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Das Gesetz vom 3 April 1919 betreffend die Landesverweisung und die Ubernahme des Vermogens des Hauses Habsburg Lothringen spaterer Kurztitel Habsburgergesetz A 1 betrifft die Rechte der Familie Habsburg Lothringen und deren Zweiglinien in Osterreich nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Auflosung Osterreich Ungarns BasisdatenTitel HabsburgergesetzLangtitel Gesetz vom 3 April 1919 betreffend die Landesverweisung und die Ubernahme des Vermogens des Hauses Habsburg Lothringen Typ BundesverfassungsgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie VerfassungsrechtFundstelle StGBl Nr 209 1919 StGBl Nr 209 1919 in ALEXDatum des Gesetzes 3 April 1919Inkrafttretensdatum 10 April 1919 in Verfassungsrang 10 November 1920Letzte Anderung 1 Janner 2008 Art 2 1 Abs 2 1 BVRBG BGBl I Nr 2 2008 Gesetzestext HabsburgerG i d g F im RISBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Als Abkurzung findet sich meist HabsburgerG vor allem im offiziellen Bereich von Gesetzen und Judikatur A 2 in selteneren Fallen ist auch HabsbG zu finden vorwiegend in der Literatur und der Rechtslehre A 3 Inhaltsverzeichnis 1 Erste Republik 1 1 Vorgeschichte 1 1 1 Alter und neuer Staat 1 1 2 Verzichtserklarung 1 1 3 Versuch der Revision 1 1 4 Ausreise des ehemaligen Tragers der Krone 1 2 Das Gesetz 1 3 Ausnahme Burgenland 2 Standestaat und Zeit des Nationalsozialismus 3 Zweite Republik 3 1 Staatsvertrag von Wien 3 2 Enteignung und Restitutionsversuche 3 2 1 Diskussion 3 3 Landesverweisung Entwicklung seit 1960 3 3 1 Habsburgkrise 1962 63 3 3 2 1980 kein Einreiseverbot fur Nachgeborene 3 3 3 1982 kein Einreiseverbot fur die letzte Kaiserin 3 3 4 1996 Einreiseverbot wird totes Recht 3 4 2011 Ubernahme des Vermogens bekraftigt 3 5 Wahlbarkeit zum Bundesprasidenten 4 Gesetzeshistorie 5 Literatur 6 Weblinks 7 Einzelnachweise und AnmerkungenErste Republik BearbeitenVorgeschichte Bearbeiten nbsp Originalunterschriften unter dem GesetzAlter und neuer Staat Bearbeiten Im Herbst 1918 hatten sich teilweise unter Bezugnahme auf das Kaiserliche Manifest vom 16 Oktober 1918 politische Vertretungen der einzelnen Nationalitaten Cisleithaniens gebildet fur Deutschosterreich war dies die Provisorische Nationalversammlung Ihre Zielsetzungen hatten die Abgeordneten der Nationalitaten grossteils bereits bei der Wiedereinberufung des Reichsrates im Fruhjahr 1917 bekanntgegeben Der k k Regierung in Wien war es seither wie vor 1914 nicht gelungen tragfahige Losungen fur die Nationalitatenprobleme zu finden die grossteils auch Transleithanien betrafen siehe auch Ende der Doppelmonarchie Ende Oktober 1918 fielen grosse Gebiete Cisleithaniens von der Monarchie ab zumeist durch die Grundung neuer Staaten die ohne Einholung der Zustimmung Kaiser Karls erfolgte Formal blieben er und seine Regierung Anfang November 1918 nur mehr fur Deutschosterreich sowie fur die Auflosung der Gemeinsamen Armee zustandig Dem Zerfall der Monarchie hatte der Kaiser nichts entgegenzusetzen da sich auch die bisherige Klammer des Vielvolkerstaates das gemeinsame Heer aufloste Die von der Front heimkehrenden und am 6 November 1918 von Karl formell demobilisierten Soldaten stellten sich den Regierungen der neuen Staaten zur Verfugung Verzichtserklarung Bearbeiten nbsp Verzichtserklarung Karl I In Deutschosterreich wollte und musste die am 30 Oktober 1918 vom Staatsrat dem Vollzugsausschuss der Provisorischen Nationalversammlung gewahlte Staatsregierung Renner I grossteils auf den Verwaltungsapparat der bisherigen Monarchie zuruckgreifen Sie wollte Beamten und Offiziere keinem Loyalitatskonflikt aussetzen und den Monarchen auch nicht einfach entthronen Sie suchte daher uber die inoffiziell als Liquidationsministerium 1 bezeichnete k k Regierung Lammasch das Einvernehmen mit dem Kaiser uber die Beendigung seiner Regierung Parallel dazu ubernahmen ihre Staatssekretare von den k k Ministern bereits die Fachministerien Die beiden Sozialdemokraten Staatskanzler Karl Renner und Karl Seitz Vorsitzender der Provisorischen Nationalversammlung und des Staatsrates als Vertreter des neuen Staates sowie vor allem Ministerprasident Heinrich Lammasch Sozialminister Ignaz Seipel und Finanzminister Josef Redlich als Vertreter des alten Staates entwarfen am 10 November 1918 am 9 November waren Abdankung und Emigration des deutschen Kaisers bekanntgegeben worden gemeinsam die so genannte Verzichtserklarung die klar formuliert war aber Reizbegriffe wie Abdankung sie war speziell fur Kaiserin Zita des gottlichen Herrscherauftrags wegen ausgeschlossen vermied 2 Lammasch und Innenminister Edmund von Gayer begaben sich so Redlich am Abend des 10 Novembers mit dem noch unfertigen Entwurf und am 11 November um 11 10 Uhr mit der fertigen Abdankungsproklamation Redlich nach Schonbrunn um den Kaiser zur Unterschrift zu bewegen die zu Mittag erfolgte 3 Um 11 Uhr hatte der deutschosterreichische Staatsrat bereits beschlossen der Provisorischen Nationalversammlung tags darauf den Antrag zum Gesetz uber die Staats und Regierungsform von Deutschosterreich vorzulegen Der Kaiser enthob seine Regierung des Amtes der Formalakt fand um 14 Uhr in Schonbrunn statt verzichtete auf jeden Anteil an den Staatsgeschaften erkannte im Voraus die Entscheidung an die Deutschosterreich uber seine Staatsform treffen wurde und wunschte dem Volk Eintracht und Versohnlichkeit fur die Neuordnung Die Erklarung des Kaisers wurde noch am Nachmittag in einer Extraausgabe der amtlichen Wiener Zeitung veroffentlicht sie enthielt auch den Gesetzentwurf der tags darauf beschlossen werden sollte 4 Am 12 November 1918 wurde das Gesetz beschlossen und hierauf von Franz Dinghofer im Namen der Provisorischen Nationalversammlung auf der Parlamentsrampe die Republik ausgerufen 5 6 Versuch der Revision Bearbeiten Fur die deutschosterreichische Staatsregierung war der noch am 11 November 1918 nach Schloss Eckartsau nahe Wien ubersiedelte ehemalige Trager der Krone wie er 1919 im Habsburgergesetz bezeichnet wurde nunmehr Privatperson Der Kaiser selbst interpretierte allerdings seine Verzichtserklarung wenig spater entgegen deren eindeutigem Wortlaut so als hatte er nicht auf den Thron verzichtet sondern sich nur vorubergehend von den Staatsgeschaften zuruckgezogen Insbesondere fur Kaiserin Zita war es denkunmoglich dass das Volk eine Abdankung des Herrschers von Gottes Gnaden erzwingt An den Wiener Erzbischof Kardinal Piffl auf dessen Eintreten fur die Monarchie Karl in den Tagen vor der Verzichtserklarung gehofft hatte 7 schrieb Karl aus Eckartsau zitiert nach Die Presse Februar 2010 Ich bin und bleibe der rechtmassige Herrscher Deutsch Osterreichs Ich habe und werde nie abdanken Die jetzige Regierung ist eine Revolutionsregierung da sie die von Gott eingesetzte Staatsgewalt beseitigt hat Mein Manifest vom 11 November mochte ich mit einem Scheck vergleichen welchen mit vielen tausend Kronen auszufullen uns ein Strassenrauber mit vorgehaltenem Revolver zwingt Nachdem auf die Armee auch kein Verlass mehr war und uns selbst die Schlosswache verlassen hatte entschloss ich mich zur Unterschrift Ich fuhle mich durch diese absolut nicht gebunden 5 6 Der Kaiser war allerdings in Eckartsau weit von den politischen Entscheidungen entfernt und konnte keine grossere Anhangerschaft mobilisieren Ausreise des ehemaligen Tragers der Krone Bearbeiten Die Unklarheit uber das kunftige Verhalten des Kaisers brachte die Staatsregierung Renner I in Zugzwang Anfang Janner 1919 fuhr Karl Renner nach Eckartsau um Karl Habsburg Lothringen zur Ausreise zu bewegen Doch Renner wurde von Karl und Zita nicht empfangen da er sich nicht dem kaiserlichen Zeremoniell entsprechend angemeldet hatte 8 Ende Februar 1919 wurde nach Intervention der Bruder von Zita Sixtus und Xavier von Bourbon Parma vom englischen Konig Georg V der britische Oberstleutnant Edward Lisle Strutt mit koniglicher Solidaritatsadresse und Zusicherung der moralischen Unterstutzung als Ehrenoffizier nach Eckartsau geschickt Das Schicksal der russischen Zarenfamilie sollte sich so das Ziel der britischen Mission nicht wiederholen Auch die Christlichsozialen traten nunmehr dafur ein den ehemaligen Kaiser ausser Landes zu bringen Am 15 Marz 1919 wurde die Staatsregierung Renner II eine Koalition aus Sozialdemokraten und Christlichsozialen eingesetzt Sie formulierte die Alternativen Karl hatte die Wahl entweder formell abzudanken und mit seiner Familie als Burger der Republik in Osterreich zu bleiben nicht abzudanken und auszureisen oder bei Verweigerung dieser beiden Moglichkeiten interniert zu werden Strutt der von der Staatsregierung uber diese Alternativen informiert wurde konnte Karl zur Ausreise bewegen und organisierte diese Einzige verbliebene Bedingung des Kaisers Strutt gegenuber Versprechen Sie mir dass ich als Kaiser abreisen werde und nicht wie ein Dieb in der Nacht 9 Die Schweiz erklarte sich bereit die Familie aufzunehmen Am Abend des 23 Marz 1919 trat Kaiser Karl I in der Uniform eines Feldmarschalls und in allen Ehren mit Frau und Kindern seiner Mutter und einigen anderen mit dem kaiserlichen Hofzug vom nahen Bahnhof Kopfstetten aus die Reise ins Exil an In den Morgenstunden des 24 Marz 1919 kam der Sonderzug nach Feldkirch Theoretisch von dort aus widerrief Karl mit dem in Eckartsau vorbereiteten weitgehend geheim gebliebenen Feldkircher Manifest Brook Shepherd veroffentlicht ohne an die Offentlichkeit zu gelangen seine Verzichtserklarung und legte Protest gegen seine Absetzung ein 5 6 Was die deutsch osterreichische Regierung Provisorische und Konstitutionelle Nationalversammlung seit dem 11 November 1918 beschlossen und verfugt haben und weiter resolvieren werden ist fur Mich und Mein Haus null und nichtig 10 Abschriften des Manifests wurden an befreundete Staatsoberhaupter ubermittelt in Deutschosterreich wurde das Manifest da die christlichsozialen Spitzenpolitiker Karl dringend davon abgeraten hatten nicht veroffentlicht 11 Das Gesetz Bearbeiten Auf Initiative von Staatskanzler Renner beschloss nun die Konstituierende Nationalversammlung die am 16 Februar 1919 in den ersten allgemeinen Wahlen fur Frauen und Manner gewahlt worden war mit allen gegen eine Stimme 12 das Gesetz vom 3 April 1919 betreffend die Landesverweisung und die Ubernahme des Vermogens des Hauses Habsburg Lothringen erst spater kurz Habsburgergesetz genannt Es wurde am 10 April 1919 im Staatsgesetzblatt publiziert und ist gemass seinem 9 an diesem Tag in Kraft getreten Ebenfalls am 3 April 1919 wurde das Adelsaufhebungsgesetz beschlossen Der im Ausland lebende ehemalige Trager der Krone wurde auf Dauer des Landes verwiesen die anderen Mitglieder des Hauses Habsburg Lothringen nur insoweit als sie nicht auf die Zugehorigkeit zu diesem Hause und auf alle aus ihr gefolgerten Herrschaftsanspruche ausdrucklich verzichtet und sich als getreue Staatsburger der Republik bekannt haben Das staatliche aber in der Verwaltung des kaiserlichen Hofes gestandene hofararische bewegliche und unbewegliche Vermogen im Staatsgebiet der Republik Deutschosterreich heute Republik Osterreich wurde der Staatsverwaltung unterstellt Die so genannten Privat und Familienfonds des Hauses Habsburg und seiner Zweiglinien meist vom jeweiligen Oberhaupt des Hauses verwaltetes gemeinsames Familienvermogen wurden enteignet und ins Staatseigentum ubergefuhrt Personliches Privateigentum blieb erhalten Die Eide die dem Kaiser als Staatsoberhaupt geleistet worden sind wurden in 3 als unverbindlich erklart Mit dem Adelsaufhebungsgesetz ebenfalls vom 3 April 1919 wurden der Adel seine ausseren Ehrenvorzuge sowie alle Adelstitel und Wurden in Deutschosterreich abgeschafft Verboten und unter Strafe gestellt wurde die Fuhrung der Adelsbezeichnungen Titel und Wurden Mit 3 des HabsburgerG wurde der Gebrauch von Titeln und Ansprachen die mit den Bestimmungen des 1 im Widerspruch stehen verboten Damit ist im Gegensatz zum Adelsaufhebungsgesetz nicht nur die Fuhrung sondern auch der Gebrauch von und die Ansprache mit Erzherzog Erzherzogin mit ihrer untergegangenen Titulatur wie auch kaiserliche Hoheit verfassungsrechtlich nicht mehr zulassig Nachdem die Familie Habsburg die Verfugung uber diverse Stiftungen und Fonds als personlichen Privatbesitz verlangt hatte und um damit zusammenhangende Unklarheiten auszuschalten wurde das Habsburgergesetz am 30 Oktober 1919 ruckwirkend per 3 April erganzt und ausdrucklich festgehalten welche beanspruchten Fonds bzw Stiftungen insbesondere als enteignet gelten Diejenigen Familienzweige die den geforderten Verzicht auf die Herrschaftsanspruche leisteten durften ihr Privateigentum behalten darunter der Zweig von Erzherzog Franz Salvator und seiner Frau Marie Valerie einer Tochter von Franz Joseph I und Elisabeth bis heute Schloss Persenbeug Schloss Rorregg Schloss Wallsee und die Kaiservilla Bad Ischl Ausnahme Burgenland Bearbeiten Mit dem Inkrafttreten der osterreichischen Bundesverfassung 1920 am 10 November 1920 wurde das Gesetz in Verfassungsrang gehoben Die Bestimmungen des HabsburgerG hinsichtlich der Enteignung wurden jedoch 1922 im Burgenland anlasslich dessen Aufnahme in die Republik Osterreich ausdrucklich nicht in Kraft gesetzt Aus realpolitischen Grunden wollte man die damaligen burgenlandischen Adeligen unter ihnen auch Mitglieder der Familie Habsburg pro osterreichisch stimmen Kritiker bezweifelten seither dass die Enteignungsbestimmungen als Verfassungsrecht das damit nicht mehr im gesamten Staatsgebiet einheitlich galt seit diesem Zeitpunkt noch Rechtsgeltung in Verfassungsrang hatten und vertraten die Meinung sie seien seit damals nur mehr als einfache Gesetzesbestimmungen anzusehen Sowohl die Gesetzgebung als auch der Verfassungsgerichtshof gingen jedoch davon aus dass es sich weiterhin um gultiges Verfassungsrecht handelt Per 1 Janner 2008 wurde mit dem Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz ausdrucklich festgestellt dass die Verfassungsbestimmungen auch im Burgenland als Verfassungsgesetze gelten 13 Davon sind auch das Habsburger und das Adelsaufhebungsgesetz betroffen Standestaat und Zeit des Nationalsozialismus BearbeitenIm austrofaschistischen Standestaat wurde unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuss das Habsburgergesetz ohne es expressis verbis zu nennen in 56 Abs 4 Verfassungsubergangsgesetz 1934 vom 19 Juni 1934 in den Rang eines einfachen Bundesgesetzes heruntergestuft 14 Unter Bundeskanzler Kurt Schuschnigg wurde es am 13 Juli 1935 mit dem Bundesgesetz betreffend die Aufhebung der Landesverweisung und die Ruckgabe von Vermogen des Hauses Habsburg Lothringen geandert 15 Mit dessen 1 wurde 2 des Habsburgergesetzes ausser Kraft gesetzt und damit die Landesverweisung der Mitglieder der Familie Habsburg Lothringen aufgehoben Mit den 2 bis 6 wurde der Bundesregierung anheimgestellt einzelnen Mitgliedern der Familie Habsburg Lothringen oder an zu deren Gunsten zu errichtende Fonds nach freiem Ermessen Vermogen zuruckzuerstatten das 1919 in Staatseigentum uberfuhrt worden war Das Gesetz traf keinerlei Aussage daruber in welchem Ausmass diese Ruckerstattung erfolgen sollte Nach dem Anschluss Osterreichs an das Deutsche Reich erliess der Reichsstatthalter Arthur Seyss Inquart Chef der Osterreichischen Landesregierung auf Grund eines Fuhrerbefehls Hitlers am 14 Marz 1939 das Gesetz uber die Ruckgangigmachung der Ausfolgung von Vermogen an das Haus Habsburg Lothringen mit dem das Standestaatsgesetz vom 13 Juli 1935 in seinen 2 bis 7 ausser Kraft gesetzt wurde Damit fiel das Habsburgervermogen neuerlich entschadigungslos dem Land Osterreich Bestandteil des Grossdeutschen Reiches zu Die Ausserkraftsetzung des 1 Habsburgergesetzes durch das Standestaatsgesetz mit dem die Landesverweisung aufgehoben wurde blieb von dem NS Gesetz unberuhrt 16 Zweite Republik BearbeitenDie Zweite Republik setzte 1945 die Bundesverfassung 1920 1929 mit dem Stand von 1933 wieder in Kraft Mit dem Verfassungs Uberleitungsgesetz wurden alle zwischen 1933 und 1945 erlassenen Verfassungsgesetze und alle einfachen Gesetze die nicht mit der bis 1933 geltenden Verfassung vereinbar waren ausser Kraft gesetzt womit die Rechtslage der ersten Republik wiederhergestellt war Damit war automatisch auch das Habsburgergesetz von 1919 in seiner Fassung vom 30 Oktober 1919 wieder in Geltung sowohl die von Schuschnigg 1935 als auch die von Seyss Inquart 1939 vorgenommenen Anderungen des Habsburgergesetzes waren nun aufgehoben Zu zahlreichen internationalen Abkommen nach 1945 machte die Republik Osterreich Vorbehalte sodass diese Abkommen in Bezug auf die Mitglieder der Familie Habsburg in Osterreich nicht in Vollgeltung sind so zum Beispiel die Menschenrechtskonvention und das Antidiskriminierungsubereinkommen Letzteres wurde mit dem BVG uber die Beseitigung rassischer Diskriminierung vom 10 August 1973 in nationales Recht umgesetzt 17 Wahrend Art 1 das Diskriminierungsverbot regelt wurde mit Art 2 festgehalten dass davon das Habsburgergesetz und der Ausschluss der Wahlbarkeit zum Bundesprasidenten der Mitglieder der Familie Habsburg Lothringen unberuhrt geblieben ist Staatsvertrag von Wien Bearbeiten 1955 wurde das Habsburgergesetz auf ausdruckliches Verlangen der UdSSR Bestandteil des Staatsvertrages 18 Im Vorfeld des Vertrages kam es im Februar zu Auseinandersetzungen zwischen Kommunisten und den Legitimisten genannten Monarchisten Diese wollten eine Versammlung abhalten die Kommunisten besetzten zuvor den Saal und sprengten damit die Veranstaltung die anschliessend polizeilich aufgelost wurde Eine neuerlich anberaumte Versammlung wurde im Vorfeld durch den damaligen OVP Regierungschef den spater Staatsvertragskanzler genannten Julius Raab verboten der wegen der internationalen Aufmerksamkeit fur das Thema in Sorge war Ausloser dafur war Otto Habsburg Lothringen der Anfang Janner 1955 in der Tageszeitung Salzburger Nachrichten den Vertragsentwurf angriff Ziel seiner Agitation war die Klausel der Aufrechterhaltung des Habsburgergesetzes 19 Die damalige Regierung habe in diesem Zusammenhang zugegeben dass tatsachlich zahlreiche Artikel des Staatsvertrages unhaltbar seien wie das deutsche Nachrichtenmagazin Der Spiegel 19 berichtete Den Argumenten Habsburgs und der Legitimisten hielt man entgegen dass es das Wesentliche sei zu unterzeichnen um zu erreichen dass Osterreich von fremden Truppen geraumt wird Spater konne man dann sehen wie die Frage des Habsburg Vermogens zu regeln sei Der von der SPO gestellte Vizekanzler Adolf Scharf warf den Legitimisten mangelnden Patriotismus vor und soll ironisch gemeint haben Allen jenen die vorschlagen den Habsburgern zuliebe sollte aus irgendwelchen Grunden der Staatsvertragsentwurf revidiert werden empfehle ich dass man mit den Verhandlungen wieder einmal von vorn beginnen soll Kanzler Raab kam damit in die Zwickmuhle da er in der OVP eine Absplitterung von habsburgfreundlichen Gruppen und den Verlust der Kanzlermehrheit befurchtete Dazu kam dass Habsburg im Ausland Unterstutzung suchte So sei es ihm uber Freunde der Republikanischen Partei der USA gelungen das Interesse der Vereinten Nationen UNO auf das Thema zu lenken Habsburg stellte die Frage ob durch das im Staatsvertrag verankerte Habsburgergesetz Osterreich nicht gegen die Bedingungen fur eine spatere Aufnahme in die UNO verstosse Raab besorgt wegen der internationalen Agitationen der Legitimisten und wohl auch Habsburgs gegen den Staatsvertrag nahm in einer Rundfunkrede am 20 Marz 1955 Stellung und verbot dann wie oben erwahnt die geplante monarchistische Kundgebung Kurz vor seiner Abreise im April 1955 zu den letzten Staatsvertragsverhandlungen in Moskau wurde Raab auf die Einwande Habsburgs gegen den Staatsvertrag angesprochen und soll deshalb geantwortet haben Hot er an bessern 19 Enteignung und Restitutionsversuche Bearbeiten Die 1939 erfolgte neuerliche Enteignung der habsburgischen Familienfonds konnte bisher nicht angefochten werden da der Eigentumer des Habsburgervermogens im Jahr 1938 der Fonds nach 1945 im Stiftungs und Fondsgesetz nicht als wiedererrichtbarer Fonds angefuhrt ist damit nicht wieder errichtet werden konnte und da gemass diversen hochstgerichtlichen Urteilen einzelnen Familienmitgliedern keine Klagslegitimation zukommt Klagslegitimation wurde nur dem nicht wiedererrichtbaren Fonds zukommen Die Familie Habsburg suchte bzw sucht immer wieder Rechtsmittel gegen die vermogensrechtlichen Bestimmungen des Habsburgergesetzes Die finanziellen Forderungen darunter Schlosser Zinshauser in Wien und ungefahr 27 000 Hektar Grund mit einem geschatzten Gesamtwert von 200 Millionen Euro sind betrachtlich Sie wurden bis jetzt aber durch die Spruchpraxis der osterreichischen Hochstgerichte aus formellen Grunden abgewiesen oder zuruckgewiesen 20 Aus heutiger Sicht bleibt juristisch die Frage offen ob die 1919 erlassenen Enteignungsbestimmungen mit der erfolgten Enteignung von 1919 ihren rechtlichen Zweck erfullt haben und damit fur das weitere Geschehen keine Rechtswirksamkeit mehr besitzen juristisch konsumiert sind oder ob sie ein dauerndes Ruckgabeverbot implizieren Im Bericht der Historikerkommission die 1998 2003 tatig war wurde ein Ruckgabeverbot verneint 21 wahrend die Schiedsinstanz des Allgemeinen Entschadigungsfonds Nationalfonds der Republik Osterreich ein solches Ruckgabeverbot als offensichtlich ansah 20 22 Die Schiedsinstanz Entscheide 5 2004 6 2004 7 2004 22 hat sich auf Antrage der Familie Habsburg aus verfassungsrechtlichen bzw volkerrechtlichen Grunden fur unzustandig erklart Gegen die Forderung auf Naturalrestitution unter Bezugnahme auf die neuerliche Enteignung 1939 unter dem NS Regime siehe Abschnitt Gesetzeshistorie hatte sich die Schiedsinstanz ausgesprochen da die erste Enteignung bereits in der ersten Republik stattgefunden hatte 20 Die daraufhin namens des Vereins Familienversorgung 1936 zur Antragstellung und Verwaltung von Leistungen aus dem Entschadigungsfonds des Familienversorgungsfonds des Hauses Habsburg Lothringens sowie zweier Familienmitglieder vor dem Verfassungsgerichtshof VfGH eingebrachte Beschwerde und die Gesetzprufungsantrage gegen den Beschluss der Schiedsinstanz fur Naturalrestitution vom 6 Dezember 2004 Zl 6 2004 wurden mit Erkenntnis vom 16 Mai 2005 zuruckgewiesen Begrundet wurde die Zuruckweisung mangels Bescheidcharakters von Erledigungen der Schiedsinstanz fur Naturalrestitution die Zuruckweisung der Individualantrage mangels unmittelbarer und aktueller Betroffenheit bzw mangels diesbezuglicher Darlegungen Letztlich wurde begrundet dass lediglich Rechtsfragen zu entscheiden gewesen sind die bereits durch die Vorjudikatur geklart waren 23 Nach Medienberichten etwa Salzburger Nachrichten Februar 2010 20 wurde von Carl Ludwig und Felix Habsburg Lothringen den jungeren Brudern von Otto eine ahnliche Beschwerde vor dem VfGH gegen die Entscheidung en der Schiedsinstanz eingelegt Der VfGH habe sich in diesem Fall aus formalen Grunden fur nicht zustandig gesehen Der damalige Prasident des osterreichischen VfGH Korinek habe die Familie Habsburg auf die Moglichkeit des Zivilrechtsweges hingewiesen um die Klarung der Frage zur Ruckgabe des enteigneten Vermogens vor ordentlichen Gerichten zu erreichen 20 Dies offenbar unter der Fiktion dass der Familienversorgungsfonds 1938 nicht untergegangen sei demnach nicht wieder zu errichten war und noch immer besteht Die Entscheidung einer osterreichischen Instanz wurde seither von der Familie nicht angestrebt Diskussion Bearbeiten In der Diskussion uber das Thema verweisen Befurworter der seinerzeitigen Enteignung darauf die Habsburger seien am Ersten Weltkrieg schuld gewesen Das entzogene Vermogen sei nur eine symbolische Kompensation des durch die Entscheidung zum Krieg entstandenen Schadens Befurworter der Ruckgabe der Familienfonds argumentieren damit die vom Habsburgergesetz vorgesehene Verwendung der Erlose der Guter fur Kriegsopfer sei uberholt da kein Opfer des Ersten Weltkriegs mehr am Leben sei Ausserdem machen sie geltend dass die Familie Habsburg Lothringen am Krieg nicht schuld sei weil es sich um keine Entscheidung der Familie gehandelt habe Kaiser Franz Joseph I habe diese Entscheidung ohne Beratung mit oder Zuspruch von Familienmitgliedern getroffen Es handle sich daher um heute verponte Sippenhaftung und um extreme Ungleichbehandlung da keine andere osterreichische Adelsfamilie enteignet worden sei Fur die Familie stellte Karl Habsburg Lothringen dazu fest Das Vermogen wurde fur einen Witwen und Waisenfonds eingesetzt mit der Auflage es zuruckzugeben wenn der Witwen und Waisenfonds aufgelost wird Der Fonds wurde 1928 aufgelost aber das Vermogen ist unrechtmassig nicht zuruckgegeben worden Also hier ist wirklich Unrecht geschehen 24 Landesverweisung Entwicklung seit 1960 Bearbeiten Habsburgkrise 1962 63 Bearbeiten Ab 1960 unterschrieben mehrere Mitglieder des Hauses Habsburg Lothringen die dies bis dahin noch nicht getan hatten Verzichtserklarungen 1961 unterschrieb sie auch das damalige Oberhaupt der Familie der Kaisersohn Otto Habsburg Lothringen Seine Einreise verzogerte sich durch die Habsburgkrise 25 Die Bundesregierung Gorbach I die zu beurteilen gehabt hatte ob die Erklarung ausreichend sei und dann den Hauptausschuss des Nationalrates einzuschalten gehabt hatte konnte wegen des Widerstandes der SPO Minister gegen diese Einreise keinen Beschluss fassen Der wegen Saumigkeit der Regierung von Otto angerufene Verwaltungsgerichtshof erkannte hierauf die Verzichtserklarung sei ausreichend wahrend der vorher angerufene Verfassungsgerichtshof sich fur nicht zustandig erklart hatte da dies eine politische Entscheidung sei Es kam zu kontroversen offentlichen und politischen Debatten zu Streiks und Demonstrationen gegen Habsburg zu Diskussionen um die abweichende Spruchpraxis und die entstandene Rechtsunsicherheit SPO Justizminister Christian Broda sprach 1963 von einem Justizputsch da der VwGH nicht nur an Stelle der Regierung sondern auch an Stelle des mitzustandigen Hauptausschusses des Nationalrates entschieden habe 26 SPO und FPO beschlossen daher am 4 Juli 1963 gegen den Willen der den Bundeskanzler stellenden OVP eine authentische Auslegung des Habsburgergesetzes Das Gesetz hatte 1919 von der Staatsregierung und der Nationalversammlung gesprochen Nun wurde unmissverstandlich geklart Die Festsetzung ob diese Erklarung als ausreichend zu erkennen sei steht der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates zu 27 Otto Habsburg Lothringen reiste am 31 Oktober 1966 zum ersten Mal wieder ein zu diesem Zeitpunkt amtierte die Bundesregierung Klaus II eine OVP Alleinregierung mit absoluter Mehrheit im Nationalrat 1980 kein Einreiseverbot fur Nachgeborene Bearbeiten Das Einreiseverbot mangels Verzichtserklarung galt nur fur Familienmitglieder die bei Gultigkeitsbeginn des Habsburgergesetzes bereits lebten nicht aber fur nach dem 10 April 1919 Geborene Dies wurde 1980 vom Verwaltungsgerichtshof auf Antrag von Rudolph Habsburg Lothringen festgestellt der am 5 September 1919 als Sohn Karls und Zitas in der Schweiz geboren worden war siehe auch Anmerkungen 4 bis 7 zum Lemma Rudolph 1982 kein Einreiseverbot fur die letzte Kaiserin Bearbeiten Ohne Verzichtserklarung wurde 1982 von der Bundesregierung Kreisky IV der letzten Kaiserin Zita Habsburg Lothringen die Einreise erlaubt da sie dem Haus Habsburg nur angeheiratet war und niemals Herrscherrechte hatte beanspruchen konnen Die Entscheidung wurde auf eine Intervention von Konig Juan Carlos I von Spanien zuruckgefuhrt 28 1996 Einreiseverbot wird totes Recht Bearbeiten 1996 betraf der Landesverweis nur noch zwei Personen Carl Ludwig und Felix Habsburg Lothringen Beide gaben Verzichtserklarungen nach dem Habsburgergesetz ab Ministerrat und Hauptausschuss des Nationalrates dieser einstimmig erteilten beiden die Einreiseerlaubnis Da keine weiteren betroffenen Personen mehr lebten war das Einreiseverbot nunmehr als totes Recht zu betrachten 2011 Ubernahme des Vermogens bekraftigt Bearbeiten Mit dem Wahlrechtsanderungsgesetz 2011 siehe folgenden Abschnitt wurden Verfassungsbestimmungen die Familie Habsburg Lothringen betreffend geandert Dies ware ein moglicher Termin gewesen 2 HabsburgerG formell ausser Kraft zu setzen Hingegen wurde im Gesetz 2011 betont dass von der Aufhebung des Ausschlusses des passiven Wahlrechts zur Bundesprasidentenwahl das Gesetz betreffend die Landesverweisung und die Ubernahme des Vermogens des Hauses Habsburg Lothringen StGBl Nr 209 1919 unberuhrt bleibt 29 Diese Bekraftigung des Habsburgergesetzes konnte formuliert worden sein um Angste die Zulassung der Habsburger zur Bundesprasidentenwahl konnte ein Prajudiz fur die von ihnen geforderte Ruckgabe der enteigneten Familienfonds sein zu zerstreuen 30 In einem Interview im Dezember 2013 bezeichnete Karl Habsburg Lothringen das Habsburgergesetz als volligen Unsinn und verglich es mit den Benes Dekreten 31 Wahlbarkeit zum Bundesprasidenten Bearbeiten In Erganzung zum Habsburgergesetz schloss Art 60 Abs 3 Satz 2 Bundes Verfassungsgesetz B VG die am 10 November 1920 in Kraft getretene Verfassung Mitglieder regierender Hauser oder solcher Familien die ehemals regiert haben bis 2011 von der Wahlbarkeit so genanntes passives Wahlrecht zum Bundesprasidenten aus 5 20 Mit dem Wahlrechtsanderungsgesetz 2011 wurde diese Verfassungsbestimmung vom Nationalrat am 16 Juni 2011 aufgehoben 32 Damit sind seit 1 Oktober 2011 die Mitglieder der Familie Habsburg Lothringen nicht mehr vom Amt des Bundesprasidenten ausgeschlossen 33 Gesetzeshistorie BearbeitenHabsburgergesetz 1919 mit seinen Anderungen von 1919 1925 und 1928 in der Fassung von 1963 mit erklarenden Fussnoten In 90 Jahre Republik Osterreich Osterreichisches Staatsarchiv Gesetz vom 3 April 1919 betreffend die Landesverweisung und die Ubernahme des Vermogens des Hauses Habsburg Lothringen Habsburgergesetz in seiner Stammfassung StGBl Nr 209 1919 In ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte Online ALEX Gesetz vom 30 Oktober 1919 betreffend die Landesverweisung und die Ubernahme des Vermogens des Hauses Habsburg Lothringen mit dem die Stammfassung erganzt und abgeandert wurde StGBl Nr 501 1919 In ALEX Gesetz womit die Republik Osterreich als Bundesstaat eingerichtet wird Bundes Verfassungsgesetz vom 1 Oktober 1920 BGBl fur die Republik Osterreich Nr 1 1920 1 Stuck In ALEX Bundesgesetz betreffend die Aufhebung der Landesverweisung und die Ruckgabe von Vermogen des Hauses Habsburg Lothringen Standestaatsgesetz vom 13 Juli 1935 zur Vermogensruckgabe BGBl Nr 299 1935 In ALEX Gesetz uber die Ruckgangigmachung der Ausfolgung von Vermogen an das Haus Habsburg Lothringen NS Gesetz vom 14 Marz 1939 zur neuerlichen Vermogensentziehung GBl fur das Land Osterreich Nr 311 1938 In ALEX Bundesverfassungsgesetz vom 4 Juli 1963 mit dem das Gesetz vom 3 April 1919 StGBl Nr 209 betreffend die Landesverweisung und die Ubernahme des Vermogens des Hauses Habsburg Lothringen authentisch ausgelegt wird BGBl Nr 172 1963 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt Im Habsburgergesetz Im Art 1 Z 2 lautet es im 6 Abs 2 erster Satz statt derselben richtig desselben BGBl I Nr 194 1999Literatur BearbeitenWolfram Bitschnau Heimkehr der Habsburger Der Kampf um das Ende der Landesverweisung Ares Graz 2005 ISBN 3 902475 09 9 Michael Kadgien Das Habsburgergesetz Peter Lang Verlag Frankfurt am Main 2005 ISBN 3 631 53359 4 Schriften zum internationalen und zum offentlichen Recht Band 60 Weblinks BearbeitenEintrag zu Habsburger Gesetz im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Ilse Reiter Zatloukal im Interesse der Sicherheit der Republik Zur Geschichte der Habsburger Gesetze In Gedenkdienst Zeitung des gleichnamigen Vereins Gedenkdienst Heft 4 10 Einzelnachweise und Anmerkungen BearbeitenEinzelnachweise Neue Freie Presse 26 Oktober 1918 S 1 Josef Redlich in seinem Tagebuch zitiert in Rudolf Neck Hrsg Osterreich im Jahre 1918 Berichte und Dokumente Oldenbourg Verlag Munchen 1968 S 132 f Gordon Brook Shepherd Um Krone und Reich Die Tragodie des letzten Habsburgerkaisers Verlag Fritz Molden Wien 1968 S 254 f Wien 11 November Der Kaiser hat folgende Kundgebung erlassen In Extra Ausgabe der Wiener Zeitung 11 November 1918 S 1 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung ext Seit Meiner Thronbesteigung war Ich unablassig bemuht Meine Volker aus den Schrecknissen des Krieges herauszufuhren an dessen Ausbruch Ich keinerlei Schuld trage Ich habe nicht gezogert das verfassungsmassige Leben wieder herzustellen und habe den Volkern den Weg zu Ihrer selbstandigen staatlichen Entwicklung eroffnet Nach wie vor von unwandelbarer Liebe fur alle Meine Volker erfullt will Ich ihrer freien Entfaltung Meine Person nicht als Hindernis entgegenstellen Im voraus erkenne Ich die Entscheidung an die Deutschosterreich uber seine kunftige Staatsform trifft Das Volk hat durch seine Vertreter die Regierung ubernommen Ich verzichte auf jeden Anteil an den Staatsgeschaften Gleichzeitig enthebe Ich Meine osterreichische Regierung ihres Amtes Moge das Volk von Deutschosterreich in Eintracht und Versohnlichkeit die Neuordnung schaffen und befestigen Das Gluck Meiner Volker war von Anbeginn das Ziel Meiner heissesten Wunsche Nur der innere Friede kann die Wunden dieses Krieges heilen Karl m p Lammasch m p a b c d Habsburg Die Hofburg bleibt fest verriegelt Warum kein Familienmitglied fur das Amt des osterreichischen Bundesprasidenten antreten darf Der ominose Passus besteht seit dem 1 Oktober 1920 In DiePresse com 19 Februar 2010 Abgerufen am 19 Juni 2011 a b c Martin Mutschlechner Schloss Eckartsau Kaiser Karl auf dem Weg ins Exil Memento des Originals vom 28 August 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot text habsburger net Schloss Schonbrunn Kultur und Betriebsges m b H Hrsg 2010 Abgerufen am 19 Juni 2011 Gordon Brook Shepherd Um Krone und Reich Die Tragodie des letzten Habsburgerkaisers Verlag Fritz Molden Wien 1968 S 252 Gordon Brook Shepherd Um Krone und Reich Die Tragodie des letzten Habsburgerkaisers Verlag Fritz Molden Wien 1968 S 266 Gordon Brook Shepherd Um Krone und Reich Die Tragodie des letzten Habsburgerkaisers Verlag Fritz Molden Wien 1968 S 290 Zitiert nach Markus Benesch Das Ende der Monarchie und der Beginn der Republik Osterreich zwischen 1916 und 1919 Diplomarbeit Universitat Wien 2003 S 107 Entnommen aus Johannes Mattes Michael Wagner Ende und Anfang Osterreichische Revolution November 1918 Memento des Originals vom 4 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot homepage univie ac at PDF 62 kB Ein Projekt im Rahmen der Lehrveranstaltung PK Macht in Bildern Texten und Medien Universitat Wien Wintersemester 2006 07 S 11f Abgerufen am 19 Juni 2011 Gordon Brook Shepherd Um Krone und Reich Die Tragodie des letzten Habsburgerkaisers Verlag Fritz Molden Wien 1968 S 299 8 Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung fur Deutschosterreich am 3 April 1919 Stenographisches Protokoll S 176 Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes Verfassungsgesetz geandert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird Art 2 Bundesverfassungsgesetz zur Bereinigung des Bundesverfassungsrechts Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz 1 BVRBG 1 Abs 5 BGBl I Nr 2 2008 BGBl II Nr 75 1934 S 159 BGBl Nr 299 1935 S 1355 GBl f d L O Nr 312 1939 S 943 Bundesverfassungsgesetz vom 3 Juli 1973 zur Durchfuhrung des Internationalen Ubereinkommens uber die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung Gesetz i d g F In RIS Art 10 Zi 2 Staatsvertrag von Wien in Kraft getreten am 27 Juli 1955 BGBl Nr 152 1955 Osterreich verpflichtet sich ferner das Gesetz vom 3 April 1919 betreffend das Haus Habsburg Lothringen aufrechtzuerhalten a b c Osterreich Staatsvertrag Hot er an bessern In Der Spiegel Nr 15 1955 S 31 f online a b c d e f Maria Zimmermann Streit ums Habsburger Erbe 1 2 Vorlage Toter Link www salzburg com Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis In Salzburger Nachrichten Online 12 Februar 2010 Abgerufen am 19 Juni 2011 Clemens Jabloner Brigitte Bailer Galanda Eva Blimlinger Georg Graf Robert Knight Lorenz Mikoletzky Bertrand Perz Roman Sandgruber Karl Stuhlpfarrer Alice Teichova Vermogensentzug wahrend der NS Zeit sowie Ruckstellungen und Entschadigungen seit 1945 in Osterreich Forschungsbericht der Historikerkommission der Republik Osterreich In Schlussbericht Zusammenfassungen und Einschatzungen Weblink zu PDF Memento des Originals vom 1 Juli 2011 im Internet Archive nbsp Info Der 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Google Buchsuche BGBl Nr 172 1963 in Kraft getreten 27 Juli 1963 Osterreich Ehre der Altare in Nachrichtenmagazin Der Spiegel Nr 45 8 November 1982 Kurztitel Wahlrechtsanderungsgesetz 2011 In Ausschussbericht des Osterreichischen Parlaments Siehe Art 1 Z 4 Wahlrechtsanderungsgesetz 2011 46 Art 6 Abs 4 Art 26 Abs 5 und Art 60 Abs 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr xxx 2011 treten mit 1 Oktober 2011 in Kraft Das Ausserkrafttreten des bisherigen Art 60 Abs 3 zweiter Satz lasst das Gesetz betreffend die Landesverweisung und die Ubernahme des Vermogens des Hauses Habsburg Lothringen StGBl Nr 209 1919 unberuhrt Maria Zimmermann Streit ums Habsburger Erbe in Tageszeitung Salzburger Nachrichten Salzburg 12 Februar 2010 Onlineversion 1 2 Vorlage Toter Link www salzburg com Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis ORF at Kaiser Enkel vergleicht Habsburg Gesetze mit Benes Dekreten Heute im Parlament Nationalrat repariert Briefwahl In Der Standard APA 16 Juni 2011 Abgerufen am 20 Juni 2011 Wahlrechtsanderungsgesetz 2011 Beschluss des Nationalrates Memento des Originals vom 24 Juni 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www help gv at In HELP gv at 16 Juni 2011 Abgerufen am 20 Juni 2011 Anmerkungen Habsburgergesetz wurde zum offiziellen Kurztitel Die Schreibweise Habsburger Gesetz die sich als Kurztitel weder in der Gesetzgebung noch in der Judikatur durchgesetzt hat findet hingegen vereinzelt in der Literatur und in Medien z B Spiegel FAZ und Standard Verwendung Die Abkurzung HabsburgerG findet sich in standiger Rechtsprechung der osterreichischen Hochstgerichte VfGH VwGH und OGH sowie als Kurzbezeichnung fur die Norm im Rechtsinformationssystem der Republik Osterreich RIS Die Abkurzung HabsbG findet sich im RIS ausschliesslich in der veroffentlichten Judikatur in einziger Fundstelle Erkenntnis des VfGH vom 16 Mai 2005 B62 05 G5 05 ua in dessen Begrundung siehe im Abschnitt Enteignung und Restitutionsversuche in Literatur und Rechtslehre zum Beispiel bei Dieter Kolonovits Publikationsliste Memento des Originals vom 22 Februar 2009 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www univie ac at zu Habsburgergesetz HabsbG in Korinek Holoubek Osterreichisches Bundesverfassungsrecht Kommentar Loseblattausgabe 4 Lfg 2001 S 1 13 Normdaten Werk GND 4912332 4 lobid OGND AKS LCCN n2007055794 VIAF 184048005 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Habsburgergesetz amp oldid 230832221