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Als Benes Dekrete werden 143 Dekrete des Prasidenten der Republik bezeichnet die wahrend der deutschen Besetzung der Tschechoslowakei im Zweiten Weltkrieg von der Exilregierung in London und spater von der Nachkriegsregierung erlassen wurden Sie wurden am 28 Marz 1946 von der provisorischen tschechoslowakischen Nationalversammlung gebilligt Die oftmals verwendete Bezeichnung dieser Verordnungen als Benes Dekrete ist vereinfachend wenn nicht irrefuhrend die Dekrete des Staatsprasidenten wurden von den Exilregierungen beziehungsweise der ersten Nachkriegsregierung Zdenek Fierlingers insgesamt vorbereitet und nicht nur von Edvard Benes selbst erlassen Edvard Benes Namensgeber der Dekrete 1884 1948 Inhaltsverzeichnis 1 Historischer Kontext 1 1 Vorgeschichte 1 2 Folgen fur die deutsche Bevolkerung 2 Heutige Situation 2 1 Deutsch Tschechische Erklarung 2 2 Opt out im Rahmen der Lissabon Vertrage 3 Zusammenfassung der umstrittenen Dekrete 4 Haltung Vaclav Havels 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseHistorischer Kontext BearbeitenDie Dekrete des Prasidenten der Republik so die offizielle Bezeichnung wurden in den Jahren von 1940 bis 1945 erlassen Im rechtlichen Sinne entsprechen sie Erlassen die der Prasident unter Anhorung des Staatsrates im Falle eines Verfassungsnotstandes einsetzen durfte und die spater ruckwirkend vom Parlament ratifiziert werden mussten Ein Verfassungsnotstand war nach der Meinung von Benes 1 durch die zum Teil gewaltsame Auflosung des tschechoslowakischen Staates und die Besetzung durch Deutschland in den Jahren 1938 und 1939 eingetreten Die Dekrete wurden dann auch wie vorgesehen am 28 Marz 1946 vom Parlament gebilligt In der Hauptsache befassten sich die Prasidialdekrete mit der Weiterfuhrung der staatlichen Kontinuitat der Tschechoslowakei sowie mit der Regelung des offentlichen Lebens innerhalb des nach Kriegsende wiederzuerrichtenden tschechoslowakischen Staates Vorgeschichte Bearbeiten nbsp Reichsgaue 1944Die Folgen des Munchner Abkommens und die Errichtung des Protektorats Bohmen und Mahren gefahrdeten die Existenz der tschechischen Nation insgesamt Dem neu errichteten Protektorat drohte eine vollstandige Germanisierung die der Reichsprotektor mittels einer restriktiven und volkerrechtlich nicht haltbaren Besiedlungspolitik umsetzen sollte Umvolkung der rassisch geeigneten Tschechen Aussiedlung der ubrigen Tschechen und der reichsfeindlichen Intelligenzschicht bzw Sonderbehandlung sprich Einweisung in Konzentrations Vernichtungslager dieser und aller destruktiven Elemente Neubesiedlung dadurch freigewordenen Raumes durch DeutscheWahrend seiner Vernehmung in der tschechoslowakischen Untersuchungshaft sagte der vormalige Deutsche Staatsminister fur Bohmen und Mahren Karl Hermann Frank aus dass der grosste Teil des Sudetendeutschtums seit der Machtergreifung durch Adolf Hitler eigentlich im Dienste des Deutschen Reiches stand und nur den Wunsch hatte den Anschluss an das Deutsche Reich zu erreichen Es kam auf allen Gebieten militarisch wirtschaftlich politisch zu Verratshandlungen an der tschechoslowakischen Republik sodass man davon sprechen kann dass die Mehrzahl des Sudetendeutschtums es als Pflicht betrachtete den tschechoslowakischen Staat zu schadigen und dem Deutschen Reiche zu dienen 2 Der brutalen Herrschaft des nationalsozialistischen Regimes im Protektorat fielen im Zeitraum von 1939 bis 1945 zigtausende Bewohner des Protektorats zum Opfer die in den diversen Konzentrations und Vernichtungslagern in Gestapo Gefangnissen zu Tode gequalt von Standgerichten hingerichtet und bei Massakern an ganzen Ortschaftsbevolkerungen wie in Lidice und Lezaky ihr Leben verloren Die genauen Opferzahlen der NS Herrschaft in der Tschechoslowakei sind bis heute nicht geklart Die Forschung rechnet mit 330 000 bis 360 000 Opfern darunter rund 270 000 Menschen die von den Nationalsozialisten als Juden angesehen wurden sowie ca 8000 Roma 3 Folgen fur die deutsche Bevolkerung Bearbeiten Acht der insgesamt 143 Dekrete betrafen diejenigen Einwohner die sich bei der letzten Volkszahlung in der Tschechoslowakei im Jahre 1930 als Deutsche oder Ungarn deklariert hatten durch das Munchener Abkommen von 1938 auf Grund ihres Wohnortes in die Verwaltungshoheit des Deutschen Reiches gelangt waren und die Reichsburgerschaft erhalten hatten die deutsche Reichsburgerschaft im Gebiet der Tschechoslowakei angenommen hatten dies betraf auch die in den Jahren von 1938 bis 1945 zugezogenen Reichsdeutschen Anfangs waren davon auch Juden betroffen die sich bei der letzten tschechoslowakischen Volkszahlung im Jahre 1930 als Deutsche deklariert hatten rund 40 000 Personen nach Kriegsende nur noch ca 2000 bis 3000 Personen und die oft gerade erst die nationalsozialistischen Konzentrationslager uberlebt hatten Sie sollten als Deutsche daher ebenfalls ihre Loyalitat zur Tschechoslowakei beweisen was auch eine Bedingung fur die Freigabe ihres Eigentums aus Konfiszierungen war Judisches Eigentum war wahrend der deutschen Besetzung arisiert das heisst an nicht judische Deutsche ubereignet worden oftmals auch direkt in Volkseigentum das wiederum nach dem Krieg vom tschechoslowakischen Staat als deutsches Eigentum konfisziert werden durfte Um diese Problematik zu losen erklarte das Innenministerium am 13 September 1946 per Erlass dass alle Personen die nach den Rassegesetzen des NS Regimes fur Juden erklart worden waren die Bedingung der Unschuld auf Grund der Verfolgung durch die NS Organe erfullten obwohl sie sich in der Volkszahlung von 1930 zur deutschen Nationalitat bekannt hatten Zur Ruckgabe des ehemals judischen und wahrend der Okkupation arisierten Eigentums kam es auf Grund der weiteren politischen Entwicklung in der Tschechoslowakei jedoch in den meisten Fallen nicht mehr Als Folge der Machtubernahme durch die Kommunistische Partei im Februarumsturz 1948 wurde die zuvor eingeleitete Politik der Verstaatlichung und Konfiszierung privaten Eigentums in den Folgejahren fortgesetzt und verstarkt umgesetzt Insgesamt wurden bis 1947 etwa 2 9 Millionen Personen auf Grund ihrer Zugehorigkeit zur deutschen Bevolkerungsgruppe pauschal zu Staatsfeinden erklart und ausgeburgert wobei die Zahlen je nach Quelle und Sichtweise schwanken Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei Ungefahr 220 000 Deutsche blieben nach dem Ende der Vertreibung im Lande unter anderem Antifaschisten Deutsche in Mischehen mit Tschechen und produktionswichtige Arbeitskrafte Die Enteignungen wurden mit den Dekreten nachtraglich gerechtfertigt aus deren Wortlaut sich kaum auf eine geplante massenweise und systematische Abschiebung oder Abschub fur tschechisch odsun schliessen liess es gab weder ein ausdruckliches Vertreibungsdekret noch ein Vertreibungsgesetz Heutige Situation BearbeitenDie nach wie vor in Kraft befindlichen Dekrete sind seit Jahrzehnten der Hauptstreitpunkt zwischen Vertriebenenverbanden in Deutschland und Osterreich einerseits und der Tschechoslowakei beziehungsweise deren Nachfolgestaaten Tschechien und Slowakei andererseits Die Bundesrepublik Deutschland selbst darf gegen die Enteignungen keine Einwendungen erheben Dies war schon Besatzungsrecht 4 5 Die Bundesrepublik sagte zur Erlangung der Souveranitat 6 den Westmachten USA Grossbritannien und Frankreich zu diese Regelung in Bundesrecht zu ubernehmen und verpflichtete sich keine Einwendungen gegen diese Enteignungsmassnahmen zu erheben 7 keine Klagen gegen die Enteignungsmassnahmen zuzulassen 8 und dafur Sorge zu tragen dass sie die Enteigneten entschadigt 9 Deutsche Gerichte konnen uber tschechoslowakische Enteignungen im Staatsgebiet der Tschechoslowakei nicht entscheiden 10 11 Der Verzicht auf Einwendungen und der Ausschluss des Rechtswegs bleiben nach einer Regierungsvereinbarung mit den drei Westmachten auch nach Eintritt der deutschen Einheit wirksam 12 Der Verweigerung des Rechtsweges steht die europaische Menschenrechtskonvention nicht entgegen denn der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 23 Oktober 1954 wurde geschlossen damit die Bundesrepublik Deutschland ihre Souveranitat wiedererlangen konnte 13 14 Die bis heute umstrittensten Erlasse sind die Dekrete Nr 5 1945 Nr 12 1945 Nr 33 1945 Nr 71 1945 und Nr 108 1945 welche den Entzug der tschechoslowakischen Staatsburgerschaft und die soziale Stellung Enteignung des Vermogens der deutschen wie der ungarischen Minderheiten regelten Kritisiert wird von Seiten der Vertriebenenverbande vor allem dass sich die Dekrete gegen eine Gruppe von Personen nicht wegen personlich begangener konkreter Taten sondern allein wegen ihrer nationalen Zugehorigkeit wandten Damit missachteten sie das Prinzip der Unschuldsvermutung und verweigerten den Betroffenen zudem das Recht sich vor einem unabhangigen Gericht zu verteidigen Demnach lage also nicht nur eine Negierung der Unschuldsvermutung vor sondern auch eine Beweislastumkehr zuungunsten der durch die Erlasse betroffenen Bevolkerungsgruppen was rechtsstaatlichen Prinzipien widersprache Zwar wurden in Einzelfallen Ausnahmen gemacht allerdings fiel das feste Eigentum bei selbst gewahlter Ausreise dennoch an den sich neu formierenden tschechoslowakischen Staat An beweglichen Sachen konnten freiwillig Ausreisende soviel mitnehmen wie sie wollten oder konnten wahrend Verratern an der Ersten Tschechoslowakischen Republik lediglich 40 Kilogramm pro Person zugestanden wurden Als Verrater galten jene welche die tschechoslowakische Staatsburgerschaft zugunsten einer anderen also meist jener des Deutschen Reiches aufgegeben hatten Kritisiert wird daran unter anderem dass nicht alle antinazistischen und republiktreuen Sudetendeutschen es angesichts der Methoden der Nationalsozialisten nach dem Einmarsch der Wehrmacht wagten selbst wenn sie es wollten die aufgenotigte Reichszugehorigkeit auszuschlagen Ein Widerstand gegen das NS Regime bedeutete zumindest Inhaftierung oft Uberfuhrung in eines der Konzentrationslager und konnte das Leben kosten Die Alternative war das Exil Nicht wenige deutschbohmische Liberale glaubige Christen Sozialdemokraten und Kommunisten flohen 1938 aus dem Einflussbereich des nationalsozialistischen Deutschland Das Argument hinsichtlich der Verdienste im Widerstand gegen die deutsche Herrschaft wurde inzwischen durch ein tschechisches Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2002 hinfallig Fur aus freien Stucken ausgesiedelte Antifaschisten wurden die Dekrete mit Marz 2002 vollstandig aufgehoben sie haben damit in Tschechien u a ausdrucklich Anspruch auf Wiedereinburgerung und Entschadigung Forderungen nach Aufhebung der Dekrete wurden in der jungeren Vergangenheit auf politischer Ebene vom damaligen CSU Vorsitzenden Edmund Stoiber vom ehemaligen osterreichischen Bundeskanzler Wolfgang Schussel vom damaligen ungarischen Ministerprasidenten Peter Medgyessy u a erhoben In der Vergangenheit hatte man die Aufhebung der Dekrete stets von einer Nichtigerklarung des Munchener Abkommens von 1938 ex tunc also von Anfang an abhangig gemacht Dies wurde seinerseits von der Bundesrepublik Deutschland nicht aber der DDR abgelehnt Hauptgrund dafur sind vor allem die dann moglicherweise beiderseits zu erhebenden erheblichen Entschadigungsforderungen Als Folge dieser Situation verbleiben beide Seiten insbesondere nach dem EU Beitritt Tschechiens im Status quo Der osterreichische Volkerrechtler Felix Ermacora der lange als Gutachter der UNO tatig war und sich danach unter anderem bei den osterreichischen Landsmannschaften engagierte kam in einem Rechtsgutachten im Jahre 1991 zu dem Ergebnis dass die Vertreibung in den Jahren 1945 46 den Tatbestand des Volkermordes erfullt habe Ein Gutachten des deutschen Juristen Christian Tomuschat aus dem Jahr 1995 kam nicht zu dieser Schlussfolgerung jedoch bezog sich seine Analyse nicht auf die Vertreibung der Sudetendeutschen insgesamt sondern nur auf deren entschadigungslose Enteignung durch das Dekret Nr 108 vom Oktober 1945 Sowohl die Einordnung der Geschehnisse als Volkermord wie auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bleiben bis heute heftig umstritten Von tschechischer Seite wird darauf hingewiesen dass die Dekrete eine direkte Folge der deutschen Verbrechen wahrend der Okkupation des Landes waren und heutzutage aufgebraucht seien also nicht mehr angewendet werden Allerdings wird in einigen aktuellen Rechtsfallen das Eigentumsrecht im Grundbuch bestritten wobei sich tschechische Gerichte auf die Dekrete berufen 15 So wurden in jungster Zeit die Entschadigungsanspruche ehemaliger Eigentumer abgelehnt die zum Zeitpunkt der Enteignung eine auslandische Staatsburgerschaft besassen aber aufgrund ihrer Zugehorigkeit zur deutschen Sprachgruppe als Deutsche enteignet wurden Im konkreten Fall geht es um die Anspruche von 38 liechtensteinischen Staatsburgern die nach 1945 entschadigungslos enteignet wurden 16 Der internationale Gerichtshof nahm im Rechtsstreit zur Frage der Unwirksamkeit der Benes Dekrete keine Stellung Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte in Strassburg hatte bereits 2005 eine Beschwerde 90 Sudetendeutscher als unbegrundet abgewiesen 17 Dasselbe geschah in jungerer Zeit beim Furstentum Liechtenstein In beiden Fallen war eine der Begrundungen dass die Enteignungen vor der Gultigkeit der Europaischen Menschenrechtskonvention stattgefunden haben 18 Das slowakische Parlament erklarte die Dekrete am 20 September 2007 fur weiterhin gultig was besonders von der ungarischen Minderheit in der Slowakei negativ aufgenommen wurde Deutsch Tschechische Erklarung Bearbeiten Die Standpunkte der tschechischen und der deutschen Regierungen wurden in der Deutsch Tschechischen Erklarung uber die gegenseitigen Beziehungen und deren kunftige Entwicklung vom 21 Januar 1997 festgehalten 19 Darin heisst es unter anderem Artikel II Die deutsche Seite bekennt sich zur Verantwortung Deutschlands fur seine Rolle in einer historischen Entwicklung die zum Munchner Abkommen von 1938 der Flucht und Vertreibung von Menschen aus dem tschechoslowakischen Grenzgebiet sowie zur Zerschlagung und Besetzung der Tschechoslowakischen Republik gefuhrt hat Sie bedauert das Leid und das Unrecht das dem tschechischen Volk durch die nationalsozialistischen Verbrechen von Deutschen angetan worden ist Artikel III Die tschechische Seite bedauert dass durch die nach dem Kriegsende erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aussiedlung der Sudetendeutschen aus der damaligen Tschechoslowakei die Enteignung und Ausburgerung unschuldigen Menschen viel Leid und Unrecht zugefugt wurde und dies auch angesichts des kollektiven Charakters der Schuldzuweisung Sie bedauert insbesondere die Exzesse die im Widerspruch zu elementaren humanitaren Grundsatzen und auch den damals geltenden rechtlichen Normen gestanden haben und bedauert daruber hinaus dass es aufgrund des Gesetzes Nr 115 vom 8 Mai 1946 ermoglicht wurde diese Exzesse als nicht widerrechtlich anzusehen und dass infolge dessen diese Taten nicht bestraft wurden Artikel IV Beide Seiten stimmen darin uberein dass das begangene Unrecht der Vergangenheit angehort und werden daher ihre Beziehungen auf die Zukunft ausrichten Gerade deshalb weil sie sich der tragischen Kapitel ihrer Geschichte bewusst bleiben sind sie entschlossen in der Gestaltung ihrer Beziehungen weiterhin der Verstandigung und dem gegenseitigen Einvernehmen Vorrang einzuraumen wobei jede Seite ihrer Rechtsordnung verpflichtet bleibt und respektiert dass die andere Seite eine andere Rechtsauffassung hat Beide Seiten erklaren deshalb dass sie ihre Beziehungen nicht mit aus der Vergangenheit herruhrenden politischen und rechtlichen Fragen belasten werden Opt out im Rahmen der Lissabon Vertrage Bearbeiten In einem Zusatzprotokoll zum Vertrag von Lissabon bestand Tschechien ahnlich wie Grossbritannien und Polen auf sogenannte Opt out Klauseln durch die die Grundrechtecharta nicht anwendbar ist Es wird vermutet dass so eventuelle Regressanspruche von Sudetendeutschen verhindert werden sollen 20 Zusammenfassung der umstrittenen Dekrete BearbeitenDekret Nr 5 vom 19 Mai 1945 Dekret des Prasidenten uber die Nichtigkeit mancher vermogensrechtlicher Handlungen aus der Zeit der Unfreiheit und uber die Nationalverwaltung der Vermogenswerten der Deutschen Ungarn Verrater und Kollaborateure und mancher Organisationen und Institutionen 2 1 Das im Gebiet der Tschechoslowakischen Republik befindliche Vermogen der staatlich unzuverlassigen Personen wird gemass den weiteren Bestimmungen dieses Dekrets unter nationale Verwaltung gestellt 4 Als staatlich unzuverlassige Personen sind anzusehen a Personen deutscher oder magyarischer ungarischer Nationalitat dd 6 Als Personen deutscher oder magyarischer Nationalitat sind Personen anzusehen die sich bei irgendeiner Volkszahlung seit dem Jahre 1929 zur deutschen oder magyarischen Nationalitat bekannt haben oder Mitglieder nationaler Gruppen Formationen oder politischer Parteien geworden sind die sich aus Personen deutscher oder magyarischer Nationalitat zusammensetzen Bereits vier Wochen spater waren samtliche deutschen und ungarischen Unternehmen in Bohmen und Mahren nationalen Verwaltern unterstellt insgesamt etwa 10 000 Betriebe mit etwa einer Million Beschaftigten Dekret Nr 12 vom 21 Juni 1945 Dekret des Prasidenten uber die Konfiskation und beschleunigte Verteilung des Landwirtschaftsvermogens der Deutschen Ungarn sowie auch Verrater und Feinden des tschechischen und slowakischen Volkes 1 1 Mit augenblicklicher Wirksamkeit und entschadigungslos wird fur die Zwecke der Bodenreform das landwirtschaftliche Vermogen enteignet das im Eigentum steht a aller Personen deutscher und magyarischer Nationalitat ohne Rucksicht auf die Staatsangehorigkeit dd 2 Personen deutscher und magyarischer Nationalitat die sich aktiv am Kampf fur die Wahrung der Integritat und die Befreiung der Tschechoslowakischen Republik beteiligt haben wird das landwirtschaftliche Vermogen nach Absatz 1 nicht konfisziert 3 Daruber ob eine Ausnahme nach Absatz 2 zulassig ist entscheidet auf Antrag der zustandigen Bauernkommission der zustandige Bezirksnationalausschuss Dekret Nr 16 vom 19 Juni 1945 Dekret des Prasidenten uber die Bestrafung der nationalsozialistischen Verbrecher Verrater und ihrer Helfer und uber die ausserordentlichen VolksgerichteDekret Nr 28 vom 28 Juli 1945 Dekret des Prasidenten uber die Siedlungstatigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflachen der Deutschen Ungarn und anderen Feinden des Staates durch tschechische slowakische und andere slawische LandwirteDekret Nr 33 vom 2 August 1945 Verfassungsdekret des Prasidenten uber Regelung der tschechoslowakischen Staatsburgerschaft der Personen mit der deutschen und ungarischen nationalen Zugehorigkeit 1 1 Die tschechoslowakischen Staatsburger deutscher oder magyarischer Nationalitat die nach den Vorschriften einer fremden Besatzungsmacht die deutsche oder magyarische Staatsangehorigkeit erworben haben haben mit dem Tage des Erwerbs dieser Staatsangehorigkeit die tschechoslowakische Staatsburgerschaft verloren 2 Die ubrigen tschechoslowakischen Staatsburger deutscher oder magyarischer Nationalitat verlieren die tschechoslowakische Staatsburgerschaft mit dem Tage an dem dieses Dekret in Kraft tritt 2 1 Personen welche unter die Bestimmungen des 1 fallen und nachweisen dass sie der Tschechoslowakischen Republik treu geblieben sind sich niemals gegen das tschechische und slowakische Volk vergangen und sich entweder aktiv am Kampf um seine Befreiung beteiligt oder unter dem nazistischen oder faschistischen Terror gelitten haben bleibt die tschechoslowakische Staatsburgerschaft erhalten Dekret Nr 71 vom 19 September 1945 Dekret des Prasidenten uber die Arbeitspflicht der Personen die die tschechoslowakische Staatsburgerschaft verloren haben 1 1 Zur Beseitigung und Wiedergutmachung der durch den Krieg und die Luftangriffe verursachten Schaden wie auch zur Wiederherstellung des durch den Krieg zerrutteten Wirtschaftslebens wird eine Arbeitspflicht der Personen eingefuhrt die nach dem Verfassungsdekret des Prasidenten der Republik vom 2 August 1945 Slg Nr 33 uber die Regelung der tschechoslowakischen Staatsburgerschaft der Personen deutscher und magyarischer Nationalitat die tschechoslowakische Staatsburgerschaft verloren haben Die Arbeitspflicht erstreckt sich auch auf Personen tschechischer slowakischer oder einer anderen slawischen Nationalitat die sich in der Zeit der erhohten Bedrohung der Republik um die Erteilung der deutschen oder der magyarischer Staatsangehorigkeit beworben haben ohne dazu durch Zwang oder besondere Umstande gezwungen zu sein 2 1 Der Arbeitspflicht unterliegen Manner vom vollendeten 14 bis zum vollendeten 60 Lebensjahr und Frauen vom vollendeten 15 bis zum vollendeten 50 Lebensjahr 2 2 Von der Arbeitspflicht sind befreit a korperlich oder geistig untaugliche Personen solange dieser Zustand dauert b schwangere Frauen vom Beginn des vierten Monates der Schwangerschaft c Wochnerinnen fur die Zeit von sechs Wochen nach der Niederkunft und d Frauen die fur Kinder unter sechs Jahren zu sorgen haben dd Dekret Nr 108 vom 25 Oktober 1945 Dekret des Prasidenten uber die Konfiskation des feindlichen Eigentums und die Fonden der Nationalwiederaufbau 1 1 Konfisziert wird ohne Entschadigung fur die Tschechoslowakische Republik das unbewegliche und bewegliche Vermogen namentlich auch die Vermogensrechte wie Forderungen Wertpapiere Einlagen immaterielle Rechte das bis zum Tage der tatsachlichen Beendigung der deutschen und magyarischen Okkupation in Eigentum stand oder noch steht 2 physischer Personen deutscher oder magyarischer Nationalitat mit Ausnahme der Personen die nachweisen dass sie der Tschechoslowakischen Republik treu geblieben sind sich niemals gegen das tschechische und slowakische Volk vergangen haben und sich entweder aktiv am Kampf fur deren Befreiung beteiligt oder unter dem nazistischen oder faschistischen Terror gelitten haben 3 physischer Personen die der Germanisierung oder Magyarisierung auf dem Gebiete der Tschechoslowakischen Republik Vorschub geleistet haben wie auch von Personen die eine solche Tatigkeit bei Personen welche ihr Vermogen oder Unternehmen verwalteten geduldet haben Dekret Nr 123 1945 vom 18 Oktober 1945 ruckwirkend zum 17 November 1939 Dekret des Prasidenten uber die Auflosung der deutschen Hochschulen in Prag und in BrunnNachdem der Grossteil der deutschen Bevolkerungsgruppe bereits ausgesiedelt war verabschiedete die Nationalversammlung der Tschechoslowakischen Republik am 8 Mai 1946 ein Gesetz wonach eine Handlung die in der Zeit vom 30 September 1938 bis zum 28 Oktober 1945 vorgenommen wurde und deren Zweck es war einen Beitrag zum Kampf fur die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zu leisten oder die eine gerechte Vergeltung fur Taten der Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziele hatte auch dann nicht als widerrechtlich anzusehen sei wenn sie sonst nach den geltenden Vorschriften strafbar gewesen ware Gesetz Nr 115 1946 Straflosstellung von Vertreibungsverbrechen bis zum 28 Oktober 1945 freie deutsche Ubersetzung der tschechischen slowakischen Bezeichnung des Gesetzes Nr 115 1946 1 Eine Handlung die in der Zeit vom 30 September 1938 bis zum 28 Oktober 1945 vorgenommen wurde und deren Zweck es war einen Beitrag zum Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zu leisten oder die eine gerechte Vergeltung fur Taten der Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziele hatte ist auch dann nicht widerrechtlich wenn sie sonst nach den geltenden Vorschriften strafbar gewesen ware 2 1 Ist jemand fur eine solche Straftat bereits verurteilt worden so ist nach den Vorschriften uber die Wiederaufnahme des Strafverfahrens vorzugehen 2 2 Zustandig ist das Gericht vor dem das Verfahren erster Instanz stattgefunden hat oder falls ein solches Verfahren nicht stattgefunden hat das Gericht das jetzt in erster Instanz zustandig sein wurde wenn die Rechtswidrigkeit der Tat nicht nach 1 ausgeschlossen ware 2 3 Trifft mit einer in 1 genannten Tat eine Straftat zusammen fur die der Angeklagte durch dasselbe Urteil verurteilt wurde so fallt das Gericht fur diese andere Tat durch Urteil eine neue Strafe unter Berucksichtigung des bereits erfolgten Schuldspruches 3 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft es wird vom Justizminister und vom Minister fur nationale Verteidigung durchgefuhrt Einige der Dekrete hatten befristete Wirkung das Ausburgerungs und die beiden Enteignungsdekrete gelten unbefristet Haltung Vaclav Havels BearbeitenMit der Samtenen Revolution endete Ende 1989 die kommunistische Herrschaft in der Tschechoslowakei der ehemalige Dissident Vaclav Havel wurde Staatsprasident Havel ausserte offentlich Bedauern uber das Leid das den Sudetendeutschen bei der Vertreibung 1945 angetan worden war 21 Literatur BearbeitenBeppo Beyerl Die Benes Dekrete Zwischen tschechischer Identitat und deutscher Begehrlichkeit Promedia Wien 2002 ISBN 3 85371 194 4 Collegium Carolinum Arbeitsbibliographie zur Geschichte von Vertreibung und Aussiedlung der Deutschen aus den bohmischen Landern bzw der Tschechoslowakei in Auswahl Zusammengestellt von Robert Luft online Jakob Cornides The Sudeten German Question after EU Enlargement In Gilbert H Gornig Hans Detlef Horn Dietrich Murswiek Hrsg Eigentumsrecht und Enteignungsunrecht Analysen und Beitrage zur Vergangenheitsbewaltigung Staats und volkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe fur Politik und Volkerrecht Bd 25 Band 2 Duncker amp Humblot Berlin 2009 ISBN 978 3 428 13212 6 S 213 241 Barbara Coudenhove Kalergi Oliver Rathkolb Hrsg Die Benes Dekrete Czernin Verlag Wien 2002 ISBN 3 707 60146 3 Christian Domnitz Die Benes Dekrete in parlamentarischer Debatte Kontroversen im Europaischen Parlament und im tschechischen Abgeordnetenhaus vor dem EU Beitritt der Tschechischen Republik Tschechien und Mitteleuropa Bd 5 Lit Verlag Berlin u a 2007 ISBN 978 3 8258 0414 5 Stefanie Mayer Totes Unrecht Die Benes Dekrete im medialen Diskurs zwischen volkischem Denken und kritisch wissenschaftlicher Aufarbeitung Dead injustice Media discourse concerning the Benes Decree between national thinking and critical scientific reappraisal In Heiko Kauffmann Helmut Kellershohn Jobst Paul Hrsg Volkische Bande Dekadenz und Wiedergeburt Analysen rechter Ideologie Edition DISS Bd 8 Unrast Verlag Munster 2005 ISBN 3 89771 737 9 S 160 184 Niklas Perzi Die Benes Dekrete Eine europaische Tragodie NP Buchverlag St Polten u a 2003 ISBN 3 85326 099 3 Wolf Peterhoff Die erloschenen Benes Dekrete und ihre volkerrechtliche Nachwirkung bis heute In Osteuropa Recht Gegenwartsfragen aus den Rechten des Ostens 52 Jg 2006 ISSN 0030 6444 S 9 21 Jaromir Tauchen Benes Dekrete von einer rechtlich historischen Perspektive In Journal on European History of Law Jg 1 Nr 1 201 ISSN 2042 6402 S 41 45 Heiner Timmermann Emil Voracek Rudiger Kipke Hrsg Die Benes Dekrete Nachkriegsordnung oder ethnische Sauberung Kann Europa eine Antwort geben Dokumente und Schriften der Europaischen Akademie Otzenhausen Bd 108 Lit Verlag Munster 2005 ISBN 3 8258 8494 5 Wilhelm Turnwald Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung Sudetendeutscher Interessen Europa Buchhandlung Munchen 1951 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Benesovy dekrety Quellen und Volltexte tschechisch Dekret des Prasidenten der Republik Nr 5 1945 und Nr 33 1945 Benes Dekrete 19 Mai und 2 August 1945 in 1000dokumente de Second World War and its Impact Aussenministerium der Tschechischen Republik engl The effect of the Benes Decrees on the Czech Republics Accession of the Czech Republic to the European Union im Max Planck Yearbook of United Nations Law PDF Samuel Salzborn Die Benes Dekrete und die EU Osterweiterung Geschichtspolitische Kontroversen zwischen Aufarbeitung und Verdrangung der Vergangenheit Memento vom 13 Mai 2008 im Internet Archive Tschechien portal info Juli 2003 Beschluss des tschechischen Abgeordnetenhauses zu Benes Dekreten 2002 Inoffizielle Ubersetzung Betrifft Benes Dekrete Zum historischen Verhaltnis von Tschechen und Deutschen Vortrag von Hans Hautmann in der Friedenswerkstatt Linz 29 Marz 2001 Publikationen von und uber Benes Dekrete im Bibliotheks und Bibliographieportal Herder Institut Marburg Nr 115 1946 Legalisierungsgesetz Gesetz vom 8 Mai 1946 uber die Rechtmassigkeit von Handlungen welche mit dem Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zusammenhangen Einzelnachweise Bearbeiten Detlef Brandes Grossbritannien und seine osteuropaischen Alliierten 1939 1943 Die Regierungen Polens der Tschechoslowakei und Jugoslawiens im Londoner Exil vom Kriegsausbruch bis zur Konferenz von Teheran Veroffentlichungen des Collegium Carolinum Bd 59 Oldenbourg Munchen 1988 ISBN 3 486 54531 0 S 88 Vaclav Kral Hrsg Die Deutschen in der Tschechoslowakei 1938 1947 Dokumentensammlung Zusammengestellt mit Vorwort und Anmerkungen versehen Acta occupationis Bohemiae et Moraviae Nakladatelstvi Ceskoslovenske akademie ved Prag 1964 S 54 Christiane Brenner Zwischen Ost und West Tschechische politische Diskurse 1945 1948 Veroffentlichungen des Collegium Carolinum Bd 118 Oldenbourg Munchen 2009 ISBN 978 3 486 59149 1 S 34 Zugleich Berlin Freie Universitat Dissertation 2007 Hans Kutscher in Bonner Vertrag Munchen und Berlin 1952 S 219 Gesetz Nr 63 zur Klarstellung der Rechtslage in Bezug auf deutsches Auslandsvermogen und andere im Wege der Reparation oder Ruckerstattung erfasste deutsche Vermogenswerte vom 31 August 1951 Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission fur Deutschland 1951 S 1107 1110 1109 Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR Furst Hans Adam II von Liechtenstein gegen Deutschland Urteil vom 12 Juli 2001 Az 42 527 98 S 19 online Art 3 Absatz 1 des Sechsten Teils des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 23 Oktober 1954 BGBl II 1955 S 440 Art 3 Absatz 3 des Sechsten Teils des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 23 Oktober 1954 BGBl II 1955 S 440 Art 5 Absatz 1 des Sechsten Teils des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 23 Oktober 1954 BGBl II 1955 S 440 Christian Tomuschat Die Benes Dekrete und die Europaische Union in Heiner Timmermann Emil Voracek Rudiger Kipke Die Benes Dekrete Munster 2005 S 455 481 455 Christopher James Prout Lord Kingsland Gutachten zu den Benes Dekreten und zum Beitritt der Tschechischen Republik zur Europaischen Union vom 1 Oktober 2002 in Heiner Timmermann Emil Voracek Rudiger Kipke Die Benes Dekrete Munster 2005 S 522 541 531 Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27 28 September 1990 zu dem Vertrag uber die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Machten sowie dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 8 Oktober 1990 BGBl 1990 II S 1386 1389 Christopher James Prout Lord Kingsland Gutachten zu den 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