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Die Volksgesetzgebung ist in Bayern eine Mischung aus reprasentativer Demokratie und Elementen direkter Demokratie zur Gesetzgebung auf Landesebene Sie wird durch die Instrumente Volksbegehren und Volksentscheid ausgeubt Die Landesverfassung sieht keine rein reprasentative Demokratie vor sondern stellt in Art 72 die zwei gesetzgebungsberechtigten Instanzen nebeneinander Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk Volksentscheid beschlossen Mithilfe eines Volksbegehrens kann vom Volk eine Gesetzesvorlage in den Bayerischen Landtag eingebracht werden Gesetzesinitiative Dazu muss ein Zehntel der stimmberechtigten Burger das Begehren unterstutzen Lehnt der Landtag den Gesetzesentwurf ab hat ein Volksentscheid zu erfolgen Weiter bedurfen vom Landtag beschlossenen Verfassungsanderungen der Zustimmung durch das Volk Die Volksgesetzgebung stellt somit ein Korrektiv zur Gesetzgebung durch das Parlament dar 1 Zudem kann der Landtag durch einen Volksentscheid abberufen werden Fur die direkte Demokratie in Bayern sind als weitere Mittel insbesondere Burgerbegehren und Burgerentscheide auf kommunaler Ebene von grosser Bedeutung Diese sind jedoch kein Teil der Volksgesetzgebung da auf der kommunalen Ebene keine Gesetzgebungskompetenz liegt Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen 2 Volksbegehren 2 1 Antrag 2 2 Eintragung 2 3 Behandlung im Landtag 3 Bisherige Volksbegehren 4 Volksentscheid 4 1 Volksentscheid aufgrund eines Volksbegehrens 4 2 Volksentscheid zu Verfassungsanderungen durch den Landtag Art 75 BV 5 Bisherige Volksentscheide 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGesetzliche Grundlagen BearbeitenGrundlage fur Volksbegehren und Volksentscheide sind Art 71 ff der Verfassung des Freistaates Bayern BV Art 72 Abs 1 BV enthalt dazu den Grundsatz Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk Volksentscheid beschlossen Einzelheiten werden durch das Landeswahlgesetz Art 62 ff LWG sowie durch die Landeswahlordnung LWO geregelt Ausgeschlossen sind aber Volksentscheide uber den Staatshaushalt Art 73 BV Auch die Zustimmung zu Staatsvertragen ist dem Landtag vorbehalten Art 72 Abs 2 BV Volksbegehren BearbeitenGemass Art 71 der Bayerischen Verfassung kann das Volk durch ein Volksbegehren eine Gesetzesvorlage in den Landtag einbringen Meist ist dies die Vorstufe zu einem Volksentscheid Nimmt der Landtag eine so eingereichte Gesetzesvorlage nicht an wird vom Volk uber das Gesetz abgestimmt Antrag Bearbeiten nbsp Aufbau des dreistufigen Volksgesetzgebungsverfahrens im Land BayernDie Zulassung eines Volksbegehrens ist beim bayerischen Innenministerium zu beantragen Der Antrag muss von 25 000 stimmberechtigten Burgern unterschrieben sein und einen Gesetzesentwurf mit Begrundung umfassen welcher Gegenstand des Volksbegehrens sein soll Die Unterschriften konnen frei gesammelt werden und es besteht keine Frist dafur Von den Gemeinden muss die Stimmberechtigung bestatigt werden dies darf maximal zwei Jahre zuruckliegen Das Innenministerium pruft das Volksbegehren auf seine Zulassigkeit Erachtet das Innenministerium die gesetzlichen Voraussetzungen fur die Zulassung des Volksbegehrens fur nicht gegeben entscheidet uber die Zulassung der Bayerische Verfassungsgerichtshof Eintragung Bearbeiten nbsp Werbung fur das spater gescheiterte Volksbegehren Die bessere Schulreform Wurde das Volksbegehren zugelassen mussen sich innerhalb einer Eintragungsfrist von 14 Tagen mindestens 10 der Stimmberechtigten in Eintragungslisten die in Amtsraumen ausliegen eintragen 2013 2018 2019Stimmberechtigte Burger in Bayern 9 442 013 2 9 478 000 3 etwa 9 5 Mio Hierfur gibt das Innenministerium den Zeitraum fur die Eintragung bekannt Die Bekanntmachung hat bis spatestens sechs Wochen nach Einreichung des vollstandigen Antrags zu erfolgen oder spatestens vier Wochen nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Die Eintragungsfrist beginnt zwischen acht und zwolf Wochen nach der Bekanntgabe Das Ergebnis der Eintragung wird durch den Landeswahlausschuss festgestellt Haben sich mehr als 10 der Stimmberechtigten eingetragen liegt ein rechtsgultiges Volksbegehren vor Behandlung im Landtag Bearbeiten Zu einem rechtsgultigen Volksbegehren muss die Bayerische Staatsregierung innerhalb von vier Wochen ihre Stellungnahme abgeben und das Begehren dem Landtag unterbreiten Spatestens drei Monate danach muss der Landtag das Volksbegehren behandeln Der Landtag kann auf dreierlei Weise mit dem Volksbegehren umgehen Er nimmt die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens unverandert an damit wird diese Gesetz Er lehnt das Volksbegehren ab so findet innerhalb von drei Monaten ein Volksentscheid uber den Gesetzesentwurf statt Der Landtag kann dabei einen eigenen Gesetzesentwurf als Alternative dem Volk zur Abstimmung vorlegen Der Landtag bestreitet die Rechtsgultigkeit des Volksbegehrens Gegen diesen Beschluss konnen die Unterzeichner den Bayerischen Verfassungsgerichtshof anrufen Bisherige Volksbegehren BearbeitenSeit 1946 wurden in Bayern bisher 21 Volksbegehren zugelassen von denen neun die notwendige Eintragung von mindestens 10 der Wahlberechtigten erzielen konnten 4 Funf dieser Vorschlage wurden im weiteren Verfahren zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt als Gesetz angenommen Das Volksbegehren zur Rundfunkfreiheit von 1972 war dabei das erste welches in Folge auch weitgehend unverandert Gesetzeskraft erlange Dabei bestritt der Landtag zunachst die Rechtsgultigkeit des Volksbegehrens Es kam allerdings zu keinem Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in dieser Frage da schliesslich auch die CSU Mehrheit im Landtag einem Kompromissvorschlag zustimmte welcher die wesentlichen Forderungen der Initiatoren des Volksbegehrens erfullte Somit beschloss der Landtag eine Verfassungsanderung welche weitgehend dem Volksbegehren entsprach Dieser Verfassungsanderung stimmte spater das Volk im Volksentscheid zu 5 Das Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebuhren 2013 war bisher das einzige welches vom Landtag unverandert angenommen wurde Von den ubrigen rechtsgultigen Volksbegehren zu denen der Landtag ausser beim Volksbegehren zum Nichtraucherschutz von 2009 jeweils einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegte waren bisher drei auch im Volksentscheid erfolgreich Neben dem Nichtraucherschutz waren dies das Volksbegehren zur Einfuhrung eines kommunalen Burgerentscheids im Jahr 1995 und das Volksbegehren von 1997 zur Abschaffung des Bayerischen Senats Nr Kennwort Eintragungsfrist Eintragungen rechtsgultig Landtag Volksentscheid Gesetz A 1 Nr Datum Ja Stimmen1 Christliche Gemeinschaftsschule 02 01 1967 30 01 1967 9 3 nein nein2 Christliche Gemeinschaftsschule 03 10 1967 30 10 1967 12 9 ja Ablehnung 2 7 Juli 1968 13 5 nein3 CSU Christliche Volksschule 16 10 1967 13 11 1967 17 2 ja Ablehnung 2 7 Juli 1968 8 5 nein4 Demokratische Gebietsreform 10 11 1971 23 11 1971 3 7 nein nein5 Rundfunkfreiheit 27 06 1972 10 07 1972 13 9 ja Rechtsgultigkeitbestritten 1 Juli 1973 A 2 ja durchKompromiss6 Lernmittelfreiheit 13 10 1977 26 10 1977 6 4 nein nein7 Sport Behinderten Naturschutz Organisationen in den Senat 22 11 1977 05 12 1977 5 9 nein nein8 Das bessere Mullkonzept 15 06 1990 28 06 1990 12 8 ja Ablehnung 7 17 Februar 1991 43 5 nein9 Mehr Demokratie in Bayern Burgerentscheide in Gemeinden und Kreisen 06 02 1995 19 02 1995 13 7 ja Ablehnung 8 1 Oktober 1995 57 8 ja10 Schlanker Staat ohne Senat 10 06 1997 23 06 1997 10 5 ja Ablehnung 11 8 Februar 1998 62 2 ja11 Gentechnikfrei aus Bayern 24 04 1998 07 05 1998 4 9 nein nein12 Die bessere Schulreform 15 02 2000 28 02 2000 5 7 nein nein13 Macht braucht Kontrolle Fur ein unabhangigesVerfassungsgericht in Bayern 09 05 2000 22 05 2000 3 0 nein nein14 Menschenwurde ja Menschenklonen niemals 22 05 2003 04 06 2003 2 3 nein nein15 Aus Liebe zum Wald 16 11 2004 29 11 2004 9 3 nein nein16 Volksbegehren G 9 14 06 2005 27 06 2005 2 4 nein nein17 Fur Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk 05 07 2005 08 07 2005 4 3 nein nein18 Fur echten Nichtraucherschutz 19 11 2009 02 12 2009 13 9 ja Ablehnung 14 4 Juli 2010 61 0 ja19 Nein zu Studiengebuhren in Bayern 17 01 2013 30 01 2013 14 3 ja Annahme ja20 Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern 03 07 2014 16 07 2014 2 9 6 nein nein21 Artenvielfalt amp Naturschonheit in Bayern kurz Rettet die Bienen 31 01 2019 13 02 2019 18 4 7 ja Annahme ja22 Abberufung des Landtags 14 10 2021 27 10 2021 2 2 8 nein nein Im Falle des Volksentscheid Nr 22 Abberufung des Landtags Der Volksentscheid Nr 4 stimmte inhaltlich mit dem Volksbegehren weitgehend uberein allerdings betraf dieser die vom Landtag beschlossene Verfassungsanderung des Kompromissvorschlags 87 1 der Abstimmenden stimmten zu siehe Abschnitt Bisherige Volksentscheide Volksentscheid Bearbeiten nbsp Stimmzettel fur den Volksentscheid uber Anderungen an der Bayerischen Verfassung am 15 September 2013In einem Volksentscheid stimmen die stimmberechtigten bayerischen Staatsburger uber einen Gesetzesentwurf ab Dazu kommt es entweder aufgrund eines Volksbegehrens oder zur Bestatigung einer durch den Landtag beschlossenen Verfassungsanderung Volksentscheid aufgrund eines Volksbegehrens Bearbeiten Stimmt der Landtag dem Gesetzesentwurf eines rechtsgultigen Volksbegehrens nicht zu findet daruber innerhalb von drei Monaten ein Volksentscheid statt Der Landtag kann dabei einen eigenen Gegenentwurf zur Abstimmung vorlegen Mehrere Alternativen zum gleichen Thema werden auf dem gleichen Stimmzettel aufgefuhrt Zu jedem Gesetzesentwurf kann mit Ja oder Nein gestimmt werden Mit der Stimmabgabe wird ausgedruckt ob man diesen Entwurf dem geltenden Recht vorzieht oder nicht Stehen mehrere Alternativen zur Abstimmung wird zusatzlich eine Stichfrage gestellt Ein Gesetzesentwurf ist angenommen wenn er mehr gultige Ja Stimmen als Nein Stimmen erhalt einfache Mehrheit Umfasst der Entwurf eine Verfassungsanderung muss zusatzlich ein Zustimmungsquorum erfullt werden Dazu muss die Zahl der Ja Stimmen mindestens 25 aller Stimmberechtigten umfassen Erhalten mehrere Alternativvorschlage auf diese Weise die erforderliche Zustimmung ist der Gesetzesvorschlag angenommen welcher die einfache Mehrheit in der Stichfrage erhalt Volksentscheid zu Verfassungsanderungen durch den Landtag Art 75 BV Bearbeiten Alle Anderungen der Bayerischen Verfassung welche vom Landtag mit 2 3 Mehrheit beschlossen wurden mussen zusatzlich dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt werden sogenanntes obligatorisches Verfassungsreferendum Eine beschlossene Verfassungsanderung gilt erst dann als angenommen wenn sie von den Abstimmenden mehr Ja als Nein Stimmen erhalt einfache Mehrheit Ein Zustimmungsquorum gilt in diesen Fallen nicht Bisherige Volksentscheide BearbeitenInsgesamt fanden in Bayern seit 1946 19 Volksentscheide statt dies schliesst die Abstimmung uber die Verfassung des Freistaates Bayern mit ein Von den ubrigen waren neun Entscheide aufgrund Art 75 BV notwendig da eine vom Landtag beschlossene Verfassungsanderung durch das Volk bestatigt werden musste das Volk stimmte jeweils zu Funf Abstimmungen lagen Volksbegehren zu Grunde welchen der Landtag nicht zustimmte Der Volksentscheid vom 7 Juli 1968 war dabei eine Kombination aus beiden In drei Fallen wurde der Gesetzesvorschlag des Volksbegehrens angenommen kommunaler Burgerentscheid Abschaffung des Senats und Nichtraucherschutz ansonsten der Vorschlag des Landtags Schulartikel bzw Abfallgesetz 9 Volksentscheide welche durch die Volksgesetzgebung initiiert wurden oder bevorstehen sind in der Tabelle hervorgehoben 10 Nr Kennwort Datum Wahlbeteiligung Gesetzentwurf von Ja Stimmen Nein Stimmen1 Bayerische Verfassung 1 Dezember 1946 75 7 Verfassungsgebende Landesversammlung 70 6 29 4 2 Schulartikel 7 Juli 1968 40 7 Landtag Verfassungsanderung 76 3 3 3 Volksbegehren CSU Christliche Volksschule Nr 3 8 5 15 4 Volksbegehren Christliche Gemeinschaftsschule Nr 2 13 5 13 7 3 Herabsetzung der Altersgrenze fur das aktive und passive Wahlrecht 24 Mai 1970 38 3 Landtag Verfassungsanderung 54 8 45 2 4 Rundfunkfreiheit Art 111a BV 1 Juli 1973 23 3 Landtag Verfassungsanderung 87 1 12 9 5 Landtagswahlrecht Stimmkreiseinteilung Funf Prozent Klausel 1 Juli 1973 23 3 Landtag Verfassungsanderung 84 8 15 2 6 Umweltschutz 17 Juni 1984 46 2 Landtag Verfassungsanderung 94 0 6 0 7 Abfallrecht 17 Februar 1991 43 8 Landtag 51 0 43 1 Volksbegehren Das bessere Mullkonzept Nr 8 43 5 49 2 8 Kommunaler Burgerentscheid 1 Oktober 1995 36 8 Landtag 38 7 3 4 Volksbegehren Mehr Demokratie in Bayern Nr 9 57 8 9 Verfassungsreformgesetz Weiterentwicklung im Bereich der Grundrechte und Staatsziele 8 Februar 1998 39 9 Landtag Verfassungsanderung 75 0 25 0 10 Verfassungsreformgesetz Reform von Landtag und Staatsregierung 8 Februar 1998 39 9 Landtag Verfassungsanderung 73 9 26 1 11 Bayerischer Senat 8 Februar 1998 39 9 Landtag 23 6 7 1 Volksbegehren Schlanker Staat ohne Senat Nr 10 69 2 12 Zusammentritt des Landtags nach der Wahl Parlamentsinformation und Verankerung eines strikten Konnexitatsprinzips 21 September 2003 56 9 Landtag Verfassungsanderung 88 3 11 7 13 Weiterentwicklung der Wahlgrundsatze der Grundrechte und der Bestimmungen uber das Gemeinschaftsleben 21 September 2003 56 9 Landtag Verfassungsanderung 85 1 14 9 14 Nichtraucherschutz 4 Juli 2010 37 7 Volksbegehren Fur echten Nichtraucherschutz Nr 18 61 0 39 0 15 Forderung gleichwertiger Lebensverhaltnisse und Arbeitsbedingungen 11 12 15 September 2013 63 2 Landtag Verfassungsanderung 89 6 10 4 16 Forderung des ehrenamtlichen Einsatzes fur das Gemeinwohl 13 12 15 September 2013 63 2 Landtag Verfassungsanderung 90 7 9 3 17 Angelegenheiten der Europaischen Union 14 12 15 September 2013 63 2 Landtag Verfassungsanderung 84 1 15 9 18 Schuldenbremse 15 12 15 September 2013 63 2 Landtag Verfassungsanderung 88 6 11 4 19 Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden 16 12 15 September 2013 63 2 Landtag Verfassungsanderung 91 6 8 4 Siehe auch BearbeitenGesetzgebungsverfahren in Bayern Direkte Demokratie in BayernWeblinks BearbeitenInformationen des Bayer Innenministeriums zu Volksbegehren und Volksentscheid Bayerischer Landtag Volksgesetzgebung Bayerisches Landesamt fur Statistik Volksbegehren und Volksentscheide Otmar Jung Volksabstimmungen In Historisches Lexikon Bayerns 13 Oktober 2009 Mehr Demokratie e V Burger und Volksbegehren in BayernEinzelnachweise Bearbeiten Bayerischer Landtag Gesetzgebung 1 2 Vorlage Toter Link www bayern landtag de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis abgerufen am 25 November 2009 Stimmberechtigte Tabelle fur die Landtagswahlen 1946 2013 wahlen bayern de Pressemitteilung des Landesamtes fur Statistik Zahlen bei der Landtagswahl am 14 Oktober 2018 www wahlen bayern de Ubersicht uber Volksbegehren Sebastian Lindmeyr Die Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes 1972 und seine Folgen In Markus Behmer Bettina Hasselbring Hrsg Radiotag Fernsehjahre Interdisziplinare Studien zur Rundfunkgeschichte nach 1945 LIT Verlag Munster 2006 Online bei GoogleBooks Volksbegehren in Bayern 2014 PDF 590 kB Bayerisches Landesamt fur Statistik und Datenverarbeitung August 2014 abgerufen am 20 Oktober 2014 Volksbegehren Artenvielfalt amp Naturschonheit in Bayern Vorlaufiges Ergebnis www wahlen bayern de 14 Februar 2019 abgerufen am 14 Februar 2019 Vorlaufiges Ergebnis zum Volksbegehren auf Abberufung des Landtags 28 Oktober 2021 abgerufen am 29 Oktober 2021 Ubersicht des Bayerischen Statistischen Landesamtes uber die Ergebnisse aller Volksentscheide seit 1946 Historisches Lexikon Bayerns Ubersicht uber Volksentscheide und Verfassungsreferenden 1924 2005 abgerufen am 10 November 2010 Volksentscheid 1 Forderung gleichwertiger Lebensverhaltnisse und Arbeitsbedingungen PDF 194 kB In www wahlen bayern de Bayerisches Landesamt fur Statistik und Datenverarbeitung 2 Juli 2013 abgerufen am 28 August 2013 a b c d e Der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern Volksentscheide vom 15 September 2013 uber die vom Bayerischen Landtag beschlossenen Anderungen der Verfassung des Freistaates Bayern Vorlaufiges Ergebnis Land Bayern in volksentscheide2013 bayern de Stand 18 September 2013 13 05 Uhr abgerufen 19 September 2013 Volksentscheid 2 Forderung des ehrenamtlichen Einsatzes fur das Gemeinwohl PDF 192 kB In www wahlen bayern de Bayerisches Landesamt fur Statistik und Datenverarbeitung 2 Juli 2013 abgerufen am 28 August 2013 Volksentscheid 3 Angelegenheiten der Europaischen Union PDF 198 kB In www wahlen bayern de Bayerisches Landesamt fur Statistik und Datenverarbeitung 2 Juli 2013 abgerufen am 28 August 2013 Volksentscheid 4 Schuldenbremse PDF 201 kB In www wahlen bayern de Bayerisches Landesamt fur Statistik und Datenverarbeitung 2 Juli 2013 abgerufen am 28 August 2013 Volksentscheid 5 Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden PDF 200 kB In www wahlen bayern de Bayerisches Landesamt fur Statistik und Datenverarbeitung 2 Juli 2013 abgerufen am 28 August 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volksgesetzgebung in Bayern amp oldid 230528335