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Staatsrecht bezeichnet allgemein ein Fach und den Bereich des Offentlichen Rechts der sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen fur die Tatigkeit der offentlichen Verwaltung beschaftigt speziell Staatsrecht Deutschland Staatsrecht Schweiz Siehe auch Verfassungsrecht Allgemeine Staatslehre Staatsorganisationsrecht Public lawDies ist eine Begriffsklarungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsrecht amp oldid 206836542