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Die Direkte Demokratie in Schleswig Holstein umfasst eine Reihe von politischen Instrumenten mit deren Hilfe die wahlberechtigte Bevolkerung unmittelbar an der Gesetzgebung des Landes mitwirken konnen Sie erganzen die bestehenden Instrumente der reprasentativen Demokratie also die Wahl von Volksvertretern in das Parlament Schleswig Holsteins Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Bedingungen 1 1 Gesetze 1 2 Instrumente der direkten Demokratie auf Landesebene 2 Historie 3 EinzelnachweiseGesetzliche Bedingungen BearbeitenDie rechtlichen Grundlagen der direkten Demokratie auf Landesebene finden sich in den Artikeln 48 und 49 der Verfassung sowie im Volksabstimmungsgesetz 1 VAbstG und der Landesverordnung zur Durchfuhrung des Volksabstimmungsgesetzes 2 VAbstGDVO Im Beteiligungsrecht 1 VAbstG 3 steht Das Recht sich an Volksinitiativen Volksbegehren und Volksentscheiden nach den Artikeln 48 und 49 der Verfassung des Landes Schleswig Holstein zu beteiligen steht allen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes zu die am Tage der Unterzeichnung der Eintragung oder am Abstimmungstag zur Landtagswahl wahlberechtigt sind 5 des Landeswahlgesetzes gilt entsprechend 1 VAbstG Gesetze Bearbeiten Gesetz uber Initiativen aus dem Volk Volksbegehren und Volksentscheid Volksabstimmungsgesetz VAbstG in der Fassung vom 5 April 2004 Landesverordnung zur Durchfuhrung des Volksabstimmungsgesetzes VAbstGDVO Vom 6 Februar 2017 Artikel 48 und 49 der Verfassung des Landes Schleswig Holstein Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes 5 des Landeswahlgesetzes Wahlgesetz fur den Landtag von Schleswig Holstein Landeswahlgesetz LWahlG in der Fassung vom 7 Oktober 1991Instrumente der direkten Demokratie auf Landesebene Bearbeiten Auf Landesebene kennt Schleswig Holstein drei Instrumente mit denen die wahlberechtigte Bevolkerung unmittelbar auf den Gesetzgebungsprozess einwirken kann Volksinitiative Volksbegehren VolksentscheidVolksinitiative Volksbegehren und Volksentscheid sind ein dreistufiges Verfahren Als erstes kommt die Volksinitiative 5 bis 10 VAbstG und 2 und 3 VAbstGDVO Dort gilt dass mindestens 20 000 Unterschriften von wahlberechtigte Burgern eingesammelt werden Ausserdem soll die Volksinitiative den Anforderungen des Artikel 48 Abs 1 und 2 der Verfassung des Landes Schleswig Holstein entsprechen Daraufhin kann der Landtag entscheiden ob sie der Volksinitiative folgen oder sie ablehnen will Volksbegehren 11 bis 19 VAbstG und 4 bis 9 VAbstGDVO konnen innerhalb von vier Monaten beim Landtagsprasidenten beantragt werden sollte der Landtag die Volksinitiative ablehnen Der Landtag bekommt wieder Zeit zu entscheiden Danach konnen Wahlberechtigte bis zu sechs Monate danach das Volksbegehren unterschreiben Es mussen mindestens 80 000 Stimmen gesammelt werden Der Landtag muss dann feststellen ob nach Artikel 49 Abs 1 Satz 3 der Landesverfassung genugend Stimmberechtigte das Begehren unterstutzen Ist das Volksbegehren erfolgreich kommt innerhalb von neun Monaten ein Volksentscheid 20 bis 27 VAbstG und 10 bis 24 VAbstGDVO Damit dieser erfolgreich ist mussen mindestens 15 der Stimmberechtigten zugestimmt haben und die Mehrheit muss fur den Entscheid gestimmt haben 4 Historie BearbeitenIn Schleswig Holstein gab es Stand 2019 nur vier erfolgreiche Volksbegehren Wiedereinfuhrung des Buss und Bettags 1996 Rettet die Polizei Reiterstaffel Schleswig Holstein 1996 7 WIR gegen die Rechtschreibreform 1997 8 Erhaltung der Realschule 2009Nur zwei sammelten genug Stimmen fur einen Volksentscheid namlich die Wiedereinfuhrung des Buss und Bettages und WIR gegen die Rechtschreibreform Nur der letztere Volksentscheid bekam genugend Ja Stimmen Die Rechtschreibreform wurde somit aufgehoben Allerdings nur ein Jahr danach fuhrte der Landtag die Rechtschreibreform wieder ein 5 6 Einzelnachweise Bearbeiten Gesetze Rechtsprechung Schleswig Holstein VAbstG Landesnorm Schleswig Holstein Gesamtausgabe Gesetz uber Initiativen aus dem Volk Volksbegehren und Volksentscheid Volksabstimmungsgesetz VAbstG in der Fassung vom 5 April 2004 gultig ab 27 02 2004 Abgerufen am 3 Juni 2021 Gesetze Rechtsprechung Schleswig Holstein VAbstGDVO Landesnorm Schleswig Holstein Gesamtausgabe Landesverordnung zur Durchfuhrung des Volksabstimmungsgesetzes VAbstGDVO vom 6 Februar 2017 gultig von 24 02 2017 gultig bis 23 02 2022 Abgerufen am 3 Juni 2021 Gesetze Rechtsprechung Schleswig Holstein VAbstG Landesnorm Schleswig Holstein Gesamtausgabe Gesetz uber Initiativen aus dem Volk Volksbegehren und Volksentscheid Volksabstimmungsgesetz VAbstG in der Fassung vom 5 April 2004 gultig ab 27 02 2004 Abgerufen am 3 Juni 2021 admin Kurzdarstellung Volksabstimmungsverfahren Abgerufen am 3 Juni 2021 Volksentscheide in Schleswig Holstein Abgerufen am 3 Juni 2021 admin Volksentscheide in Schleswig Holstein Abgerufen am 3 Juni 2021 Direkte Demokratie in der Bundesrepublik DeutschlandPolitische Instrumente Volksinitiative Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren Volksentscheid Einwohnerantrag Burgerbegehren Burgerentscheid nbsp Landesregelungen Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein ThuringenAbstimmungen Liste der Plebiszite in Deutschland Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Direkte Demokratie in Schleswig Holstein amp oldid 219955871