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Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung auch Geheimbereich oder Arkanbereich 1 genannt bezeichnet den Initiativ Beratungs und Handlungsbereich der Exekutive welcher der parlamentarische Kontrolle entzogen ist Durch ihn soll die Gewaltenteilung gewahrt werden indem ein Hineinregieren der Legislative verhindert wird Der Umfang dieses Kernbereichs lasst sich nicht generell bestimmen vielmehr ist er unter Abwagung der verfassungsrechtlichen Aufgaben von Regierung und Parlament im Einzelfall zu bestimmen Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Entwicklung 2 Umfang 2 1 Anwendung in Deutschland 3 Vereinigte Staaten 4 Osterreich 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGrundlagen und Entwicklung BearbeitenAnlasslich der Flick Affare verlangte der Untersuchungsausschuss des Bundestages die Herausgabe einer Reihe von Unterlagen aus dem Finanz bzw Wirtschaftsministerium Die Ministerien ubergaben dem Untersuchungsausschuss lediglich einen Teil der geforderten Unterlagen und verweigerten im Ubrigen die Herausgabe unter Berufung auf das Steuergeheimnis Hiergegen erhoben Mitglieder des Untersuchungsausschusses Klage vor dem Bundesverfassungsgericht BVerfG Das BVerfG hatte letztlich daruber zu entscheiden ob die Exekutive das Recht hat der Legislative die Herausgabe von Unterlagen zu verweigern Hierzu stellt das BVerfG fest dass es einen aus dem Gewaltenteilungsprinzip folgenden Geheimbereich der Exekutive gibt der der parlamentarischen Kontrolle entzogenen ist Die Verantwortung der Regierung gegenuber Parlament und Volk setzt notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus der einen auch von parlamentarischen Untersuchungsausschussen grundsatzlich nicht ausforschbaren Initiativbereich Beratungsbereich und Handlungsbereich einschliesst Bundesverfassungsgericht Urteil vom 17 Juli 1984 AZ 2 BvE 11 15 83 Leitsatz 3c 2 Umfang BearbeitenZur Bestimmung des Umfangs dieses Kernbereichs stellt das BVerfG darauf ab ob der Vorgang abgeschlossen ist Eine Verpflichtung der Regierung zur Information uber nicht abgeschlossene Vorgange besteht regelmassig nicht Sie burgt die Gefahr des Mitregierens Dritter 3 4 Zudem konnte eine freimutige Diskussion unter den Regierungsmitgliedern beeintrachtigt werden 5 Hingegen kann die Regierung bei abgeschlossenen Vorgangen nur unter besonderen Umstanden dem Parlament die Herausgabe von Informationen verweigern Diese Umstande konnen insbesondere bei aussenpolitischen Bezugen der Fragestellung oder bei sicherheitsrelevanten Fragen vorliegen 6 Anwendung in Deutschland Bearbeiten Im Rahmen der Out of Area Debatte berief sich die Bundesregierung beim Einsatz von AWACS und einem Kriegsschiff ohne vorherige Parlamentskonsultation auf den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung Die SPD klagte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht 7 Vereinigte Staaten BearbeitenDie amerikanische Verfassungsordnung kennt ein Executive privilege Danach sind der Legislative und der Judikative Einblicke in bestimmte Vorgange verwehrt In dem Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten United States v Nixon wurde festgestellt dass es einen inneren Kern von exekutiven Vorgangen gibt der der Kontrolle der anderen Verfassungsorgane entzogen sind Die Herleitung erfolgt gleichfalls aus dem Gewaltenteilungsprinzip Osterreich BearbeitenNach Artikel 53 Abs 2 des Bundes Verfassungsgesetzes B VG darf ein Untersuchungsausschuss nur einen abgeschlossenen Vorgang behandeln 8 Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage kann die Regierung verweigern diese Weigerung ist zu begrunden 9 Hierdurch sind die Kontrollrechte von Nationalrat und Bundesrat in vergleichbarem Umfang eingeschrankt Literatur BearbeitenVolker Busse Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung im Spannungsfeld der staatlichen Gewalten In Die Offentliche Verwaltung DOV 1989 S 45 54 Weblinks BearbeitenWissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung Deutscher Bundestag 10 November 2006 abgerufen am 21 Juni 2016 PDF 160 kB Einzelnachweise Bearbeiten BVerfGE 124 78 161 BVerfGE 67 101 BVerfGE 67 139 BVerfGE 131 152 Busse S 49 BVerfGE 137 185 Ulf von Krause Die Bundeswehr als Instrument deutscher Aussenpolitik Springer VS Wiesbaden 2013 ISBN 978 3 658 00184 1 S 181 184 Art 53 Bundes Verfassungsgesetz JUSLINE Osterreich Parlamentarische Anfragen Interpellations oder Fragerecht Republik Osterreich Parlamentsdirektion abgerufen am 2 Juni 2016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung amp oldid 214725325