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Das Bundeswahlgesetz spater Reichswahlgesetz vom 31 Mai 1869 regelte die Wahlen zum norddeutschen und spater deutschen Reichstag Derjenige norddeutsche Reichstag der das Gesetz verabschiedete war im August 1867 noch nach den einzelstaatlichen Reichstag Wahlgesetzen gewahlt worden Grundlage fur diese Wahlgesetze war das Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849 Reichstag des Norddeutschen Bundes 1867Das Gesetz von 1869 kam im Norddeutschen Bund nicht mehr zur Anwendung Im Sommer 1870 hatte es zwar eine Wahl geben mussen wegen des Krieges gegen Frankreich wurde sie jedoch verschoben Am 1 Januar 1871 wurde es durch die neue Verfassung ein Gesetz des Deutschen Kaiserreiches Es blieb bis 1918 in Kraft Das Gesetz orientierte sich immer noch sehr am Reichstagswahlrecht der Frankfurter Nationalversammlung es gab aber wichtige Abweichungen Zwar wahlte man weiterhin nach dem allgemeinen Wahlrecht fur Manner Allerdings durften Soldaten nicht mehr wahlen Ausserdem sollte nicht mehr die Verwaltung sondern ein Gesetz die Wahlkreise bei Bedarf neu ordnen Inhaltsverzeichnis 1 Zustandekommen 2 Anderungen 3 Inhalt 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 Quelle 7 BelegeZustandekommen BearbeitenDie unterschiedlichen Wahlgesetze der Einzelstaaten bewirkten dass die Umstande der Reichstagswahlen von 1867 nicht ganz einheitlich waren Das zeigte sich bei den Wahlprufungen in denen Klagen uber Unregelmassigkeiten in Wahlkreisen behandelt wurden Ausserdem schienen einige Regeln der Einzelstaaten Verstosse gegen die Wahlfreiheit zu begunstigen Uberhaupt sah Art 20 der Bundesverfassung ein Wahlgesetz vor 1 Bereits zu Beginn der Herbstsession 1867 verlangte der Reichstag ein Wahlgesetz und Bundeskanzler Otto von Bismarck wollte dem bald entsprechen Widerstande gab es allerdings im preussischen Staatsministerium Laut Handelsminister Heinrich Friedrich von Itzenplitz solle man erst abwarten welche Erkenntnisse man aus den preussischen Abgeordnetenwahlen gewinnen wurde Ausserdem wollte er eine Klassenwahl statt des bisherigen allgemeinen Mannerwahlrechts Er bewirkte dass man sich mit dem Entwurf Zeit liess 2 Der norddeutsche Reichstag erhielt den Entwurf zum Wahlgesetz am 9 Marz 1869 Die Regierung hielt sich bei der Beratung im Reichstag zuruck Als jedoch die Liberalen die Vereins und Versammlungsfreiheit wahrend der Wahlzeit festschreiben wollten erklarte die Regierung dies als unmoglich Schliesslich wurde der im Detail umstrittene Entwurf von einer grossen Mehrheit angenommen 3 Hinzu kam am 28 Mai 1870 ein Wahlreglement fur die naheren Bestimmungen 4 Anderungen Bearbeiten nbsp Der Rechtsliberale Heinrich von Gagern war 1849 Reichsministerprasident Seine Vereinbarung mit dem Demokraten Heinrich Simon fuhrte damals zu einem Wahlrecht fur alle oder doch die meisten Manner Dafur akzeptierten die Demokraten das deutsche Kaisertum fur Preussen Die fortschrittliche Frankfurter Bestimmung dass aktive Soldaten das Wahlrecht hatten wurde 1869 wieder abgeschafft und erst wieder 1918 bis 1920 und dann 1949 dauerhaft eingefuhrt 5 Die Fortschrittspartei sah hier einen Widerspruch Bei Grundung des Bundes war die allgemeine Dienstpflicht ein Argument fur das allgemeine Wahlrecht gewesen Die Nationalliberalen waren gespalten so gelang es ihnen nicht einmal wenigstens den Reservisten das Wahlrecht zu belassen Die Konservativen begrundeten die Anderung damit dass ein Wahlrecht von Soldaten dem Sinn von Befehl und Gehorsam widerspreche 6 Vom Wahlen ausgeschlossen wurden die Empfanger von offentlicher Armenunterstutzung Nach Ansicht der Liberalen hatten die Betroffenen ansonsten weniger Anlass von der Armenunterstutzung loszukommen Die Sozialisten waren die einzigen die den Wahltag auf Sonntage einschranken wollten damit Arbeiter tatsachlich Gelegenheit zum Wahlen hatten 7 Erst ab 1918 durfte nur noch ein Sonntag oder Feiertag Wahltag sein Die folgenschwerste Abweichung vom Frankfurter Vorbild betraf 1869 so Jorg Detlef Kuhne den Automatismus die Wahlkreise anzupassen Das Gesetz von 1849 ging davon aus dass durch Bevolkerungsverschiebungen Wachstum und Wanderungen die Wahlkreise neu eingeteilt werden mussten da in jedem Wahlkreis etwa 100 000 Einwohner leben sollten Die Einteilung sollte auf dem Verwaltungsweg erfolgen Das Gesetz von 1869 hingegen uberliess die Anpassung der Gesetzgebung Wahrend das Frankfurter Gesetz eine Ungleichheit von 1 3 und das heutige Bundeswahlgesetz 1 1 67 zuliess betrug es 1912 bei einzelnen Wahlkreisen bis uber 1 30 8 Das Wahlgesetz von 1869 wurde daher einst als eines der konservativsten deutschen Gesetze bezeichnet Die Frankfurter Nationalversammlung war 1849 noch davon ausgegangen dass die Regierung sowieso stark vom Parlament abhangen werde Dies konnte man 1869 nach den preussischen Wahlkreis Manipulationen der Reaktionsara in den 1850er Jahren als blauaugig ansehen Auch die britische Wahlrechtsreform von 1867 sah fur die Wahlkreis Anpassung den Weg der Gesetzgebung vor Allerdings profitierten im Deutschen Reich die Konservativen und Nationalliberalen von der ungleichen Einteilung sie hatten kein Interesse daran Anderungsgesetzen zuzustimmen Die Ungleichheit betrachten sie als eine Art Ausgleich fur das ungeliebte allgemeine und gleiche Wahlrecht Als gegen Ende des Kaiserreichs 1918 das Wahlgesetz noch geandert wurde fuhrte man wieder die Anpassungspflicht uber die Verwaltung ein 9 Inhalt BearbeitenDas im Wahlgesetz festgelegte Reichstagswahlrecht beschrieb ein allgemeines gleiches und direktes Wahlrecht fur Manner ab 25 Jahren Bezuglich der Allgemeinheit gab es eine Reihe von Einschrankungen wie auch in anderen Landern und zum Teil auch in der heutigen deutschen Demokratie Wahlen durfte nicht wer sich als aktiver Soldat bei der Fahne befand einen Vormund hatte im Konkurs stand die staatsburgerlichen Rechte aberkannt bekommen hatte 10 Es konnten nur Manner wahlen obwohl das aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht hervorging Anders als im preussischen Dreiklassenwahlrecht war das Wahlrecht gleich Die Stimme jeden Wahlers hatte denselben Zahlwert allerdings nicht den gleichen Erfolgswert Das hatte mit der teilweise sehr unterschiedlich grossen Anzahl von Wahlern pro Wahlkreis zu tun Das Reichstagswahlrecht war auch wiederum im Gegensatz zum preussischen direkt Die Kandidaten wurden direkt gewahlt und nicht etwa uber einen Wahlmann der den eigentlichen Kandidaten zum Reichstag wahlte Man wahlte je einen Kandidaten pro Wahlkreis Gewahlt war wer die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hat Bei Bedarf kam es zu einer Stichwahl 11 Geheim war das Wahlrecht zumindest der Idee nach Die Wahlzettel sollten verdeckt in eine Wahlurne gelegt werden 12 In der Realitat mussten die Wahler durchaus um ihr Wahlgeheimnis bangen Erst 1903 fuhrte man einen Umschlag fur den Wahlzettel sowie die Wahlkabine ein 13 Gewahlt werden durften Manner die seit mindestens einem Jahr Staatsangehoriger eines Mitgliedsstaates waren und das 25 Lebensjahr vollendet hatten sofern auf sie keiner der Ausschlussgrunde fur das aktive Wahlrecht zutraf Hinzu kamen die aktiven Soldaten die selber nicht wahlen durften sowie Personen mit Wohnsitz im Ausland Einschrankungen gab es fur Mitglieder des Bundesrates und indirekt auch fur Landesherren Konige und andere Fursten die die Bundesratsstimmen ihres Landes instruierten Sie durften zwar gewahlt werden aber laut Verfassung nicht gleichzeitig dem Bundesrat und dem Reichstag angehoren 14 Siehe auch BearbeitenWahlrecht im Norddeutschen Bund und im Deutschen KaiserreichWeblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Wahlgesetz fur den Reichstag des Norddeutschen Bundes Quellen und VolltexteQuelle BearbeitenErnst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 2 Deutsche Verfassungsdokumente 1851 1900 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1986 Nr 209 Nr 190 Wahlgesetz fur den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 31 Mai 1869 S 307 309 Belege Bearbeiten Klaus Erich Pollmann Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867 1870 Droste Dusseldorf 1985 S 320 471 472 Klaus Erich Pollmann Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867 1870 Droste Dusseldorf 1985 S 320 Klaus Erich Pollmann Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867 1870 Droste Dusseldorf 1985 S 471 472 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage Kohlhammer Stuttgart 1988 S 861 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 412 Klaus Erich Pollmann Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867 1870 Droste Dusseldorf 1985 S 322 323 Klaus Erich Pollmann Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867 1870 Droste Dusseldorf 1985 S 323 324 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 413 Habilitation Bonn 1983 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 414 Habilitation Bonn 1983 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage Kohlhammer Stuttgart 1988 S 862 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage Kohlhammer Stuttgart 1988 S 862 863 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage Kohlhammer Stuttgart 1988 S 862 Margaret Lavinia Anderson Lehrjahre der Demokratie Wahlen und politische Kultur im Deutschen Kaiserreich Franz Steiner Verlag Stuttgart 2009 S 301 302 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage Kohlhammer Stuttgart 1988 S 863 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundeswahlgesetz Reichstag amp oldid 238011468