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Die Reichstagswahlen im Norddeutschen Bund und dem Deutschen Reich von 1867 bis 1918 wurden im absoluten Mehrheitswahlrecht in Ein Personen Reichstagswahlkreisen durchgefuhrt Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Wahlkreiseinteilung 3 Wahlkreisbezeichnungen 4 Wahlverfahren 5 Wahlkreisorganisationen und Wahlkreisabkommen 6 Einzelnachweise 7 LiteraturRechtsgrundlage BearbeitenDie Mitgliedsstaaten des Augustbundnisses hatten sich 1867 auf die Wahl eines Konstituierenden Reichstags geeinigt Als Wahlrecht einigte man sich auf die Anwendung des Frankfurter Reichswahlgesetzes Da dieses von den Staaten bei Entstehung nicht anerkannt worden war erliess jeder einzelne Mitgliedsstaat ein gleichlautendes eigenes Wahlgesetz 1869 beschloss der Reichstag des Norddeutschen Bundes das Bundeswahlgesetz welches spater als Reichswahlgesetz fur das Kaiserreich weiter in Kraft blieb Die Regelungen bezuglich des Wahlrechts und der Wahlkreise blieb grundsatzlich bis zum Ende des Kaiserreichs 1918 unverandert Wahlkreiseinteilung BearbeitenDas Gesetz von 1849 ging davon aus dass in jedem Wahlkreis etwa 100 000 Einwohner leben sollten Bei Bevolkerungsverschiebungen Wachstum und Wanderungen sollten die Wahlkreise auf dem Verwaltungsweg neu eingeteilt werden Das Gesetz von 1869 regelte dass eine Anderung der Wahlkreise nur per Gesetz moglich sei Ein solches Gesetz wurde jedoch nie beschlossen so dass die Wahlkreiseinteilung uber die ganze Zeit unverandert blieb Dazu kam dass es keine staatenubergreifende Wahlkreise gab Damit umfassten die Wahlkreise der kleinen Bundesstaaten von Anfang an weniger als die 100 000 Einwohner Grundlage der Wahlkreisfestlegung waren die Ergebnisse der Volkszahlung von 1864 Dies fuhrte im Laufe der Zeit dazu dass die Grosse der Wahlkreise sehr unterschiedlich wurde Wahrend das Frankfurter Gesetz eine Ungleichheit von 1 3 und das Bundeswahlgesetz in den 1980er Jahren 1 1 67 zuliess betrug es 1912 bei einzelnen Wahlkreisen bis uber 1 30 1 Im Bereich des ehemaligen Norddeutschen Bundes wurden die bereits bestehenden 297 Wahlkreise der Wahlen zum Reichstag des Norddeutschen Bundes ubernommen 2 Weitere insgesamt 85 Wahlkreise wurden in Bayern Wurttemberg Baden sowie den hessischen Landesteilen Starkenburg und Rheinhessen gebildet 3 Bei der ersten Reichstagswahl des neugegrundeten Deutschen Reichs im Jahre 1871 gab es somit 382 Wahlkreise Das Reichsland Elsass Lothringen mit weiteren funfzehn Wahlkreisen nahm erst seit 1874 an Reichstagswahlen teil 4 Fur die einzelnen Wahlkreise siehe die Liste der Reichstagswahlkreise des Deutschen Kaiserreichs Wahlkreisbezeichnungen BearbeitenDie Reichstagswahlkreise orientierten sich an den Grenzen der Staaten Provinzen Regierungsbezirke und Kreise In den Kleinstaaten wurden die Reichstagswahlkreise je Staat durchnummeriert also z B Reichstagswahlkreis Konigreich Sachsen 1 in Preussen und Bayern erfolgte die Durchnummerierung auf Ebene der Regierungsbezirke bzw in der Provinz Hannover auf Ebene der Provinz da es dort keine Regierungsbezirke gab also z B Reichstagswahlkreis Gumbinnen 3 Daneben war eine Bezeichnung nach den Hauptorten der Kreise z B Reichstagswahlkreis Gummbinnen Insterburg ublich es findet sich auch eine Darstellung nach der reichsweiten Durchnummerierung z B Reichstagswahlkreis 13 Wahlverfahren Bearbeiten Hauptartikel Wahlrecht im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich In jedem der Reichstagswahlkreise wurde ein Abgeordneter gewahlt Dieser war gewahlt wenn er im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erhalten hatte ansonsten kam es 14 Tage spater zu einer Stichwahl im Gesetz engere Wahl genannt zwischen den beiden erstplatzierten Kandidaten Hier war der Kandidat gewahlt der die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigte bei Gleichstand kam es zum Losentscheid Da Kandidaten in mehreren Wahlkreisen antreten konnten konnte es zu einer Wahl in mehreren Wahlkreisen kommen Der Kandidat musste sich dann fur einen Wahlkreis entscheiden und die anderen Wahlen ablehnen Lehnte der gewahlte Kandidat die Wahl ab oder schied es spater aus dem Reichstag aus so kam es zu einer Neuwahl im Wahlkreis Wahlkreisorganisationen und Wahlkreisabkommen BearbeitenAuf Ebene der Reichstagswahlkreise bildeten sich Wahlkreisorganisationen zur Unterstutzung der jeweiligen Kandidaten Diese sowie die entsprechenden Fraktionen im Reichstag wurden die Basis der sich entwickelnden politischen Parteien Um die Wahl ihrer Kandidaten zu befordern schlossen dieses Wahlkreisorganisationen vielfach Wahlkreisabkommen Die Wahlkreisorganisationen waren hier rechtlich unabhangig von den Landes oder Reichorganisationen ihrer Parteien Uberregionale Wahlbundnisse wie das der Kartellparteien oder der Bulow Block wurden uberwiegend in den Wahlkreisorganisationen umgesetzt Abweichungen waren aber zulassig und kamen ofter vor 5 Einzelnachweise Bearbeiten Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 413 Habilitation Bonn 1983 Reglement zur Ausfuhrung des Wahlgesetzes fur den Reichstag des Norddeutschen Bundes auf Wikisource Bekanntmachung der Nachtrage zum Wahlreglement vom 28 Mai 1870 auf Wikisource Bekanntmachung betreffend die Feststellung der Wahlkreise in Elsass Lothringen fur die Wahlen zum Deutschen Reichstage auf Wikisource Carl Wilhelm Reibel Handbuch der Reichstagswahlen 1890 1918 1 Halbband 2007 ISBN 978 3 7700 5284 4 insb S 20 ff Literatur BearbeitenCarl Wilhelm Reibel Handbuch der Reichstagswahlen 1890 1918 Droste Verlag Dusseldorf 2007 ISBN 978 3 7700 5284 4 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichstagswahlkreis Deutsches Kaiserreich amp oldid 225432437