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Der Bundesbeschluss uber die Ubertragung der Zustandigkeiten des Bundestags auf den Reichsverweser vom 12 Juli 1848 war ein Beschluss der Bundestagsgesandten des Deutschen Bundes Kurz davor am 28 Juni 1848 hatte die Frankfurter Nationalversammlung eine Provisorische Zentralgewalt eingesetzt und gleich danach Johann von Osterreich zum Reichsverweser gewahlt Der Bundestag die Vertretung der deutschen Einzelstaaten beeilte sich die Wahl nachtraglich zu sanktionieren und erklarte mit dem Bundesbeschluss vom 12 Juli dass seine eigene bisherige Tatigkeit beendet sei Kuppelsaal des Thurn und Taxis schen Palais in Frankfurt Aufnahme um 1900 Das Palais war bis 1848 und dann wieder ab 1849 1851 der Sitz der Bundesversammlung auch Bundestag genannt Hier trafen sich die Bundestagsgesandten am 10 Juli 1848 zu ihrer vorlaufig letzten Sitzung Kurz darauf ubernahm der Reichsverweser das Palais Erst nach der Niederschlagung der Revolution 1849 und dem Scheitern der preussischen Unionspolitik kam der Bundestag im Sommer 1851 wieder in voller Starke zusammen Mit dem Bundesreaktionsbeschluss vom 23 August 1851 bekraftigten die deutschen Staaten dass sie die liberalen Errungenschaften der Revolution wieder ruckgangig machen wollten Inhaltsverzeichnis 1 Zustandekommen 1 1 Provisorische Zentralgewalt 1 2 Reaktion der Regierungen in Deutschland 1 3 Bundestagsbeschluss 2 Inhalt 3 Siehe auch 4 Quelle 5 Weblinks 6 BelegeZustandekommen BearbeitenProvisorische Zentralgewalt Bearbeiten nbsp Erzherzog Johann von Osterreich Reichsverweser von Juli 1848 bis Dezember 1849 Hauptartikel Provisorische Zentralgewalt Im Verlauf der Revolution 1848 hatte der Bundestag durch ein Bundeswahlgesetz angeordnet dass die Einzelstaaten Wahlen zu einer Nationalversammlung organisieren Auch versuchte der Bundestag ein Direktorium als Exekutive des Bundes einzurichten Dazu ist es nicht mehr gekommen denn schon am 18 Mai 1848 trat die Nationalversammlung zusammen Diese nahm dann die Initiative selbst in die Hand und schuf eine vorlaufige Verfassungsordnung fur eine Ubergangszeit Anstatt eines Direktoriums also eines Organs bestehend aus mehreren Personen schlug Nationalversammlungsprasident Heinrich von Gagern eine Einzelperson vor 1 Am 28 Juni beschloss die Nationalversammlung das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer provisorischen Zentralgewalt Das Gesetz sprach davon dass mit dem Eintreten der Wirksamkeit der Zentralgewalt das Bestehen des Bundestags aufhore Einen Tag spater wahlte sie Erzherzog Johann von Osterreich Onkel des osterreichischen Kaisers zum Reichsverweser eine Art vorlaufigen Ersatzmonarchen Der Reichsverweser stellte dann eine Reichsregierung Reichsministerium zusammen Reaktion der Regierungen in Deutschland Bearbeiten Die Regierungen der deutschen Einzelstaaten wagten es nicht sich dieser Wahl entgegenzustellen Die deutsche Offentlichkeit ware emport gewesen und die Regierungen mussten damit rechnen dass dann die Nationalversammlung eine Republik samt Prasidenten eingerichtet hatte So beeilten sich die Regierungen noch am Tag der Wahl dem Reichsverweser mitteilen zu lassen dass sie schon vor der Wahl sich dafur erklart hatten Mit dieser Mitteilung an den Reichsverweser aber erkannten die Regierungen zwingend die Gultigkeit der Zentralgewalt an Schliesslich war der Reichsverweser auf Grundlage des Zentralgewaltgesetzes gewahlt worden Hieruber bestand bei den Beteiligten kein Zweifel 2 Johann holte vor Annahme der Reichsverweserwurde die Erlaubnis seines kaiserlichen Neffen ein und erwahnte in seiner Antrittsrede dass er auf die Zustimmung der deutschen Regierungen Wert lege In der Folge jedoch leitete er seine Legitimitat stets aus der Wahl durch die Nationalversammlung ab Wahrend seiner Reise aus Wien nach Frankfurt bestatigten die Regierungen trotz ihres Widerwillens die Wahl und die Zentralgewalt Hannover und Sachsen erst spater 3 Bundestagsbeschluss Bearbeiten nbsp Institutionen im revolutionaren Deutschland Juni bis September 1848 vom Bundestag zur Reichsregierung JohannsUm die Form zu wahren einigten die Bundestagsgesandten sich am 10 Juli auf einen Beschlussentwurf fur eine offizielle Ansprache an den Reichsverweser zwei Tage spater Uber die beschlossene Auflosung des Bundestags sollten gleichzeitig die Behorden informiert werden die dem Bundestag unterstellt waren also beispielsweise die Kommandanten der Bundesfestungen 4 Das Ende des Bundestages und die verbindliche Rechtslage der Zentralgewalt bedeutete die nachtragliche uneingeschrankte Anerkennung seitens der Regierungen 5 Aus den Bundestagsgesandten wurden Bevollmachtigte der Einzelstaaten bei der Zentralgewalt 6 Laut Ralf Heikaus war der Deutsche Bund selbst damit nicht aufgelost Doch war der rechtliche Fortbestand des Deutschen Bundes nur wenigen Zeitgenossen damals auch bewusst da er fur den weitaus uberwiegenden Teil der Bevolkerung in Deutschland mit der Beendigung der Tatigkeit des alten verhassten Bundestages zu bestehen aufgehort hatte Unter diesen Umstanden war ein Wiedererstehen oder gar ein Wiederaufleben der Herrschaft des weisungsgebundenen Bundestagsgremiums fur jedermann ganzlich unvorstellbar gehalten 7 Trotz dieser Auflosung trat der Bundestag im Sommer 1851 wieder vollstandig zusammen 8 nachdem Osterreich sich bereits seit Mitte 1849 darum bemuht hatte Dazwischen lagen die Bemuhungen Preussens eine Erfurter Union zu bilden Nach der Herbstkrise 1850 musste Preussen seine Unionsplane jedoch endgultig aufgeben Der Bundestag konnte theoretisch nur die Befugnisse des Deutschen Bundes ubertragen die sich in erster Linie auf Aussen und Verteidigungspolitik beschrankten Fur die Umwandlung des Staatenbundes in einen Bundesstaat so Ulrich Huber hatten die Einzelstaaten gemass ihrer jeweiligen Verfassung mitwirken mussen Die Einrichtung einer provisorischen Verfassungsordnung durch das Zentralgewaltgesetz war daher ein revolutionarer Akt der Nationalversammlung Allerdings erkannte der Bundestag die provisorische Verfassungsordnung an Darin so Huber sei der substantielle Kern des Bundestagsbeschlusses zu sehen Ausserdem habe keine der Regierungen sich vom Beschluss distanziert also beruhte die vorlaufige Verfassungsordnung und damit die Zentralgewalt auf einer Vereinbarung zwischen Nationalversammlung und Regierungen 9 Inhalt Bearbeiten nbsp Der Bundestagsgesandte Anton Ritter von Schmerling ab dem 15 Juli 1848 ReichsministerDer Beschluss richtet sich als Ansprache direkt an die Kaiserl Hoheit Johann den von der Nationalversammlung erwahlten Reichsverweser Gehalten wurde die Ansprache von Anton von Schmerling dem Prasidialgesandten das heisst dem Bundestagsgesandten Osterreichs der alten Prasidialmacht im Deutschen Bund Die Ansprache verweist auf die Zentralgewalt die nach dem Wunsche des deutschen Volkes geschaffen sei um fur die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates zu sorgen Danach zahlt die Ansprache die Befugnisse des Bundestages laut Verfassung des Deutschen Bundes auf Dazu gehoren unter anderem die Wahrung der Sicherheit und Unabhangigkeit unseres Vaterlandes und die Beziehungen zum Ausland Diese Befugnisse ubertrage der Bundestag namens der Regierungen an die Zentralgewalt Die Regierungen bieten freudig die Mitwirkung zu allen Verfugungen der Centralgewalt die Deutschlands Macht nach Aussen und im Innern begrunden und befestigen sollen Am Ende der Ansprache heisst es der Bundestag sehe seine bisherige Thatigkeit als beendet an Siehe auch BearbeitenBundestag Deutscher Bund Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer provisorischen Zentralgewalt fur DeutschlandQuelle BearbeitenErnst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 1 Deutsche Verfassungsdokumente 1803 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 1961 Nr 86 Nr 83 Bundesbeschluss uber die Ubertragung der Zustandigkeiten des Bundestags auf den Reichsverweser vom 12 Juli 1848 S 341 342 Weblinks BearbeitenBundesbeschluss uber die Ubertragung der Zustandigkeiten des Bundestags auf den Reichsverweser verfassungen deBelege Bearbeiten Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848 1850 Droste Dusseldorf 1977 S 165 166 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 40 41 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 42 44 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 45 47 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 48 49 Ernst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 1 Deutsche Verfassungsdokumente 1803 1850 3 Aufl W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 1961 Nr 92 Nr 86 Rundschreiben des Reichsverwesers uber die Stellung der Landesbevollmachtigten bei der Reichszentralgewalt vom 30 August 1848 S 346 347 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 48 Dissertation Frankfurt am Main Wolfram Siemann 1848 49 in Deutschland und Europa Ereignis Bewaltigung Erinnerung Schoningh Paderborn u a 2006 S 219 Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jahrgang Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 785 791 hier S 789f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesbeschluss uber die Ubertragung der Zustandigkeiten des Bundestags auf den Reichsverweser amp oldid 232739363