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Als Verfassungs Uberleitungsgesetz werden in Osterreich zwei Verfassungsgesetze bezeichnet die 1945 von der Provisorischen Staatsregierung Renner vor der Konstituierung des Parlaments der Zweiten Republik erlassen wurden um der Unabhangigkeitserklarung vom 27 April 1945 entsprechend der Absicht zur Wiedereinsetzung der osterreichischen Verfassung Rechnung zu tragen und das Bundes Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 sowie das weitere Bundesverfassungsrecht in der Fassung von 1933 wieder in Kraft zu setzen Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Erstes Verfassungs Uberleitungsgesetz 1945 3 Zweites Verfassungs Uberleitungsgesetz 1945 4 Bedeutung fur die osterreichische Verfassung 5 Aufhebung 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseEntstehung BearbeitenDie beiden Verfassungs Uberleitungsgesetze entstanden durch Beschluss der Provisorischen Staatsregierung die wahrend der Befreiung Osterreichs durch die alliierten Truppen am 27 April 1945 aus Vertretern der antifaschistischen Parteien gebildet worden war und an deren Spitze Karl Renner als Staatskanzler stand An der Regierung beteiligt waren die wiedergegrundete Sozialistische Partei Osterreichs die vornehmlich von Vertretern der ehemals Christlich Sozialen Partei aber auch des Landbundes gegrundete Osterreichische Volkspartei und die Kommunistische Partei Osterreichs Das verfassungsmassige Procedere zum Beschluss von Verfassungsgesetzen war zur Zeit der Erlassung der beiden Verfassungsgesetze noch nicht anwendbar Die Staatsregierung schuf daher die Ubergangsregelungen im 1 und im 2 Verfassungs Uberleitungsgesetz aus eigener Machtvollkommenheit um ihrer Tatigkeit bis zur Konstituierung des Parlaments eine rechtliche Basis zu geben und diese Konstituierung zu regeln Das Verfassungsgesetz vom 1 Mai 1945 uber das neuerliche Wirksamwerden des Bundes Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 wurde im Zuge der Osterreichischen Unabhangigkeitserklarung zu einem Zeitpunkt erlassen zu dem weite Teile Osterreichs noch unter NS Herrschaft standen Der 1 Mai konnte dabei symbolisch gewahlt werden insbesondere auch in Bezug auf die Mai Verfassung 1934 Kurz vor der Konstituierung des im November 1945 gewahlten Parlaments wurden im 2 Verfassungs Uberleitungsgesetz 1945 vom 13 Dezember 1945 der Lander und Standerat wieder durch den Bundesrat ersetzt und erganzende Regeln zur Aufnahme der parlamentarischen Arbeit getroffen Erstes Verfassungs Uberleitungsgesetz 1945 BearbeitenBasisdatenTitel Verfassungs Uberleitungsgesetz V UGLangtitel Verfassungsgesetz vom 1 Mai 1945 uber das neuerliche Wirksamwerden des Bundes Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 Verfassungs Uberleitungsgesetz V UG Abkurzung V UGTyp BundesverfassungGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie VerfassungFundstelle StGBl Nr 4 1945Datum des Gesetzes 1 Mai 1945 Beschluss Inkrafttretensdatum 1 Mai 1945Letzte Anderung nieAusserkrafttretensdatum 31 Dezember 2007 Art 2 Abs 1 Z 5 Abs 2 Z 4 und Abs 3 Z 5 BGBl I Nr 2 2008 Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung In Artikel 1 V UG heisst es dass das Bundes Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 sowie alle ubrigen Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen nach dem Stande der Gesetzgebung vom 5 Marz 1933 im Sinne der Regierungserklarung St G Bl Nr 3 von 1945 wieder in Wirksamkeit gesetzt werden Damit wurde die Verfassungssituation vor der Ausschaltung des Parlaments und des Verfassungsgerichtshofes durch die Bundesregierung Dollfuss I wiederhergestellt Artikel 2 V UG hebt alle Bundesverfassungsgesetze Verfassungsbestimmungen und verfassungsrechtlichen Vorschriften auf die nach dem 5 Marz 1933 erlassen wurden Artikel 3 V UG zahlt jene Verfassungsbestimmungen auf die zwischen dem 5 Marz 1933 und dem 27 April 1945 entstanden und die insbesondere aufgehoben sein sollen Genannt werden hier unter anderem die Verfassung des Bundesstaates Osterreich von 1934 dem seinerzeitigen Ende der demokratischen Republik Osterreich das Anschlussgesetz von 1938 dem Ende der osterreichischen Souveranitat und das Ostmarkgesetz von 1938 dem endgultigen Ende des Namens Osterreich im NS Staat Auch die Umgliederung der Bundeslander in Reichsgaue war damit aufgehoben Artikel 4 Absatz 1 V UG regelt den Verfassungsubergang bis zur endgultigen Wiederinkraftsetzung des Bundes Verfassungsgesetzes mit den Worten An die Stelle der Bestimmungen des Bundes Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 die infolge der Lahmlegung des parlamentarischen Lebens in Osterreich seit 5 Marz 1933 infolge der gewaltsamen Annexion Osterreichs oder infolge der kriegerischen Ereignisse tatsachlich undurchfuhrbar geworden sind treten einstweilen die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes uber die vorlaufige Einrichtung der Republik Osterreich Vorlaufige Verfassung Die Vorlaufige Verfassung soll so Artikel 4 Absatz 2 V UG sechs Monate nach dem Zusammentreten des neu gewahlten Nationalrates ausser Kraft treten Artikel 5 V UG schreibt die Erlassung eines eigenen Behorden Uberleitungsgesetzes B UG vor Artikel 6 und 7 VUG bestimmen das sofortige Inkrafttreten des Verfassungs Uberleitungsgesetzes und dessen Vollzug durch die Provisorische Staatsregierung Bei der Aufhebung im Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz Janner 2008 wurde das Gesetz als nicht mehr geltend festgestellt Zweites Verfassungs Uberleitungsgesetz 1945 BearbeitenBasisdatenTitel 2 Verfassungs Uberleitungsgesetz 1945Langtitel Verfassungsgesetz vom 13 Dezember 1945 womit verfassungsrechtliche Anordnungen aus Anlass des Zusammentrittes des Nationalrates und der Landtage getroffen werdenAbkurzung 2 V UGTyp BundesverfassungGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie VerfassungFundstelle StGBl Nr 232 1945Datum des Gesetzes 13 Dezember 1945Inkrafttretensdatum 13 Dezember 1945Letzte Anderung nieAusserkrafttretensdatum 31 Dezember 2007 Art 2 Abs 2 Z 6 Abs 3 Z 6 und Abs 6 BGBl I Nr 2 2008 Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Mit dem Verfassungsgesetz vom 13 Dezember 1945 womit verfassungsrechtliche Anordnungen aus Anlass des Zusammentrittes des Nationalrates und der Landtage getroffen werden 2 Verfassungs Uberleitungsgesetz 1945 erliess die Staatsregierung vorbehaltlich der endgultigen Regelung der verfassungsrechtlichen Verhaltnisse durch den Nationalrat Artikel I 2 V UG Vorschriften uber den Zusammentritt des Nationalrates die Wiedererrichtung und den Zusammentritt des Bundesrates den Zusammentritt der Landtage Grundzuge des Gesetzgebungsverfahrens sowie die Wahl des Bundesprasidenten durch die Bundesversammlung Als relevant gilt der Art III Abs 2 der fur die Einrichtung des Bundesrates die Artikel 34 bis 37 und 58 des Bundes Verfassungsgesetzes vom 1 Oktober 1920 in der Fassung des B G Bl Nr 367 vom Jahre 1925 fur massgebend erklart und der Abs 3 dass alle Bestimmungen zum Lander und Standerat im Stande 1929 auf ihn anzuwenden seien Bei der Aufhebung im Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz Janner 2008 wurde Art III Abs 3 des Gesetzes aufgehoben Art 2 Abs 6 und der Rest als nicht mehr geltend festgestellt Art 2 Abs 2 Z 6 und Abs 3 Z 6 Bedeutung fur die osterreichische Verfassung BearbeitenGemass der Okkupationstheorie der auch die standige Judikatur des Verfassungsgerichtshofes folgt wurde Osterreich am 13 Marz 1938 vom Deutschen Reich besetzt aber nicht annektiert Das hat nicht nur zur Folge dass die Weiterexistenz Osterreichs unterstellt wird sondern auch gleichzeitig angenommen wird die Republik sei zwischen 1938 und 1945 vollig handlungsunfahig gewesen da durch den Anschluss auch jene Staatsorgane die nicht schon dem austrofaschistischen Staatsstreich zum Opfer gefallen waren beseitigt worden waren Das 1 Verfassungs Uberleitungsgesetz stellte sich in seiner Wortwahl jedoch gegen die Okkupationstheorie wenn es in Artikel 4 Absatz 1 von einer gewaltsamen Annexion Osterreichs spricht Auch die Tatsache dass Gesetzen derogiert wird die formell nie in Geltung waren spricht gegen die Annahme einer Okkupation Der Verfassungsgerichtshof zahlte das Verfassungs Uberleitungsgesetz in seiner standigen Judikatur dennoch zum Verfassungsbestand Mit ihrer prinzipiellen Aufhebung des Anschlusses gehoren die beiden Verfassungs Uberleitungsgesetze insgesamt zu den wichtigen Grundlagen der allgemein Opferthese oder kritisierend Opfermythos genannten Leitvorstellung des osterreichischen Selbstbildes nach der es wegen seiner Nichtexistenz keine pauschale Verantwortung geben konne Bedeutung haben sie aber auch fur die Rolle die Dollfuss und auch Schuschnigg im osterreichischen Geschichtsverstandnis zugemessen wird Da sie wie das die Unabhangigkeitsproklamation vom 27 April 1945 gefordert hatte in der Wiederherstellung Osterreichs bis vor Mai 1934 zuruckgriffen wurde auch der autoritare Standestaat 1934 38 als Wegbereiter Hitlers aus dem Verantwortungsbewusstsein der Republik genommen indem die Folgen der Parlamentskrise April 1933 Selbstausschaltung fur das Staatsgebilde rechtsunwirksam wurden Deshalb ist bis heute auch Ansichtssache ob die Erste Republik Osterreich 1934 oder 1938 zu Ende gegangen sei Das Bundeskanzleramt nennt im RIS in der Einfuhrung zur konsolidierten Fassung des B VG den 19 Dezember 1945 als Datum des Wiederinkrafttretens 1 Dies entspricht der herrschenden Lehre und Rechtsprechung dass entgegen Artikel 4 Absatz 2 V UG 6 Monate nach Zusammentreten bereits mit Zusammentreten des neu gewahlten Nationalrates am 19 Dezember 1945 die Vorlaufige Verfassung ausser Kraft und das Bundes Verfassungsgesetz in Kraft trat 2 Aufhebung BearbeitenAufgehoben wurde beide Gesetze mit dem am 5 Dezember 2007 beschlossenen 1 Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz BGBl I Nr 2 2008 mit dem die Bundesregierung Gusenbauer im Zuge einer Staats und Verwaltungsreform die weitverstreuten Texte der osterreichischen Verfassung etwas ubersichtlicher machte 3 Sie waren inzwischen rechtlich ohne belang derogiert oder sonstig obsolet Siehe auch BearbeitenGeschichte Osterreichs Moskauer Deklaration Osterreichischer StaatsvertragLiteratur BearbeitenTheo Ohlinger Verfassungsrecht 7 Auflage WUV Universitatsverlag Wien 2007 Weblinks BearbeitenProklamation uber die Selbstandigkeit Osterreichs Unabhangigkeitserklarung StGBl Nr 1 1945 StGBl Nr 4 1945 Verfassungsgesetz vom 1 Mai 1945 uber das neuerliche Wirksamwerden des Bundes Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 Verfassungs Uberleitungsgesetz V UG StGBl Nr 5 1945 Verfassungsgesetz vom 1 Mai 1945 uber die vorlaufige Einrichtung der Republik Osterreich Vorlaufige Verfassung StGBl Nr 232 1945 Verfassungsgesetz vom 13 Dezember 1945 womit verfassungsrechtliche Anordnungen aus Anlass des Zusammentrittes des Nationalrates und der Landtage getroffen werden 2 Verfassungs Uberleitungsgesetz 1945 Einzelnachweise Bearbeiten Bundes Verfassungsgesetz BGBl Nr 1 1930 Ludwig Adamovich Handbuch des osterreichischen Verfassungsrechts 6 Aufl Wien 1971 S 33 Heinz Mayer Robert Walter Grundriss des osterreichischen Bundesverfassungsrechts 8 Aufl Wien 1996 Rz 69 Theo Ohlinger Verfassungsrecht 7 Aufl Wien 2007 Rz 49 Vergl 314 der Beilagen XXIII GP Regierungsvorlage Vorblatt und Erlauterungen In Parlamentarische Materialien insb Zum 1 Abschnitt Bundesverfassungsrecht das als nicht mehr geltend festgestellt oder aufgehoben wird S 14 ff PDF zu Bundes Verfassungsgesetz Anderung Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassungs Uberleitungsgesetz amp oldid 232106773