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Elemente der direkten Demokratie wurden in Deutschland erstmals in der Weimarer Republik eingefuhrt Die Verfassung raumte der Bevolkerung das Recht der Volksgesetzgebung ein Mit den Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten konnte dem Reichstag ein Volksbegehren vorgelegt werden Stimmte das Parlament dem Gesetzentwurf nicht zu kam es zum Volksentscheid dessen Erfolg davon abhing dass 50 Prozent des Wahlvolkes daran teilnahmen und uberdies die Mehrheit der Teilnehmer mit Ja stimmte Auch der Reichstag und der Reichsprasident konnten einen Volksentscheid initiieren dazu kam es aber in keinem Fall Uber den Haushaltsplan uber Abgabengesetze und Besoldungsordnungen konnte nur der Reichsprasident einen Volksentscheid veranlassen Vergleichbare Regelungen fanden auch in den meisten Landern Eingang in die jeweilige Landesverfassung Auf Reichsebene fanden lediglich drei Volksbegehren statt Nur zwei davon schafften es bis zum Volksentscheid beide konnten das Beteiligungsquorum von mindestens 50 Prozent jedoch nicht uberwinden 1926 scheiterte die von KPD und SPD unterstutzte Furstenenteignung am Beteiligungsquorum obwohl die Debatte zu einer der umfassendsten politischen Auseinandersetzungen der Weimarer Republik eskalierte Das Volksbegehren Gegen den Panzerkreuzerbau unterstutzt von der KPD scheiterte 1928 mit 1 2 Mio Unterschriften bereits am Unterschriftenquorum Der Volksentscheid gegen den Young Plan der von NSDAP und DNVP unterstutzt worden war scheiterte 1929 mit nur 14 9 Prozent Stimmbeteiligung ebenfalls deutlich Angesichts der hohen Beteiligungsquoren bestand die Taktik der jeweiligen Gegner der Volksentscheide nicht darin um eine Stimmenmehrheit zu kampfen sondern in einem Boykott der Abstimmung Mit dem ersten Volksentscheid in der deutschen Geschichte wurde am 13 April 1919 die badische Landesverfassung angenommen Diese blieb die einzige durch eine Volksabstimmung beschlossene Verfassung der Weimarer Republik Bis 1933 wurden in den Landern insgesamt zwolf direktdemokratische Abstimmungen abgehalten die zum Grossteil auf die vorzeitige Auflosung des Parlamentes gerichtet waren Nur einmal bei der Volksabstimmung zur Auflosung des Oldenburger Landtags 1932 war ein solcher Volksentscheid erfolgreich Die anderen Versuche darunter der Anfang 1931 von antidemokratischen rechten Parteien und Organisationen Stahlhelm DNVP NSDAP u a sowie der KPD herbeigefuhrte Volksentscheid zur Auflosung des preussischen Landtages scheiterten am notigen Quorum Inhaltsverzeichnis 1 Volksabstimmungen uber territoriale Veranderungen nach dem Ersten Weltkrieg 2 Einfuhrung direktdemokratischer Elemente 3 Gesetzliche Grundlagen 4 Praktische Anwendung direktdemokratischer Verfahren auf Reichsebene 4 1 Erfolglose und nicht zugelassene Volksbegehren 1922 bis 1926 4 2 Volksentscheid Enteignung der Furstenvermogen 1926 4 3 Volksbegehren Panzerkreuzerverbot 1928 4 4 Volksentscheid gegen den Young Plan 1929 4 5 Nicht angewandte andere Moglichkeiten von Volksentscheiden 5 Direkte Demokratie in den Landern 5 1 Einfuhrung direktdemokratischer Elemente in die Landerverfassungen 5 2 Versuchte Parlamentsauflosungen in den Landern 5 3 Andere sachunmittelbare Abstimmungen auf Landerebene 6 Direkte Demokratie auf kommunaler Ebene 7 Nachwirkung 7 1 Parlamentarischer Rat 1949 7 2 Spatere Rezeption 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseVolksabstimmungen uber territoriale Veranderungen nach dem Ersten Weltkrieg Bearbeiten nbsp Deutsches Propagandaplakat vor der Volksabstimmung in Oberschlesien 1921 Hauptartikel Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags Die ersten Volksabstimmungen in Deutschland fanden auf der Grundlage der Artikel 88 94 und 104 des Friedensvertrag von Versailles nach dem Ersten Weltkrieg in einigen Gebieten uber die Frage statt ob sie an die Nachbarlander Danemark Polen Frankreich und Belgien fallen oder beim Deutschen Reich verbleiben sollten Die Volksabstimmung in Schleswig im Februar 1920 ergab dass Nordschleswig kunftig zu Danemark gehoren sollte Mittelschleswig dagegen blieb nach der Abstimmung im Marz 1921 weiterhin bei Deutschland Im Abstimmungsgebiet Marienwerder und im Abstimmungsgebiet Allenstein stimmte im Juli 1920 jeweils eine uberwaltigende Mehrheit fur den Verbleib beim Deutschen Reich Bei der Volksabstimmung in Oberschlesien im Marz 1921 verblieb der grossere westliche Teil Oberschlesiens bei Deutschland wahrend Ostoberschlesien mit Kattowitz und seinen wertvollen Kohlegruben polnisch wurde Im zunachst franzosisch besetzten dann als Volkerbundsmandat unter franzosischer Verwaltung stehenden Saargebiet fand die Volksabstimmung den Regelungen des Vertrags entsprechend erst am 13 Januar 1935 statt Sie erbrachte eine Mehrheit von 90 8 Prozent fur Deutschland so dass das Saargebiet dem Deutschen Reich angegliedert wurde Die Nationalsozialisten die seit 1933 im Deutschen Reich an der Macht waren schlachteten die Heimkehr der Saar propagandistisch als ihren Erfolg aus Einfuhrung direktdemokratischer Elemente BearbeitenSeit dem Eisenacher Programm von 1869 und dem Gothaer Programm von 1875 vertrat die SPD die Forderungen nach einer Volksgesetzgebung auf Reichsebene 1 Im fruhen 20 Jahrhundert begannen auch Vertreter des Linksliberalismus direktdemokratische Verfahren in Erwagung zu ziehen 2 Eine gewisse Verbreitung fanden direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene vor allem in den suddeutschen Landern 3 Eine andere Traditionslinie ging auf Karl Marx und Friedrich Engels zuruck Diese hatten eine Volksgesetzgebung mit Hinweis auf die Sozialstruktur und eine politische Unreife weiter Teile der deutschen Bevolkerung abgelehnt die konservative und reaktionare Krafte begunstigt hatten 1 Sie propagierten eine Ratedemokratie die eine besondere Form demokratischer Direktheit darstellt Ihr Hauptanliegen war die Wieder Verschrankung von Wirtschaft und Politik im Sinne einer sozialistischen Produktionsgemeinschaft die demokratietheoretischen Aspekte traten dahinter zuruck 4 Umgesetzt wurde das Konzept kurzzeitig in den Raterepubliken nach dem Ersten Weltkrieg und der Novemberrevolution Basisdemokratische und direktdemokratische Instrumente im Ratemodell waren Volksversammlungen das imperative Mandat die Anbindung gewahlter Reprasentanten an den Volkswillen durch permanente Abwahlmoglichkeit und das Rotationsprinzip Volksbegehren und Volksentscheid 5 Besonders die Munchner Raterepublik erlangte Bedeutung die aber am 2 3 Mai 1919 nach nicht einmal einem Monat niedergeschlagen wurde Bei der Einfuhrung von direktdemokratischen Elementen in Deutschland waren sich alle beteiligten Krafte bewusst dass es sich um neuartige Verfassungselemente handelte fur die es in der deutschen Verfassungsgeschichte keine Vorbilder gab Die Befurworter konnten sich deshalb nur auf praktische Erfahrungen im Ausland besonders in der Schweiz und in einigen Bundesstaaten der USA sowie auf demokratietheoretische Uberlegungen berufen Das auf der Volkssouveranitat beruhende demokratische Prinzip war in den Parteiprogrammen unterschiedlich stark verankert In den Beratungen der Weimarer Nationalversammlung pladierten vor allem Vertreter von SPD DDP USPD fur die Einfuhrung einer Volksgesetzgebung 6 Besonders die Liberalen befurworteten aber eine eher restriktive Ausgestaltung durch hohere Quoren und Themenausschlusse Die nationalliberale DVP lehnte die Volksgesetzgebung dagegen ab 7 Die nationalkonservative DNVP lehnte Demokratie als Verfassungsprinzip grundsatzlich ab hatte aber dennoch keine einheitlich Haltung zu direktdemokratischen Verfahren 8 Die Reichsverfassung wurde am 31 Juli 1919 gegen die Stimmen der Opposition aus dem rechten und dem linken Lager angenommen Gesetzliche Grundlagen Bearbeiten nbsp Ablauf der VolksgesetzgebungSiehe auch Wahlrecht der Weimarer Republik Die Artikel 73 bis 76 der Weimarer Verfassung bestimmten die grundsatzlichen direktdemokratischen Verfahren 9 Die genauen Regelungen waren im Gesetz uber den Volksentscheid vom 27 Juni 1921 sowie in der Reichsstimmordnung vom 14 Marz 1924 geregelt 10 Die Verfassung raumte der Bevolkerung das Recht ein dem Parlament mit den Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten durch ein Volksbegehren einen Gesetzesvorschlag vorzulegen Die Unterschriftensammlung erfolgte innerhalb einer festgelegten Frist Die Listen wurden in Behordenraumen offentlich ausgelegt Die Kosten des Druckes der Unterschriftenlisten und ihrer Versendung an die auslegungspflichtigen Behorden hatten die Antragsteller zu tragen 11 Stimmte das Parlament einem erfolgreichen Volksbegehren nicht zu kam es zum Volksentscheid dessen Erfolg davon abhing dass 50 Prozent des Wahlvolkes daran teilnahmen und uberdies die Mehrheit der Teilnehmer mit Ja stimmte Der Reichstag konnte einen Volksentscheid verlangen wenn eine von ihm beschlossene Verfassungsanderung vom Reichsrat abgelehnt wurde Ausserdem konnte auch ein Drittel der Mitglieder des Reichstags einen Volksentscheid uber ein beschlossenes Gesetz initiieren In diesem Fall war zusatzlich die Unterstutzung von funf Prozent der Stimmberechtigten notig Schliesslich konnte der Reichsprasident einen Volksentscheid uber ein vom Reichstag beschlossenes Gesetz anordnen Uber den Haushaltsplan uber Abgabengesetze und Besoldungsordnungen konnte nur der Reichsprasident einen Volksentscheid veranlassen Grundsatzlich war das politische System der Weimarer Republik als parlamentarische Demokratie und als Parteiendemokratie angelegt 12 In politischen Normallagen sollte weder der volksgewahlte Reichsprasident noch die Volksgesetzgebung sondern der Reichstag das Organ der Gesetzgebung sowie der Kontrolle der Reichsregierung sein 13 Letztere war vielmehr als korrigierendes Gegengewicht zum Parteienstaat sowie zu einem Parlamentsabsolutismus in Einzelfallen und somit als Erganzung zum Reprasentativsystem gedacht 14 Das Hauptmotiv bei der Einfuhrung der Volksgesetzgebung war die Funktion Akzeptanz zu schaffen und das Volk zu politischer Kultur und Verantwortlichkeit zu erziehen 14 In der gegebenen desolaten Situation und der schwachen demokratischen Tradition in Deutschland war dies ein optimistisches Vorhaben Die massgeblichen Sprecher der demokratischen Parteien waren sich des Risikos bewusst waren aber davon uberzeugt dass die Weimarer Verfassung im Ganzen ohne eine umfassende Demokratisierung der Bevolkerung wenig Chancen auf dauerhaften Bestand hatte 15 Praktische Anwendung direktdemokratischer Verfahren auf Reichsebene BearbeitenErfolglose und nicht zugelassene Volksbegehren 1922 bis 1926 Bearbeiten Die ersten Anlaufe zu Volksbegehren gingen von Verbanden und verbandsahnlichen Organisationen aus Den Anfang machte Ende 1922 der Reichsbund fur Siedlung und Pachtung der ein Begehren uber eine Bodenreform beantragte Der Gesetzentwurf sah vor Siedlungsland fur Bauernstellen durch eine entschadigungslose Enteignung und Verstaatlichung von Grossgrundbesitz bereitzustellen das gegen geringes Entgelt in Erbpacht vergeben werden sollte 16 Die Initiative wurde von Grossgrundbesitzern aber auch von deren Landarbeiterklientel heftig bekampft 16 Daraufhin stellten die Initiatoren ihr Vorhaben ein indem sie darauf verzichteten die Unterschriftenlisten an die Behorden zur Auslegung zu verschicken 16 Der Reichsbund stellte 1923 einen weiteren Zulassungsantrag fur ein Volksbegehren Nun sollte die von der Reichsregierung vernachlassigte Kriegsopferversorgung dadurch verbessert werden dass dafur notige Mittel durch eine einmalige Vermogensabgabe zugunsten einer Notgemeinschaft fur Kriegsbeschadigte beschafft werden sollten 16 Die Regierung Marx behinderte das Vorhaben dadurch dass sie in einer Verordnung festlegte dass die Initiatoren eines Volksbegehrens dem Reichsminister des Inneren eine Pauschale zu uberweisen hatte deren Hohe im Ermessen des Ministeriums lag 16 Diese sollte nur dann zuruckerstattet werden wenn die der Gesetzvorschlag durch den Reichstag oder in einem Volksentscheid angenommen worden sei 16 Nach Protesten von SPD DDP und Zentrum wurde die Verordnung die mit der Finanzlage begrundet wurde und ursprunglich bis 1930 gelten sollte bis zum 1 Oktober 1924 befristet 17 Der Gesetzentwurf des Reichsbundes wurde zudem vom Reichsinnenminister als Abgabengesetz beurteilt und deshalb nicht zugelassen Ende April 1926 reichte der uberwiegend mittelstandische Sparerbund Dr Best einen Antrag auf ein Volksbegehren ein der einen Gesetzentwurf zur Abanderung der Aufwertungsgesetze vom 16 Juni 1925 zum Inhalt hatte 17 Der Sparerbund deren Mitglieder durch die Abwertung von Sparguthaben von langerfristigen Verbindlichkeiten wie Hypotheken und Wertpapieren und von Kriegsanleihen in der Folge der Inflation von 1923 besonders betroffen waren forderte eine hohere Umwertung in die neue Rentenmark 17 Da die Reichsregierung eine Entschuldung als unbedingt notwendig fur den Wirtschaftsaufschwung die Wahrungsstabilitat und die Erfullung der Reparationsforderungen ansah wollte sie das Begehren um jeden Preis verhindern Schliesslich kam sie uberein den Themenausschluss der Abgabenklausel nach Artikel 73 Abs 4 der Verfassung so eng zu gestalten dass der Gesetzesvorschlag des Begehrens darunter falle Sollte die dafur notige Verfassungsanderung nicht die notige Zweidrittelmehrheit im Reichstag erhalten drohte die Regierung zuruckzutreten 18 Als sich die Antragsteller des Volksbegehrens im Mai 1926 spalteten erschien der Regierung die in der Offentlichkeit heftig kritisierte Verfassungsanderung nicht mehr notig und sie zog den Gesetzesentwurf zuruck Auch ohne die Verfassungsanderung lehnte Innenminister Wilhelm Kulz das Volksbegehren mit Hilfe einer umstrittenen Interpretation der Reichsverfassung als Eingriff in den Haushaltsplan ab 19 Volksentscheid Enteignung der Furstenvermogen 1926 Bearbeiten nbsp Propaganda fur das Volksbegehren zur Furstenenteignung 1926 Hauptartikel Furstenenteignung Seit der Novemberrevolution 1918 schwelte ein Konflikt der Landesregierungen mit den politisch entmachteten deutschen Furstenhausern uber die Frage was mit dem Vermogen der ehemaligen Landesherren geschehen solle In den Folgejahren fuhrten Verhandlungen und Gerichtsverfahren zu keinen befriedigenden Ergebnissen Zudem stiessen die Bemuhungen auf erheblichen Widerstand der konservativen Parteien Im Dezember 1925 forderte die KPD in einem offenen Brief eine Enteignung und lehnte jede Entschadigung ab 20 Die Partei trat in eine Zusammenarbeit mit dem Reichsausschuss zur Durchfuhrung des Volksentscheids fur entschadigungslose Enteignung der Fursten ein der sich unter Fuhrung der Deutschen Liga fur Menschenrechte unabhangig von den grossen Parteien und Gewerkschaften aus linken und liberalen Gruppierungen gebildet hatte 21 Damit durchkreuzten sie die noch anhaltenden Bemuhungen der SPD Fraktion im Reichstag um eine parlamentarische Losung und kamen auch einem sozialdemokratischen Zulassungsantrag fur ein Volksbegehren zuvor Bereits im Herbst 1925 hatte die SPD Reichstagsfraktion erstmals eine reichsgesetzliche Losung dieser Probleme per Volksentscheid erwogen 22 Da zwei konkurrierende Volksbegehren keine Aussicht auf Erfolg gehabt hatten schloss sich die SPD nach anfanglichem Zogern dem Volksbegehren an Am 25 Januar 1926 reichten der Reichsausschuss die KPD und die SPD gemeinsam einen Zulassungsantrag auf ein Volksbegehren beim Reichsminister des Inneren ein 21 Das dadurch gewonnene Vermogen sollte insbesondere Erwerbslosen Kriegsbeschadigten und hinterbliebenen sowie Inflationsopfern zugutekommen und zur Beschaffung von Siedlungsland fur Landarbeiter und Kleinbauern verwendet werden 23 Am 26 Februar 1926 wurde dem Zulassungsantrag stattgegeben und das Volksbegehren fur den 4 bis 17 Marz terminiert 21 Das Volksbegehren wurde bei etwa 39 5 Millionen Stimmberechtigten von 12 5 Millionen unterstutzt und war damit erfolgreich 24 Im Reichstag hatte der durch das Volksbegehren eingebrachte Gesetzentwurf keinen Erfolg Der Volksentscheid wurde fur den 20 Juni 1926 angesetzt Die Debatte die schon zuvor mit grosser Erregung gefuhrt worden war nahm an Heftigkeit noch einmal erheblich zu Der Forderung nach einer entschadigungslosen Enteignung der Fursten traten u a die nationalkonservative DNVP die nationalliberale DVP die Wirtschaftspartei und die Deutschvolkische Freiheitspartei die Kirchen sowie Reichsprasident Paul von Hindenburg entgegen 25 Die Gegner der Furstenenteignung propagierten einen Abstimmungsboykott der nicht nur auf ein Scheitern des Volksentscheids am notigen Beteiligungsquorum von 50 Prozent abzielte sondern auch eine Kontrolle von Landarbeitern im Dienst des Adels moglich machte 24 Die Klientel der Abstimmungsgegner insbesondere der Landbund und die Kriegerverbande stellten Beobachtungsposten vor den Stimmlokalen auf und notierten die Abstimmenden die somit als Befurworter leicht erkennbar waren 23 Unterstutzt wurde die Enteignung dagegen von linken und liberalen Gruppierungen Auch viele Anhanger der Zentrumspartei und der DDP befurworteten sie Von 39 5 Millionen Stimmberechtigten nahmen 15 5 Millionen Abstimmende teil Die Stimmbeteiligung betrug damit 39 3 Prozent Der Volksentscheid war damit am 50 Prozent Quorum gescheitert Insgesamt stimmten 14 4 Millionen Menschen fur die Enteignung 600 000 dagegen 26 Volksbegehren Panzerkreuzerverbot 1928 Bearbeiten Im Herbst 1927 beschloss das Kabinett Marx IV den Bau mehrerer Panzerkreuzer In den Haushaltsplan 1928 stellte sie eine erste Rate von 9 3 Millionen Reichsmark fur den Bau des Panzerkreuzers A ein 27 Die Regierung nahm damit die Forderung der Reichsmarine auf uber sechs bis zehn Jahre jahrlich 40 Millionen Reichsmark fur je vier Panzerkreuzer zur Verfugung zu stellen 27 Der Beschluss musste angesichts der langfristigen Planung des Projekts weitere Bewilligungen mit entsprechenden finanzpolitischen Folgen nach sich ziehen Der militarpolitische Hintergrund war dass das Deutsche Reich aufgrund des Versailler Vertrags einen Grossteil seiner Flotte hatte abgeben mussen und es ihm verboten war Kriegsschiffe uber eine bestimmte Grosse hinaus zu bauen Deshalb verlangte die Reichsmarine den Bau kleiner aber hochmoderner schneller und schwerbewaffneter Schiffe Widerstand gegen die Plane kam von den linken Parteien SPD und KPD aber auch von Teilen der DDP und anderen linksliberalen Kraften Einerseits wurde er damit begrundet dass gleichzeitig Sozialleistungen gestrichen wurden darunter auch funf Millionen Reichsmark fur die Schulspeisung 27 Andererseits war die Ablehnung grundsatzlich pazifistisch begrundet 1928 kam es zu Neuwahlen aus denen die SPD als starkste Kraft hervorging Im Wahlkampf hatte sie wie die KPD mit der Forderung Kinderspeisung statt Panzerkreuzer geworben Nach der Wahl ging sie eine grosse Koalition mit der DDP dem Zentrum der BVP und der DVP ein In den Koalitionsverhandlungen gab sie gegenuber der DVP nach die am Beschluss zum Bau des Panzerkreuzers A festhielt 27 Am 10 August 1928 stimmte das Kabinett Muller II fur die erste Rate fur den Panzerkreuzer wahrend zeitgleich die deutschen Teilnehmer des 3 Kongresses der Sozialistischen Arbeiterinternationale in Brussel eine vollstandige Abrustung propagierten 28 Die eigene Partei und die Offentlichkeit wurden uber die Hintergrunde der Kurskorrektur nur unzureichend informiert 29 Es kam zu Protesten in der SPD gegen die eigenen Regierungsmitglieder denen Wahlerbetrug vorgeworfen und ein Parteiaustritt nahegelegt wurde 30 Selbst der Partei und der Fraktionsvorstand distanzierten sich von der Kabinettsentscheidung 28 Die tatsachlichen Kosten des Schiffsbaus uberstiegen die im Reichshaushalt 1928 29 bewilligten Ausgaben schnell um ein Mehrfaches 30 Am 16 August 1928 beschloss die KPD ein Volksbegehren gegen den Panzerkreuzerbau einzuleiten Dazu trat sie einer Sammlung von 30 kleineren Gruppierungen bei zu denen auch diesmal die Deutsche Liga fur Menschenrechte gehorte und bundelte diese in einem Vorbereitenden Komitee zur Durchfuhrung und Unterstutzung des Volksbegehrens gegen den Panzerkreuzerbau 30 Am 27 August stellte sie zusammen mit dem Rotfrontkampferbund und dem Kommunistischen Jugendverband Deutschlands KJVD einen Zulassungsantrag beim Innenministerium 28 Anders als 1926 beteiligte sich die SPD diesmal nicht Vielmehr sah sie in dem Volksbegehren Gegen den Panzerkreuzerbau in erster Linie einen Angriff gegen sich selbst und bezeichnete es als kommunistisches Demagogenstuck 31 Die SPD rief ihre Anhanger auf das Begehren nicht zu unterstutzen Der Text des Volksbegehrens lautete Der Bau von Panzerschiffen und Kreuzern jeder Art ist verboten 32 Obwohl der Antrag keinen ausgearbeiteten Gesetzentwurf enthielt und in den Haushalt eingriff liess der sozialdemokratische Reichsinnenminister Carl Severing das Begehren am 17 September zu um die Situation fur seine Partei nicht noch gefahrlicher werden zu lassen 32 Das Volksbegehren wurde fur den Zeitraum zwischen dem 3 und 16 Oktober 1928 angesetzt Mit 1 2 Millionen Unterschriften die eine Stimmbeteiligung von nur 2 94 Prozent bedeuteten scheiterte das Volksbegehren bereits am Unterschriftenquorum von zehn Prozent deutlich und schaffte es somit nicht zum Volksentscheid Eine der Ursachen wird in der Verbindung des offenen Listeneintragungsverfahrens mit dem sozialen Druck jeden Unterzeichner als Kommunisten einzuordnen gesehen 32 Volksentscheid gegen den Young Plan 1929 Bearbeiten nbsp Das Karl Liebknecht Haus der KPD am Tag der Reichstagswahl 1930 mit Parolen gegen den Young Plan Hauptartikel Volksentscheid gegen den Young Plan Erstmals 1925 und erneut 1927 plante der nationalkonservative Wehrverband Stahlhelm ein Volksbegehren gegen den Kriegsschuldartikel des Versailler Vertrags und damit gegen die sogenannte Kriegsschuldluge gab das Vorhaben aber wegen fehlender Unterstutzung der rechten Parteien im Reichstag zunachst wieder auf 33 Die Kriegsschuldfrage erhitzte die Gemuter in der Weimarer Politik und Offentlichkeit jedoch immer wieder Das rechte Spektrum hatte auch andere Volksbegehren in Betracht gezogen So erwog der Stahlhelm seit Herbst 1928 ein Verfassungsbegehren dass die Regierung nicht mehr vom Vertrauen des Reichstags sondern nur noch des Reichsprasidenten abhangen sollte 34 DNVP und DVP hegten im Herbst 1927 Plane ein Volksbegehren zu initiieren um Schwarz Weiss Rot wieder als Reichsfarben einzufuhren 34 Diese Uberlegungen wurden wegen der zweifelhaften Erfolgsaussichten wieder fallengelassen 1929 wurde stattdessen unter dem Einfluss Alfred Hugenbergs ein gegen den Young Plan gerichtetes Volksbegehren auf den Weg gebracht Der Young Plan wurde zu dieser Zeit in Den Haag verhandelt und sollte die deutschen Reparationszahlungen neu regeln Er wurde zum Brennpunkt der Auseinandersetzungen um nahezu alle finanzpolitischen Fragen Damit beruhrte er auch alle okonomischen und sozialen Probleme der instabilen Republik die sowohl die politische Rechte als auch die Linke fur ihre Propaganda wirkungsvoll thematisierte Besonders das rechte Spektrum sah hier eine Agitationsmoglichkeit das Weimarer System und seine Trager fundamental anzugreifen und letztlich zu zerstoren Hugenberg hatte in der DNVP nach den Wahlverlusten vom Mai 1928 einen radikalen kompromisslosen Oppositionskurs durchgesetzt mit dem das Weimarer System in antiparlamentarischer konservativ autoritarer Weise verandert werden sollte 34 Die NSDAP hatte die bisherigen Bestrebungen von Stahlhelm DNVP und DVP zur Initiierung von Volksbegehren nicht unterstutzt da sie grundsatzlich gegen Volksentscheide eingestellt war 35 Nachdem Adolf Hitler durchgesetzt hatte ein Volksbegehren allein auf die Reparationszahlungen zu beschranken schloss sich die NSDAP jedoch dem Reichsausschuss fur das deutsche Volksbegehren an 35 Am 28 September 1929 beantragten Alfred Hugenberg und Franz Seldte die Zulassung eines Volksbegehrens fur ein Gesetz gegen die Versklavung des Deutschen Volkes Freiheitsgesetz in dem von der Reichsregierung der Widerruf des Art 231 des Versailler Vertrags also des Eingestandnisses der Kriegsschuld die unverzugliche Wiederherstellung der deutschen Staatsgewalt in allen besetzten Gebieten sowie die Ablehnung aller weiteren Reparationsforderungen verlangt wurde 36 Bereits zwei Tage spater wurde das Volksbegehren zugelassen und auf den 16 bis 29 Oktober festgesetzt 36 Es setzte eine massive Kampagne ein die vor allem in den Zeitungen des Hugenberg Konzerns und durch die NSDAP ausgetragen wurde Unterstutzt wurde sie durch die DNVP den Stahlhelm und den Reichslandbund Dem stellten sich vor allem die Regierungen des Reichskanzlers Hermann Muller und des preussischen Ministerprasidenten Otto Braun beide SPD aber auch die in die Regierung eingebundene DVP entgegen Den Beamten wurde durch ministerielle Erlasse ein Engagement fur und eine Teilnahme am Volksbegehren unter Androhung von Disziplinarmassnahmen untersagt 37 In den Kampagnen auf beiden Seiten wurden erhebliche Mittel eingesetzt die neben Zeitungen Zeitschriften Flugblattern und Broschuren auch fur Werbefilme und Rundfunkwerbung eingesetzt wurden 38 4 135 300 und damit 10 02 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichneten das Begehren das somit knapp erfolgreich war 37 Der Reichstag lehnte das Begehren gegen die Stimmen von DNVP NSDAP und der Christlich Nationalen Bauern und Landvolkpartei LVP ab Als der Hauptredner der NSDAP in der Reichstagssitzung erklarte der Volksentscheid solle dazu dienen die Beseitigung des Systems auf legalem Wege anzubahnen verweigerten jedoch 17 Abgeordnete der DNVP und einer der LVP dem Entwurf die Zustimmung 39 Das bedeutete eine Schwachung des Bundnisses und leitete den Zerfall der DNVP ein 39 Der Volksentscheid wurde auf den 22 Dezember 1929 festgelegt Die SPD rief zum Abstimmungsboykott auf Bei uber 42 Millionen Stimmberechtigten gab es 5 838 868 Ja Stimmen und 338 195 Nein Stimmen 40 Das bedeutete eine Abstimmungsbeteiligung von 14 9 Prozent das Zustimmungsquorum lag bei 13 8 Prozent Damit war auch dieser Volksentscheid an mangelnder Beteiligung gescheitert Am 12 Marz 1930 nahm der Reichstag das Haager Abkommen uber den Young Plan an 41 Der Ausgang wurde allgemein auch innerhalb der NSDAP als schwere Niederlage der Nationalen Rechten gesehen 41 Die DNVP bezahlte das Volksbegehren mit dem Preis ihrer Einheit und Geschlossenheit fur sie bedeutete es den Anfang ihres Endes 41 Unter demokratischen Beobachtern wie unter Staatsrechtlern herrschte ein Konsens dass der Einsatz die Volksgesetzgebung mit dem Ziel die politische Ordnung der Weimarer Republik zu untergraben und zu verandern als Missbrauch dieser Institution anzusehen sei 41 Gleichzeitig waren die zeitgenossischen Beobachter allgemein der Meinung dass dieses Kalkul fehlgeschlagen sei 41 Nicht angewandte andere Moglichkeiten von Volksentscheiden Bearbeiten Die neben der Volksgesetzgebung in den Artikeln 73 bis 76 der Reichsverfassung geregelten sonstigen Moglichkeiten einen Volksentscheid von oben zu initiieren kamen nicht zur Anwendung Die Reichsprasidenten vermieden es sich den damit verbundenen politischen Risiken auszusetzen zumal ihnen gemass Artikel 48 der Reichsverfassung mit der Notverordnung ein sehr wirkungsvolles Instrumentarium fur Ausnahmefalle zur Verfugung stand 42 Anlaufe von Reichstagsminderheiten scheiterten wiederum an Dringlichkeitserklarungen der jeweiligen Mehrheit 43 Direkte Demokratie in den Landern BearbeitenEinfuhrung direktdemokratischer Elemente in die Landerverfassungen Bearbeiten Bereits vor den Weimarer Verfassungsberatungen wurden direktdemokratische Verfahren in die Landerverfassungen von Baden Wurttemberg und Bayern aufgenommen Sowohl in Baden als auch in Wurttemberg arbeiteten in den ersten Koalitionsregierungen Sozialdemokraten und Liberale zusammen Wahrend die SPD eine Volksgesetzgebung ohne grosse Hurden anstrebte wollten die Liberalen die direktdemokratischen Elemente durch hohere Quoren und Themenausschlusse bei Haushaltsgesetzen einschranken 44 In beiden Landerverfassungen kam es zu Kompromissen zwischen diesen Vorstellungen Meinungsfuhrer waren in Baden der liberale Publizist und Hochschullehrer Julius Curtius in Wurttemberg die Sozialdemokratischen Politiker Wilhelm Keil und Wilhelm Blos sowie die DDP Abgeordneten Wilhelm von Blume und Conrad Haussmann 45 Keil Haussmann und von Blume beriefen sich auf das Vorbild der direkten Demokratie in der Schweiz 46 Daneben spielte in der Diskussion eine Rolle auf Forderungen der USPD nach einer Raterepublik zu reagieren und ein Gegengewicht zu einem Parteienstaat zu schaffen 46 Curtius Keil und Haussmann beeinflussten stark die folgende Debatte zur Volksgesetzgebung in der Weimarer Nationalversammlung 46 Die Annahme der badischen Landesverfassung am 13 April 1919 war der erste Volksentscheid auf deutschem Boden In Bayern regierte 1919 eine sozialistische Regierung unter Kurt Eisner Hier ging es nach der Niederschlagung der Munchner Raterepublik vor allem darum Forderungen nach einer Einfuhrung des Ratesystems den Wind aus den Segeln zu nehmen Auch hier wurden hohe Quoren und Bereichsausschlusse eingefuhrt Die bayerische Debatte hat die Verfassungsberatungen der Nationalversammlung nur wenig beeinflusst 47 Versuchte Parlamentsauflosungen in den Landern Bearbeiten Von den zwolf direktdemokratische Abstimmungen die bis zum Ende der Weimarer Republik auf Landerebene abgehalten wurden war der Grossteil auf die vorzeitige Auflosung eines Parlamentes oder den Rucktritt einer Regierung gerichtet Wahrend die Weimarer Nationalversammlung eine volksbegehrte Reichstagsauflosung abgelehnt hatte war die Moglichkeit der Abberufung der Landtage in den meisten Landerverfassungen verankert In den Anfangsjahren der Weimarer Republik bis 1926 gingen entsprechende Initiativen in Hessen Schwarzburg Sondershausen Sachsen und Braunschweig von den burgerlichen Kraften der DNVP und der DVP aus die durch Neuwahlen die Krafteverhaltnisse zu ihren Gunsten verschieben wollten 48 Bei spateren Versuchen 1929 in Lippe 1931 in Baden Preussen Anhalt Braunschweig und Thuringen sowie 1931 32 in Oldenburg und Sachsen ging es der NSDAP und der KPD sowie in geringerem Masse der DNVP dagegen darum die Verfassungsordnung zu untergraben und zu beseitigen oder sie zumindest zu verandern 48 Alle Auflosungsversuche bis auf denjenigen in Oldenburg scheiterten Der bekannteste Fall war der Volksentscheid zur Auflosung des preussischen Landtages vom Sommer 1931 Im grossten und wichtigsten Land des Reiches wurde mit dem Versuch der Parlamentsauflosung zugleich ein Ringen um die Vorherrschaft im Reich ausgetragen Preussen wo 1919 bis 1921 und 1925 bis 1932 die Weimarer Koalition aus SPD Zentrum und DDP regierte galt als Bollwerk der Demokratie Seit der Wahl von 1928 verfugte die Regierung Braun jedoch nur noch uber eine knappe Mehrheit im Parlament Die Reichstagswahl 1930 hatte deutlich gemacht dass sich erhebliche Wahlermassen von der Weimarer Koalition ab und den Parteien der rechten Opposition zugewandt hatten In dieser Situation ubernahmen seit Januar 1931 der Stahlhelm sowie die DNVP Vorbereitungen zu einem Auflosungsbegehren 49 Die DVP trat der Initiative bei ebenso wie die NSDAP die zunachst noch gezogert hatte weil sie darauf bedacht war die Eigenstandigkeit ihrer Politik zu wahren 49 Auch die KPD unterstutzte das Begehren Zunachst hatte sie die Initiative scharf bekampft anderte ihre Haltung aber auf Anweisung des Moskauer Exekutivkomitees der Kommunistischen Internationale Diese erstrebte eine Niederlage der als sozialfaschistische Handlangerin des westlichen Kapitals betrachteten SPD und rechnete damit dass ein zeitweiser Aufstieg rechtsradikaler Krafte dem Kommunismus in Deutschland langfristig nutzen wurde 50 Ein Teil der KPD Anhanger folgten diesem Kurs jedoch nicht 50 Das Volksbegehren wurde von uber 22 Prozent der Stimmberechtigten unterstutzt 49 Beim folgenden Volksentscheid stimmten 9 8 Millionen Stimmberechtigte das entsprach einem Zustimmungsquorum von 37 1 Prozent fur eine Landtagsauflosung 50 Die Beteiligung lag bei 39 2 Prozent womit die geforderte Teilnahme von 50 Prozent der Stimmberechtigten deutlich verfehlt wurde In Oldenburg gelang es der NSDAP zum ersten und einzigen Mal Neuwahlen zu erzwingen nach der sie erstmals die absolute Mehrheit in einem Landtag stellte Allerdings setzte dies den Aufstieg der Partei nur fort bereits bei der Wahl vom 17 Mai 1931 war sie starkste Partei im Oldenburgischen Landtag geworden Andere sachunmittelbare Abstimmungen auf Landerebene Bearbeiten Weitere Abstimmungen bezogen sich auf Fragen der territorialen Zugehorigkeit kleinerer Gebietskorperschaften Freistaat Coburg Schaumburg Lippe Direkte Demokratie auf kommunaler Ebene BearbeitenBayern war das erste von acht Landern das direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene einfuhrte 47 Das Beteiligungsquorum wurde mit 50 Prozent sehr hoch angesetzt Nachwirkung BearbeitenParlamentarischer Rat 1949 Bearbeiten Die aus der Londoner Sechsmachtekonferenz hervorgegangenen am 1 Juli 1948 verabschiedeten Frankfurter Dokumente sahen vor eine Verfassung durch Referenden in den Landern zu ratifizieren Um ihren provisorischen Charakter zu unterstreichen und die Deutsche Teilung nicht zu zementieren beschlossen die Ministerprasidenten der Lander in den drei Westzonen jedoch auf der Rittersturz Konferenz vom 8 bis 10 Juli 1948 auf den Begriff Verfassung zu verzichten und das Grundgesetz nur durch die Landesparlamente ratifizieren zu lassen Der vom 10 bis 23 August 1948 tagende Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee verstandigte sich auf die Vorgabe dass es in der auszuarbeitenden Verfassung kein Volksbegehren wohl aber ein obligatorisches Referendum bei Anderungen des Grundgesetzes geben solle Der Parlamentarische Rat beschloss jedoch nach kontroverser Debatte keine plebiszitaren Elemente in das Grundgesetz aufzunehmen Diese Entscheidung wurde im Nachhinein als Ergebnis der konkreten Erfahrungen aus der Weimarer Republik interpretiert 51 Neuere Forschungen betonen dagegen dass sie im Wesentlichen zeitbedingt war Die wichtigsten Grunde fur die ablehnende Haltung waren die Furcht vor einem Missbrauch von Volksabstimmungen durch die SED bzw die KPD im aufkommenden Kalten Krieg der provisorische Charakter den das Grundgesetz haben sollte und die Schwierigkeiten die Volksabstimmungen angesichts der zerstorten Infrastruktur in der Nachkriegszeit mit sich gebracht hatten 52 Tatsachlich lehnte im Parlamentarischen Rat keine Partei die Aufnahme direktdemokratischer Verfahren generell ab 53 Das Schwanken zwischen prinzipieller Bejahung und situativer Ablehnung der direkten Demokratie ist mit dem Begriff Quarantane beschrieben worden 54 Fur eine Ubergangszeit nach der Diktatur der Nationalsozialisten und dem Zweiten Weltkrieg sowie im beginnenden Kalten Krieg habe demnach der Parlamentarische Rat die junge Demokratie vor sich selbst schutzen wollen 55 Spatere Rezeption Bearbeiten Die These von der Erosion der Demokratie in der Weimarer Republik durch die Volksbegehren wurde nach 1945 zu einem Gemeinplatz mit erheblicher wirkungsgeschichtlicher Relevanz 56 Die Nachkriegsara sei geradezu von einer Plebisphobie gepragt gewesen 57 Der einflussreiche Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel formulierte 1964 In ihrer Geburtsstunde hatte sich die Weimarer Republik zu einem plebiszitaren Typ der Demokratie bekannt in ihrer Todesstunde erhielt sie die Quittung 58 Die neuere zeithistorische Forschung hat diese These weitgehend als widerlegt zuruckgewiesen 59 Problematisch sei die konkrete Ausgestaltung der direktdemokratischen Verfahren gewesen Insbesondere das hohe Beteiligungsquorum habe es fur die Gegner eines Volksentscheids leicht gemacht diesen durch Boykott des demokratischen Prozesses zu Fall zu bringen anstatt um eine Mehrheit bei der Abstimmung zu ringen Die ohnehin schon schwache Verankerung der Demokratie in der Gesellschaft sei somit noch bestarkt worden Die reprasentative Demokratie hatte vor allem bei den Reichstagswahlen den Extremisten insgesamt grossere Agitations und Mobilisierungsmoglichkeiten als die wenigen Volksbegehren geboten von denen keines auf Reichsebene erfolgreich war 60 Die bemerkenswert wenigen Volksbegehren und Volksentscheide blieben in der Praxis Nebenschauplatze der politischen Auseinandersetzung 61 Besonders der Volksentscheid gegen den Young Plan dient immer wieder als warnendes Beispiel gegen eine Volksgesetzgebung als Menetekel wie diese Verfassungsinstitution zur Destruktion eines politischen Systems missbraucht werden kann 62 Siehe auch BearbeitenListe der Plebiszite in DeutschlandLiteratur BearbeitenReinhard Schiffers Weimarer Erfahrungen Heute noch eine Orientierungshilfe in Theo Schiller Volker Mittendorf Hrsg Direkte Demokratie Forschung und Perspektiven Westdeutscher Verlag Wiesbaden 2002 ISBN 3 531 13852 9 S 65 75 Christopher Schmidt Unmittelbare Gemeindedemokratie im mittel und suddeutschen Raum der Weimarer Republik Eine Untersuchung von Verfahren und Praxis Nomos Baden Baden 2007 zugleich Dissertation Universitat Hannover 2006 ISBN 3 8329 2607 0 Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Der wissenschaftliche Umgang mit plebiszitarer Gesetzgebung auf Reichs und Bundesebene in Weimarer Republik Drittem Reich und Bundesrepublik Deutschland 1919 2002 Duncker amp Humblot Berlin 2005 ISBN 3 428 11518 X zugleich Dissertation Universitat Tubingen Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berliner Wissenschaftlicher Verlag Berlin 2006 ISBN 3 8305 1210 4 Weblinks BearbeitenDetaillierte Ergebnisse der Volksabstimmungen und reichsweiten Volksbegehren und Volksentscheide in der Weimarer RepublikEinzelnachweise Bearbeiten a b Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 38 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 39 Frank Decker Regieren im Parteienbundesstaat Wiesbaden 2011 S 185 Theo Schiller Direkte Demokratie Frankfurt Main 2002 S 28 Andreas Kost Direkte Demokratie Wiesbaden 2008 S 32 f Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 53 ff Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 61 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 62 Artikel 73 ff der Weimarer Verfassung auf wikisource Gesetz uber den Volksentscheid vom 27 Juni 1921 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 69 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 133 135 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 134 a b Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 134 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 134 f a b c d e f Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 72 a b c Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 73 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 75 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 75 f Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Berlin 2005 S 51 f a b c Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Berlin 2005 S 52 Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Berlin 2005 S 51 a b Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 78 a b Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Berlin 2005 S 53 Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Berlin 2005 S 53 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 78 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 79 a b c d Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Berlin 2005 S 60 a b c Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Berlin 2005 S 61 Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Berlin 2005 S 60 f a b c Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 84 Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Berlin 2005 S 62 a b c Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 85 Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Berlin 2005 S 63 a b c Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 89 a b Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 90 a b Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Berlin 2005 S 64 a b Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Berlin 2005 S 65 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 91 a b Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 92 Christopher Schwieger Volksgesetzgebung in Deutschland Berlin 2005 S 66 a b c d e Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 93 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 71 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 70 Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 44 f Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 45 f a b c Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 46 a b Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 47 a b Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 95 a b c Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 96 a b c Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 97 Frank Decker Regieren im Parteienbundesstaat Wiesbaden 2011 S 188 Reinhard Schiffers Weimarer Erfahrungen Heute noch eine Orientierungshilfe in Direkte Demokratie Forschung und Perspektiven hrsg v Theo Schiller u Volker Mittendorf Wiesbaden 2002 S 74 f Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 192 Frank Decker Regieren im Parteienbundesstaat Wiesbaden 2011 S 186 Reinhard Schiffers Weimarer Erfahrungen Heute noch eine Orientierungshilfe in Direkte Demokratie Forschung und Perspektiven hrsg v Theo Schiller u Volker Mittendorf Wiesbaden 2002 S 74 f Otmar Jung Grundgesetz und Volksentscheid Opladen 1994 S 329 f Otmar Jung Grundgesetz und Volksentscheid Opladen 1994 S 330 Wolfgang Luthardt Direkte Demokratie Ein Vergleich in Westeuropa Baden Baden 1994 S 106 Wolfgang Luthardt Direkte Demokratie Ein Vergleich in Westeuropa Baden Baden 1994 S 107 Ernst Fraenkel Deutschland und die westlichen Demokratien Neuausgabe hrsg v Alexander von Brunneck Frankfurt a M 1991 S 197 Uberblicke uber den Forschungsstand u a bei Otmar Jung Direkte Demokratie Forschungsstand und Perspektiven in Direkte Demokratie Forschung und Perspektiven hrsg v Theo Schiller u Volker Mittendorf Wiesbaden 2002 S 23 ff Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 180 f Frank Decker Regieren im Parteienbundesstaat Wiesbaden 2011 S 187 Reinhard Schiffers Weimarer Erfahrungen Heute noch eine Orientierungshilfe in Direkte Demokratie Forschung und Perspektiven hrsg v Theo Schiller u Volker Mittendorf Wiesbaden 2002 S 67 Reinhard Schiffers Schlechte Weimarer Erfahrungen in Mehr direkte Demokratie wagen hrsg v Hermann K Heussner Otmar Jung Munchen 2009 S 73 f Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte Berlin 2006 S 87 Wahlen in der Weimarer RepublikReichstagswahlen Nationalversammlung 1919 1920 Mai 1924 Dez 1924 1928 1930 Juli 1932 Nov 1932 Marz 1933 nbsp Volksentscheide Volksentscheid Enteignung der Furstenvermogen 1926 Volksbegehren Panzerkreuzerverbot 1928 Volksentscheid gegen den Young Plan 1929 Reichsprasidentenwahlen 1919 1925 1932Direkte Demokratie in der Bundesrepublik DeutschlandPolitische Instrumente Volksinitiative Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren Volksentscheid 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