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Die Artikel 1 Rundfunk Urteil und Deutschland Fernsehen uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Das 1 Rundfunk Urteil des Bundesverfassungsgerichtes BVerfG vom 28 Februar 1961 bezeichnet in der deutschen Rechtswissenschaft das erste in einer Reihe von zwolf Urteilen des BVerfG zur Rundfunkfreiheit Im ersten Rundfunkurteil 1 wurde die Grundung der Deutschland Fernsehen GmbH als nicht mit dem Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland GG vereinbar verworfen Diese Entscheidung von 1961 wurde und wird haufig auch als Fernsehurteil bezeichnet 2 3 Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt 2 Das Urteil 3 Aus den Grunden 4 Folgen des Urteils 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseSachverhalt Bearbeiten Hauptartikel Freies Fernsehen Gesellschaft Ausloser fur den dem Bundesverfassungsgericht vorgelegten Rundfunk Kompetenzstreit zwischen Bund und Landern war der Versuch von Bundeskanzler Konrad Adenauer ein vom Bund kontrolliertes zweites bundesweites Fernsehprogramm zu etablieren Die zugrundeliegende Idee des Adenauer Fernsehens war vermutlich der oft regierungskritischen Berichterstattung der Rundfunkanstalten innerhalb der ARD ein eher regierungsfreundliches Programm entgegenzusetzen Nach Adenauers Auffassung hatten insbesondere die durch die britischen Besatzungsmachte eingesetzten Fuhrungskrafte der DPD und des NWDR eine zu grosse Nahe zur SPD um ausgeglichen uber die CDU Regierungen berichten zu konnen 4 Zu diesem Zweck war am 5 Dezember 1958 in Frankfurt am Main zunachst die Freies Fernsehen GmbH FFG gegrundet worden Um die Lander fur die Idee zu gewinnen wurde im Juli 1960 dann die Deutschland Fernsehen GmbH gegrundet mit der den Landern eine Beteiligung an dem Projekt ermoglicht werden sollte Das Urteil BearbeitenNach einer Klage der SPD regierten Bundeslander Hamburg und Hessen entschied das Bundesverfassungsgericht dass der Bund durch die Grundung der Deutschland Fernsehen GmbH nicht nur gegen die Kompetenzbestimmungen des Grundgesetzes und gegen den Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens verstossen habe sondern insbesondere auch gegen Artikel 5 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland Zum Grundsatz der Bundestreue fuhrte das Gericht aus D as procedere und der Stil der Verhandlungen die zwischen dem Bund und seinen Gliedern und zwischen den Landern im Verfassungsleben erforderlich werden stehen unter dem Gebot bundesfreundlichen Verhaltens In der Bundesrepublik Deutschland haben alle Lander den gleichen verfassungsrechtlichen Status sie sind Staaten die im Verkehr mit dem Bund Anspruch auf gleiche Behandlung haben Wo immer der Bund sich in einer Frage des Verfassungslebens an der alle Lander interessiert und beteiligt sind um eine verfassungsrechtlich relevante Vereinbarung bemuht verbietet ihm jene Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten nach dem Grundsatz divide et impera zu handeln d h auf die Spaltung der Lander auszugehen nur mit einigen eine Vereinbarung zu suchen und die anderen vor den Zwang des Beitritts zu stellen Jener Grundsatz verbietet es auch dass die Bundesregierung bei Verhandlungen die alle Lander angehen die Landesregierungen je nach ihrer parteipolitischen Richtung verschieden behandelt insbesondere zu den politisch entscheidenden Beratungen nur Vertreter der ihr parteipolitisch nahestehenden Landesregierungen zuzieht und die der Opposition im Bunde nahestehenden Landesregierungen davon ausschliesst In der damaligen Fassung des Grundgesetzes besass der Bund nur die ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz fur das Post und Fernmeldewesen Art 73 Nr 7 a F GG Diese Kompetenz dasselbe gilt heute fur das Postwesen und die Telekommunikation Art 73 Nr 7 GG n F umfasst nur den sendetechnischen Bereich also die Ubertragungstechnik Grund hierfur ist das Interesse der Allgemeinheit an einer bundeseinheitlichen Zuteilung der Frequenzbereiche Eine Kompetenz des Bundes fur die Veranstaltung von Rundfunk findet sich dagegen nicht im Grundgesetz Deshalb steht die Gesetzgebungskompetenz fur Rundfunkveranstaltung nach Art 30 GG den Landern zu Das Bundesverfassungsgericht sieht den Rundfunk wegen der damaligen Frequenzknappheit und dem hohen finanziellen Aufwand als offentliche Aufgabe an die von Privaten derzeit nicht zu bewaltigen sei Als Faktor und Medium der Meinungsbildung muss der Rundfunk aber staatsfrei organisiert sein Neben der Staatsferne hielt das Bundesverfassungsgericht insbesondere auch die zentralisierte Kontrolle der Bundesregierung fur verfassungswidrig und zog hierbei die Parallelen zur Rundfunkordnung in der Weimarer Zeit Damals war der Rundfunk zentral organisiert und die Kontrolle stand der Reichspost zu Dies so das Bundesverfassungsgericht begunstigte die staatliche Einflussnahme und den Missbrauch des Rundfunks fur Propagandazwecke in der Zeit des Nationalsozialismus Aufgrund dieser Lehren aus Weimar sollte unter der Kompetenzordnung des Grundgesetzes ausdrucklich nur die technische Seite und nicht der Inhalt die kulturelle Seite in der Kompetenz des Bundes liegen Das Gericht stellt hinsichtlich der Frequenzvergabe den Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens in den Vordergrund und fuhrt dazu aus dass der Bund bei der Vergabe von Frequenzen seine Kompetenz nicht dazu missbrauchen darf einzelne Rundfunkanbieter auszuschliessen die ihm politisch unliebsam erscheinen mogen um so die vom Grundgesetz gewollte Dezentralisierung verfassungswidrig zu umgehen Aus den Grunden BearbeitenDie Bedeutung des Art 5 GG fur den Rundfunk kann nicht ohne Rucksicht auf den eben dargelegten Inhalt des Art 5 GG gewurdigt werden Unbeschadet einer noch zu erorternden Besonderheit des Rundfunkwesens gehort der Rundfunk ebenso wie die Presse zu den unentbehrlichen modernen Massenkommunikationsmitteln durch die Einfluss auf die offentliche Meinung genommen und diese offentliche Meinung mitgebildet wird Der Rundfunk ist mehr als nur Medium der offentlichen Meinungsbildung er ist ein eminenter Faktor der offentlichen Meinungsbildung Diese Mitwirkung an der offentlichen Meinungsbildung beschrankt sich keineswegs auf die Nachrichtensendungen politischen Kommentare Sendereihen uber politische Probleme der Gegenwart Vergangenheit oder Zukunft Meinungsbildung geschieht ebenso in Horspielen musikalischen Darbietungen Ubertragungen kabarettistischer Programme bis hinein in die szenische Gestaltung einer Darbietung Folgen des Urteils BearbeitenMit dem Urteil scheiterte die Einfuhrung eines dem Bund unterstellten von der FFG produzierten Fernsehprogramms und die FFG wurde liquidiert Als Folge der Entscheidung wurden die mit dem Gesetz uber die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts vom 29 November 1960 eingerichteten Horfunksender Deutschlandfunk als Nachfolger des Deutschen Langwellensenders und Deutsche Welle auf die Kompetenz fur auswartige Beziehungen aus Art 32 GG gestutzt Das Zweite Deutsche Fernsehen wurde aufgrund eines Staatsvertrags der Lander ZDF StV gegrundet Siehe auch BearbeitenMedienrecht Rundfunkrecht Ubersicht medienrechtlicher Entscheidungen Liste Weblinks BearbeitenBVerfG Urteil des Zweiten Senats vom 28 Februar 1961 Az 2 BvG 1 2 60 BVerfGE 12 205 Rundfunkurteil Volltext Audio des Urteils vom 28 Februar 1961 im SWR2 ArchivradioEinzelnachweise Bearbeiten BVerfG Urteil vom 28 Februar 1961 Az 2 BvG 1 60 und 2 BvG 2 60 Fundstelle BVerfGE 12 205 264 FERNSEHURTEIL Zeit zum Umdenken Der Spiegel von 1961 bei spiegel de Geschichte des ZDF Teil 1 Entstehung und Entwicklung 1961 1966 von Klaus Wehmeier Wolfgang Brenner Der Bundeskanzler hatte es satt FAZ vom 27 Marz 2013 Abgerufen am 27 Marz 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title 1 Rundfunk Urteil amp oldid 231738712