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Eine Gegenzeichnung franzosisch contreseing englisch countersignature veraltet auch Kontrasignatur bedeutet dass ein Schriftstuck Aktenvermerk Brief Geschaftsbrief Vertrag eine Anordnung oder ein Verwaltungsakt von mindestens zwei Personen unterzeichnet werden muss Diese ist in der Verwaltung ob staatlich offentliche Verwaltung oder privatwirtschaftlich bei wichtigen Dokumenten oft anzutreffen Utensilien des Reichsprasidenten Friedrich Ebert Gedenkstatte in Heidelberg links eine Unterschriftenmappe Der Begriff wird in den Rechts und Staatswissenschaften als Fachausdruck gebraucht wo er eine bestimmte Form der Gegenzeichnung beschreibt Die Handlungen eines Staatsoberhauptes mussen auch von einem Minister unterschrieben werden damit sie rechtswirksam werden Ohne Unterschrift des Ministers kann das Staatsoberhaupt nichts anordnen sofern das Recht dies fur eine bestimmte Gruppe von Handlungen vorsieht In anderen Zusammenhangen der offentlichen Verwaltung und in Unternehmen ist die Gegenzeichnung der aussere Ausdruck des Vier Augen Prinzips und der Funktionstrennung Der Artikel beschaftigt sich im Folgenden ausschliesslich mit der Gegenzeichnung im staatsrechtlichen Sinn Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Heutige Situation 3 Ernennung des Regierungschefs 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Gegenzeichnung im Staatswesen hat eine lange Geschichte in der sie vollkommen unterschiedliche Aufgaben wahrgenommen hat 1 Im spatromischen Kaiserreich diente sie dazu die Echtheit der Unterschrift des Herrschers zu bezeugen 1 und Falschungen unterbinden zu konnen Spater wurde die Gegenzeichnung mitunter dafur genutzt dem Herrscher den Beamten auszuweisen der ihm als sein verantwortlicher Mitarbeiter die Anordnung vorgelegt hat 2 Seine zentrale Bedeutung erhielt das Institut aber im Konstitutionalismus Der Monarch war traditionell unverletzlich und ohne Verantwortung Er konnte fur seine Handlungen weder rechtlich noch parlamentarisch zu Verantwortung gezogen oder gar angeklagt werden In einer konstitutionellen Monarchie ist es jedoch gerade Wesensmerkmal dass im Gegensatz zum Absolutismus auch die Macht des Monarchen nicht unbegrenzt oder ungebunden und ohne jede Verantwortlichkeit ist Dieses Ziel wurde dadurch erreicht dass der Monarch verantwortliche Minister ernennen musste die ohne die monarchischen Prarogative freilich rechtlich und parlamentarisch verantwortlich waren Ministerverantwortlichkeit 1 Jeder Regierungshandlung des Monarchen musste von einem solchen verantwortlichen Minister gegenzeichnet werden Die Gegenzeichnung bezieht sich dabei nicht nur auf schriftliche formliche Akte sondern auch auf mundliche Anweisungen mitunter sogar offentliche Reden 3 Durch diese Konstruktion war es moglich Verantwortlichkeit der Minister herzustellen wahrend der Monarch unverletzlich blieb 4 Die Opposition im Parlament konnte damit den Minister kritisieren ohne den Monarchen anzugreifen Wegen der insgesamt beschrankten Kontrollrechte des Parlaments und der oft nur auf dem Papier bestehenden Moglichkeit zur Ministeranklage blieb das Instrument sehr schwach 1 bis die Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhangig war parlamentarische Monarchie Heutige Situation BearbeitenDas Institut der Gegenzeichnung wurde in vielen Staaten darunter Deutschland und Osterreich auch mit dem Ubergang von Monarchie zur Demokratie beibehalten Dies geschah zum Teil in kritikloser Selbstverstandlichkeit und ohne Bewusstsein fur das veranderte verfassungsrechtliche Umfeld 5 So sind demokratische Staatsoberhaupter selbstverstandlich rechtlich aber in aller Regel nicht parlamentarisch verantwortlich Die Gegenzeichnung besteht aber nur in parlamentarischen Regierungssystemen also beispielsweise nicht in den USA Dort ist der Prasident nicht nur Staatsoberhaupt sondern zugleich Regierungschef prasidentielles Regierungssystem und die Regierung nicht vom Vertrauen des Parlaments abhangig sondern unmittelbar demokratisch legitimiert In der heutigen Bundesrepublik Deutschland mussen fast alle Anordnungen des Bundesprasidenten von einem Regierungsmitglied gegengezeichnet werden Art 58 GG Ahnlich ist es in Osterreich Art 67 B VG Die heutige Rechtslage in Deutschland wird ausfuhrlich im Artikel zu Art 58 GG beschrieben Ernennung des Regierungschefs BearbeitenFraglich war lange wie bei der Ernennung des Regierungschefs vorzugehen war Das Staatsoberhaupt ernannte einen Kandidaten der zum Zeitpunkt der Ernennung noch kein Regierungsmitglied war Rechtswirksam konnte die Ernennung erst werden wenn sie gegengezeichnet worden war Es stellte sich daher die Frage wer den Akt der Ernennung gegenzeichnen sollte Der Kandidat selbst war solange er kein Regierungsmitglied war dazu noch nicht berechtigt Im Jahr 1867 wurden die Organe des neugegrundeten Norddeutschen Bundes eingesetzt Konig Wilhelm I von Preussen ernannte in seiner Eigenschaft als Bundesprasidium den Bundeskanzler Gegenzeichnen liess er dies von zwei preussischen Ministern keine Minister des Bundes obgleich das verfassungsmassig nicht vorgesehen war In spateren Fallen zeichnete der Reichskanzler selbst gegen Im Moment der Unterzeichnung sollte die Ernennung wirksam werden und damit das Recht des Unterzeichnenden zur Gegenzeichnung begrundet werden In der Weimarer Verfassung wurde das Problem noch nicht gelost alle Anordnungen des Reichsprasidenten bedurften der Gegenzeichnung In Deutschlands ist heute die Ernennung und Entlassung des deutschen Bundeskanzlers sowie die Auflosung des Bundestags durch den mittelbar auch die Amtszeit des Kanzlers endet jedoch von der Gegenzeichnungspflicht ausgenommen siehe Art 58 GG 6 Die Verfassung Osterreichs die sich insofern an der Weimarer Verfassung orientiert sieht fur die Ernennung nicht jedoch fur die Entlassung des osterreichischen Bundeskanzlers die Gegenzeichnung durch den Neuernannten vor vgl Art 70 Abs 1 BV G Weblinks BearbeitenLiteratur uber Gegenzeichnung im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten a b c d Andreas von Arnauld Art 58 Rn 1 S 2620 In Ingo von Munch und Philip Konig Grundgesetz Kommentar Band 1 7 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 73591 2 Ausfuhrlich zur Geschichte der Gegenzeichnung Hansjorg Biehl Die Gegenzeichnung im parlamentarischen Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland Schriften zum Offentlichen Recht SOR Band 159 Duncker amp Humblot Berlin 1971 S 25 ff 31 ff Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 1988 S 814 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 338 f Andreas von Arnauld Art 58 Rn 2 S 2621 In Ingo von Munch und Philip Konig Grundgesetz Kommentar Band 1 7 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 73591 2 Andreas von Arnauld Art 58 Rn 20 S 2629 In Ingo von Munch und Philip Konig Grundgesetz Kommentar Band 1 7 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 73591 2 Normdaten Sachbegriff GND 4156303 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gegenzeichnung amp oldid 231673299