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Eine Bundesflotte oder Flotte des Deutschen Bundes war ein Plan aus der Zeit des Deutschen Bundes Preussen und Osterreich einigten sich im Jahr 1865 mit der Gasteiner Konvention darauf gemeinsam im Bundestag die Aufstellung von Seestreitkraften zu beantragen Die Konvention regelte ferner die Ausubung der gemeinsamen osterreichisch preussischen Herrschaft in Schleswig Holstein und die Gewalt uber den Hafen von Kiel Der Deutsche Krieg von 1866 der zur Auflosung des Deutschen Bundes fuhrte beendete auch den Flottenplan Statt einer Bundesflotte im Jahre 1865 1866 kam es schliesslich im Jahr 1867 zur Marine des Norddeutschen Bundes Daraus entwickelte sich die Marine des Kaiserreiches Der Deutsche Bund hatte bereits uber eine Flotte verfugt Die Reichsflotte war vom revolutionaren Reich 1848 1849 aufgestellt worden um damals im Krieg gegen Danemark die deutschen Kusten zu schutzen 1852 hatte der wiederhergestellte Deutsche Bundestag die Flotte aufgelost Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Marineregelungen der Gasteiner Konvention 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenNach dem Deutsch Danischen Krieg 1864 wurden die so genannten Elbherzogtumer Schleswig Holstein und Lauenburg unter die gemeinsame Verwaltung Osterreichs und Preussens gestellt Der preussische Ministerprasident Otto von Bismarck benutzte Meinungsverschiedenheiten die sich vor allem auf die Thronanspruche des Herzogs von Augustenburg bezogen um seinem Ziel der Eingliederung Schleswig Holsteins nach Preussen naher zu kommen Eine preussische Kabinettsorder vom 24 Marz 1865 bestimmte die Verlegung der Marinestation der Ostsee von Danzig nach Kiel und damit die Nutzung dieses Hafens fur die Preussische Marine Diese und andere Massnahmen fuhrten Preussen und Osterreich im Sommer 1865 an den Rand eines Krieges Mit der Gasteiner Konvention unternahmen die Kontrahenten einen letzten Versuch diesen abzuwenden 1 Marineregelungen der Gasteiner Konvention BearbeitenArtikel 1 und 9 der Gasteiner Konvention teilte die Verwaltung Schleswig Holsteins dergestalt auf dass die Herzogtumer Schleswig und Lauenburg von Preussen Holstein hingegen von Osterreich verwaltet werden sollten Bezuglich Flottenfrage und der Nutzung des Hafens Kiel bestimmte Artikel 2 Die hohen Contrahenten wollen im Bunde die Herstellung einer deutschen Flotte in Antrag bringen und fur dieselbe den Kieler Hafen als Bundeshafen bestimmen Bis zur Ausfuhrung der desfallsigen Bundesbeschlusse benutzen die Kriegsschiffe beider Machte diesen Hafen und wird das Kommando und die Polizei uber denselben von Preussen ausgeubt Preussen ist berechtigt sowohl zur Verteidigung der Einfahrt Friedrichsort gegenuber die notigen Befestigungen anzulegen als auch auf dem holsteinischen Ufer der Bucht die dem Zweck des Kriegshafens entsprechenden Marine Etablissements einzurichten Diese Befestigungen und Etablissements stehen gleichfalls unter preussischem Kommando und die zu ihrer Besatzung und Bewachung erforderlichen preussischen Marinetruppen und Mannschaften konnen in Kiel und Umgebung einquartiert werden 2 Damit erhielt Preussen die Moglichkeit den Hafen Kiel nicht nur weiter zu nutzen sondern dort sogar die Kommandogewalt auszuuben obwohl er im osterreichisch verwalteten Holstein lag Mit dieser Vereinbarung wurde nach dem Aufbau der Reichsflotte durch die Frankfurter Nationalversammlung ab 1848 und ihrer Auflosung 1853 ein neuer Versuch unternommen eine einheitliche deutsche Flotte aufzubauen Nach dem Deutschen Krieg 1866 wurde der Deutsche Bund jedoch aufgelost Preussen brachte seine Seestreitkrafte in die Marine des Norddeutschen Bundes ein 3 Siehe auch BearbeitenReichsflotte Gasteiner KonventionEinzelnachweise Bearbeiten Gasteiner Konvention in Meyers Konversationslexikon von 1885 1892 Band 4 S 898 f Ernst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Verlag Kohlhammer Stuttgart 1961 S 182 Guntram Schulze Wegener Deutschland zur See 150 Jahre Marinegeschichte Hamburg 1998 ISBN 3 8132 0551 7 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesflottenplan 1865 amp oldid 213669414