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Als Zitierungsrecht auch Zitierrecht genannt 1 wird das Recht eines Parlaments oder dessen Ausschusse bezeichnet das Erscheinen des Regierungschefs oder eines Ministers im Plenum oder vor den Ausschussen verlangen zu konnen Es zahlt zu den uberkommenen Kontrollrechten des Parlaments gegenuber der Regierung im parlamentarischen Regierungssystem 1 In Deutschland regelt der Art 43 Abs 1 Grundgesetz dass der Bundestag und seine Ausschusse die Anwesenheit jedes Mitglieds der Bundesregierung verlangen konnen Der Beschluss bedarf der Mehrheit des Bundestages Literatur BearbeitenJorg Schmidt Die demokratische Legitimationsfunktion der parlamentarischen Kontrolle Eine verfassungsrechtliche Untersuchung uber Grundlage Gegenstand und Grenzen der parlamentarischen Kontrolle unter besonderer Berucksichtigung der ministerialfreien Raume und der Privatisierung Duncker amp Humblot Berlin 2007 ISBN 978 3 428 12458 9 S 89 ff 1 Kapitel Die demokratische Legitimationsfunktion der parlamentarischen Kontrolle Abschnitt V Instrumente der parlamentarischen Kontrolle Teil 1 Die parlamentarischen Rechenschafts und Informationsrechte Fussnoten Bearbeiten a b Michael Brenner Reichweite und Grenzen des parlamentarischen Fragerechts Nomos Baden Baden 2009 ISBN 978 3 8329 4026 3 S 16 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zitierungsrecht amp oldid 219382514