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Im Bundesbeschluss vom 14 Juni 1866 ordnete der in Frankfurt am Main tagende Bundestag auf Antrag Osterreichs die Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preussen an Die Mehrheit im Bundestag wollte damit Preussens Einmarsch in Holstein begegnen Dieser Einmarsch hatte als unerlaubte Selbsthilfe die Verfassungsgesetze des Deutschen Bundes verletzt Karte des Deutschen BundesPreussen unter Ministerprasident Otto von Bismarck hielt den Beschluss fur rechtswidrig und erklarte den Deutschen Bund fur aufgelost Tatsachlich aber waren die Angelegenheiten Schleswigs und Holsteins durchaus Sache des Bundes da der Bund das Recht hatte Massnahmen gegen eine Verletzung des Bundesrechtes einzuleiten Der Bundesbeschluss fuhrte zum Deutschen Krieg im Sommer des Jahres 1866 in dem Osterreich und seine Verbundeten unterlagen In den anschliessenden Friedensschlussen wie dem Prager Frieden mussten die Verlierer die Auflosung des Deutschen Bundes anerkennen Inhaltsverzeichnis 1 Osterreichisch preussischer Gegensatz 2 Ergebnis und Folgen 3 Beurteilung 3 1 Abhilfe der Selbsthilfe Preussens 3 2 Recht der Nation 4 Siehe auch 5 BelegeOsterreichisch preussischer Gegensatz BearbeitenEnde der 1850er Jahre trat die Rivalitat zwischen Osterreich und Preussen wieder starker hervor und es entstand eine neue Reformdebatte im Deutschen Bund Kurzzeitig arbeiteten beide Grossmachte im Krieg gegen Danemark 1864 zusammen zerstritten sich aber bald darauf uber das kunftige Schicksal von Schleswig und Holstein Preussen wollte diese von Danemark losgelosten und gemeinsam als Kondominium regierten Gebiete annektieren Die Schleswig Holstein Frage eskalierte als Osterreich in Holstein die Stande einberufen wollte und Preussen dadurch seine Rechte verletzt sah Preussische Truppen marschierten in Holstein ein Osterreich sah darin wiederum eine Verletzung seiner gemeinsamen Rechte und beantragte im Bundestag das Bundesheer gegen Preussen zu mobilisieren Das war keine Provokation so Jurgen Angelow sondern vielmehr eine Verzweiflungstat Osterreichs Es hatte zu spat erkannt dass Preussen auf einen Krieg zusteuerte Nun suchte es Ruckhalt im Bund um Preussen zu entmutigen 1 Der osterreichische Antrag wurde vor der Abstimmung noch verandert Nur die vier gemischten Korps wurden als Bundesheer mobilisiert nicht die drei osterreichischen Wichtiger war dass noch kein gemeinsamer Bundesfeldherr bestimmt wurde 2 Kaernbach zufolge zeigte der Bundestag in der entscheidenden Sitzung noch einmal alle Schwachen des Deutschen Bundes wenn seine Fuhrungsmachte uneins waren Bei der Abstimmung brachten fast alle Staaten eigene Begrundungen und besondere Vorbehalte zum Ausdruck 3 Nach preussischer Ansicht hatte Danemark die Souveranitat von Schleswig und Holstein an Osterreich und Preussen ubertragen so dass es sich nicht um eine Bundesangelegenheit handelte Der Antrag und die Abstimmung im Bundestag seien bundeswidrig 4 Ergebnis und Folgen Bearbeiten nbsp Sitzungssaal des Engeren Rates des Bundestages im Palais Thurn und Taxis in Frankfurt am MainDie Abstimmung im Engeren Rat des Bundestags am 14 Juni ergab Fur den Antrag stimmten Osterreich Bayern Sachsen Wurttemberg Hannover Kurhessen Hessen Darmstadt die 13 Kurie Nassau stimmfuhrend und die 16 Kurie Schaumburg Lippe stimmfuhrend ausserdem Liechtenstein und Reuss altere Linie dafur Minderheitsvoten fur Osterreich in ihrer jeweiligen Kurie gaben Meiningen 12 Kurie und Frankfurt 17 Kurie ab Der Gesandte fur Schaumburg Lippe hatte keine Instruktion fur die Stimmabgabe erhalten Allerdings schloss er sich der Mehrheit in seiner Kurie an Schaumburg Lippe ging noch im Juni ins preussische Lager Dagegen stimmten der Gesandte fur Luxemburg und Limburg die 12 Kurie die 14 Kurie beide Mecklenburg die 15 Kurie Oldenburg Anhalt und beide Schwarzburg und die 17 Kurie Hamburg Bremen und Lubeck Baden enthielt sich schwenkte aber im Anschluss auf die osterreichische Seite uber Reuss jungere Linie wollte den Antrag an einen Ausschuss verwiesen sehen und schloss sich noch im Juni Preussen an Preussen verweigerte eine Stimmabgabe Holsteins Stimme ruhte seit 1864 war aber der Sache nach im osterreichischen Lager Nach Stimmen ergab das eine Mehrheit von neun Stimmen fur und funf Stimmen gegen den Antrag bei einer Enthaltung Von den 33 Mitgliedsstaaten insgesamt haben zwolf fur den Antrag gestimmt und 17 einschliesslich Preussen gegen ihn bzw nicht an der Abstimmung teilgenommen Vier Stimmen konnen nicht gerechnet werden Holstein Baden Reuss jungere Linie Schaumburg Lippe 5 Preussen hielt den Antrag fur einen Bruch des Bundes da Osterreich nicht den komplizierten Weg der ordentlichen Bundesexekution ging Es handele sich um eine bundesrechtlich unerlaubte Kriegserklarung gegen einen Mitgliedsstaat Mit der Annahme am 14 Juni habe der Bund zu bestehen aufgehort 6 Am Krieg nahm der Bundestag nicht wesentlich teil Kaernbach Er ging seinem normalen Geschaftsgang in Frankfurt nach bis er vor den anruckenden preussischen Truppen nach Augsburg fliehen musste 7 Beurteilung Bearbeiten nbsp Badisches Dragoner Regiment Das Bundesheer bestand aus Kontingenten der Gliedstaaten Das fuhrte oft zu Klagen der Grossmachte uber die mangelhafte Ausstattung und Kampfstarke der bundesrechtlich vereinbarten Truppen Der Mobilmachungsbeschluss des Bundestages wirft verfassungsrechtliche und moralische Fragen auf Primar geht es darum ob Preussens Vorgehen und seine Auffassung der Bund sei aufgelost gerechtfertigt war Daran schliesst sich die Frage an wer die Verantwortung fur das Ende des Deutschen Bundes und den Deutschen Krieg hatte Abhilfe der Selbsthilfe Preussens Bearbeiten Osterreich und Preussen hatten uber Schleswig Holstein eigennutzige Absprachen ausserhalb des Deutschen Bundes getroffen Dabei missachteten sie die Rechte der augustenburgischen Dynastie und den Willen der Einwohner Beide Grossmachte haben ausserdem geheime Absprachen mit Italien bzw mit Frankreich getroffen fur den Kriegsfall solche Absprachen gegen einen anderen Mitgliedsstaat waren vom Bundesrecht allerdings verboten Osterreichs Massnahmen und Rustungen waren eher entschuldbar da es damit auf Preussen reagierte Der preussische Einmarsch in Holstein stellte eine unerlaubte Selbsthilfe gegen einen tatsachlichen oder angeblichen Rechtsbruch Art 19 Wiener Schlussakte dar wie es auch die Bundestagsmehrheit feststellte 8 Ausserdem war Holstein dauerhaft ein Bundesglied Wenn Osterreich den Bundestag angerufen hatte um die Verhaltnisse dort zu klaren konnte dies keine bundesfremde Angelegenheit sein Der Einmarsch Preussens war ein Angriff gegen die Landeshoheit die Osterreich und Preussen seit 1864 gemeinsam uber Holstein und Schleswig ausubten 9 Wenn auch materiell Osterreich den Mobilmachungsantrag hatte stellen durfen so bleibt die Form ein Problem Preussen befand Sollte ein Mitgliedsstaat tatsachlich unerlaubte Selbsthilfe ausuben konne man nur mit einer formellen Bundesexekution reagieren Darauf aber hatte Osterreich verzichtet weil dies ein langwieriges Verfahren erfordert hatte Ernst Rudolf Huber gab Osterreich recht Der Bundesbeschluss des 14 Juni 1866 stellte vielmehr eine vorbereitende Massnahme im Rahmen einer formlosen Bundesexekution zur Verhinderung preussischer Selbsthilfeaktionen oder sonstiger Tatlichkeiten dar Das sieht er als vom Artikel 19 der Wiener Schlussakte gedeckt Es ware auch nicht sinnvoll gewesen wenn dem Bundestag eine rechtzeitige Abwehr einer unerlaubten Selbsthilfe verboten gewesen ware Der Bundesbeschluss war daher vom Verfassungsrecht gedeckt Ausserdem war im Konfliktfall zwischen Bund und Mitgliedsstaat der Bundestag berechtigt im Sinne eines ubergesetzlichen Bundesnotstands zu reagieren Selbst ein unzulassiger Bundesbeschluss fuhrte nicht automatisch zur Auflosung oder erlaubte den Austritt eines Mitgliedsstaates Art V Wiener Schlussakte machte dies klar 10 Recht der Nation Bearbeiten Ein entscheidendes Moment ist die Frage ob man den Deutschen Bund als einen reinen Staatenbund oder als etwas anderes verstand Volkerrechtlich konnte man argumentieren dass ein Mitgliedstaat sich nicht an einen Vertrag halten musse wenn sich die Umstande geandert haben wenn das Grundrecht auf Ehre und Existenz ein Verbleiben im Staatenbund unzumutbar machte Zwar sahen die Bundesgrundgesetze keine solche Formel rebus sic stantibus vor aber die Entscheidung uber die Unzumutbarkeit lag beim Einzelstaat 11 nbsp Lowendenkmal in Dortmund fur die Gefallenen des Krieges von 1866Der Deutsche Bund hatte allerdings nicht nur volkerrechtliche sondern auch bundesstaatliche Elemente Darum musste ein Mitgliedsstaat sich letzten Endes auch einem Bundeszwang beugen Die Einheit des Bundes beruhte auch auf der Grundlage der deutschen Nation auf die Preussen sich ja gerade berufen hatte Ausserdem hatte Preussen erst durch sein eigenes Verhalten die Zwangsmittel des Bundes herbeigefuhrt 12 Aus kleindeutsch preussischer Sicht gab es aber ein uberpositives Recht auf das sich Preussen berufen konnte das Recht der deutschen Nation das dem alten Recht des Partikularismus gegenuberstand Das alte Recht besass vielleicht Legalitat das Recht der Nation hingegen Legitimitat Die Gegenseite sah es freilich umgekehrt Den radikalen Foderalisten galt noch nach 1866 das alte Recht des Deutschen Bundes als legitim Welchem Recht man folgen wollte war letztlich eine politische Entscheidung Die Zeitgenossen betrachteten Bismarcks Politik zunehmend als legitim weil sie Erfolg hatte und Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Volkes verlasslicher garantierte als der Deutsche Bund 13 Siehe auch BearbeitenBundeskrieg Bundeskriegsverfassung Deutscher KriegBelege Bearbeiten Jurgen Angelow Von Wien nach Koniggratz Die Sicherheitspolitik des Deutschen Bundes im europaischen Gleichgewicht 1815 1866 R Oldenbourg Verlag Munchen 1996 S 246 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 541 Andreas Kaernbach Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preussens in der deutschen Frage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 S 237 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 540 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 541 f Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 542 Andreas Kaernbach Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preussens in der deutschen Frage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 S 237 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 544 545 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 545 456 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 547 548 850 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 550 f Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 551 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 552 554 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesbeschluss vom 14 Juni 1866 amp oldid 228606928