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Die Auflosung des Deutschen Bundes wurde mehrmals wahrend des Bestehens dieses Staatenbundes diskutiert Die Verfassungsgesetze des Bundes sahen an sich keine Auflosung vor und auch nicht dass Mitglieder ihn verlassen Der Deutsche Bund mit seinen Mitgliedsstaaten auf einer zeitgenossischen KarteIn den Jahren 1848 und 1849 entstand im Gebiet des Deutschen Bundes ein revolutionares Deutsches Reich Aber auch in dieser Zeit wurde der Bund nicht aufgelost Der Bundestag einziges Bundesorgan stellte nur seine bisherige Tatigkeit zugunsten der Reichsregierung ein Im Jahr 1851 wurde der Bund in alter Form wiederhergestellt und eine knapp zehnjahrige Reaktionsara setzte ein Vor allem nach 1859 kam es wieder zu einer Debatte uber eine Bundesreform Aufgelost wurde der Deutsche Bund schliesslich im Sommer 1866 Preussen behauptete dass der Bund schon durch den Bundesbeschluss vom 14 Juni aufgelost worden sei Der Bundestag habe namlich einen bundeswidrigen Antrag zur Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preussen angenommen Die verbleibenden Mitgliedstaaten wie Osterreich verneinten diese Auffassung Preussen und seine Verbundeten siegten jedoch im Deutschen Krieg des Juni und Juli 1866 In den Friedensvertragen mit den Kriegsgegnern liess Preussen die Anerkennung festschreiben dass der Deutsche Bund aufgelost sei Am 24 August 1866 bestatigte der Bundestag die Auflosung Einen Nachfolger im rechtlichen Sinne hatte der Bund nicht Im Norden seines ehemaligen Gebietes entstand aber ein preussisch gefuhrter Bundesstaat der Norddeutsche Bund Inhaltsverzeichnis 1 Auflosbarkeit 2 Kontinuitat in der Revolution 1848 1851 3 Auflosung 1866 3 1 Preussens Bundesreformplan und die Mobilmachung des Bundes 3 2 Abfall vom Bund 3 3 Auflosung und Liquidierung 4 Nachfolge 5 Bewertung 6 BelegeAuflosbarkeit BearbeitenDie Bundesakte von 1815 stellte fest Artikel 1 Deutscher Bund Die souverainen Fursten und freyen Stadte Deutschlands vereinigen sich zu einem bestandigen Bunde welcher der Deutsche Bund heissen soll In der Wiener Schlussakte von 1820 hiess es Artikel V Der Bund ist als ein unaufloslicher Verein gegrundet und es kann daher der Austritt aus diesem Verein keinem Mitgliede desselben frei stehen Artikel VI Der Bund ist nach seiner ursprunglichen Bestimmung auf die gegenwartig daran Theil nehmenden Staaten beschrankt Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes kann nur Statt haben wenn die Gesammtheit der Bundesglieder solche mit den bestehenden Verhaltnissen vereinbar und dem Vortheil des Ganzen angemessen findet Veranderungen in dem gegenwartigen Besitzstande der Bundesglieder konnen keine Veranderungen in den Rechten und Verpflichtungen derselben in Bezug auf den Bund ohne ausdruckliche Zustimmung der Gesammtheit bewirken Zusammengefasst bestimmten die Bundesverfassungsgesetze keine Auflosung des Bundes bzw Kundigung des Bundesvertrages kein Austritt eines Mitgliedsstaates kein Ausschluss eines Mitgliedsstaates keine Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten ohne die Zustimmung aller Wollte ein Mitgliedsstaat Gebiete an einen fremden Staat abtreten der nicht dem Bund angehorte bedurfte dies der Zustimmung aller Mitgliedsstaaten 1 Ein Nebenaspekt war es ob nur die Mitgliedsstaaten uber eine Reform oder Auflosung entscheiden durften Die Bundesakte die den Bund begrundete war Teil der Wiener Kongressakte Diese aber war von weiteren Staaten unterzeichnet worden europaischen Grossmachten Die nichtdeutschen Grossmachte Grossbritannien Frankreich und Russland beanspruchten ein Garantierecht fur die Vertrage sprich Sie sahen fur sich ein Vetorecht gegenuber Verfassungsanderungen Osterreich Preussen und die ubrigen deutschen Staaten wiederum widersprachen dem vehement 2 Der Bundestag das einzige Organ des Bundes durfte und musste die Mitgliedsstaaten dazu zwingen sich an die Verfassungsgesetze zu halten Dazu gehorte auch die Garantie fur den Erhalt des Bundes und des Bundesgebietes Die ultimative Massnahme des Bundes war die Bundesexekution eine notfalls militarische Aktion die sich gegen die Regierung eines Mitgliedsstaates richtete 3 Kontinuitat in der Revolution 1848 1851 Bearbeiten Hauptartikel Deutsches Reich 1848 1849 nbsp Reichsverweser Erzherzog Johann von Osterreich erstes gesamtdeutsches Staatsoberhaupt nbsp Deutschlandkonzepte 1848 1867 Begriffe nbsp Deutschlandkonzepte 1848 1867 Plane und VerfassungenIm Marz 1848 zwang Aufruhr die Mitgliedsstaaten dazu sich mit Reformen des Deutschen Bundes zu beschaftigen Die neu bestellten Bevollmachtigten zum Bundestag schafften beispielsweise die Zensur ab und richteten den Siebzehnerausschuss ein der bereits einen Verfassungsentwurf fur ein Deutsches Reich vorlegte Die weitere Entwicklung verlief hingegen uber die Deutsche Nationalversammlung Sie war aufgrund von Bundesbeschlussen uber die Mitgliedsstaaten vom Volk gewahlt worden Die Nationalversammlung setzte im Juni Juli 1848 eine provisorische Zentralgewalt Reichsregierung ein Der Bundestag ubertrug daraufhin seine Befugnisse der Reichsregierung Die Mehrheit der Nationalversammlung sah in der Nationalversammlung und der Reichsregierung revolutionare Organe Ihre Legitimitat bezogen sie aus dem Volkswillen Tatsachlich hatte der Bundestag diese Organe nur des Volkszorns wegen zugelassen Allerdings konnte man das so entstehende Deutsche Reich auch als Fortsetzung des Deutschen Bundes sehen Nach dieser Sichtweise hatte der Deutsche Bund einen neuen Namen und neue Organe erhalten Als die konservativen Krafte im Herbst 1848 langsam wieder die Oberhand gewannen begann die Nationalversammlung das Reich in der Kontinuitat des Bundes zu sehen Das war auch hilfreich beim Bemuhen die Anerkennung des Auslands zu erhalten Im Fruhjahr 1849 losten Preussen und andere Staaten die Nationalversammlung rechtswidrig auf die Revolution wurde gewaltsam niedergeschlagen Die Reichsregierung allerdings wurde offiziell nie in Frage gestellt und ubertrug ihre Befugnisse im Dezember 1849 einer Bundeszentralkommission Es zeigte sich als bedeutsam dass der Bundestagsbeschluss vom Juli 1848 den Bund nicht aufgelost hatte was der Bundestag auch gar nicht gedurft hatte Preussen wollte den Bundestag noch nicht als wiederhergestellt und handlungsfahig anerkennen da es mit der Erfurter Union einen eigenen Einigungsversuch verfolgte Der preussische Politiker Joseph von Radowitz ubernahm die Idee eines Doppelbundes wie ihn bereits Heinrich von Gagern konzipiert hatte Ein preussisch gefuhrter Bundesstaat sollte uber einen weiteren Bund der dem Deutschen Bund entsprochen hatte mit Osterreich verbunden sein Nach der Herbstkrise 1850 musste Preussen allerdings gegenuber Osterreich einlenken Auflosung 1866 BearbeitenPreussens Bundesreformplan und die Mobilmachung des Bundes Bearbeiten Hauptartikel Preussischer Bundesreformplan 1866 nbsp Der preussische Ministerprasident Otto von BismarckEnde der 1850er Jahre trat die Rivalitat zwischen Osterreich und Preussen wieder hervor und es entstand eine neue Reformdebatte Kurzzeitig arbeiteten beide Grossmachte zusammen im Krieg gegen Danemark 1864 zerstritten sich aber bald uber die Zukunft von Schleswig und Holstein Preussen wollte diese beiden von Danemark abgerungenen Herzogtumer annektieren In dieser Zeit versuchte der preussische Ministerprasident Otto von Bismarck die Aufmerksamkeit der Offentlichkeit auf die Reformfrage zu lenken Am 10 Juni 1866 prasentierte er Vorschlage zu einer Bundesreform die aus dem Deutschen Bund einen kleindeutschen Nationalstaat gemacht hatte Dieser Staat hatte ein Parlament und eine Bundesgewalt gehabt worunter man eine Regierung verstehen konnte Osterreich und die Gebiete unter dem niederlandischen Konig Limburg und Luxemburg hatten dem reformierten Deutschen Bund nicht mehr angehort Dieser Reformplan wurde schliesslich zum Kriegsprogramm Bismarcks 4 Preussische Truppen marschierten schliesslich im Juni 1866 in osterreichisch verwaltete Holstein ein weil Osterreich preussische Rechte verletzt haben soll Daraufhin beantragte Osterreich im Bundestag das Bundesheer gegen Preussen zu mobilisieren Dafur erhielt Osterreich am 14 Juni eine Mehrheit Preussen interpretierte den Beschluss als eine bundesrechtlich unerlaubte Kriegserklarung gegen einen Mitgliedsstaat Tatsachlich war Osterreich aus Zeitgrunden nicht den komplizierten Weg der ordentlichen Bundesexekution gegangen Preussen schlussfolgerte dass durch den rechtswidrigen Beschluss der Bund zu bestehen aufgehort habe Die Grundlage der deutschen Nation bestehe aber fort Preussen wolle auf dieser Grundlage und seinem Reformplan einen neuen Bund mit den dazu willigen ubrigen Mitgliedsstaaten grunden Es behielt sich seine Anspruche an der Liquidationsmasse des Bundes vor 5 Unmittelbar nach dem Beschluss begann der Deutsche Krieg Abfall vom Bund Bearbeiten Siebzehn deutsche Staaten stellten sich im Krieg an die Seite Preussens und damit gegen ihre Bundespflichten Vom 19 Juni bis 30 Juni vor der Schlacht von Koniggratz Oldenburg Lippe Sachsen Coburg Sachsen Altenburg Schwarzburg Sondershausen Waldeck Anhalt Mecklenburg Schwerin Danach waren es vom 4 zum 6 Juli Bremen Lubeck Hamburg Schaumburg Lippe Schwarzburg Rudolstadt Reuss jungerer Linie Sachsen Weimar Mecklenburg Strelitz und Braunschweig Hatte der Bundestag dazu die Kraft gehabt hatte er gegen diese Staaten ebenso wie gegen Preussen vorgehen konnen Einige zogerten die Mobilmachung heraus und Braunschweig konnte dies ganz vermeiden Ihrem Selbstverstandnis nach haben sie sich nicht unbedingt vom Deutschen Bund losgesagt auch wenn sie ihre Gesandten vom Bundestag zuruckzogen Der Vertreter von Luxemburg Limburg sah am 16 Juni den Bundestag fur nicht mehr beschlussfahig an hielt aber am Fortbestand des Bundes fest Trotz der unterschiedlichen Formen des Ruckzugs wurde jedoch deutlich der Deutsche Bund befand sich in voller Auflosung Huber 6 Es folgten ab Ende Juli die Ruckzuge und Austritte von Verbundeten Osterreichs Sachsen Meiningen berief seinen Bundestagsgesandten definitiv ab 26 Juli Baden entzog seine Truppen dem Bundeskontingent und erklarte 2 August den Bund fur aufgelost Reuss alterer Linie trat aus dem Bund aus 9 August Luxemburg zog seinen Gesandten zuruck 10 August ebenso wie Frankfurt 16 August Am Ende waren noch Mitglieder Osterreich Bayern Sachsen Wurttemberg Hannover Grossherzogtum Hessen Kurhessen Nassau Liechtenstein und das ursprunglich von Osterreich kontrollierte Holstein 7 Auflosung und Liquidierung Bearbeiten Am 28 Juli 1866 trat ein Praliminarfrieden zwischen Osterreich und Preussen in Kraft der die wichtigsten Punkte des spateren Friedensschlusses vorwegnahm In diesem Vorfrieden von Nikolsburg erkannte Osterreich die Auflosung des Deutschen Bundes an Preussen durfte Deutschland nordlich des Mains neu ordnen Des Weiteren wurde Osterreich geschont und behielt alle seine Gebiete bis auf Venetien Im Prager Frieden vom 23 August wiederholte Osterreich die Anerkennung der Auflosung 8 Trotzdem fand am 24 August in Augsburg noch eine Sitzung des Bundestags statt im Speisesaal des Hotels Drei Mohren 9 Vertreten waren die verbliebenen neun Regierungen Der Bundestag beendete laut Protokoll seine Tatigkeit nachdem in Folge der Kriegsereignisse und der Friedensverhandlungen der Deutsche Bund als aufgelost zu betrachten ist Es kam daruber trotz des Einstimmigkeitsprinzipes zu keiner Abstimmung 10 Friedensvertrage mit der Anerkennung der Auflosung hatte Preussen zuvor mit Wurttemberg Baden und Bayern unterzeichnet mit den ubrigen Kriegsgegnern erst spater 11 Damit war nicht genau festgelegt wann der Bund aufgelost worden war Diese Frage war bedeutend fur die preussische Annexion von vier Kriegsgegnern Hannover Kurhessen Nassau und Frankfurt Nach preussischer Auffassung bestand der Bund seit dem Bundesbeschluss vom 14 Juni nicht mehr Die Besetzung und dann Einverleibung dieser vier Staaten fand dem zufolge allein im Rahmen des Volkerrechts statt das damals die Annexion von Kriegsgegnern gestattete Wenn man aber der gegenteiligen Ansicht folgt dass der Bund wahrend des Krieges fortbestanden habe dann kann man bemangeln dass die vier Staaten nicht an der Auflosung des Bundes beteiligt wurden Ausserdem hatten sie keine Friedensvertrage mit entsprechenden Klauseln unterzeichnet 12 Der Prager Frieden regelte was aus dem Eigentum des Deutschen Bundes werden sollte Osterreich behielt seine Anteile am Bundesvermogen und das Eigentum aus den Bundesfestungen Den Beamten wurden ihre Pensionen zugesichert 13 Die europaischen Grossmachte hatten sich vorbehalten Anderungen der Bundesverfassung ablehnen zu durfen Im Jahr 1866 kam solcher Widerspruch nicht auf anders als 1849 50 mit Frankreich hatte Bismarck sogar die wichtigsten Bestimmungen des Prager Friedens wie die Mainlinie vorab vereinbart Im Jahr 1867 kam es zur Luxemburgkrise in deren Folge die Grossmachte die Unabhangigkeit und Neutralitat Luxemburgs anerkannten Bei dieser Gelegenheit stellten sie auch Art 6 des Londoner Abkommens 14 die Auflosung des Deutschen Bundes fest Les Puissances signataires du present Traite constatent que la dissolution de la Confederation Germanique ayant egalement amene la dissolution des liens qui unissaient le Duche de Limbourg collectivement avec le Grand Duche de Luxembourg a la dite Confederation Die unterzeichnenden Machte dieses Vertrages stellen fest dass die Auflosung des Deutschen Bundes gleichermassen die Auflosung der Verbindungen mit sich bringt die das Herzogtum Limburg gemeinsam mit dem Grossherzogtum Luxemburg mit jenem Bund vereint hat Nachfolge Bearbeiten nbsp Deutschland nach dem Krieg von 1866 mit dem Norddeutschen Bund in FlachenfarbeEs gab keine offizielle Nachfolgeorganisation fur den Deutschen Bund Im Prager Frieden wurden allerdings Wege beschrieben was aus den bisherigen Mitgliedsstaaten werden durfte Nordlich der Mainlinie durfte Preussen Gebiete annektieren und ein engere s Bundesverhaltniss begrunden Mit dem Norddeutschen Bund einem Bundesstaat verwirklichte Preussen seinen Bundesreformplan zumindest in einem Teil Deutschlands Den Staaten in Suddeutschland Bayern Wurttemberg Baden und Hessen Darmstadt war es freigestellt einen Suddeutschen Bund zu grunden Dieser Staatenbund durfte auch ein Bundnis mit dem Norden eingehen Der Sudbund kam nicht zustande Stattdessen schlossen die suddeutschen Staaten die sogenannten Schutz und Trutzbundnisse mit Preussen Dadurch erhielten sie den militarischen Schutz den ihnen der Deutsche Bund ihnen zuvor gewahrt hatte Oberbefehlshaber ihrer Armeen wurde im Kriegsfall der preussische Konig Von den Staaten des Deutschen Bundes blieben nur Liechtenstein und beide stark verkleinert Luxemburg und Osterreich uber das 19 Jahrhundert hinaus unabhangig Auch wenn der Norddeutsche Bund nicht der Nachfolger des Deutschen Bundes war so war die Vorgeschichte des Deutschen Bundes von grosser Bedeutung fur die Staatsgrundung von 1866 1867 Zu den vielen Bezugen zwischen Deutschem Bund und Norddeutschem Bund bzw Deutschem Kaiserreich gehorte vor allem der Bundesrat der dem Bundestag nachempfunden war 15 In Art 6 bezieht sich die Norddeutsche Bundesverfassung sogar ausdrucklich auf die fruhere Stimmenverteilung im Bundestag Siehe auch Grundung des Norddeutschen BundesBewertung BearbeitenNoch im Jahr 1865 war der Krieg zwischen Osterreich und Preussen durchaus nicht zwangslaufig vorprogrammiert so Jurgen Angelow Nach der vorlaufigen Regelung der Schleswig Holstein Frage im Gasteiner Vertrag ware ein Ausgleich moglich gewesen wenn beide Grossmachte sich die Fuhrung und auch Einfluss Spharen in Deutschland geteilt hatten Fur eine kleindeutsche Losung ohne Osterreich fehlte damals noch eine Kriegsbereitschaft in der Offentlichkeit sowie eine aussenpolitische Absicherung fur Preussen 16 In der Zeit nach der Revolution ab 1851 wollte Osterreich wieder aus einer Position der Starke agieren wahrend seine Macht international etwa durch den Italienischen Krieg 1859 abnahm und die Macht Preussens zunahm Bismarck mit seinen vielen Vorschlagen zu einer Bundesreform suchte zwar die Verstandigung mit Osterreich aber nur bei Beibehaltung der preussischen Unabhangigkeit und seiner Stellung in Norddeutschland 17 Osterreich verweigerte sich auch kleinen Zugestandnissen Es hatte Sorge um seine Machtstellung in Deutschland und furchtete dass zwar Preussen das nordliche Deutschland dominieren konne Osterreich aber nicht das sudliche mit grossen Konigreichen wie Bayern und Wurttemberg Dabei war Osterreichs Vormachtsanspruch weder vom Bundesrecht noch von seiner objektiven Starke her gedeckt Bismarck erreichte zunachst zwar sein Minimalziel die preussische Vormacht in ganz Norddeutschland aber keine Reform des Deutschen Bundes 18 Die Auflosung des Deutschen Bundes bedeutete letztlich dennoch nicht den Zusammenbruch der europaischen Sicherheitsordnung von 1815 sondern nur eine Umgruppierung in Mitteleuropa Diese Ordnung und Balance bestand sogar noch nach der sogenannten Reichsgrundung vom 1 Januar 1871 fort da das Deutsche Kaiserreich ohne Osterreich fur seine Nachbarn gerade noch ertraglich gross war 19 Belege Bearbeiten Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 588 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 675 678 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 634 635 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 536 538 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 542 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 565 566 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 567 568 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 571 576 Christopher Clark Preussen Aufstieg und Niedergang 1600 1947 DVA Munchen 2007 S 624 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 576 Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 S 488 489 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 581 582 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 577 Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 S 328 488 489 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 651 Jurgen Angelow Von Wien nach Koniggratz Die Sicherheitspolitik des Deutschen Bundes im europaischen Gleichgewicht 1815 1866 R Oldenbourg Verlag Munchen 1996 S 236 237 Andreas Kaernbach Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preussens in der deutschen Frage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 S 238 239 Andreas Kaernbach Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preussens in der deutschen Frage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 S 243 244 Andreas Kaernbach Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preussens in der deutschen Frage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 S 238 243 244 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Auflosung des Deutschen Bundes amp oldid 232788813