www.wikidata.de-de.nina.az
Als Literaturmeinung bezeichnet die Rechtswissenschaft die in der wissenschaftlichen Fachliteratur vertretenen Rechtsauffassungen Diese beziehen sich etwa auf die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe kritisieren die praktische Rechtsanwendung der Gerichte oder enthalten rechtspolitische Forderungen Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Inhalt 3 Begrifflichkeiten 4 Praktische Anwendung 5 Literatur 6 EinzelnachweiseBedeutung BearbeitenDas sogenannte Juristenrecht zahlt neben der Gesetzgebung der Rechtsprechung Richterrecht und der offentlichen Meinung zu den rechtstheoretisch anerkannten Einflussen auf die Rechtsdogmatik 1 Seit der Rezeption des romischen Rechts durch die Pandektenwissenschaft des 19 Jahrhunderts beeinflusst die rechtswissenschaftliche Literatur methodisch das Verstandnis dessen was Recht sei Die wissenschaftlichen Literaturmeinungen sind Teil des Rechtssystems Die Besonderheit einer juristischen Literaturmeinung gegenuber der wissenschaftlichen Diskussion insbesondere in den Naturwissenschaften besteht darin dass sie wissenschaftstheoretisch nicht beweisbar ist Denn die Jurisprudenz ist keine exakte sondern eine normative Wissenschaft die nicht Wahrheit erkennen will sondern politische Wertentscheidungen trifft Die im Gesetzgebungsverfahren verabschiedeten Rechtsnormen unterliegen einem steten Wandel durch wechselnde Mehrheiten und die sogenannten gewandelten Rechtsanschauungen Inhalt BearbeitenDie Literaturmeinung auch bezeichnet als Auffassung oder Ansicht des Schrifttums ergibt sich wie der weitgehend deckungsgleiche Begriff der Lehrmeinung auch vermuten lasst hauptsachlich aus dem was Rechtswissenschaftler oder auch Rechtspraktiker wie Richter und Rechtsanwalte in der Fachpresse publizieren Nachzulesen ist die Literaturmeinung in Aufsatzen Anmerkungen zu Gerichtsentscheidungen Doktorarbeiten Habilitationsschriften Lehrbuchern Monographien Festschriften Vortragsniederschriften oder Kommentaren Begrifflichkeiten BearbeitenIn der juristischen Fachsprache sind bestimmte Formulierungen und Abkurzungen gebrauchlich um zu kennzeichnen wie stark eine bestimmte Auffassung unterstutzt wird Je nach Akzeptanz in Fachkreisen kann eine Literaturmeinung allgemein vertreten herrschend uberwiegend oder eine Mindermeinung sein 2 Eine Mindermeinung kann sich im Laufe der Zeit zur herrschenden oder sogar ganz herrschenden Meinung h M entwickeln Nicht ubersehen werden darf dass bei bestimmten Rechtsfragen eine h M auf gut organisierter Interessenvertretung wie einem sogenannten Zitierkartell beruhen kann statt auf wissenschaftlicher Uberzeugungskraft Von herrschender Meinung h M kann man dabei korrekterweise nur sprechen wenn sie nicht nur von mehreren namhaften Autoren nicht notwendig der Mehrheit in der einschlagigen Literatur sondern auch vom zustandigen obersten Bundesgericht wie zum Beispiel dem Bundesgerichtshof dem Obersten Gerichtshof oder dem Schweizerischen Bundesgericht vertreten wird Von herrschender Lehre Literaturansicht h L spricht man hingegen wenn die uberwiegende Anzahl der veroffentlichten Literaturstimmen diese Ansicht stutzt Erforderlich ist also eine entsprechende Mehrheit Die Bezeichnung h L wird vor allem in Abgrenzung zur Ansicht der Rechtsprechung sowie von anderen Losungsansatzen in der Literatur genutzt So ist es nicht widerspruchlich wenn einerseits eine herrschende Meinung der Obergerichte und Teilen der Literatur neben einer herrschender Literaturansicht steht Es ware aber tatsachlich falsch bei einer ganz herrschenden Literaturauffassung von h M zu sprechen wenn das zustandige Obergericht diese nicht teilt Seltener vertretene Auffassungen in der Literatur werden gebrauchlicherweise als Mindermeinung oder neutraler als Minderheitsmeinung bezeichnet solange sie keine anerkannte Mehrheit gefunden haben Wenn eine Frage noch sehr kontrovers diskutiert wird spricht man in der Regel nur von der einen Ansicht e A und der anderen Ansicht a A Das ungeloste Problem ist streitig beziehungsweise strittig str Statt von herrschender Ansicht wird oft auch von der uberwiegenden Ansicht gesprochen Gebrauchlich sind auch meliorative Attribute etwa im Vordringen befindliche Ansicht oder pejorative Zusammensetzungen wie anderer Ansicht aber nicht uberzeugend Ein neutraler Vergleich ware dagegen etwa nach anderer Meinung oder nach abweichender Meinung Wenn bis auf wenige Ausnahmen in juristischen Veroffentlichungen zu einer Frage nur noch eine Losung vertreten wird spricht man von ganz herrschender Auffassung Gibt es seit geraumer Zeit gar keine abweichenden Stimmen mehr spricht man von einhelliger Auffassung Die Begriffe Ansicht Meinung und Auffassung sind mit oben genannter Einschrankung zu h M bzw h L gleichrangig und gleichbedeutend Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf in einer Prufungsarbeit eine in der Wissenschaft vertretene Mindermeinung nicht als falsch gewertet werden wenn sie vom Prufling korrekt wiedergegeben und folgerichtig weiter angewendet wird 3 Praktische Anwendung BearbeitenRichter in Deutschland sind nur an Gesetz und Recht gebunden Das bestimmt das Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland GG in den Artikeln Art 20 Absatz 3 und Art 97 Absatz 1 Aus dieser Stellung folgt dass jeder Richter im Rahmen der Gesetze grundsatzlich frei nach seiner Uberzeugung entscheiden darf Gesetzgebung Rechtsprechung und der wissenschaftliche Diskurs beeinflussen sich bei der Rechtsfindung wechselseitig indem etwa Gerichte sich bei ihren Entscheidungen bestimmte Literaturmeinungen zu eigen machen oder ausdrucklich ablehnen 4 Der Gesetzgeber wiederum greift mitunter hochstrichterliche Urteile auf und passt seine Gesetzgebung entsprechend an 5 Ein Gerichtsurteil oder eine Gesetzesnovelle werden wiederum in der wissenschaftlichen Literatur diskutiert 6 7 Literatur BearbeitenHans Schumann Rechtsfindung und Rechtsanwendung in Einfuhrung in die Rechtswissenschaft Wiesbaden 1959 S 101 115 Uwe Wesel hM In Kursbuch 56 1979 S 88 109 Thomas Drosdeck Die herrschende Meinung Autoritat als Rechtsquelle Funktionen einer juristischen Argumentationsfigur Berlin 1989 Bernadette Tuschak Die herrschende Meinung als Indikator europaischer Rechtskultur Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Bezugsquellen und Produzenten herrschender Meinung in England und Deutschland am Beispiel des Europarechts Verlag Dr Kovac Hamburg 2009 ISBN 978 3 8300 4434 5 Thomas Fischer Die andere Ansicht Niedergang oder Sieg des Rechtsstaats Kolumne uber die Minderheitsmeinung in der ZEIT Einzelnachweise Bearbeiten Klaus Adomeit Rechtstheorie fur Studenten UTB 3 Aufl 1990 S 12 Klaus Adomeit Rechtstheorie fur Studenten UTB 3 Aufl 1990 S 9 BVerfGE 84 34 Memento des Originals vom 17 Mai 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot esolde uni bayreuth de Vgl nur Einkunftequalifizierung in Gewinnfeststellungsbescheid ohne Beschwer Die Entscheidung des Finanzgerichtes weicht von der standigen Rechtsprechung des BFH und der Literaturmeinung ab Haufe de abgerufen am 17 Mai 2018 Christine Maurer Ubergabe der Wohneinheit im Wege der einstweiligen Verfugung Das Kammergericht widerspricht damit der gegenteiligen Literaturmeinung Pause Bautragerkauf und Baumodelle 5 Aufl Rn 441 wonach abgerufen am 17 Mai 2018 Vgl beispielsweise Carten Lange Gesetzesanderung zur Vorsatzanfechtung Was wird sich andern 29 Marz 2017 Vgl beispielsweise Klaus Ferdinand Garditz Das verfassungsrechtliche Existenzminimum im Hartz IV Urteil des Bundesverfassungsgerichts BJR 2010 S 4 11 Vgl beispielsweise Franz Josef Lindner Das neue Bayerische Polizeirecht Gesetz zur effektiveren Uberwachung gefahrlicher Personen im Uberblick publicus boorberg 2017 08 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Literaturmeinung amp oldid 228686493