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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Bundeswahlgesetz Begriffsklarung aufgefuhrt Das Bundeswahlgesetz BWahlG oder BWG regelt in Deutschland gemass Art 38 Abs 3 Grundgesetz GG das Bundestagswahlrecht Demnach besteht der Deutsche Bundestag ab der nachsten voraussichtlich 2025 stattfindenden Wahl aus 630 Abgeordneten derzeit ist er aufgrund der kunftig abgeschafften Uberhang und Ausgleichsmandate grosser obwohl die Sollgrosse bisher nur 598 betrug BasisdatenTitel BundeswahlgesetzAbkurzung BWahlG nicht amtl BWG nicht amtl Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie StaatsrechtFundstellennachweis 111 1Ursprungliche Fassung vom 7 Mai 1956 BGBl I S 383 Inkrafttreten am 23 Mai 1956Neubekanntmachung vom 23 Juli 1993 BGBl I S 1288 ber S 1594 Letzte Anderung durch Art 2 G vom 8 Juni 2023 BGBl I Nr 147 vom 13 Juni 2023 Inkrafttreten derletzten Anderung uberw 14 Juni 2023 Art 3 G vom 8 Juni 2023 GESTA B139Weblink BWahlGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Als Wahlsystem legt das Bundeswahlgesetz fur die Bundestagswahlen eine mit Personenwahl verbundene Verhaltniswahl fest personalisiertes Verhaltniswahlrecht Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Grundprinzipien 3 Weitere Konkretisierungen des BWahlG 4 Nachwahl Ersatzwahl und Wiederholungswahl 5 Erfolgreiche gultige Wahl 6 Verstosse 7 Schlussvorschriften 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten Hauptartikel Geschichte des Wahlrechts in Deutschland Bereits im 19 Jahrhundert gab es in Deutschland Bundeswahlgesetze Der Bundestag des Deutschen Bundes veroffentlichte Ende Marz Anfang Mai 1848 zwei Beschlusse die gemeinsam als Bundeswahlgesetz bekannt wurden Darin wurden die Grundsatze fur die Wahl der Frankfurter Nationalversammlung festgehalten Im Norddeutschen Bund beschloss 1869 der Norddeutsche Reichstag ein Bundeswahlgesetz das erstmals 1871 fur die erste Reichstagswahl im Kaiserreich angewendet wurde Es blieb bis 1918 in Kraft Seit dem 30 April 1920 galt das Reichswahlgesetz Zu den ersten beiden Bundestagswahlen hat es separate Wahlgesetze gegeben Der Parlamentarische Rat beschloss aufgrund der Vorgaben der Militarregierung und verandert nach der Ministerprasidentenkonferenz das Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15 Juni 1949 BGBl S 21 mit Anderung vom 5 August 1949 BGBl S 25 Es war nur ein Rahmengesetz das viele Detailfragen den Landern uberlassen hat die auch getrennte Wahlgebiete gebildet haben Danach folgte das Wahlgesetz zum zweiten Bundestag und zur Bundesversammlung vom 8 Juli 1953 BGBl I S 470 das ausser der Sperrklausel die Anderungen der Ministerprasidenten ruckgangig gemacht und das Zweistimmenwahlrecht eingefuhrt hat Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 25 Juli 2012 Teile des BWahlG den 6 fur verfassungswidrig erklart 1 Eine daraufhin mit den Stimmen von Union SPD FDP und Grunen verabschiedete Reform des Sitzzuteilungsverfahrens nach der Wahl zum Deutschen Bundestag ist am 9 Mai 2013 in Kraft getreten 2 Grundprinzipien BearbeitenIn Art 38 Art 39 und Art 41 GG sind nur wenige jedoch strenge Voraussetzungen fur eine Wahl enthalten Diese sind Mindestalter aktives Wahlrecht 18 Jahre bis 31 Juli 1970 21 Jahre passives Wahlrecht Wahlbarkeit Volljahrigkeit seit 1 Januar 1975 ab 18 Jahren 3 Diese Regelung ist nach standiger Staatspraxis und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts mit dem Prinzip der allgemeinen Wahl vereinbar Funf Wahlrechtsgrundsatze Allgemeine Wahl Alle Deutschen sind bis auf wenige Ausnahmen ab dem Mindestalter berechtigt zu wahlen und gewahlt zu werden Unmittelbare Wahl Keine Zwischenschaltung von Wahlfrauen und mannern zulassig ist jedoch die Listenwahl nach 4 und 27 BWahlG die Art 21 Abs 1 Satz 1 GG konkretisiert 1 Abs 2 Parteiengesetz Freie Wahl Eine Wahl ist frei wenn der Wahler nicht auf eine bestimmte Wahlentscheidung festgelegt ist sondern sich zwischen Alternativen entscheiden kann Eine gesetzliche Wahlpflicht wie z B in Belgien ware nach Art 20 Abs 2 GG zulassig nicht hingegen Wahlwerbung auf Staatskosten Davon ist jedoch die allgemeine und zulassige Offentlichkeitsarbeit der Regierung zu unterscheiden Gleiche Wahl Jede Stimme soll den gleichen Zahlwert und die gleiche Erfolgschance haben Daher mussen die Wahlkreise etwa gleich gross an Stimmen sein Gefahr des Gerrymandering Unter den Grundsatz der Wahlgleichheit fallt auch die Wahl des Sitzzuteilungsverfahrens Bis zur Bundestagswahl 1983 kam das D Hondt Verfahren zum Einsatz das grosse Parteien bevorzugt Danach kam bis zur Bundestagswahl 2005 das Hare Niemeyer Verfahren zum Einsatz das das Ergebnis proportional abbildet aber in bestimmten Fallen zu Paradoxien fuhrt Seither wird das Sainte Lague Verfahren verwendet Geheime Wahl Der Wahler ist berechtigt dass seine eigene Entscheidung geheim bleibt Problematisch ist dies lediglich bei der Briefwahl 36 BWahlG Diese sieht man jedoch als gerechtfertigt an da ansonsten die hoherwertige Allgemeinheit der Wahl beeintrachtigt werden wurde Daneben wird auf einfachgesetzlicher Ebene namlich im Bundeswahlgesetz selbst als dessen mit Abstand wichtigste Bestimmungen festgelegt Verhaltniswahl Zwar wird die Halfte der Abgeordneten in Mehrheitswahl in den Wahlkreisen mit der Erststimme gewahlt aber die Zusammensetzung des Bundestages bestimmt die Zweitstimme mit der die Mandatsanteile der zur Wahl stehenden Listen im Bundestag bestimmt werden 6 Abs 2 3 BWahlG Nach 6 Abs 4 werden die Sieger in den Wahlkreisen auf die Landeslisten verteilt so dass sich bis auf Uberhangmandate und die Direktmandatsberucksichtigung in der Sperrklausel eine Verhaltniswahl ergibt Sperrklausel Es werden bei der Zuteilung der Listenplatze nur Parteien berucksichtigt die einen Mindeststimmenanteil von 5 6 Abs 3 Satz 1 BWahlG erreicht Befreit von der 5 Prozent Klausel sind seit 1953 auch Parteien nationaler Minderheiten 6 Abs 3 Satz 2 BWahlG Die Moglichkeit fur Parteien die die in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben bei Unterschreiten der 5 uber die Grundmandatsklausel in den Bundestag einzuziehen wurde 2023 abgeschafft Weitere Konkretisierungen des BWahlG BearbeitenDas Bundeswahlgesetz gibt die Zahl der zu wahlenden Abgeordneten vor derzeit 598 Es teilt mit der Anlage das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Wahlkreise ein 2 BWahlG Die Wahlkreiseinteilung muss sich dem Verlauf der Landesgrenzen anpassen die Schwankungsbreite von 25 uber und unter dem Mittel darf bei der Bevolkerungszahl nicht uber oder unterschritten werden das Gebiet soll zusammenhangend sein 3 BWahlG Der Wahlberechtigte kann zwei Stimmen die Erststimme fur den Direktkandidaten und die Zweitstimme fur die Partei der Landesliste abgeben sog Personalisierte Verhaltniswahl 4 bis 7 BWahlG Erlauterung siehe Bundestagswahl Als Wahlorgane werden der Bundes Landes und Kreiswahlleiter mit jeweils einem Wahlausschuss gebildet Fur den Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand ernannt 8 9 BWahlG Die Berufung in ein solches Organ ist ein Ehrenamt das nur aus gutem Grund abgelehnt werden darf Der Wahltag selbst wird durch den Bundesprasidenten angeordnet Er muss auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fallen Grundsatzlich ist der Turnus von vier Jahren ausschlaggebend Der Bundesprasident muss den Wahltag daher fruhestens 46 Monate und spatestens 48 Monate nach der Einberufung des vorhergehenden deutschen Bundestages festsetzen Die Stimmzettel 30 BWahlG sind amtlich herzustellen Neben den Personenvorschlagen werden die Parteien der Landesliste mit deren ersten funf Bewerbern gelistet Die Reihenfolge richtet sich nach den Stimmen bei der letzten Bundestagswahl wenn die Landesliste zuvor nicht daran teilgenommen hat so werden diese Parteien alphabetisch gelistet Die Wahlhandlung 31 bis 35 BWahlG ist offentlich wahrend die Stimmabgabe geheim ist Beeinflussungen der Wahler durch Wort Ton Schrift oder Bild sind unzulassig Zur Stimmabgabe sind Wahlkabinen zu stellen die eine geheime Abgabe ermoglichen Wer gehindert ist zu wahlen weil er nicht lesen kann oder weil er durch korperliche Umstande nicht wahlen kann kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen Der Wahler macht mit einem Kreuz bei den Kandidaten der Erststimme und einem Kreuz bei den Parteien der Zweitstimme seine Wahl kenntlich Das Kreuz ist in dem dafur vorgesehenen Kreis zu machen Der Stimmzettel ist dann so zu falten gegebenenfalls in einen Umschlag zu stecken dass seine Wahl nicht erkennbar ist Der Stimmzettel ist dann in die Wahlurne zu werfen Die Moglichkeit der Stimmabgabe mit Wahlgeraten wurde durch das Gesetz zur Anderung des Bundeswahlgesetzes vom 24 Juni 1975 BGBl I S 1593 geschaffen das einen entsprechenden 35a in das Bundeswahlgesetz einfugte In der Bekanntmachung der Neufassung des Bundeswahlgesetzes vom 1 September 1975 BGBl I S 2325 wurde dieser zu 35 Die dazugehorende Bundeswahlgerateverordnung vom 3 September 1975 BGBl I S 2459 hat das Bundesverfassungsgericht allerdings mit Urteil vom 3 Marz 2009 4 als mit Artikel 38 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes insoweit fur unvereinbar erklart als sie keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Offentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sicherstellt Nach Auszahlung aller Stimmen des Wahlbezirkes wird das Ergebnis an den Kreiswahlleiter geleitet Von dort an den Landes und von dort an den Bundeswahlleiter Das amtliche Ergebnis ist festzustellen Nachwahl Ersatzwahl und Wiederholungswahl BearbeitenBesondere Vorschriften gelten fur die Nach Ersatz oder Wiederholungswahlen Eine Nachwahl ist durchzufuhren wenn im Wahlkreis oder bezirk die Wahl nicht stattgefunden hat oder stattfinden konnte oder ein Wahlbewerber nach der Zulassung und vor der Wahl verstirbt Eine Ersatzwahl findet statt wenn ein direkt gewahlter Abgeordneter ausscheidet der fur eine Partei oder Wahlergruppe kandidiert hat fur die keine Landesliste zugelassen war War hingegen eine Landesliste zugelassen und diese ist erschopft das heisst es gibt keine Nachrucker mehr auf der Liste bleibt der Sitz unbesetzt Diese im deutschen Gesetz als Ersatzwahl bezeichnete Wahl wird sonst auch Nachwahl genannt Eine Wiederholungswahl ist durchzufuhren wenn eine Wahl im Wahlprufungsverfahren ganz oder teilweise fur ungultig erklart wird Die Wiederholungswahl findet spatestens 60 Tage nach der Entscheidung statt Erfolgreiche gultige Wahl BearbeitenMit der Erlangung eines Direktmandats oder durch Erlangung eines Mandats uber die Listenwahl wird der Bewerber mit der Eroffnung der ersten Sitzung endgultig Mitglied des Deutschen Bundestages Nach 45 kann er davor durch eine schriftliche Erklarung gegenuber dem Landeswahlleiter noch auf die Annahme des Mandats verzichten was beispielsweise 2021 von Peter Altmaier und Annegret Kramp Karrenbauer gemacht wurde 5 6 Verstosse BearbeitenVerstosse gegen das Bundeswahlgesetz konnen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden 49a BWahlG Schwerer wiegende Verstosse wie Wahlerbestechung oder Wahlfalschung sind Straftaten 107 bis 108b StGB Schlussvorschriften BearbeitenZum Bundeswahlgesetz ist die Bundeswahlordnung zur Konkretisierung der Wahlvoraussetzungen insbesondere der Briefwahl erlassen worden Diese Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats Als Anlage ist dem Gesetz die Wahlkreiseinteilung beigefugt Literatur BearbeitenWolfgang Schreiber Bundeswahlgesetz BWahlG Kommentar 10 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2017 ISBN 978 3 452 28738 0 Annette Guckelberger Wahlsystem und Wahlrechtsgrundsatze Teil I Allgemeinheit Unmittelbarkeit Freiheit und Geheimheit der Wahl In Juristische Arbeitsblatter JA 44 Jahrgang Heft 8 2012 S 561 566 ja aktuell de PDF 150 kB Weblinks BearbeitenBundeswahlgesetz in der geltenden Fassung Entwurf eines Bundeswahlgesetzes BT Drs 4090 vom 19 Februar 1953 Pressemitteilung Nr 68 2008 vom 3 Juli 2008 des Bundesverfassungsgerichtes faz net 13 August 2021 Am Ende doch zu kompliziert und ungerecht das Bundesverfassungsgerich lehnt den Antrag der Opposition gegen das neue Wahlrecht ab Die Richter ausseren ihre Zweifel an dem Gesetz aber sehr deutlich Einzelnachweise Bearbeiten Pressemitteilung Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens fur die Wahlen zum Deutschen Bundestag verfassungswidrig Bundesverfassungsgericht 25 Juli 2012 abgerufen am 26 Juli 2012 DIP Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Anderung des Bundeswahlgesetzes Ursprunglich hatte Art 38 Abs 2 GG gelautet Wahlberechtigt ist wer das einundzwanzigste wahlbar ist wer das funfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat Das 27 Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes vom 31 Juli 1970 BGBl I S 1161 setzte die Wahlberechtigung auf die Vollendung des achtzehnten Lebensjahres und die Wahlbarkeit auf das Alter herab mit dem die Volljahrigkeit eintritt Durch Gesetz vom 31 Juli 1974 BGBl I S 1713 wurde das Volljahrigkeitsalter in 2 dann von einundzwanzig auf achtzehn Jahre herabgesetzt 2 BvC 3 07 2 BvC 4 07 BVerfGE 123 39 Website des Bundeswahlleiters Abgerufen am 28 September 2021 Peter Altmaier und Annegret Kramp Karrenbauer verzichten auf Bundestagsmandate In spiegel de 9 Oktober 2021 abgerufen am 9 Oktober 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4121074 8 lobid OGND AKS VIAF 212065654 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundeswahlgesetz amp oldid 234581850