www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel behandelt das direktdemokratische Instrument Volksentscheid in Deutschland Fur eine Erklarung der vergleichbaren Instrumente in Osterreich und der Schweiz siehe Volksabstimmung Osterreich bzw Volksabstimmung Schweiz Ein Volksentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland Er ist in Deutschland eine ublicherweise verbindliche direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes uber eine politische Angelegenheit In Baden Wurttemberg wird hierfur der Begriff Volksabstimmung verwendet Bei einem Volksentscheid entscheiden die stimmberechtigten Burger unmittelbar uber die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage z B eines Gesetzes Wahrend bei einer Wahl uber die Vergabe von Mandaten an Personen entschieden wird steht bei einem Volksentscheid die Abstimmung uber eine konkrete Sachfrage im Vordergrund Wahlen und Abstimmungen bilden zusammen mit der Gewaltenteilung laut Grundgesetz Artikel 20 in Deutschland die wesentliche Grundlage zur Ausubung der souveranen Staatsgewalt durch das Volk Befurworter und Gegner im Abstimmungskampf zu einem Volksentscheid in Berlin 2009 Die Bedeutung des Begriffs Volksentscheid ist in Deutschland nicht immer eindeutig abgegrenzt Zum einen ist damit die direktdemokratische Abstimmung uber eine aus dem Volk per Volksinitiative und Volksbegehren eingebrachte Vorlage gemeint Zum anderen wird Volksentscheid in Deutschland auch haufig synonym fur Referendum verwendet siehe auch Abschnitt Begrifflichkeit und Abgrenzung Volksentscheide gibt es in Deutschland in allen gesetzgebenden Gebietskorperschaften also Bund und Lander allerdings in teils sehr unterschiedlicher Ausgestaltung In aller Regel sind Volksentscheide in Deutschland verbindlich es gibt jedoch einige wenige Ausnahmefalle hierzu Direktdemokratische Abstimmungen in Gebietskorperschaften ohne Gesetzgebungskompetenz Kommunen und Landkreise werden hingegen als Burgerentscheid bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Begrifflichkeit und Abgrenzung 1 1 Volksentscheid oder Volksabstimmung 1 2 Abgrenzung Volksentscheid und Referendum 1 3 Abgrenzung Volksentscheid und Volksbefragung 1 4 Abgrenzung Volksentscheid und Plebiszit 2 Volksentscheide in Deutschland 2 1 Volksentscheide auf Bundesebene 2 1 1 Aus dem Volk initiierte Volksentscheide 2 1 2 Referendumsformige Volksentscheide 2 2 Volksentscheide auf Landesebene 2 2 1 Aus dem Volk initiierte Volksentscheide 2 2 2 Referendumsformige Volksentscheide 3 Rahmenbedingungen von Volksentscheiden 3 1 Rechtliche Tragweite 3 2 Verbindlichkeit 3 3 Fristen und Abstimmungstermin 3 4 Vorlage Gegenvorlage und Stimmverfahren 3 5 Quorum 4 Rechtliche Grundlagen von Volksentscheiden in Deutschland 5 Geschichte 6 Pro und contra Volksentscheid 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseBegrifflichkeit und Abgrenzung BearbeitenIn Deutschland werden die Ausdrucke Volksentscheid Volksabstimmung und Referendum im Alltagsgebrauch haufig unterschiedslos benutzt Seltener trifft dies auch auf die Begriffe Plebiszit und Volksbefragung zu Wahrend in der Politikwissenschaft alle diese Begriffe mehr oder minder klar voneinander abgegrenzt sind uberwiegt in der medialen Berichterstattung und im alltaglichen Gebrauch die synonyme Verwendung Volksentscheid oder Volksabstimmung Bearbeiten nbsp Stimmzettel fur einen Volksentscheid in Berlin 2011 nbsp Stimmzettel fur eine Volksabstimmung in Hessen 2011 In Presseveroffentlichungen 1 2 und im Alltagsgebrauch werden die Bezeichnungen Volksentscheid und Volksabstimmung sehr oft synonym gebraucht Eine klare Abgrenzung ist tatsachlich schwierig da beide Begriffe je nach Kontext und Region unterschiedlich verwendet werden So gibt es im alltaglichen Sprachgebrauch eine geographisch unterschiedliche Verwendung Im sudwestlichen deutschsprachigen Raum Schweiz Baden Wurttemberg und Liechtenstein wird zumeist von Volksabstimmung gesprochen im restlichen deutschsprachigen Raum hingegen ganz uberwiegend von Volksentscheid Beide Ausdrucke meinen in dieser Verwendung aber das gleiche namlich den formlichen Akt einer direktdemokratischen Abstimmung Vor allem im politikwissenschaftlichen Kontext aber auch stark ausgepragt bei den Anhangern des Konzepts der Sozialen Plastik von Joseph Beuys 3 bezeichnen die Ausdrucke hingegen zwei verschiedene Gegenstande Volksentscheid bedeutet hier ausschliesslich der formliche Akt der eigentlichen Abstimmung wahrend Volksabstimmung die Gesamtheit der dreistufigen Volksgesetzgebung bezeichnet also Volksinitiative Volksbegehren und Volksentscheid zusammen umfasst Diese Uneinheitlichkeit in der Begriffsverwendung spiegelt sich auch in den deutschen Gesetzen und Verfassungen wider So sprach die Weimarer Reichsverfassung im Artikel 43 Absetzung des Reichsprasidenten von Volksabstimmung 4 nutzt aber hingegen in den Artikeln 73 bis 76 Volksgesetzgebung den Ausdruck Volksentscheid 5 In der Zeit des Nationalsozialismus wurden alle vier durchgefuhrten Referenden als Volksabstimmungen bezeichnet 6 Das Grundgesetz und die Landesverfassungen fast aller Bundeslander sprechen von Volksentscheiden lediglich in Baden Wurttemberg 7 wird der Begriff Volksabstimmung verwendet In Hessen ist die Verwendung uneinheitlich So heissen aufgrund von Volksbegehren zustande gekommene Abstimmungen Volksentscheid 8 obligatorische Referenden uber die Anderung der Landesverfassung werden hingegen als Volksabstimmung bezeichnet siehe Bild Daneben wird der Ausdruck Volksabstimmung in den Gesetzen einiger Landern beispielsweise Hamburg und Niedersachsen im politikwissenschaftlichen Sinne zur Bezeichnung der Gesamtheit der dreistufigen Volksgesetzgebung genutzt 9 Siehe auch Volksabstimmung Schweiz Abgrenzung Volksentscheid und Referendum Bearbeiten In der Politikwissenschaft wird der Begriff Volksentscheid stets verwendet um die Abstimmung uber eine vom Volk vorgebrachte Vorlage zu einem politischen Gegenstand ein sogenanntes Initiativverfahren zu bezeichnen Ein Referendum bezeichnet im Gegensatz dazu stets eine Abstimmung uber eine von der gewahlten Vertretung Parlament oder der Regierung erarbeitete Vorlage Diese deutliche sprachliche Unterscheidung ist insofern von Bedeutung als sie eine bessere analytische Abgrenzung von Demokratien mit direktdemokratischen Elementen einerseits und Diktaturen mit scheindemokratischen Referenden andererseits vergleiche Bonapartismus ermoglicht Diese eindeutige begriffliche Unterscheidung in der Wissenschaft spiegelt sich allerdings nicht in den deutschen Verfassungen und Gesetzen So spricht beispielsweise das Grundgesetz stets von Volksentscheiden auch wenn es um nicht aus der Bevolkerung stammende Vorlagen geht Beispielsweise unterscheiden auch die Verfassungen der Lander Baden Wurttemberg 10 und Nordrhein Westfalen 11 sprachlich nicht ob bei einer direktdemokratischen Abstimmung uber eine Vorlage aus der Bevolkerung oder von Parlament beziehungsweise Regierung abgestimmt wird Die falschlich synonyme Verwendung der Begriffe Volksentscheid und Referendum in Deutschland wird noch dadurch begunstigt dass viele andere Sprachen diese Unterscheidung tatsachlich gar nicht vornehmen was haufig zu Ubersetzungsfehlern ins Deutsche fuhrt So wird sowohl im Englischen Franzosischen und Spanischen einheitlich von Referendum Referendum Referendum eferendum gesprochen In der Schweiz wiederum die uber eine wesentlich ausgepragtere Tradition und Praxis der direkten Demokratie verfugt wird auch in der Alltagssprache und zwar in allen vier Landessprachen Deutsch Franzosisch Italienisch und Ratoromanisch sehr klar zwischen verschiedenen Formen von Referenden auf der einen Seite und Volksabstimmungen franz Votation populaire ital Votazione popolare rat Votaziun dal pievel auf der anderen Seite unterschieden Siehe auch Referendum Abgrenzung Volksentscheid und Volksbefragung Bearbeiten In der Politikwissenschaft bezeichnet ein Volksentscheid in aller Regel eine verbindliche direktdemokratische Abstimmung Die Volksbefragung wiederum hat nur beratenden Charakter das Votum der Abstimmenden ist somit fur das Parlament oder die Regierung nicht verbindlich In der Praxis zeigen sich zwar seltene Uberschneidungen in Berlin sind unter bestimmten Bedingungen auch unverbindliche Volksentscheide moglich aber ublicherweise kann gut zwischen beiden Instrumenten getrennt werden Falschlich synonyme Verwendungen beider Begriffe sind daher eher selten zumal der Unterschied zwischen einer Entscheidung und einer Befragung auch alltagssprachlich recht eindeutig ist Der Ausdruck Volksbefragung wird ausschliesslich im Grundgesetz verwendet Artikel 29 und findet sich in keiner Landesverfassung 12 Eine weltweit bekannte Volksbefragung war das Brexit Referendum im Vereinigten Konigreich im Juni 2016 uber die Frage der Mitgliedschaft des Landes in der Europaischen Union 13 Siehe auch Volksbefragung Abgrenzung Volksentscheid und Plebiszit Bearbeiten In der Politikwissenschaft wird der Ausdruck Plebiszit als neutraler Oberbegriff verwendet mit dem jede Form von direktdemokratischer Abstimmung bezeichnet wird vollig unabhangig von den sonstigen Rahmenbedingungen Ein Volksentscheid ist somit genauso ein Plebiszit wie es auch ein Referendum oder eine Volksbefragung ist Neben der strikt wissenschaftlichen Verwendung wird dem Ausdruck Plebiszit bisweilen aber eine negative Konnotation zugeschrieben Das lateinische Wort plebs bezeichnete ursprunglich das einfache nicht dem Adel zugerechnete Volk Roms Im heutigen Deutsch haftet dem Ausdruck Plebs oder Plebejer haufig eine gewisse Geringschatzung fur die vermeintlich politisch ungebildete Bevolkerungsmehrheit an Im politischen Diskurs zur direkten Demokratie wird der Ausdruck Plebiszit oder plebiszitare Elemente daher tendenziell haufiger von Personen verwendet die der Ausweitung politischer Teilhaberechte eher ablehnend gegenuberstehen 14 Befurworter eines Ausbaus der direkten Demokratie durch Initiativverfahren vermeiden den Ausdruck Plebiszit eher zumal hiermit auch Verfahren Referenden Volksbefragungen bezeichnet werden denen sie teils ablehnend gegenuberstehen Siehe auch PlebiszitVolksentscheide in Deutschland BearbeitenDer sprachlichen Uneindeutigkeit des deutschen Grundgesetzes sowie der Landesverfassungen folgend gibt es in Deutschland Volksentscheide in zwei unterschiedlichen Auspragungen Zum einen ausgelost durch Initiativverfahren als Teil einer dreistufigen Volksgesetzgebung zum anderen ausgelost durch eine Beschlussfassung von Parlament oder Regierung als Referendum Die Regelungen fur Volksentscheide nach Initiativverfahren aus dem Volk weisen zumindest im Grundsatz in allen Gebietskorperschaften gewisse Gemeinsamkeiten auf So bilden aus dem Volk initiierte Volksentscheide nur in Baden Wurttemberg unter der Bezeichnung Volksabstimmung stets den letzten Schritt einer dreistufigen Volksgesetzgebung Diese unterliegt im Grundsatz immer gewissen Themenausschlussen wobei nicht immer die gleichen Themen ausgeschlossen sind so dass Volksentscheide zu bestimmten Fragen unzulassig sein konnen Volksentscheide sind in allen Gebietskorperschaften verbindlich auch wenn es teils eng begrenzte Ausnahmen hiervon gibt Volksentscheide aufgrund eines Initiativverfahrens sind in allen Gebietskorperschaften in Deutschland vorgesehen insbesondere durch verschiedene Themenausschlusse unterscheiden sie sich aber ganz erheblich in ihrer politisch praktischen Bedeutung und Reichweite Referendumsformige Volksentscheide sind hingegen seltener verankert Auf Bundesebene gibt es sie nur fur zwei eng abgegrenzte Anwendungsfalle einige wenige Lander bieten mehr Spielraum fur Referenden in den meisten sind diese hingegen gar nicht vorgesehen Volksentscheide auf Bundesebene Bearbeiten Aus dem Volk initiierte Volksentscheide Bearbeiten Derzeit konnen in der Bundesrepublik Deutschland Volksentscheide ausschliesslich durch ein Volksbegehren zur Neugliederung des Bundesgebietes angestossen werden Sie unterliegen damit einem ausserst weitgehenden Themenausschluss Die entsprechenden Regelungen sind im Grundgesetz Artikel 29 sowie im Gesetz uber das Verfahren bei Volksentscheid Volksbegehren und Volksbefragung nach Art 29 Abs 6 GG niedergelegt Bei einem solchen Volksentscheid sind ausschliesslich die Bundesburger in den von der Neugliederung betroffenen Gebieten stimmberechtigt In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden insgesamt acht Volksentscheide aufgrund von sieben Volksbegehren zur Neugliederung des Bundesgebietes durchgefuhrt 1970 in zwei Abstimmungsgebieten zur Frage der Schaffung eines unabhangigen Landes Baden 1975 vier getrennte Abstimmungen zur Aufspaltung von Rheinland Pfalz und 1975 zwei getrennte Abstimmungen in Niedersachsen zur Schaffung der Bundeslander Oldenburg und Schaumburg Lippe Die bis in die 1990er Jahre hinein in der Staatsrechtslehre vorherrschende Auffassung dass bundesweite Volksentscheide aufgrund von Initiativverfahren zu anderen Themen als einer Gebietsneugliederung dem Geist des Grundgesetzes entgegenstunden hat sich gewandelt Die hierfur vorgebrachten Begrundungen insbesondere dass aufgrund der Weimarer Erfahrungen der Parlamentarische Rat diese ausdrucklich verhindern wollte gelten als historisch widerlegt 15 Als herrschende Meinung h M gilt mittlerweile dass eine solche Aufnahme direktdemokratischer Initiativrechte aufgrund des Art 20 2 Staatsgewalt ausdrucklich moglich ist hierfur aber aufgrund des Art 20 3 zwingend eine Anpassung des Grundgesetzes insbesondere der Art 76 1 Gesetzgebung des Bundes Art 77 Mitwirkung der Lander und Art 82 Ausfertigung von Gesetzen notwendig sei Seit dem Beginn des Jahrtausends machten ausser der CDU alle im Bundestag vertretenen Parteien Vorschlage zur Anpassung des Grundgesetzes um den Geltungsbereich von Volksbegehren und Volksentscheid uber die enge Themenbegrenzung auf Gebietsneugliederungen zu erweitern 2002 brachten die Fraktionen der SPD und der Grunen erstmals einen solchen Entwurf in den Deutschen Bundestag ein der aber mit den Stimmen der CDU CSU Opposition abgelehnt wurde 16 2006 brachten die Fraktionen von Grunen FDP und Die Linke getrennt jeweils einen eigenen Entwurf in den Bundestag ein alle drei Vorschlage wurden mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU CSU und SPD abgelehnt 17 2010 brachte Die Linke einen entsprechenden Entwurf in den Bundestag ein der in der namentlichen Abstimmung von 61 Abgeordneten befurwortet und bei 60 Enthaltungen von 400 Abgeordneten abgelehnt wurde 18 2013 brachte die SPD einen entsprechenden Entwurf in den Bundestag ein der jedoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU CSU und FDP abgelehnt wurde 19 2013 befurworteten SPD und CSU im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme bei den laufenden Koalitionsverhandlungen die Einfuhrung bundesweiter Volksentscheide Aufgrund der strikten Ablehnung der CDU fand diese Position aber keinen Eingang in den Koalitionsvertrag 20 Uber eine Frage auf Abgeordnetenwatch zu den Koalitionsverhandlungen ergab sich Sigmar Gabriel und Horst Seehofer waren dafur und Angela Merkel war dagegen 21 Bei einer offentlichen Web Diskussion der Grunen zu den gescheiterten Jamaika Sondierungsgesprachen ergab sich Fur bundesweite Volksentscheide waren CSU FDP die Grunen Gegen bundesweite Volksentscheide war die CDU Die Aussage kommt von Britta Hasselmann Claudine Nierth von Mehr Demokratie e V hatte gefragt 22 Min 1 20 Referendumsformige Volksentscheide Bearbeiten Im Grundgesetz ist nur fur den Fall dass der Bundestag oder die Landesparlamente eine Neugliederung des Bundesgebietes beschliessen ein referendumsformiger Volksentscheid eindeutig zwingend vorgesehen Bei solchen Volksentscheiden sind ausschliesslich die in den betroffenen Gebieten lebenden Burger stimmberechtigt wobei mehrere Stimmgebiete festgelegt werden konnen Entsprechende Volksentscheide wurden 1951 zur Grundung des Landes Baden Wurttemberg sowie 1996 zur Frage der Fusion der Lander Berlin und Brandenburg durchgefuhrt Bei den Abstimmungen zur Grundung des Landes Baden Wurttemberg votierte eine Mehrheit fur die Neugliederung die Fusion von Berlin und Brandenburg scheiterte hingegen an der mehrheitlichen Ablehnung der Brandenburger Ob auch die Ablosung des Grundgesetzes nach Art 146 GG durch eine Verfassung die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist einen Volksentscheid erfordert ist umstritten Wahrend einige Staatsrechtler und Verfassungsrichter das bejahen verweisen andere auf den Parlamentarischen Rat und halten die Annahme einer neuen Verfassung auch ohne direktdemokratische Abstimmung fur moglich Art 146 sei offen fur das Konventsmodell bei dem ein dafur eingesetztes Gremium einen Vorschlag erarbeitet der dann dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird wie auch fur das Nationalversammlungsmodell bei dem das Volk eine verfassungsgebende Versammlung mit dem ausdrucklichen Auftrag wahlt ein Staatsgrundgesetz auszuarbeiten und zu verabschieden ohne dass das Volk dann noch einmal uber das Ergebnis abzustimmen hatte 23 Der Einigungsvertrag zur deutschen Wiedervereinigung hatte in seinem Art 5 empfohlen sich mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Anderung oder Erganzung des Grundgesetzes zu befassen insbesondere mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung Dazu sprach die Gemeinsame Verfassungskommission in ihrem Bericht vom 5 November 1993 jedoch ausdrucklich keine Empfehlung aus das Grundgesetz sei bereits uneingeschrankt demokratisch legitimiert und eine Volksabstimmung konne dem nichts Wesentliches mehr hinzufugen 24 Art 146 GG blieb daraufhin in seiner durch den Einigungsvertrag geringfugig geanderten Fassung Bestandteil des Grundgesetzes In einem Beschluss vom 31 Marz 2000 begrundete die 4 Kammer des Bundesverfassungsgerichts die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde in der von der Bundesrepublik Massnahmen gefordert wurden um das deutsche Volk gemass Art 146 GG uber eine Verfassung beschliessen zu lassen unter anderem damit weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergebe sich ein Anhaltspunkt fur eine Pflicht staatlicher Stellen zur Durchfuhrung einer Volksabstimmung 25 26 In einem engen Zusammenhang damit steht die Frage ab wann die Ubertragung von Souveranitatsrechten an die Europaische Union faktisch einer Ablosung des Grundgesetzes gleichkame Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Eurorettung vom 7 September 2011 27 sagte dessen Prasident Andreas Vosskuhle in einem Interview fur eine Abgabe weiterer Kernkompetenzen wie der Budgethoheit des Bundestages an die Europaische Union musste Deutschland sich eine neue Verfassung geben Dafur ware ein Volksentscheid notig Ohne das Volk geht es nicht 28 In der DDR war die Moglichkeit von Volksabstimmungen in Art 53 der Verfassung vorgesehen Die Volkskammer kann die Durchfuhrung von Volksabstimmungen beschliessen Volksentscheide auf Landesebene Bearbeiten Siehe auch Liste der Plebiszite in Deutschland Aus dem Volk initiierte Volksentscheide Bearbeiten In allen Bundeslandern besteht die Moglichkeit uber den Weg von Volksinitiative in einigen Bundeslandern stattdessen Antrag auf ein Volksbegehren in Sachsen Volksantrag in Bremen und Thuringen Burgerantrag und Volksbegehren einen Volksentscheid herbeizufuhren Dabei gibt es grosse Unterschiede zwischen den Bundeslandern zu welchen Fragen ein Volksentscheid uberhaupt zulassig ist In allen Bundeslandern konnen auf diesem Weg Volksentscheide zu einfachen Gesetzen abgehalten werden Ausser in Hessen sind in allen Bundeslandern auch Volksentscheide zu einer Verfassungsanderung moglich In Berlin Hamburg und Schleswig Holstein sind uber diese Begrenzung hinaus Volksentscheide zu allen Fragen der politischen Willensbildung moglich wobei diese nur empfehlenden Charakter haben wenn auch das Landesparlament in der Frage nicht verbindlich entscheiden kann In Brandenburg kann ein Volksentscheid ausdrucklich auch uber die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung abgehalten werden In einer ganzen Reihe von Bundeslandern aber nicht in allen kann zudem per Volksentscheid uber die vorzeitige Auflosung des Landtags abgestimmt werden Referendumsformige Volksentscheide Bearbeiten Referendumsformige Volksentscheide also direktdemokratische Abstimmungen uber Vorlagen die von Parlament oder Regierung stammen sind nur in einigen wenigen Bundeslandern vorgesehen In Bayern und Hessen unterliegen alle Anderungen der Landesverfassungen zwingend einem Volksentscheid obligatorisches Referendum In Berlin gilt dies nur fur Anderungen an den Artikeln 62 und 63 Direkte Demokratie der Landesverfassung Hamburg kennt als einziges Bundesland die Moglichkeit einen Beschluss der Hamburgischen Burgerschaft innerhalb von drei Monaten mit Unterschriften von 2 5 der Wahlberechtigten einem Volksentscheid fakultatives Referendum zu unterziehen Diese Moglichkeit ist aber eng auf Beschlusse der Hamburgischen Burgerschaft begrenzt mit denen zuvor in einem Volksentscheid gefasste Beschlusse geandert werden sollen In Baden Wurttemberg Niedersachsen und Rheinland Pfalz konnen Gesetze durch Beschluss des Landtages in Niedersachsen zusatzlich auf Beschluss der Regierung und in Hamburg durch Beschluss des Landtags und der Regierung einem verbindlichen Volksentscheid konfirmatives Referendum unterzogen werden Rahmenbedingungen von Volksentscheiden BearbeitenRechtliche Tragweite Bearbeiten nbsp Auszahlung der abgegebenen Stimmen zu den Wahlen und Volksentscheiden in Bayern 2013 Grundsatzlich gilt dass Volksentscheide den Beschlussen eines Parlamentes gleichgestellt sind Sie unterliegen damit den gleichen Moglichkeiten und Beschrankungen die einem Parlament durch die verfassungsmassige Ordnung auferlegt sind Wird ein Gesetz per Volksentscheid beschlossen hat es also die gleiche Gultigkeit und Wertigkeit als wenn es von der gewahlten Vertretung beschlossen worden ware Daraus resultiert auch dass mit einem Volksentscheid nichts legitimiert werden kann was auch das Parlament nicht legitimieren darf Die Einfuhrung der Todesstrafe wurde beispielsweise gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz verstossen ihre Einfuhrung ist somit weder durch Parlamentsbeschluss noch Volksentscheid moglich Bei der Annahme einer neu ausgearbeiteten Verfassung also der Konstituierung eines neuen Staatswesens gibt es keine Kompetenzgleichsetzung von Wahlvolk und regularem Parlament da letzteres ja erst durch die Verfassung legitimiert wird Daher wird eine neue Verfassung ublicherweise von einer Verfassunggebenden Versammlung ausgearbeitet die ausschliesslich zu diesem Zweck gewahlt wurde Der Beschluss uber den Verfassungsentwurf wird haufig dem Volk als unmittelbarem Souveran zur Entscheidung vorgelegt beispielsweise die Bayerische Verfassung in einer Volksabstimmung am 1 Dezember 1946 Es kommt aber auch vor wie im Falle der Weimarer Nationalversammlung oder dem Parlamentarischen Rat dass die Verfassunggebende Versammlung die Verfassung selbst beschliesst Verbindlichkeit Bearbeiten Im Wege des Volksentscheids beschlossene Gesetze und Verfassungsanderungen sind grundsatzlich verbindlich Allerdings schliesst dies nicht aus dass die gewahlte Vertretung zu einem spateren Zeitpunkt den Beschluss auf eigene Initiative abandert oder aufhebt Eine Art Bestandsschutz der die per Volksentscheid beschlossenen Gesetze dem Zugriff des Parlaments grundsatzlich entziehen wurde wie dies beispielsweise in einigen US Bundesstaaten der Fall ist gibt es in Deutschland also nicht und ware verfassungsrechtlich auch nicht zulassig da dadurch die hoheitlichen Rechte des Parlaments dauerhaft beschnitten wurden Prinzipiell moglich allerdings nur in Hamburg tatsachlich umgesetzt ist dass die Verbindlichkeit von Volksentscheiden durch einen sogenannten fakultativen Volksentscheid gesichert wird So kann die Hamburgische Burgerschaft zwar jederzeit den Beschluss eines Volksentscheids nachtraglich abandern Nach Art 50 Abs 4 der Hamburger Landesverfassung kann bei einer solchen Anderung aber von 2 5 der Stimmberechtigten innerhalb von drei Monaten nach Beschluss das fakultative Referendum ergriffen werden Unverbindliche Volksentscheide sind derzeit nur in Berlin moglich da dort alle Angelegenheiten der politischen Willensbildung einem Volksentscheid unterzogen werden konnen Somit kann das Wahlvolk auch uber Fragen abstimmen in denen auch das Berliner Abgeordnetenhaus keine verbindlichen sondern lediglich empfehlende Beschlusse fassen kann In diesen eng eingegrenzten Bereich konnen Volksentscheide in Berlin unverbindlich sein In der Praxis traf dies bislang nur auf den ersten in Berlin durchgefuhrten Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens Tempelhof zu da es sich hierbei um einen Verwaltungsakt der Exekutive handelte zu dem die Legislative lediglich empfehlende Beschlusse fassen konnte Fristen und Abstimmungstermin Bearbeiten Wird ein Volksentscheid anberaumt schreiben alle Landesgesetzgebungen dessen Durchfuhrung an einem einzigen Tag binnen einer gesetzlich festgelegten Frist vor Deren Lange ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich betragt aber stets einige Monate In einigen Bundeslandern sind variable Fristen vorgesehen so dass innerhalb einer gewissen Zeitspanne die Zusammenlegung der Abstimmung mit einer Wahl moglich ist Die einzige Ausnahme von einer Frist oder Terminfestsetzung bilden Volksbegehren zur Neugliederung des Bundesgebietes bei denen keinerlei Vorgaben bestehen Im Fall der Volksentscheide fur eine Gebietsneugliederung aus dem Jahr 1975 lagen die erfolgreichen Volksbegehren ganze 19 Jahre zuruck sie waren bereits 1956 erfolgt Rechtliche Vorgaben fur den eigentlichen Tag der Abstimmung kennt nur Hamburg Dort mussen Volksentscheide mit einer Wahl zusammengelegt werden es sei denn die Initiatoren des Volksbegehrens wunschen ausdrucklich einen anderen Termin In allen anderen Bundeslandern entscheidet entweder der Landeswahlleiter oder das Innenministerium uber den Abstimmungstag Die Zusammenlegung mit einer Wahl wird ublicherweise von allen politischen Akteuren befurwortet da hierdurch sowohl Kosten fur die Durchfuhrung gespart werden als auch zugleich eine hohere Beteiligung zu erwarten ist Das Datum einer Abstimmung kann aber auch Gegenstand taktischer Uberlegungen sein insbesondere wenn ein Volksentscheid einem Abstimmungsquorum unterliegt So versuchen die Initiatoren eines Volksentscheids zumeist alle Fristen im Zusammenhang mit einer Volksabstimmung so zu legen dass der Volksentscheid schliesslich zusammen mit einer Wahl durchgefuhrt werden kann Sofern die Exekutive fur die Festsetzung des Termins zustandig ist kann sie versucht sein eine solche Zusammenlegung zu unterbinden um die Chance fur das Scheitern einer Vorlage am Quorum zu erhohen Um diese taktische Einflussnahme zu unterbinden werden beispielsweise in den US Bundesstaaten alle notwendigen Volksentscheide immer gesammelt an den alle zwei Jahre im November angesetzten nationalen Wahlterminen abgehalten In der Schweiz werden vom Bundesrat fur 20 Jahre im Vorhinein vier Blanko Abstimmungstermine pro Jahr festgelegt an denen ublicherweise uber die jeweils anstehenden Vorlagen auf allen politischen Ebenen abgestimmt wird 29 Vorlage Gegenvorlage und Stimmverfahren Bearbeiten nbsp Vollstandige Unterlagen fur die Briefabstimmung bei einem Volksentscheid in BerlinIst der Gegenstand des Volksentscheides eine aus einem Volksbegehren stammende Vorlage hat die gewahlte Vertretung die Moglichkeit eine eigene Vorlage als Gegenvorschlag zur Abstimmung zu stellen Je nachdem ob das Parlament von diesem Recht Gebrauch macht stehen in einem Volksentscheid damit ublicherweise nur eine oder zwei Vorlagen zu einem Thema zur Abstimmung In seltenen Fallen konnen gleichzeitig mehrere inhaltlich voneinander abweichende Volksbegehren zum gleichen Thema im Volksentscheid zur Abstimmung gelangen Auch in diesen Fallen kann das Parlament nur einen einzigen Konkurrenzentwurf zum Thema in den Volksentscheid einbringen In Deutschland kam es erst ein einziges Mal beim Volksentscheid zur Ausgestaltung des Schulsystems in Bayern im Jahre 1968 zu einer solchen Situation Bei einem referendumsformigen Volksentscheid besteht hingegen keine Moglichkeit eine Gegenvorlage in die Abstimmung einzubringen Der Abstimmungsmodus bei mehreren Vorlagen zum gleichen Thema ist allerdings nicht einheitlich geregelt Entweder konnen die Abstimmenden nur eine der beiden Vorlagen unterstutzen beziehungsweise beide ablehnen oder sie konnen uber beide Vorlagen getrennt mit Ja oder Nein abstimmen Stehen zwei Vorlagen in Konkurrenz zueinander zur Abstimmung gilt ublicherweise die Vorlage als angenommen die die grossere Zahl an Ja Stimmen auf sich vereinigen konnte Teilweise wird stattdessen zusatzlich eine Entscheidungsfrage gestellt welche der beiden Vorlagen die Abstimmenden bei Stimmengleichheit bevorzugen Gleich welches Verfahren gewahlt wird konnen die Vorlagen stets nur als Ganzes abgestimmt werden Eine teilweise Zustimmung oder Ablehnung einer Vorlage oder auch eine ausdruckliche Enthaltung ist also nicht moglich Der Verlauf der eigentlichen Abstimmung gleicht dem einer Wahl und folgt denselben Grundsatzen Fur die Organisation und Durchfuhrung des eigentlichen Volksentscheids Versendung von Stimmaufforderungen Einrichtung von Stimmlokalen Auszahlung ist der jeweilige Wahlleiter der Gebietskorperschaft zustandig Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten tragt die Staatskasse Kosten fur den begleitenden Abstimmungskampf also Ausgaben fur Plakate Informationsmaterialien Veranstaltungen und so weiter tragen hingegen die jeweiligen Befurworter oder Gegner einer Vorlage Einige wenige Bundeslander sehen ahnlich der Wahlkampfkostenerstattung eine teilweise Ruckvergutung der Ausgaben vor Neben der Stimmabgabe am eigentlichen Tag des Volksentscheids ist in vielen aber nicht allen Bundeslandern auch die vorzeitige Stimmabgabe per Brief und oder im Stimmlokal moglich Nach dem gleichen Verfahren wie bei einer Briefwahl konnen die Stimmberechtigten im Vorfeld alle notwendigen Unterlagen zur brieflichen Abgabe ihrer Stimme anfordern Weiterhin ist es in einigen Bundeslandern moglich in einer bestimmten Frist meist wenige Wochen vor dem Tag des Volksentscheids seine Stimme direkt in einem eigenen Stimmlokal bei der Verwaltung abzugeben Beide Massnahmen sollen die Hurden fur eine Teilnahme senken und so zu einer hoheren Beteiligung am Volksentscheid beitragen Quorum Bearbeiten Ausser in Sachsen und Bayern unterliegen Volksentscheide in Deutschland ublicherweise einem Quorum Eine Vorlage gilt in einer Abstimmung mit Quorum nur dann als angenommen wenn sie zusatzlich zur notwendigen Mehrheit an Ja Stimmen auch die Zustimmung eines gewissen Anteils an Abstimmungsberechtigter erhalt sogenanntes Zustimmungsquorum In der Weimarer Republik und bis vor wenigen Jahren war alternativ in Deutschland vielfach eine notwendige Mindestbeteiligung sogenanntes Beteiligungsquorum bei Abstimmungen gefordert Aufgrund der damit verbundenen Problematiken beispielsweise Aufrufe zum Abstimmungsboykott durch die Gegner einer Vorlage kommen Beteiligungsquoren heute fast gar nicht mehr zur Anwendung Lediglich Rheinland Pfalz sieht bei Volksentscheiden zu einfachen Gesetzen und Nordrhein Westfalen und das Saarland bei Volksentscheiden zu verfassungsandernden Gesetzen noch ein Beteiligungsquorum vor 30 Fur eine einem Volksentscheid mit Quorum unterzogene Vorlage ergeben sich damit drei mogliche Ergebnisse in der Abstimmung Die Vorlage erhalt eine Mehrheit von Nein Stimmen und ist damit gescheitert die Vorlage erhalt eine Mehrheit von Ja Stimmen aber nicht genugend um das geforderte Quorum zu uberspringen und ist damit ebenfalls gescheitert auch als unechtes Scheitern bezeichnet die Vorlage erhalt eine Mehrheit von Ja Stimmen die das geforderte Quorum uberschreitet und ist damit angenommen Das Vorhandensein und die Hohe von Quoren ist in Deutschland sehr unterschiedlich ausgestaltet Bei Volksentscheiden uber einfache Gesetze per Volksgesetzgebung kennen Bayern und Sachsen grundsatzlich kein Quorum 31 in allen anderen Bundeslandern gelten Zustimmungsquoren zwischen 15 und 25 Hamburg sieht ein Zustimmungsquorum von 20 nur fur den Fall vor dass der Volksentscheid nicht zusammen mit einer Wahl durchgefuhrt wird Lediglich Rheinland Pfalz sieht in diesen Fallen ein Beteiligungsquorum von 25 vor Bei Volksentscheiden zu Verfassungsanderungen per Volksgesetzgebung sehen alle Bundeslander in denen dies uberhaupt moglich ist bis auf Hamburg zusatzlich erhohte Zustimmungsquoren zwischen 25 und 50 sowie oft eine Zweidrittelmehrheit der Ja Stimmen vor Lediglich Nordrhein Westfalen und das Saarland greifen in diesen Fallen noch auf ein Beteiligungsquorum von 50 zuruck Hamburg sieht kein Zustimmungsquorum vor sondern eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden Jedoch muss der Volksentscheid gemeinsam mit einer Wahl stattfinden Fur referendumsformige Volksentscheide gelten in den Bundeslandern hingegen in aller Regel keine Quoren sondern es entscheidet wie bei auch bei allen Wahlen in Deutschland einfach die Mehrheit der Abstimmenden Lediglich in Baden Wurttemberg unterliegen abweichend hiervon auch Referenden den gleichen Quoren wie die Volksgesetzgebung Fur Volksentscheide zur Neugliederung des Bundesgebietes gelten generell keine Quoren gleichgultig ob diese per Parlamentsbeschluss oder per Volksbegehren erwirkt wurden Uber die Sinnhaftigkeit von Quoren bei Volksentscheiden wird in Deutschland immer wieder sehr kontrovers diskutiert Die Befurworter sehen in Quoren vor dem Hintergrund einer moglicherweise niedrigen Stimmbeteiligung insbesondere bei der Volksgesetzgebung einen unverzichtbaren Schutz der Allgemeinheit vor der Annahme von vermeintlich dem Gemeinwohl entgegenstehenden Vorlagen Die Gegner von Quoren bezweifeln indessen die Notwendigkeit eines solchen Schutzes da es ja ohnehin jedem Stimmberechtigten offensteht sich durch blosse Stimmabgabe gegen solche Vorlagen zu wenden So kommen zum Vergleich in der Schweiz und Liechtenstein fur Volksabstimmungen generell keine Quoren zur Anwendung Siehe auch Quorum Politik Rechtliche Grundlagen von Volksentscheiden in Deutschland BearbeitenRechtliche Grundlagen von Volksentscheiden in der Bundesrepublik Deutschlandallgemein als Teil einerVolksabstimmung obligatorischerVolksentscheidGebiets korperschaft geregelt in vorangehende Stufen Abstimmungsquorumbei einfachen Gesetzen Abstimmungsquorumbei Verfassungsanderungen wird ausgelost durch AbstimmungsquorumBaden Wurttemberg nbsp Baden Wurttemberg Art 59 und 60 der Landesverfassung 2 24 des Volksabstimmungsgesetzes Volksinitiative oder Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren 20 derStimmberechtigten mussenzustimmen 50 derStimmberechtigten mussenzustimmen kein obligatorischer VolksentscheidBayern nbsp Bayern Art 71 72 und 74 der Landesverfassung Art 75 88 PDF 183 kB des Landeswahlgesetzes Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren kein Quorum 25 derWahlberechtigten mussenzustimmen Verfassungsanderung kein Quorum Hauptartikel Volksgesetzgebung in BayernBerlin nbsp Berlin Art 59 62 63 und 100 der Landesverfassung 29 40 des Abstimmungsgesetzes Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren 25 derWahlberechtigten mussenzustimmen 50 derWahlberechtigten mussenzustimmen sowieeine 2 3 Mehrheitder Abstimmenden Anderung der Artikel 62 und 63 der Landesverfassung 50 derWahlberechtigten mussenzustimmen sowieeine 2 3 Mehrheitder Abstimmenden Hauptartikel Volksgesetzgebung in BerlinBrandenburg nbsp Brandenburg Art 22 75 79 und 115 der Landesverfassung 26 55 des Volksabstimmungsgesetzes Volksinitiative Volksbegehren 25 derWahlberechtigten mussenzustimmen 50 derWahlberechtigten mussenzustimmen sowieeine 2 3 Mehrheitder Abstimmenden Annahme einerneuen Verfassung Antrag auf Wahl einerverfassungsgebenden Versammlung kein Quorum 2 3 der Abstimmenden 50 der WahlberechtigtenBremen nbsp Bremen Art 70 71 und 125 der Landesverfassung 1 7 des Gesetzes uber das Verfahren beim Volksentscheid Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren 20 derWahlberechtigten mussenzustimmen 50 derWahlberechtigten mussenzustimmen Anderung der Artikel 75 143 144 145 1 oder 147 der Landesverfassung 32 kein QuorumHamburg nbsp Hamburg Art 48 und Art 50 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg 18 25 des Volksabstimmungsgesetzes Volksinitiative Volksbegehren kein Quorum 20 33 kein Quorum 2 3 Mehrheit der Abstimmenden 34 kein obligatorischer Volksentscheid Hauptartikel Volksgesetzgebung in HamburgHessen nbsp Hessen Art 123 124 der Landesverfassung 16 25 des Volksbegehrensgesetzes Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren 25 derWahlberechtigten mussenzustimmen nicht moglich Verfassungsanderung kein QuorumMecklenburg Vorpommern nbsp Mecklenburg Vorpommern Art 60 der Landesverfassung 18 25 des VaG 9 18 der Durchfuhrungsverordnung Volksinitiative Volksbegehren 25 derWahlberechtigten mussenzustimmen 50 derWahlberechtigten mussenzustimmen sowieeine 2 3 Mehrheitder Abstimmenden kein obligatorischer VolksentscheidNiedersachsen nbsp Niedersachsen Art 49 der Landesverfassung 24 35 des Volksabstimmungsgesetzes Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren 25 derWahlberechtigten mussenzustimmen 50 derWahlberechtigten mussenzustimmen kein obligatorischer VolksentscheidNordrhein Westfalen nbsp Nordrhein Westfalen Art 2 68 und 69 der Landesverfassung 22 29 des VIVBVEG 9 14 der Durchfuhrungsverordnung VIVBVEG Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren 15 derWahlberechtigten mussenzustimmen 50 derWahlberechtigten mussensich beteiligen sowieeine 2 3 Mehrheitder Abstimmenden zustimmen kein obligatorischer VolksentscheidRheinland Pfalz nbsp Rheinland Pfalz Art 107 109 der Landesverfassung 77 84 des Landeswahlgesetzes 84 87 der Landeswahlordnung Antrag auf ein Volksbegehren Volksinitiative 35 Volksbegehren 25 derWahlberechtigten mussensich beteiligen 50 derWahlberechtigten mussenzustimmen kein obligatorischer VolksentscheidSaarland nbsp Saarland Art 61 99 und 100 der Landesverfassung 14 21 des Volksabstimmungsgesetzes 8 11 der Volksabstimmungsordnung Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren 25 derWahlberechtigten mussenzustimmen 50 derWahlberechtigten mussensich beteiligen sowieeine 2 3 Mehrheitder Abstimmenden zustimmen kein obligatorischer VolksentscheidSachsen nbsp Sachsen Art 70 72 74 der Landesverfassung 26 50 VVVG Volksantrag Volksbegehren kein Quorum 50 derWahlberechtigten mussenzustimmen kein obligatorischer VolksentscheidSachsen Anhalt nbsp Sachsen Anhalt Art 81 der Landesverfassung 20 29 PDF 44 kB des Volksabstimmungsgesetzes Antrag auf ein Volksbegehren Volksinitiative 35 Volksbegehren 25 derWahlberechtigten mussenzustimmen 50 derWahlberechtigten mussenzustimmen sowieeine 2 3 Mehrheitder Abstimmenden kein obligatorischer VolksentscheidSchleswig Holstein nbsp Schleswig Holstein Art 48 49 der Landesverfassung 20 27 des Volksabstimmungsgesetzes Volksinitiative Volksbegehren 15 derWahlberechtigten mussenzustimmen 50 derWahlberechtigten mussenzustimmen sowieeine 2 3 Mehrheitder Abstimmenden kein obligatorischer VolksentscheidThuringen nbsp Thuringen Art 81 und 82 PDF 6 1 MB der Landesverfassung 19 27 des Gesetzes uber Verfahren beim Burgerantrag Volksbegehren und Volksentscheid Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens Volksbegehren 25 derWahlberechtigten mussenzustimmen 40 derWahlberechtigten mussenzustimmen kein obligatorischer VolksentscheidDeutschland nbsp Bundesrepublik Deutschland Art 29 Abs 2 und 3 sowieArt 146 GG 1 17 des Gesetzes uber das Verfahren bei Volksentscheid Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs 6 des Grundgesetzes 1 45 der Neugliederungsdurchfuhrungsverordnung nicht moglich nicht moglich Neugliederung des Bundesgebietes 36 Annahme einer Verfassung kein Quorum 37 kein QuorumGeschichte BearbeitenIm Nachgang der Novemberrevolution und der Grundung der Weimarer Republik fanden Volksentscheide Eingang sowohl in die Weimarer Reichsverfassung als auch die meisten Landesverfassungen Das erste Referendum in Deutschland wurde am 13 April 1919 uber die Annahme der Landesverfassung der Republik Baden abgehalten Das erste Referendum zur Frage einer Gebietsneugliederung am 30 November des gleichen Jahres im Freistaat Coburg Der erste Volksentscheid aufgrund eines Volksbegehrens fand am 6 Dezember 1926 zur Auflosung des Landtages im Volksstaat Hessen statt Auf reichsweiter Ebene kam es zu insgesamt zwei Volksentscheiden zum einen das von linken Parteien initiierte Volksbegehren fur eine entschadigungslose Furstenenteignung das 1926 zu einem Volksentscheid fuhrte zum anderen den von rechten Parteien angestossenen Volksentscheid gegen den Young Plan aus dem Jahr 1929 1926 scheiterte die Vorlage am geforderten Quorum einer 50 Zustimmung aller Abstimmungsberechtigten 1929 am Beteiligungsquorum von 50 Das Scheitern in beiden Fallen kann vor allem auf die Aufrufe der Gegenseite zum Abstimmungsboykott zuruckgefuhrt werden Die mittlerweile historisch sehr stark umstrittene These es habe ungute Weimarer Erfahrungen mit aus dem Volk initiierten Volksentscheiden gegeben wird oft als Begrundung fur deren fast volliges Fehlen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland angefuhrt 38 39 Weiterhin wurden im Zuge des Versailler Vertrages 1920 und 1921 insgesamt sechs Referenden in verschiedenen preussischen Provinzen zur Frage der Gebietszugehorigkeit abgehalten Im Jahr 1935 war dies auch im Saargebiet der Fall In der Zeit des Nationalsozialismus wurden insgesamt vier sogenannte Volksabstimmungen abgehalten die aber zum Teil von massiven Unregelmassigkeiten begleitet waren und nicht den Grundsatzen einer freien Wahl entsprachen Eine durch Volksbegehren und Volksentscheid herbeigefuhrte Wahl die der NSDAP die Mehrheit im Stadtrat ermoglichte fand etwa 1931 in Neustadt an der Aisch 40 statt In der Nachkriegszeit wurde 1946 in Sachsen der erste Volksentscheid eigentlich ein Referendum zur Frage der Enteignung von Kriegs und Naziverbrechern nach dem Zweiten Weltkrieg durchgefuhrt Eine ganze Reihe von Landesverfassungen der neu entstehenden Bundeslander wurde ebenfalls per Referendum beschlossen Die Lander Hessen und Bayern verankerten daruber hinaus obligatorische Referenden bei Verfassungsanderungen Da die Ausgestaltung der direkten Demokratie in fast allen Bundeslandern uberaus praxisfeindlich war kam es jenseits der Frage von Neugliederungen des Bundesgebietes zwischen 1949 und 1990 lediglich zu drei aus der Bevolkerung initiierten Volksentscheiden zweimal Bayern im Jahr 1968 einmal Baden Wurttemberg im Jahr 1971 In der DDR wurde ebenfalls 1968 die neue Verfassung per Referendum angenommen wobei auch hier die Grundsatze einer freien Wahl insbesondere das Wahlgeheimnis nicht eingehalten wurden Nach der Wiedervereinigung nahmen alle neuen deutschen Bundeslander nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen der friedlichen Revolution Volksinitiativen Volksbegehren und Volksentscheide in ihre Landesverfassungen auf In der unmittelbaren Folge reformierten auch eine Reihe von westlichen Bundeslandern beispielsweise Schleswig Holstein und Bremen die entsprechenden Regelungen und gestalteten sie anwendungsfreundlicher Zwischen 1990 und 1999 kam es zu sechs aus der Bevolkerung initiierten Volksentscheiden in Bayern 1991 1995 und 1998 in Schleswig Holstein 1997 und 1998 sowie Hamburg 1998 und 1999 Um und nach 2000 wurden in einer ganzen Reihe weiterer Bundeslander die Regelungen fur direkte Demokratie anwendungsfreundlicher geandert so beispielsweise in Berlin Brandenburg Hamburg Baden Wurttemberg Seit 2000 wurden zwolf aus der Bevolkerung initiierte Volksentscheide in deutschen Bundeslandern abgehalten Pro und contra Volksentscheid Bearbeiten Hauptartikel Demokratietheoretische Uberlegungen und politische Debatten im Artikel Direkte DemokratieSiehe auch BearbeitenEuropaische Burgerinitiative EBI Referendum VolksgesetzgebungLiteratur BearbeitenMario Martini Wenn das Volk mit entscheidet Duncker amp Humblot Berlin 2011 ISBN 978 3 428 13759 6 Theo Schiller Volker Mittendorf Hrsg Direkte Demokratie Forschung und Perspektiven Westdeutscher Verlag Wiesbaden 2002 ISBN 3 531 13852 9 Hermann K Heussner Otmar Jung Hrsg Mehr Demokratie wagen Volksbegehren und Volksentscheid Geschichte Praxis Vorschlage Mit einem Vorwort von Hans Jochen Vogel Im Auftrag des Kuratoriums fur mehr Demokratie Olzog Verlag Munchen 1999 ISBN 3 7892 8017 8 Otmar Jung Grundgesetz und Volksentscheid Westdeutscher Verlag Opladen 1994 ISBN 3 531 12638 5 Fabian Wittreck Direkte Demokratie und Verfassungsgerichtsbarkeit Eine kritische Ubersicht zur deutschen Verfassungsrechtsprechung in Fragen der unmittelbaren Demokratie von 2000 bis 2002 In Jahrbuch des offentlichen Rechts der Gegenwart 53 2005 ISSN 0075 2517 S 111 185 Otmar Jung Direkte Demokratie in der Weimarer Republik Die Falle Aufwertung Furstenenteignung Panzerkreuzerverbot und Youngplan Campus Verlag Frankfurt am Main u a 1989 ISBN 3 593 33985 4 Reinhard Schiffers Elemente direkter Demokratie im Weimarer Regierungssystem Droste Verlag Dusseldorf 1971 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 40 ISSN 0522 6643 Zugleich Mannheim Univ Diss Frank Rehmet Tim Weber Volksentscheids Ranking 2016 Hrsg Mehr Demokratie e V 5 Auflage Berlin Volltext PDF Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Volksentscheid Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Volksentscheid Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Deutsches Institut fur Sachunmittelbare Demokratie e V Forschungsstelle fur Burgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Philipps Universitat MarburgEinzelnachweise Bearbeiten SPD und CSU fur Volksabstimmungen auf Bundesebene Suddeutsche Zeitung Thorsten Denkler 12 November 2013 Kommentar bundesweite Volksentscheide Die Angst vor dem Burger taz Gereon Asmuth 12 November 2013 Beispielhaft hierfur ein Aufruf Memento vom 3 Dezember 2013 im Internet Archive des Omnibus fur direkte Demokratie Artikel 43 der WRV Artikel 73 bis 76 der WRV Gesetz uber Volksabstimmung vom 14 Juli 1933 Artikel 59 3 der Verfassung von Baden Wurttemberg Gesetz uber Volksbegehren und Volksentscheid vom 16 Mai 1950 So fuhren in beiden Landern die einschlagigen Regelungen den Namen Gesetz uber Volksinitiative Volksbegehren und Volksentscheid Volksabstimmungsgesetz Artikel 60 der baden wurttembergischen Verfassung nennt Bedingungen unter denen der Landtag selbst eine Abstimmung ansetzen kann Artikel 86 3 Memento vom 19 Oktober 2012 im Internet Archive der nordrhein westfalischen Verfassung nennt Bedingungen unter denen die Landesregierung eine Abstimmung ansetzen kann Artikel 29 des Grundgesetzes Brexit im europaischen Verfassungsverbund In verfassungsblog de 27 Juni 2016 abgerufen am 31 Marz 2019 Am 23 Juni 2016 fand ein konsultatives Referendum statt Interview mit Wolfgang Bosbach CDU Kolner Stadtanzeiger 16 September 2013 Otmar Jung wertete 1994 in seiner Untersuchung Grundgesetz und Volksentscheid die Protokolle des Parlamentarischen Rates aus und kommt zu dem Schluss dass eine prinzipielle Ablehnung sei es aus historisch politischen Grunden Weimarer Erfahrungen sei es gar aus demokratietheoretischen Erwagungen lasst sich kaum nachweisen Sowohl die Sachverstandigen als auch der Parlamentarische Rat zeigten sich strukturell fur Direkte Demokratie offen S 329 Bundestagsdrucksache 14 8503 vom 3 Marz 2002 Bundestagsdrucksachen 16 474 vom 25 Januar 2006 FDP 16 680 vom 15 Februar 2006 Grune und 16 1411 vom 9 Mai 2006 Die Linke Bundestagsdrucksache 17 1199 vom 24 Marz 2010 Bundestagsdrucksache 17 13873 vom 11 Juni 2013 Volksentscheide Die CDU schaumt Memento vom 4 Dezember 2013 im Webarchiv archive today ZDF heute de Kristina Hofmann 12 November 2013 Sigmar Gabriel auf abgeordnetenwatch de Memento vom 23 Dezember 2015 im Internet Archive https www youtube com watch v muLkiKHRvYM So Horst Dreier Verfassungsreform Ein neues Deutschland Die Zeit Nr 43 vom 20 Oktober 2011 BT Drs 12 6000 vom 5 November 1993 PDF S 111 BVerfG 2 BvR 2091 99 vom 31 Marz 2000 Henning Moelle kam 1995 in seiner Dissertation Der Verfassungsbeschluss nach Artikel 146 Grundgesetz zu dem Schluss eine weitere entscheidende Vertiefung der europaischen Integration sei gegenwartig 1995 in verfassungslegaler Weise nur unter Anwendung des Art 146 GG moglich S 231 Die Dissertation erschien 1996 bei Schoningh ISBN 978 3506733771 BVerfG 2 BvR 987 10 vom 7 September 2011 Mehr Europa lasst das Grundgesetz kaum zu FAZ vom 25 September 2011 Bekanntmachung der Blanko Abstimmungstermine durch die Schweizer Bundeskanzlei Aktuelle Verfahrensregelungen Eine stets aktualisierte Ubersicht uber die Quoren stellt Mehr Demokratie e V bereit Allerdings verlangen diese Lander fur das zum Volksentscheid fuhrende Volksbegehren jeweils ein im Landervergleich sehr hohes Unterschriftenquorum von 10 bzw ca 13 2 der Wahlberechtigten Wird die Anderung der betreffenden Verfassungsartikel von der Burgerschaft einstimmig beschlossen entfallt der Volksentscheid Findet der Volksentscheid parallel mit einer Wahl statt gilt er als angenommen wenn er die Mehrheit der Ja Stimmen erhalt und mindestens so viele Stimmen abgegeben wurden wie die einfache Mehrheit der Hamburgischen Burgerschaft an Wahlerstimmen bei der letzten Wahl erhalten hat Findet der Volksentscheid nicht an einem Wahltag statt gilt ein Zustimmungsquorum von 20 Der Volksentscheid gilt als angenommen wenn er eine qualifizierte Mehrheit 2 3 Mehrheit der Ja Stimmen erhalt und mindestens so viele Stimmen abgegeben wurden wie die qualifizierte Mehrheit der Hamburgischen Burgerschaft an Wahlerstimmen bei der letzten Wahl erhalten hat Der Volksentscheid muss an einem Wahltag stattfinden a b Neben einem Antrag kann auch eine Volksinitiative die einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf enthalt als Vorstufe zu Volksbegehren und Volksentscheid genutzt werden Der Volksentscheid findet nur in den von der Neugliederung betroffenen Landesteilen statt Falls in einem der betroffenen Landesteile die Ablehnung uberwiegt kann die Neugliederung trotzdem vollzogen werden wenn in den anderen Landesteilen eine qualifizierte Mehrheit 2 3 der Abstimmenden dafur stimmt es sei denn im gesamten Abstimmungsgebiet spricht sich eine qualifizierte Mehrheit 2 3 aller Abstimmenden gegen die Neugliederung aus Gefuhl ist alles Der Spiegel 30 April 1958 Mit einem Volksbegehren salonfahig geworden Das Parlament 3 Januar 2011 Wolfgang Muck NS Hochburg in Mittelfranken Das volkische Erwachen in Neustadt an der Aisch 1922 1933 Verlag Philipp Schmidt 2016 Streiflichter aus der Heimatgeschichte Sonderband 4 ISBN 978 3 87707 990 4 S 99 111 Direkte Demokratie in der Bundesrepublik DeutschlandPolitische Instrumente Volksinitiative Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren Volksentscheid Einwohnerantrag Burgerbegehren Burgerentscheid nbsp Landesregelungen Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein ThuringenAbstimmungen Liste der Plebiszite in Deutschland Normdaten Sachbegriff GND 4134790 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volksentscheid amp oldid 231841549