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Mediendienst ist 1 ein Rechtsbegriff und 2 im allgemeinen Sprachgebrauch eine Bezeichnung fur Dienstleister im Medienwesen Inhaltsverzeichnis 1 Mediendienst als Rechtsbegriff 1 1 Rechtliche Regelung 1 2 Abgrenzungsfragen 2 Mediendienst als Dienstleister im Medienwesen 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseMediendienst als Rechtsbegriff BearbeitenRechtliche Regelung Bearbeiten Der Rechtsbegriff Mediendienst stammt aus dem fruheren Staatsvertrag uber Mediendienste Seit 1 Marz 2007 wird stattdessen der umfassendere Rechtsbegriff Telemedien im Staatsvertrag fur Rundfunk und Telemedien bis 6 November 2020 bzw seitdem im Medienstaatsvertrag verwendet Der Staatsvertrag uber Mediendienste regelte unter anderem Fragen der Informationspflichten 10 MDStV und der Pflicht zur Gegendarstellung 14 MDStV von Diensteanbietern im Internet Unter Mediendiensten wurden im Staatsvertrag das Angebot und die Nutzung von an die Allgemeinheit gerichteten Informations und Kommunikationsdienstenverstanden 2 Absatz 1 Nr 1 MDStV Der Geltungsbereich des Staatsvertrages war eroffnet wenn ein Mediendienst vorlag der in Text Ton oder Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder langs oder mittels eines Leitersverbreitet wurde 2 Absatz 2 MDStV definierte mehrere Beispiele Mediendienste waren danach unter anderem Teleshoppingangebote reine Teleshoppingkanale Verteildienste fur Messergebnisse und Datenermittlungen Fernsehtext Radiotext und vergleichbare Textdienste Videotext Dienste fur Text Ton oder Bilddarbietungen auf Anforderung Newsletter Online Zeitungen Abgrenzungsfragen Bearbeiten Rechtsdogmatisch waren Reichweite und Grenzen des Begriffs Mediendienst umstritten Zur Abgrenzung von den Telediensten nach dem Teledienstegesetz wurden in der Fachliteratur unterschiedliche Auffassungen vertreten 1 Auch die Unterscheidung zwischen den zulassungsfreien Mediendiensten und der zulassungspflichtigen Rundfunkveranstaltung nach dem Rundfunkstaatsvertrag war streitig etwa bei Internetradio und Video Streaming Hier stellte z B die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten argumentativ auf die besondere Breitenwirkung Aktualitat und Suggestivkraft des Rundfunks gegenuber anderen medialen Angeboten ab die das Bundesverfassungsgericht seit dem 8 Rundfunk Urteil postuliert 2 Teledienstegesetz und Staatsvertrag uber Mediendienste traten zum 1 Marz 2007 ausser Kraft Die Begriffe Teledienst und Mediendienst sind seitdem im umfassenden Begriff Telemedien des Telemediengesetzes aufgegangen Die fruheren Abgrenzungskriterien zwischen Telediensten Mediendiensten und Rundfunk werden in der Fachliteratur teilweise noch zur Bestimmung derjenigen Telemedien herangezogen fur die besondere Anforderungen im Abschnitt Telemedien des Staatsvertrages uber Rundfunk und Telemedien 54 61 RStV zu beachten sind 3 Zu diesen Anforderungen gehoren z B Informationspflichten nach 55 RStV und die Verpflichtung zur Aufnahme einer Gegendarstellung nach 56 RStV Mediendienst als Dienstleister im Medienwesen BearbeitenIm allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Mediendienst auch fur einige Diensteanbieter verwendet Man bezeichnet so zum Beispiel Service Agenturen die andere Medienvertreter mit Informationen versorgen etwa in Deutschland die Deutsche Presseagentur DPA International sind Nachrichtenagenturen wie Reuters zu nennen Die von diesen Mediendiensten kostenpflichtig beschafften Informationen dienen in der Regel als Basis fur die offentliche Berichterstattung in Zeitungen Radiosendungen sowie in den verschiedenen Nachrichtenmagazinen im Fernsehen Es handelt sich also in der Regel um Informationen die nicht jeder Medienvertreter selbst recherchieren kann Diese werden dann durch eigene Informationen und lokale Nachrichten erganzt Literatur BearbeitenZum Mediendienst als Rechtsbegriff Klaus Beucher Ludwig Leyendecker Oliver von Rosenberg Mediengesetze Rundfunk Mediendienste Teledienste Kommentar zum Rundfunkstaatsvertrag Mediendienste Staatsvertrag Teledienstegesetz und Teledienstedatenschutzgesetz Munchen 1999 ISBN 3 8006 2387 0 Martin Bullinger Ernst Joachim Mestmacker Multimediadienste Baden Baden 1997 ISBN 3 7890 4633 7 Wolfgang Lent Rundfunk Medien Teledienste Studien zum deutschen und europaischen Medienrecht Band 6 hrsg von Dieter Dorr Frankfurt a M 2001 ISBN 3 631 36960 3 Urban Pappi Teledienste Mediendienste und Rundfunk Schriftenreihe des Archivs fur Urheber und Medienrecht UFITA Band 182 hrsg von Manfred Rehbinder Baden Baden 2000 ISBN 3 7890 6954 XWeblinks BearbeitenZum Mediendienst als Rechtsbegriff Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten Erstes Strukturpapier zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten vom 16 Dezember 1997 Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten Zweites Strukturpapier zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten vom 7 8 Dezember 1998 Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten Drittes Strukturpapier zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten vom 6 November 2003Einzelnachweise Bearbeiten Dazu z B Klaus Beucher Ludwig Leyendecker Oliver von Rosenberg Mediengesetze Rundfunk Mediendienste Teledienste Kommentar zum Rundfunkstaatsvertrag Mediendienste Staatsvertrag Teledienstegesetz und Teledienstedatenschutzgesetz Munchen 1999 2 MDStV Rn 1ff m w Nachw Urban Pappi Teledienste Mediendienste und Rundfunk Baden Baden 2000 S 150 167 m w Nachw Vgl die drei Strukturpapiere der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten von 1997 1998 und 2003 sowie aus der Fachliteratur z B Wolfgang Lent Rundfunk Medien Teledienste Frankfurt a M 2001 S 40 74 m w Nachw Vgl z B Gerald Spindler Fabian Schuster Recht der elektronischen Medien Munchen 2008 1 TMG Rn 3 38f m w Nachw Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mediendienst amp oldid 224312961