicher Mangel in der Qualitatssicherung Recht der Redaktion Recht zur Verbesserung eingetragen Dies geschieht um die Qualitat von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen Hilf mit die inhaltlichen Mangel dieses Artikels zu beseitigen und beteilige dich an der Diskussion Begrundung Abschnitt Europaische Regelungen ist vollig veraltet den EGV gibt es nicht mehr und die Fernsehrichtlinie auch nicht Das europaische Medienrecht besteht auch aus mehr Normen als nur der AVMD Richtlinie und der E Commerce Richtlinie 91 39 62 202 22 05 18 Sep 2011 CEST Klassische Gegenstande des Medienrechts sind Presse Rundfunk Radio und Fernsehen und Film Mit dem Aufkommen neuer Medien sind die Bereiche Multimedia und Internet hinzugekommen Regelungsziele des Medienrechtes sind die Gewahrleistung einer allgemein zuganglichen Kommunikationsinfrastruktur Sicherung der Meinungsvielfalt Schutz der Mediennutzer Rezipienten Daten und Jugendschutz aber auch der Schutz geistigen Eigentums Rechtlich geregelt wird also die Nutzung und Nutzbarkeit medial ubertragener Inhalte Dagegen regelt das Telekommunikationsrecht vorwiegend nur die technische Seite der Ubermittlung von Inhalten Beide Bereiche sind jedoch gerade im Multimediabereich eng verzahnt und beeinflussen sich gegenseitig Inhaltsverzeichnis 1 Europaische Regelungen 2 Verfassungsrechtliche Grundlagen in Deutschland 3 Einfachgesetzliche Grundlagen in Deutschland 3 1 Presse Verlag Rundfunk 3 2 Bildende Kunst Photographie Film Musik 3 3 Internet und Multimedia 4 Medienregulierung 5 Medienwirtschaftsrecht 6 Medienzivilrecht 7 Medienarbeitsrecht 8 Medienstrafrecht 9 Verfassungs Grundlage in der Schweiz 10 Institutionen 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseEuropaische Regelungen BearbeitenDie Europaische Gemeinschaft hatte ursprunglich keine ausdruckliche Kompetenz fur den Bereich der Medien Es hat sich jedoch gerade unter dem Eindruck der Multimedia und Internetentwicklung in den Mitgliedstaaten die Erkenntnis durchgesetzt dass gerade viele der neuen Medien eine europaische Ordnung des Medienwesens erforderlich machen Im Dezember 1997 hat die EU Kommission deshalb ein Grunbuch zur Konvergenz von Telekommunikation Medien und Informationstechnologien veroffentlicht und darin Rahmenregelungen fur die konvergierenden Mediensektoren aufgezeigt Da die Regelungskompetenz der EG aber nur die Bereiche umfasst die zur Erreichung der Ziele des EG Vertrages Art 2 und Art 3 EGV erforderlich sind wurden europarechtliche Regelungen im Wesentlichen auf die Dienstleistungsfreiheit Art 49 EGV das Erfordernis der Rechtsangleichung nach Art 47 und Art 55 EGV aber auch auf Art 86 Abs 3 EGV zur Abschaffung der Monopole im Telekommunikationsbereich gestutzt In Deutschland wurde die Kompetenz der EG fur Regelungen im Medienbereich stark kritisiert Die Haltung der EG gegenuber den Medien wurde gerade im Bereich des Rundfunks als zu wirtschaftsorientiert angesehen Es wurde zum Beispiel im Zusammenhang mit dem sogenannten 9 Rundfunk Urteil befurchtet dass die kulturelle Bedeutung der Medien und das deutsche foderale Kompetenzgefuge das die Kultur den Landern zuweist von einem EG Medienrecht das Medien nur als wirtschaftliche Dienstleistungen ansah ausgehohlt werden wurde Der EuGH hat zwischen den Positionen vermittelt indem er feststellte die EG sei befugt Regelungen uber grenzuberschreitende Medien Dienstleistungen zu treffen die Mitgliedstaaten konnten die Dienstleistungsfreiheit jedoch aus zwingenden Grunden des Allgemeinwohls einschranken Spater wurde mit dem Kulturartikel in Art 151 EGV die Erhaltung und Forderung der kulturellen Vielfalt auch als europarechtlicher Grundsatz festgeschrieben Ausserdem wird die Bedeutung von Art 87 EGV der Schutzvorschrift gegen wettbewerbsverfalschende Beihilfen in Bezug auf die Finanzierung des offentlich rechtlichen Rundfunks in Deutschland kontrovers diskutiert Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1 Dezember 2009 richten sich die Kompetenzen der Europaischen Union nach dem Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV Die EU hat grundsatzlich keine Kompetenz zur Regelung inhaltlicher Vorgaben im Bereich der Medien was sich aus Art 167 AEUV ergibt Demnach bleibt die Kompetenz im Kulturbereich bei den Mitgliedstaaten die Union kann lediglich fordernde und unterstutzende Massnahmen ergreifen Allerdings sind Medien sowohl Kulturguter als auch Wirtschaftsguter Als Wirtschaftsguter konnen sie sich ebenfalls auf Grundfreiheiten berufen und durch die EU geregelt werden 1 Sie hat jedoch auch bei der Regulierung von Wirtschaftsgutern kulturellen Aspekten Rechnung zu tragen Art 167 IV AEUV 2 Besonders relevante Grundfreiheiten fur die Regulierung von Medien sind etwa die Dienstleistungsfreiheit die Warenverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit Fur das geistige Eigentum kann die EU auf ihre Kompetenz aus Art 118 AEUV abstellen Besonders relevantes sekundares Recht im Bereich der Medien und Internetregulierung sind die E Commerce Richtlinie Richtlinie 2000 31 EG die insbesondere den elektronischen Geschaftsverkehr regelt und die AVMD Richtlinie Richtlinie 2010 13 EU die die audiovisuellen Mediendienste zum Gegenstand hat Kurzlich erlassen wurde zudem das Gesetz uber digitale Dienste das sozialen Netzwerken und anderen Plattformen Pflichten auferlegt sowie das Gesetz uber digitale Markte welches das Wettbewerbsrecht digitaler Plattformen in den Blick nimmt Im Bereich des geistigen Eigentums ist insbesondere die Schutzdauer Richtlinie Richtlinie 2011 77 EU sowie die Richtlinie uber den rechtlichen Schutz von Datenbanken Richtlinie 96 9 EG zu beachten die die Schutzdauer der Urheberrechte harmonisieren sollte Daruber hinaus gilt die Info Soc Richtlinie Zusatzlich wurden die prozessualen Regelungen zur Durchsetzung des Urheberrechts in der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums Richtlinie 2019 790 EU geregelt Verfassungsrechtliche Grundlagen in Deutschland BearbeitenDie verfassungsrechtliche Grundlage fur das Recht der Medien bilden die sogenannten Kommunikationsfreiheiten Meinungsfreiheit Art 5 Abs 1 S 1 1 Hs GG Rezipientenfreiheit Informationsfreiheit Art 5 Abs 1 S 1 2 Hs GG Rundfunk und Pressefreiheit Art 5 Abs 1 S 2 GG Hinzu kommen die Kunstfreiheit Art 5 Abs 3 GG und das Fernmeldegeheimnis Art 10 Abs 1 GG Zwar sind Grundrechte in erster Linie als subjektive Abwehrrechte der Burger gegen den Staat zu verstehen daneben besteht aber auch eine objektive Dimension als Auftrag an den Staat geeignete Rahmenbedingungen zur Entfaltung der Grundrechte zu schaffen Fur die Kommunikationsfreiheiten bedeutet dies unter anderem Vorsorge fur eine ausreichende Infrastruktur zu tragen damit die Burger ihre Kommunikationsgrundrechte tatsachlich verwirklichen konnen Die Gesetzgebungskompetenz liegt gemass Art 30 GG in Verbindung mit Art 70 Abs 1 GG fur Rundfunk und Presse grundsatzlich bei den Landern Dies wurde durch das 1 Rundfunk Urteil vom Bundesverfassungsgericht Deutschland Fernsehen GmbH bestatigt Der Bund hatte bis zur Foderalismusreform fur den Bereich der Rechtsverhaltnisse der Presse eine Rahmengesetzgebungskompetenz aus Art 75 Abs 1 Nr 2 GG von der allerdings nie Gebrauch gemacht wurde Nach dem Wegfallen des Art 75 GG durch Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz steht nun den Landern wie bereits vorher das Recht zum Erlass von Gesetzen im Bereich der Presse zu allerdings kann der Bund seitdem keinen rechtlichen Rahmen mehr dafur vorgeben Fur Telekommunikation Urheberrecht gewerblichen Rechtsschutz und Verlagsrecht besteht dagegen eine ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art 73 GG Einfachgesetzliche Grundlagen in Deutschland BearbeitenPresse Verlag Rundfunk Bearbeiten Das Presserecht beruht auf den Pressegesetzen der Lander Fur das Verlagsrecht sind das Urheberrechtsgesetz das Verlagsgesetz und das Recht der Verwertungsgesellschaften z B VG Wort von Bedeutung Im Bereich des Rundfunkrechts schliessen die Lander Staatsvertrage ab um eine bundesweit einheitliche Regelung zu garantieren darunter vor allem den Rundfunkstaatsvertrag RStV der allgemeine Anforderungen an offentlich rechtlichen und privaten Rundfunk normiert Der Rundfunkgebuhrenstaatsvertrag und der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag sichern die Finanzierung des offentlich rechtlichen Rundfunks Hinzu kommen weitere Staatsvertrage als Rechtsgrundlage der offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten wie z B der NDR Staatsvertrag oder der ZDF Staatsvertrag Neben dem RStV beruht der private Rundfunk auf den jeweiligen Landesmediengesetzen der Lander Bildende Kunst Photographie Film Musik Bearbeiten Fur das Schaffen von Kunstlern in diesen Bereichen ist vor allem das Urheberrecht relevant Rechtsgrundlagen sind das Urheberrechtsgesetz UrhG und das Kunsturheberrechtsgesetz KUG Bei der Verwertung sind die verschiedenen Verwertungsgesellschaften beteiligt GEMA und VG Musikedition fur Musikwerke VG Bild Kunst fur Bildwerke die GVL zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten u v a Fur die Wahrnehmung und den Schutz von Leistungsschutzrechten sind auch das Markenrecht Patentrecht Geschmacks und Gebrauchsmusterschutz und das Wettbewerbsrecht von Bedeutung die aber nicht zum Medienrecht im engeren Sinne zahlen zum Teil wird dieser Bereich auch als grunes Recht bezeichnet nach Umschlagsfarbe der einschlagigen Zeitschrift GRUR in diesem Bereich Internet und Multimedia Bearbeiten Das Internetrecht ist eine ubergreifende Rechtsmaterie die auf verschiedene rechtliche Regelungen des Bundes und der Lander zuruckgreift Zur Einfuhrung einer Multimediagesetzgebung wurde 1997 das Informations und Kommunikationsdienste Gesetz IuKDG verabschiedet das drei neue Bundesgesetze einfuhrte das Teledienstegesetz TDG das Teledienstedatenschutzgesetz TDDSG und das Signaturgesetz zur Regelung der digitalen Signatur Neben dem TDG des Bundes das nur fur Teledienste galt wurde von den Landern fur die Mediendienste der Mediendienste Staatsvertrag MDStV geschlossen Inhaltlich waren TDG und MDStV relativ ahnlich und die Abgrenzung zwischen Teledienst und Mediendienst daher unscharf Die zunehmende Medienkonvergenz und das Bestreben die Rechtssicherheit zu erhohen fuhrten im Jahr 2007 zu einer Reform Das Teledienstegesetz wurde durch das Telemediengesetz des Bundes abgelost und Regelungen des Mediendienste Staatsvertrages in den Abschnitt Telemedien 54 61 RStV des Staatsvertrages fur Rundfunk und Telemedien der Bundeslander uberfuhrt Die bisherigen Mediendienste und Teledienste wurden zu den sogenannten Telemedien zusammengefasst Der Begriff Telemedien wurde erstmals 2003 im Jugendmedienschutz Staatsvertrag JMStV der Lander verwendet Dieser Staatsvertrag enthalt Nachfolgeregelungen zu fruheren Jugendschutzbestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag und Mediendienste Staatsvertrag Er soll Mindeststandards des Jugendschutzes festlegen die von der Kommission fur Jugendschutz in den Medien KJM uberwacht werden Die zunehmende Verwendung von Metamedien wie Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken die Inhalte von Primarmedien abgreifen und veroffentlichen fuhrt zu neuen urheber und haftungsrechtlichen Fragen Auf letztere versucht das Netzwerkdurchsetzungsgesetz NetzDG von 2017 eine Antwort zu geben Aufgrund der schnellen teilweise nicht vorhersehbaren technischen und inhaltlichen Weiterentwicklung im Bereich des Medienrechtes sind die bestehenden Gesetze und Staatsvertrage oft unzureichend zur Beurteilung neuer Sachverhalte ausgestaltet Deshalb ist das Medienrecht stark von sogenanntem Fall oder Richterrecht case law gepragt Eine Ubersicht medienrechtlicher Entscheidungen findet sich hier Medienregulierung BearbeitenDer Marktzugang von Medienunternehmen deren Organisation und Finanzierung sowie die Aufsicht uber die Tatigkeit von Medienunternehmen bilden den Bereich der Medienregulierung Medienwirtschaftsrecht BearbeitenZum Medienwirtschaftsrecht zahlen Medienrecht Medienkartellrecht Medienwettbewerbsrecht Werberecht Medienhandelsrecht und Urheberrecht Medienzivilrecht BearbeitenUnter Medienzivilrecht versteht man den Schutz von Rechtsgutern die Bindung der Massenmedien an bestimmte Pflichten und das Haftungsrecht Zu den geschutzten Rechtsgutern zahlen das allgemeine Personlichkeitsrecht aber auch die besonderen Personlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild der Schutz der Ehre das Recht am eigenen Namen das Recht am Unternehmen Die Medien sind bei ihrer Tatigkeit an die journalistische Sorgfaltspflicht gebunden die auch den Haftungsmassstab im Einzelfall konkretisiert Die Einhaltung der Sorgfaltspflicht ist insbesondere bei der Verdachtsberichterstattung unerlasslich Grundsatzlich haftet der Autor selbst Bei der Haftung der Medien fur eigene oder auch fremde Inhalte kommt aber auch der Verbreiterhaftung eine wichtige Rolle zu Daneben existieren verschiedene Haftungsprivilegien z B in 13 Abs 6 Nr 1 UWG und in 5 TDG und 5 MDStV Dem von einer unzulassigen Ausserung in der Berichterstattung Betroffenen werden verschiedene zivilrechtliche Rechtsbehelfe zur Verfugung gestellt um seine Rechte bzw den Schutz seiner Rechtsguter gegenuber den Medien durchzusetzen Gegen unzulassige Meinungsausserungen kann ein Unterlassungsanspruch ein Anspruch auf Schadensersatz oder ein Anspruch auf Entschadigung in Geld bestehen Gegen unzulassige Tatsachenbehauptungen kommen zusatzlich auch ein Anspruch auf Berichtigung und auf Gegendarstellung in Betracht Medienarbeitsrecht BearbeitenFur die Mitarbeiter in Unternehmen der Massenmedien gelten im Hinblick auf den Tendenzschutz besondere arbeitsrechtliche Regelungen Dies betrifft sowohl das individuelle Arbeitsverhaltnis als auch die Mitbestimmung im Unternehmen Tarifvertrage und den Arbeitskampf Medienstrafrecht BearbeitenAuch im Bereich des Strafrechts finden sich besonders auf die Tatigkeit der Medien zugeschnittene Normen Darunter ist v a 193 StGB zu nennen der bei Wahrnehmung berechtigter Interessen als Rechtfertigungsgrund der Beleidigungstatbestande eingreift 3 Daneben finden sich strafrechtliche Regelungen auch in den Landespressegesetzen etwa 20 b w LPresseG Im Strafverfahrensrecht gelten das publizistische Zeugnisverweigerungsrecht 53 StPO 383 ZPO und Beschlagnahme und Durchsuchungsverbote 94 ff 111 111n 102 ff StPO Verfassungs Grundlage in der Schweiz BearbeitenIn der Schweiz wird das Medienrecht im Grundsatz in Art 93 der Bundesverfassung geregelt Dieser sieht u a vor dass die Medien faktengetreu berichten sollen Zudem mussen die offentlich rechtlichen Medien die Vielfalt der Meinungen und den staatspolitischen Zusammenhalt des mehrsprachigen Landes begunstigen Institutionen BearbeitenAn der Entwicklung des Medienrechts wirken verschiedene Institutionen mit Dazu gehoren die Institution AufgabeBeauftragter der Bundesregierung fur Kultur und Medien Rechtsetzung im Kabinett 4 Bundesnetzagentur Vergabe von Frequenzen und Aufsicht 5 Bundesprufstelle fur jugendgefahrdende Medien Erlass von Verboten nach dem Jugendschutzgesetz 6 Kommission fur Jugendmedienschutz KJM Kontrolle uber Medien gem dem Jugendmedienschutz Staatsvertrag 7 Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich KEK Beurteilung der Konzentration im Medienbereich 8 Kommission fur Zulassung und Aufsicht ZAK Gemeinsames Gremium aller Landesmedienanstalten 9 Gemeinsame Geschaftsstelle der Landesmedienanstalten in Berlin Vermittlung und Koordination zwischen den Landesmedienanstalten 10 Landesmedienanstalten der Bundeslander Aufsicht uber die Programme im Fernsehen und RadioIn den Bundeslandern arbeiten die jeweiligen Landesmedienanstalten Bundesland LandesanstaltBaden Wurttemberg Landesanstalt fur Kommunikation Baden Wurttemberg 11 Bayern Bayerische Landeszentrale fur neue Medien 12 Berlin und Brandenburg Medienanstalt Berlin Brandenburg 13 Bremen Bremische Landesmedienanstalt 14 Hamburg und Schleswig Holstein Medienanstalt Hamburg Schleswig Holstein 15 Hessen Hessische Landesanstalt fur privaten Rundfunk und neue Medien 16 Mecklenburg Vorpommern Medienanstalt Mecklenburg Vorpommern 17 Niedersachsen Niedersachsische Landesmedienanstalt 18 Nordrhein Westfalen Landesanstalt fur Medien Nordrhein Westfalen 19 Rheinland Pfalz Landeszentrale fur Medien und Kommunikation 20 Saarland Landesmedienanstalt Saarland 21 Sachsen Sachsische Landesanstalt fur privaten Rundfunk und neue Medien 22 Sachsen Anhalt Medienanstalt Sachsen Anhalt 23 Thuringen Thuringer Landesmedienanstalt 24 Literatur BearbeitenDeutschlandLehrbucher Udo Branahl Medienrecht eine Einfuhrung 6 Auflage VS Verlag Wiesbaden 2009 ISBN 978 3 531 16558 5 Dieter Dorr Rolf Schwartmann Medienrecht Muller Heidelberg 2006 ISBN 3 8114 3203 6 Frank Fechner Medienrecht Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berucksichtigung von Presse Rundfunk und Multimedia 20 Auflage Mohr Siebeck 2019 ISBN 978 3 8252 5307 3 Thomas Hoeren Internetrecht Skript zum kostenlosen Download alle 6 Monate neu unter https www uni muenster de Jura itm hoeren Rubrik Materialien Jens Petersen Medienrecht 5 Auflage Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60955 8 Kommentare Wolfgang Buscher Stefan Dittmer Peter Schiwy Hrsg Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht Carl Heymanns 4 Auflage Munchen 2018 ISBN 978 3 452 28840 0 Artur Axel Wandtke Medienrecht Praxishandbuch Berlin 2008 ISBN 978 3 89949 422 8 Peter Schiwy Hrsg Medienrecht Lexikon fur Praxis und Wissenschaft 4 Auflage Heymann Koln 2006 ISBN 3 472 06612 1 Rolf Schwartmann Praxishandbuch Medien IT und Urheberrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2017 ISBN 978 3 8114 4662 5 Endress Wanckel Foto und Bildrecht 5 vollstandig aktualisierte Auflage 2017 C H Beck Munchen ISBN 978 3 406 71222 7 Gerald Spindler Fabian Schuster Recht der elektronischen Medien Grauer Kommentar 4 Edition Munchen 2019 ISBN 978 3 406 73012 2 Handbucher und Lexika Frank Fechner Johannes C Mayer Hrsg Medienrecht Vorschriftensammlung 16 Auflage C F Muller Heidelberg 2020 ISBN 978 3 8114 4923 7 Zeitschriften und Aufsatze AfP Zeitschrift fur Medien und Kommunikationsrecht Computer und Recht CR Internet Zeitschrift fur Rechtsinformatik und Informationsrecht JurPC Kommunikation und Recht K amp R Medien Internet und Recht MIR Multimedia und Recht MMR Sascha Sajuntz Die Entwicklung des Presse und Ausserungsrechts im Jahr 2017 NJW 2018 589 Zeitschrift fur Urheber und Medienrecht ZUM Schweiz Peter Nobel Rolf H Weber Medienrecht 4 Auflage Stampfli Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8945 3 Weblinks BearbeitenIRIS Rechtliche Rundschau E Newsletter der Europaischen Audiovisuellen InformationsstelleEinzelnachweise Bearbeiten Frank Fechner Medienrecht 21 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2021 ISBN 978 3 8252 5646 3 S Kapitel 7 Rn 3 Frank Fechner Medienrecht 21 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2021 ISBN 978 3 8252 5646 3 S Kapitel 7 Rn 23 f Thomas Fischer Kommentar zum Strafgesetzbuch 65 Auflage 2018 Rn 28a zu 193 StGB Bundesregierung Kultur und Medien abgerufen am 21 September 2019 Bundesnetzagentur abgerufen am 21 September 2019 Bundesprufstelle fur jugendgefahrdende Medien abgerufen am 21 September 2019 Kommission fur Jugendmedienschutz abgerufen am 21 September 2019 Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich abgerufen am 21 September 2019 Kommission fur Zulassung und Aufsicht abgerufen am 21 September 2019 Gemeinsame Geschaftsstelle der Landesmedienanstalten abgerufen am 21 September 2019 Landesanstalt fur Kommunikation Baden Wurttemberg abgerufen am 21 September 2019 Bayerische Landeszentrale fur neue Medien abgerufen am 21 September 2019 Medienanstalt Berlin Brandenburg abgerufen am 21 September 2019 Bremische Landesmedienanstalt abgerufen am 21 September 2019 Medienanstalt Hamburg Schleswig Holstein abgerufen am 21 September 2019 Hessische Landesanstalt fur privaten Rundfunk und neue Medien abgerufen am 21 September 2019 Medienanstalt Mecklenburg Vorpommern abgerufen am 21 September 2019 Niedersachsische Landesmedienanstalt abgerufen am 21 September 2019 Landesanstalt fur Medien Nordrhein Westfalen abgerufen am 21 September 2019 Landeszentrale fur Medien und Kommunikation Rheinland Pfalz abgerufen am 21 September 2019 Landesmedienanstalt Saarland abgerufen am 21 September 2019 Sachsische Landesanstalt fur privaten Rundfunk und neue Medien abgerufen am 21 September 2019 Medienanstalt Sachsen Anhalt abgerufen am 21 September 2019 Thuringer Landesmedienanstalt abgerufen am 21 September 2019Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4074661 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Medienrecht amp oldid 232398519