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Der Preussische Bundesreformplan von 1866 eigentlich Grundzuge einer neuen Bundesverfassung war ein Vorschlag den Deutschen Bund umzugestalten Die preussische Regierung unter Otto von Bismarck legte ihn am 10 Juni 1866 den ubrigen deutschen Staaten vor Der Plan skizzierte einen kleindeutschen Bundesstaat ohne Osterreich Kernpunkt war ein nach dem Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849 direkt zu wahlendes Nationalparlament Karikatur aus Munchen vom April 1866 Otto von Bismarck als unverschamter Oberkellner der ein Parlament vorschlagt das als Sosse die deutschen Fursten bekleckert Bismarck hatte bereits im April 1866 ein solches Nationalparlament gefordert und prazisierte seinen Reformplan nun im Juni Zu diesem Zeitpunkt war Preussen bereits ins osterreichisch verwaltete Holstein einmarschiert Damit eskalierte der Konflikt zwischen den beiden Grossmachten des Deutschen Bundes und fuhrte bald darauf am 14 Juni zum Deutschen Krieg Der Bundesreformplan vom 10 Juni entfaltete dennoch Wirkung Noch wahrend des Krieges bestatigten siebzehn norddeutsche Staaten gegenuber Preussen dass sie einen neuen Bund auf dieser Grundlage bilden wollten Dieser Bund ein Bundesstaat und kein Staatenbund wurde 1867 als Norddeutscher Bund verwirklicht Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 1 1 Einigungs und Teilungsversuche 1 2 Preussisch bayerische Verhandlungen 1 3 Antrag vom 9 April 1866 2 Reformplan vom 10 Juni 1866 2 1 Umstande 2 2 Inhalt 3 Folgen 4 Siehe auch 5 Quelle 6 Weblinks 7 BelegeVorgeschichte BearbeitenEinigungs und Teilungsversuche Bearbeiten nbsp Die Staaten des Deutschen BundesBereits zuvor hatte Preussen versucht den Deutschen Bund zu reformieren oder ein neues Staatswesen an seine Stelle zu setzen Eine Vision war es dabei dass Preussen die Vormacht eines kleindeutschen Bundesstaats foderativen Staates wurde Unter kleindeutsch ist zu verstehen dass zum neuen Staat die Lander des Deutschen Bundes gehoren sollten aber ohne die bundeszugehorigen Gebiete Osterreichs Kleindeutschland hatte dann mit Osterreich uber einen weiteren Bund verbunden sein konnen Osterreich aber lehnte jede Losung ab die es aus Deutschland herausgedrangt hatte Eine andere Vision war ein preussisch gefuhrtes Norddeutschland oder die Ausbreitung Preussens in die ubrigen Teile Norddeutschlands Eine solche Losung hatte sich theoretisch auch in einer osterreichisch preussischen Zusammenarbeit realisieren lassen die Deutschland in Norden und Suden geteilt hatte Der ernsthafte Versuch einer Erfurter Union 1849 50 war als kleindeutscher Bundesstaat gedacht Preussen musste allerdings rasch einsehen dass allenfalls Norddeutschland oder ein Teil davon auf diese Weise geeint werden konnte In den Jahren nach 1850 machte die preussische Regierung mehrmals Vorstosse um seine Macht in Norddeutschland auszubreiten oder Deutschland zu teilen So schlug 1860 Preussen vergeblich eine Teilung des Bundesheeres in Nord und Sud vor Ein Instrument in der preussischen Argumentation wurde die Forderung dass der Deutsche Bund ein direkt gewahltes Parlament erhalten sollte Ware so ein Nationalparlament realisiert worden so hatte dies fur Preussen folgenden Vorteil gehabt Seine Bevolkerungsgrosse ware besser zur Geltung gekommen als im Bundestag Ausserdem wollte der preussische Ministerprasident Otto von Bismarck moralische Eroberungen bei der liberaldemokratischen Nationalbewegung machen Diese blieb aber skeptisch weil der Konservative Bismarck sich im eigenen Land in einem Verfassungskonflikt mit dem Landtag befand Etwa anlasslich des Frankfurter Furstentages 1863 war es sehr deutlich dass die Forderung nach dem Nationalparlament vor allem ein Mittel war die osterreichischen Reformvorschlage zu torpedieren Preussisch bayerische Verhandlungen Bearbeiten nbsp Ludwig von der Pfordten im Jahr 1855 Der bayerische Ministerprasident war durchaus daran interessiert im Rahmen einer Bundesreform eine Fuhrungsrolle in Suddeutschland zu erlangen Im Februar 1866 versuchte Preussen die Unterstutzung Bayerns fur eine Bundesreform zu gewinnen Gemeinsam wurden Preussen und Bayern den Widerstand Osterreichs uberwinden Neben Osterreich und einem preussischen Norddeutschland sollte es einen dritten Teil in Deutschland geben namlich ein von Bayern gefuhrtes Suddeutschland Mit der Forderung nach einem Nationalparlament sollte verhindert werden dass Osterreich wieder wie beim Frankfurter Furstentag Einfluss auf die Mittelstaaten ausubte 1 Auf diese Weise hatte sich ein Krieg mit Osterreich hochstwahrscheinlich vermeiden lassen Entweder ware eine Trias von Osterreich Norddeutschland und Suddeutschland entstanden oder ein kleindeutscher Staat mit preussisch bayerischem Dualismus Osterreich hatte im letzteren Fall wohl keinen Krieg gewagt Der Versuch so Andreas Kaernbach zeigte die Originalitat und Flexibilitat von Bismarcks Bundespolitik Ein Krieg wurde nur als ultima ratio angesehen 2 Um den bayerischen Ministerprasidenten Ludwig von der Pfordten auf seine Seite zu ziehen hatte Bismarck sich mit einer Notabeln Versammlung zufrieden gegeben die auch nur beratend tatig sein wurde Von der Pfordten war aber mit einem direkt gewahlten Parlament einverstanden Allerdings wollte Bayern sich zuerst mit den Regierungen auf einen Reformplan einigen Erst dann sollte ein Parlament den Plan beraten Ausserdem sollte Osterreich ebenfalls mitverhandeln Daran scheiterte endgultig am 29 Marz ein gemeinsames Vorgehen Preussens mit Bayern 3 Am 8 April schloss Preussen mit Italien einen geheimen Bundnisvertrag Er war auf ein Vierteljahr begrenzt und sollte nach einer gescheiterten Bundesreform dafur sorgen dass Osterreich im Kriegsfall an zwei Fronten kampfen musste Oft hat man in diesem Vertrag den entscheidenden Schritt Preussens zum Krieg gesehen dennoch hat Bismarck immer noch versucht mit Osterreich oder Bayern eine Reform zu erwirken etwa mit der Mission Gablenz Wichtig war fur ihn dass ein Nationalparlament eingerichtet und die preussische Hegemonie in Norddeutschland gesichert wurde 4 Antrag vom 9 April 1866 Bearbeiten nbsp Karl Friedrich von Savigny hier im Jahr 1870 war der preussische Gesandte am Deutschen Bundestag in Frankfurt Auf Instruktion seiner Regierung hin stellte er den Antrag vom 9 April 1866 Preussen beantragte am 9 April 1866 beim Bundestag die Wahl eines Nationalparlaments Nicht nur die Nationalbewegung auch die deutschen Einzelstaaten reagierten ablehnend Sie sahen ihre Souveranitat durch ein Nationalparlament geschmalert und wurden durch die Stimmverteilung im bisherigen Bundestag stark bevorteilt 5 Die Mittelstaaten wie Bayern wollten Preussen aber nicht vor den Kopf stossen und ermunterten Bismarck dazu seine Reformplane weiter auszuarbeiten Der Antrag wurde in einen neunkopfigen Ausschuss geschoben der jedoch mehrheitlich aus Gegnern des Antrags bestand Bismarck wiederum wollte erst das Nationalparlament durchsetzen bevor er seine weiteren Plane offenlegte 6 In einem Promemoria liess Bismarck seinen Mitarbeiter Hepke am 27 April Grundzuge der preussischen Politik festhalten Anlass war die Wahl des Ausschusses gewesen Im Promemoria Hepkes war noch ein osterreichisch preussischer Dualismus im Sinne einer Zusammenarbeit vorgesehen Im Norden hatte Preussen im Suden Osterreich ihre jeweilige Staatengruppe dominiert Im Bundestag sollten beide Machte gleich viele Stimmen haben in der Nationalvertretung Parlament hatten Osterreich 128 und Preussen mit Lauenburg 148 Abgeordnete gehabt von insgesamt 460 7 Eine Bundesregierung war nicht vorgesehen uber Krieg und Frieden sollte der Bundestag entscheiden Originell war am Promemoria dass die Nationalvertretung in bestimmten Angelegenheiten je nach Staatengruppe abstimmen sollte Das sollte die Nationalvertretung fur Osterreich annehmbarer machen Es hatte sich Bundesbeschlussen nicht unterwerfen mussen die fur einen Vielvolkerstaat schwierig umzusetzen waren Preussen hingegen hatte die Strukturen in seiner Staatengruppe mehr und mehr vereinheitlichen konnen In der Praxis hatte Osterreich es allerdings wohl schwierig gehabt eine Handelspolitik zu realisieren die sowohl Baden in der suddeutschen Staatengruppe als auch Ungarn gerecht wurde 8 Unter Druck sendete Bismarck schliesslich dem Neuner Ausschuss am 11 Mai folgenden Umriss seiner Vorstellungen Gesetzgebung Das Nationalparlament sollte dem Bundestag beigeordnet sein und an der Gesetzgebung mitwirken Im Bundestag sollte bei keinen Beschlussen mehr Einstimmigkeit notig sein Kompetenz Das Nationalparlament sollte die gemeinnutzigen Anordnungen laut Art 64 der Wiener Schlussakte behandeln und auch die Reform der Bundeskriegsverfassung und die Einrichtung einer Kriegsmarine Grundlage fur die Wahl sollte das Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849 werden Fur je 100 000 Einwohner war ein Abgeordneter zu wahlen Der Umriss wurde durchaus wohlwollend aufgenommen Die Ausschussmitglieder warteten Instruktionen ihrer Regierungen ab und waren erleichtert dass Preussen keine Bundesregierung gefordert hatte 9 Die Politiker der Mittelstaaten befurchteten dass es zum Signal fur eine Revolution werden konnte wenn sie die Entscheidung uber den Antrag verzogerten Das machte sie uberhaupt erst dazu geneigt mit Bismarck uber eine Bundesreform zu verhandeln 10 Reformplan vom 10 Juni 1866 BearbeitenUmstande Bearbeiten Wahrenddessen verscharfte sich der Konflikt uber Osterreich und Preussen der sich an Holstein entzundete Preussen war am 7 Juni in das osterreichisch verwaltete Holstein einmarschiert woruber Osterreich am 14 Juni den Bundestag anrief Der folgende Bundesbeschluss gegen Preussen loste den Deutschen Krieg aus In dieser Situation Anfang Juni versuchte Bismarck die offentliche Meinung fur sich zu gewinnen Dies wurde weniger uber die Schleswig Holstein Frage als uber das Thema der Bundesreform gelingen Es liess sich darstellen dass die preussischen Interessen auch denen der gesamten Nation entsprachen Seinen Reformplan schickte er am 10 Juni 1866 nicht an den Bundestag der nicht mehr rechtzeitig daruber entscheiden konne sondern direkt an die deutschen Regierungen Sie sollten antworten ob sie einem neuen Bund auf dieser Grundlage beitreten wurden 11 Inhalt Bearbeiten Der neue Bund sollte aus den alten Mitgliedsstaaten bestehen mit Ausnahme Osterreichs und den niederlandischen Gebieten Luxemburg und Limburg Art I Der Bund bilde ein gemeinsames und einheitliches Zoll und Handelsgebiet Art V Fur die Beziehung zu den deutschen Landesteilen Osterreichs wurden besondere Vertrage in Aussicht gestellt Art X Als neues Bundesorgan war eine Nationalvertretung bzw Volksvertretung bzw ein Parlament anvisiert das nach den Bestimmungen des Reichswahlgesetzes vom 12 April 1849 gewahlt werden sollte Art III Die Regierungen der Einzelstaaten sollten dann zusammen mit dem Parlament den Bundestag umgestalten Bis dahin wurde das alte Stimmverhaltnis weiterbestehen nbsp Verfassungsdiagramm fur einen reformierten Deutschen Bund nach den preussischen Vorschlagen vom 10 Juni 1866Nationalvertretung und Bundestag gemeinsam waren fur die Gesetzgebung verantwortlich Fur die Annahme eines Bundesgesetzes wurde eine Mehrheit in jeweils beiden Organen ausreichen Art III Die Bundesgewalt entschied uber Krieg und Frieden richtete eine Kriegsmarine ein und regelte die folgenden Angelegenheiten Art VI VII VIII die Zoll und Handelsgesetzgebung die Ordnung des Mass Munz und Gewichtssystems nebst Feststellung der Grundsatze uber die Emission von fundirtem und unfundirtem Papieregelde die allgemeinen Bestimmungen uber das Bankwesen die Erfindungspatente der Schutz des geistigen Eigenthums die Bestimmungen uber Freizugigkeit Heimaths und Ansiedlungsverhaltnisse den Gewerbebetrieb die Colonisation und Auswanderung nach ausserdeutschen Landern Organisation eines gemeinsamen Schutzes des deutschen Handels im Auslande der deutschen Schiffahrt und ihrer Flaggen zur See und Anordnung gemeinsamer consularischer Vertretung welche vom Bundes ausgestattet wird das gesammte deutsche Eisenbahnwesen im Interesse der Landesvertheidigung und des allgemeinen Verkehrs der Schifffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstrassen sowie der Fluss und sonstigen Wasserzolle das Post und Telegraphenwesen die gemeinsame Civilprocessordnung und das gemeinsame Concursverfahren Der Bund hatte uber eine Nordarmee und eine Sudarmee verfugt Bundes Oberfeldherr im Norden sollte der preussische und im Suden der bayerische Konig sein Die Offiziere der einzelnen Kontingente durften unter Bedingungen von den Regierungen der Einzelstaaten ernannt werden Genauere Regelungen und Befugnisse sollten dafur sorgen dass die Kontingente vollzahlig und kriegstuchtig waren Art IX Folgen BearbeitenDie neun Punkte des Reformplans bildeten das eigentliche Kriegszielprogramm Preussens fur die bevorstehende Auseinandersetzung Bei aller Unvollstandigkeit stellten sie aussagekraftige Forderungen auf mit denen die langjahrigen Streitpunkte einer Bundesreform angesprochen wurden Noch immer jedoch fehlte eine deutliche Vorstellung von der Bundesgewalt In der Vergangenheit etwa in der Reichsoberhaupt Frage 1848 1850 waren zum Beispiel ein Kaiser aber auch ein mehrkopfiges Direktorium vorgeschlagen worden Preussen wandte sich am 16 Juni 1866 nach Beginn der Kampfhandlungen an 19 nord und mitteldeutsche Staaten Es bot ihnen an auf der Grundlage des Reformplans ein Bundnis abzuschliessen und ihnen die Unabhangigkeit und territoriale Integritat zu versprechen Dafur mussten sie allerdings ihre Armeen Preussen unterstellen Siebzehn nahmen das Angebot an sei es teilweise unter Druck So hatten sechs von ihnen schon 1861 Militarkonventionen mit Preussen abgeschlossen Die ubrigen beiden die sich verweigerten waren Sachsen Meiningen und Reuss alterer Linie 12 In Vorbesprechungen mit dem franzosischen Kaiser Napoleon III vereinbarte Bismarck dass der Reformplan nur in Deutschland nordlich des Mains realisiert werden durfte In den Friedensschlussen mit Osterreich und den ubrigen Kriegsgegnern wurde der Mainlinie Rechnung getragen Am 18 August 1866 unterzeichnete Preussen mit seinen Verbundeten das sogenannte Augustbundnis Darin wurde die Grundung eines neuen Bundes auf Grundlage des Reformplans angekundigt der spatere Norddeutsche Bund Das vorgeschlagene Nationalparlament wurde der konstituierende Reichstag vom Februar bis April 1867 Siehe auch BearbeitenPlan einer Bundes Delegiertenversammlung Mission GablenzQuelle BearbeitenNr 173 Nr 166b Grundzuge einer neuen Bundesverfassung der Bundesversammlung von der Preussischen Regierung vorgelegt am 10 Juni 1866 In Ernst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 2 Deutsche Verfassungsdokumente 1851 1900 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1986 S 234 236 Weblinks BearbeitenGrundzuge einer neuen Bundesverfassung der Bundesversammlung von der Preussischen Regierung vorgelegt am 10 Juni 1866 Volltext auf verfassungen deBelege Bearbeiten Andreas Kaernbach Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preussens in der deutschen Frage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 S 211 Andreas Kaernbach Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preussens in der deutschen Frage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 S 213 Andreas Kaernbach Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preussens in der deutschen Frage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 S 212 213 Andreas Kaernbach Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preussens in der deutschen Frage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 S 218 220 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 518 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 518 519 Andreas Kaernbach Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preussens in der deutschen Frage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 S 226 Andreas Kaernbach Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preussens in der deutschen Frage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 S 226 228 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 519 Andreas Kaernbach Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preussens in der deutschen Frage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 S 223 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 536 537 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 563 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Preussischer Bundesreformplan 1866 amp oldid 228606927