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Das Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes Gremium nach Art 13 Abs 6 GG ist ein dreizehnkopfiges Gremium des Deutschen Bundestags zur parlamentarischen Kontrolle der Eingriffe in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes GG Das Gremium soll keinen Ersatz fur den gerichtlichen Rechtsschutz bieten sondern soll die Kontrolle des Parlaments effektivieren 1 Die nach Artikel 13 Absatz 6 Grundgesetz vorzunehmende Uberprufung dient nicht einer nachgehenden parlamentarischen Rechtmassigkeitskontrolle der einzelnen Massnahmen sondern zielt auf die Wahrnehmung politischer Verantwortung des Parlaments insbesondere auf die gesetzgeberische Beobachtung der Eignung und der Folgen der Massnahmen 2 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen 2 Geschichte 3 Mitglieder 4 Uberwachungsberichte 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGesetzliche Grundlagen BearbeitenArtikel 13 GG schutzt die Unverletzlichkeit der Wohnung Nach Artikel 13 Absatz 3 und 4 konnen Strafverfolgungsbehorden jedoch private Gesprache in Wohnungen abhoren oder aufzeichnen wenn eine Person schwere Straftaten begangen hat oder diese verhindert werden konnen Dies ist ein besonders schwerer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen Die gesetzlichen Grundlagen sind Art 13 Grundgesetz sowie die 100c bis 100f der Strafprozessordnung StPO Nach Artikel 13 Grundgesetz unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag jahrlich uber den nach Art 13 Absatz 3 GG sowie uber den im Zustandigkeitsbereich des Bundes nach Art 13 Absatz 4 GG und soweit richterlich uberprufungsbedurftig nach Art 13 Absatz 5 GG erfolgten Einsatz technischer Mittel Fur den Bereich der Strafverfolgung ist die Berichtspflicht in 100c StPO naher konkretisiert Die technische Uberwachung von Wohnraum ist gemass Artikel 13 Absatz 3 GG zulassig wenn sie der Verfolgung besonders schwerer Straftaten dient Konkretisiert wird diese Vorgabe durch 100b Absatz 2 StPO der die einschlagigen Taten nennt Bezuglich einer solchen Tat mussen Tatsachen den Verdacht begrunden dass der Abzuhorende sie begangen hat Artikel 13 Absatz 4 GG erlaubt die technische Uberwachung weiterhin zur Gefahrenabwehr Voraussetzung hierfur ist dass eine dringende Gefahr fur die offentliche Sicherheit besteht etwa eine gemeine Gefahr oder eine Lebensgefahr Artikel 13 Absatz 5 GG erlaubt die Uberwachung mittels technischer Mittel zum Schutz von Personen die in einer Wohnung eingesetzt sind Diese Regelung bezieht sich beispielsweise auf verdeckte Ermittler 100a StPO 3 oder andere Angehorige einer Sicherheitsbehorde oder fur diese tatige Personen Anders als bei Massnahmen nach Artikel 13 Absatze 3 4 GG ist die richterliche Anordnung bei einer Massnahme nach Artikel 13 Absatz 5 GG nicht erforderlich Allerdings durfen die bei einem solchen Einsatz gewonnenen Daten zu anderen Zwecken als Schutzzwecken erst verwendet werden wenn die Rechtmassigkeit der Massnahme richterlich festgestellt worden ist Geschichte BearbeitenDrucksache 13 8650 vom 1 Oktober 1997 ist ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU CSU SPD und FDP zur Anderung des Grundgesetzes GG 4 Der Entwurf sah die Einfugung mehrere Absatze nach Art 13 Abs 2 GG vor Die Einrichtung des Gremiums sollte aus Absatz 6 folgen Ein vom Bundestag gewahltes Gremium ubt die parlamentarische Kontrolle aus 4 Mit dem Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes Artikel 13 vom 26 Marz 1998 5 wurden die Absatze 3 6 nach Absatz 2 eingefugt der damalige Absatz 3 wurde der neue Absatz 7 Das Gesetz wurde am 31 Marz im Bundesgesetzblatt verkundet und trat am Folgetag in Kraft Ausgefertigt und unterschrieben wurde es vom damaligen Bundesprasidenten Roman Herzog dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl dem damaligen Bundesminister der Justiz Edzard Schmidt Jortzig und dem damaligen Bundesminister des Innern Manfred Kanther Am 3 Marz 2004 urteilte das Bundesverfassungsgericht uber Verfassungsbeschwerden in dieser Sache 6 Das Gesetz vom 24 Juni 2005 zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3 Marz 2004 nahm Anpassungen vor die vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurden Es umfasste Anderungen der Strafprozessordnung des Gerichtsverfassungsgesetz des IStGH Gesetzes des Gesetzes zur Anderung der Strafprozessordnung vom 20 Dezember 2001 des Strafgesetzbuches und des Schwarzarbeitsbekampfungsgesetzes 7 Mitglieder BearbeitenMitglieder des Ausschusses in der 20 Wahlperiode des Bundestags seit 2021 sind Mitglieder des Ausschusses Name FraktionSonja Eichwede SPDSebastian Fiedler SPDUli Grotsch SPDCarmen Wegge SPDIngmar Jung CDU CSUAndrea Lindholz CDU CSUAxel Muller CDU CSUMarcel Emmerich B90 GruneHelge Limburg B90 GruneManuel Hoferlin FDPStephan Thomae FDPThomas Seitz AfDAndre Hahn Die Linke In der 19 Wahlperiode 2017 2021 umfasste das Gremium neun Mitglieder Andreas Lindholz Axel Muller Marian Wendt Johannes Fechner Susanne Mittag Jens Maier Stephan Thomae Andre Hahn und Irene Mihalic Mitglieder in der 18 Wahlperiode 2013 2017 waren Stephan Mayer CSU Nina Warken CDU Marian Wendt CDU Elisabeth Winkelmeier Becker CDU Gabriele Fograscher SPD Burkhard Lischka SPD Gerold Reichenbach SPD Frank Tempel Linke und Irene Mihalic Grune Uberwachungsberichte BearbeitenDer letzte jahrliche Bericht nach Artikel 13 Absatz 6 GG ist vom 11 September 2020 fur das Jahr 2019 8 Von 2011 bis 2017 wurden insgesamt 64 Objekte nach Absatz 3 uberwacht wobei dasselbe Objekt durchaus in verschiedenen Berichtsjahren auftauchen kann 9 10 11 12 13 14 Dies ergibt einen Durchschnitt von etwas neun uberwachten Objekten im Jahr Eine Uberwachung nach Absatz 4 hat seit 1998 zweimal 2011 und einmalig 2015 stattgefunden Hierbei handelte es sich um eine Massnahme des Bundeskriminalamtes aus Anlass einer Gefahr im Sinne des 4a Absatz 1 Satz 1 Nr 1 BKA Gesetz Hierbei wurden in einer Privatwohnung drei Storer und drei Nichtstorer uberwacht Die Anordnung bezog sich auf 31 Kalenderwochen wovon nur 26 abgehort wurde Alle sechs Betroffenen wurden nach 20w Absatz 1 Satz 2 BKA Gesetz nicht benachrichtigt Es entstanden Ubersetzungskosten von etwa 150 000 Euro und etwa 3 800 Euro sonstige Kosten 1 11 15 Uberwachungen nach Absatz 5 wurden noch nie durchgefuhrt 9 10 11 12 13 14 Im Berichtsjahr 2017 zwolf repressive Massnahmen der akustischen Wohnraumuberwachung nach Absatz 3 durchgefuhrt Akustische und optische Wohnraumuberwachung als Massnahmen der Gefahrenabwehr nach Absatz 4 wurden ebenso wenig im Berichtsjahr durchgefuhrt wie Massnahmen zur Eigensicherung nach Absatz 5 9 Im Berichtsjahr 2016 wurden sechs Objekte nach Absatz 3 uberwacht Nach den Absatzen 4 und 5 hat keine Uberwachung stattgefunden 10 Im Berichtsjahr 2015 wurden neun Objekte nach Absatz 3 ein Objekt nach Absatz 4 und keines nach Absatz 5 uberwacht 11 Im Berichtsjahr 2014 wurden acht Objekte nach Absatz 3 uberwacht Nach den Absatzen 4 und 5 hat keine Uberwachung stattgefunden 12 Im Berichtsjahr 2013 wurden ebenfalls acht Objekte nach Absatz 3 uberwacht und es hat nach den Absatzen 4 und 5 ebenfalls keine Uberwachung stattgefunden 13 Im Berichtsjahr 2012 wurden neun Objekte nach Absatz 3 uberwacht Nach den Absatzen 4 und 5 hat keine Uberwachung stattgefunden 14 Im Jahr 2011 wurde zwolf Objekte nach Absatz 3 und 2 Objekte nach Absatz 4 uberwacht 15 Siehe auch BearbeitenParlamentarisches KontrollgremiumWeblinks BearbeitenGremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes In https www bundestag de Deutscher Bundestag abgerufen am 21 September 2022 Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes 19 Wahlperiode In https www bundestag de Deutscher Bundestag abgerufen am 6 Januar 2019 Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes 18 Wahlperiode In https www bundestag de Deutscher Bundestag abgerufen am 6 Januar 2019 Einzelnachweise Bearbeiten a b Tobias Kumpf Die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes Zur Reform der Kontrolle der Nachrichtendienste und zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Beobachtung von Abgeordneten des Bundestages Verfassungsrecht in Forschung und Praxis Band 115 Dr Kovac Hamburg 2014 ISBN 978 3 8300 7873 9 S 160 ff BVerfG Urteil des Ersten Senats 1 BvR 2378 98 Rn 340 In https www bundesverfassungsgericht de Bundesverfassungsgericht 3 Marz 2004 abgerufen am 7 Januar 2019 Heinrich Wolff Art 13 Rn 24 In Dieter Homig Heinrich Wolff Hrsg Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Handkommentar 11 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1441 4 a b Drucksache 13 8650 PDF 524 kB BGBl 1998 I S 610 PDF Leitsatze zum Urteil des Ersten Senats vom 3 Marz 2004 Bundesverfassungsgericht 3 Marz 2004 abgerufen am 6 Mai 2013 Gesetz vom 24 Juni 2005 zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3 Marz 2004 BGBl 2005 I S 1841 Deutscher Bundestag Bericht der Bundesregierung gemass Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes fur das Jahr 2019 11 September 2020 abgerufen am 14 Oktober 2020 deutsch a b c Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung gemass Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes fur das Jahr 2017 PDF Bundestags Drucksache 19 4762 In https dip bundestag de Deutscher Bundestag 4 Oktober 2018 abgerufen am 6 Januar 2019 a b c Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung gemass Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes fur das Jahr 2016 PDF Bundestags Drucksache 18 13522 In https dip bundestag de Deutscher Bundestag 7 September 2017 abgerufen am 6 Januar 2019 a b c d Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung gemass Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes fur das Jahr 2015 PDF Bundestags Drucksache 18 9660 In https dip bundestag de Deutscher Bundestag 15 September 2016 abgerufen am 6 Januar 2019 a b c Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung gemass Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes fur das Jahr 2014 PDF Bundestags Drucksache 18 5900 In https dip bundestag de Deutscher Bundestag 3 September 2015 abgerufen am 6 Januar 2019 a b c Unterrichtung durch die 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