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Nach dem Wahlrecht der Weimarer Republik 1919 bis 1933 konnten die Deutschen sowohl den Reichstag und die Landtage als auch den Reichsprasidenten wahlen Es kam ferner zu zwei Volksentscheiden auf Reichsebene die aber beide scheiterten Reichsprasidentenwahl 1925 Anhanger des Rechtsliberalen Karl Jarres fahren durch Berlin Reichstagswahl Juli 1932 Anhanger der Parteien vor einem Wahllokal Die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung 1919 war die erste deutschlandweite Wahl nach dem Verhaltniswahlsystem Erstmals durften auch Frauen wahlen Zusammen mit der Absenkung des Wahlalters von 25 auf 20 Jahre und dem Wahlrecht fur Soldaten war dies die grosste Wahlrechtsausweitung in der deutschen Geschichte Bei den Reichstagswahlen ab 1920 erhielt eine Partei pro 60 000 Stimmen einen Sitz im Reichstag Zusatzregeln fuhrten allerdings immer noch zu Unterschieden zwischen Stimmen und Mandatsanteilen Wahrend der Weimarer Republik gab es Ansatze zur Reform der Reichstagswahl und nach dem Zweiten Weltkrieg wurde daruber diskutiert ob das Wahlsystem eine Mitschuld am Untergang der Republik hatte Die herrschende Meinung in der Geschichts und Politikwissenschaft betont dass die damalige Verhaltniswahl zur Parteienzersplitterung beigetragen habe Im Reichstag sassen die Vertreter von bis zu 15 Parteien Die Zersplitterung hat den Aufstieg der NSDAP und den Untergang der Weimarer Republik nicht verursacht 1 Bedeutsam waren hierfur aber vor allem die sozialmoralischen Milieus wie sie bereits vor 1918 bestanden hatten Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 1 1 Wahlen im Kaiserreich 1 2 Reformdiskussion und Reform 1918 2 Wahl zur Nationalversammlung 1919 2 1 Wahlsystem des Ubergangs 2 2 Verfassung 1919 und Reichstagswahlgesetz 1920 3 Reichstagswahlen 3 1 Wahlberechtigte 3 1 1 Frauenwahlrecht 3 1 2 Wahlalter 3 2 Ausfuhrung und Wahlhandlung 3 3 Wahlkreise und Bewerber 3 4 Auswertung 3 5 Haltung der Parteien zu Reformen 3 6 Reformversuche 4 Wahl des Reichsprasidenten 5 Volksgesetzgebung und Abstimmungen 5 1 Verfahren 5 2 Volksbegehren auf Reichsebene 5 3 Weitere Abstimmungen 6 Wahlen in den Landern 7 Politische Folgerungen in der Bundesrepublik 8 Forschung 9 Liste der Wahlen und Abstimmungen 10 Siehe auch 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenWahlen im Kaiserreich Bearbeiten Hauptartikel Wahlrecht im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich nbsp Wahlkreise im KaiserreichDas allgemeine und gleiche Wahlrecht fur Manner gab es bereits seit 1867 fur die Wahl zum Reichstag des Norddeutschen Bundes 2 Allerdings wirkte der Reichstag im Norddeutschen Bund und ab 1871 im Deutschen Reich bei der Gesetzgebung nur mit und die Regierung war allein dem Kaiser verantwortlich 3 Trotzdem bewirkte das demokratische Reichstagswahlrecht bereits eine Fundamentalpolitisierung der Massen wie Hans Peter Ullmann schreibt 4 Ein Reichstagsabgeordneter im Kaiserreich reprasentierte einen Wahlkreis Erhielt in einem ersten Wahlgang keiner der Wahlkreiskandidaten die absolute Mehrheit so gab es in einem zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Bei der Stichwahl kam es oft zu Absprachen zwischen den Parteien wodurch beispielsweise die Burgerlichen versuchten einen sozialdemokratischen Abgeordneten zu verhindern 5 Grosse Ungleichheit brachte es mit sich dass die Wahlkreise nicht der Bevolkerungsentwicklung angepasst wurden In den Jahren 1871 bis 1912 beispielsweise stieg im ostpreussischen Wahlkreis Heiligenbeil Preussisch Eylau die Zahl der Wahlberechtigten nur von 18 252 auf 18 988 Der industrialisierte Wahlkreis Bochum aber verzeichnete einen Anstieg von 24 514 auf 162 995 6 In den Gliedstaaten des Reiches wie Preussen Bayern oder Sachsen durften die Wahlsysteme anders gestaltet sein als auf Reichsebene Besonders umstritten war das Dreiklassenwahlrecht in Preussen bei dem das Stimmengewicht eines Wahlers von seinem Steueraufkommen abhing Die konservativen Parteien rechts im Parlament sitzend waren dadurch stark bevorteilt In den Debatten zur Parlamentarisierung stand das preussische Wahlsystem im Mittelpunkt da Preussen als grosster Teilstaat indirekt uber den Bundesrat die Politik im Deutschen Reich bestimmte 7 Reformdiskussion und Reform 1918 Bearbeiten nbsp Reichstagsgebaude um 1900Schon in den 1880er Jahren gab es Forderungen das Wahlsystem zu andern Bis in die ersten Jahre des 20 Jahrhunderts hinein ging es vor allem um die Wahlkreiseinteilung Die verfassungsrechtlich mogliche und leicht durchfuhrbare Reform wurde von allen Parteien gefordert mit Ausnahme der Konservativen und der Polen 8 Die Verhaltniswahl wurde erstmals in Wurttemberg 1906 eingefuhrt ferner in einigen Bundesstaaten bei den Kommunalwahlen Selbst die Sozialdemokraten waren nicht eindeutig dafur die sozialliberale Fortschrittliche Volkspartei einheitlich erst seit dem Krieg 1914 Altkonservative und Freikonservative katholisches Zentrum und auch die Reichsregierung waren nicht prinzipiell dagegen obwohl das bestehende Wahlsystem sie begunstigte Sie sahen bei manchen Kommunalwahlen wie sie Stimmen in den Stadten gewannen Allerdings waren sie erst im Sommer 1917 zu Zugestandnissen bereit 9 Als im Marz 1917 im Reichstag der Etat beraten wurde sprachen sich Sozialdemokratie aber auch der Fortschritt die Nationalliberalen und andeutungsweise das Zentrum fur eine weitere Demokratisierung aus Es bestand die Angst dass die SPD die Kriegskredite nicht mehr bewilligen wurde wenn man ihren Forderungen nicht nachkomme 10 Der am 30 Marz 1917 eingesetzte Verfassungsausschuss nahm im Mai einen Entwurf des Fortschritts an In Wahlkreisen mit grossem Bevolkerungswachstum sollten mehrere Mandate nach der Verhaltniswahl vergeben werden 361 alte Wahlkreise sollten weiterhin je einen Abgeordneten entsenden nach der Mehrheitswahl In grossen Stadten hingegen sollten 26 neue Wahlkreise mit insgesamt achtzig Abgeordneten entstehen 11 Im neuen Grosswahlkreis Berlin sollten zehn Abgeordnete gewahlt werden in den ubrigen neuen meist je zwei mit starren Listen Die letzten beiden Wahlen des Kaiserreichs fanden allerdings noch nach dem alten System statt namlich Nachwahlen in Berlin I 15 Oktober 1918 Stichwahl 29 Oktober und Neustettin 8 November 1918 12 Am 24 August 1918 wurde der Entwurf vom Reichstag beschlossen Dagegen waren die Konservativen die Polen und die Unabhangigen Sozialdemokraten USPD Die Mehrheits Sozialdemokraten stimmten hingegen zu obwohl das neue Wahlsystem sie ihrer Vorteile dort beraubte wo sie diese trotz Mehrheitswahl gehabt hatten in den grossstadtischen Wahlkreisen hatten andere Parteien mehr Chancen auf ein Mandat bekommen Aber sie wollten an der Koalition mit Zentrum und Fortschritt festhalten 13 Am 7 November sagte Reichskanzler Max von Baden dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert die Verhaltniswahl zu 14 Wahl zur Nationalversammlung 1919 Bearbeiten Hauptartikel Wahl zur Deutschen Nationalversammlung nbsp SPD Wahlkampf fur die Wahlen zur Nationalversammlung Berlin im Januar 1919Nach der erzwungenen Abdankung des Kaisers am 9 November 1918 entstand eine Ubergangsregierung von SPD und USPD die sich Rat der Volksbeauftragten nannte Am 12 November fuhrte eine Erklarung des Rates die Verhaltniswahl fur alle Wahlen in Deutschland ein gefolgt am 30 November von einer Wahlordnung 15 Erstmals in Deutschland sollten nicht nur Manner sondern auch Frauen wahlen Der Entwurf der Wahlordnung stammte von Robert Alfred Schulze dem Verfassungs und Wahlreferenten des Reichsamts des Innern Der Staatssekretar des Innern Hugo Preuss ubernahm den Entwurf anstelle seiner fruheren Uberlegung von 1917 Reichslisten ohne Wahlkreiseinteilung wahlen zu lassen 16 Die Wahl zur Nationalversammlung fand am 19 Januar 1919 statt Wahlsystem des Ubergangs Bearbeiten nbsp Hochste Stimmenanteile in den Grosswahlkreisen von 1919Die alten Einpersonenwahlkreise wurden durch 6 der Wahlordnung zu grossen Wahlkreisen zusammengelegt Innerhalb der Wahlkreise wurden mehrere Abgeordnete nach der Verhaltniswahl gewahlt durchschnittlich kam ein Abgeordneter auf 150 000 Einwohner Es gab 37 Wahlkreise mit zwischen sechs und 17 Mandaten Im 38 Wahlkreis Elsass Lothringen konnte wegen der franzosischen Besatzung nicht mehr gewahlt werden 17 Einer der Wahlkreise Posen war ein Sonderfall da die dortigen Polen die Wahl boykottierten Die Parteien stellten Listen Wahlvorschlage auf Listen konnten eine Listenverbindung eingehen Dadurch erhielten die Listen im Verteilungsverfahren eventuell gemeinsam einen Abgeordneten mehr als wenn sie getrennt angetreten waren Die Gesamtzahl der Abgeordneten die auf die verbundenen Listen gefallen ist wurde dann je nach Stimmenstarke auf die einzelnen Listen verteilt Konservative DNVP nationalliberale DVP und CVP das Zentrum war zu dieser Wahl ebenfalls unter einem neuen Namen angetreten verbanden ihre Listen in fast allen Wahlkreisen sozialliberale DDP SPD und USPD hingegen fast nirgendwo 18 Eine Partei konnte nach wie vor nur Mandate erhalten wenn sie im jeweiligen Wahlkreis auch tatsachlich Kandidaten aufgestellt hatte Trotz Verhaltniswahl gab es noch gewisse Unterschiede zwischen Stimmenanteil und Mandatsanteil Das lag unter anderem an der Wahlkreiseinteilung ohne Reststimmenverwertung und an den Listenverbindungen Ware das Reich ein einziger Wahlkorper gewesen so hatten die DDP vier und die USPD zehn Mandate mehr erhalten 19 Im Durchschnitt benotigte man fur einen Sitz in der Nationalversammlung 72 209 Stimmen die USPD jedoch 105 331 Stimmen Die regional zentrierten Parteien brauchten deutlich weniger zum Beispiel der Braunschweigische Landeswahlverband nur 56 858 Es gab wegen der Unproportionalitaten Kritik am Wahlsystem Im Vergleich zu anderen Problemen der Zeit war diese Diskussion aber von untergeordneter Bedeutung 20 Verfassung 1919 und Reichstagswahlgesetz 1920 Bearbeiten nbsp Weimarer Reichsverfassung Schaubild Die Einfuhrung der Verhaltniswahl wurde allgemein nicht als revolutionar angesehen sondern als naturliche Entwicklung wie sie im Kaiserreich begonnen hatte Prominenter Gegner in der Nationalversammlung war nur der DDP Abgeordnete Friedrich Naumann der ein parlamentarisches Regierungssystem mit Verhaltniswahl fur unmoglich erachtete 21 SPD und USPD wollten die Verhaltniswahl als Errungenschaft der Revolution geschutzt sehen auch wenn spater einmal eine andere Mehrheit den Reichstag beherrschen sollte 22 Die Verankerung in der Verfassung machte eine kaum realistische Zweidrittelmehrheit notwendig um beispielsweise die Mehrheitswahl wieder einzufuhren So bestimmte die neue Verfassung vom 11 August 1919 Die Abgeordneten werden in allgemeiner gleicher unmittelbarer und geheimer Wahl von den uber zwanzig Jahre alten Mannern und Frauen nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl gewahlt Der Wahltag muss ein Sonntag oder offentlicher Ruhetag sein Das Nahere bestimmt das Reichswahlgesetz Weimarer Reichsverfassung Art 22 Abs 1 Mit der Ausarbeitung des Reichswahlgesetzes liess die Nationalversammlung sich Zeit Mit drei Vorentwurfen die sich unter anderem in der Grosse der Wahlkreise und der Verwertung von Reststimmen unterschieden ging das Innenministerium am 19 Januar 1920 an die Offentlichkeit Es kam zur Kritik dass durch diese Vorgehensweise Wahlgesetz und Neuwahl verzogert wurden 23 Die Nationalversammlung war schliesslich nur fur die Ausarbeitung einer Verfassung vorgesehen und sollte bald durch einen regular gewahlten Reichstag ersetzt werden Die Verschleppung wurde als ein Motiv fur den rechtsgerichteten Kapp Putsch vom Marz 1920 genannt 24 Uber letzte Fragen wie die Wahlkreiseinteilung entschied das Kabinett erst am 12 Marz 1920 als der schnell gescheiterte Putschversuch schon im Gange war Am 23 April nahm der Reichstag das Gesetz ohne Gegenstimmen an Da man in grosser Eile den Wahltermin auf den 6 Juni angesetzt hatte gab es keine Zeit dafur die geplanten Wahlkreise mit je vier Abgeordneten einzurichten Man griff auf die Einteilung von 1919 zuruck was alle Parteien nur als kurzfristige Notlosung ansehen wollten 25 Reichstagswahlen BearbeitenWahlberechtigte Bearbeiten nbsp Gleiche Rechte Gleiche Pflichten SPD Plakat 1919 mit Bezug auf das neue FrauenwahlrechtBereits bei der Wahl zur Nationalversammlung war der Kreis der Wahlberechtigten erheblich ausgeweitet worden von 1912 14 441 400 auf 37 362 100 Deutsche 26 Aktive Soldaten Frauen und Jugendliche die in unterschiedlicher Weise ihren Kriegsbeitrag geleistet hatten erhielten Anerkennung dafur durch die Verleihung des Wahlrechtes so ein damals unumstrittenes Argument 27 Ohne Wahlrecht verblieben im Wesentlichen nur Burger die das zwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hatten zuvor das funfundzwanzigste Die Staatsburgerschaft musste man mindestens ein Jahr vor dem Wahltag erhalten haben 28 Bei den Wahlen zum Reichstag seit 1920 wurde den aktiven Soldaten die Wahlberechtigung wieder genommen wegen der Verringerung der deutschen Armee auf 100 000 Mann betraf dies allerdings erheblich weniger Menschen als im Kaiserreich 29 Vom Wahlgang ferner ausgeschlossen waren Entmundigte nach 6 BGB a F zum Beispiel wegen Geistesschwache Trunksucht oder Verschwendung unter Pflegschaft oder vorlaufiger Vormundschaft Stehende Personen die nach einem Strafgerichtsurteil ihre burgerlichen Ehrenrechte verloren hatten 30 Sein Wahlrecht konnte praktisch nicht ausuben wer als Soldat der Reichswehr angehorte wer in einer geschlossenen Heil oder Pflegeanstalt lebte und wer sich in Straf oder Untersuchungshaft befand Wer jedoch aus politischen Grunden in Schutzhaft war sollte nach Beschluss der Nationalversammlung wahlen durfen Bei Fursorgezoglingen sei nach dem Einzelfall zu urteilen etwa danach ob jemand in einer Anstalt oder in Familienpflege untergebracht war 31 In den fruhen Gesetzesentwurfen gab es noch ein Wahlrecht fur Auslandsdeutsche das aber in den Beratungen der Nationalversammlung gestrichen wurde Es spielte in der spateren Diskussion zur Wahlreform keine zentrale Rolle mehr ebenso wenig wie die Forderung nach einem Wahlrecht fur in Deutschland lebende Osterreicher Die Deutschvolkische Freiheitspartei beantragte 1924 dass deutsche Sprachinseln im Ausland einen Vertreter in den Reichstag entsenden sollten das war aber kaum ernst gemeinte Propaganda urteilt Eberhard Schanbacher 32 Im Ausland lebenden deutschen Staatsburgern wurde erst in der Bundesrepublik die Wahl ermoglicht Frauenwahlrecht Bearbeiten nbsp Drei Abgeordnete der Nationalversammlung auf einer Briefmarke von 1969 von links Marie Juchacz SPD Marie Elisabeth Luders DDP Helene Weber Zentrum In der Nationalversammlung gab es noch geringen Widerstand gegen das Frauenwahlrecht Konservative Kritik lautete die Frau solle nicht in das Schmutzige der Politik gezogen und der Ehe und dem Haushalt entfremdet werden Frauenvereine hingegen forderten erfolglos Quoten die einen gewissen Prozentsatz und bestimmte Platze auf den Kandidatenlisten fur Frauen reservierten 33 Bereits in der Weimarer Republik stellte man fest dass die Wahlbeteiligung von Frauen niedriger war als die von Mannern es gab zum Teil amtliche Auszahlungen dem Geschlecht nach 34 Extremistische Parteien wie die NSDAP und die KPD waren eher Mannerparteien Frauen bevorzugten uberdurchschnittlich christliche nationale und konservative Parteien 35 Erst in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik naherten sich Manner und Frauen in den Punkten Wahlbeteiligung und Parteienpraferenz an 36 Der Frauenanteil in der Weimarer Nationalversammlung lag mit 9 6 Prozent seinerzeit hoher als in jedem anderen Land 37 erst 1987 ubertraf der Anteil im Bundestag den in der Weimarer Nationalversammlung deutlich 38 Wahlalter Bearbeiten Im Kaiserreich machte die SPD sich stark fur eine Herabsenkung des Wahlalters von 25 auf 20 Jahre und argumentierte im Marz 1917 mit dem Kriegsdienst Gegner der Idee wie die Liberalen und Katholiken antworteten dass dann das Alter noch weiter herabgesenkt werden musse um die noch jungeren Soldaten nicht zu benachteiligen Der Kriegsdienst fuhre ausserdem nicht automatisch zur politischen Reife Ein sozialdemokratischer Vorstoss im interfraktionellen Ausschuss vom 8 November 1918 wurde nicht mehr beraten 39 Am 12 November 1918 kundigte der Rat der Volksbeauftragten die Herabsenkung des aktiven und passiven Wahlalters auf 20 Jahre an Innenminister Hugo Preuss entsprach dem am 26 November 1918 wobei er selbst die Altersgrenze bei 21 Jahren befurwortete Das verband er mit der Frage der Volljahrigkeit seit 1876 reichseinheitlich bei 21 Jahren 40 In der Nationalversammlung waren SPD und DDP fur eine Festlegung des Wahlalters in der Verfassung DNVP und DVP dagegen 41 In der Reichsverfassung wurde dann nur das aktive Wahlalter festgeschrieben es lag bei 20 Jahren Das Reichstagswahlgesetz von 1920 legte die Wahlbarkeit fest sie wurde auf 25 Jahre festgeschrieben 42 Ausfuhrung und Wahlhandlung Bearbeiten nbsp Wahllokal bei einer Reichstagswahl in Braunschweig um 1930Mit den Wahlangelegenheiten war das Reichsinnenministerium betraut das auch den Reichswahlleiter ernannte Fur die Ausfuhrung des Wahlgesetzes waren die Landesbehorden zustandig abhangig von den Bestimmungen im jeweiligen Land 43 Wahlen konnte nur wer in eine Wahlerliste bzw eine Wahlkartei eingetragen war Die Listen oder Karteien wurden von den Gemeindebehorden gefuhrt 44 Wer am Wahltag nicht oder nur unter Schwierigkeiten an seinem Wohnort wahlen konnte hatte die Moglichkeit sich einen Wahlschein zu besorgen Man stellte einen formlosen Antrag mundlich oder schriftlich mit dem man glaubhaft machen musste dass man beispielsweise aus zwingenden beruflichen Grunden nicht am Wohnort wahlen konnte Mit einem Wahlschein durfte der Wahler dann am Wahltag in jedem beliebigen Wahlbezirk wahlen 45 Eine Wahlpflicht wurde in der Nationalversammlung erwogen und 1922 von der DNVP gefordert die Idee konnte sich jedoch nicht durchsetzen 46 Man argumentierte mit der genauen Wiedergabe der Volksmeinung parteitaktische Uberlegungen gingen dahin dass die burgerlichen oder rechten Wahler gegenuber den besser organisierten Linken mobilisiert werden mussten Erfahrungen in Detmold und Belgien hatten jedoch gezeigt dass die Wahlpflicht sich kaum durchsetzen liess 47 nbsp Wahlzettel im Wahlkreis Berlin November 1932Den Wahltag setzte der Reichsprasident fest Seit November 1918 musste es sich um einen Sonntag oder Feiertag handeln entsprechend einer alten Forderung der Sozialdemokratie Fiel der Wahltag in die Zeit vom 1 April bis zum 30 September so waren die Wahllokale von 8 Uhr morgens bis abends um 18 Uhr geoffnet Im Winterhalbjahr verschob sich dies um je eine Stunde nach hinten In Wahlbezirken mit weniger als tausend Einwohnern durfte die Wahldauer kurzer sein 48 Der Staat hatte es lange Zeit aus Kostengrunden abgelehnt Stimmzettel zu drucken Das war Aufgabe der Parteien die Stimmzettel nur mit ihren eigenen Kandidaten per Post verschickten oder dem Wahler vor dem Wahlraum in die Hand druckten 1907 kostete das Drucken der Stimmzettel eine Partei pro Wahlkreis etwa 100 Mark das wesentlich grossere Problem war jedoch die Verteilung die die Mitarbeit von 50 bis 100 Helfern notig machen konnte 49 Auch im Hinblick auf die mit dem alten System verbundene Papierverschwendung druckte der Staat seit 1923 die Stimmzettel und stellte sie im Wahlraum zur Verfugung Auf einem solchen Stimmzettel waren alle kandidierenden Listen aufgefuhrt Der Wahler musste darauf die Liste seiner Wahl mit Stift kenntlich machen 50 Wahlkreise und Bewerber Bearbeiten Siehe Liste der Wahlkreise und Wahlkreisverbande der Weimarer Republik nbsp Wahlkreise und Wahlkreisverbande seit 1924Das Reich war in 35 Wahlkreise eingeteilt In der Regel reichte eine Partei in jedem Wahlkreis eine Liste Kreiswahlvorschlag ein In jedem Kreiswahlvorschlag waren ein Vertrauensmann und dessen Stellvertreter zu benennen Der Vertrauensmann oder sein Stellvertreter konnte erklaren dass die Reststimmen des Kreiswahlvorschlags einem Reichswahlvorschlag zuzurechnen seien Anschlusserklarung Ublicherweise stellte jede Partei einen Reichswahlvorschlag auf und alle Kreiswahlvorschlage der Partei wurden diesem angeschlossen Es war aber auch moglich Kreiswahlvorschlage verschiedener Parteien demselben Reichswahlvorschlag anzuschliessen So waren z B bei der Reichstagswahl im Marz 1933 die Kreiswahlvorschlage der DStP dem Reichswahlvorschlag der SPD angeschlossen die im Gegenzug DStP Bewerber auf ihrem Reichswahlvorschlag platziert hatte Die 35 Wahlkreise waren zu 16 Wahlkreisverbanden zusammengefasst die mit einer Ausnahme jeweils zwei oder drei Wahlkreise umfassten Kreiswahlvorschlage fur Wahlkreise desselben Wahlkreisverbandes konnten durch gegenseitige Erklarungen der Vertrauenspersonen miteinander verbunden werden Verbindungserklarung Eine Verbindung war nur zwischen Kreiswahlvorschlagen moglich die entweder alle keinem oder alle demselben Reichswahlvorschlag angeschlossen waren Wahlbar war jeder Reichsburger ab 25 Jahren einschliesslich der Soldaten obwohl diese selbst nicht wahlen durften Ein Kandidat brauchte nicht in dem Wahlkreis zu wohnen in dem er auf einer Liste kandidierte Er durfte pro Wahlkreis nur auf einer Liste stehen ansonsten aber auch auf anderen mit seiner Liste verbundenen Listen Das heisst er durfte fur seine Partei gleichzeitig in mehreren Wahlkreisen und auf der Reichsliste kandidieren 51 Auswertung Bearbeiten In vielen Verhaltniswahlsystemen steht die Zahl der zu vergebenen Mandate vorher fest Das Weimarer System ein Reststimmenverfahren ging jedoch nach der sogenannten automatischen Methode vor Grundsatzlich erhielt eine Partei fur jeweils 60 000 Stimmen ein Mandat Folglich hing die Gesamtzahl der Mandate davon ab wie viele Stimmen insgesamt abgegeben wurden Bei einem Anwachsen der Wahlbevolkerung oder einer hoheren Wahlbeteiligung gab es einen grosseren Reichstag Ebenen bei der Auswertung der Stimmen Anzahl Ebene Listen1 Reich Reichswahlvorschlage von den Parteizentralen erstellt16 Wahlkreisverbande die jeweils zwei oder drei Wahlkreise umfassen der Wahlkreisverband I bestand mit Ostpreussen aus nur einem Wahlkreis ohne es wurde der Wahlvorschlag aus dem Wahlkreis mit den meisten Reststimmen berucksichtigt 35 Wahlkreise Kreiswahlvorschlage von den Parteien vor Ort erstelltZunachst erhielt jeder Kreiswahlvorschlag fur volle 60 000 Stimmen jeweils einen Sitz Hatte ein Kreiswahlvorschlag weniger als 60 000 Stimmen erhalten oder blieben Reststimmen ubrig wurden diese Stimmen auf die nachste Auswertungsebene ubertragen Das war der Wahlkreisverband oder falls der Wahlvorschlag mit keinem anderen Kreiswahlvorschlag verbunden war der Reichswahlvorschlag Im Wahlkreisverband wurden fur jeweils volle 60 000 Stimmen ein Mandat vergeben jedoch nur dann wenn wenigstens einer der verbundenen Kreiswahlvorschlage mindestens 30 000 Stimmen erhalten hatte Da es keine Listen eigens fur diese Ebene gab fielen die hierbei erhaltenen Sitze demjenigen Kreiswahlvorschlag zu die die meisten Reststimmen hatten bei Stimmengleichheit entschied das Los Die Reststimmen die im Wahlkreisverband nicht verwertet wurden wurden auf den Reichswahlvorschlag ubertragen Jeder Reichswahlvorschlag erhielt fur jeweils volle 60 000 Reststimmen einen Sitz Blieben danach mehr als 30 000 Reststimmen ubrig erhielt der Reichswahlvorschlag einen weiteren Sitz Ein Reichswahlvorschlag konnte aber nicht mehr Sitze erhalten als alle angeschlossenen Kreiswahlvorschlage zusammen bereits bekommen hatten Das bedeutet dass eine Partei sofern nur Wahlvorschlage dieser Partei dem Reichswahlvorschlag angeschlossen waren nur dann Sitze erhalten konnte wenn sie entweder mindestens 60 000 Stimmen in einem Wahlkreis erreichte oder sie 60 000 Stimmen in einem Wahlkreisverband errang und gleichzeitig einer ihrer Kreiswahlvorschlage in diesem Wahlkreisverband mindestens 30 000 Stimmen bekam Eine kleine Partei hatte daher einen Vorteil wenn ihre Anhanger regional konzentriert wohnten Parteien mit weit verstreuter Anhangerschaft waren im Nachteil Theoretisch hatte eine Partei mit 29 999 Stimmen in jedem der 35 Wahlkreise zwar insgesamt mehr als eine Million Stimmen aber kein Mandat erhalten Bei der Reichstagswahl vom Mai 1924 errang der Bayerische Bauernbund mit 192 786 Stimmen drei Mandate die USPD mit 235 145 Stimmen kein einziges Schanbacher zufolge blieben bei den Reichstagswahlen zwischen 1 4 und 5 0 Prozent der Stimmen unberucksichtigt Von den antretenden Parteien erzielten nur etwa die Halfte Mandate 52 Jeder Kreis und Reichswahlvorschlag musste vor der Wahl von mindestens zwanzig Stimmberechtigten unterzeichnet worden sein Der Aufwand bezuglich der Unterstutzerlisten war somit kein Hindernis fur die Teilnahme nicht etablierter Parteien 53 Erst am 2 Februar 1933 wurde die Hurde auf 60 000 Unterschriften erhoht in einem Wahlkreis in den ubrigen je funfzig 54 Falls auf einen Kreiswahlvorschlag mehr Mandate entfielen als er Kandidaten auflistete wurden die uberfalligen Mandate anhand der Listen in den verbundenen Wahlkreisen oder anhand der Reichsliste besetzt Ein Kandidat der auf mehreren verbundenen Listen kandidiert hatte und mehrfach gewahlt worden war musste sich innerhalb einer Woche nach der Wahl entscheiden welches Mandat er annehmen wollte 55 Bei Rucktritt oder Tod eines Abgeordneten ging sein Mandat an denjenigen Kandidaten uber der auf der Liste nach ihm gestanden hatte 56 Haltung der Parteien zu Reformen Bearbeiten Die Sozialdemokraten waren skeptisch gegenuber Wahlreformen da sie furchteten Errungenschaften der Revolution konnten abgeschafft und wieder Benachteiligungen fur die Sozialdemokratie eingefuhrt werden Allenfalls eine Gruppe jungerer SPD Politiker war fur eine Reform Richtung Mehrheitswahlrecht aufgeschlossen 57 Das Zentrum befurwortete eine Reform und betonte die funktionale Bedeutung von Wahlen konnte sich aber auf keinen Entwurf einigen 58 Die DDP strebte nach kleineren Wahlkreisen oder Einerwahlkreisen auch als sie selbst immer weniger Stimmen erhielt 59 Zwar ahnelten die Auffassungen des DVP Fuhrers Gustav Stresemann denen der DDP die Partei selbst aber war an einer Reform desinteressiert Das ruhrte zunachst von ihrer negativen Haltung zur Verfassung selbst her spater sah sie dass beispielsweise ein Wegfallen der Reststimmenauswertung sie selbst getroffen hatte Wie auch Zentrumskanzler Heinrich Bruning fand die DVP die Frage des Wahlsystems von geringer Bedeutung sie wunschte sich weitergehende Verfassungsanderungen hin zu einem starkeren Reichsprasidenten 60 Letzteres gilt auch fur die DNVP wahrend Kommunisten und Nationalsozialisten den Parlamentarismus und jegliche Wahlreform grundsatzlich ablehnten 61 Reformversuche Bearbeiten Alle Reichsregierungen seit 1924 und die meisten davor setzten sich eine Wahlreform zum Ziel Wegen der Schwierigkeit einer Verfassungsanderung bemuhten sie sich Verbesserungen in Richtung einer mehr personenbezogenen Wahl bei Wahrung der Verhaltniswahl zu realisieren Es sollte ein hoherer faktischer Prozentsatz notig sein um Mandate zu erhalten zu erreichen etwa durch kleinere Wahlkreise und eine eingeschrankte Verwertung von Reststimmen Zustande kamen jedoch nur kleinere technische Anderungen Gesetze zur Anderung des Reichswahlgesetz vom 24 Oktober 1922 31 Dezember 1923 und 13 Marz 1924 62 Theoretisch hatte man das Reichstagswahlgesetz durch Diktatur Notverordnungen des Reichsprasidenten oder aufgrund eines Ermachtigungsgesetzes des Reichstags andern konnen Man hatte beispielsweise Anfang 1924 jedoch Skrupel die Reform uber das Ermachtigungsgesetz vom Dezember 1923 zu realisieren Die betroffene Volksvertretung sollte sich ihr Wahlsystem selbst geben 63 nbsp Joseph Wirth vom Zentrum war 1921 1922 Reichskanzler und 1930 1931 Reichsinnenminister 1930 machte er den letzten ernsthaften Vorstoss zu einer Wahlreform Der spatere Regierungsentwurf von Karl Jarres vom 21 August 1924 war der einzige der je dem Reichstag zugeleitet wurde Das Wahlgebiet war in 156 Wahlkreisen mit 16 Wahlkreisverbanden einzuteilen die Abgeordnetenzahl war mit 399 festgelegt fur einen Sitz sollten 75 000 Stimmen notig sein Ein kompliziertes Verteilungssystem hatte bewirkt dass eine Partei normalerweise pro Wahlkreis hochstens einen Sitz bekam fur einen zweiten auf die Reststimmenverwertung auf hoherer Ebene angewiesen war Weiterhin durften durch eine Reichsliste nur so viele Mandate verteilt werden wie die Partei bereits in den Wahlkreisen erhalten hatte Da es fur eine kleine Partei schwierig gewesen ware einen Wahlkreissitz zu erringen hatte sie kaum Sitze uber die Reichsliste erhalten 64 Am 19 August 1930 noch vor der Wahl im September beriet Heinrich Brunings Kabinett uber einen Entwurf von Innenminister Joseph Wirth dem zufolge Elemente der Mehrheitswahl eingefuhrt werden sollten Ausserdem sollten Splittergruppen durch wirksame Sperrklauseln aus dem Parlament gehalten werden Die betroffenen Kleinparteien zu denen jetzt auch die DDP gehorte leisteten erwartungsgemass Widerstand Der Entwurf hatte nach den verheerenden Wahlergebnissen der Septemberwahl 1930 bedeutet dass die burgerliche Mitte von 21 2 Prozent auf 11 5 Prozent herabgesunken ware Wahrend der Staatssekretar der Reichskanzlei Hermann Punder noch im November an die Auflosung des Reichstags und eine Wahlreform per Notverordnung dachte hatte Bruning die Hoffnung aufgegeben durch eine Reform dem Parlament seine Handlungsfahigkeit zuruckzugeben 65 Der neue Kanzler Franz von Papen schlug im August 1932 vor das Wahlalter etwa um funf Jahre zu erhohen hohe Schranken gegen Splitterparteien einzufuhren und die Listenwahl zu beseitigen Kriegsteilnehmer und Familienvater sollten Zusatzstimmen erhalten Fast alle Parteien lehnten die Vorschlage ab Sein Nachfolger Kurt von Schleicher zeigte sich an Verfassungsanderungen und damit an tiefgreifenden Wahlreformen uninteressiert 66 Wahl des Reichsprasidenten Bearbeiten Hauptartikel Reichsprasident Das Staatsoberhaupt der Deutschen Republik war der Reichsprasident Er ernannte die Regierung und hatte in Notfallen ausserordentliche Vollmachten zur Gefahrenabwehr Die Verfassung sah vor dass er alle sieben Jahre direkt vom Volk gewahlt wurde Eine Wiederwahl war unbegrenzt moglich Art 41 43 Die Nationalversammlung hatte Friedrich Ebert am 11 Februar 1919 zum Reichsprasidenten gewahlt Nicht nur mit der ersten Wahl des Reichstags auch mit der des Reichsprasidenten liess die demokratische Mehrheit sich Zeit Zwar gab es bereits seit dem 4 Mai 1920 ein Gesetz uber die Wahl des Reichsprasidenten Doch noch 1922 furchtete man ein weit rechtsstehender Kandidat konnte gewahlt werden So konkretisierte der Reichstag im Oktober 1922 die Amtszeit Eberts durch das Gesetz zur Anderung des Artikels 180 der Reichsverfassung Er sollte bis zum 30 Juni 1925 amtieren 67 Tatsachlich starb Ebert bereits einige Monate vorher am 28 Februar 1925 So kam es erstmals zur Volkswahl des Reichsprasidenten Wahlbar war jeder Deutsche uber 35 Jahre wahlberechtigt jeder der den Reichstag mitwahlen durfte Ein Kandidat benotigte die absolute Mehrheit der Wahlenden um gewahlt zu werden Erreichte niemand sie im ersten Wahlgang kam es zu einem zweiten Wahlgang in dem die relative Mehrheit reichte 68 Es handelte sich nicht um eine Stichwahl denn im zweiten Wahlgang durften sogar neue Kandidaten antreten nbsp Wahlpropaganda fur den Kandidaten Paul von Hindenburg bei der Reichsprasidentenwahl 1925Am 29 Marz 1925 fand der erste Wahlgang statt Der DVP Politiker Karl Jarres erhielt als Kandidat der Rechtsparteien mit 38 2 Prozent die meisten Stimmen Otto Braun der SPD Ministerprasident Preussens lag zwar auf Platz zwei die republiktreuen Parteien furchteten aber dass er als ihr gemeinsamer Kandidat die burgerlichen Wahler nicht anziehen konne Darum stellten sie fur den zweiten Wahlgang den Zentrumskandidaten Wilhelm Marx wieder auf Die Rechte einigte sich jedoch auf den ehemaligen Weltkriegsgeneral Paul von Hindenburg der im ersten Wahlgang nicht angetreten war Hindenburg siegte im zweiten Wahlgang am 26 April mit 48 3 Prozent gegenuber 45 3 Prozent fur Marx Sieben Jahre spater am 13 Marz und 10 April 1932 wurde Hindenburg wiedergewahlt Bedeutendster Gegenkandidat war der NSDAP Fuhrer Adolf Hitler Erst im zweiten Wahlgang kam Hindenburg der von den republiktreuen Parteien als das kleinere Ubel unterstutzt wurde auf die absolute Mehrheit Volksgesetzgebung und Abstimmungen Bearbeiten Hauptartikel Direkte Demokratie in der Weimarer Republik Bereits 1869 hatten die Sozialdemokraten eine Gesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid gefordert Trotz vereinzelter Bedenken blieben SPD und USPD dabei auch in der Nationalversammlung Die DDP und die DNVP schlossen sich dem an wahrend die DVP die Volksgesetzgebung ablehnte 69 Ebenso wie bei der Volkswahl des Reichsprasidenten sah man in der Volksgesetzgebung ein Gegengewicht zu einer Allmacht des Reichstags 70 Verfahren Bearbeiten nbsp Flussdiagramm vom Volksbegehren zum GesetzBereits das Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt vom 10 Februar 1919 sprach von der Moglichkeit des Reichsprasidenten bei Streit zwischen Parlament und Landervertretung eine Volksabstimmung uber einen Gesetzentwurf einzuberufen 4 2 Mit Elementen der direkten Demokratie wollte die Nationalversammlung das System weiter ausbalancieren und eine erganzende Volksgesetzgebung einrichten Das Gesetz uber den Volksentscheid stammt vom 27 Juni 1921 71 Die Reichsverfassung sah Volksentscheide vor 72 Der Reichstag konnte mit Zweidrittelmehrheit eine Volksabstimmung uber die Amtsabsetzung des Reichsprasidenten einberufen Eine Bestatigung des Reichsprasidenten jedoch bedeutete eine Neuwahl und bewirkte die Auflosung des Reichstags Art 43 Hatte der Reichstag ein Gesetz beschlossen konnte der Reichsprasident es dem Volksentscheid unterbreiten wenn er es nicht unterzeichnen wollte Art 73 1 Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Reichstag und Reichsrat konnte der Reichsprasident einen Volksentscheid anordnen Art 74 3 Stimmte der Reichsrat einer vom Reichstag beschlossenen Verfassungsanderung nicht zu konnte der Reichstag einen Volksentscheid verlangen Art 76 2 Der Reichsprasident konnte einen Volksentscheid uber den Haushaltsplan Abgabengesetze und Besoldungsverordnungen einberufen Art 73 4 Ein Volksentscheid uber einen Gesetzesentwurf konnte ferner von einem Volksbegehren verlangt werden und dies war das einzige Verfahren mit dem es in der Weimarer Zeit tatsachlich zu Volksentscheiden kam Die weitere Grundlage dafur lieferten das Gesetz uber den Volksentscheid vom 27 Juni 1921 und die Reichsstimmordnung vom 14 Marz 1924 Die Antragsteller mussten zunachst dem Reichsinnenminister einen Gesetzesentwurf und die Unterschriften von funftausend Stimmberechtigten vorlegen Alternativ reichte es wenn eine Vereinigung nachweisen konnte dass hunderttausend stimmberechtigte Mitglieder den Antrag unterstutzten 73 In der Praxis waren Volksbegehren Parteibegehren Vorstosse ohne den Ruckhalt einer grossen Partei scheiterten fruh 74 Nach erfolgreichem Antrag kam es zum Volksbegehren Dazu bestimmte der Minister die Tage an denen Stimmberechtigte sich in Unterstutzerlisten eintragen konnten Notwendig war in der Regel die Unterstutzung von einem Zehntel aller Stimmberechtigten Nach erfolgreichem Volksbegehren musste die Reichsregierung dem Reichstag eine offizielle Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vorlegen 75 Lehnte der Reichstag den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens ab so kam es zum Volksentscheid Innenministerium und Staatsrechtslehre erschwerten den Erfolg erheblich da ein Verfassungsartikel so auslegt wurde dass die bejahende Mehrheit der absoluten Mehrheit aller stimmberechtigten Burger entsprechen musste Der Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber verurteilt diese Praxis als verfassungswidrig 76 Volksbegehren auf Reichsebene Bearbeiten nbsp Propaganda zur geplanten Furstenenteignung 1926Vier Ansatze scheiterten bereits bei der Antragstellung beim Reichsinnenminister Drei Ansatze fuhrten tatsachlich zum Volksbegehren davon mundeten zwei in Volksentscheiden die allerdings in beiden Fallen mit einer Beteiligung von weniger als 50 Prozent der Stimmberechtigten erfolglos blieben Volksentscheid zur entschadigungslosen Furstenenteignung 1926 Kommunisten und spater auch Sozialdemokraten bemuhten sich um eine entschadigungslose Enteignung der fruheren Fursten in Deutschland Das Begehren fand vom 4 bis zum 17 Marz statt es trugen sich 12 523 939 Stimmberechtigte ein Das waren 31 8 Prozent aller Stimmberechtigten 77 Der Entscheid am 20 Juni erbrachte 14 447 891 Ja Stimmen bei einer Beteiligung von 39 3 Prozent 78 Volksbegehren gegen den Panzerkreuzerbau 1928 Die Kommunisten wollten den Bau eines Kriegsschiffs verhindern Bereits das Begehren scheiterte 79 nur 1 216 968 Wahler lediglich 2 9 Prozent der notwendigen 10 Prozent aller Berechtigten nahmen am Begehren teil 78 Volksentscheid gegen den Young Plan 1929 Die politische Soldatenvereinigung Stahlhelm unterstutzt von DNVP und NSDAP forderte unter anderem die Ablehnung des Young Plans der die Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg weiter regelte Das Begehren vom 6 bis zum 19 Oktober erhielt 4 135 300 Eintragungen 10 0 Prozent aller Stimmberechtigten 80 der Volksentscheid am 22 Dezember 5 838 890 Ja Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 14 9 Prozent 81 Weitere Abstimmungen Bearbeiten Siehe auch Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags nbsp Oppeln 1921 Die Bevolkerung wartet auf das Ergebnis der Abstimmung uber den Verbleib Oberschlesiens bei Deutschland Der Friedensvertrag von Versailles von 1919 bestimmte die Abtrennung von Gebieten Deutschlands Teilweise gab es daruber Volksabstimmungen und zwar in Schleswig Eupen Malmedy Ost und Westpreussen sowie in Oberschlesien Uber die Ruckkehr des Saargebietes zu Deutschland entschieden die Einwohner erst 1935 nbsp Marz 1931 im Berliner Lustgarten Die Soldatenverenigung Stahlhelm marschiert zum Auftakt des Volksbegehrens das zur Auflosung des Preussischen Landtags fuhren sollte Zwei von der Reichsregierung angeordnete Volksabstimmungen behandelten die Neugliederung des Reichsgebietes Am 3 September 1922 entschieden die betroffenen Stimmberechtigten gegen die Trennung der Provinz Oberschlesien vom Gliedstaat Preussen 79 Am 18 Mai 1924 gab es eine Vorabstimmung in der Provinz Hannover uber die mogliche Einrichtung eines von Preussen losgelosten Landes Hannover mit Ausnahme des Regierungsbezirkes Aurich Die Ja Stimmen waren weniger als ein Drittel der Stimmberechtigten so dass es zu keiner Hauptabstimmung mehr kam Stimmberechtigte 1 762 132 abgegebene gultige Stimmen 542 388 Ja Stimmen 449 562 82 Auf der Ebene der Gliedstaaten gab es sechs Volksbegehren Sie alle betrafen eine vorzeitige Landtagsauflosung Hessen Dezember 1926 Lippe Detmold Marz 1931 Preussen April 1931 Anhalt Juli 1931 Sachsen Marz 1932 und Oldenburg Marz 1932 Mit Ausnahme Anhalts waren alle diese Begehren erfolgreich jedoch erhielt von den anschliessenden Entscheiden nur der in Oldenburg eine Mehrheit Die Landtagsauflosung in Oldenburg war damit der einzige erfolgreiche Volksentscheid der Weimarer Republik 83 Wahlen in den Landern BearbeitenSiehe auch Ergebnisse der Landtagswahlen in der Weimarer Republik nbsp Mitglieder des Landtags von Sachsen Meiningen 1920 Die Reichsverfassung bestimmte dass in jedem Land die Volksvertretung in allgemeiner gleicher unmittelbarer und geheimer Wahl von allen reichsdeutschen Mannern und Frauen nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl gewahlt wurde Art 17 Es gab Kritik daran dass die Reichsverfassung den Landern diese Grundsatze vorschrieb Neben dem Wunsch von MSPD und USPD diese Grundsatze fur die Zukunft festzuschreiben hatten die Befurworter auch das Verfassungsleben von Reich und Landern harmonisieren wollen 84 Landespolitiker strebten nach Wahlreformen und gerieten in Konflikt mit ihrer Partei auf Reichsebene Ihrer Meinung nach waren ihre Sonderregelungen durchaus vereinbar mit Artikel 17 wie die Beschrankung des Wahlrechts in Bayern und Baden auf Landeskinder 85 In den Landern gelang es eher als im Reich der Parteienzerplitterung im Parlament entgegenzutreten Das lag daran dass dort die Mehrheitsverhaltnisse klarer die Fraktionen weniger und die Regierungen stabiler waren Die Landesparlamente wurden seltener aufgelost und neu gewahlt Massnahmen waren Verkleinerung der Parlamente dies wurde vor allem aus Kostengrunden durchgefuhrt machte aber auch eine naturliche Sperrwirkung gegen kleine Parteien aus Forderung nach mehr Unterschriften fur neue Parteien die einen Wahlvorschlag einreichen wollen in Baden beispielsweise zwei Prozent der Wahlberechtigten im jeweiligen Wahlkreis Kautionen die nur zuruckgezahlt wurden wenn ein Kandidat oder eine Liste eine Mindestanzahl der Stimmen erhielt Hohere Stimmenzahlen waren notig damit eine Partei uberhaupt Mandate erhielt dies war vergleichbar mit dem Reichstagswahlsystem In Wurttemberg musste eine Partei in vier Wahlkreisen auf mindestens ein Achtel der Stimmen kommen 86 Gegen diese Klauseln zogen benachteiligte Parteien vor den Staatsgerichtshof fur das Deutsche Reich oder Gerichte in den Landern Tendenziell erhielten sie recht Eine Wende trat 1929 ein als der Staatsgerichtshof uber die Beschrankung der Reststimmenverwertung in Preussen urteilen musste die wortlich aus dem Reichswahlgesetz ubernommen worden war Er entschied dass die Reichsverfassung dem Gesetzgeber einen Spielraum bei der Konkretisierung der Wahlgrundsatze gebe 87 Politische Folgerungen in der Bundesrepublik Bearbeiten nbsp Der Parlamentarische Rat beriet 1948 1949 in Bonn uber die Verfassung des westdeutschen Teilstaats Die meisten westdeutschen Politiker waren nach dem Zweiten Weltkrieg dafur das Verhaltniswahlrecht beizubehalten Es sollte jedoch durch Sperrklauseln erganzt werden Sie knupften mit ihren Uberlegungen dort an wo sie 1933 aufgehort hatten und hielten den Gedanken der Reprasentation hoch der Bildung des Gemeinwillens in Form von Koalitionsregierungen Andere Politiker hingegen betrachteten die Wahl verstarkt unter dem Aspekt des Funktionalen der Bildung stabiler Regierungen 88 Als dann 1948 der Parlamentarische Rat zusammenkam waren bereits Vorentscheidungen gefallen In den Landern waren die Parlamente nach Verhaltniswahlrecht mit Sperrklauseln gewahlt worden Im Rat befand eine Mehrheit ein Mehrheitswahlrecht weder fur notwendig noch fur erstrebenswert 89 Die reine Verhaltniswahl war dem Rat verdachtig des Weimarer Beispiels wegen Die SPD und die kleineren Parteien kamen zu dem Kompromiss dass ein Teil der Abgeordneten nach der Verhaltniswahl ein Teil nach der Mehrheitswahl vergeben wurde Die Direktmandate aus der letzteren jedoch wurden auf den Gesamtanteil angerechnet 90 Nach einem Hin und Her mit den Westalliierten kam das Wahlgesetz am 15 Juni 1949 zustande Auf Initiative der CDU CSU wurden nur noch diejenigen Parteien bei der Sitzverteilung berucksichtigt die entweder funf Prozent aller Stimmen im Bundesgebiet seit 1953 zuvor pro Land oder ein Direktmandat erhalten 91 Andere als Parlamentswahlen gibt es auf gesamtstaatlicher Ebene nicht mehr Der Bundesprasident wird nicht direkt vom Volk sondern von der Bundesversammlung gewahlt Das Grundgesetz spricht zwar von Wahlen und Abstimmungen sieht aber Volksabstimmungen nur bei der Neueinteilung des Bundesgebietes vor Volksentscheide gibt es zwar auf Landerebene auf Bundesebene wurde gegen sie jedoch mit schlechten Weimarer Erfahrungen argumentiert 92 Forschung Bearbeiten nbsp Reichstagswahl Juli 1932 Litfasssaule mit WahlplakatenGerade die altere Literatur sah das Weimarer Wahlsystem als mitverantwortlich fur die Katastrophe des Jahres 1933 an Gerhard Schulz sieht im Wahlsystem den Grund fur die Parteienzersplitterung und folglich fur labile und kurzlebige Koalitionsregierungen bei einem Mehrheitswahlsystem hatte die NSDAP 1930 nur einige wenige Sitze erhalten Es liegt auf der Hand was allein diese Tatsache fur die Geschichte dieser Partei und der Weimarer Republik bedeutet hatte 93 Der Politikwissenschaftler Ferdinand Hermens ein unbedingter Befurworter des Mehrheitswahlsystems hielt im amerikanischen Exil 1941 das Wahlsystem fur den Hauptgrund fur die Wahlerfolge der Nationalsozialisten 94 Der Wahlforscher Dieter Nohlen lehnt die These ab die Verhaltniswahl habe zur Radikalisierung gefuhrt sondern denkt an soziale und wirtschaftliche Faktoren Zur Parteienzersplitterung habe die Verhaltniswahl beigetragen den Parteienpartikularismus habe es wegen sozialer und weltanschaulicher Trennlinien aber schon im Kaiserreich gegeben Die Verhaltniswahl habe solchen Faktoren Rechnung getragen jene aber nicht bewirkt 95 Karl Dietrich Bracher zufolge konnen weder die Verhaltniswahl noch das Frauenwahlrecht fur die Radikalisierung verantwortlich gemacht werden 96 Ahnlich meint Eberhard Schanbacher dass die Parteienvielfalt sich bereits im Konstitutionalismus der Bismarckzeit herausgebildet habe Damals hatten Weltanschauungsparteien entstehen konnen die keine Regierung bilden und daher keine Kompromissfahigkeit entwickeln mussten Jedoch habe das Weimarer Wahlsystem durchaus Neugrundungen und Abspaltungen ermuntert Bei einem relativen Mehrheitssystem waren wohl vier grosse programmatisch breit angelegte Parteien entstanden 97 Jurgen W Falter vermutet dass ein Mehrheitswahlsystem oder auch nur eine Funf Prozent Hurde fur grossere politische Stabilitat in den 1920er Jahren gesorgt hatte Dann ware vielleicht nach 1930 der Verdruss uber die alten Parteien nicht so gross gewesen Die Verhaltniswahl war demnach kein hinreichender wohl aber ein begunstigender Faktor fur den Aufstieg des Nationalsozialismus Falter betont jedoch es sei schwierig einzuschatzen wie die Deutschen gewahlt hatten wenn Wahlen gemass den Prinzipien des Mehrheitswahlsystems organisiert gewesen waren 98 Liste der Wahlen und Abstimmungen BearbeitenDie folgende Tabelle listet die Wahlen und Abstimmungen in den Jahren 1919 bis 1933 auf Wegen der besonderen Bedeutung des grossten Landes wurde nicht nur die Reichsebene sondern auch der Freistaat Preussen berucksichtigt Reichsweite und preussische Wahlen und Abstimmungen 1919 1933 Ereignis Datum Beteiligung in AnmerkungenWahl zur Nationalversammlung 19 Januar 1919 81 7 99 Mehrheitsregierung von SPD DDP und ZentrumWahl zur verfassungsgebenden Preussischen Landesversammlung 26 Januar 1919 74 8 100 Mehrheitsregierung von SPD DDP und ZentrumWahl des Reichstags 6 Juni 1920 Nachwahlen in bestimmten Gebieten 20 Februar 1921 19 November 1922 79 2 101 Erste regulare Reichstagswahl seit 1912 Verlust der Mehrheit fur SPD DDP und ZentrumWahl des Preussischen Landtags 20 Februar 1921 76 8 100 Wahl des Reichstags 4 Mai 1924 77 4 100 Weitere Verluste fur die republiktreuen ParteienWahl des Reichstags 7 Dezember 1924 78 8 102 Geringe Erholung der republiktreuen ParteienWahl des Preussischen Landtags 7 Dezember 1924 78 6 100 Wahl des Reichsprasidenten 29 Marz und 26 April 1925 68 9 77 6 103 Hindenburg gewahltVolksentscheid zur entschadigungslosen Furstenenteignung 20 Juni 1926 39 3 Der Versuch von KPD und SPD die ehemaligen Fursten entschadigungslos zu enteignen schlug fehl bei 36 4 Prozent Ja Stimmen auf alle Stimmberechtigten gezahlt 104 Wahl des Reichstags 20 Mai 1928 75 6 105 Wahl des Preussischen Landtags 20 Mai 1928 76 4 100 Volksentscheid gegen den Young Plan 22 Dezember 1929 14 9 Der Versuch von Stahlhelm DNVP und NSDAP eine bestimmte Regelung uber die Reparationen zu verhindern schlug fehl bei 13 8 Prozent Ja Stimmen auf alle Stimmberechtigten gezahlt 104 Wahl des Reichstags 14 September 1930 82 0 106 Die NSDAP schoss von einer Splitterpartei auf den zweiten Rang aufVolksentscheid zur Auflosung des Preussischen Landtags 31 August 1931 Der Volksentscheid wurde vom Stahlhelm von der DVP von den Rechtskreisen und auch von der KPD unterstutzt blieb aber mit 9 793 884 Ja Stimmen 37 1 Prozent aller Stimmberechtigten erfolglos 107 108 Wahl des Reichsprasidenten 13 Marz und 10 April 1932 86 2 83 5 109 Hindenburg wiedergewahltWahl des Preussischen Landtags 24 April 1932 82 1 100 Gewinne der NSDAP bei Verlusten von SPD und der meisten burgerlichen Parteien keine klare Mehrheit Regierung blieb geschaftsfuhrend im AmtWahl des Reichstags 31 Juli 1932 84 1 110 Die extremistischen Parteien NSDAP und KPD kamen gemeinsam auf mehr als die Halfte aller AbgeordnetenWahl des Reichstags 6 November 1932 80 6 111 Die NSDAP verlor deutlich an Stimmen an der Vorherrschaft der Extremisten anderte dies aber nichtsWahl des Reichstags 5 Marz 1933 88 8 112 Trotz nationalsozialistischem Terror erhielt Reichskanzler Hitler nur mit der DNVP eine Mehrheit letzte Reichstagswahl an der nicht nur die NSDAP teilgenommen hatWahl des Preussischen Landtags 5 Marz 1933 88 7 100 Zu den folgenden Wahlen in der Zeit des Nationalsozialismus 1933 bis 1945 siehe Reichstagswahlen in Deutschland Zeit des Nationalsozialismus 1933 bis 1945 Siehe auch BearbeitenGeschichte des Wahlrechts in Deutschland Reichstag Weimarer Republik Liste der Wahlkreise und Wahlkreisverbande der Weimarer Republik Reichstag Zeit des Nationalsozialismus Literatur BearbeitenJurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte Alfred Milatz Wahler und Wahlen in der Weimarer Republik Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn 1965 Schriftenreihe der Bundeszentrale fur politische Bildung 66 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 Alfred Schulze Das Reichstagswahlrecht 2 Auflage Verlag von Reimar Hobbing Berlin 1924 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Wahlen und Referenden in der Weimarer Republik Sammlung von Bildern Reichswahlgesetz vom 27 April 1920 Gesetz uber die Wahl zum Reichsprasidenten vom 4 Mai 1920 Wahlen in der Weimarer Republik Gonschior Weimar Voting Teilaspekte Seminar fur Wirtschaftsgeschichte LMU Munchen Wahlplakate in der Weimarer RepublikEinzelnachweise Bearbeiten Dieter Nohlen Wahlrecht und Parteiensystem 3 Auflage Leske Budrich Opladen 2000 S 303 304 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1963 S 646 647 Alfred Milatz Wahler und Wahlen in der Weimarer Republik Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn 1965 Schriftenreihe der Bundeszentrale fur politische Bildung 66 S 11 13 Hans Peter Ullmann Politik im Deutschen Kaiserreich 1871 1918 R Oldenbourg Verlag Munchen 2005 Enzyklopadie Deutscher Geschichte 52 S 83 Thomas Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Band 2 Machtstaat vor der Demokratie 2 Auflage Beck Munchen 1993 S 499 503 Margaret Lavinia Anderson Lehrjahre der Demokratie Wahlen und politische Kultur im Deutschen Kaiserreich Franz Steiner Verlag Stuttgart 2009 Beitrage zur Kommunikationsgeschichte 22 S 409 410 Alfred Milatz Wahler und Wahlen in der Weimarer Republik Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn 1965 Schriftenreihe der Bundeszentrale fur politische Bildung 66 S 27 Manfred Rauh Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 424 Alfred Milatz Wahler und Wahlen in der Weimarer Republik Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn 1965 Schriftenreihe der Bundeszentrale fur politische Bildung 66 S 26 28 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 39 41 Manfred Rauh Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 368 Manfred Rauh Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 409 410 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 43 Manfred Rauh Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 410 413 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 45 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 41 50 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 49 51 Alfred Milatz Wahler und Wahlen in der Weimarer Republik Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn 1965 Schriftenreihe der Bundeszentrale fur politische Bildung 66 S 30 31 Alfred Milatz Wahler und Wahlen in der Weimarer Republik Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn 1965 Schriftenreihe der Bundeszentrale fur politische Bildung 66 S 31 32 Alfred Milatz Wahler und Wahlen in der Weimarer Republik Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn 1965 Schriftenreihe der Bundeszentrale fur politische Bildung 66 S 39 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 68 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 48 74 76 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 72 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 83 84 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VII Ausbau Schutz und Untergang der Weimarer Republik Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1984 S 38 40 46 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 85 86 Dieter Nohlen Philip Stover Hrsg Elections in Europe A Data Handbook Nomos Baden Baden 2010 S 763 Thomas Mergel Das parlamentarische System von Weimar und die Folgelasten des Ersten Weltkrieges In Andreas Wirsching Hrsg Herausforderungen der parlamentarischen Demokratie Die Weimarer Republik im europaischen Vergleich R Oldenbourg Verlag Munchen 2007 Schriftenreihe der Stiftung Reichsprasident Friedrich Ebert Gedenkstatte S 37 59 hier S 42 Alfred Milatz Wahler und Wahlen in der Weimarer Republik Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn 1965 Schriftenreihe der Bundeszentrale fur politische Bildung 66 S 29 30 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 86 87 Alfred Schulze Das Reichstagswahlrecht 2 Auflage Verlag von Reimar Hobbing Berlin 1924 S 71 73 Alfred Schulze Das Reichstagswahlrecht 2 Auflage Verlag von Reimar Hobbing Berlin 1924 S 73 75 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 120 121 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 70 Hans Beyer Die Frau in der politischen Entscheidung 1932 In Otto Busch Monika Wolk Wolfgang Wolk Hrsg Wahlerbewegung in der deutschen Geschichte Analysen und Berichte zu den Reichstagswahlen 1871 1933 Colloquium Verlag Berlin 1978 Einzelveroffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin 20 S 299 309 hier S 302 Hans Beyer Die Frau in der politischen Entscheidung 1932 In Otto Busch Monika Wolk Wolfgang Wolk Hrsg Wahlerbewegung in der deutschen Geschichte Analysen und Berichte zu den Reichstagswahlen 1871 1933 Colloquium Verlag Berlin 1978 Einzelveroffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin 20 S 299 309 hier S 305 Waltraud Cornelissen Politische Partizipation von Frauen in der alten Bundesrepublik und im vereinten Deutschland In Gisela Helwig Hildegard Maria Nickel Hrsg Frauen in Deutschland 1945 1992 Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn 1993 S 321 347 hier S 331 332 Thomas Mergel Parlamentarische Kultur in der Weimarer Republik Politische Kommunikation symbolische Politik und Offentlichkeit im Reichstag Droste Verlag Dusseldorf 2002 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus under politischen Parteien 135 S 44 Daten nach Waltraud Cornelissen Politische Partizipation von Frauen in der alten Bundesrepublik und im vereinten Deutschland In Gisela Helwig Hildegard Maria Nickel Hrsg Frauen in Deutschland 1945 1992 Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn 1992 S 321 347 hier S 342 Markus Maria Gross Bolting Altersgrenzen im Wahlrecht Entwicklung und systematische Bedeutung im deutschen Verfassungsrecht Diss Koln 1993 Copy Team Koln 1993 S 371 373 Markus Maria Gross Bolting Altersgrenzen im Wahlrecht Entwicklung und systematische Bedeutung im deutschen Verfassungsrecht Diss Koln 1993 Copy Team Koln 1993 S 408 Markus Maria Gross Bolting Altersgrenzen im Wahlrecht Entwicklung und systematische Bedeutung im deutschen Verfassungsrecht Diss Koln 1993 Copy Team Koln 1993 S 472 474 Markus Maria Gross Bolting Altersgrenzen im Wahlrecht Entwicklung und systematische Bedeutung im deutschen Verfassungsrecht Diss Koln 1993 Copy Team Koln 1993 S 476 477 Alfred Schulze Das Reichstagswahlrecht 2 Auflage Verlag von Reimar Hobbing Berlin 1924 S 86 87 Alfred Schulze Das Reichstagswahlrecht 2 Auflage Verlag von Reimar Hobbing Berlin 1924 S 104 Alfred Schulze Das Reichstagswahlrecht 2 Auflage Verlag von Reimar Hobbing Berlin 1924 S 116 117 119 120 Alfred Schulze Das Reichstagswahlrecht 2 Auflage Verlag von Reimar Hobbing Berlin 1924 S 165 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 119 120 Alfred Schulze Das Reichstagswahlrecht 2 Auflage Verlag von Reimar Hobbing Berlin 1924 S 158 159 Margaret Lavinia Anderson Lehrjahre der Demokratie Wahlen und politische Kultur im Deutschen Kaiserreich Franz Steiner Verlag Stuttgart 2009 Beitrage zur Kommunikationsgeschichte 22 S 419 420 Alfred Schulze Das Reichstagswahlrecht 2 Auflage Verlag von Reimar Hobbing Berlin 1924 S 141 142 Alfred Schulze Das Reichstagswahlrecht 2 Auflage Verlag von Reimar Hobbing Berlin 1924 S 123 124 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 218 219 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 88 89 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 147 148 Alfred Schulze Das Reichstagswahlrecht 2 Auflage Verlag von Reimar Hobbing Berlin 1924 S 186 S 198 Alfred Schulze Das Reichstagswahlrecht 2 Auflage Verlag von Reimar Hobbing Berlin 1924 S 204 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 204 205 206 207 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 190 191 195 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 198 201 203 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 208 211 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 212 213 Friedrich Schafer Wahlrecht und Wahlerverhalten in der Weimarer Republik 1967 In Otto Busch Monika Wolk Wolfgang Wolk Hrsg Wahlerbewegung in der deutschen Geschichte Analysen und Berichte zu den Reichstagswahlen 1871 1933 Colloquium Verlag Berlin 1978 Einzelveroffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin 20 S 610 626 hier S 614 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 134 136 Friedrich Schafer Wahlrecht und Wahlerverhalten in der Weimarer Republik 1967 In Otto Busch Monika Wolk Wolfgang Wolk Hrsg Wahlerbewegung in der deutschen Geschichte Analysen und Berichte zu den Reichstagswahlen 1871 1933 Colloquium Verlag Berlin 1978 Einzelveroffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin 20 S 610 626 hier S 615 616 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 144 145 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 147 148 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band 6 Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 311 312 Zum Gesetz RGBl 849 Neufassung vom 6 Marz 1924 RGBl I 168 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band 6 Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 313 Heinrich August Winkler Der lange Weg nach Westen Band I Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn 2002 S 404 405 Alfred Milatz Wahler und Wahlen in der Weimarer Republik Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn 1965 Schriftenreihe der Bundeszentrale fur politische Bildung 66 S 57 Siehe Reinhard Schiffers Schlechte Weimarer Erfahrungen In Hermann K Heussner Otmar Jung Hrsg Mehr direkte Demokratie wagen Volksbegehren und Volksentscheid Geschichte Praxis Vorschlage Olzog Munchen 1999 S 41 60 hier S 44 Hildegard Pleyer Politische Werbung in der Weimarer Republik Die Propaganda der massgeblichen politischen Parteien und Gruppen zu den Volksbegehren und Volksentscheiden Furstenenteignung 1926 Freiheitsgesetz 1929 und Auflosung des Preussischen Landtags 1931 Diss Munster 1960 Munster 1959 S 2 zur Volksabstimmung uber den Reichsprasidenten Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band 6 Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 313 Hildegard Pleyer Politische Werbung in der Weimarer Republik Die Propaganda der massgeblichen politischen Parteien und Gruppen zu den Volksbegehren und Volksentscheiden Furstenenteignung 1926 Freiheitsgesetz 1929 und Auflosung des Preussischen Landtags 1931 Diss Munster 1960 Munster 1959 S 3 Siehe Reinhard Schiffers Schlechte Weimarer Erfahrungen In Hermann K Heussner Otmar Jung Hrsg Mehr direkte Demokratie wagen Volksbegehren und Volksentscheid Geschichte Praxis Vorschlage Olzog Munchen 1999 S 41 60 hier S 45 Hildegard Pleyer Politische Werbung in der Weimarer Republik Die Propaganda der massgeblichen politischen Parteien und Gruppen zu den Volksbegehren und Volksentscheiden Furstenenteignung 1926 Freiheitsgesetz 1929 und Auflosung des Preussischen Landtags 1931 Diss Munster 1960 Munster 1959 S 2 3 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band 6 Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 432 433 Jurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte S 80 a b Dieter Nohlen Philip Stover Hrsg Elections in Europe A Data Handbook Nomos Baden Baden 2010 S 769 a b Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band 6 Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 434 Hildegard Pleyer Politische Werbung in der Weimarer Republik Die Propaganda der massgeblichen politischen Parteien und Gruppen zu den Volksbegehren und Volksentscheiden Furstenenteignung 1926 Freiheitsgesetz 1929 und Auflosung des Preussischen Landtags 1931 Diss Munster 1960 Munster 1959 S 195 Jurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte S 80 Dieter Nohlen Philip Stover Hrsg Elections in Europe A Data Handbook Nomos Baden Baden 2010 S 770 Akten der Reichskanzlei Die Kabinette Marx I II Band 1 Nr 200 Abruf am 15 August 2010 Hildegard Pleyer Politische Werbung in der Weimarer Republik Die Propaganda der massgeblichen politischen Parteien und Gruppen zu den Volksbegehren und Volksentscheiden Furstenenteignung 1926 Freiheitsgesetz 1929 und Auflosung des Preussischen Landtags 1931 Diss Munster 1960 Munster 1959 S 4 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 74 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 151 153 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 155 161 163 165 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 168 176 177 Gudrun Stoltenberg Das Wahlsystem zum ersten Bundestag Funktion und Bedeutung des Parlamentarischen Rats Diss Heidelberg 1970 S 285 287 Gudrun Stoltenberg Das Wahlsystem zum ersten Bundestag Funktion und Bedeutung des Parlamentarischen Rats Diss Heidelberg 1970 S 287 288 Wolfgang Benz Die Grundung der Bundesrepublik Von der Bizone zum souveranen Staat dtv Munchen 1984 Deutsche Geschichte der neuesten Zeit S 125 Wolfgang Benz Die Grundung der Bundesrepublik Von der Bizone zum souveranen Staat dtv Munchen 1984 Deutsche Geschichte der neuesten Zeit S 125 126 Siehe Reinhard Schiffers Schlechte Weimarer Erfahrungen In Hermann K Heussner Otmar Jung Hrsg Mehr direkte Demokratie wagen Volksbegehren und Volksentscheid Geschichte Praxis Vorschlage Olzog Munchen 1999 S 58 59 hier S 44 Gerhard Schulz Deutschland seit dem Ersten Weltkrieg 1918 1945 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1976 Deutsche Geschichte 10 S 57 Zitat S 115 Horst Moller Die Weimarer Republik Eine unvollendete Demokratie 8 Auflage Dtv Munchen 2006 1985 S 84 Dieter Nohlen Wahlrecht und Parteiensystem 3 Auflage Leske Budrich Opladen 2000 S 303 304 Karl Dietrich Bracher Die deutsche Diktatur Entstehung Struktur Folgen des Nationalsozialismus 6 Auflage 1980 1969 Frankfurt M Berlin Wien S 79 Eberhard Schanbacher Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik Droste Verlag Dusseldorf 1982 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69 S 219 220 222 Jurgen Falter Hitlers Wahler C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen 1991 S 134 135 Dieter Nohlen Philip Stover Hrsg Elections in Europe A Data Handbook Nomos Baden Baden 2010 S 763 a b c d e f g Jurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte S 101 Jurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte S 68 Jurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte S 70 Jurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte S 76 77 a b Jurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte S 80 Jurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte S 71 Jurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte S 72 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band 6 Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 759 Hildegard Pleyer Politische Werbung in der Weimarer Republik Die Propaganda der massgeblichen politischen Parteien und Gruppen zu den Volksbegehren und Volksentscheiden Furstenenteignung 1926 Freiheitsgesetz 1929 und Auflosung des Preussischen Landtags 1931 Diss Munster 1960 Munster 1959 S 195 Jurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte S 78 79 Jurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte S 73 Jurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte S 74 Jurgen Falter Thomas Lindenberger Siegfried Schumann Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik Materialien zum Wahlverhalten 1919 1933 C H Beck Munchen 1986 Statistische Arbeitsbucher zur neueren deutschen Geschichte S 75 Geschichte des Wahlrechts in Deutschland Einzelstaaten bis 1918 Lander der Weimarer Republik WestzonenVormarz und Marzrevolution Norddeutscher Bund und Kaiserreich Weimarer Republik Zeit des NationalsozialismusSBZ und DDR Bundestagswahlrecht Wahlen in der Weimarer RepublikReichstagswahlen Nationalversammlung 1919 1920 Mai 1924 Dez 1924 1928 1930 Juli 1932 Nov 1932 Marz 1933 nbsp Volksentscheide Volksentscheid Enteignung der Furstenvermogen 1926 Volksbegehren Panzerkreuzerverbot 1928 Volksentscheid gegen den Young Plan 1929 Reichsprasidentenwahlen 1919 1925 1932 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wahlrecht der Weimarer Republik amp oldid 234263475